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> Umschreibung Japanischer Führerschein
men
Beitrag 01.06.2009, 23:50
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe.

Meine Freundin hat im Jahr 1992 in Japan den Führerschein erworben.
Der Führerschein wird in Japan regelmäßig verlängert. (In Japan muss man alle 5 Jahre einen neuen
beantragen und bekommt nach Sehtest evtl. kurzer Schulung und Zahlung eine neue Führerschein Karte.)
Das ist dort ganz normal.
Der heutige vorhandene Japanische FS hat eine Gültigkeit bis 2013.
Meine Freundin ist seit dem Jahr 1997 in Deutschland und auch hier registriert und angemeldet.
Im Jahr 2006 wurde Ihr mit Hinweis auf die 3 Jahres Antragsfrist der Deutsche Führerschein verweigert,
weil die Umschreibung nicht innerhalb der 3 Jahre nach Wohnsitzbegründung (1997) in Deutschland,
beantragt worden ist.
Nun habe ich gehört das diese 3 Jahres Frist aufgehoben sein soll (§31 Abs. 2 FeV a.F.) ? ? ?
Dies ist u.a. auch auf der ADAC Seite unter Fahrerlaubnisse aus anderen Ländern zu finden.
Wie gesagt FS in Japan 1992 erworben, Umzug nach Deutschland im Jahr 1997.
Nun zu meiner Frage:
Kann Sie Heute den Japanischen Führerschein Problemlos in einen Deutschen Umschreiben lassen ? ?
und was ist evtl. dabei zu beachten.

Vielen Dank für Eure Hilfe

men
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.06.2009, 08:16
Beitrag #2





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Ja, die 3-Jahres-Frist ist weggefallen, deine Freundin kann den japanischen Führerschein hier prüfungsfrei umschreiben lassen. Dazu benötigt sie neben etwas Kleingeld nur ein Passbild.

Euch ist aber schon klar, dass deine Freundin mit dem japanischen Führerschein schon lange nicht mehr in Deutschland fahren darf? Also schnell umschreiben lassen ...

Edit: Geht aus dem letzten japanischen Führerschein hervor, seit wann sie im Besitz einer Fahrerlaubnis ist? Dieser FS stammt ja offenbar aus dem Jahr 2008, was Probleme geben könnte, denn umschreiben lassen kann man einen Führerschein nur, wenn man zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hatte.
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men
Beitrag 02.06.2009, 10:36
Beitrag #3


Neuling
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Hallo,
erst einmal vielen Dank für deine positive Antwort.
Aus der Japanischen Führerscheinkarte geht leider NICHT hervor wann Sie den ersten FS
(nach bestandener Prüfung in Japan bekommen hat.)
Auf dem FS ist nur das erste Aushändigungsdatum mit 2004 angegeben, da einmal der FS nicht verlängert wurde,
da meine Freundin nicht jedes Jahr nach Japan reiste. (Verlängerung in Japan nur persönlich möglich)
Das sehe ich auch als Problem, zumal auf der deutschen Übersetzung, 2004 als 1. Ausstellungsdatum stehen wird.
Die Übersetzung habe wir aber noch nicht in den Händen.
Offenbar ist die Übersetzung nicht 100 % "kompatibel" mit der Wahrheit ( Hühnerfüße ) auf der Karte.
Wir habe aber eine Bestätigung der Führerschein History des Jap. ADAC auf Englisch und Japanisch.
Dort ist zu lesen das Sie den FS erstmalig 1992 (engl. obtained) erhalten hat.
Der heutige Jap. FS wurde in 2009 erneuert und hat als Ablaufdatum 2013.
(nur 4.5 Jahre, da frühzeitig verlängert)

Sie hat Ihren Wohnsitz seit 97 in Deutschland, fährt natürlich kein Auto in DL aber in Japan und das sehr gut !
Die Führerscheinprüfung in Japan war 1992.

1. Wo gibt es gute Übersetzungsbüros die auch Präzise (genau) übersetzen können ?

2. Wie kann ich diesen Sachverhalt der FS-Stelle das am besten glaubhaft darlegen das dies ja nicht auf dem FS
aufgedruckt ist. ?

3. Seit wann ist die 3 Jahresfrist weggefallen ?

Danke für eure Hilfe.

Gruss
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durban
Beitrag 02.06.2009, 10:56
Beitrag #4


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1. gelbe Seiten rolleyes.gif

2. ich würde ersteinmal abwarten, wie die Fsst auf die Übersetzung des FS reagiert. Möglicherweise gibt es da ja bereits keine Probleme.

3. Durch Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO FeV zum 30.10.2008.

mfG
Durban smile.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.06.2009, 11:01
Beitrag #5





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Wenn es ungünstig läuft, dann will man einen Führerschein sehen, der vor der Wohnsitznahme in Deutschland ausgestellt wurde. Von einer Bescheinigung des japanischen Automobilclubs würde ich mir jetzt nicht so viel erhoffen. Ansonsten sollte eine Bestätigung direkt von der japanischen Behörde, ggf. mit einer Kopie (vielleicht sogar dem Original?) des ersten Führerscheins noch die größten Erfolgschancen versprechen. Im Zweifelsfall würde ich das vorab mit der Führerscheinstelle klären, sonst habt ihr einen großen Aufwand und hohe Kosten mit allen Dokumenten und Übersetzungen, und am Ende wird nichts davon anerkannt.
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men
Beitrag 02.06.2009, 11:37
Beitrag #6


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Hallo,

Danke für die Antoworten.

Übersetzungsbüros wurden schon gefunden bei bdü de .
Bestätigung Jap. Behörden oder ähliches gibte es nicht ! Nur der Jap. ADAC kann eine History ausstellen.
Alter Führerschein musste abgegeben werden, Kopie sind nicht vorhanden.
Wir werden das versuchen.
Gruss

men
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men
Beitrag 03.06.2009, 13:54
Beitrag #7


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Hallo, @ Georg_g
ein "vorab Klären" mit der deutschen Füherscheinstelle ist nahezu unmöglich,
dies habe ich versucht,
da die Führerscheinstelle wohl nicht alleine entscheidet und diese nicht
gerade kooperativ mit mir/dem Antragsteller zusammen arbeiten möchten.

Ob die Dokumente letzendlich anerkannt werden kann mir dort keiner sagen.
Leider.
Den Aufwand und die Kosten müssen wir wohl in Kauf nehmen.
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Mr.T
Beitrag 03.06.2009, 15:36
Beitrag #8


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Zitat (men @ 03.06.2009, 14:54) *
da die Führerscheinstelle wohl nicht alleine entscheidet
Nicht? unsure.gif Wer soll denn sonst entscheiden?


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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men
Beitrag 04.06.2009, 00:07
Beitrag #9


Neuling
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Also wie und wer entscheidet wüsste ich ja auch gerne,
wenn du nähere Infos hast....... lass Sie mir zukommen.

Fest steht aber das nicht NUR aufgrund der Angaben im Antrag,
sondern auch z. B. mit angaben im Melderegister geprüft wird.

Ob nur die regional Füherscheinstelle oder mit welchen anderen Quellen Entschieden wird wüsste ich gerne.
Vielleicht kanst du mir ja da helfen, oder zeigen wo ich dazu Angaben finden kann.

Gruss
men
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.06.2009, 07:52
Beitrag #10





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Selbstverständlich greift die Führerscheinstelle auch auf Daten anderer Behörden zurück, z.B. auf jene des Einwohnermeldeamtes oder des Verkehrszentralregisters. Das ergibt sich aus § 22 FeV. Die Entscheidung über den Antrag liegt aber nicht bei anderen Behörden, sondern nur bei der Führerscheinstelle selbst.
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men
Beitrag 04.06.2009, 10:25
Beitrag #11


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Hallo Georg_g,
vielen Dank für deine Antwort und Aufklärung.

Ist den bekannt ob abgelehnte Antäge ( das könnte 2006 gewesen sein ) z.B. wegen der damaligen 3 Jahresfrist zur Umschreibung auch noch
bei der örtlichen Führerscheinstelle gespeichert/vorhanden sind oder evtl. beim Verkehrtszentralregister / Fahrerlaubnissregister vorhanden sind.
(Verkehrstechnisch völlig unauffällig (0-Punkte) und auch in D-Land keine Fahrerlaubniss o.ä. vorhanden)

Das nur die örtliche Führerscheinstelle entscheidet ist schon einmal gut.
Da hat mann wenigstens nur einen Ansprechpartner an den man sich halten kann.

Gruss

men
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Mr.T
Beitrag 04.06.2009, 16:19
Beitrag #12


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Zitat (men @ 04.06.2009, 11:25) *
Ist den bekannt ob abgelehnte Antäge ( das könnte 2006 gewesen sein ) z.B. wegen der damaligen 3 Jahresfrist zur Umschreibung auch noch
bei der örtlichen Führerscheinstelle gespeichert/vorhanden sind
Diese Anträge müssten noch vorhanden sein. Wenn nur die Ablehnung erfolgte, weil deine Frau nicht die damals erforderliche Prüfung nicht abgelegt hat, könnt ihr euch auf diesen Antrag mit beziehen. Denn dann wurde ja damals schon festgestellt, dass die japanische FE deiner Frau mal zum Führen von Fahrzeugen in D berechtigt hat.


--------------------
Gruß Mr.T

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men
Beitrag 04.06.2009, 17:20
Beitrag #13


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@ Mr.T;
so einfach scheint das nicht zu sein, da ja geprüft wird anhand er Meldedaten-
wann war Einreise in German und wann war Führerscheinprüfung im fremden Land.
Wenn Prüfung im fremden Land vor Einreise/Registrierung/Meldebehörde in Deuschland dann FS ok.
Wenn nicht dann Verletzung Wohnortprinzip und kein FS.
Unser Problem ist hierbei den Erwerb des Fahrerlaubnis im Jahr 1992 darzulegen.
Einreise hier war 1997.
Auf dem vorhanden Jap. FS ist kein Erteilungsdatum gedruckt sondern nur Aushändigungsdatum und
Ablaufdatum 2013. Bescheinigungen von Jap. Behörden zu bekommen von in der Zwischenzeit abgelaufenen FS
scheint nicht ganz einfach, wenn nicht sogar unmögich zu sein.
siehe auch mein ersten Posting 02.06.2009, 01:50 und 02.06.2009, 12:36

@ Mr. T; Die vorhandene Fahrerlaubniss hat nur 1997 für ein halbes Jahr hier zum führen berechtigt
danach nie mehr und hätte umgeschrieben werden müssen, was damals aber versäumt wurde, und
in 2006 wegen 3 Jahresfrist abgelehnt wurde, insofern hat Dies ja nicht zum führen berechtigt und
wurde auch nicht festgestellt, das verstehe ich nicht, wie kommst du auf ? ? :
""Denn dann wurde ja damals schon festgestellt, dass die japanische FE deiner Frau mal zum Führen von Fahrzeugen in D berechtigt hat.""
Es wurde damals nur mitgeteilt das eine komplette neue Prüfung in DL zu machen ist.
Leider ist dieses Ablehungschreiben aus 2006 nicht mehr vorhanden.

Leider kann ich im Board nicht zitieren oder einfügen, ich weiss nicht wie es gehtl

trotzen Vielen Dank für dein Hilfe, für Hinweise bin ich immer Dankbar.

men
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.06.2009, 20:20
Beitrag #14





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Zitat (men @ 04.06.2009, 18:20) *
Die vorhandene Fahrerlaubniss hat nur 1997 für ein halbes Jahr hier zum führen berechtigt
danach nie mehr und hätte umgeschrieben werden müssen ...

Ja, das meinte Mr.T wohl damit. Die FE bzw. der erste Führerschein deiner Frau war von 1992 und hatte eine Gültigkeit von 5 Jahren, also bis 1997. Damit durfte sie nach der Einreise nach Deutschland auch hier fahren, und zwar längstens für die Dauer von 6 Monaten bzw. bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Damit waren die Voraussetzungen für eine erleichterte Umschreibung gegeben. Die Formulierung, wonach eine Fahrerlaubnis "zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat" taucht auch heute noch so in der FeV auf. Ein Führerschein, der nicht mal für die Dauer von 6 Monaten zum Fahren berechtigen würde (z.B. ein Lernführerschein) kann in Deutschland auch nicht umgeschrieben werden.

Es müsste also aktenkundig sein, dass deine Frau seinerzeit die jap. Fahrerlaubnis 1992 erworben hatte. Da die 3-Jahres-Frist zwischenzeitlich weggefallen ist, sollte aufgrund dieser Aktenlage eine prüfungsfreie Umschreibung möglich sein.

Wie sind denn eigentlich die genauen Daten von 1992 und 1997? Wenn deine Frau nämlich den jap. Führerschein Anfang 1992 gemacht hat und erst Ende 1997 nach Deutschland kam (also mehr als 5 Jahre nach Ausstellung des Führerscheins), dann hätte ihr FS damals nicht zum Fahren in D berechtigt und kann auch nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden, weil der jap. FS dann bei Wohnsitznahme in D schon abgelaufen wäre. Aufgrund deiner Schilderung, wonach sie 6 Monate hier fahren durfte, nehme ich aber an, dass der Zeitraum weniger als 5 Jahre betrug.
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men
Beitrag 04.06.2009, 20:42
Beitrag #15


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Hallo,

ersteinmal möchte ich mich bei allen bedanken die mir eine Hilfe gegeben haben. @ Georg_g @ Mr.T

Die Krux liegt hier wohl wie immer im Details und in der Beweisbarkeit ( Glaubhaft machen )
gegenüber den Behörden.
Ist die Behörde leicht zu überzeugen oder schwer, reichen die vorhanden Unterlagen
oder nicht, diese Frage bleibt wohl bis die Antwort vorliegt.

Ich möchte die Frage im Forum ersteinmal schließen.

@ Georg_g es waren weniger als 5 Jahr.

Sobald wir eine Antwort von der FsS haben werde ich dies hier wieder posten.
Den Antrag werden wir in ca. 2-3 Wochen stellen, wenn alle Unterlagen vorliegen die wir besorgen können.
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Peter Lustig
Beitrag 04.06.2009, 20:55
Beitrag #16


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Empfehlenswert ist ggf. auch eine Kontaktaufnahme mit dem ADAC. Dieser Autoclub ist autorisiert, erforderliche Übersetzungen ausländischer Führerscheine anzufertigen, die von den Fahrerlaubnisbehörden anerkannt werden. Möglicherweise kann man Dir dort aufgrund einschlägiger Erfahrungen auch den einen oder anderen Tipp geben, wie Deine Frau möglichst ohne große Umstände doch noch zu ihrem deutschen Führerschein kommen kann.

Leider verbietet der ADAC Verlinkungen auf seine Seiten von anderen Sites, so dass ich hier keinen Link einsetzen kann. Du bekommst von mir per PN eine Nachricht.
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men
Beitrag 06.06.2009, 10:28
Beitrag #17


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Hallo,

würde es Sinn machen bei Ablehnung der ersten Füherscheinstelle auf Umschreibung,
nach Umzug evtl. bei einer anderen Füherscheinstelle erneut einen Antrag zu stellen ?

oder gibt es da die "Stille Post" ?

Gruss

men
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Andreas
Beitrag 06.06.2009, 11:37
Beitrag #18


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Zitat (men @ 06.06.2009, 11:28) *
würde es Sinn machen bei Ablehnung der ersten Füherscheinstelle auf Umschreibung,
nach Umzug evtl. bei einer anderen Füherscheinstelle erneut einen Antrag zu stellen ?


Nein

Zitat
oder gibt es da die "Stille Post" ?


Wenn du es so nennen willst... rolleyes.gif


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Peter Lustig
Beitrag 06.06.2009, 12:53
Beitrag #19


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Anträge dürfen nur aufgrund einer Gesetzesgrundlage abgelehnt werden. Da die Fahrerlaubnisvorschriften Bundesrecht sind, gelten sie gleichermaßen für alle Fahrerlaubnisbehörden in D.

Eine Chance sehe ich allenfalls dann, wenn die Behörde einen Ermessensspielraum hat. Dann muss sie genau darlegen und begründen, wie sie ihr Ermessen ausübt und warum der Antrag abgelehnt wird. Gegen eine solche Ablehnung kann man dann mit Rechtsmitteln (Widerspruch einlegen und die Sache beim Verwaltungsgericht abklären lassen) vorgehen. Möglicherweise beurteilt in einem solchen Fall auch eine andere Behörde denselben Sachverhalt etwas anders. Diese Chance halte ich jedoch für äußerst gering.
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men
Beitrag 06.06.2009, 13:17
Beitrag #20


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Auch wenn es sich offensichtlich um Bundesrecht handelt, arbeiten die Füherscheinstellen
doch alle anders.
Dies wurde mir von einem großen Automobilclub auf telefonischer Nachfrage bestätigt.
Was hier abgelehnt wurde, kann dort durchaus anerkannt werden,
Es ist eben Ermessensspielraum der Verwaltung, wie die FeV ausgelegt wird.
***********
Auch eigene Erfahrungen bestätigen dies.
So muss ich im Kreis A alle 5 Jahre ein Führungszeugniss zur Verlängerung meines P-Scheines vorlegen.
In der Großstadt B ist dies nicht erforderlich.
Wie kommt das ?
***********

@ Andreas
Bist du sicher das es dort Verbindungen gibt ?
evtl. könntest du mir deine Infos ja per E-Mail Posting zukommen lassen.

vielen dank

men
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Mr.T
Beitrag 06.06.2009, 14:22
Beitrag #21


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*** Anmerkung Moderator:
Ich habe deine Frage an den bestehenden Thread angehängt. Bitte nicht für jede Frage zum selben Thema einen neuen Thread eröffnen.


--------------------
Gruß Mr.T

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Andreas
Beitrag 06.06.2009, 20:17
Beitrag #22


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Zitat (men @ 06.06.2009, 14:17) *
Bist du sicher das es dort Verbindungen gibt ?


Ja, die neue FS-Stelle wird sich deine Führerscheinakte von der alten FS-Stelle schicken lassen.


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Peter Lustig
Beitrag 06.06.2009, 20:25
Beitrag #23


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Grund: Die Führerscheinakte wird in der Regel bei der Wohnsitzbehörde geführt, die als letzte mit Führerscheinangelegenheiten befasst war. Wenn Du also Deinen Wohnsitz wechselst und am neuen Wohnsitz eine FS-Angelegenheit regeln möchtest, wird die Behörde des neuen Wohnsitzes Deine FS-Akte bei der vorher zuständigen anfordern. Auf diese einfach Weise funktioniert der "Buschfunk" also sehr gut. laugh2.gif
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men
Beitrag 07.06.2009, 06:24
Beitrag #24


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Ja verstehe ich ja,
aber wenn NIE ein Führerschein erteilt worden ist, sondern irgendwann vor 3 Jahren evtl. eine Ablehnung.
Ob auch dann eine Akte noch existiert ? ?
oder im Papier-Archiv schon lange eingestaubt ist, oder die Datenbank zu diesem lange vergangenen Zeitraum
keine Auskünfte mehr geben kann ?
Ich werde auch das vorher abklären.

Sind wir wirklich so sammelwütig bei den Behörden ?
schade eigendlich.....

men
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Mr.T
Beitrag 07.06.2009, 10:48
Beitrag #25


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Zitat (men @ 07.06.2009, 07:24) *
aber wenn NIE ein Führerschein erteilt worden ist, sondern irgendwann vor 3 Jahren evtl. eine Ablehnung.
Wenn vor 3 Jahren der Antrag förmlich abgelehnt wurde, sollte auch eine entsprechende Meldung an das VZR erfolgt sein. Dann erfährt die neue Wohnsitzbehörde auf jeden Fall von der Existenz der Akte.


--------------------
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men
Beitrag 07.06.2009, 20:38
Beitrag #26


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Das bedeutet ja nicht das zwangsläufig der neue Antrag wieder abgelehnt wird,
zumal jetzt offensichtlich keine Gründe dagegen sprechen.
Wir werden eine Antrag stellen so oder so.

So das soll es, bis zur nächsten Frage dann gewesen sein.
Wir werden berichten wie es gelaufen ist.
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men
Beitrag 07.06.2009, 21:04
Beitrag #27


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Zitat (Mr.T @ 07.06.2009, 12:48) *
Zitat (men @ 07.06.2009, 07:24) *
aber wenn NIE ein Führerschein erteilt worden ist, sondern irgendwann vor 3 Jahren evtl. eine Ablehnung.
Wenn vor 3 Jahren der Antrag förmlich abgelehnt wurde, sollte auch eine entsprechende Meldung an das VZR erfolgt sein. Dann erfährt die neue Wohnsitzbehörde auf jeden Fall von der Existenz der Akte.


Wie kann ich den auf einfache Weise feststellen ob bei der Führerschein-Behörde noch was vom alten Antrag vorhanden ist.
Aber bitte nicht Selbst-Auskuft beim VZR einholen oder ?
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Mr.T
Beitrag 07.06.2009, 21:09
Beitrag #28


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Zitat (men @ 07.06.2009, 22:04) *
Wie kann ich den auf einfache Weise feststellen ob bei der Führerschein-Behörde noch was vom alten Antrag vorhanden ist.
Nachfragen.


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men
Beitrag 11.10.2009, 21:02
Beitrag #29


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Hallo,
ich wollte da nur einmal von unserem Erfolg berichten.
Der Japanische Führerschein ist problemlos beim ersten Anlauf in einen Deutschen umgeschrieben worden.

Vielen Dank für Eure Hilfe. wavey.gif

Anmerkung: Durch präzise Übersetzungen einer Deutsch-Japanischen Übersetzerin wurde die FS überzeugt.
Es kam auf das Erst-Einreise Datum und das Ersterteilungsdatum des Japanischen FSch an.
Ersterteilungsdaten werden auf Jap. FSch nicht vermerkt sondern nur Ausstellungs und Gültig von bis
sowie Ablaufdatum. Einzig der Japan JAF (Japan Automobile Federation) hatte Dokumente der gesamten
Führerschein Historie, sodass wir dieses "" Ersterteilungsdatum"" nachweisen konnten, was
für die Deutsche FS ja ungeheuer wichtig scheint.

Arigato das wars dann zu diesem Thread
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Mr.T
Beitrag 11.10.2009, 21:19
Beitrag #30


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Danke für die Rückmeldung. wavey.gif


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