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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 123 Beigetreten: 28.01.2005 Wohnort: B Mitglieds-Nr.: 8063 ![]() |
Der Besitzer des Fahrzeuges vergisst das, weils scheinbar nicht so wichtig ist, er will ja eh nie jemanden damit fahren lassen. Irgendwann verleiht er dieses Fahrzeug, und unterrichtet die Versicherung nicht vorher darüber, dass nun auch andere mit dem Krad fahren. Der Kumpel fährt quasi ohne Versicherungsschutz, er weiß dies aber nicht. Er hat den Besitzer vorher gefragt, und der hat gesagt es wären alle Fahrer versichert (hat er ja vergessen). Angenommen der Kumpel baut mit dem Krad einen Unfall. Es kommt zu erheblichem Schaden am Krad, gegnerischem Fahrzeug, ein Baum wird beschädigt, Motoröl fließt in den Straßengraben. Wer muss für den Schaden aufkommen? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10054 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Wer muss für den Schaden aufkommen? Die Versicherung. Versichert ist das Fahrzeug nicht die Fahrer. Dass auch andere, ausser dem der Versicherung bekannten Fahrer, fahren wirkt sich nur auf die Prämie aus, nicht auf den Schutz.Ev. muss der Versicherungsnehmer was nachzahlen, aber an der Schadenregulierung ändert sowas nix. -------------------- Wer bremst hat Angst
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 ![]() |
Die Haftpflichtversicherung greift auch, wenn ein Fahrer mit dem Fahrzeug fährt, der nicht in einen
eingeschränkten Fahrerkreis fällt. Wahrscheinlich wird aber die Versicherung entsprechend der Vertragsbedingungen erhöhte Beiträge nachfordern. Ein Fahren ohne Versicherungsschutz liegt aber nicht vor. Den Schaden am Krad selbst zahlt die Haftpflicht natürlich nicht, dafür wird der Fahrer selbst aufkommen müssen. -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 ![]() |
Ich habe beim Auto Fahrer unter 21 Jahren ausgeschlossen. Bei Zuwiederhandlung würde der Vertrag rückwirkend geändert und ich müsste eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500€ zahlen.
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1115 Beigetreten: 21.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40319 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21970 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Bei Zuwiederhandlung würde der Vertrag rückwirkend geändert und ich müsste eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500€ zahlen. Recht teuer, find' ich! Ich hatte mal meinen Sprinter ("Nur Fahrer ab 23 Jahre") an meinen Sohn (damals 18 und Führerschein-Frischling) verliehen, und der hat prompt beim Zurücksetzten einen Chrysler geknittert. Ich habe bei meinem Versicherungsvertreter vorgesprochen und ihm erzählt, dass mein Sohn seinen Lappen GANZ neu hätte und ich an die alte 23-Jahre-Klausel gar nicht mehr gedacht hätte. Dann habe ich meinen Sohn AB UNFALLTAG in die Versicherung aufnehmen lassen (also nix rückwirkend, keine Vertragsstrafe!!), und gut wars. Eine Versicherung überlegt sich schon, ob sie einen guten Kunden weiterhin behalten möchte... Doc P.S.: Gesetzt den Fall, ich habe eine Versicherung "nur für Familienmitglieder" abgeschlossen, das Fahrzeug wird geklaut und der Dieb baut einen Unfall. Muss DER dann die eventuelle Vertragsstrafe zahlen? -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 ![]() |
Zitat Gesetzt den Fall, ich habe eine Versicherung "nur für Familienmitglieder" abgeschlossen, das Fahrzeug wird geklaut und der Dieb baut einen Unfall. Muss DER dann die eventuelle Vertragsstrafe zahlen? Er muß für den dem Bestohlenen entstandenen Schaden aufkommen ja. Oder rückwirkend einheiraten. |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Der zahlt nicht die Vertragsstrafe, sondern den kompletten Schaden.
![]() Die Versicherung ist zwar erstmal vorleistungspflichtig, allerdings bezieht sich die Regressbeschränkung nur auf den Versicherungsnehmer oder berechtigte Fahrer, was der Dieb ja nicht ist. Und eine Vertragsstrafe gibt es keine, da der Diebstahl nicht in der Verantwortung des Versicherungsnehmers lag. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.05.2025 - 12:25 |