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> Bußgeld: Parken auf falscher Straßenseite in Höhe des Straßenschildes, Bußgeld: Parken auf falscher Straßenseite in Höhe des Straßenschildes
MeisterEdu
Beitrag 23.04.2009, 08:42
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forum,

ich habe ein Ticket für das Parken auf der falschen Straßenseite bekommen.

Ich wohne in einer kleinen Seitenstraßen, welche von 2 Einbahnstraßen (Hauptstraßen) umschlossen ist und habe direkt in der Höhe des Straßenschildes meiner kleinen Seitenstraße in der angeblich falschen Richtung geparkt. Also entgegen der Fahrtrichtung, der Seitenstraße, aber in Fahrtrichtung der Einbahnstraße.

Mir ist klar, das innerhalb der Seitenstraße nur in Fahrtrichtung geparkt werden darf. Wie sieht es aber aus, wenn direkt in Höhe des Straßenschildes geparkt wird? Hier kann ich garnicht richtig parken? Bzw müßten doch beide Richtungen erlaubt sein?

Die Parkbucht hat noch ca 3-4 Parkmöglichkeiten rechts neben dem Straßenschild. In der Einbahnstraße, gibt es dann auf beiden Seiten Parkstreifen.

Ich will gegen diesen Bescheideinspruch einlegen.
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willi
Beitrag 23.04.2009, 08:58
Beitrag #2


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Was meinst du mit Strassenschild?
Relevant sind nur die einschl. Verkehrszeichen und .
Es ist eigentlich eindeutig. Was sich außerhalb dieser VZ befindet, gehört nicht zur Einbahnstrasse.
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MeisterEdu
Beitrag 23.04.2009, 09:22
Beitrag #3


Neuling


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Zitat (willi @ 23.04.2009, 10:58) *
Was meinst du mit Strassenschild?
Relevant sind nur die einschl. Verkehrszeichen und .
Es ist eigentlich eindeutig. Was sich außerhalb dieser VZ befindet, gehört nicht zur Einbahnstrasse.


Mit Straßenschild meine ich das Schild mit dem Straßennamen, genau auf Höhe des Schildes habe ich geparkt, allerdings nicht in Fahrtrichtung der Nebenstraße, sondern in Fahrtrichtung der Einbahnstraße.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.04.2009, 09:27
Beitrag #4





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Die Straße, in der du geparkt hast, war offensichtlich keine Einbahnstraße. Dann durftest du dort auch nur in Fahrtrichtung rechts parken. Wo ein Straßennamenschild steht, spielt keine Rolle. Die Einbahnstraße beginnt erst ab dem Schild "Einbahnstraße", nicht am Straßennamenschild.
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MeisterEdu
Beitrag 23.04.2009, 09:43
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Georg_g @ 23.04.2009, 11:27) *
Die Straße, in der du geparkt hast, war offensichtlich keine Einbahnstraße. Dann durftest du dort auch nur in Fahrtrichtung rechts parken. Wo ein Straßennamenschild steht, spielt keine Rolle. Die Einbahnstraße beginnt erst ab dem Schild "Einbahnstraße", nicht am Straßennamenschild.


Hmm,
in meinem Fall muß man sich die Straßenführung in etwa wie den Buchstaben 'H' vorstellen die beiden senkrechten Striche sind jeweils Einbahnstraßen, meine Seitenstraße ist der waagerechte Strich und es gibt dort keine Einbahnstraßenschilder.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das in meinem Fall alles rechts vom Straßenschild schon der Einbahnstraße zugeordnet ist.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.04.2009, 09:57
Beitrag #6





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Ich würde aufgrund deiner Schilderung davon ausgehen, dass der waagerechte Teil des "H" eine Verbindung zwischen den beiden Einbahnstraßen ist, selbst aber keine solche ist.

Ich würde da keinen Einspruch einlegen.
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Acki
Beitrag 23.04.2009, 10:18
Beitrag #7


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Kannst du die Straße mal auf GoogleMaps verlinken das man sich die Situation besser vorstellen kann?

Warum bist du der Meinung das man da
Zitat (MeisterEdu @ 23.04.2009, 09:42) *
garnicht richtig parken

kann?

gruß Acki
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willi
Beitrag 23.04.2009, 10:48
Beitrag #8


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Warum kann man nicht? Entscheidend dafür, in welcher Strasse man steht, ist der Schnittpunkt der Fahrbahnkanten der Strassen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.04.2009, 11:08
Beitrag #9





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Beim Halten könnte es auf den Schnittpunkt ankommen. Zumindest beim Parken muss man aber noch den 5-Meter-Bereich vor und nach der Einmündung freihalten, sodass eine Zuordnung zu dieser oder jener Straße schon ziemlich eindeutig sein sollte.
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MeisterEdu
Beitrag 23.04.2009, 12:02
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (Acki @ 23.04.2009, 12:18) *
Kannst du die Straße mal auf GoogleMaps verlinken das man sich die Situation besser vorstellen kann?

Warum bist du der Meinung das man da
Zitat (MeisterEdu @ 23.04.2009, 09:42) *
garnicht richtig parken

kann?

gruß Acki


bernhard-krause-str 5, bremerhaven
http://maps.google.com/maps?f=q&source...mp;t=h&z=20
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Acki
Beitrag 23.04.2009, 12:10
Beitrag #11


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Zitat (MeisterEdu @ 23.04.2009, 13:02) *

Ah, ich verstehe das Problem. Ich denke mal du hast im Bereich des Häuserschttens geparkt, richtig?

gruß Acki
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MeisterEdu
Beitrag 23.04.2009, 12:16
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (Acki @ 23.04.2009, 14:10) *
Zitat (MeisterEdu @ 23.04.2009, 13:02) *

Ah, ich verstehe das Problem. Ich denke mal du hast im Bereich des Häuserschttens geparkt, richtig?

gruß Acki


Genau ich habe ca 1 oder 2 Autos links von dem roten Auto geparkt.
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tadzio
Beitrag 23.04.2009, 14:51
Beitrag #13


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Zitat (MeisterEdu @ 23.04.2009, 13:16) *
Genau ich habe ca 1 oder 2 Autos links von dem roten Auto geparkt.


Ich würde willi zustimmen: in welcher Straße man sich befindet, ergibt sich aus dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. In diesem Fall ist das da, wo auch das rote Hausdach einen Knick hat. Wo das Strassenschild steht, ist irrelevant.

Wenn Du rechts davon geparkt hast, warst Du nicht mehr in der Einbahnstraße und hast das Ticket zu recht gekriegt.

Cheers
tadzio


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GerhardNL
Beitrag 23.04.2009, 17:06
Beitrag #14


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Hallo,

das Schild mit dem Straßennamen dient ausschließlich dazu, ortsunkundigen Leuten die Orientierung zu erleichtern. Irgendeine verkehrsrechtliche Wirkung geht davon nicht aus.

Du hast eindeutig "jenseits" des Schnittpunktes der Fahrbahnkanten geparkt, also nicht in der Einbahnstraße. Ein Widerspruch macht daher meiner Meinung nach keinen Sinn. Hier ist "Zahlen und Schweigen" wink.gif angesagt.

MfG
Gerhard


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MeisterEdu
Beitrag 23.04.2009, 19:30
Beitrag #15


Neuling


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Danke für Eure Antworten,
ich parke nur regelmäßig links von dem roten Auto und links von dem Straßenschild aber noch nicht in der Einbahnstraße in der falschen Richtung und habe dort noch nie ein Ticket bekommen. Links vom Straßenschild wird dann in 90% der Fälle in der falschen Richtung geparkt.
Ich werde trotzdem Einspruch einlegen und dann hoffentlich eine Antwort bekommen, welche mir die Parksituation aus Sicht der Stadt erklärt.
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Mr Hyde
Beitrag 23.04.2009, 19:41
Beitrag #16


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Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich jetzt verstehe.

In der Bernhard Krause Str. darfst du nur am rechten Fahrbahnrand halten. Willst du also auf der Südseite parken, musst du mit der Nase nach rechts (Osten) stehen. Und zwar ab dem Punkt, wo das Hausdach einen Knick macht bzw. das rote Auto im Schatten (!) steht.
Zwischen den beiden roten Autos jedenfalls darfst du definitiv nur mit der Nase nach rechts stehen.

In der Nordstr. darfst du nur mit der Nase nach links stehen, und zwar entweder auf der (in Fahrtrichtung) linken oder rechten Straßenseite.

Alles andere wäre verkehrswidrig.
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GerhardNL
Beitrag 24.04.2009, 08:57
Beitrag #17


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Zitat (MeisterEdu @ 23.04.2009, 20:30) *
Ich werde trotzdem Einspruch einlegen und dann hoffentlich eine Antwort bekommen, welche mir die Parksituation aus Sicht der Stadt erklärt.

Diese Antwort wird Dich allerdings 23,50 € extra kosten! ranting.gif Denn:

Bislang hast Du nur ein Verwarnungsgeldangebot erhalten. Zahlst Du das Verwarnungsgeld fristgerecht, dann ist die Sache erledigt. Zahlst Du nicht, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, und damit kommen erwähnte 23,50 € an Gebühren zum Bußgeld hinzu.

MfG
Gerhard


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willi
Beitrag 24.04.2009, 09:01
Beitrag #18


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Zitat (MeisterEdu @ 23.04.2009, 20:30) *
Ich werde trotzdem Einspruch einlegen und dann hoffentlich eine Antwort bekommen, welche mir die Parksituation aus Sicht der Stadt erklärt.
Die werden dir nichts anderes erzählen, denn sonst hätte es kein Knöllchen gegeben. Wird dann aber nur dein Geld kosten. wavey.gif
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