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> Maximale Breite der Ladung
Gast
Beitrag 03.05.2009, 21:12
Beitrag #1


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Hallo,

ich habe einmal eine Frage zur Maximalgröße einer Ladung.

Ich spiele mit dem Gedanken, etwas sehr breites (3 m) zu kaufen und mit einem Anhänger abzuholen.
Von der Länge her und dem Gewicht ist das kein Problem, die Breite macht mir aber Sorgen. think.gif
Der Anhänger ist 2 m breit, kann das was werden?

Gruß

Ulrich
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schilderwald
Beitrag 03.05.2009, 21:15
Beitrag #2


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§ 22 StVO
Zitat
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Gast
Beitrag 03.05.2009, 21:33
Beitrag #3


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Danke wavey.gif
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cybershadow
Beitrag 03.05.2009, 22:32
Beitrag #4


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Bis 3 m, je nach Genehmigungsbehörde auch bis 3,50 m Ladungsbreite ist es aber relativ einfach und günstig eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Ein Bekannter von mir besitzt eine Segeljacht von 2,85 m Breite und hat eine Dauerausnahmegenehmigung, mit der er sie jedes Jahr vom Winterquartier zum Liegeplatz an die Nordsee und zurück trailert. Auflagen: Warntafeln vorne und hinten.
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James Bond
Beitrag 04.05.2009, 09:02
Beitrag #5


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Zitat (Gast @ 03.05.2009, 23:12) *
Hallo,

ich habe einmal eine Frage zur Maximalgröße einer Ladung.

Ich spiele mit dem Gedanken, etwas sehr breites (3 m) zu kaufen und mit einem Anhänger abzuholen.
Von der Länge her und dem Gewicht ist das kein Problem, die Breite macht mir aber Sorgen. think.gif
Der Anhänger ist 2 m breit, kann das was werden?

Gruß

Ulrich



Wenn die Ladung teilbar ist, zb durch Demontage etc dann gibt es keine Ausnahmegenehmigung!!!


--------------------
Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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lutschi
Beitrag 04.05.2009, 14:40
Beitrag #6


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Kann man es nicht hochkannt stellen? Weil die breite der Ladung wäre dann ja die Höhe, und plus die Höhe des Anhängers bleibst ja locker unter 4 Meter...

Ansonsten, wie weit musst du denn damit? Wenn es nur ein paar hundert Meter sind... thread.gif


Gruß Jan

Ps: Und nie die Lasi vergessen, gell.
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Andreas
Beitrag 04.05.2009, 19:47
Beitrag #7


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Zitat (cybershadow @ 03.05.2009, 23:32) *
Bis 3 m, je nach Genehmigungsbehörde auch bis 3,50 m Ladungsbreite ist es aber relativ einfach


Bis 3 m ist eine Ausnahmegenehmigung bei einer unteilbaren Ladung nur eine Formsache. Darüber hinaus ist es nicht mehr so einfach, dauert u. U. einige Tage und wird auch um einiges teurer.


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cybershadow
Beitrag 05.05.2009, 08:26
Beitrag #8


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Wenn man innerhalb des Gebiets einer unteren Verkehrsbehörde bleibt (meist innerhalb der Kreisgrenzen) sind je nach Kreis auch Genehmigungen bis 3,50 m ohne größeren Aufwand zu bekommen.
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Andreas
Beitrag 05.05.2009, 11:46
Beitrag #9


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Ab einer Breite von mehr als 3 m ist zwingend ein Anhörungsverfahren vorgeschrieben, das ist dann schon mit etwas mehr Aufwand verbunden. Zumindest der Straßenbaulastträger muss angehört werden.


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highwaycop
Beitrag 05.05.2009, 21:05
Beitrag #10


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Zitat (Andreas @ 05.05.2009, 12:46) *
Ab einer Breite von mehr als 3 m ist zwingend ein Anhörungsverfahren vorgeschrieben, das ist dann schon mit etwas mehr Aufwand verbunden. Zumindest der Straßenbaulastträger muss angehört werden.

Da fällt mir glatt eine Dauer-Ausnahmegenehmigung ein, die mir gestern vorgelegt wurde:
3,00 m Breite hier genehmigt. Geladen waren 2 Campinghäuser, eines davon 3,00 m lt. Genehmigung, das zweite 3,07 m breit.
Da die Firma öfter solche Transporte durchführt (ich habe bereits mehrere davon kontrolliert), hoffte man wahrscheinlich, auch mit dem breiteren Häusle durchzukommen.


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JTH
Beitrag 06.05.2009, 04:12
Beitrag #11


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Tja... 3m sind eben 300cm und nicht 307. Dann kommt möglicherweise noch etwas für die Verzurrung dazu.

Mein krassester Fall: Genehmigt 4m. gemessen 4,90m... Argument des Transporteurs. Sonst müssen wir wegen der Baustelle 500km Umweg fahren...


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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cybershadow
Beitrag 06.05.2009, 08:40
Beitrag #12


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Das ist schon sehr dreist.

Und dann auch noch freimütig Vorsatz zugegeben?
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highwaycop
Beitrag 06.05.2009, 09:59
Beitrag #13


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Zitat (JTH @ 06.05.2009, 05:12) *
Tja... 3m sind eben 300cm und nicht 307. Dann kommt möglicherweise noch etwas für die Verzurrung dazu.

3,00 m und 3,07 m waren die gemessenen Aussenmaße der einzelnen Campinghäuser ohne das "Plus" an Verzurrung. wink.gif


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asdf555
Beitrag 19.05.2009, 20:26
Beitrag #14


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Zitat ( @ 06.05.2009, 05:12) *
Tja... 3m sind eben 300cm und nicht 307 .



M.M:Typisch deutsch kleinkariert! Das würde wohl auf dem Rest der Welt niemanden interessieren.
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Klatze
Beitrag 19.05.2009, 20:49
Beitrag #15


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Zitat (asdf555 @ 19.05.2009, 21:26) *
M.M:Typisch deutsch kleinkariert! Das würde wohl auf dem Rest der Welt niemanden interessieren.

ich finde es nicht kleinkariert, weil auf der genehmigten Strecke eventuell irgendwo eine Durchfahrt mit einer lichten Breite von 3,05 m ist... ist es dann auch kleinkariert sich aufzuregen, wenn rechts und links was von der Ladung abfällt?

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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highwaycop
Beitrag 24.05.2009, 22:11
Beitrag #16


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Kleinkariert hin und her, Vorschriften sind Vorschriften und einzuhalten:

Neuestes Bsp.: Gleicher Transport, andere Firma, Genehmigung bis 3,20 m Breite.
Natürlich kostet diese korrekte Genehmigung der Firma mehr als die 3,00m-Genehmigung der anderen Firma, die hofft, damit durchzukommen.

Gleichheitsgrundsatz, Wettbewerbsvorteil ... Mal da drüber nachdenken?


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