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Beitrag
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 17.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42675 ![]() |
habe im Netz bisher nix eindeutiges gefunden. Ich möchte zu meinem Fs kl B nun auch die Klasse A erwerben, bisher habe ich es so verstanden, dass ich dafür nur 6 Theoriestunden + 4 Spezifische Stunden "Motorrad" machen muss. Ist das so korrekt ? Wenn ich für den Praxisunterricht ein eigenes Motorrad benutzen möchte, muss dieses irgend welche speziellen Anforderungen erfüllen (Drossel etc.) ? Gruß Dirk |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Das mit den Theoriestunden hast Du korrekt erkannt: 6 Doppelstunden allgemeine Theorie, 4 Doppelstunden klassenspezifisch.
Das für die Ausbildung (insbesondere die Sonderfahrten) und die Prüfung benutzte Motorrad muss den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen: bei A beschränkt (sofern du noch keine 25 bist, wirst Du nur den A beschränkt erwerben können) sind 20 bis 25 kW Leistung vorgeschrieben, beim offenen A müssen es mindestens 44 kW=60 PS sein. Wenn Du ein eigenes Motorrad benutzen willst, solltest Du das mit der Versicherung und der Fahrschule unbedingt vorher abklären. Die finanzielle Ersparnis ist aber meist nicht so groß, weil der Fahrlehrer ja seine Zeit und sein eigenes Fahrzeug auch noch vergütet haben muss. Wenn Du das eigene Motorrad mal auf die Seite legst, wirst Du den Schaden vermutlich selber tragen müssen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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