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> Halteverbot gegenüber Feuerwehrzufahrt?
Coyota
Beitrag 29.03.2009, 08:53
Beitrag #1


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Hallo STVo-Experten,

eben hab ich eine "Verkehrsregel" gelesen, die mir absolut neu ist:

Zitat
Übrigens wussten Sie, dass auch gegenüber einer Feuerwehrzufahrt ganz automatisch ein absolutes Halteverbot besteht auch wenn hier kein Halteverbotszeichen angebracht ist.


Stimmt das wirklich??? think.gif blink.gif

Gruß von COYOTA thread.gif


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schilderwald
Beitrag 29.03.2009, 09:01
Beitrag #2


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Zitat (Coyota @ 29.03.2009, 08:53) *
Stimmt das wirklich???
no.gif
Das wäre mir neu, dass das automatisch so sein soll.

Der § 12 (1) 8. StVO spricht ja nur "vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten" ist das Halten verboten.

Ferner ist das Parken gemäß §12(3) 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber verboten.


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Klatze
Beitrag 29.03.2009, 11:10
Beitrag #3


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Zitat (schilderwald @ 29.03.2009, 09:01) *
auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

Und auch nur da macht es für Feuerwehr-Zufahrten Sinn, nicht aber auf der 4/6/8-spurigen Straße in Frankfurt/Hamburg/Berlin. Eine spezielle Regelung wäre mir allerdings nicht bekannt, nur die Analogie zur Grundstücksein- und Ausfahrt, was eine Feuerwehrzufahrt ja zwangsläufig auch ist.

wavey.gif

Klatze


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steveluke
Beitrag 29.03.2009, 17:05
Beitrag #4


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Zitat (Coyota @ 29.03.2009, 08:53) *
Stimmt das wirklich???

Nein.
Wo hast du das gelesen? Link?


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magnum88
Beitrag 29.03.2009, 18:01
Beitrag #5


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Zitat (steveluke @ 29.03.2009, 17:05) *
Wo hast du das gelesen? Link?


Möglicherweise hier auf dieser Feuerwehr-Homepage rolleyes.gif Drittvorletzter Absatz.


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steveluke
Beitrag 29.03.2009, 18:05
Beitrag #6


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Jup, Danke.


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Kappulinchen
Beitrag 29.03.2009, 21:11
Beitrag #7


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Oh auf der Seite ist mir nochwas aufgefallen.
Und zwar steht dort:

"Flensburger Punkte gibts aber auch wenn das Parken erlaubt ist und man durch sein parkendes Fahrzeug die Fahrbahn verengt."-


Wenn ich doch richtig in der Parklücke stehe und genauso, wie eingezeichnet.Wie kann ich dann einen Punkt dafür bekommen? Wenn im Einsatzfall die Feuerwehr nicht durchkann, sind doch im Prinzip die Parkplatzplaner dafür schuldig und nicht ich, oder?

Oder muss ich mich vor jedem parken vergewissern, dass noch genügend PLatz ist für allerlei Rettungsfahrzeuge?
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magnum88
Beitrag 29.03.2009, 21:22
Beitrag #8


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Zitat (Kappulinchen @ 29.03.2009, 21:11) *
Wenn ich doch richtig in der Parklücke stehe und genauso, wie eingezeichnet.Wie kann ich dann einen Punkt dafür bekommen?


Damit dürfte gemeint sein, wenn du durch dein Parken die Fahrbahn nur deswegen verengst, weil sich vorher, z.B. gegenüber, bereits ein anderer Falschparker breit gemacht.

Zitat
Wenn im Einsatzfall die Feuerwehr nicht durchkann, sind doch im Prinzip die Parkplatzplaner dafür schuldig und nicht ich, oder?


Die Planer können nichts dafür, wenn Falschparker durch ihre Parkweise das Benutzen der regulären Plätze nicht mehr (ordnungsgemäß) ermöglichen.

Zitat
Oder muss ich mich vor jedem parken vergewissern, dass noch genügend PLatz ist für allerlei Rettungsfahrzeuge?


Warum nicht, meinst du? blink.gif
Diese Überlegung sollte eigentlich jedem Parkvorgang vorausgehen...


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Kappulinchen
Beitrag 29.03.2009, 21:27
Beitrag #9


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Also wenn ich mich auf nen eingezeichneten Parkplatz stelle,mach ich mir eigentlich keine Gedanken darüber, ob da jetzt noch genug Platz ist für nen Feuerwehrauto, dass ka wie breit ist.
Weil ich ja davon ausgehe, dass der PLatz wohl reichen wird, wenn das da schon alles eingezeichnet ist.

Und wenn ich richtig stehe, sich dann aber jemand falsch hinter mich stellt. Wie will die Polizei wissen, wer da als erstes stand? Warum soll ich dann Punkte kriegen?
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magnum88
Beitrag 29.03.2009, 21:36
Beitrag #10


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Zitat (Kappulinchen @ 29.03.2009, 21:27) *
Also wenn ich mich auf nen eingezeichneten Parkplatz stelle,mach ich mir eigentlich keine Gedanken darüber, ob da jetzt noch genug Platz ist für nen Feuerwehrauto, dass ka wie breit ist.


tja, dann müsstest du auch damit leben, wenn du "bebußt" wirst.

Zitat
Weil ich ja davon ausgehe, dass der PLatz wohl reichen wird, wenn das da schon alles eingezeichnet ist.


Niemand wird verlangen, dass du mit dem Maßband Abstände nachmisst, aber vom Inhaber einer FE kann man verlangen, dass er erkennt, ob er durch sein Parken die Fahrbahn so verengt, dass Rettungsfahrzeuge noch durchkommen oder nicht.

Zitat
Und wenn ich richtig stehe, sich dann aber jemand falsch hinter mich stellt.


Dann ist das nicht dein Problem.

Zitat
Wie will die Polizei wissen, wer da als erstes stand? Warum soll ich dann Punkte kriegen?


Wie immer...
Beweisen muss man dir und nicht andersrum...


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Coyota
Beitrag 29.03.2009, 23:20
Beitrag #11


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Zitat (steveluke @ 29.03.2009, 17:05) *
Wo hast du das gelesen? Link?


Das steht auf einigen Seiten von verschiedenen FFWs, scheint sich darüber wohl zu verbreiten... danke an @Schilderwald für die Aufklärung! wavey.gif


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