Maximale Breite der Ladung |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Maximale Breite der Ladung |
03.05.2009, 21:12
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 102 Beigetreten: 25.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11573 |
ich habe einmal eine Frage zur Maximalgröße einer Ladung. Ich spiele mit dem Gedanken, etwas sehr breites (3 m) zu kaufen und mit einem Anhänger abzuholen. Von der Länge her und dem Gewicht ist das kein Problem, die Breite macht mir aber Sorgen. Der Anhänger ist 2 m breit, kann das was werden? Gruß Ulrich |
||||
|
|||||
|
03.05.2009, 21:15
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
§ 22 StVO
Zitat (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
|
|
|
03.05.2009, 21:33
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 102 Beigetreten: 25.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11573 |
Danke
|
|
|
03.05.2009, 22:32
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1162 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Bis 3 m, je nach Genehmigungsbehörde auch bis 3,50 m Ladungsbreite ist es aber relativ einfach und günstig eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Ein Bekannter von mir besitzt eine Segeljacht von 2,85 m Breite und hat eine Dauerausnahmegenehmigung, mit der er sie jedes Jahr vom Winterquartier zum Liegeplatz an die Nordsee und zurück trailert. Auflagen: Warntafeln vorne und hinten.
|
|
|
04.05.2009, 09:02
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 |
Hallo, ich habe einmal eine Frage zur Maximalgröße einer Ladung. Ich spiele mit dem Gedanken, etwas sehr breites (3 m) zu kaufen und mit einem Anhänger abzuholen. Von der Länge her und dem Gewicht ist das kein Problem, die Breite macht mir aber Sorgen. Der Anhänger ist 2 m breit, kann das was werden? Gruß Ulrich Wenn die Ladung teilbar ist, zb durch Demontage etc dann gibt es keine Ausnahmegenehmigung!!! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
|
|
04.05.2009, 14:40
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 |
Kann man es nicht hochkannt stellen? Weil die breite der Ladung wäre dann ja die Höhe, und plus die Höhe des Anhängers bleibst ja locker unter 4 Meter...
Ansonsten, wie weit musst du denn damit? Wenn es nur ein paar hundert Meter sind... Gruß Jan Ps: Und nie die Lasi vergessen, gell. |
|
|
04.05.2009, 19:47
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Bis 3 m, je nach Genehmigungsbehörde auch bis 3,50 m Ladungsbreite ist es aber relativ einfach Bis 3 m ist eine Ausnahmegenehmigung bei einer unteilbaren Ladung nur eine Formsache. Darüber hinaus ist es nicht mehr so einfach, dauert u. U. einige Tage und wird auch um einiges teurer. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
05.05.2009, 08:26
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1162 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Wenn man innerhalb des Gebiets einer unteren Verkehrsbehörde bleibt (meist innerhalb der Kreisgrenzen) sind je nach Kreis auch Genehmigungen bis 3,50 m ohne größeren Aufwand zu bekommen.
|
|
|
05.05.2009, 11:46
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Ab einer Breite von mehr als 3 m ist zwingend ein Anhörungsverfahren vorgeschrieben, das ist dann schon mit etwas mehr Aufwand verbunden. Zumindest der Straßenbaulastträger muss angehört werden.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
05.05.2009, 21:05
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 189 Beigetreten: 27.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28973 |
Ab einer Breite von mehr als 3 m ist zwingend ein Anhörungsverfahren vorgeschrieben, das ist dann schon mit etwas mehr Aufwand verbunden. Zumindest der Straßenbaulastträger muss angehört werden. Da fällt mir glatt eine Dauer-Ausnahmegenehmigung ein, die mir gestern vorgelegt wurde: 3,00 m Breite hier genehmigt. Geladen waren 2 Campinghäuser, eines davon 3,00 m lt. Genehmigung, das zweite 3,07 m breit. Da die Firma öfter solche Transporte durchführt (ich habe bereits mehrere davon kontrolliert), hoffte man wahrscheinlich, auch mit dem breiteren Häusle durchzukommen. -------------------- |
|
|
06.05.2009, 04:12
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Tja... 3m sind eben 300cm und nicht 307. Dann kommt möglicherweise noch etwas für die Verzurrung dazu.
Mein krassester Fall: Genehmigt 4m. gemessen 4,90m... Argument des Transporteurs. Sonst müssen wir wegen der Baustelle 500km Umweg fahren... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
|
|
06.05.2009, 08:40
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1162 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Das ist schon sehr dreist.
Und dann auch noch freimütig Vorsatz zugegeben? |
|
|
06.05.2009, 09:59
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 189 Beigetreten: 27.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28973 |
Tja... 3m sind eben 300cm und nicht 307. Dann kommt möglicherweise noch etwas für die Verzurrung dazu. 3,00 m und 3,07 m waren die gemessenen Aussenmaße der einzelnen Campinghäuser ohne das "Plus" an Verzurrung. -------------------- |
|
|
19.05.2009, 20:26
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 212 Beigetreten: 13.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46863 |
|
|
|
19.05.2009, 20:49
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 |
M.M:Typisch deutsch kleinkariert! Das würde wohl auf dem Rest der Welt niemanden interessieren. ich finde es nicht kleinkariert, weil auf der genehmigten Strecke eventuell irgendwo eine Durchfahrt mit einer lichten Breite von 3,05 m ist... ist es dann auch kleinkariert sich aufzuregen, wenn rechts und links was von der Ladung abfällt? Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
|
|
24.05.2009, 22:11
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 189 Beigetreten: 27.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28973 |
Kleinkariert hin und her, Vorschriften sind Vorschriften und einzuhalten:
Neuestes Bsp.: Gleicher Transport, andere Firma, Genehmigung bis 3,20 m Breite. Natürlich kostet diese korrekte Genehmigung der Firma mehr als die 3,00m-Genehmigung der anderen Firma, die hofft, damit durchzukommen. Gleichheitsgrundsatz, Wettbewerbsvorteil ... Mal da drüber nachdenken? -------------------- |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.05.2024 - 21:35 |