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> Überholverbot (Z 276) auf Autobahn, Wie soll man sich da verhalten
TH64
Beitrag 07.04.2009, 11:00
Beitrag #1


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... jetzt hats wohl zuviel gekracht auf der neuen A1 Dauerbaustelle zwischen Hamburg und Bremen:

Überholverbot auf der A1

In der Realität hält sich aber kaum jemand dran.

Für mich stellt sich die Frage ob Z 276 plus Rechtsfahrgebot jetzt praktisch aus den zwei Fahrstreifen nur einen macht. Ich darf links nicht überholen und wenn ich dort trotzdem fahre bekomme ich sehr schnell jemanden mit Lichthupe hinter mir der vorbei will.
Dem Verkehrsfluß dient es absolut nicht da die Geschwindigkeit auf der rechten Spur ohnehin zwischen 20 und 80km/h (bei erlaubten 60km/h) schwankt.

Die Polizei empfiehlt "versetztes Fahren, rechts LKW und links PKW", das widerspricht doch den einschlägigen Vorschriften der STVO oder?

In einem kurzen Baustellenabschnitt währe das ja ok, hier geht es aber um eine Strecke über mehr als 6km.

Wie ist das korrekte Verhalten hier? Stur rechts bleiben?

Wie kann so ein Überholverbot überhaupt durchgesetzt (kontrolliert) werden?


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Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…


… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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ukr
Beitrag 07.04.2009, 11:18
Beitrag #2


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Überholverbot bedeutet nicht, daß man nicht nebeneinander fahren darf wavey.gif
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swift
Beitrag 07.04.2009, 11:48
Beitrag #3


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Zitat (ukr @ 07.04.2009, 12:18) *
Überholverbot bedeutet nicht, daß man nicht nebeneinander fahren darf wavey.gif

Tatsächlich?

Ich dachte, nur bei drei vorhanden Fahrstreifen darf der mittlere durchgängig befahren werden, wenn rechts "hin und wieder" mal ein langsameres Fahrzeug fährt.
Bei zwei vorhanden Fahrstreifen darf der linke nur zum Überholen benutzt werden, was im vorliegenden Fall aber verboten ist.

Will man Spurwechsel verhindern, hätte man besser eine Fahrstreifenbegrenzung (Z. 295) verwenden sollen.
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CvR
Beitrag 07.04.2009, 11:54
Beitrag #4


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Nun, das Rechtsfahrgebot verpflichtet nur dazu, soweit rechts wie möglich zu fahren. Wenn ich nun aber links bin (weil ich vor der Baustelle überholt habe oder zumindest überholen wollte whistling.gif) und beim Erreichen des Überholverbots rechts neben mir keine geeignete Lücke ist, dann kann ich nicht weiter nach rechts think.gif Weiter nach vorn darf ich nicht, sonst würde ich überholen. Und weiter nach hinten darf ich auch nicht, weil sonst der rechts neben mir mich überholen würde. Solange also rechts niemand eine ausreichend große Lücke aufmacht, kann ich gar nicht von der linken Spur weg...


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swift
Beitrag 07.04.2009, 12:03
Beitrag #5


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Aber selbst wenn sich die Fahrzeuge links und rechts auf gleicher Höhe befinden, hat der Überholvorgang bereits begonnen.
Dieser hätte aber zu Beginn des Z. 276 bereits abgeschlossen sein müssen.

... mal abgesehen von der praktischen Verwirklichung von solchen Parallelfahrten.
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Andreas0815
Beitrag 07.04.2009, 12:11
Beitrag #6


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Ich empfehle mal die dringende Lektüre von §7 Absatz 1 STVO,
das Nebeneinanderfahren bei entsprechender Verkehrsdichte hat wirklich gar nichts Überholen zu tun.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.04.2009, 12:15
Beitrag #7


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Meiner Meinung nach darf in so einem Fall NUR die rechte Spur benutzt werden, denn links darf man - soviel ich weiß - nur mit Überhol-Absicht fahren.

Sollten ANDERE (man selbst würde ja niemals tun, was man nicht darf...)die linke Fahrbahn benutzen, so darf NIEMAND überholen, das heißt es darf WEDER rechts NOCH links schneller gefahren werden (auch die Regelung, dass bei Stau unter gewissen Voraussetzungen vorsichtig rechts überholt werden darf, greift hier nicht, denn es wird ja durch das Schild JEGLICHES Überholen verboten.

Und wenn eine der beiden Kolonnen gänzlch steht und man ist - warum auch immer - auf der anderen Spur, so hat man umgehend ebenfalls stehenzubleiben, auch wenn vor einem ein ganzer Kilometer frei ist.

Man KANN sich aber auch über alles hinwegsetzen und seinen gesunden Menschenverstand einschalten - genau wie in anderen verfahrenen Situationen auch. Nur riskiert man dann eben, dass man von der Ordnungsmacht zur Kasse gebeten wird.

Solches wurde jedenfalls letztes Jahr hier im VP vor der A2-Baustelle zwischen Rehren und Bad Eilsen berichtet.


Doc


P.S.:
Wer sagt, dass er bereits VOR dem Überholverbotsschild links war und dann nicht mehr rüberkonnte, der muss sich vorwerfen lassen, in einer "unklaren Verkehrssituation" (nämlich ohne zu wissen, ob er vor dem nächsten Überholverbot wieder nach rechts kann) überholt zu haben. whistling.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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TH64
Beitrag 07.04.2009, 12:26
Beitrag #8


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... das nebeneinanderfahren ist hier allerdings das am wenigsten anstrebbare wavey.gif . Es handelt sich ja wie gesagt um eine Baustelle wo die Fahrbahnbreite erheblich eingeschränkt ist. D.h. ich könnte an einem LKW durchaus vorbeifahren (überholen), würde mich aber doch sehr unwohl fühlen volle 6km neben dem auf gleicher Höhe zu fahren.


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helmet lampshade
Beitrag 07.04.2009, 12:35
Beitrag #9


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Ich denke, es ist das versetzt nebeneinanderfahren gemeint, also mit halbem Abstand zum Fahrzeug auf dem anderen Fahrstreifen. Das ist durchaus sinnvoll, denn die Verkehrskapazität ist höher als mit nur einer Spur.
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swift
Beitrag 07.04.2009, 12:42
Beitrag #10


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Zitat (Andreas0815 @ 07.04.2009, 13:11) *
Ich empfehle mal die dringende Lektüre von §7 Absatz 1 STVO,
das Nebeneinanderfahren bei entsprechender Verkehrsdichte hat wirklich gar nichts Überholen zu tun.

Die Regelung durch Verkehrszeichen (hier: Z. 276) geht der allgemeinen Verkehrsregelung des § 7 I StVO vor.
Zudem ist zweifelhaft, ob hier überhaupt eine Verkehrsdichte i.S.d. Abs. I vorliegen würde.

Den Ausführungen von @Doc kann ich nur zustimmen (bis auf die unklare Verkehrslage). wavey.gif
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Kuli
Beitrag 07.04.2009, 15:38
Beitrag #11


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Zitat (swift @ 07.04.2009, 13:42) *
Zitat (Andreas0815 @ 07.04.2009, 13:11) *
Ich empfehle mal die dringende Lektüre von §7 Absatz 1 STVO,
das Nebeneinanderfahren bei entsprechender Verkehrsdichte hat wirklich gar nichts Überholen zu tun.

Die Regelung durch Verkehrszeichen (hier: Z. 276) geht der allgemeinen Verkehrsregelung des § 7 I StVO vor.

Das widerspricht sich doch gar nicht!

Zeichen 276 verbietet das Überholen.
§7 I erlaubt das Benutzen der linken Spur bei hoher Verkehrsdichte. Wer die linke Spur benutzt, muss nicht überholen!
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Achim
Beitrag 07.04.2009, 16:32
Beitrag #12


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Zitat (Kuli @ 07.04.2009, 16:38) *
Zeichen 276 verbietet das Überholen.
§7 I erlaubt das Benutzen der linken Spur bei hoher Verkehrsdichte. Wer die linke Spur benutzt, muss nicht überholen!

Leider kann ich nur zustimmen, denn mehr läßt die Forensoftware nicht zu. whistling.gif
Damit will ich sagen, dass diese Aussage vollkommen richtig ist wavey.gif


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swift
Beitrag 07.04.2009, 16:49
Beitrag #13


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Zitat (Kuli @ 07.04.2009, 16:38) *
Wer die linke Spur benutzt, muss nicht überholen!

Schon klar, aber praktisch gesehen gibt es fast keine Möglichkeit, dass kein Überholen stattfindet.
Die einzige Möglichkeit wäre das durchgängig versetzte Befahren der beiden Spuren. Aber das ist doch realitätsfremd.
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Nerari
Beitrag 07.04.2009, 19:33
Beitrag #14


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Zitat (swift @ 07.04.2009, 17:49) *
Aber das ist doch realitätsfremd.


Und wieso unsure.gif?

Wenn wenig Verkehr ist, fahren alle rechts, wenn viel Verkehr ist, einer rechts, einer links, oder auch zwei rechts einer links, oder zwei rechts, zwei links (aber ohne fallen lassen) o.ä. Der Verkehr verteilt sich möglichst gleichmäßig auf zwei Spuren....

Gruß
Nerari
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ukr
Beitrag 07.04.2009, 19:37
Beitrag #15


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Zitat (Nerari @ 07.04.2009, 20:33) *
Der Verkehr verteilt sich möglichst gleichmäßig auf zwei Spuren....


Das ist auch der eigentliche Sinn hinter der Verkehrsführung 4+0 und ähnlichen, nämlich die Leistungsfähigkeit der Betriebsstrecken so gut wie möglich zu erhalten.
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die-scharfs
Beitrag 07.04.2009, 19:46
Beitrag #16


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Zitat (Kuli @ 07.04.2009, 17:38) *
Zitat (swift @ 07.04.2009, 13:42) *
Zitat (Andreas0815 @ 07.04.2009, 13:11) *
Ich empfehle mal die dringende Lektüre von §7 Absatz 1 STVO,
das Nebeneinanderfahren bei entsprechender Verkehrsdichte hat wirklich gar nichts Überholen zu tun.

Die Regelung durch Verkehrszeichen (hier: Z. 276) geht der allgemeinen Verkehrsregelung des § 7 I StVO vor.

Das widerspricht sich doch gar nicht!

Zeichen 276 verbietet das Überholen.
§7 I erlaubt das Benutzen der linken Spur bei hoher Verkehrsdichte. Wer die linke Spur benutzt, muss nicht überholen!


Das würde analog aber bei Z277 (LKW-Überholverbot) auch bedeuten, dass LKW die mittlere von 3 Spuren besiedeln dürfen, wenn die Verkehrsdichte es erfordert und dann versetzt nebeneinander fahren?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.04.2009, 19:54
Beitrag #17


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Zitat (die-scharfs @ 07.04.2009, 20:46) *
... Das würde analog aber bei Z277 (LKW-Überholverbot) auch bedeuten, dass LKW die mittlere von 3 Spuren besiedeln dürfen, wenn die Verkehrsdichte es erfordert und dann versetzt nebeneinander fahren?...

Im Prinzip JA.
Und wenn die rechte Lkw-Schlange dann stockt, muss der Lkw auf der linken Spur auch stehenbleiben und "dichtmachen" - denn er darf sich wohl auf der linken Spur aufhalten, aber er darf ncht schneller fahren als die Fahrzeuge der RECHTEN Spur... whistling.gif

Doc


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die-scharfs
Beitrag 07.04.2009, 20:01
Beitrag #18


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Nochmal zur Ausgangslage:
Zerschiesst ein Überholverbot Z276 nicht den §7 (2) und (3)?
Das heißt, steht eine Spur, darf auf der anderen nicht mehr vorbei gefahren - sprich überholt - werden?
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TH64
Beitrag 07.04.2009, 20:01
Beitrag #19


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Zitat
Die einzige Möglichkeit wäre das durchgängig versetzte Befahren der beiden Spuren. Aber das ist doch realitätsfremd.


Genau das ist das Problem:

Fahre ich (links) versetzt habe ich sofort jemand hinter mir der trotzdem überholen will und sich durch mich genötigt sieht
Fahre ich (links) versetzt kommt meiner Ansicht nach wieder das Rechtsfahrgebot zum tragen. Ich könnte mich ja rechts einordnen (natürlich blinken, warten bis die Lücke größer wird und dann Fahrbahn wechseln)


Ich bin jetzt ein paar mal durch diese 6km langen "Überholverbotszonen" gefahren. Bei nicht zu dichtem Verkehr kümmert sich ein Großteil der VT nicht um das Überholverbot. Einzelnd sind dann ein paar Vollbremsungen auf der linken Spur festzustellen wenn anscheinend die Bedeutung dieses Verkehrszeichen erfasst wird, dann wird sich ein paar 100m dran gehalten und wieder Gas gegeben (nach dem Motto "es kann nicht sein was nicht sein darf").

Kritisch wird es bei den vorhandenen Auffahrten in dieser "Zone". Verkürzte Auffahrt, viele LKW, Verkehr kommt auf der rechten Spur beinahe zum Stillstand. Kann ich da jetzt einfach nach links ziehen, vertrauend darauf das ja Überholverbot ist? Natürlich nicht. Das ganze scheint mir nicht so ganz zu Ende gedacht think.gif


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Mr Hyde
Beitrag 07.04.2009, 20:18
Beitrag #20


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Ist schon lustig, dass es anscheinend nicht möglich ist, verkehrsrechtlich etwas "anzuordnen", was nach gesundem Menschenverstand selbstverständlich sein sollte in dieser Situation:
Beide Spuren voll machen, versetzt fahren (so, dass man immer auf Höhe des Sicherheitsabstand zwischen Vorder- und Hintermann auf der anderen Spur ist), nicht überholen (aber sich auch nicht drauf versteifen, wenn es mal stockt auf der anderen Spur).

Traurig, dass man sowas überhaupt regeln muss. Noch trauriger, dass man es anscheinend nicht kann. Am traurigsten, dass der deutsche Autofahrer ohnehin wohl zu doof dafür ist... laugh2.gif
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swift
Beitrag 07.04.2009, 23:11
Beitrag #21


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Ich frage mich nur, ob eine Fahrstreifenbegrenzung hier nicht einen besseren Effekt gehabt hätte.
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Ichtyos
Beitrag 08.04.2009, 00:22
Beitrag #22


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Zitat (TH64 @ 07.04.2009, 21:01) *
Fahre ich (links) versetzt kommt meiner Ansicht nach wieder das Rechtsfahrgebot zum tragen. Ich könnte mich ja rechts einordnen (natürlich blinken, warten bis die Lücke größer wird und dann Fahrbahn wechseln)
Oder auch: Feststellen, daß rechts keine ausreichend große Lücke ist - und deshalb nicht blinken...

Klar, prinzipiell gilt das Rechtsfahrgebot. Aber möglicht weit rechts ist dann halt links. wavey.gif


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helmet lampshade
Beitrag 08.04.2009, 10:01
Beitrag #23


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Zitat (swift @ 08.04.2009, 00:11) *
Ich frage mich nur, ob eine Fahrstreifenbegrenzung hier nicht einen besseren Effekt gehabt hätte.

Die würde verhindern, dass man von der linken auf die rechte Spur wechselt. Aber man wäre ja doch quasi per "ungeschriebenem Gesetz" verpflichtet links mindestens vGH+10km/h zu fahren oder eben die durchgezogene Linie zu überqueren...
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swift
Beitrag 08.04.2009, 10:19
Beitrag #24


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Zitat (helmet lampshade @ 08.04.2009, 11:01) *
Aber man wäre ja doch quasi per "ungeschriebenem Gesetz" verpflichtet links mindestens vGH+10km/h zu fahren oder eben die durchgezogene Linie zu überqueren...

So ist es. Aber zum Überholen ist die linke Spur ja da. wavey.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.04.2009, 11:14
Beitrag #25





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Ich sag's ja immer wieder: Ein Überholverbot auf einer mehrspurigen Strecke ist generell Schwachsinn.

Denjenigen, der für für die Anordnung des Zeichens verantwortlich ist, sollte man mal diese Strecke auf dem linken Fahrstreifen befahren lassen. Dann will ich sehen, was er macht, wenn der Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen ins Stocken gerät oder sogar vollständig zum Stillstand kommt. Ich bin mir sicher, was er machen würde: überholen.
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swift
Beitrag 08.04.2009, 12:08
Beitrag #26


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Zitat (Georg_g @ 08.04.2009, 12:14) *
Ich sag's ja immer wieder: Ein Überholverbot auf einer mehrspurigen Strecke ist generell Schwachsinn.

yes.gif (LKW-Überholverbote mal ausgenommen)
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Nerari
Beitrag 08.04.2009, 12:12
Beitrag #27


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Zitat (Georg_g @ 08.04.2009, 12:14) *
Ich sag's ja immer wieder: Ein Überholverbot auf einer mehrspurigen Strecke ist generell Schwachsinn.


Grundsätzlich vielleicht ja, aber nicht generell

Zitat
Denjenigen, der für für die Anordnung des Zeichens verantwortlich ist, sollte man mal diese Strecke auf dem linken Fahrstreifen befahren lassen.


Seit wann ist das Befahren des linken Fahrstreifens eine Strafe unsure.gif
Erst recht nicht auf diesen Strecken, denn der Hinterherfahrende dürfte ja, wenn man nach rechts fahren würde, ehe nicht überholen (Überholverbot) Er hat also nix davon tongue.gif

Zitat
Ich bin mir sicher, was er machen würde: überholen.


Ja und? Was wäre so schlimm daran? Vorschriften werden nicht um ihrer selbst willen erlassen.

Nachdem es kein Zeichen gibt für "Überholverbot, wenn sie es nicht können oder wenn der Überholte eh schon zHG fährt, weil es dann zu gefährlich ist" ordnet man eben ein generelles Überholverbot an. Und ahndet es nur dann, wenn es "dem Sinn nach" missachtet wird.

Letztlich geht es ja wohl hauptsächlich um die Schuldfrage. Wenn in engen Baustellen sich Überholter und Überholer berühren, ist grundsätzlich nicht klar, wer seine Fahrbahn verlassen hat. Wenn es im Überholverbot passiert, ist klar, wer schuld ist wink.gif

Gruß
Nerari
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TH64
Beitrag 08.04.2009, 12:17
Beitrag #28


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Zitat (Nerari @ 08.04.2009, 14:12) *
Letztlich geht es ja wohl hauptsächlich um die Schuldfrage. Wenn in engen Baustellen sich Überholter und Überholer berühren, ist grundsätzlich nicht klar, wer seine Fahrbahn verlassen hat. Wenn es im Überholverbot passiert, ist klar, wer schuld ist wink.gif


Wer ist denn jetzt schuld? Der der rechts oder der der links überholt hat von beiden whistling.gif


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… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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helmet lampshade
Beitrag 08.04.2009, 12:38
Beitrag #29


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Zitat (swift @ 08.04.2009, 11:19) *
So ist es. Aber zum Überholen ist die linke Spur ja da. wavey.gif

Nur wie kommst Du da legal wieder runter bei durchgezogener Linie?
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swift
Beitrag 08.04.2009, 15:29
Beitrag #30


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Zitat (helmet lampshade @ 08.04.2009, 13:38) *
Nur wie kommst Du da legal wieder runter bei durchgezogener Linie?

Das muss eben bei Beginn des Überholvorgangs berücksichtigt werden.

Wenn ich sehe, dass da eine Baustelle kommt (und auch eine Fahrstreifenbegrenzung), muss ich eben vor der Baustelle auf die rechte Spur wechseln und wenn das nicht geht, muss ich den Überholvorgang (mit ca. 10 km/h Differenzgeschwindigkeit) fortsetzen.
Mein Pech, wenn ich dann geblitzt werde, weil ich etwas zu schnell bin.

Diese Vorgehensweise war für mich übrigens nie ein Problem.
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Nerari
Beitrag 08.04.2009, 15:42
Beitrag #31


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Zitat (swift @ 08.04.2009, 16:29) *
.... und wenn das nicht geht, muss ich den Überholvorgang (mit ca. 10 km/h Differenzgeschwindigkeit) fortsetzen.
Mein Pech, wenn ich dann geblitzt werde, weil ich etwas zu schnell bin.


Unsinn³ wallbash.gif

Wo steht in der StVO, welche Vorschrift ich zugunsten welcher anderen missachten darf/muss think.gif (und wenn ich dafür dann wegen Überschreitung der zHG geblitzt werde, darf ich es offensichtlich noch nicht mal wink.gif)

Gruß
Nerari
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swift
Beitrag 08.04.2009, 18:53
Beitrag #32


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Zitat (Nerari @ 08.04.2009, 16:42) *
Unsinn³ wallbash.gif

Was ist denn daran Unsinn? dry.gif

Du kannst die Gleichung auch umdrehen und am Ende steht das gleiche Ergebnis.
Wenn du nicht mit ausreichender Differenzgeschwindigkeit überholst, verstößt du eben gegen § 5 II Satz 2 StVO.

Hier sollte man noch anmerken, dass ein Verstoß gegen § 5 II Satz 2 StVO mit der Eintragung von einem Punkt und einer Geldbuße von 80 Euro geahndet wird, wohingegen eine Überschreitung der zHg um 10-20 km/h immer noch eine geringfügige Owi darstellt.

Meinen Satz korrigiere ich in der Form, dass ich den Überholvorgang zwar nicht fortsetzen muss, aber durchaus fortsetzen sollte.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.04.2009, 19:14
Beitrag #33





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Zitat (Nerari @ 08.04.2009, 13:12) *
Zitat (Georg_g @ 08.04.2009, 12:14) *
Ich sag's ja immer wieder: Ein Überholverbot auf einer mehrspurigen Strecke ist generell Schwachsinn.

Grundsätzlich vielleicht ja, aber nicht generell

Die beiden Begriffe sind Synonyme. Das juristische "grundsätzlich" bedeutet "im Grundsatz" und lässt somit auch Ausnahmen zu. Ebenso der Begriff "generell", der auch nur "im Grundsatz" oder "im Allgemeinen" bedeutet. Ich gehe aber gerne noch einen Schritt weiter und sage: Ein Überholverbot auf zweispurigen Strecken ist immer Schwachsinn.

Zitat (Nerari @ 08.04.2009, 13:12) *
Nachdem es kein Zeichen gibt für "Überholverbot, wenn sie es nicht können oder wenn der Überholte eh schon zHG fährt, weil es dann zu gefährlich ist" ordnet man eben ein generelles Überholverbot an.

Aha. Wenn es kein passendes Zeichen gibt, dann nimmt man eben das, von dem man glaubt, dass es dem gewünschten Regelungsinhalt irgendwie am nächsten kommt und ignoriert einfach mal die damit verbundenen Probleme. Besser wäre es, das Zeichen wegzulassen.

Zitat (Nerari @ 08.04.2009, 13:12) *
Und ahndet es nur dann, wenn es "dem Sinn nach" missachtet wird.

Dieses Argument kannst du dann dem Polizisten mitteilen, der dich angehalten hat, nachdem du im Überholverbot überholt hast. Du gehst offenbar davon aus, dass es im Überholverbot einerseits ein "streng verbotenes Überholen" gibt und andererseits ein Überholen, das so ein bisschen erlaubt ist. Wenn ein Polizist im Rahmen des Opportunitätsprinzips das auch so sieht, dann ist es ja gut. Was aber, wenn nicht?

Zitat (Nerari @ 08.04.2009, 13:12) *
Letztlich geht es ja wohl hauptsächlich um die Schuldfrage.

Nein. Es geht auch um den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, nämlich dem Überholen im Überholverbot. Da du die Anordnung dieses Zeichens so verteidigst, vermute ich, dass dir irgendwie das Vorstellungsvermögen fehlt, dass in der Praxis massenhaft Autofahrer gegen das Verbot verstoßen müssen.

Vielleicht versuchst du einfach mal, folgendes Szenario gedanklich nachzuvollziehen: Du fährst auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn als plötzlich das Zeichen "Überholverbot" auftaucht. Nach rechts wechseln kannst du wegen der Verkehrsdichte gerade nicht, Lkw dicht an dicht. Du hältst dich auch korrekt an die Geschwindigkeitsbeschränkung, sagen wir mal 80 km/h. Plötzlich stockt der Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen und die Fahrzeuge dort werden deutlich langsamer. Vielleicht gehst du zunächst sogar vom Gas, weil du nicht überholen willst. Der Verkehr auf der rechten Spur kommt aber zum völligen Stillstand. Vor dir ist auf der linken Spur alles frei soweit das Auge reicht. Hältst du jetzt an? Nein, du wirst allenfalls etwas langsamer, aber du wirst jetzt zwangsläufig überholen müssen. Am nächsten Rastplatz wirst du rausgewunken, und bei der anschließenden Kontrolle wirft man dir vor, dass du im Überholverbot überholt hast. Dann viel Erfolg mit dem Argument, dass du ja das Überholverbot nicht ...
Zitat (Nerari @ 08.04.2009, 13:12) *
"dem Sinn nach" missachtet

... hast.
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Nerari
Beitrag 08.04.2009, 20:42
Beitrag #34


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Zitat (swift @ 08.04.2009, 19:53) *
Meinen Satz korrigiere ich in der Form, dass ich den Überholvorgang zwar nicht fortsetzen muss, aber durchaus fortsetzen sollte.


Man ist keineswegs "gezwungen", die StVO zu brechen no.gif . Man kann nämlich z.B. einfach den Überholvorgang abbrechen und sich hinter dem Fzg einordnen, das man gerade dabei ist, zu überholen.


Zitat (Georg_g @ 08.04.2009, 20:14) *
Besser wäre es, das Zeichen wegzulassen.


Wieso wäre das unbedingt besser, nur weil es kein Zeichen gibt, das den gewünschten Inhalt in jeder Lage trifft think.gif?

Der Straßenverkehr (und mit ihm die sinnvollen bzw. leider teilweise nötigen Einschränkungen/Regelungen ist viel zu komplex, als dass er sich zu 100% in geschriebene Vorschriften und Verkehrszeichen fassen ließe. Auch wenn das hier einige nicht verstehen. Alternative kann m.E. nicht sein, wenn man nicht 100% das anordnen kann, was man will, dass man dann einfach nichts anordnet.

Zitat
Dieses Argument kannst du dann dem Polizisten mitteilen, der dich angehalten hat, nachdem du im Überholverbot überholt hast. .... Wenn ein Polizist im Rahmen des Opportunitätsprinzips das auch so sieht, dann ist es ja gut. Was aber, wenn nicht?


Dann geht die Welt unter crybaby.gif

Zeige mir den Polizisten, der dir, wenn du mit der gebotenen Vorsicht überholst, ein Knöllchen verpasst smile.gif.

Ist dir ein einziger Fall bekannt, in dem jemand deswegen verwarnt wurde mellow.gif ?

Hier wird doch ein angeblich aus dem Schild entstehendes Problem hochstilisiert, weil man, rein formal gesehen, gegen die StVO verstößt. Ich sage nur "Wattestab"

Zitat
... Der Verkehr auf der rechten Spur kommt aber zum völligen Stillstand. Vor dir ist auf der linken Spur alles frei soweit das Auge reicht. Hältst du jetzt an? Nein, du wirst allenfalls etwas langsamer, aber du wirst jetzt zwangsläufig überholen müssen. Am nächsten Rastplatz wirst du rausgewunken, und bei der anschließenden Kontrolle wirft man dir vor, dass du im Überholverbot überholt hast.


Nochmal die Frage: Ist dir ein Fall bekannt, in dem das passiert ist?
Ist hier im Forum irgendwem ein Fall bekannt, in dem das passiert ist?

Wenn ja, können wir weiterreden.
Wenn nein, ist das "Problem" wohl doch nicht so groß, wie von euch angenommen wink.gif

Gruß
Nerari
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.04.2009, 21:37
Beitrag #35





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Zitat (Nerari @ 08.04.2009, 21:42) *
Ist dir ein einziger Fall bekannt, in dem jemand deswegen verwarnt wurde mellow.gif ?
( ... )
Nochmal die Frage: Ist dir ein Fall bekannt, in dem das passiert ist?
Ist hier im Forum irgendwem ein Fall bekannt, in dem das passiert ist?

Solche Fälle sind mir bekannt. Es gab hier im Forum schon solche Schilderungen, es gibt auch Rechtsprechung dazu. Wenn es dich so sehr wundert, ist es jetzt allerdings deine Aufgabe, die Schilderung im Forum und die Rechtsprechung herauszusuchen.

Warum hältst du denn eine Ahndung auch für so unwahrscheinlich?
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swift
Beitrag 08.04.2009, 22:06
Beitrag #36


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Zitat (Nerari @ 08.04.2009, 21:42) *
Man ist keineswegs "gezwungen", die StVO zu brechen no.gif . Man kann nämlich z.B. einfach den Überholvorgang abbrechen und sich hinter dem Fzg einordnen, das man gerade dabei ist, zu überholen.

rolleyes.gif Das kommt davon, wenn man sich in den Dialog zwischen zwei anderen Personen einklinkt...

Meine Antwort bezog sich direkt auf die Aussage von @helmet lampshade (siehe Beiträge #23, #24, #29, #30) und die Situation in der kein Z. 276 vorhanden ist, jedoch eine Fahrstreifenbegrenzung und ein Tempolimit.

Somit kann man den Überholvorgang nicht einfach abbrechen und auf die rechte Spur wechseln. wavey.gif
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Hannes
Beitrag 08.04.2009, 22:18
Beitrag #37


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Man kann nur hoffen, dass diesen Thread möglichst wenige Leute zu Gesicht bekommen, die gerade dabei sind, sich ein Bild vom Verkehrsportal zu verschaffen thread.gif
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Andreas0815
Beitrag 08.04.2009, 23:30
Beitrag #38


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Och, wenn diese Leute ein korrektes Bild haben wollen, sind sie hier genau richtig. Vielleicht fühlen sie sich ja auch wohl dabei.
Ansonsten schliesse ich mich dem letzten Satz von diesem Posting an......leider.


--------------------
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helmet lampshade
Beitrag 08.04.2009, 23:35
Beitrag #39


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Zitat (swift @ 08.04.2009, 19:53) *
Wenn du nicht mit ausreichender Differenzgeschwindigkeit überholst, verstößt du eben gegen § 5 II Satz 2 StVO.

In der beschriebenen Situation würde ich aber durchaus eine Widerspruchschance gegen einen Bußgeldbescheid wegen §5 sehen.
Das Überholen war nicht möglich (keine ausreichende Geschwindigkeit legal möglich), Spurwechsel war nicht möglich
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swift
Beitrag 08.04.2009, 23:37
Beitrag #40


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Ja, eine Möglichkeit ist das. Eine Garantie hat man aber nicht. sad.gif
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Ichtyos
Beitrag 09.04.2009, 01:34
Beitrag #41


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Zitat (swift @ 08.04.2009, 16:29) *
Wenn ich sehe, dass da eine Baustelle kommt (und auch eine Fahrstreifenbegrenzung), muss ich eben vor der Baustelle auf die rechte Spur wechseln
no.gif Wie schon weiter oben von mir erwähnt: Wenn rechts nichts frei ist, bleibe ich halt links. Weiter rechts geht halt immer noch nicht. whistling.gif

Zitat
und wenn das nicht geht, muss ich den Überholvorgang (mit ca. 10 km/h Differenzgeschwindigkeit) fortsetzen.
Mein Pech, wenn ich dann geblitzt werde, weil ich etwas zu schnell bin.

Diese Vorgehensweise war für mich übrigens nie ein Problem.
Wie schon gesagt: "Abbrechen" ist in dem Fall eine echte Alternative - auch ohne Spurwechsel. wavey.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Nerari
Beitrag 09.04.2009, 06:47
Beitrag #42


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Zitat (Georg_g @ 08.04.2009, 22:37) *
Wenn es dich so sehr wundert, ist es jetzt allerdings deine Aufgabe, die Schilderung im Forum und die Rechtsprechung herauszusuchen.


Nee, sorry Georg, mir scheint, du hast da was falsch verstanden. In einer Diskussion muss nicht der die Thesen beweisen, der ihnen widerspricht, sondern der, der sie aufstellt. In diesem Fall also du. Wieso sollte das anders sein, nur weil ich mich wundere unsure.gif


Zitat (swift @ 08.04.2009, 23:06) *
rolleyes.gif Das kommt davon, wenn man sich in den Dialog zwischen zwei anderen Personen einklinkt...

Ist das Einklinken in Diskussionen in diesem Forum nicht erlaubt oder nicht erwünscht unsure.gif

Dass eine durchgezogene Linie vorausgesetzt wird, habe ich wirklich sträflich übersehen thread.gif . Natürlich ein untentschuldbarer Fehler crybaby.gif

Das ändert aber nichts daran, dass du in der Darstellung der zur Verwarnung anstehenden (gewissermaßen "wählbaren") Verstöße den Verstoß "Überqueren einer durchgezogenen Linie" nicht erwähnt hast (155 Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren .... 10 € ). Du sprachst nur von "Überschreitung der zHG" vs. "Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot". Den "billigsten" Verstoß hast du nicht erwähnt wink.gif

Gruß
Nerari
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thetdk
Beitrag 09.04.2009, 08:19
Beitrag #43


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Zitat (Nerari @ 09.04.2009, 08:47) *
Zitat (Georg_g @ 08.04.2009, 22:37) *
Wenn es dich so sehr wundert, ist es jetzt allerdings deine Aufgabe, die Schilderung im Forum und die Rechtsprechung herauszusuchen.

Nee, sorry Georg, mir scheint, du hast da was falsch verstanden. In einer Diskussion muss nicht der die Thesen beweisen, der ihnen widerspricht, sondern der, der sie aufstellt. In diesem Fall also du. Wieso sollte das anders sein, nur weil ich mich wundere unsure.gif


Sorry, aber die These, dass hier keine Ahndung erfolgt und das Problem damit nicht so groß sei, ist doch Deine?

Das ein Gesetzesverstoß geahndet werden kann, muss nicht bewiesen werden, das ist festgelegt.
Ob er trotzdem nicht geahndet wird, das ist doch der fragliche Punkt.
Und ich wäre mir da nicht so sicher. Es muss ja nichtmal ein Polizeibeamter sein, eine Drittanzeige würde ja ausreichen.
So abwegig ist das keineswegs.
Und richtig interessant wird es, wenn ein Verkehrsunfall passiert, während z.B. rechts alles stockt, und jemand die Spur wechseln will, während man überholt. Hier könnte ich mir schon vorstellen, das die Missachtung des Überholverbots bei der Schadensverteilung eine Rolle spielen könnte.

Anordnungen zu treffen die nicht sinnvoll eingehalten werden können ist jedenfalls falsch!
Und damit wird die allgemeine Achtung vor solchen Regelungen untergraben, wenn ohnehin klar ist das es keinen Sinn macht.

es grüßt

thetdk


--------------------
----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Nerari
Beitrag 09.04.2009, 09:24
Beitrag #44


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Zitat (thetdk @ 09.04.2009, 09:19) *
Sorry, aber die These, dass hier keine Ahndung erfolgt und das Problem damit nicht so groß sei, ist doch Deine?


Dass hier keine Ahndung erfolgt, kann ich natürlich nicht beweisen dry.gif

Dass es etwas nicht gibt, kann man logischerweise nicht beweisen.

Ich kann ja auch nicht beweisen, dass es keine Dinosaurier gibt. Ich kann lediglich sagen, dass ich noch keine gesehen habe, dass ich keinen Fall gehört habe, in dem einer welche gesehen hätte, und dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es welche gibt.

Die zu beweisende These ist, dass hier eine Ahndung erfolgt (wie @Georg_G behauptet). Dass es also Dinosaurier gibt. Das ist also nicht meine Aufgabe.

Gruß
Nerari
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Anderssen
Beitrag 09.04.2009, 13:20
Beitrag #45


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Was das Überholen bei Überholverbot und stockendem Verkehr betrifft: Könnte man hier nicht eine Analogie zu § 7 Abs. 2 und 2a ins Spiel bringen? Das würde imho jedenfalls der gesunde Menschenverstand gebieten. Wenn bei stockendem Verkehr oder einer Fahrzeugschlange ausnahmsweise auch rechts Überholen möglich ist, dann müsste das - unter sonst gleichen Bedingungen (d.h. grundsätzlich zwar nicht erlaubt, aber aufgrund besonderer Umstände doch erlaubt) - auch seitenverkehrt gelten. Dass der Gesetzgeber diesen Spezialfall vorausgesehen hat, glaube ich nämlich nicht, daher würde ich von einer ungewollten Gesetzeslücke ausgehen, bei der man eine Analogie ziehen kann.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.04.2009, 14:22
Beitrag #46


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Zitat (Anderssen @ 09.04.2009, 14:20) *
... Wenn bei stockendem Verkehr oder einer Fahrzeugschlange ausnahmsweise auch rechts Überholen möglich ist, dann müsste das - unter sonst gleichen Bedingungen (d.h. grundsätzlich zwar nicht erlaubt, aber aufgrund besonderer Umstände doch erlaubt) - auch seitenverkehrt gelten...

Meiner Meinung nach NICHT.
Es heißt in StVO §5 (1): "Es ist links zu überholen."
§ 7 (2a) gibt dann an, unter welchen Voraussetzungen in Abweichung von §5 (1) ausnahmsweise rechts überholt werden darf.

Nach einem Überholverbotsschild darf aber trotz §5 (1) eben NICHT links überholt werden, und es darf dort auch trotz §7 (2a) NICHT rechts überholt werden.

Ich kannte eine entsprechende Baustelle aus meiner näheren Umgebung: A2 Dortmund - Hannover zwischen Bad Eilsen und Rehren im Sommer 2008. Der Abschnitt war 2000 zur Expo nicht rechtzeitig fertig geworden. Also wurden damals je Richtung lediglich die Standstreifen als "dritte Fahrbahn" ausgewiesen. Letztes Jahr wurde dann alles noch mal aufgerissen und ordentlich verlegt. Da die Autobahn über eine längere Strecke im Geländeeinschnitt verläuft, musste auch jede Menge für die Oberflächen-Entwässerung getan werden, und wegen des starken Baustellen-Verkehrs erhielten die die Baustellenfahrzeuge für 6 Monate eine baulich abgetrennte Extra-Spur.

Folge: Für den durchgehenden Verkehr blieb nur SEHR wenig Platz. Eine Reduzierung auf nur EINE Fahrspur je Richtung wäre aber aus Kapazitäts-Gründen nicht gegangen.

Also:
- Tempo 60
- Lkw, Busse und Pkw-Gespanne auf die rechte Spur (saumäßig eng... huh.gif),
- generelles Überholverbot.

Vor der Baustelle war manchmal auf beiden Seiten ein 5 km langer Lkw-Stau, und durch die Baustelle hindurch ging es auf der rechten Spur häufig ebenfalls nur recht langsam voran.

So, und jetzt stellt sich die Frage:
Wenn rechts die Lkw-Schlange steht oder allenfalls zeitweise im Schritttempo vorrückt: WIE schnell darf man dann (bei generelem Überholverbot) als Pkw links vorbeiziehen???
Logo: Rein formal GAR nicht.

Zweite Frage:
Wenn man seinen "gesunden Menschenverstand" walten lässt und links nicht "dichtmacht", sondern mit mäßiger Geschwindigkeit vorbeizieht:
Bei welcher Geschwindigkeit ist man noch langsam genug, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit straffrei auszugehen?


Doc


P.S.:
Ich bin zu faul, den Thread jetzt zu suchen.
Aber es hat hier vor einigen Monaten jemand geschrieben, dass er wegen verbotenen Überholens in GENAU DIESER Baustelle verknackt worden ist.


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Nerari
Beitrag 09.04.2009, 15:00
Beitrag #47


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.04.2009, 15:22) *
Aber es hat hier vor einigen Monaten jemand geschrieben, dass er wegen verbotenen Überholens in GENAU DIESER Baustelle verknackt worden ist.


Während rechts die LKW-Schlange stand think.gif?

Gruß
Nerari
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Anderssen
Beitrag 09.04.2009, 16:00
Beitrag #48


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.04.2009, 15:22) *
Nach einem Überholverbotsschild darf aber trotz §5 (1) eben NICHT links überholt werden, und es darf dort auch trotz §7 (2a) NICHT rechts überholt werden.

Kann man irgendwo nachlesen, dass dies auch bei stockendem Verkehr gilt?
Zu den zwei Fragen: das hängt imho auch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Ganz entscheidend dürfte z. B. die Fahrbahnbreite sein.
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ulm
Beitrag 09.04.2009, 16:21
Beitrag #49


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Gibt es nicht das Mitglied "Kunststoffröhrchen mit Wattebesatz zur Ohrenreinigung", das hoffentlich demnächst mal auf der A1 vorbeikommt und einfach testet, wie sich die Rennleitung verhält, wenn man das Überholverbot bei Stau rechts einhält?
whistling.gif
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ukr
Beitrag 09.04.2009, 16:36
Beitrag #50


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Nach mir vorliegenden Informationen war dieses Mitglied erst kürzlich wieder im Dienst des §41(4) StVO unterwegs, mit entsprechenden Reaktionen der Rennleitung thread.gif
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