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> MPU nach sehr bewegtem Leben, mehrfach unter alk, fahren ohne, straftat und knast
Fahrow
Beitrag 24.05.2009, 14:06
Beitrag #1


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guten tag wertes forum,

wie der titel schon sagt, habe ich ein sehr bewegtes - wenn auch gleich kein stotzes leben hinter mir.

1990 fahren unter alk 2.31 prom.
1990 fahren ohne
1992 2 x mpu - 1 negativ - 1 positiv mit kurs
1994 fahren unter alk 1,8 prom
1995 fahren ohne
1998 mpu bestanden
2000 fahren unter alk 1,31 prom
2001 fahren ohne
2004 straftat mit 2,6 prom - 2,6 jahre knast abgesessen
2008 entlassen



nun habe ich die kurve bekommen und trinke seit 2004 keinerlei alkohol mehr und habe meinen fs klasse c1e wieder beantragt. die mpu ist mir sicher - oder nicht?

ich habe gelesen, dass die fsb den antrag auch ohne mpu ablehnen kann.

meine frage:
ist das - bei meiner verganngenheit zu erwarten?

danke


--------------------
Nichts würde mich so hart treffen - wie ein misstrauischer Blick meines Hundes.
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durban
Beitrag 24.05.2009, 14:11
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im Forum wavey.gif

Zitat (Fahrow @ 24.05.2009, 15:06) *
nun habe ich die kurve bekommen und trinke seit 2004 keinerlei alkohol mehr und habe meinen fs klasse c1e wieder beantragt. die mpu ist mir sicher - oder nicht?

ich habe gelesen, dass die fsb den antrag auch ohne mpu ablehnen kann.

meine frage:
ist das - bei meiner verganngenheit zu erwarten?

danke


Die Fsst wird Deinen Antrag solange ablehnen, wie Du keine positive MPU beibringst.
Mit einer positiven MPU jedoch wird Dir eine FE erteilt werden.

Deine MPU wird jedoch kein Pappenstiel. Ohne langfristige, intensive Aufarneitung und eingehender Auseinandersetzung mit der Vergangenheit wirst Du die MPU nicht bestehen.

mfG
Durban smile.gif


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Fahrow
Beitrag 24.05.2009, 14:24
Beitrag #3


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danke schon einmal.

das die mpu nicht leicht wird - ist mir durchaus klar.
seit meiner inhaftierung habe ich aktiv an mir gearbeitet. so war ich bei gruppenbesuche im knast und meine sozialprognose war so, dass ich im geschlossenen vollzug gelockert wurde.
seit der entlassung 2008 bin ich in psychologischer behandlung, absolviere gerade ein anti aggressions training,mit was ich nächste woche durch bin.
im knast war es nicht möglich, monatliche leberwerte zu machen und diese zu erbringen. so habe ich nach der entlassung angefangen, leberwerte zu sammeln und vorsichtshalber - auch wenn noch nie mit drogen in kontakt gekommen - drogentests gemacht (uk).

verunsichert hatte mich nur, dass meine fs behörde seit nun 4 wochen meinen antrag hat und ich noch immer keinerlei antwort bekommen habe. so war meine angst die, dass es die fsb möglicher weise von vornherrei ablehnt - eine mpu zu vordern.

eine frage habe ich da noch:

nach (möglicher weise) bestandener mpu - seit 2002 nicht mehr im besitz einer fe gewesen - muss eine prüfung abgelegt werden oder ist das mit dem neuen gesetz aus 2008 nicht mehr erforderlich?

danke

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 24.05.2009, 15:07
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Feuerpferd
Beitrag 24.05.2009, 15:02
Beitrag #4


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Ich habe meine Zweifel ob Leberwerte ausreichend sind, oder ob Du die Abstinenz nicht besser durch ein ETG-Screening nachweisen solltest. Möglicherweise käme auch eine Haaranalyse als Abstinenznachweis in Betracht.

Die 4 Wochen bedeuten nicht, dass Dein Antrag abgelehnt wird. Aber da in Deinem Leben einiges schief gelaufen ist gibt es da einige (Gerichts)akten zu studieren. Daher würde ich mir keine Gedanken machen.

Neue Führerscheinprüfungen wirst Du aller Voraussicht nach nicht ablegen müssen.

Du wurdest 2008 entlassen. Wann genau? Mir bereitet momentan nämlich die Frage, ob Du dem Gutachter darlegen kannst, dass Du auch außerhalb der Gefängnismauern ein ordentliches und alkoholfreies Leben führen wirst, etwas Bauchschmerzen.


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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durban
Beitrag 24.05.2009, 15:43
Beitrag #5


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Zitat (Fahrow @ 24.05.2009, 15:24) *
nach (möglicher weise) bestandener mpu - seit 2002 nicht mehr im besitz einer fe gewesen - muss eine prüfung abgelegt werden oder ist das mit dem neuen gesetz aus 2008 nicht mehr erforderlich?


Tja, die Beantwortung ist nicht ganz so einfach.
Grundsätzlich ist eine FE auch nach längerem Entzug (ggf. nach MPU) prüfungsfrei zu erteilen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der FE- Bewerber die geforderten Kenntnisse nicht mehr besitzt.

Einige Führerscheinstellen, wohl vorallem in Bayern, aber auch anderswo,verlangen -in meinen Augen rechtswidrigerweise- nach längeren Zeiträumen (10 Jahre) pauschal eine Prüfung. Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht.
Außerdem haben wir hier kaum Erfahrungswerte, was oben angesprochene Anhaltspunkte sein können.

In vielen Fällen hier im Forum wurde jedoch die FE auch nach langer führerscheinloser Zeit ohne Prüfungen erteilt.
Vermutlich würdest auch Du keine weiteren Prüfungen ablegen müssen.

mfG
Durban wavey.gif


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Malermeister
Beitrag 24.05.2009, 16:11
Beitrag #6


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Hallo @Fahrow Herzlich willkommen im Verkehrsportal

Ich bin wie @Feuerpferd der Meinung, das du ETG-Screening machen solltest.

Es hat eine Änderung in den Beurteilungskritereien - klick gegeben.

Dazu musst du bei einem für Verkehrsmedizin akreditierten Institut einen Screeningvertrag abschließen. Adressen bekommst du bei der für dich zuständigen Führerscheinstelle.
Dort wird forensisch( unter Sicht) und kurzfristiger Einbestellung Urin genommen und der ETG-Wert annalysiert. Du wirst im Laufe eines halben Jahres 4 mal, im Laufe eines Jahres 8 mal dorthin kurzfristig(24 Std.) einbestellt. Das ETG-Screening kostet pro Analyse ca 90 €.

Allerdings lohnt es sich vorher nach Preisen zu fragen.
Zitat (Lost @ 09.05.2009, 19:54) *
Ich verweise auf meinen Beitrag mit Scans von meinem Screening Vertrag. Dort steht schwarz auf weiß das bei dieser Institution das Screening incl. Blutabnahme zur Bestimmung der Leberwerte 49,99€ kostet. Mein Beitrag mit Scan
Es kann sich also lohnen, nach Preisen zu fragen.
Besonders bemerkenswert erscheint mir, das neben dem ETG-Sreening auch die Analyse des MCV und die bislang relevanten Leberwerte wie GGT, GOT etc. ebenfalls mit diesen Preis enthalten sind.

Gesundheitsämter sind eventuell eine günstigere Möglichkeit. Aber wie gesagt: es muss dafür die Akkreditierung vorliegen

Es gibt auch die Möglichkeit der ETG-Analyse beim Haar.
Allerdings ist hier nicht ganz klar, wie lange der mit einer Probe abgedeckte Zeitraum ist. Das wird z.Zt noch unterschiedlich gehandhabt.


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Fahrow
Beitrag 24.05.2009, 16:32
Beitrag #7


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Zitat
Du wurdest 2008 entlassen. Wann genau? Mir bereitet momentan nämlich die Frage, ob Du dem Gutachter darlegen kannst, dass Du auch außerhalb der Gefängnismauern ein ordentliches und alkoholfreies Leben führen wirst, etwas Bauchschmerzen.


ich wurde ende juli aus der haft entlassen und habe seit dem eine führungsaufsicht (bewährungshelfer). somit bin ich nun 10 monate draußen und es wurde mir von der gerichtshilfe bis jetzt ein sehr gutes zeugnis gegeben, was auch das gericht als bericht erhielt. diesen bericht und/oder einen ausführlichen kann ich bei dem bew.helfer beziehen und bei der mpu vorlegen.
nach aussage der fs stelle müssen mindesten 6 monate seit der entlassung vergangen sein, um eine prognose stellen zu können.

werde mich mit dem etg gedanken anfreunden. bringt es etwas, wenn ich zur mpu vl. 2 etg werte und die vorher gemachten leberwerte bringe? oder soll ich jetzt nocheinmal monate warten?

danke


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Malermeister
Beitrag 24.05.2009, 16:41
Beitrag #8


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Bei ETG ist es so, dass das einzelne Screening sicher die 3 zurückliegenden Tage abdeckt.
Die Sicherheit der Langzeitabstinenz wird durch das unvorhersehbare Einbestellen erreicht und dazu ist - wie gesagt - ein Screeningvertrag notwendig.
Ferner solltest du dir schon mal ein Institut suchen, das die MPU durchführt.
Dort kannst du die von dem MPI geforderten Vorraussetzungen erfahren.
Einzelnen ETG-Screening werden i.a.R. nicht akzeptiert

edit: Hier im VP in der FAQ findest du einen Link über ETG-Haaranalyse - klick Damit ist auch eine zurückliegende Abstinenz nachweisbar.
Allerdings wirst du dafür ein wenig suchen und danach explizit nachfragen müssen.

Die einschlägigen Anbieter haben zur Zeit nur das Urin-Screening im Angebot. Die Haaranalsys wird vereinzelt erwähnt


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Haengermaxi
Beitrag 24.05.2009, 18:20
Beitrag #9


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Zitat (Fahrow @ 24.05.2009, 18:32) *
nach aussage der fs stelle müssen mindesten 6 monate seit der entlassung vergangen sein, um eine prognose stellen zu können.



Schätze, bei der "Latte" und den erreichten Promillewerten wird bei der MPU fachliche Maßnahmen verlangt werden. Therapie, Verkehrspsychologe, usw. Außerdem mindestens 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz nach Abschluß der Maßnahmen.

Gute Bescheinigungen von Bewährungshelfern nützen dir bei der Fahreignungsbegutachtung nicht viel.

Vom Fall eines jungen Mannes weiß ich, da hat das Institut verlangt, daß die Bewährungszeit abgelaufen sein soll. Der hat dann letztendlich gute drei Jahre nach Haftentlassung die FE erhalten, hatte aber gerade mal die Hälfte der Delikte und weniger Promille. unsure.gif
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Fahrow
Beitrag 24.05.2009, 18:45
Beitrag #10


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Zitat
Vom Fall eines jungen Mannes weiß ich, da hat das Institut verlangt, daß die Bewährungszeit abgelaufen sein soll.


sind ja goldige aussichten....

bei mir handelt es sich nicht um eine "bewährung" (haftstrafe wurde abgesessen) - sondern um eine führungsaufsicht nach § 61 stgb.

hier zur erklärung!


wenn ich dich also richtig verstehe habe ich - außer allein für mich - nichts geschafft! eine widereingliederung, wozu auch meines wissens die verbesserung der arbeitsmöglichkeiten gehören - werden mir verwehrt und alle aktionen die ich im knast und nach der entlassung gemacht habe (gruppenbesuche, psychogespräche, sozialprognosen ....) sind fürn hintern gewesen?


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Haengermaxi
Beitrag 24.05.2009, 18:52
Beitrag #11


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An deiner Stelle würde ich eine so genannte Laufbahnberatung bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung buchen. Kostet ungefähr 100 Euro.
Dir sagen dir dann genau, was du unternehmen solltest.
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corneliusrufus
Beitrag 24.05.2009, 20:22
Beitrag #12


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Dazu würde ich auch raten. Zudem absolvierst Du gerade ein Anti-Aggressionstraining. Sehr gut! Nun ist es so, dass es immer heißt, Abstinenznachweise nach Therapie. Nun, dann könnte das Training ja verschwiegen werden. Wenn jedoch Aggression ein Rolle für die MPU spielte, bsp. der Alkoholkonsum (auch) daraus resultierte, dann wäre das Anti-Aggressionstraining wiederum notwendig. D.h. hin zum MPI, dort ein Beratungsgespräch führen und die Sachlage ausführlich schildern.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Kai R.
Beitrag 24.05.2009, 22:04
Beitrag #13


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Zitat (Fahrow @ 24.05.2009, 19:45) *
,wenn ich dich also richtig verstehe habe ich - außer allein für mich - nichts geschafft! eine widereingliederung, wozu auch meines wissens die verbesserung der arbeitsmöglichkeiten gehören - werden mir verwehrt und alle aktionen die ich im knast und nach der entlassung gemacht habe (gruppenbesuche, psychogespräche, sozialprognosen ....) sind fürn hintern gewesen?

sorry, aber was erwartest Du? Du hast zwei positive Gutachten bekommen und jedes Mal ist es schief gegangen. Dieses Mal wird der Gutachter auf Nummer Sicher gehen wollen.

Die Dinge, die Du bis jetzt gemacht hast, waren natürlich nicht umsonst. Vielleicht waren sie noch nicht genug. Du musst die Eignung nachweisen und die körperlichen Abstinenznachweise gehören nun einmal dazu. Plus eine längerfristige stabil gelebte Verhaltensänderung. In Freiheit.

Von daher ist ein bisschen Geduld einfach notwendig, bis Du auch wieder fahren darfst. Sieh es als nächsten Schritt, auch wenn es etwas Zeit dauert.

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Fahrow
Beitrag 25.05.2009, 20:44
Beitrag #14


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danke für die schnellen antworten.

ich habe heute mit meiner zuständigen fs-behörde telefoniert und in erfahrung gebracht, dass ich wohl zur mpu muss und mir diese möglichkeit eingeräumt wird. somit sind die ersten ängste wegen einer möglichen versagung ohne mpu beseitigt.

ich werde mich morgen mit der dekra in verbindung setzen und nach einem beratungsgespräch fragen.


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Malermeister
Beitrag 25.05.2009, 20:51
Beitrag #15


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Zitat (Fahrow @ 25.05.2009, 21:44) *
ich werde mich morgen mit der dekra in verbindung setzen und nach einem beratungsgespräch fragen.
Das beste, was du machen kannst - dann weißt du wirklich konkret, was dich erwartet.
Vor dem termin solltest du nochmal Akteneinsicht in deine Führerscheinakte nehmen.
Die bekommt das MPI nämlich zusammen mit der Fragestellung für die MPU übersandt und somit sind das auch die Fakten, die dem Psychologen zur Verfügung stehen.

Für die Akteneinsicht melde dich vorher rechtzeitig an bzw. mach einen Termin. Und vergiss nicht zu fragen, ob es gestatttet ist, sich dort Kopien anzufertigen.
Wenn nicht, nimm einen Digicam/ Fotohandy oder Kuli und Papier mit


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Fahrow
Beitrag 25.05.2009, 21:06
Beitrag #16


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die akte wurde bereits durch meinen anwalt eingesehen und kopiert. whistling.gif

mal noch eine andere frage: wenn ich zu dem gespräch gehe - besteht dann die möglichkeit, dass die dekra mir jetzt zu einer mpu rät - sie damit aber nur geld verdienen wollen?
ich meine, ich habe bereits wirklich genug geld in die fe gesteckt ... ca. 200€ antrag auf widererteilung, 80€ augengutachten, passnilder etc. - so dick hängs nun bei mir auch nicht.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 25.05.2009, 21:40
Beitrag #17





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Zitat (Fahrow @ 25.05.2009, 22:06) *
besteht dann die möglichkeit, dass die dekra mir jetzt zu einer mpu rät - sie damit aber nur geld verdienen wollen?


sehe nicht in jedem Institut einen Feind!

du machst da eine Art Mini-MPU, dir wird dann gesagt, was noch fehlt, wo du noch dran arbeiten musst und was das BfF noch von dir verlangen wird.

diese ca. 80-100€ sind sehr gut angelegt, du wirst nach dem Gespräch mit dem GA dich viel wohler fühlen, glaube mir wavey.gif
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Fahrow
Beitrag 04.06.2009, 13:48
Beitrag #18


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hallo,

ich habe heute das schreiben meiner fsb mit der fragestellung

Zitat
ist zu erwarten, dass der untersuchte zukünftig ein kfz unter alkoholeinfluss führen wird/oder liegen als folge eines unkontrollierten alkoholkonsums beeinträchtigungen vor, die das sichere führen eines kfz in frage stellen?




erhalten.

dies heist also, dass ich nur wegen alkohol untersucht werde und nicht die straftat, wegen der ich gesessen habe, eine rolle spielt?


danke


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Kai R.
Beitrag 04.06.2009, 13:54
Beitrag #19


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ist so.

Grüße

Kai


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magnum88
Beitrag 04.06.2009, 14:05
Beitrag #20


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Da die Straftat noch eingetragen ist und 2,6 Promille hierbei vorlagen, wird sie beim Begutachtungsgespräch sicherlich eine Rolle spielen.


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Fahrow
Beitrag 04.06.2009, 14:13
Beitrag #21


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sehr schön!

so kann ich wohl das anti-aggressionstraining in der schublade lassen - weils ja anscheinend keinen interessiert.

das beratungsgespräch beim tüv war auch erfolgreich. da ich hier fragen über fragen hatte wurde schon "fast" eine mpu gemacht. das ergebnis: sceenings auf etg bis zur mpu, leberwerte bis zu den screening mit einreichen, stellungsname der bewährungshilfe wäre von vorteil aber nicht bedingung!

nun bin ich voller hoffnung!


noch eine frage: wie lange dauert es, bis die akte von der fsb zum tüv gelangt und ich von dort einen termin zur mpu erhalte?
hierdbei geht es mir um die zeit die mir noch verbleibt, um screenings zu machen.

danke



edit:
Zitat
Da die Straftat noch eingetragen ist und 2,6 Promille hierbei vorlagen, wird sie beim Begutachtungsgespräch sicherlich eine Rolle spielen.



autsch. also kommando zurück und bescheinigung übers anti aggressionstraining mit einreichen.

danke nochmals


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magnum88
Beitrag 05.06.2009, 08:00
Beitrag #22


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Zitat (Fahrow @ 04.06.2009, 15:13) *
sceenings auf etg bis zur mpu,



Wie viele?
Üblich sind mindestens drei bis vier, wenn vorher bereits andere Abstinenznachweise - LW - vorliegen, ansonsten wären in deinem Fall sechs bis acht im Zeitraum eines Jahres vonnöten.


Zitat
noch eine frage: wie lange dauert es, bis die akte von der fsb zum tüv gelangt und ich von dort einen termin zur mpu erhalte?


Unterschiedlich.
Zwei bis acht Wochen. unsure.gif


Zitat
hierdbei geht es mir um die zeit die mir noch verbleibt, um screenings zu machen.


Siehe oben.

Man wird dir doch wohl gesagt haben, dass du für die Screenings noch einige Monate ansetzen musst? think.gif
Hast du was Schriftliches bekommen?


Zitat
bescheinigung übers anti aggressionstraining mit einreichen.


Auf jeden Fall zur MPU mitnehmen. Ob du sie vorlegst, kannst du dort immer noch entscheiden.


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Fahrow
Beitrag 05.06.2009, 09:49
Beitrag #23


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hallo,

der gute mann meinte, dass ich mindestens 3 werte erbringen soll.
so habe ich heute mit meiner fsb gesprochen und abgeklärt, dass der antrag verlängert wird falls ich es bis dahin nicht schaffe.
schriftlich habe ich leider nichts ... verlasse mich da auf die aussagen eines (denke mal) kompetenten tüv mitarbeiters.


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magnum88
Beitrag 05.06.2009, 10:48
Beitrag #24


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Zitat (Fahrow @ 05.06.2009, 10:49) *
hallo,

der gute mann meinte, dass ich mindestens 3 werte erbringen soll.


Bedeutet also noch ca. ein halbes Jahr bis zur möglichen MPU.

Zitat
so habe ich heute mit meiner fsb gesprochen und abgeklärt, dass der antrag verlängert wird falls ich es bis dahin nicht schaffe.


Das dürfte kein Problem darstellen.


Zitat
schriftlich habe ich leider nichts ... verlasse mich da auf die aussagen eines (denke mal) kompetenten tüv mitarbeiters.


... dann hätte er aber ruhig einen Notizzettel mit den Empfehlungen mitgeben können. So kenne ich es von etlichen Begutachtungstellen, auch des TÜV.


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Fahrow
Beitrag 05.06.2009, 23:06
Beitrag #25


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stimmt - hat er auch!

hier stehen alllerdings nur sie sachen drauf, die ich bereits hier bereits angeführt habe.


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magnum88
Beitrag 06.06.2009, 09:07
Beitrag #26


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Zitat (Fahrow @ 05.06.2009, 10:49) *
schriftlich habe ich leider nichts ... verlasse mich da auf die aussagen eines (denke mal) kompetenten tüv mitarbeiters.



Zitat (magnum88 @ 05.06.2009, 11:48) *
... dann hätte er aber ruhig einen Notizzettel mit den Empfehlungen mitgeben können.



Zitat (Fahrow @ 06.06.2009, 00:06) *
stimmt - hat er auch!




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Fahrow
Beitrag 26.06.2009, 10:48
Beitrag #27


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habe nun die fragestellung der behörde erhalten:

ist zu erwarten, dass herr xxx auch weiterhin unter alk fährt ... und sind gesundheitliche folgen wegen unkontrolliertem alkoholgenusses zu verzeichnen (sinngemäß)?

somit habe ich die einfache fragestellung wegen alkohol. was ist mit der strafrechtlichen seite? nicht das ich nicht zufrieden wäre,dass diese außer acht gelassen wurde nur wundert es mich sehr, da ja die haft ab 2005 aktenkundig und aus dem führungszeugnis klar zu ersehen ist! dazu kommen ja dann noch die fahren ohne sachen, die anscheinend auch nicht berücksichtigt wurden.

ist der behörde ein fehler unterlaufen?

wie verhalte ich mich denn dann bei der mpu wenn die sprache auf fahren ohne und die haft b.z.w. auf die umstände der haft kommen?

danke


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alwin.1984
Beitrag 26.06.2009, 11:25
Beitrag #28


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Ich würde mich an deiner Stelle ruhig verhalten denn die Gutachter müssen sich streng an die Fragestellung der Fsst halten.

Wenn du jetzt rumzicken tust bei der Fsst dann kannst du schlafende Hunde wecken ? Willst du das ? rolleyes.gif


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BTM-MPU 1 Versuch bestanden am 21.7.2009
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Fahrow
Beitrag 26.06.2009, 11:55
Beitrag #29


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natürlich will ich das nicht!
nur geht es mir darum, wie ich mich bei der mpu verhalten soll "falls" doch fragen bezüglich der straftat gestellt werden.
auch die straftat fand unter alkohol statt.
falls doch eine frage bezüglich der straftat stellt (umstände, entstehung...) müsste ich ja lügen!
falls der gutachter fragen stellt ... soll ich ihn darauf verweisen, dass er sich an die fragestellung halten soll? wird das nicht wieder negativ bewertet (vergangenheitsbewältigung/auseinandersetzung)?
muss er sich unbedingt an die fragestellung halten?

danke


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Martiniii
Beitrag 26.06.2009, 12:03
Beitrag #30


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Ich würde auf gar keinen Fall anfangen zu lügen.
Außerdem hast Du das gar nicht nötig.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 26.06.2009, 15:38
Beitrag #31





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Zitat (Fahrow @ 26.06.2009, 11:48) *
habe nun die fragestellung der behörde erhalten:

ist zu erwarten, dass herr xxx auch weiterhin unter alk fährt ... und sind gesundheitliche folgen wegen unkontrolliertem alkoholgenusses zu verzeichnen (sinngemäß)?


will ja nicht nerven, aber hast du jetzt die zweite Fragestellung erhalten? unsure.gif

Zitat (Fahrow @ 04.06.2009, 14:48) *
hallo,

ich habe heute das schreiben meiner fsb mit der fragestellung

Zitat
ist zu erwarten, dass der untersuchte zukünftig ein kfz unter alkoholeinfluss führen wird/oder liegen als folge eines unkontrollierten alkoholkonsums beeinträchtigungen vor, die das sichere führen eines kfz in frage stellen?




erhalten.

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Fahrow
Beitrag 26.06.2009, 15:46
Beitrag #32


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sorry, echt verpeilt. blushing.gif
die neuen fragen sind mir durch den kopf gegeanngen und da hab ich nicht aufgepasst.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 26.06.2009, 16:06
Beitrag #33





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Zitat (Fahrow @ 26.06.2009, 16:46) *
die neuen fragen sind mir durch den kopf gegeanngen und da hab ich nicht aufgepasst.


welche neuen Fragen?

ich würde einfach ehrlich auf die Fragen antworten die dir der GA stellt, auch wegen den Straftaten
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Fahrow
Beitrag 20.11.2009, 11:23
Beitrag #34


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hallo wertes forum!

ich war nun gestern bei der mpu. diese wurde von der PIMA gemacht.

mitgebracht hatte ich: leberwerte seit febr. 09 - juni 09 sowie eine haarprobe zwegs etg bestimmung vom 26.10.09, eine bescheinigung über die teilname an einer vorbereitung von einem verkehrspsychologen und einen bericht meiner bewährungshelferin.

die mpu bei der pima war sehr entspannt. das gespräch habe ich mir - auf grund meiner aktenlage - doch schlimmer vorgestellt.

nach dem gespräch wurde mir das urteil mitgeteilt ... positiv!!!


ich bedanke mich hier für eure hilfe.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 20.11.2009, 11:31
Beitrag #35





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herzlichen Glückwunsch! thumbup.gif

melde dich noch einmal, wenn das offizielle Gutachten da ist wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 20.11.2009, 11:35
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Gratuliere! clapping.gif

P.S.: Aber mal eine Frage zu:
Zitat (Fahrow @ 20.11.2009, 11:23) *
eine bescheinigung über die teilname an einer vorbereitung von keienm verkehrspsychologen
Wie hast du es geschafft, eine Bescheinigung von keinem VP über die entsprechende Teilnahme an einer Vorbereitung vorzulegen? wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Q-Treiberin
Beitrag 20.11.2009, 12:00
Beitrag #37


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Martiniii
Beitrag 20.11.2009, 13:08
Beitrag #38


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SUPER!!!!!!!

Herzlichen Glückwunsch


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magnum88
Beitrag 20.11.2009, 13:20
Beitrag #39


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toni montana
Beitrag 20.11.2009, 13:32
Beitrag #40


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Bei Deiner Vorgeschichte - einfach nur geil!!

Viel Erfolg für Deinen weiteren Werdegang - hoffentlich ohne gesiebte Luft!


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Schöne Grüße,

Toni
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Fahrow
Beitrag 10.12.2009, 01:38
Beitrag #41


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ich warte noch immer auf mein gutachten ... ranting.gif - aber gut - gut ding will weile haben whistling.gif


mich beschäftigt aber eine andere frage:

ich bin auf der suche nach einem fahrbaren untersatz und auch fündig geworden.

nun frage ich mich wie ich meinen anruf bei einer versicherung werten soll:

es geht um haftpflicht und teilkasko.

2002 hatte ich meinen fs abgegeben. nun möchte ich ... nach erhalt meines fs - wieder ein fz auf mich zulassen. der versicherungsmensch an der anderen leitung fragte nach der erstausstellung meines fs. ich sagte ihm, dass der lappen entzogen war (2002) und er erkundigte sich im hintergrund ... er kam mit der aussage, dass ich angeben solle, wann der fs mir das erste mal ausgestellt wurde. ok.

demnach wäre ich in der schadenfreiheitsklasse bei 45% - was mich und meinen geldbeutel ja freuen würde.

ist dem tatsächlich so oder nicht?


ich bedanke mich für die möglichen antworten ... wenn auch ein wenig OT.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 10.12.2009, 07:07
Beitrag #42





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Zitat (Fahrow @ 10.12.2009, 01:38) *
ich warte noch immer auf mein gutachten ... ranting.gif - aber gut - gut ding will weile haben whistling.gif


dann rufe mal beim BfF an und frage höflich nach wavey.gif
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magnum88
Beitrag 10.12.2009, 08:19
Beitrag #43


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Zitat (Fahrow @ 10.12.2009, 01:38) *
2002 hatte ich meinen fs abgegeben. nun möchte ich ... nach erhalt meines fs - wieder ein fz auf mich zulassen. der versicherungsmensch an der anderen leitung fragte nach der erstausstellung meines fs. ich sagte ihm, dass der lappen entzogen war (2002) und er erkundigte sich im hintergrund ... er kam mit der aussage, dass ich angeben solle, wann der fs mir das erste mal ausgestellt wurde. ok.


Meine Ansicht nach eine unkorrekte Aussage, sowohl dir und in den Folgen seiner Versicherungsgesellschaft gegenüber. Man kann hier sogar an Anstiftung zum Betrug denken.

Was wäre, wenn du mal einen Schadensfall hast, bei dem deine Fahrerlaubnisdaten der Versicherungsgesellschaft z. B. über die Polizei bekannt werden?

Zitat
demnach wäre ich in der schadenfreiheitsklasse bei 45% - was mich und meinen geldbeutel ja freuen würde.


Hast du die Möglichkeit, diese Prozente, besser gesagt die schadensfreien Jahre, auf eine dritte Person (z. B. Ehefrau, Lebensgefährtin, Eltern, Kinder) zu übertragen? Versicherungstechnisch besteht diese Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen (z. B. lange genug eine FE vorhanden) und du würdest nicht in die Verlegenheit kommen, falsche Angaben zu machen, die zu durchaus schwerwiegenden Folgen führen können.


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Gast_charly68_*
Beitrag 10.12.2009, 08:56
Beitrag #44





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@ Fahrow

War das Fahrzeug, welches 2002 vermutlich bei der Führerscheinabgabe abgemeldet wurde auf Dich versichert?

Wenn ja und nicht länger als 7 Jahre abgemeldet, kann man die alten Prozente wieder aufleben lassen. Manche Versicherungen gewähren diesen Status auch länger. Hacken ist aber dabei, daß einige Versicherungen dann dabei nur einen Entzug von bis zu 12 Monaten berücksichtigen. Bei anderen Versicherungen muß der ununterbrochene Besitz der FE nachgewiesen werden.

Möglichkeit 2:
Dur versicherst Dein neues Fahrzeug als Fahranfänger (SF0)

Möglichkeit 3:
Du versicherst Dein Fahrzeug als Zweitwagen (SF1/2)

Möglichkeit 4:
Du versicherst - sofern verheiratet - Dein Fahrzeug über die Ehegattenregelung (z. B. bei HUK SF4, bei R+V SF2). Dazu sollte aber auch das Fahrzeug der Frau bei der gleichen Versicherung versichert sein.
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Fahrow
Beitrag 10.12.2009, 14:56
Beitrag #45


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danke für eure antworten.

der anruf heute hatte sich erledigt, da man mich anrief und meinte, dass ich noch ein papier vom verkehrspsycho nachreichen muss.


zu der versicherung: habe heute div. telefonate geführt und alle mit dem selben ergebnis - da ich keine frau habe, keine verwanten existieren, werde ich wohl in den sauren apfel beißen müssen und bei 0 anfangen.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 10.12.2009, 18:12
Beitrag #46





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Zitat (Fahrow @ 10.12.2009, 14:56) *
danke für eure antworten.

der anruf heute hatte sich erledigt, da man mich anrief und meinte, dass ich noch ein papier vom verkehrspsycho nachreichen muss.


und dazu haben sie 3 Wochen gebraucht?

ist es die Bestätigung über die Stunden bei deinem VP?
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Fahrow
Beitrag 10.12.2009, 19:48
Beitrag #47


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ja.

es war bereits eine bescheinigung ausgestellt und dort verblieben aber nun viel der psychologin auf, dass ich zwar seit febr. 09 dort in behandlung aber sie nicht genau wüsste, wieviel stunden ich gemacht hätte.
also wird morgen die nachgebesserte bescheinigung vom psycho nachgefaxt und somit hoffe ich, dass sie zufrieden ist.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 10.12.2009, 19:50
Beitrag #48





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du hast jetzt wenigstens die Gewissheit, dass dein Gutachten in Bearbeitung ist und die Zustellung an dich nicht mehr lange dauern wird wavey.gif
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Fahrow
Beitrag 19.12.2009, 15:20
Beitrag #49


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es ist geschafft!!

habe heute - pünktlich zum 4. advent meine gutachten mit den so erhofften worten " es ist nicht zu erwarten, dass fahrow .............", bekommen.

laut meiner fss soll ich anrufen und nachfragen, ob denn schon meine akte vorhanden sei und wenn ja, soll ich dort mit dem gutachten unter dem arm erscheinen, geld mitbringen und den vorläufigen fs mitnehmen.

für mich ändert sich nun mein privates aber auch in entscheidenem maßen - mein berufliches vorankommen.

für die, die es noch vor sich haben:

lasst euch nicht irre machen!
hört auf das, was die wirklichen profis sagen und ändert als allererstes euch selber. kommt weg von "ausländischen" fs um die mpu zu umgehen und steckt eure energie und kosten in das, was wirklich wichtig ist.

ich hätte nie gedacht, dass bei meiner aktenlage nocheinmal ein führerschein wird. aber es ist möglich!!!


den helfern hier:

vielen dank ... auch wenn ich zum größten teil habe nur gelesen. ihr macht einen sehr guten "job"!!!


allen ein schönes weihnachten und nen guten - am steuer trockenen - rutsch ins neue, für mich spandendes jahr 2010!!!


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durban
Beitrag 19.12.2009, 17:09
Beitrag #50


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