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> Fahrradfahrer am Kreisverkehr angefahren, Einige Fragen
Fragenmonster
Beitrag 16.06.2009, 19:07
Beitrag #1


Neuling


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Hallo erstmal,
Ich hoffe ich poste diesen Thread in das richtige Themengebiet
(Bin neu hier)

Naja also Heute habe ich um die Mittagszeit bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr einen etwa 12 Jahre alten Jungen auf seinem Fahrrad gerammt. Es war viel Verkehr ich war daher gezwungen langsam zu Fahren
und habe daher noch stark bremsen können bevor ich das Fahrrad des Jungen seitlich mit etwa 5kmh rammte. Der Junge überquerte den Kreisverkehr an einer Verkehrsinsel (Kein Fahrradweg oder Zebrastreifen oder dergleichen) die direkt an die ausfahrt des Kreises angegliedert ist. Er fuhr los ohne auf den Verkehr zu achten, wie gesagt bremsen konnte ich noch jedoch den Aufprall nicht vermeiden.

Anschließend bin ich direkt ausgestiegen und habe mich um den Jungen gekümmert der sichtlich unter Schock stand nach dem Vorfall, habe ihn beruhigt und gewartet bis seine Mutter ihn abholte. Sind noch zusammen etwa 2min. bis zu einem Baum gegangen weil es anfing zu regnen. Der Junge zeigte so keine sichtbaren Verletzungen, der Aufprall war nach meines erachtens realtiv harmlos da das Fahhrad zwar leicht auf meiner Motorhaube lag aber der Junge noch nicht einmal auf die Motorhaube gefallen war oder der- gleichen (glücklicherweise nicht!). Leider habe ich nun eine Delle in der Motorhaube von seinem Fahrradlenker.

Noch ein paar Fakten:

-Ich bin langsam gefahren
-konnte bremsen
-Hatte den Blinker gesetzt
-Der Kreisverkehr befindet sich in einer 50er Zone
-Habe eine Zeugin die hinter mir gefahren ist (Altzer etwa um die 40)
und mir versichert hat das Obrige bezeugen zu können
-Habe den Führerschein auf Probe
-Keine sichtbaren Verletzungen des Jungen, oder Schäden an seinem Fahrrad. (Eigene Beurteilung)

Mir geht es dabei nicht um die Delle in der Motorhaube (altes Auto) ich bin froh das dem kind nichts weiter passiert ist,
jedenfalls soweit ich das beurteilen kann.
Meine Fragen gehen eher in diese Richtung:

-Hat der Junge mir die Vorfahrt genommen? (Hatte ich überhaupt Schuld?)
-Falls doch eine Verletztung passiert ist und Anzeige erstattet wird, was habe ich zu befürchten?
-Kann es sein das das Verfahren dann wegen Geringfügigkeit eingestellt wird?
-Hätte ich chancen ein Urteil aufgrund der gegebenen Umstände (s.o) zu mildern?

Ich danke euch schonmal im Voraus, fals ihr mir helfen könnt!
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trubby
Beitrag 16.06.2009, 19:32
Beitrag #2


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Beim ausfahren aus einem Kreisverkehr mußt du dich genauso verhalten, wie beim Abbiegen in eine Straße. Es gilt also in diesem Zusammenhang:

StVO §7 (3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

Grüße,
André


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Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
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Hane
Beitrag 16.06.2009, 19:39
Beitrag #3


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Zitat (Fragenmonster @ 16.06.2009, 20:07) *
Hat der Junge mir die Vorfahrt genommen?
Nein, Du ihm den Vorrang:
Zitat (StVO)
Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Zitat (Fragenmonster @ 16.06.2009, 20:07) *
Falls doch eine Verletztung passiert ist und Anzeige erstattet wird, was habe ich zu befürchten?
Schlimmstenfalls kommt es zu einer Strafe für ein fahrlässige Körperverletzung. Wahrscheinlich wird es jedoch eingestellt.
Zitat (Fragenmonster @ 16.06.2009, 20:07) *
Hätte ich chancen ein Urteil aufgrund der gegebenen Umstände (s.o) zu mildern?
Nicht wirklich, weil Du ein Kind angefahren hast.

War überhaupt die Polizei da?


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diomega
Beitrag 16.06.2009, 19:48
Beitrag #4


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...wobei der Junge dort wohl nicht hätte fahren dürfen, da Gehweg.


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Fragenmonster
Beitrag 16.06.2009, 19:50
Beitrag #5


Neuling


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Die Polizie wurde nicht informiert...

Heisst das nach StVO §7 (3) dürfen Fahrradfahrer die überwege am Kreisverkehr überqueren ohne auf
den Verkehr der Fahrzeuge zu achten die in den Kreis einfahren oder ausfahren? Schließlich handelte es sich nicht um einen speziell für Fussgänger oder Radfahrer gekennzeichneten Überweg sondern um eine art Verkehrsinsel

Der Beitrag wurde von Fragenmonster bearbeitet: 16.06.2009, 19:57
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Kuli
Beitrag 16.06.2009, 19:55
Beitrag #6


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Zitat (diomega @ 16.06.2009, 20:48) *
...wobei der Junge dort wohl nicht hätte fahren dürfen, da Gehweg.

Woher weißt du das? Der TE meinte meiner Meinung nach, dass nichts auf der Fahrbahn markiert ist, also keine Furt o.ä. Ob ein Radweg auf beiden Seiten vorhanden ist, ist oftmal nur durch Hardcoreradler erkennbar wink.gif (also durch die, die es eigentlich gar nicht interessiert thread.gif )
Nichtsdestotrotz ändert Gehweg ja oder nein aber auch nix am Vorrangfall...
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trubby
Beitrag 16.06.2009, 20:03
Beitrag #7


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Zitat (Fragenmonster @ 16.06.2009, 20:50) *
Heisst das nach StVO §7 (3) dürfen Fahrradfahrer die überwege am Kreisverkehr überqueren ohne auf den Verkehr der Fahrzeuge zu achten die in den Kreis einfahren oder ausfahren?


Nein, auf die Einfahrenden müssen sie acht geben, es sei denn, es führt ein Radweg um den Kreisverkehr.


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Fragenmonster
Beitrag 16.06.2009, 20:04
Beitrag #8


Neuling


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Ich meine wer rechnet schon damit das jemand quer durch den den Kreisverkehr passierenden Verkehr vom Bürgersteig aus fährt obwohl das Verkehrsaufkommen sehr hoch ist?
Ich habe ja früh genug reagieren können um schlimmeres abzuwenden aber was anderes war eben nicht möglich. Kann man da überhaupt von Fahrlässigkeit sprechen?
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trubby
Beitrag 16.06.2009, 20:08
Beitrag #9


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Da hast du aber mit zu rechnen, wie eben beim abbiegen auch! Du mußt eine Gefährdung sogar ausschließen, also Schulterbilck!


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Hane
Beitrag 16.06.2009, 20:18
Beitrag #10


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Zitat (Fragenmonster @ 16.06.2009, 20:50) *
Die Polizie wurde nicht informiert...
Damit war es das für Dich eigentlich schon, im positiven Sinne.

Zitat (Fragenmonster @ 16.06.2009, 20:50) *
Heisst das nach StVO §7 (3) dürfen Fahrradfahrer die überwege am Kreisverkehr überqueren ohne auf
den Verkehr der Fahrzeuge zu achten die in den Kreis einfahren oder ausfahren? Schließlich handelte es sich nicht um einen speziell für Fussgänger oder Radfahrer gekennzeichneten Überweg sondern um eine art Verkehrsinsel
Ja, gegenüber dem aus dem Kreisverkehr ausfahrenden hat man Vorrang, weil der eben abbiegt. Gegenüber den in den Kreisverkehr einfahrenden hat man Vorrang, weil dieser an einem Vorfahrt-Gewähren-Schild vorbei kommt.

Einige vertreten jedoch die Meinung, dass die Vorfahrt dann entfällt, ... Dagegen spricht jedoch, dass ... Radverkehrsregeln und ihre Auslegungen sind einfach nicht in sich schlüssig.

Für den Radfahrer ist aber eine Teilschuld drin. Bei einem Kind ist diese jedoch recht klein, wenn überhaupt vorhanden. Kinder bis 8 müssen, Kinder bis 10 dürfen auf dem Fussweg fahren. Dann müsste aber an der Furt geschoben werden. Die Teilschuld bei einem zwölfjährigen ... das weiss nur der Richter.


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diomega
Beitrag 16.06.2009, 20:22
Beitrag #11


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Zitat (Kuli @ 16.06.2009, 20:55) *
Zitat (diomega @ 16.06.2009, 20:48) *
...wobei der Junge dort wohl nicht hätte fahren dürfen, da Gehweg.

Woher weißt du das? Der TE meinte meiner Meinung nach, dass nichts auf der Fahrbahn markiert ist, also keine Furt o.ä.


Ich hatte die Schilderung des TE so aufgefasst, dass der Junge auf dem Bürgersteig gefahren ist und vom Bürgersteig aus den Abzweig weiterfahrend überqueren wollte, an dem der TE zur selben Zeit ausfahren wollte.

Zur Veranschaulichung --> Klick (Dabei aber die ganzen Furtmalereien wegdenken) Blau=Fahrrad, Rot= Auto

Sicher klärt uns der TE aber noch auf: Fuhr der Junge auf der Fahrbahn durch den Kreisverkehr? Oder umrundete er ihn auf dem Bürgersteig?


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trubby
Beitrag 16.06.2009, 20:24
Beitrag #12


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@diomega:
selbst ohne vorhandene Furt würde ich das Vorhandensein von "Radwegen" nicht grundsätzlich ausschließen.


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Fragenmonster
Beitrag 16.06.2009, 20:30
Beitrag #13


Neuling


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erstmal danke für die antworten die ich jetzt schon bekommen habe!

Der Junge war nicht auf der Fahrbahn um auf diomedas Frage einzugehen er fuhr vom Bürgersteig herunter, es war im prinzip so wie auf dem bild allerdings kam er von der anderen seite. Also von links vom Bürgersteig und überquerte erst die fahrbahn der einfahrenden Fahrzeuge.

Falls ich die sache richtig verstanden habe gibt es im Falle einer Anzeige keine chance aus der Sache herauszukommen ohne für fahrlässige Körperverletzung verurteilt zu werden, es sei denn die sache wird eingestellt (?)

Der Beitrag wurde von Fragenmonster bearbeitet: 16.06.2009, 20:34
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diomega
Beitrag 16.06.2009, 20:30
Beitrag #14


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Zitat (trubby @ 16.06.2009, 21:24) *
@diomega:
selbst ohne vorhandene Furt würde ich das Vorhandensein von "Radwegen" nicht grundsätzlich ausschließen.


Auszuschließen ist natürlich nichts. Aber der TE schrieb doch ausdrücklich im Eröffnungsposting "kein Fahrradweg"


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zettel zu zettel
Beitrag 16.06.2009, 20:43
Beitrag #15


Neuling


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Nur um da nochmal eben nachzuhaken:

An Kreisverkehren kennt man ja oft die Zebrastreifen unmittelbar nach den Ausfahrten. An diesen Fußgängerüberwegen sind die Ausfahrenden und Einfahrenden natürlich wartepflichtig. Wenn nun diese Zebrastreifen nicht vorhanden sind, ändert das an der Situation tatsächlich nichts?
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Anderssen
Beitrag 16.06.2009, 20:44
Beitrag #16


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Zitat (zettel zu zettel @ 16.06.2009, 21:43) *
An Kreisverkehren kennt man ja oft die Zebrastreifen unmittelbar nach den Ausfahrten. An diesen Fußgängerüberwegen sind die Ausfahrenden und Einfahrenden natürlich wartepflichtig. Wenn nun diese Zebrastreifen nicht vorhanden sind, ändert das an der Situation tatsächlich nichts?
Doch, die Einfahrenden sind dann nicht wartepflichtig. (gegenüber den Fußgängern)
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danke_mama
Beitrag 16.06.2009, 20:46
Beitrag #17


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Guck-Tipp (Bildchen zum Thema "Wen muss ich durchlassen, wenn ich einen Kreisverkehr verlassen möchte?")

Viele Grüße
Katharina


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Hane
Beitrag 16.06.2009, 20:51
Beitrag #18


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Zitat (Fragenmonster @ 16.06.2009, 21:30) *
Falls ich die sache richtig verstanden habe gibt es im Falle einer Anzeige keine chance aus der Sache herauszukommen ohne für fahrlässige Körperverletzung verurteilt zu werden, es sei denn die sache wird eingestellt (?)
Ja aber zum einen halte ich eine Anzeige für unwahrscheinlich und, sollte sie erstattet werden, zum anderen ein Einstellung für wahrscheinlich, vielleicht mit Auflagen.

Zitat (zettel zu zettel @ 16.06.2009, 21:43) *
An Kreisverkehren kennt man ja oft die Zebrastreifen unmittelbar nach den Ausfahrten. An diesen Fußgängerüberwegen sind die Ausfahrenden und Einfahrenden natürlich wartepflichtig. Wenn nun diese Zebrastreifen nicht vorhanden sind, ändert das an der Situation tatsächlich nichts?
Fussgänger und Vorfahrt ist kompliziert, weil Fussgänger nicht fahren. Ohne Zebrastreifen müssten Fussgänger die Einfahrenden vorlassen und müssen von den Ausfahrenden vorgelassen werden. Mit dem Zebrastreifen müssen sie auch von den Einfahrenden vorgelassen werden.

Da das aber nicht jeder weiss, ist es ratsam, davon auszugehen, der jeweils andere wüsste es nicht.


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Fragenmonster
Beitrag 16.06.2009, 21:04
Beitrag #19


Neuling


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An Hane (hab da mit dem zitieren nich so ganz drauf)

weiter oben hast du geschrieben das es das für mich im positiven sinne schon war das die polizei nicht gerufen wurde...
Kannst du mir genauer erklären was es damit auf sich hat?

Und mit welchen Auflagen hat man da zu rechnen gegen die ein Verfahren eingestellt werden könnte
bzw was muss ich mir darunter vorstellen?
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Hane
Beitrag 16.06.2009, 21:07
Beitrag #20


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Dass die Polizei nicht gerufen wurde, zeigt zum einen, dass die Mutter kein Interesse daran hat, Dich anzuzeigen. Zum anderen wäre der Vorrangverstoß punktebewährt und damit für die Probezeit ungünstig.


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Fragenmonster
Beitrag 16.06.2009, 21:14
Beitrag #21


Neuling


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Aber wenn sie ein attest von einem Artzt bekommt das eine Verltzung entstanden ist könnte sie mich doch nachträglich noch verantwortlich machen

Ja das mit der probezeit is schlecht ich meine es gibt in so einem Fall auch Fahrerlaubnisentzug
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Hane
Beitrag 16.06.2009, 21:30
Beitrag #22


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Zitat (Fragenmonster @ 16.06.2009, 22:14) *
Aber wenn sie ein attest von einem Artzt bekommt das eine Verltzung entstanden ist könnte sie mich doch nachträglich noch verantwortlich machen
Ja, sie könnte Dich anzeigen. Dass halte ich jedoch für unwahrscheinlich. Da solltest Du Dich nicht verrückt machen. Es ist auch nicht verboten, sich nach dem Befinden des Jungen zu erkundigen.

Zitat (Fragenmonster @ 16.06.2009, 22:14) *
Ja das mit der probezeit is schlecht ich meine es gibt in so einem Fall auch Fahrerlaubnisentzug
Es hätte als ersten Schritt der Probezeitmaßnahmen eine Aufforderung zu einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre gegeben. Der Führerschein wäre es dann weg, wenn Du das Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert hättest.


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mir
Beitrag 16.06.2009, 23:20
Beitrag #23


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Du hast Dich doch prima um den Jungen gekümmert, Rechtslage hin oder her. Welches Interesse sollten da die Eltern haben, Dich anzuzeigen, zumal ihm ja anscheinend nichts ernsthaftes passiert ist?

Im übrigen sehe ich das mit der Rechtslage differenzierter. Ein Radfahrer, der verbotenerweise auf dem Bürgersteig fährt, hat keinen Vorrang. Allerdings ist bei einem 12-jährigem Jungen eventuell hier mit falschem Verhalten zu rechnen, zumal er ja noch bis vor zwei Jahren auf dem Bordstein fahren durfte. Auf Kinder mußt Du aber besonders acht geben. Was da nun ein Richter urteilt, entzieht sich der Vorhersage.

Generell mußt Du aber, wie schon andere geschrieben haben, bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr wie ein Abbieger Fußgänger und Radfahrer passieren lassen. Mich wundert, daß Du das nicht weißt. Man kann ja auch als Radfahrer oder Fußgänger gar nicht sehen, was der Autofahrer hinter einem denn nun macht. Naja, jetzt weißt Du's smile.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Fragenmonster
Beitrag 17.06.2009, 00:34
Beitrag #24


Neuling


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Danke erstmal für dein kompliment. Ich finde es richtig gerade wenn man ein kind im Straßenverkehr anfährt besonders darauf zu achten das dieses sicher nach Hause kommt und nich von selbst einfach weiter fährt, auch wenn es augenscheinlich nicht verletzt ist steht das kind meist unter schock und ist auf keinen Fall fähig weiter zu fahren.

Eine andere Sache:
Hier sind jetzt schon viele missverständnisse aufgetreten im bezug darauf wie die Sache abgelaufen ist.
Vll hab ich auch was falsch verstanden aber wie dem auch sei werd ich die sache nochmal erklären.
Ich selbst befand mich zum Zeitpunkt des Aufpralls bei der Ausfahrt aus dem kreisverkehr. An der Ausfahrt ist in der Mitte eine Überquerungshilfe für fussgänger angelagert, allerdings kein radweg oder Zebrastreifen. Der Junge Überquerte diese vom linken Bürgersteig aus und befand sich damit zu keiner Zeit im Kreisverkehr, zog aus meinersicht also im prinzip einfach über die Straße. Ich hatte ihn also nie vor mir oder hinter mir sondern nur auf der linken seite als er herankam.
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mir
Beitrag 17.06.2009, 08:02
Beitrag #25


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Wenn er auf Deiner linken Seite war, dann hat er also die Kreiselausfahrt im Uhrzeigersinn überquert?

Dann verstehe ich nur nicht, wie das passieren konnte, weil man sich ja gegenseitig prima sieht. An der rechtlichen Situation ändert das nichts. Wäre der Junge ein Fußgänger gewesen, hätte er an dieser Stelle Vorrang vor dem Autoverkehr. Wäre dort ein Radweg (oder der Fußweg für Radfahrer freigegeben), hätte der Radfahrer Vorrang. Du biegst an dieser Stelle ab. Ein Abbieger muß Radfahrer und Fußgänger durchlassen.

Es ist allerdings herrschende Meinung, daß ein Radfahrer, der verbotenerweise auf dem Gehweg fährt, keinen Vorrang hat und selbst die Betriebsgefahr hinter diesem groben Fehler zurücktritt. Nur: wie soll das ein Kind wissen? Kinder werden nach der in ihrem Entwicklungsstand vorhandenen Einsichtsfähigkeit beurteilt. Bis 10 z.B. müssen Kinder für Schäden bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen generell überhaupt nicht haften. Insofern ist das Beurteilungssache des Richters, was bei einer Verhandlung rauskäme.

Außerdem hast Du eine ganz besondere Rücksichtspflicht auf Kinder. Idealerweise sollte man an einem Kind nur so schnell vorbeifahren, daß man jederzeit bremsen kann, wenn das Kind eine Dummheit macht. Deswegen könnte man in Deinem Fahrverhalten eine fahrlässige Körperverletzung sehen, ganz unabhängig davon, wer eigentlich "im Recht war". Vorsicht bei Kindern!

Das hat jetzt nicht viel mit Deinem Unfall zu tun, aber es muß mal raus: Das mit Radfahren auf dem Gehweg ist 'ne dumme Sache. Es ist gefährlich, aber wenn ein Pinselstrich einen Radweg abteilt, soll es plötzlich sicher sein. Man bringt Kindern dann noch bis zum 10. Lebensjahr bei, daß man prima auf dem Gehweg fahren darf, und daß das sicherer sein soll. Häufig wird dabei noch vergessen, daß die Kinder eigentlich bei jeder Fahrbahnüberquerung absteigen müssen. Dann gibt es noch einige Autofahrer, die meinen, daß Radfahrer auf der Fahrbahn prinzipiell nichts verloren haben und diese regelmäßig anhupen, teilweise sogar extra knapp überholen. Vor diesem Hintergrund wird es vielleicht verständlich, warum so viele Radfahrer auf dem Gehweg fahren (das machen ja beileibe nicht nur Kinder). Nicht, daß ich das gut fände sad.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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diomega
Beitrag 17.06.2009, 08:29
Beitrag #26


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Zitat (mir @ 17.06.2009, 09:02) *
Wenn er auf Deiner linken Seite war, dann hat er also die Kreiselausfahrt im Uhrzeigersinn überquert?


Ja. Das hatte Fragemonster weiter oben schon so geschildert.


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mir
Beitrag 17.06.2009, 09:00
Beitrag #27


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Darf man fragen, in welcher Gegend sich das ganze abgespielt hat? Nur so aus Interesse.


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Brezensalzabpopler
Beitrag 17.06.2009, 10:11
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Zitat (mir @ 17.06.2009, 00:20) *
Generell mußt Du aber, wie schon andere geschrieben haben, bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr wie ein Abbieger Fußgänger und Radfahrer passieren lassen.


Frage hierzu: Also "generell" stimmt ja nicht ganz, es gibt da doch diese netten kleinen 205er (Vorfahrt gewähren) für Radfahrer. Bedeutet: Radfahrer muss stehen bleiben, Fußgänger darf gehen.
Wie würde die Vorfahrt hier in diesem Fall aussehen: Müsste ein Radfahrer (also von links kommend) dann auf der Querungshilfe stehenbleiben und den ausfahrenden PKW durchlassen?
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diomega
Beitrag 17.06.2009, 10:33
Beitrag #29


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Zitat (Brezensalzabpopler @ 17.06.2009, 11:11) *
Wie würde die Vorfahrt hier in diesem Fall aussehen: Müsste ein Radfahrer [...]* stehenbleiben und den ausfahrenden PKW durchlassen?

Das können sich alle Beteiligten aussuchen, die auf diesen wohl den Verwaltungen teils sogar empfohlenen Murks stoßen. Die StVO jedenfalls taugt nicht, um Deine Frage eindeutig zu beantworten:

Antwort 1) Der Radfahrer muss Ausfahrende auch mit "Vorfahrt gewähren" nicht durchlassen, da StVO §7 (3) keinesfalls von "Vorfahrt gewähren" beeinflusst wird
(man käme schließlich auch nicht auf die Idee, aus einer Nebnstraße kommend und geradeausfahrend, engegenkommende Linksabbieger deshalb vorzulassen, weil man bei der Ausfahrt aus der Nebenstraße auf die Kreuzung an einem 205er vorbeigekommen ist)

Antwort 2) Der Radfahrer muss Ausfahrende durchlassen, da der Radweg nicht straßenbegleitend sein kann, da er durch die 205er eine andere Vorfahrtsregelung aufweist, als die Fahrbahn im Kreisverkehr. Wenn der Weg aber nicht straßenbegleitend ist, fährt der Radfahrer an der Querungsstelle also nicht mehr "in gleicher Richtung" und "kommt auch nicht entgegen" im Sinne von StVO §7 (3), sonder quert ganz einfach eine Straße.

*Das "(also von links kommend) dann auf der Querungshilfe" hab ich mal ausgelassen. Denn wie herum der Radfahrer den Kreisverkehr umrundet, tut solange nichts zur Sache, wie ihm die jeweilige Fahrtrichtung erlaubt ist.


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Brezensalzabpopler
Beitrag 17.06.2009, 10:57
Beitrag #30


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Zitat (diomega @ 17.06.2009, 11:33) *
Antwort 2) Der Radfahrer muss Ausfahrende durchlassen, da der Radweg nicht straßenbegleitend sein kann, da er durch die 205er eine andere Vorfahrtsregelung aufweist, als die Fahrbahn im Kreisverkehr. Wenn der Weg aber nicht straßenbegleitend ist, fährt der Radfahrer an der Querungsstelle also nicht mehr "in gleicher Richtung" und "kommt auch nicht entgegen" im Sinne von StVO §7 (3)


In diesem Fall müsste der Fußgänger dann ebenfalls warten unsure.gif

Zitat
*Das "(also von links kommend) dann auf der Querungshilfe" hab ich mal ausgelassen. Denn wie herum der Radfahrer den Kreisverkehr umrundet, tut solange nichts zur Sache, wie ihm die jeweilige Fahrtrichtung erlaubt ist.


War blöd formuliert: Ich wollte im Endeffekt darauf hinaus, ob das 205er bis zur Querungshilfe gilt (also dem Einfahrenden Vorfahrt gewähren) und nach der Querungshilfe der Ausfahrende auf mich achten muss (§9 (3) StVO). Gilt natürlich für beide Richtungen. Siehe Antwort 2 wavey.gif
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Tortenjan
Beitrag 17.06.2009, 11:11
Beitrag #31


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Noch mal ne andere Frage an den TE. Hast Du deiner Versicherung schon Bescheid gegeben? Es könnte durchaus sein, daß am Rad Schäden aufgetreten sind, für die Du (zumindest teilweise) Haftbar wärst. Auch ein Schmerzensgeldanspruch des Jungen kann nicht ausgeschlossen werden. Wenn keine Ansprüche gestellt werden ist es gut, wenn doch ist Deine HPV der richtige Ansprechpartner, v.a. da die Quotelung hier ja nicht ganz offensichtlich ist.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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diomega
Beitrag 17.06.2009, 11:17
Beitrag #32


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Zitat (Brezensalzabpopler @ 17.06.2009, 11:57) *
In diesem Fall müsste der Fußgänger dann ebenfalls warten unsure.gif


@Brezensalzabpopler: Es ist müßig sich da weiter den Kopf zu zerbrechen. Kleine 205er an Radwegen um Kreisverkehre herum sind kompletter Quatsch, dessen Bedeutung die StVO nicht zu klären vermag und der daher zu nichts führt, außer zu Rechtsunsicherheit. Nächste hier gern diskutierte Frage wäre dann übrigens, woher der Ausfahrende Autofahrer wissen soll, dass das 205er nicht für ihn gilt und er deshalb an der Stelle Einfahrenden Vorfahrt gewähren soll....


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Fragenmonster
Beitrag 17.06.2009, 13:02
Beitrag #33


Neuling


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Ich werde der Versicherung heute bescheid geben.
Glücklicherweise war es ja so das ich den Jungen früh genug gesehn habe um zu bremsen der wagen stand ja schon fast beim aufprall deswegen ist ja kaum was passiert. Ich konnte ihn allerdings erst ab der querungshilfe sehen da der kreisverkehr zu dem Zeitpunkt von ein und ausfahrern stark befahren war, mir ist im grunde gar nicht klar wie er durch den einfahrenden Verkehr überhaupt durchgekommen ist, auf meiner seite hats dann leider rums gemacht. Aufgrund der Verkehrslage konnte ich sowieso nur mit Kupplung und Gas fahren und war bremsbereit.
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