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> EU-Lizenz - Verleihen oder Übertragung möglich?
logis
Beitrag 08.04.2009, 11:42
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
ich habe zwei Fragen.
Nach meinem Kenntnisstand (Meine Prüfung war vor 10 Jahren) ist es nicht zulässig eine Güterkraftverkehrsgenehmigung (oder EU-Lizenz) zu verleihen. Hat sich da irgendetwas geändert?
Ich habe seit geraumer Zeit das Problem, dass mir Billigheimer ohne eigene Lizenz, Transportaufträge für LKW > 3,5 to vor der Nase wegschnappen. Die Nachfrage bei den Auftraggebern hat ergeben, das diese Freunde eine Lizenz eines anderen Transportunternehmens und eine Versicherungsbescheinigung eines weiteren Unternehmens vorgelegt haben. Meinen Auftraggebern hat das genügt und ich war die Aufträge los, da die Jungs teilweise auch als Selbstständige ohne eigene oder mit geliehenen Fahrzeugen fahren und billiger sind.
Gibt es mittlerweile die Möglichkeit seine Lizenzen an andere zu verleihen oder gar zu vermieten?

Meine zweite Frage hat folgenden Hintergrund.
Ich möchte den Transportbereich aus dem Gesamtunternehmen ausgliedern in eine UG (die neue Klein-GmbH). Die Fahrzeuge und alles was Wert hat, soll aber im Einzelunternehmen bleiben. Da die EU-Lizenzen auf das Einzelunternehmen lauten, muss ich ja wahrscheinlich die Lizenzen auf die UG umschreiben lassen. Da ich aber Eigenkapital für jede Lizenz nachweisen muss, würde die Einrichtung einer UG mit einer geplanten Einlage von 10.000 € keinen Sinn machen, da zu wenig Eigenkapital. Ich möchte einfach den Laden zu machen können, wenn es in der Branche weiter so bergab geht und das Restgeschäft ohne die dann nicht mehr benötigten Fahrer weiterlaufen lassen.
Kann ich die Lizenzen von der Einzelunternehmung an die UG verleihen oder vermieten (gleicher Geschäftsführer in beiden Unternehmen)?
Oder kann die Einzelunternehmung für den Lizenzbetrag der UG-Lizenzen bürgen, mit der Vorgabe das die Bürgschaft nur für die Belange der Güterkraftgenehmigung bei der UG eingesetzt wird?
Oder gibt es noch einen ganz anderen Weg?
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Andreas
Beitrag 08.04.2009, 11:49
Beitrag #2


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Zitat (logis @ 08.04.2009, 12:42) *
Nach meinem Kenntnisstand (Meine Prüfung war vor 10 Jahren) ist es nicht zulässig eine Güterkraftverkehrsgenehmigung (oder EU-Lizenz) zu verleihen. Hat sich da irgendetwas geändert?


Nein

Zitat
Gibt es mittlerweile die Möglichkeit seine Lizenzen an andere zu verleihen oder gar zu vermieten?


Nein

Zitat
Da die EU-Lizenzen auf das Einzelunternehmen lauten, muss ich ja wahrscheinlich die Lizenzen auf die UG umschreiben lassen


Eine Umschreibung ist nicht möglich, du musst eine komplett neue Genehmigung beantragen.

Zitat
Kann ich die Lizenzen von der Einzelunternehmung an die UG verleihen oder vermieten (gleicher Geschäftsführer in beiden Unternehmen)?


Nein

Zitat
Oder kann die Einzelunternehmung für den Lizenzbetrag der UG-Lizenzen bürgen, mit der Vorgabe das die Bürgschaft nur für die Belange der Güterkraftgenehmigung bei der UG eingesetzt wird?


Nein, das Eigenkapital muss im Unternehmen schon vorhanden sein.

Zitat
Oder gibt es noch einen ganz anderen Weg?


Nein


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cybershadow
Beitrag 08.04.2009, 19:32
Beitrag #3


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Kannst Du gegen Deine Konkurrenz nicht wettbewerbsrechtlich vorgehen? Außerdem könnte sich das BAG für sie interessieren. whistling.gif
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logis
Beitrag 08.04.2009, 20:00
Beitrag #4


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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn es mir auch nicht hilft, weiß ich zumindest, dass ich Recht habe und die anderen nur viel Glück. Wenn ich die Jungs anschwärze, kommt das raus und ich bin alles los. Ich kann nur hoffen, dass bei einer Kontrolle jemand durchschaut, wie das alles funktioniert.
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frankenstein
Beitrag 08.04.2009, 21:19
Beitrag #5


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Zitat (logis @ 08.04.2009, 12:42) *
Die Nachfrage bei den Auftraggebern hat ergeben, das diese Freunde eine Lizenz eines anderen Transportunternehmens und eine Versicherungsbescheinigung eines weiteren Unternehmens vorgelegt haben. Meinen Auftraggebern hat das genügt und ich war die Aufträge los, da die Jungs teilweise auch als Selbstständige ohne eigene oder mit geliehenen Fahrzeugen fahren und billiger sind.

Das wesentliche hat @Andreas ja schon beantwortet, das "verleihen" von Genehmigungen geht gar nicht. Ich kann ich an einen Fall erinnern, da hat eine Unternehmerin heftigst dafür "geblutet". Ich denke das war ein fünfstelliger Betrag. think.gif

Wenn Du niemanden anschwärzen möchtest, weil Du Nachteile für Dich siehst, so sei Dir das belassen, bedenke aber dabei, dass es davon nicht besser wird!

Hast Du denn deine Auftraggeber mal auf den § 7c des GüKG hingewiesen?
Weiß der Auftraggeber auch, dass er damit nach § 19 ordnungswidrig handelt? Das er evtl. genau so ein Bußgeld bekommt?

Weiß der Auftraggeber auch, dass er evtl. Sozialversicherungsbeiträge für bis zu 4 Jahren rückwirkend nachzahlen muss, wenn sich herausstellt, das sich die Tätigkeit der Fahrer als "abhängige Beschäftigung" herausstellt?

Weiß der Aufraggeber auch, dass der "Beruf" des "Selbstständigen Kraftfahrers", soweit ich weiß, noch von keinem Versicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung) anerkannt ist?

Weiß der Auftraggeber auch, dass eine Versicherungsbescheinigung nach § 7a GüKG nur durch einen Unternehmer abgeschlossen werden kann, evtl. mögliche Regressansprüche also gar nicht gedeckt sein könnten...?

Du siehst, es gibt auch andere Ansätze... whistling.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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logis
Beitrag 09.04.2009, 10:17
Beitrag #6


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Vielen Dank für die juristischen Hinweise.
Scheinselbstständigkeit ist in diesem Fall nicht unbedingt zutreffend, da es offensichtlich mehrere Auftraggeber (d. h. verschiedene Firmen) für eine Person gibt. Meine Auftraggeber vergeben die Aufträge, die ich nicht bekomme, an eine GmbH, die alles organisiert und weder eigenes Personal, noch Fahrzeuge, noch Transport-Lizenzen hat. Die Transporte werden dann von Fahrern gefahren, die bei einer anderen Firma die Fahrzeuge mieten. Die Genehmigung und Versicherung konnte ich mir noch nicht ansehen. Die sollen angeblich auch von der Vermietung stammen. Nun haben meine Auftraggeber ja keinen direkten Kontakt zum Transportunternehmer, da die GmbH dazwischen ist. Kann der Auftraggeber dann überhaupt belangt werden oder haftet nur die GmbH mit 25.000 € bei entdeckten Verstößen der Transportunternehmer?
Ich werde aber mal einen Ausdruck von den juristischen Hinweisen machen und die Disponenten diskret darauf hinweisen. Meine Ansprechpartner haben diese Vorgehensweise bestimmt nicht verzapft, ich gehe davon aus, dass die Anweisung zum Einsatz von oben kommt. Aber vielleicht geschehen ja noch Wunder, zumal in den oberen Etagen ein ständiges Kommen und Gehen herscht und niemand gerne Leichen im Keller hat.
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Andreas
Beitrag 09.04.2009, 10:23
Beitrag #7


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Zitat (logis @ 09.04.2009, 11:17) *
oder haftet nur die GmbH mit 25.000 € bei entdeckten Verstößen der Transportunternehmer?


Bei einem festgestellten Verstoß gegen das GüKG geht der Bußgeldbescheid an den Verantwortlichen in der GmbH (i. d. R. der Geschäftsführer). Dies hat aber mit der Stammeinlage einer GmbH nichts zu tun.


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