![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48053 ![]() |
ich habe ein Ticket für das Parken auf der falschen Straßenseite bekommen. Ich wohne in einer kleinen Seitenstraßen, welche von 2 Einbahnstraßen (Hauptstraßen) umschlossen ist und habe direkt in der Höhe des Straßenschildes meiner kleinen Seitenstraße in der angeblich falschen Richtung geparkt. Also entgegen der Fahrtrichtung, der Seitenstraße, aber in Fahrtrichtung der Einbahnstraße. Mir ist klar, das innerhalb der Seitenstraße nur in Fahrtrichtung geparkt werden darf. Wie sieht es aber aus, wenn direkt in Höhe des Straßenschildes geparkt wird? Hier kann ich garnicht richtig parken? Bzw müßten doch beide Richtungen erlaubt sein? Die Parkbucht hat noch ca 3-4 Parkmöglichkeiten rechts neben dem Straßenschild. In der Einbahnstraße, gibt es dann auf beiden Seiten Parkstreifen. Ich will gegen diesen Bescheideinspruch einlegen. |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Was meinst du mit Strassenschild?
Relevant sind nur die einschl. Verkehrszeichen ![]() ![]() ![]() Es ist eigentlich eindeutig. Was sich außerhalb dieser VZ befindet, gehört nicht zur Einbahnstrasse. |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48053 ![]() |
Was meinst du mit Strassenschild? Relevant sind nur die einschl. Verkehrszeichen ![]() ![]() ![]() Es ist eigentlich eindeutig. Was sich außerhalb dieser VZ befindet, gehört nicht zur Einbahnstrasse. Mit Straßenschild meine ich das Schild mit dem Straßennamen, genau auf Höhe des Schildes habe ich geparkt, allerdings nicht in Fahrtrichtung der Nebenstraße, sondern in Fahrtrichtung der Einbahnstraße. |
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#4
|
Guests ![]() |
Die Straße, in der du geparkt hast, war offensichtlich keine Einbahnstraße. Dann durftest du dort auch nur in Fahrtrichtung rechts parken. Wo ein Straßennamenschild steht, spielt keine Rolle. Die Einbahnstraße beginnt erst ab dem Schild "Einbahnstraße", nicht am Straßennamenschild.
|
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48053 ![]() |
Die Straße, in der du geparkt hast, war offensichtlich keine Einbahnstraße. Dann durftest du dort auch nur in Fahrtrichtung rechts parken. Wo ein Straßennamenschild steht, spielt keine Rolle. Die Einbahnstraße beginnt erst ab dem Schild "Einbahnstraße", nicht am Straßennamenschild. Hmm, in meinem Fall muß man sich die Straßenführung in etwa wie den Buchstaben 'H' vorstellen die beiden senkrechten Striche sind jeweils Einbahnstraßen, meine Seitenstraße ist der waagerechte Strich und es gibt dort keine Einbahnstraßenschilder. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das in meinem Fall alles rechts vom Straßenschild schon der Einbahnstraße zugeordnet ist. |
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#6
|
Guests ![]() |
Ich würde aufgrund deiner Schilderung davon ausgehen, dass der waagerechte Teil des "H" eine Verbindung zwischen den beiden Einbahnstraßen ist, selbst aber keine solche ist.
Ich würde da keinen Einspruch einlegen. |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 ![]() |
Kannst du die Straße mal auf GoogleMaps verlinken das man sich die Situation besser vorstellen kann?
Warum bist du der Meinung das man da garnicht richtig parken kann? gruß Acki |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Warum kann man nicht? Entscheidend dafür, in welcher Strasse man steht, ist der Schnittpunkt der Fahrbahnkanten der Strassen.
|
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#9
|
Guests ![]() |
Beim Halten könnte es auf den Schnittpunkt ankommen. Zumindest beim Parken muss man aber noch den 5-Meter-Bereich vor und nach der Einmündung freihalten, sodass eine Zuordnung zu dieser oder jener Straße schon ziemlich eindeutig sein sollte.
|
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48053 ![]() |
Kannst du die Straße mal auf GoogleMaps verlinken das man sich die Situation besser vorstellen kann? Warum bist du der Meinung das man da garnicht richtig parken kann? gruß Acki bernhard-krause-str 5, bremerhaven http://maps.google.com/maps?f=q&source...mp;t=h&z=20 |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 ![]() |
bernhard-krause-str 5, bremerhaven http://maps.google.com/maps?f=q&source...mp;t=h&z=20 Ah, ich verstehe das Problem. Ich denke mal du hast im Bereich des Häuserschttens geparkt, richtig? gruß Acki |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48053 ![]() |
bernhard-krause-str 5, bremerhaven http://maps.google.com/maps?f=q&source...mp;t=h&z=20 Ah, ich verstehe das Problem. Ich denke mal du hast im Bereich des Häuserschttens geparkt, richtig? gruß Acki Genau ich habe ca 1 oder 2 Autos links von dem roten Auto geparkt. |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1882 Beigetreten: 09.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18321 ![]() |
Genau ich habe ca 1 oder 2 Autos links von dem roten Auto geparkt. Ich würde willi zustimmen: in welcher Straße man sich befindet, ergibt sich aus dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. In diesem Fall ist das da, wo auch das rote Hausdach einen Knick hat. Wo das Strassenschild steht, ist irrelevant. Wenn Du rechts davon geparkt hast, warst Du nicht mehr in der Einbahnstraße und hast das Ticket zu recht gekriegt. Cheers tadzio -------------------- If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
|
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4319 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Hallo,
das Schild mit dem Straßennamen dient ausschließlich dazu, ortsunkundigen Leuten die Orientierung zu erleichtern. Irgendeine verkehrsrechtliche Wirkung geht davon nicht aus. Du hast eindeutig "jenseits" des Schnittpunktes der Fahrbahnkanten geparkt, also nicht in der Einbahnstraße. Ein Widerspruch macht daher meiner Meinung nach keinen Sinn. Hier ist "Zahlen und Schweigen" ![]() MfG Gerhard -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48053 ![]() |
Danke für Eure Antworten,
ich parke nur regelmäßig links von dem roten Auto und links von dem Straßenschild aber noch nicht in der Einbahnstraße in der falschen Richtung und habe dort noch nie ein Ticket bekommen. Links vom Straßenschild wird dann in 90% der Fälle in der falschen Richtung geparkt. Ich werde trotzdem Einspruch einlegen und dann hoffentlich eine Antwort bekommen, welche mir die Parksituation aus Sicht der Stadt erklärt. |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich jetzt verstehe.
In der Bernhard Krause Str. darfst du nur am rechten Fahrbahnrand halten. Willst du also auf der Südseite parken, musst du mit der Nase nach rechts (Osten) stehen. Und zwar ab dem Punkt, wo das Hausdach einen Knick macht bzw. das rote Auto im Schatten (!) steht. Zwischen den beiden roten Autos jedenfalls darfst du definitiv nur mit der Nase nach rechts stehen. In der Nordstr. darfst du nur mit der Nase nach links stehen, und zwar entweder auf der (in Fahrtrichtung) linken oder rechten Straßenseite. Alles andere wäre verkehrswidrig. |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4319 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Ich werde trotzdem Einspruch einlegen und dann hoffentlich eine Antwort bekommen, welche mir die Parksituation aus Sicht der Stadt erklärt. Diese Antwort wird Dich allerdings 23,50 € extra kosten! ![]() Bislang hast Du nur ein Verwarnungsgeldangebot erhalten. Zahlst Du das Verwarnungsgeld fristgerecht, dann ist die Sache erledigt. Zahlst Du nicht, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, und damit kommen erwähnte 23,50 € an Gebühren zum Bußgeld hinzu. MfG Gerhard -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.10.2025 - 10:28 |