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> Folgekennzeichen an LoF Anhaengern 25km/h
nibblerrick
Beitrag 27.04.2009, 13:27
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Expertenrunde,

ich habe mal wieder eine Frage zu meinem Lieblingsthemenkreis LoF...

Vorhanden: Ein Landwirtschaftlicher Betrieb mit Zulassungsfreien Anhaengern mit Folgekennzeichen einer auf dem Betrieb befindlichen Zugm. Ackerschlepper.

Desweiteren vorhanden ich, mit Zugm. Ackerschlepper und schwarzen Kennzeichen.

Bisher meine Auffassung, wenn ich dem Betrieb helfe kann ich ohne weiteres die Anhaenger anhaengen und auf oeffentlichen Strassen fahren (zu LoF-Zwecken fuer den Betrieb versteht sicht). Ich meine auch etwas in Erinnerung zu haben, dass im §18 der StVZO etwas davon steht, dass die Anhaenger ein Folgekennzeichen von einer Zugm. des besitzenden Betriebs haben muessen. Bin mir aber nicht mehr sicher.

Der §18 scheint aber nun nicht mehr da zu sein und ich habe folgendes in der FZV gefunden, §10, Abs. 8:

Zitat
(8) Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.


Heisst das jetzt, ich muss, wenn ich anhaenge, die Kennzeichen umschrauben und von meinem Schlepper Kennzeichen anbringen, gar schwarze Kennzeichen? (Gibt es ueberhaupt schwarze Folgekennzeichen?)

Was ist nun neu, oder was habe ich schon immer falsch verstanden... Dieses LoF gefummel finde ich manchmal doch komplizierter, als den normalen §§-Kram ;-)
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mheinrich96
Beitrag 27.04.2009, 14:34
Beitrag #2


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Hallo nibblerrick wavey.gif

Also generell hast du das schon richtig verstanden: wenn du einen lof - Anhänger ziehst, dann ist er generell Zulassungsfrei. Die Zulassungsfreiheit ist an folgende Kriterien gerichtet: 1. er muss für den Lof-Bereich eingesetzt werden. 2. Er muss mit einem 25 km/h Schild ausgerüstet sein. Bei zwei Anhängern muss nur an den letzten Anhänger ein Schild dran. 3. Es muss ein sog. Wiederholungskennzeichen am Anhänger angebracht sein. Die Kriterien hast du ja schon mitgeliefert.

Ich würde das so handhaben: Wenn du mir plausibel machen kannst, dass die Rolle nur ausgeliehen ist und der Halter das auch weißt, würde ich von einer Anzeige absehen. Ich habe aber auch schon Fälle gehabt, da war der Schlepper schon seit 10 Jahren abgewrackt und das Kennzeichen nicht mehr vorhanden. Dann habe ich eine Anzeige wegen fehlendem Wiederholungskennzeichen geschrieben. Das sind dann 40 Euro.

Wenn du ganz sichergehen willst, dann lass dir von deinem Schlepper ein Wiederholungskennzeichen fertigen (meist schwarz) und montier das einfach über das alte. Dann kommt der Bußgeldbescheid auch gleich zu dir whistling.gif


Der § 10 FZV ist im Prinzip der § 18 StVZO neu halt neu.


Gruß Mario


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nibblerrick
Beitrag 27.04.2009, 15:14
Beitrag #3


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Achso, war schon etwas her, dass ich mich mit dem Thema beschaeftigt hatte, daher war mir das mit der FZV noch reicht neu.

In (fast) allen Faellen brauche ich ja eigentlich nicht klar machen, dass ich den/die Anhaenger geliehen habe, da ich ja gerade FUER den Besitzer unterwegs bin.

Ob ich den Bussgeldbescheid bei mir haben will (wenn denn ein Grund vorliegt) ist die andere Frage :-)

Da Du gerade vom abgewrackten Schlepper schreibst: Der, fuer den ich immer mal unterwegs bin, hat noch einen Anhaenger mit einem Folgekennzeichen von einem Schlepper, den es seit ca 6 Jahren nicht mehr gibt, und aktuell hat er seinen jetzigen Schlepper vor ca 1 Monat abgemeldet, von dem auch die aktuellen Folgekennzeichen sind. Fuehrt das zu Probleme, heisst das, er muesste eigentlich eine Zugm. haben, damit die Anhaenger die Folgekennzeichen haben koennen, oder muss ich dann, wenn ich unterwegs bin, meine Folgekennzeichen korrekterweise anbringen?
(Koennen nicht einfach alle nur zugelassene Anhaenger haben, egal ob gruen oder schwarz, dann stellt sich das Problem nicht. Ich weiss, das ist unpraktsich fuer Ballenwagen die man nur 2,3x im Jahr braucht, aber da kann man doch bestimmt im Gesetz eine schoene LoF Sonderregelung machen... ;-)
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mheinrich96
Beitrag 27.04.2009, 18:56
Beitrag #4


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Nun ja, es wäre sicherlich begrüßenswert, wenn die LOF-Anhänger auch der Zulassungspflicht unterliegen würden. Dann müssten sie nämlich auch regelmäßig zum TÜV. Das würde die Sicherheit so manch einer Rolle durchaus erhöhen. Da hab ich schon einiges gesehen.

Ansonsten handhabe ich das immer so: Ist das angebrachte Kennzeichen nicht mehr im ZEVIS ausgeschrieben, dann behandle ich das so, als wäre kein Kennzeichen dran - ergo: 40 Euronen und einen Punkt.

Gruß Mario


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Taizee
Beitrag 27.04.2009, 19:17
Beitrag #5


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Einspruch!!

Es hat ja einen geschichtlichen Hintergrund warum man solche Anhänger von der Zulassungspflicht ausgenommen hat! Zitat: "Wären wir Bauern nicht, dann würden die Städter den Kitt von den Fenstern fressen!"

Dies auch meine Ansicht! Nicht umsonst sind diese Gespanne auf 25 Km/h begrenzt um die Gefährdung der Allgemeinheit auf das geringste zu begrenzen!

Scheint in meiner Umgebung zur Zeit Mode zu sein Anhänger zu monieren die ein Folgekennzeichen haben jedoch keine Betriebserlaubnis mitführen. Und dafür wird fälschlicherweise noch eine Owi abkassiert, obwohl der DDR Fz-Brief zuhause aufbewahrt wird?
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cybershadow
Beitrag 27.04.2009, 22:01
Beitrag #6


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Zitat (mheinrich96 @ 27.04.2009, 19:56) *
Nun ja, es wäre sicherlich begrüßenswert, wenn die LOF-Anhänger auch der Zulassungspflicht unterliegen würden. Dann müssten sie nämlich auch regelmäßig zum TÜV. Das würde die Sicherheit so manch einer Rolle durchaus erhöhen. Da hab ich schon einiges gesehen.

Wie viele Unfälle, die auf nicht verkehrssichere zulassungsfreie LoF-Anhänger zurückzuführen sind, hast Du denn schon aufnehmen müssen? Wie viele Male mit Personenschäden?
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Sachse
Beitrag 28.04.2009, 11:37
Beitrag #7


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Zitat (cybershadow @ 28.04.2009, 00:01) *
Zitat (mheinrich96 @ 27.04.2009, 19:56) *
Nun ja, es wäre sicherlich begrüßenswert, wenn die LOF-Anhänger auch der Zulassungspflicht unterliegen würden. Dann müssten sie nämlich auch regelmäßig zum TÜV. Das würde die Sicherheit so manch einer Rolle durchaus erhöhen. Da hab ich schon einiges gesehen.

Wie viele Unfälle, die auf nicht verkehrssichere zulassungsfreie LoF-Anhänger zurückzuführen sind, hast Du denn schon aufnehmen müssen? Wie viele Male mit Personenschäden?



Letztes Jahr 34 , dabei 2 Tote


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mheinrich96
Beitrag 28.04.2009, 12:36
Beitrag #8


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@cybershadow: Also ich hatte in meiner bisherigen Dienstzeit erst einen Unfall, welcher auf eine schrottreife Rolle zurückzuführen war. Aber wir hatten im Dienstbezirk schon einige Unfälle im Lof-Verkehr auch weg. techn. Mängel.

Aber die Zahlen von Sachse sprechen für sich!

Gruß Mario


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cybershadow
Beitrag 28.04.2009, 14:19
Beitrag #9


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In allen Fällen war der defekte Anhänger direkt ursächlich für den Unfall? blink.gif Ich hätte ehrlich nicht gedacht, dass das so ein Problem darstellt.
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nibblerrick
Beitrag 28.04.2009, 14:30
Beitrag #10


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Hui, gibt ja richtig Diskussion...

1) Was ist ZEVIS
2) Warum sagst Du immer "Rolle" dazu
3) Werde ich mir mal Kennzeichen machen lassen
4) Was ist mit der Sache mit der ABE, ich kenne viele, die insbesondere fuer Ballenwagen keine haben und fuer aeltere Kipper die auf 25km/h laufen auch meinen sie brauchen keine.

Zu den Unfaellen faellt mir beim Traktorfahren aber auch auf, dass es einige gibt, die meinen ein Trecker ist sooooo grooooss und egal wie gerade, breit und uebersichtlich die Strasse ist sich lieber die Dreipunkthydraulik anschauen und manche andere so gut wie garnicht gucken, wie lang der Zug ist und immer und ueberall meinen an einem Trecker kommt man ja vorbei, da bekam ich schon manchmal Angst.
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Andreas
Beitrag 28.04.2009, 14:40
Beitrag #11


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Zitat (nibblerrick @ 28.04.2009, 15:30) *
1) Was ist ZEVIS


ZEVIS


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Stefan Süßmann
Beitrag 28.04.2009, 15:44
Beitrag #12


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Zitat
Dies auch meine Ansicht! Nicht umsonst sind diese Gespanne auf 25 Km/h begrenzt um die Gefährdung der Allgemeinheit auf das geringste zu begrenzen!


Das ist blanke Theorie aus einer Zeit als Trecker auch nur 25 km/h fuhren. Heute hängen zwei 25er Anhänger an einem 40er oder 50er Trecker und der fährt so schnell er kann.

Wenn man sich mal ansieht, wie der zweite Anhänger schlingert, dann hält man ganz freiwillig einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.



mfg

Stefan
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Sachse
Beitrag 28.04.2009, 16:04
Beitrag #13


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§ 31 StVZO + § 23 StVO


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mheinrich96
Beitrag 29.04.2009, 11:21
Beitrag #14


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Bei uns im vorderpfälzischen Raum nennt man einen landwirtschaftlichen Anhänger auch Rolle. Frag mich aber nicht wieso.


Gruß Mario


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nibblerrick
Beitrag 29.04.2009, 12:44
Beitrag #15


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Aha aha, nu weiss ich was ZEVIS ist, man bekommt das ja garnicht so mit, was es fuer Systeme gibt... Rolle kannte ich auch noch nicht, aber gut zu wissen.
Es stimmt auch, dass heute die Anhaenger sehr oft mit was der Trecker hergibt gefahren werden, egal was dransteht.

Was ist denn mit der ABE Sache, gibts da Ausnahmen oder braucht man die immer?
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Kami
Beitrag 29.04.2009, 12:59
Beitrag #16


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wenn vor 1961 (das genaue dAtum kommt sicher noch von jemanden) erbaut, keine Betriebserlaubnis. Dannach muss man eine haben.


Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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nibblerrick
Beitrag 01.05.2009, 08:57
Beitrag #17


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Ok, hab ich es mir doch gedacht. Dann will ich das mal bei Gelegenheit pruefen, ob die immer vorhanden ist.

Danke nochmal an alle fuer die kompetente ausfuerliche Hilfe! :-)
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thosau
Beitrag 03.05.2009, 13:44
Beitrag #18


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Zitat (Kami @ 29.04.2009, 13:59) *
wenn vor 1961 (das genaue dAtum kommt sicher noch von jemanden) erbaut, keine Betriebserlaubnis...

Kami


Kann das jemand bestätigen?
Ich bin der Meinung, dass mit Einführung der FZV ALLE lof Anhänger eine Betriebserlaubnis benötigen! Zum alten § 18 StVZO gab es für die Betriebserlaubnis-Pflicht von lof-Anhängern eine Übergangsbestimmung, die so ähnlich lautete wie "...gilt ab einem vom Bundesverkehrsminister zu bestimmenden Tag an...". Dieser Tag ist anscheinend nie bestimmt worden, daher haben bis Februar 2007 lof Anhänger keine Betriebserlaubnis gebraucht.

Diese Formulierung oder was vergleichbares habe ich in der FZV nicht gefunden -> Meine Meinung: seit In-Kraft-Treten der FZV am 01. März 2007 benötigen auch zulassungsfreie lof-Anhänger eine Betriebserlaubnis.

Gegenstimmen?
Thorsten
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Sachse
Beitrag 04.05.2009, 09:03
Beitrag #19


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Das von Kami genannte Datum stimmts schon.


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James Bond
Beitrag 04.05.2009, 11:23
Beitrag #20


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Zitat (thosau @ 03.05.2009, 15:44) *
Gegenstimmen?


Ich!!!!! wink.gif Ich stimme hier @Kami und @Sachse zu, LOF Anhänger die vor dem 01.07.1961 erstmals i.d.Verkehr gekommen sind, brauchen keine BE (§50FZV;§72 Abs.2 STVZO)


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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thosau
Beitrag 04.05.2009, 18:18
Beitrag #21


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Zitat (James Bond @ 04.05.2009, 13:23) *
...LOF Anhänger die vor dem 01.07.1961 erstmals i.d.Verkehr gekommen sind, brauchen keine BE (§50FZV;§72 Abs.2 STVZO)


Ich halte nochmal dagegen: § 50 FZV sagt m.E. nur, dass Fahrzeuge weiterhin zulassungsfrei bleiben, wenn sie nach Maßgabe des alten § 18 StVZO bis 28.02.2007 zulassungsfrei waren.

An der Zulassungsfreiheit will ich überhaupt nicht zweifeln, die steht ja für lof Anhänger in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a FZV. Allerdings müssen auch zulassungsfreie Fahrzeuge gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Und in § 4 Abs. 1 FZV steht, dass zulassungsfreie Fahrzeuge für den Betrieb auf öffentlichen Straßen einem genehmigten Typ entsprechen müssen (ABE, neuerdings auch EG-Typgenehmigung) oder eine Einzelgenehmigung (Einzel-Betriebserlaubnis) erteilt sein muss. Da in den Übergangsbestimmungen der FZV kein Bezug auf § 4 FZV genommen wird, gilt § 4 FZV IMHO für ALLE zulassungsfreien Fahrzeuge, unabhängig vom Datum des erstmaligen In-Verkehr-Bringens der Fahrzeuge -> BE-Pflicht für alle lof-Anhänger?!

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!
Thorsten
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