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> ab 1.1.2010 keine AU mehr?
Kiwity
Beitrag 06.05.2009, 15:34
Beitrag #1


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Liebe Experten,
war heute bei der DEKRA zwecks HU.
Auf der Rückseite des Prüfberichtes ist unter "Informationen...." unter Punkt 2 folgendes zu lesen:
Zitat: "Abgasuntersuchungen (AU) nach § 47a StVZO (Entfällt ab 01.01.2010)"
Was entfällt denn da? Ist da irgendetwas meiner Aufmerksamkeit entgangen?

Wer es aufklären kann, bitte posten
Liebe Grüße
Kiwity wavey.gif
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Kai R.
Beitrag 06.05.2009, 15:36
Beitrag #2


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die AU wird terminlich und inhaltlich mit der HU zusammengelegt und entfällt dann als eigenständige Veranstaltung. Der Aufkleber wird dann auch nicht mehr gebraucht.

Edit: Was denn? whistling.gif

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Taizee
Beitrag 06.05.2009, 15:37
Beitrag #3


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ab dem 1.Januar 2010 ist die AU Bestandteil der HU. Unterschiedliche Fristen zwischen der HU und AU gibts dann nicht mehr. Ferner werden auch keine AU-Plaketten mehr geklebt und die alten entfernt!

EDITH sagt: Taizee du bist zu lagsam
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Offroad-Events
Beitrag 06.05.2009, 15:57
Beitrag #4


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Zitat (Kai R. @ 06.05.2009, 17:36) *
die AU wird terminlich und inhaltlich mit der AU zusammengelegt und entfällt dann als eigenständige Veranstaltung.


Gut das wir drüber gesprochen haben laugh2.gif
Aber die Info war mir auch neu.


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Brezensalzabpopler
Beitrag 06.05.2009, 16:05
Beitrag #5


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Zitat (Taizee @ 06.05.2009, 16:37) *
Ferner werden auch keine AU-Plaketten mehr geklebt und die alten entfernt!


Wird da Platz für die Umweltplakette geschaffen think.gif
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Gast_space-rocker_*
Beitrag 06.05.2009, 16:47
Beitrag #6





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Die Idee an sich ist garnich mal so schlecht. rolleyes.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.05.2009, 19:04
Beitrag #7





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Wie funktioniert das nach dem 01.01.2010 mit der AU-Plakette in der Praxis? Wird sie dennoch zusammen mit der HU-Plakette erneuert oder ist dann auf dem vorderen Kennzeichen eine Lücke? Da ich keine Klebeplakette habe, sondern den Kunststoff-Chip wäre dann nur noch die leere Hülse auf dem vorderen Kennzeichen.

Bei der Gelegenheit noch eine andere Frage: Stimmt es eigentlich, dass die Plastik-Chips in den Metallhülsen überwiegend in Süddeutschland verwendet werden, während im Rest der Republik nur Klebeplaketten verwendet werden? Das habe ich mal gelesen, war aber zuvor immer der Meinung, dass es nur vom Schildermacher abhängt.
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die-scharfs
Beitrag 06.05.2009, 19:04
Beitrag #8


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Und wer führt die AU durch? Vermutlich die Prüforga, die auch die HU macht? think.gif
Und was ist mit den Werkstätten, die für teuer Geld die Geräte angeschafft haben?

Edit: Hannover Stadt fährt auch mit Steckplaketten....
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Gast_charly68_*
Beitrag 06.05.2009, 19:45
Beitrag #9





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Zitat (die-scharfs @ 06.05.2009, 21:04) *
Und wer führt die AU durch? Vermutlich die Prüforga, die auch die HU macht? think.gif

JA, bei den meisten Werkstätten steht eh jeden Tag TÜV oder DEKRA im Haus.

Zitat (die-scharfs @ 06.05.2009, 21:04) *
Und was ist mit den Werkstätten, die für teuer Geld die Geräte angeschafft haben?


Diese werden sie auch weiterhin benötigen um die Fahrzeuge evtl. im Rahmen eines Kundendienstes prüfen und gegebenenfalls einstellen zu können.

LG
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Offroad-Events
Beitrag 06.05.2009, 19:47
Beitrag #10


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Stimmt, die Werkstätten haben wieder einmal die A-Karte gezogen und können sich ihre teuren Geräte und Ausbildungen der AU Techniker stecken.
Es ist schon gewaltig welches Potential der Einfluß der Prüforganisationen hat. Man sieht es bei Gutachten von ausländischen Prüforganisationen die teilweise nicht anerkannt werden obwohl die ausländischen Orgas beim KBA akkreditiert sind und jetzt bei der AU Geschichte think.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 06.05.2009, 19:55
Beitrag #11





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Zitat (Offroad-Events @ 06.05.2009, 21:47) *
Stimmt, die Werkstätten haben wieder einmal die A-Karte gezogen und können sich ihre teuren Geräte und Ausbildungen der AU Techniker stecken.


Wieso?

z. B. beim Touran gibt es schon seit Modelleinführung (2003) nur noch die AU in Verbindung mit der HU. Also hatten die Werkstätten schon die letzten Jahre bei den neueren Fahrzeugen unabhängig von der Marke und/oder Modell weniger zu tun mit der AU.

Warum regt man sich jetzt auf wenn dies ab 2010 generell so gemacht wird.

Jedoch hätte man dies in meinen Augen eigentlich gleich von Anfang an (seit Einführung der AU) so regeln können.

LG
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Offroad-Events
Beitrag 06.05.2009, 20:06
Beitrag #12


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Na es fallen ja immerhin einige Millionen Bestandsfahrzeuge darunter. Oftmals wurde die AU von der Werkstatt gemacht und berechnet und die HU vom mobilen TÜV Prüfer. Nun müssen wohl die Werkstätten auch noch die AU Hardware vorhalten um dem Prüfer die AU zu ermöglichen und bekommen dafür max eine Aufwandsentschädigung von 5€ oder so. Für den Preis eines aktuellen AU Testers kann man auch schön einen gut ausgestatteten Kleinwagen kaufen.


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Gast_charly68_*
Beitrag 06.05.2009, 20:13
Beitrag #13





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Zitat (Offroad-Events @ 06.05.2009, 22:06) *
Na es fallen ja immerhin einige Millionen Bestandsfahrzeuge darunter. Oftmals wurde die AU von der Werkstatt gemacht und berechnet und die HU vom mobilen TÜV Prüfer.


Könnte doch weiterhin so möglich sein. Nur eben am Tag der HU und nicht mehr unabhängig vom HU-Termin. Bei den Bestandsfahrzeugen wird es wahrscheinlich eh weiterhin für die AU und HU getrennte Berichte geben.

Darüber müssen sich halt die Werkstätten mit der ins Haus kommenden Prüforganisation auseinandersetzen.

Ich denke der Prüfer wird auch froh sein, wenn er weiterhin nur die Hu machen muß. Dann kann er in der zeit wo er in der entsprechenden Werkstatt ist mehr Fahrzeuge durch die Hu schleussen.

LG
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Deden
Beitrag 06.05.2009, 20:17
Beitrag #14


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Auf Nachfrage bei der Werkstatt meines Vertrauens wurde berichtet, dass die Werkstatt auch weiterhin die AU durchführt.
Die Berichtsnummer der bestandenen AU wird dann in den Prüfbericht der HU eingetragen und gut.

Gruss Deden


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Jack Daniels
Beitrag 07.05.2009, 01:01
Beitrag #15


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Von meiner Haus-und Hofwerkstatt kenne ich es so das sie bei den Autos die zur Hauptuntersuchung angemeldet sind vorab die AU und die Prüfung auf dem Bremsenprüfstand durchführen so das der Prüfer an sich nur noch das Auto anschaut. whistling.gif So manchem Halter wird auf diese Weise schon mal eine Nachprüfung erspart da der Prüfer es dann erst zu Gesicht bekommt wenn die im Vorfeld endeckten Mängel beseitigt sind.
wavey.gif Bevor einer meint die Bescheissen den Prüfer,der Chef & Meister des Ladens hat da eine eindeutige Meinung dazu.Er gibt zu das zb die AU eine Lizenz zum Gelddrucken ist und das wolle er sich nicht versauen.
Er arbeitet da lieber korrekt und muß sich hinterher von keiner Seite was anhören, laugh2.gif ausser von denen die wieder besseren Wissens durchgefallen sind und nochmals kommen dürfen.
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James Bond
Beitrag 07.05.2009, 07:44
Beitrag #16


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Oh, hier gibt es doch noch Informationsbedarf!!

Ab 1.1.2010 ist die Untersuchung des Abgasverhaltens bei allen Kfz. integraler Bestandteil der HU (wie bereits heute bei AUK für Krad und bei UMA für OBD-Kfz.)

Da § 47a StVZO zum 1.1.2010 außer Kraft tritt, ist ab diesem Datum die Frist zur Durchführung einer AU nicht mehr durch eine AU-Plakette nachzuweisen.

Die entsprechende Bußgeldvorschrift (BKatV Anlage Nr. 218) wird gestrichen.

Daraus ergeben sich folgende Festlegungen (gemäß Beschlusses des BLFA-TK, Sitzung vom 27./28. Februar 2008):
Falls an einem Kfz. voneinander abweichende Plakettenlaufzeiten vorhanden sind (AU vor HU fällig), können AU, die gemäß § 47a StVZO bis Dezember 2009 durchgeführt werden, auch bei im Januar 2010 fälligen HU noch anerkannt werden (ent-sprechend Satz 2 3.1.1.1 Anlage VIII StVZO). Diese Festlegung entspricht inhaltlich der Vorgabe, dass UMA frühestens im Vormonat der HU durchgeführt werden dürfen.

Die Anbringung der AU-Plaketten erfolgt bis einschließlich Dezember 2009 mit der bis dahin für das Kfz. jeweils vorgeschriebenen Laufzeit, also bis max. 12/2011 (bzw. für Neufahrzeuge bis max. 12/2012).

Die AU bzw dann UMA ist bestandteil der HU und kann von der Werkstatt durchgeführt werden, sie wird dann dem PI beigesteuert (Bei der HU vorgelegt und darf nicht älter als 4 Wochen sein), dieser vermerkt das auf seinem HU Bericht (AU Kontrollnummer+Datum)! Die UMA muss vor der HU erfolgen! Somit brauchen die Werkstätten ihre Geräte nicht wegschmeißen, wäre ja auch unsinn, denn sie habe ja gerade erst den Geräteleitfaden 4 (verkürzte UMA ohne Wirkprufung für FZ mit EZ ab 01.01.06) installiert. Für die Werkstätten ändert sich lediglich, dass sie keine Plakette kleben!!!

Zitat (Jack Daniels @ 07.05.2009, 03:01) *
Von meiner Haus-und Hofwerkstatt kenne ich es so das sie bei den Autos die zur Hauptuntersuchung angemeldet sind vorab die AU und die Prüfung auf dem Bremsenprüfstand durchführen so das der Prüfer an sich nur noch das Auto anschaut. :

Ich hoffe das der PI anschließend nochmals über die Bremse fährt, oder?


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Stefan Süßmann
Beitrag 07.05.2009, 08:25
Beitrag #17


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Zitat
Stimmt, die Werkstätten haben wieder einmal die A-Karte gezogen und können sich ihre teuren Geräte und Ausbildungen der AU Techniker stecken.
Es ist schon gewaltig welches Potential der Einfluß der Prüforganisationen hat. Man sieht es bei Gutachten von ausländischen Prüforganisationen die teilweise nicht anerkannt werden obwohl die ausländischen Orgas beim KBA akkreditiert sind und jetzt bei der AU Geschichte


An dieser Aussage ist nichts brauchbares dran....

Werkstätten arbeiten, wie schon lange bei allen Autos mit OBD, den Abgasteil zur HU zu.
Ausländische Organisationen erstellen schon lange gültige Teilegutachten (wobei die Qualität häufig nicht die beste ist...).


mfg

Stefan
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Monny
Beitrag 07.05.2009, 09:40
Beitrag #18


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Zitat
Da ich keine Klebeplakette habe, sondern den Kunststoff-Chip wäre dann nur noch die leere Hülse auf dem vorderen Kennzeichen.
i. d.

der Blechdeckel ist i. d. R. genietet, du bohrst einfach die Niet aus und schmeisst das Ding in die Tonne


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Gruss,
Monny

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Gast_charly68_*
Beitrag 07.05.2009, 10:34
Beitrag #19





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Oder holst Dir für vorne ein neues Kennzeichen und lässt es von der Zulassungsstelle mit dem Zulassungssiegel versehen.

LG
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C3PO
Beitrag 07.05.2009, 10:44
Beitrag #20


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Alternativ ne weisse "Plakette" in den Becher rein drücken, so was wird auch schon angedacht...
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James Bond
Beitrag 07.05.2009, 11:52
Beitrag #21


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Oder man zieht in einen anderen Landkreis laugh2.gif


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AlleyJazz
Beitrag 12.05.2009, 11:43
Beitrag #22


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wie sieht das denn mit Autos ohne Kat aus? Die haben doch nen AU-Intervall von einem Jahr, aber HU wie alle von 2 Jahren. Wie wird das dann geregelt?


Gruß
AlleyJazz


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netghost78
Beitrag 12.05.2009, 12:08
Beitrag #23


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Zitat
Autos ohne Kat aus? Die haben doch nen AU-Intervall von einem Jahr

Das war mal so, wurde aber vor 2 Jahren oder so abgeschafft.
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AlleyJazz
Beitrag 13.05.2009, 16:09
Beitrag #24


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WAS?!?!? Da bin ich 7 Jahre lang jedes Jahr vorstellig geworden um eine neue Plakette zu erwerben, wozu nicht die kleinste Einstellung notwendig war - und just in dem Moment, als der Motor den Geist aufgibt ändern die das? Ich werd Beschwerde einlegen!! mad.gif dry.gif
laugh2.gif


Hmpf. Naja.... man kann halt nicht alles haben schätze ich crybaby.gif



Gruß
AlleyJazz


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arnolt
Beitrag 13.05.2009, 16:41
Beitrag #25


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Allein der Glaube zählt, dass Alles in Ordnung ist.

Das hat sich jedenfalls bei der ASU in den 80ern bezahlt gemacht.


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Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
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Jack Daniels
Beitrag 13.05.2009, 21:11
Beitrag #26


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Zitat (James Bond @ 07.05.2009, 08:44) *
Zitat (Jack Daniels @ 07.05.2009, 03:01) *
Von meiner Haus-und Hofwerkstatt kenne ich es so das sie bei den Autos die zur Hauptuntersuchung angemeldet sind vorab die AU und die Prüfung auf dem Bremsenprüfstand durchführen so das der Prüfer an sich nur noch das Auto anschaut. :

Ich hoffe das der PI anschließend nochmals über die Bremse fährt, oder?


Warum sollte er?Entweder hat er Vertrauen zu den Leuten oder macht gleich alles selbst,also auch die AU.
Übrigens ist die AU beim Diesel mit OBD die volle Lachnummer,im Prinzip reicht es zu schauen ob die Motorkontrolleuchte an oder aus ist,wenn aus ist die AU bestanden.
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Stefan Süßmann
Beitrag 14.05.2009, 09:33
Beitrag #27


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Zitat
Warum sollte er?Entweder hat er Vertrauen zu den Leuten oder macht gleich alles selbst


Weil er verpflichtet ist.

Zitat
also auch die AU.


Wieso? Er bekommt eine Bescheinigung vorgelegt.

Zitat
Übrigens ist die AU beim Diesel mit OBD die volle Lachnummer,im Prinzip reicht es zu schauen ob die Motorkontrolleuchte an oder aus ist,wenn aus ist die AU bestanden.


Wo hast Du denn diese Aussgage her?

Diesel mit OBD werden bis EZ 31.12.05 ganz normal geprüft.
Für Benziner und Diesel ab EZ 2006 wird der Fehlerspeicher ausgelesen. Wenn der i.O ist und alle Readyness-Codes gesetzt sind, entfällt für die Messung des Abgases.

mfg

Stefan
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James Bond
Beitrag 14.05.2009, 16:13
Beitrag #28


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Zitat (Jack Daniels @ 13.05.2009, 23:11) *
Zitat (James Bond @ 07.05.2009, 08:44) *
Zitat (Jack Daniels @ 07.05.2009, 03:01) *
Von meiner Haus-und Hofwerkstatt kenne ich es so das sie bei den Autos die zur Hauptuntersuchung angemeldet sind vorab die AU und die Prüfung auf dem Bremsenprüfstand durchführen so das der Prüfer an sich nur noch das Auto anschaut. :

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Warum sollte er?Entweder hat er Vertrauen zu den Leuten oder macht gleich alles selbst,also auch die AU.
Übrigens ist die AU beim Diesel mit OBD die volle Lachnummer,im Prinzip reicht es zu schauen ob die Motorkontrolleuchte an oder aus ist,wenn aus ist die AU bestanden.



Immer diese unqualifizierten Aussagen!!


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Jack Daniels
Beitrag 14.05.2009, 20:31
Beitrag #29


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Zitat (Stefan Süßmann @ 14.05.2009, 10:33) *
Für Benziner und Diesel ab EZ 2006 wird der Fehlerspeicher ausgelesen. Wenn der i.O ist und alle Readyness-Codes gesetzt sind, entfällt für die Messung des Abgases.


whistling.gif Tja,laut Werkstatt und Nachfrage bei einem anderen Mechanikus gab es die identische Antwort.Wenn ein Punkt den der Computer abfragt nicht in Ordnung wäre würde die Motorkontrolleuchte aufleuchten.
Mit der OBD-AU hatten sie noch nie ein Auto das durchrasselte,wobei sie Anfangs bei einigen mal eine Gegenprobe mit der alten Methode.Dabei wären einige wegen zu hohem Rußausstoß glatt durchgefallen.Ergo,eine Lachnummer.
Zitat
Wieso? Er bekommt eine Bescheinigung vorgelegt.


think.gif Eine Bescheinigung über die AU übernimmt er im vollen Vertrauen das alles passt,wieso dann nicht auch das Meßprotokoll des Bremsenprüfstands?
Bevor der Einwand kommt das man das Protokoll des Bremsenprüfstands einfach mit einem anderen Auto erstellen kann.Das geht auch mit der AU,wenn auch deutlich schwerer.


Letzten Endes stellt sich aber immer wieder die Frage ob Vorarbeiten der Werkstatt wirklich zu tricksereien führen,es ist ja nicht ganz unbekannt das seltsamerweise auch Autos einen neuen Stempel bekommen die eindeutig nicht mehr verkehrssicher sind.Dabei ist es ziemlich unerheblich von welcher Organisation der Prüfer kommt.
Nicht jeder Prüfer ist ehrlich und nicht jeder Werkstatt kann man unterstellen das sie bescheissen wenn sie zb die Bremsen prüfen bevor der Prüfer vor Ort ist.
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James Bond
Beitrag 14.05.2009, 20:42
Beitrag #30


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Au man, die Antworten von dir werden ja immer besser wavey.gif laugh2.gif Schlimm ist allerdings das dein "Mechanikus" dir keine qualifizierte Antwort geben kann, wenn er an einem AU Lehrgang teilgenommen hat, soll er mal in dem AU HAndbuch nachlesen! Bezüglich Vertrauen ...... lies dir doch einfach §47aSTVZO mit Anlagen und Durchführungs VO durch, ein pondon zur Bremsenprüfung und Ausdruck gibt es nicht!!
Sicherlich gibt es bei Prüfern auch schwarze Schafe, wie in Deinem Job und allen anderen Jobs sicherlich auch,oder???? Diese werden Aufgrund verstärkter Tests etc "Gott sei Dank"immer weniger und sie werden mitlerweile auch aus den eigenen Reihen.........! Du kannst auch qualifizierte Beiträge schreiben, die haben wir alle schon von dir gelesen!

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 17.05.2009, 08:44
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Jack Daniels
Beitrag 14.05.2009, 21:00
Beitrag #31


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whistling.gif Er könnte sicherlich auch versuchen eine wissenschaftliche Abhandlung darüber zu schreiben,aber warum kompliziert wenn es auch einfach geht.
Bei der AU wird ja geprüft ob alle abgasrelevanten Systeme in Ordnung sind,sind sie es meldet der Computer das alles ok ist,wobei er sicher nicht alle Systeme selbst prüft sondern auf das OBD zugreift.
Und was macht das OBD?es überwacht alle abgasrelevanten Systeme und wenn alles ok ist bleibt die Lampe aus,stimmt was nicht meldet die Motorkontrolleuchte eine Störung.Also kann man vereinfacht sagen das alles ok ist wenn die Lampe aus ist, laugh2.gif natürlich nur wenn kein Seitenschneider aus versehen die Lampe abgeknipst hat.
whistling.gif Übrigens hat ein Kollege frisch AU bekommen obwohl seine Kiste eine Powerbox drin hat.Die Kiste rußt selbst bei leichten Gasgeben wie andere bei Vollast,bei Vollast kannst du die NSW einschalten wenn du hinter ihm herfährst.Aber da es (noch) keine Fehlermeldungen gibt hat er die AU ohne Probleme bestanden.Bei der alten Methode hatte er einenTrübungswert bei dem das Komma glatt eine Stelle zu weit Rechts lag,der Wert lag knapp um das Zehnfache über dem Grenzwert der für dieses Modell angegeben ist.
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Stefan Süßmann
Beitrag 15.05.2009, 07:55
Beitrag #32


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Zitat
Er könnte sicherlich auch versuchen eine wissenschaftliche Abhandlung darüber zu schreiben,aber warum kompliziert wenn es auch einfach geht.


Es würde nur nichts dabei herauskommen.....

Zitat
Und was macht das OBD?es überwacht alle abgasrelevanten Systeme und wenn alles ok ist bleibt die Lampe aus,stimmt was nicht meldet die Motorkontrolleuchte eine Störung.Also kann man vereinfacht sagen das alles ok ist wenn die Lampe aus ist


In grober Näherung und wenn ich nur den Nahbereich betrachte, könnte man die Erde durchaus als Scheibe interpretieren.

Nach dem Löschen eines Fehlers im OBD-System werden die Readyness-Codes ebenfalls gelöscht. Nur wenn das Fahrzeug eine große Anzahl von Fahrzyklen anschließend fehlerfrei gefahren ist, sind die Readyness-Codes wieder gesetzt.

Zitat
natürlich nur wenn kein Seitenschneider aus versehen die Lampe abgeknipst hat.


Dann ist er bereits bei der Sichtkontrolle durchgefallen. Das ist genau wie bei den Kontrollleuchten für ABS und Airbag. Das beanstande ich zigmal jedes Jahr.

Zitat
Übrigens hat ein Kollege frisch AU bekommen obwohl seine Kiste eine Powerbox drin hat.Die Kiste rußt selbst bei leichten Gasgeben wie andere bei Vollast,bei Vollast kannst du die NSW einschalten wenn du hinter ihm herfährst.Aber da es (noch) keine Fehlermeldungen gibt hat er die AU ohne Probleme bestanden.Bei der alten Methode hatte er einenTrübungswert bei dem das Komma glatt eine Stelle zu weit Rechts lag,der Wert lag knapp um das Zehnfache über dem Grenzwert der für dieses Modell angegeben ist.


Das mag bei einem Auto ab 2006er Erstzulassung passieren. Müssen wir aber Millionen Autos umfangreicher prüfen als es nötig ist, nur weil eine Hand voll Spinner mit illegaler Technik und ohne Betriebserlaubnis herumfährt?

mfg

Stefan
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Kühltaxi
Beitrag 16.05.2009, 11:46
Beitrag #33


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Zitat (Georg_g @ 06.05.2009, 21:04) *
Bei der Gelegenheit noch eine andere Frage: Stimmt es eigentlich, dass die Plastik-Chips in den Metallhülsen überwiegend in Süddeutschland verwendet werden, während im Rest der Republik nur Klebeplaketten verwendet werden? Das habe ich mal gelesen, war aber zuvor immer der Meinung, dass es nur vom Schildermacher abhängt.

Das mit den Klötzchenplaketten ist in BaWü grundsätzlich oder zumindest stark überwiegend und in Bayern teilweise, sonst fast nirgendwo, habe außerhalb dieser Länder bisher bewußt nur Bitburg und Hannover damit gesehen. Es bestimmt der jeweilige Kreis, nicht der Schildermacher.

Besonders lustig wird es wenn Leute mit sowas HU/AU machen lassen wo es keine Klötzchen gibt, dann macht der Prüfer den Klötzchenhalter "leer" und klebt die Plakette irgendwo auf's Schild wo Platz ist. Ob das nach Vorschrift ist? think.gif


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Prober
Beitrag 16.05.2009, 21:31
Beitrag #34


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Hab TÜV/AU bis 3/2010. Wenn ich jetzt die AU 12/2009 machen lasse, bekomme ich ne AU-Plakette bis 12/2011. Was passiert dann beim TÜV-Termin 2010. Muß ich da die AU neu machen ? Verliere 21 schon bezahlte Monate ?
Falls nein, könnte ich ja nach TÜV einfach die AU-Plakette entfernen. Und hätte die 3 Monate AU zu früh wieder rein geholt.
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Stanislaz
Beitrag 17.05.2009, 01:33
Beitrag #35


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James Bond
Beitrag 17.05.2009, 08:30
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Zitat (Prober @ 16.05.2009, 23:31) *
Hab TÜV/AU bis 3/2010. Wenn ich jetzt die AU 12/2009 machen lasse, bekomme ich ne AU-Plakette bis 12/2011. Was passiert dann beim TÜV-Termin 2010. Muß ich da die AU neu machen ? Verliere 21 schon bezahlte Monate ?
Falls nein, könnte ich ja nach TÜV einfach die AU-Plakette entfernen. Und hätte die 3 Monate AU zu früh wieder rein geholt.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!! Also lies die Beiträge, dann ist alles klar!!! "Beitrag 16"


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Monny
Beitrag 19.05.2009, 16:08
Beitrag #37


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Zitat
Das hat sich jedenfalls bei der ASU in den 80ern bezahlt gemacht.


ja, für die Werkstätten und Prüforganisationen.


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