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> Wohnwagen, Parken des Wohnwagens
Gast_Volker Schwenk_*
Beitrag 15.05.2004, 10:13
Beitrag #1





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Ich habe meinen Wohnwagen aus dem Stall geholt um Ihn für den Sommer fertig zu machen.Dabei steht er seit ca.3 Wochen auf der Straße, davon habe ich Ihn aber zwischendrin in der Werkstatt für 5 Tage gehabt und danach noch einmal zum Reinigen weggefahren. Jetzt habe ich von meiner Verbandgemeinde einen Brief bekommen, das ich meinen Wohnwagen wegfahren sollte, sonst bekomme ich ein Bußgeld. Wie muß ich mich verhalten ? Kann ich meinen Wohnwagen wenn ich Ihn alle zwei Wochen bewege und Ihn auf einen Parkplatz daneben stelle stehen lassen ?
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Andreas83
Beitrag 15.05.2004, 11:23
Beitrag #2


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Zitat
Kann ich meinen Wohnwagen wenn ich Ihn alle zwei Wochen bewege und Ihn auf einen Parkplatz daneben stelle stehen lassen ?


In der Regel kannst du das so handhaben, soweit ich weiss darfst du sogar auf markierten Parkflächen länger als 2 Wochen Parken
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Gast_PS__*
Beitrag 15.05.2004, 11:24
Beitrag #3





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Hatten wir hier neulich schon mal zum Thema Anhänger. Fakt ist, daß Gerichte bereits mehrfach entschieden haben, daß ein Herumfahren des Anhängers nicht ausreicht, um die zwei Wochen dauernde Frist zu unterbrechen. Also genügt ein Umstellen des Hängers nicht.
Lösung könnte sein, daß Du den Hänger an das Zugfahrzeug angekoppelt stehen läßt, dann darf er ewig herumstehen.

Bezüglich des Briefes vom Amt muß erst einmal bewiesen werden, daß der Hänger mehr als zwei Wochen gestanden hat, ohne bestimmungsgemäß verwendet gewesen zu sein. Wenn Du den Werkstattaufenthalt nachweisen kannst (Rechnung), kann Dir wegen der drei Wochen keiner was.

Auf Dauer brauchst Du aber wohl einen privaten Stellplatz. Hab das gleiche Problem: Wohnmobil, 2 PKWs (demnext 3), 2 Anhänger, Grundstück ist inzwischen übervoll. Aber da kann einem keiner was sagen.
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Andreas83
Beitrag 15.05.2004, 13:21
Beitrag #4


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Er Sprach nicht von einem Wohnanhänger sondern von einem Wohnwagen, also Wohnmobil, so hab ich das verstanden, damit wär das doch im Prinzip geklärt, wenn er damit fährt?!
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Andreas
Beitrag 15.05.2004, 14:42
Beitrag #5


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Ein Wohnwagen ist nach meinem Sprachverständis ein Wohnanhänger. Wäre es ein Wohnmobil hätte er das Problem gar nicht, da dies unbegrenzt auf einer Parkfläche stehen darf, vorausgesetzt natürlich es ist zugelassen.


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aaaaallex
Beitrag 15.05.2004, 22:37
Beitrag #6


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Zitat (Volker Schwenk @ 15.05.2004, 11:13)
Jetzt habe ich von meiner Verbandgemeinde einen Brief bekommen, das ich meinen Wohnwagen wegfahren sollte, sonst bekomme ich ein Bußgeld.

Ich gehe mal davon aus, dass dein Wohnwagen ordnungsgemäß zugelassen ist? wavey.gif


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