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> Rechts abbiegen in eine Vorfahrtstraße
Spot
Beitrag 17.06.2009, 23:04
Beitrag #1


Neuling
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Hi,

wollte mich nochmal vergewissern wie hier die Lage ist.

Ich möchte von einer Seitenstraße (30-Zone) nach rechts auf eine Vorfahrsstraße abbiegen. Von Rechts kommt ein Auto, dass nun links in meine Straße abbiegen möchte. Muss ich nun solange warten, bis der linksabbieger eingebogen ist oder brauch ich mich um den linksabbieger nicht zu kümmern, da meine Fahrbahnseite in die ich einfahre ja frei ist?
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durban
Beitrag 17.06.2009, 23:29
Beitrag #2


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Die Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße haben Dir gegenüber Vorfahrt (logisch).
Sobald Du also den Vorfahrtberechtigten behindern würdest, musst Du warten.
Wenn Du abbiegen kannst, ohne dass der Vorfahrtberechtigte irgendwie gestört wird, musst Du nicht warten... warum auch?

mfG
Durban


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Oberlehrer Lempel
Beitrag 18.06.2009, 05:31
Beitrag #3


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Hallo,
dazu noch aus der StVO:
Zitat
§8 Vorfahrt
(1) [...]
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.


gez. Lempel
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Kölnfahrer
Beitrag 18.06.2009, 08:31
Beitrag #4


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Darf ich da gerade mal den Trittbrettfahrer machen?

Ich habe nämlich eine ähnliche Frage. Hier geht es um Rechtsabbiegen aus einer Seitenstraße/Grundstückausfahrt/VB auf eine zweispurige Vorfahrtstraße.

Als Abbieger warte ich da immer, bis beide Spuren so frei sind, dass ich niemandem ins Gehege kommen kann, selbst wenn jemand von der mir entfernteren Spur auf "meine" Spur wechseln würde (also auf die Spur, auf der ich nach dem Abbiegen weiterfahren will). Sofern ein solcher Wechsel nämlich passieren und es danach knallen würde, hätte ich m.E. die Allein- oder Hauptschuld, weil der andere immer noch Vorfahrt vor mir hat und seine Spur wechseln kann, wie er will (zumindest vor der Einmündung).

Nun kommt es gelegentlich vor, dass mir ein Beifahrer sagt: "Nu fahr doch," wenn zwar "meine" Spur frei, aber auf der anderen noch Verkehr ist. Auch aus Fahrzeugen hinter mir habe ich schon Hupen gehört, das offenbar die gleiche Botschaft haben soll. Beirren lassen habe ich mich davon bisher nicht, will mich aber nun doch mal versichern, ob ich das wirklich richtig sehe. Was meinen die Experten hierzu?


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Schorsch
Beitrag 18.06.2009, 08:51
Beitrag #5


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Zitat (Kölnfahrer @ 18.06.2009, 10:31) *
Sofern ein solcher Wechsel nämlich passieren und es danach knallen würde, hätte ich m.E. die Allein- oder Hauptschuld, weil der andere immer noch Vorfahrt vor mir hat und seine Spur wechseln kann, wie er will (zumindest vor der Einmündung).



Trotzdem muss er den Fahrstreifenwechsel "rechtzeitig und deutlich ankündigen". Wenn das nicht geschehen ist, dann hat der andere zumindest eine erhebliche Mitschuld - aber Anscheinsbeweis und Beweispflicht liegen bei Dir.
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 18.06.2009, 08:58
Beitrag #6


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Zitat (Kölnfahrer @ 18.06.2009, 09:31) *
Darf ich da gerade mal den Trittbrettfahrer machen?

Meinetwegen ... rolleyes.gif

Zitat (Kölnfahrer @ 18.06.2009, 09:31) *
Beirren lassen habe ich mich davon bisher nicht, will mich aber nun doch mal versichern, ob ich das wirklich richtig sehe. Was meinen die Experten hierzu?

Ob ich Experte bin, das mag jemand anderes beurteilen.
M.E. handeln Sie völlig richtig, indem Sie sich grundsätzlich nicht von den Drängeleien verbaler und physischer Art anderer Verkehrsteilnehmer oder Beifahrer beirren lassen. Das gilt übrigens in JEDER Verkehrssituation. SIE sind der Führer Ihres Fahrzeuges - niemand anderes. Deshalb müssen auch SIE mit den rechtlichen Konsequenzen Ihres Verhaltens leben - niemand anderes. Und deshalb bestimmen SIE, wie, wann und wo es langgeht - niemand anderes.

Zu der von Ihnen beschriebenen Situation:
Da ist das Landgericht Hamburg offenbar etwas anderer Ansicht:
Zitat
Liegen keine besonderen Umstände vor, muss ein wartepflichtiger Kfz-Führer beim Einfahren auf den rechten - bis dahin freien- Fahrstreifen der Vorfahrtstraße nicht damit rechnen, dass ein vorfahrtberechtigter Kfz-führer noch vor dem Ende der Kreuzung seinen Fahrstreifen nach rechts auf den bis dahin freien Fahrstreifen wechselt (Haftungsquote 50:50)
Das Landgericht Hamburg (Urt. v. 14.11.2003 - 331 S 114/02)


Dennoch: Auch ich würde wohl eher auf das Vorbeifahren des Vorfahrtberechtigten auf dem entfernteren Fahrstreifen warten, als einen Unfall mit sowohl in körperlicher als auch in rechtlicher Hinsicht ungewissem Ausgang zu riskieren.

gez. Lempel
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Kölnfahrer
Beitrag 18.06.2009, 10:17
Beitrag #7


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Zitat (Schorsch @ 18.06.2009, 10:51) *
Trotzdem muss er den Fahrstreifenwechsel "rechtzeitig und deutlich ankündigen". Wenn das nicht geschehen ist, dann hat der andere zumindest eine erhebliche Mitschuld ...

Erst mal danke für die Antwort. Das mag sein. Aber abgesehen von der Beweislast kann das rechtzeitige Ankündigen ja durchaus passiert sein. Schließlich muss ich den von links kommenden Verkehr irgendwann aus den Augen lassen, um sicherzustellen, dass ich beim Anfahren nicht jemanden aufgabele, der sich vor meinem Fahrzeug befindet. Wenn der Vorfahrtberechtigte den Blinker unmittelbar nach meinem Wegsehen setzt, kann das gut und gerne noch im Sinne der Vorschrift "rechtzeitig" sein.

@Oberlehrer Lempel

Vielen Dank auch für Ihre Einschätzung. In der Tat ist mir der an den Beifahrer gerichtete Satz: "Ich führe dieses Fahrzeug!" keineswegs fremd. wink.gif Das Urteil des LG Hamburg finde ich ebenso interessant wie merkwürdig. Dem Spurwechsler wird somit die ihm eigentlich zustehende Vorfahrt im Nachhinein vom Gericht genommen. Worauf soll man sich da noch verlassen können?

Dennoch widerspricht das Urteil nicht meiner Auffassung, da es ja lediglich sagt, dass ich (juristisch) mit dem Spurwechsel nicht rechnen muss. Es sagt nicht, dass ich nicht (und zwar aus sehr physischen Gründen) damit rechnen darf. Eine unzulässige Behinderung des Verkehrs hinter mir findet also nicht statt, wenn ich das Freiwerden beider Fahrstreifen abwarte.


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Schorsch
Beitrag 18.06.2009, 10:42
Beitrag #8


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Zitat (Kölnfahrer @ 18.06.2009, 12:17) *
Wenn der Vorfahrtberechtigte den Blinker unmittelbar nach meinem Wegsehen setzt, kann das gut und gerne noch im Sinne der Vorschrift "rechtzeitig" sein.


Dann hätte er den Fahrstreifenwechsel nicht rechtzeitig angekündigt, denn das heißt doch gerade, dass anderen ausreichend Zeit bleibt, darauf zu reagieren.
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Kölnfahrer
Beitrag 18.06.2009, 11:31
Beitrag #9


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Zitat (Schorsch @ 18.06.2009, 12:42) *
Zitat (Kölnfahrer @ 18.06.2009, 12:17) *
Wenn der Vorfahrtberechtigte den Blinker unmittelbar nach meinem Wegsehen setzt, kann das gut und gerne noch im Sinne der Vorschrift "rechtzeitig" sein.

Dann hätte er den Fahrstreifenwechsel nicht rechtzeitig angekündigt, denn das heißt doch gerade, dass anderen ausreichend Zeit bleibt, darauf zu reagieren.

Auch richtig. "Rechtzeitig" und "ausreichend" sind mir aber trotzdem etwas zu schwammige Brüder, um mich darauf zu verlassen. Ich warte daher lieber, bis eine Kollision physisch auszuschließen ist - oder wenigstens sehr unwahrscheinlich z. B. wenn der Querverkehr extrem beschleunigen müsste, um mich noch zu "kriegen".


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Eichbaum
Beitrag 20.06.2009, 22:41
Beitrag #10


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Also warten, bis beide Spuren frei sind, kann da nicht schaden.

Auch wenn die hinten hupen, gelassen bleiben.

Auch wenn du abfährst und dann plötzlich stoppst, weil da doch einer kommt, wenn auch auf der 2. Spur und der Hintermann im Kofferraum einparkt, so ist dies sein Problem! So einmal selbst erlebt, mit nem Kumpel. Ich durfte die Kiste dann nach Hause schaukeln, er war selber zu fertig. War nur nen bisschen frisch, so ohne Heckscheibe^^ Interessanterweise waren die Heckleuchten noch komplett intakt.

Zum TE: Wenn du nach rechts abbiegst, so darfst du das auch dann, wenn von rechts einer kommt, und nach links abbiegen will.

AAABER: auch nach rechts schauen, ob da jemand auf deiner Spur entgegenkommt, musst du auf jeden Fall! Ansonsten trifft dich u. U. sogar die volle Schuld! Vor allem bei T-Einmündungen und auf jeden Fall bei Einfahrten! Denn eine Vorfahrt gilt auf der gesamten Straßenbreite! Und in der Regel hat der von rechts Kommende diese so gut wie immer (entweder ist da RvL oder ne Vorfahrtsstraße - über Einfahrten brauchen wir ja wohl nicht zu diskutieren. Ausnahme: eine abbiegende Vorfahrtstraße).


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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