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> Fahrer nicht versichert, baut Unfall - wer muss zahlen?
Kenny4711
Beitrag 22.05.2009, 17:54
Beitrag #1


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Gegeben ist ein Fahrzeug (KRAD), Versicherung läuft nur auf den Besitzer, andere Fahrer nicht versichert. Es ist ordnungsgemäß zugelassen, hat TÜV, AU, und alles ist in bester Ordnung. Nur, der Besitzer ist als einzigster versichert.

Der Besitzer des Fahrzeuges vergisst das, weils scheinbar nicht so wichtig ist, er will ja eh nie jemanden damit fahren lassen.

Irgendwann verleiht er dieses Fahrzeug, und unterrichtet die Versicherung nicht vorher darüber, dass nun auch andere mit dem Krad fahren. Der Kumpel fährt quasi ohne Versicherungsschutz, er weiß dies aber nicht. Er hat den Besitzer vorher gefragt, und der hat gesagt es wären alle Fahrer versichert (hat er ja vergessen).

Angenommen der Kumpel baut mit dem Krad einen Unfall. Es kommt zu erheblichem Schaden am Krad, gegnerischem Fahrzeug, ein Baum wird beschädigt, Motoröl fließt in den Straßengraben.

Wer muss für den Schaden aufkommen?
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Ernschtl
Beitrag 22.05.2009, 17:59
Beitrag #2


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Zitat (Kenny4711 @ 22.05.2009, 18:54) *
Wer muss für den Schaden aufkommen?
Die Versicherung. Versichert ist das Fahrzeug nicht die Fahrer. Dass auch andere, ausser dem der Versicherung bekannten Fahrer, fahren wirkt sich nur auf die Prämie aus, nicht auf den Schutz.
Ev. muss der Versicherungsnehmer was nachzahlen, aber an der Schadenregulierung ändert sowas nix.


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Wer bremst hat Angst
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geckolino
Beitrag 22.05.2009, 18:01
Beitrag #3


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Die Haftpflichtversicherung greift auch, wenn ein Fahrer mit dem Fahrzeug fährt, der nicht in einen
eingeschränkten Fahrerkreis fällt. Wahrscheinlich wird aber die Versicherung entsprechend der
Vertragsbedingungen erhöhte Beiträge nachfordern. Ein Fahren ohne Versicherungsschutz liegt
aber nicht vor.

Den Schaden am Krad selbst zahlt die Haftpflicht natürlich nicht, dafür wird der Fahrer selbst
aufkommen müssen.


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Feuerpferd
Beitrag 22.05.2009, 21:25
Beitrag #4


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Ich habe beim Auto Fahrer unter 21 Jahren ausgeschlossen. Bei Zuwiederhandlung würde der Vertrag rückwirkend geändert und ich müsste eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500€ zahlen.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Haengermaxi
Beitrag 23.05.2009, 09:16
Beitrag #5


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Zitat (Feuerpferd @ 22.05.2009, 23:25) *
und ich müsste eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500€ zahlen.


think.gif

Wirklich?
Kann mir nicht vorstellen, daß eine solche Regelung mit einem Festbetrag zulässig ist. blink.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.05.2009, 12:58
Beitrag #6


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Zitat (Feuerpferd @ 22.05.2009, 22:25) *
... Bei Zuwiederhandlung würde der Vertrag rückwirkend geändert und ich müsste eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500€ zahlen.

Recht teuer, find' ich!
Ich hatte mal meinen Sprinter ("Nur Fahrer ab 23 Jahre") an meinen Sohn (damals 18 und Führerschein-Frischling) verliehen, und der hat prompt beim Zurücksetzten einen Chrysler geknittert.

Ich habe bei meinem Versicherungsvertreter vorgesprochen und ihm erzählt, dass mein Sohn seinen Lappen GANZ neu hätte und ich an die alte 23-Jahre-Klausel gar nicht mehr gedacht hätte. Dann habe ich meinen Sohn AB UNFALLTAG in die Versicherung aufnehmen lassen (also nix rückwirkend, keine Vertragsstrafe!!), und gut wars.

Eine Versicherung überlegt sich schon, ob sie einen guten Kunden weiterhin behalten möchte...

Doc



P.S.:
Gesetzt den Fall, ich habe eine Versicherung "nur für Familienmitglieder" abgeschlossen, das Fahrzeug wird geklaut und der Dieb baut einen Unfall.
Muss DER dann die eventuelle Vertragsstrafe zahlen?


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ravn
Beitrag 23.05.2009, 21:24
Beitrag #7


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Zitat
Gesetzt den Fall, ich habe eine Versicherung "nur für Familienmitglieder" abgeschlossen, das Fahrzeug wird geklaut und der Dieb baut einen Unfall.
Muss DER dann die eventuelle Vertragsstrafe zahlen?


Er muß für den dem Bestohlenen entstandenen Schaden aufkommen ja.
Oder rückwirkend einheiraten.
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blue0711
Beitrag 23.05.2009, 23:11
Beitrag #8


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Der zahlt nicht die Vertragsstrafe, sondern den kompletten Schaden. wavey.gif
Die Versicherung ist zwar erstmal vorleistungspflichtig, allerdings bezieht sich die Regressbeschränkung nur auf den Versicherungsnehmer oder berechtigte Fahrer, was der Dieb ja nicht ist.
Und eine Vertragsstrafe gibt es keine, da der Diebstahl nicht in der Verantwortung des Versicherungsnehmers lag.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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