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#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
ich bin heute leider heute durch meine Prüfung geflogen, ![]() Ich sollte eine Gefahrbremsung machen, der Fahrlehrer gab das Signal zum Bremsen, ich habe gebremst, alles OK. Danach habe ich in die Spiegel geguckt und bin weitergefahren. 2 min später sollte ich die Bremsung dann nochmal auf einer unbefahrenen Landstraße (70 erlaubt) machen. Auch wider wunderbar gebremst, ich habe wieder in die Spiegel geguckt, es war niemand da, also bin ich auf derselben Spur geradeaus weiter gefahren. -> Ergebnis: Durchgefallen Begründung: Nicht ordnungsgemäß geblinkt, laut Protokoll: Grundfahraufgabe nicht bestanden. Jetzt die Frage, muss ich da wirklich Blinken, wenn ich gerade aus weiter fahre, wenn ja, wohin und wo steht das ![]() Ist das überhaupt ein Grund zum durchfallen, es war sonst alles OK!? Ich war an dem Tag jedoch der letzte von 6 Prüflingen und der Prüfer schien unter Zeitdruck zu stehen! Nach 15min. war ich wieder zurück. ![]() Der Beitrag wurde von Pyro-Mike bearbeitet: 24.03.2009, 19:16 |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Vielleicht solltest Du vorher in den Spiegel blicken
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
Ich hab beide male in die Spiegel geguckt, natürlich war da niemand, weil der Fahrlehrer sonst ja nicht das Komando gegeben hätte, also bin ich losgefahren.
Der Beitrag wurde von Pyro-Mike bearbeitet: 24.03.2009, 19:20 |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1882 Beigetreten: 09.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18321 ![]() |
Nicht ordnungsgemäß geblickt, laut Protokoll: Grundfahraufgabe nicht bestanden. Jetzt die Frage, muss ich da wirklich Blinken, wenn ich gerade aus weiter fahre, wenn ja, wohin und wo steht das ![]() Wie bist Du jetzt von "blicken" auf "blinken" gekommen? Cheers tadzio Ich hab beide male in die Spiegel geuckt, natürlich war da niemand, weil der Fahrlehrer sonst ja nicht das Komando gegeben hätte, also bin ich losgefahren. Du sollst in den Spiegel gucken unmittelbar bevor Du bremst. Nicht bevor Du losfährst. Cheers tadzio -------------------- If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
Oh, sry, war ein Tippfehler, sollte "nicht ordnungsgemäß geblinkt" heißen
Bei der Gefahrbremsung muss man das ja eben nicht gucken vor dem Bremsen, weil der Fahrlehrer das übernimmt. der Fehler war auch das fehlende Blinken beim Losfahren Der Beitrag wurde von Pyro-Mike bearbeitet: 24.03.2009, 19:18 |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#6
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Du sollst in den Spiegel gucken unmittelbar bevor Du bremst. Nicht bevor Du losfährst. Unmittelbar vor der Gefahrenbremsung muss der Bewerber nicht den rückwärtigen Verkehr beobachten. Die Prüfungsrichtlinie sagt dazu: "Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich." Wie beim Wiederanfahren vorzugehen ist, dazu schweigt sich die Prüfungsrichtlinie aus. Die Fehlerbewertung zur Grundfahraufgabe selbst lautet: - Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit - Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse - Nichterreichen der notwendigen Verzögerung - Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken - Abwürgen des Motors Ein Durchfallgrund könnte nur dann vorliegen, wenn man das Weiterfahren nach der Gefahrenbremsung als Anfahren vom Fahrbahnrand betrachtet, was meines Erachtens aber nicht der Fall ist. Da der Prüfer aber offenbar "Fehler bei den Grundfahraufgaben" angekreuzt hat, ist das wohl eine Fehlentscheidung. Der Fahrlehrer hätte da mal ein Wort mit dem Prüfer reden sollen ... |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Ein Durchfallgrund könnte nur dann vorliegen, wenn man das Weiterfahren nach der Gefahrenbremsung als Anfahren vom Fahrbahnrand betrachtet, was meines Erachtens aber nicht der Fall ist. Da der Prüfer aber offenbar "Fehler bei den Grundfahraufgaben" angekreuzt hat, ist das wohl eine Fehlentscheidung. Der Fahrlehrer hätte da mal ein Wort mit dem Prüfer reden sollen ... Das sehe ich auch so: wenn man im normalen Verkehr eine Gefahrbremsung hinlegt, dann kommt man ja anschließend verkehrsbedingt zum Stehen. Das bedeutet, dass man nicht hält (oder gar parkt), sondern wartet. Und wenn man nach dem Warten weiterfährt, dann darf man dabei nicht blinken, wenn man keine Fahrtrichtungsänderung plant. Insofern erscheint mir die Begründung unsinnig zu sein. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn man davon ausgeht, dass nach dem Stillstand die Grundfahrübung beendet ist und man zu Beginn der regulären Prüfungsfahrt den Status eines Verkehrsteilnehmers bekommt, der sich in den Verkehr einordnet. Dann hat das Nicht-Blinken aber überhaupt nichts mehr mit der Gefahrbremsung zu tun. Also: so wie der Sachverhalt geschildert wurde, rechtfertigt die angegebene Begründung kein Durchfallen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 317 Beigetreten: 21.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14805 ![]() |
kann es sein das der prüfer es so wollte das du nach der bremsung , beim wieder losfahren den blinker nach links betätigen solltest.
das muss man doch so machen, bei jedem losfahren, oder nicht??? mfg pider |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Hättest du mal die beiden Posts vor dir gelesen
![]() 1. Nein, dass muss man nicht bei jedem "losfahren" sondern nur beim "Anfahren" vom Fahrbahnrand. 2. Ist das kein Teil der Grundfahrübung, laut Prüfungsprotokoll wurde aber eben diese Übung falsch ausgeführt, was dann das Nichtbestehen nach sich zog. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 682 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 ![]() |
Meine Meinung bei solchen Aussagen, ohne dem Prüfling auf die Füße zu treten, da war noch mehr, was letztendlich zum Durchfallen geführt hat.
Schreib doch mal bitte, was noch alles auf dem Prüfprotokoll stand. Grüße ![]() -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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#11
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
Auf dem Protokoll sind dur die Standardfelder ausgefüllt (Name, Datum, Klasse, unterschrift etc.) und ein kringel um "Fehler bei den Grundfahraufgaben"
Keine Bemerkungen und nichts. Er hat auch nichts weiter erwähnt, außer das ich eigentlich Auto fahren kann nur da eben nicht geblinkt hab. ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Das Verhalten des Prüfers ist auch insofern seltsam, als man jede Grundfahrübung einmal wiederholen darf:
Prüfungsrichtlinie praktische Prüfung Klasse B Es gilt aber: Zitat Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen. D.h. wenn man beim ersten mal die Gefahrbremsung durch einen Bremsfehler vermasselt hat, dann kann ein penibler Prüfer beim zweiten Versuch monieren, dass man den Blinker nicht gesetzt hat, wenn man vom Fahrbahnrand anfährt. Ein Anfahren vom Fahrbahnrand ist vermutlich anzunehmen, wenn dem Prüfling erklärt wird, warum der erster Bremsversuch misslungen ist (dann wird aus dem Warten ein Halten). -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#13
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
Ich stand nicht am Fahrbahnrand, ich habe auf der Spur gebremst und bin dann weitergefahren,
wärend der Fahrt erklärte er mir dann, was ich falsch gemacht habe, ich stand also komplett auf der Spur als ich weitergefahren bin. Die Gefahrbremsung habe ich auch richtig ausgeführt, nur hab ich danach nicht geblinkt. |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Und eine zweite Chance hast Du nicht bekommen? Bei einem angeblich vergessenen Blinker ist der Fehler ja nicht so gravierend, als dass man den zweiten Versuch verweigern könnte.
Du solltest noch mal mit Deinem Fahrlehrer darüber reden. Wenn dieser den Vorgang auch so erlebt hat wie Du ihn hier schilderst, dann wäre das Durchfallen meines Erachtens als fehlerhaft anzusehen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#15
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
Doch, die Zweite chance hab ich bekommen, nur hat er eben davor nicht gesagt, was ich falsch gemacht hab. (wäre ja auch blöd)
Also hab ich auch beim 2. mal nicht geblinkt. ![]() Jetzt ist halt meine Frage, nach welchem § ich hier Blinken muss (weder Fahrtrichtungsänderung, noch Fahrspurwechsel) ![]() |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Wenn man den Beginn der Grundfahrübung als Anfahren vom Fahrbahnrand interpretiert, dann muss man halt zu Beginn (Anfahren nach der ersten Bremsung) blinken.
Dabei gehe ich davon aus, dass die erste Gefahrbremsung aus der Fahrt heraus erfolgt, d.h. dass man dort keinen formalen Übergang zwischen normaler Prüfungsfahrt und Grundfahrübung macht. Insofern kann meines Erachtens der fehlende Blinker nach der ersten Gefahrbremsung nicht mehr der Grundfahrübung zugeordnet werden. D.h. nur wenn Du beim ersten mal zu schwach gebremst hast und dann beim zweiten Versuch den Blinker vergessen hast, könnte man bei sehr penibler Auslegung das Weglassen des Blinkers als Fehler beim zweiten Versuch werten. Ist aber trotzdem reichlich penibel. Bei meiner Motorradprüfung vor 3 Jahren gingen die 6 Grundfahrübungen (auf einem großen Parkplatz) mehr oder weniger nahtlos ineinander über und den Prüfer hätte es vermutlich genervt, wenn man zu Beginn der Grundfahrübungen jeweils ein Anfahren vom Fahrbahnrand mit Schulterblick, Blinker etc. hätte machen müssen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#17
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
Vielen Dank, an alle die mitgeräzelt haben!
![]() ![]() Ich werde heute nochmal mit meinem Fahrlehrer telefonieren, vielleicht weis der mehr als ich, wobei der Prüfer auch kaum mit ihm geredet hat. Ich werde dann hier die Ergebnisse berichten! Vielleicht noch ne Frage: Kann es sein, dass es in diesen Vorschriften zur Prüfung regionale Unterschiede gibt? |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Kann es sein, dass es in diesen Vorschriften zur Prüfung regionale Unterschiede gibt? Nein -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 271 Beigetreten: 14.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46263 ![]() |
Vermutlich besteht zwischen dem Fahrlehrer und dem Prüfer ein Spannungsverhältnis, welches du jetzt ausbaden musstest. Unter dem Motto, nun ja, einer muß durchfallen (von diesem Prüfer). Wie geschrieben, sprich mit deinem Fahrlehrer darüber und frage ihn ruhig, weshalb er sich nicht geäußert hat. Oder war die gesamte Fahrt "nicht so doll"?.
Kenne genügend Beispiele für diese Situation. Viel Glück, Premme -------------------- Wer anderen eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
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#20
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
Ich weis nicht wie Prüfer normalerweise drauf sind, aber dieser kam mir sehr mürisch vor, er hat sich auch auf kein Gepräch mit dem Fahrlehrer eingelassen.
![]() Meiner Meinung nach war die restliche Fahrt eingentlich ganz gut, er hat auch sonst nichts erwähnt... |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 ![]() |
Tag Pyro-Mike,
in deinem Eingangsthread schreibst du: "...nicht ordnungsgemäß geblinkt, laut Protokoll: Grundfahraufgabe nicht bestanden" In einem späteren Beitrag: Zitat Auf dem Protokoll sind dur die Standardfelder ausgefüllt (Name, Datum, Klasse, unterschrift etc.) und ein kringel um "Fehler bei den Grundfahraufgaben" Keine Bemerkungen und nichts... ![]() Könnte es vielleicht sein, dass Fahrlehrer oder Prüfer, oder vielleicht sogar beide nicht allzuviel Berufserfahrung haben? ![]() ![]() -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
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#22
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
Die genauere begründung hat er mir wärend der Fahrt gegeben, auf dem Protokoll sind aber die Bemerkungsfelder nicht ausgefüllt.
Mein Fahrlehrer hat eigentlich schon recht viel erfahrung, aber er hatte diesen Prüfer seit drei jahren nichtmehr, wusste also nicht auf was er Wert legt! Ich werd die Prüfung jetzt in 2 Wochen nochmal machen und dann mal schauen. Der Prüfer macht nur Dinstags Prüfungen, der nächste Termin wäre ein Mittwoch, von daher bekomme ich dann mit ziemlicher Sicherheit einen anderen Prüfer... ![]() |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Ich weiß ja nicht wie Ihr anfahrt wenn ihr mitten auf einer Strasse steht, ich schaue in die Spiegel,blinke und mache einen Schulterblick(dies sind auch Absprachen mit den Fahrlehrerverbänden) und fahre danach los!!! So wird es bei uns in der Gegend ausgebildet und geprüft! Wird eines vergessen, gibt es eine Zweite Chance wenn es zu keiner Gefährdung kam, wird diese nicht genutzt, ist man durchgefallen!! Dazu sollte man auch Punkt 3 der Prüfungsrichtlinie zu Klasse B lesen:
Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden, die Prüfung ist nicht bestanden wenn -auch bei der Wiederholung eine GFA nicht fehlerfrei ausgeführt wird -den Verkehr nicht ausreichend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt -eine Person,ein Fz oder einen Gegenstand anfährt! Der Fehler liegt hier im Anfahren und das es sich um Anfahren handelt ist doch klar,oder!!! Anfahren ist die Eingliederung aus dem ruhenden Verkehr(wie stehen nach der Gefahrbremsung) in den fließenden Verkehr.Daher folgt der Vorrang des fließenden Verkehrs vor dem Anfahrenden(blinken,Innenspiegel,Außenspiegel links,Schulterblick).Gegenüber dem rückwärtigen Verkehr ergibt sich aus demGefährdungsverbot eine Rückschaupflicht, vor allem hinnsichtlich "toter Winkel".Das Anfahren ist rechtzeitig und deutlich mit dem FRA anzukündigen. Hier wurde vollkommen richtig beurteilt!! @Pyro Mike: Kommst du vielleicht aus Ibb? -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3161 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 ![]() |
Das Anfahren ist rechtzeitig und deutlich mit dem FRA anzukündigen. Deinen Ausführungen bzgl. Vorrang des fließenden Verkehrs und Rückschaupflicht stimme ich zu. Die Notwendigkeit zur Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers sehe ich allerdings nicht, wenn ich geradeaus anfahre. Wenn ich nach rechts an den Fahrbahnrand fahre, muss ich rechts blinken. Demzufolge blinke ich auch links, wenn ich wieder anfahre. Schließlich ist damit ja auch ein eindeutiger "Spurwechsel" verbunden. Ich gehe aber nicht davon aus, dass bei der Gefahrbremsung die Benutzung des rechten Blinkers gefordert war. Demzufolge ist die Forderung nach Linksblinken beim Wiederanfahren inkonsequent und unlogisch. -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Da wir anfahren, ergibt sich das Blinken aus §10STVO!
-------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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#26
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
Zitat §10 Einfahren und Anfahren Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen. Ich bin nicht vom Fahrbahnrand angefahren, weil ich sonst vor der Bremsung auch nach Rechts hätte blinken müssen, was aber nicht der fall war. |
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Die Notwendigkeit des Blinkens bei einem solchen Manöver will sich mir auch nicht erschließen. Eine Gefahrenbremsung wird üblicherweise eingeleitet, wenn sich im Strassenverkehr irgendetwas unvorhesehenes ereignet. Sie ist keine freie Aktion des Fahrers, sondern eine Notwendigkeit der Verkehrslage. Imho besteht durchaus eine Analogie zu anderen verkehrsbedingten Bremsungen, wie bspw. an Bahnübergängen oder Ampeln, an Stoppschildern oder in Staus: Die Verkehrslage macht einen vorübergehenden Stillstand erforderlich. Bei all diesen Situationen wird beim Fortsetzen der Fahrt üblicherweise und regelkonform nicht geblinkt. Mir erschließt nicht warum das anders sein sollte, wenn ein Reh oder ein Kind auf die Fahrbahn rennt.
-------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Nach der GFA wird es gesehen wie das Anfahren vom Fahrbahnrand!!Wie hast du es denn gelernt? Doch wohl mit blinken, dies sind u.a auch Absprachen mit den Fahrlehrerverbänden, da dieses immer zu Missverständnissen geführt hat!!! Des Weiteren war dem Fahrlehrer der Fehler wohl bewußt, sonst hätte er dementiert!!! Oder hat er es vergessen auzubilden, was natürlich peinlich wäre und er deswegen nichts gesagt hat!! Na, Ibb??? Des Weiteren hast du ja nicht nur nicht geblinkt, sondern wie du beschrieben hast auch keinen Schulterblich gemacht!! Doppelter Fehler!
-------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 03.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45149 ![]() |
Also ich habe ja meinen Führerschein vor noch net allzu langer Zeit gemacht und ich musste dabei NICHT blinken und hab das auch in der Prüfung nicht gemacht.
Und ich hab bestanden. Und wenn ich ne Vollbremsung hinlegen muss, weil z.B. irgendwas auf der Straße liegt oder so, blink ich auch nicht. Hab ich auch noch nie mitbekommen, dass des irgendjemand macht. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Glück gehabt mit der Prüfung, wird sonst wohl alles gut gewesen sein oder der Prüfer hat es nicht gesehen!! Theorie und Praxis! Ich habe auch noch nicht gesehen, dass Verkehrsteilnehmer bei einem Bahnübergang die Geschwindigkeit reduziert und rechts und links geschaut haben, da sind wir wieder bei Theorie und Praxis!!!!
-------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 03.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45149 ![]() |
Ich schon
![]() Seh ich jeden moin wenn ich zur Berufsschule fahre, da sind nämlich viele unbeschränkte Übergänge von der Saarbahn. Und da guckt jeder.. ![]() ![]() |
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
schön für dich, ich nicht!!!Glaube ich allerdings auch nicht!!
![]() -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Nach der GFA wird es gesehen wie das Anfahren vom Fahrbahnrand!!Wie hast du es denn gelernt? Doch wohl mit blinken, dies sind u.a auch Absprachen mit den Fahrlehrerverbänden, da dieses immer zu Missverständnissen geführt hat!!! Wenn man das Ende der GFA nicht mehr als verkehrsbedingtes Warten ansieht (man wartet z.B. darauf, dass der Wildwechsel um dessen willen man die Gefahrbremsung gemacht hat, vorbei ist), sondern als Halten, dann wäre in der Tat zu blinken. Das Unterlassen des Blinkens ist dann aber nicht mehr ein Fehler bei der GFA (die ist ja vorbei), sondern ein Fehler bei der normalen Prüfungsfahrt. Insofern halte ich die Wertung des Prüfers für falsch. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Nach der GFA wird es gesehen wie das Anfahren vom Fahrbahnrand!!Wie hast du es denn gelernt? Doch wohl mit blinken, dies sind u.a auch Absprachen mit den Fahrlehrerverbänden, da dieses immer zu Missverständnissen geführt hat!!! Des Weiteren war dem Fahrlehrer der Fehler wohl bewußt, sonst hätte er dementiert!!! Oder hat er es vergessen auzubilden, was natürlich peinlich wäre und er deswegen nichts gesagt hat!! Na, Ibb??? Des Weiteren hast du ja nicht nur nicht geblinkt, sondern wie du beschrieben hast auch keinen Schulterblich gemacht!! Doppelter Fehler! Ich kann mich hier nur nochmals zitieren!!! Hier sind Erstens 2 Fehler begangen worden(Schulterblick und Blinken)! . Zweitens sind hier Absprachen getroffen worden,da dieses schon häufiger zu Missverständnissen geführt hat ( Beurteilung u.a auch nach 5.17.2.2 der Prüfungsrili sowie den allgemeinen Hinweisen zu Klasse B in der Rili)! Hier sollte allerdings der Fahrschüler mal mit seinem FL reden, was sagt dieser, der kennt die Absprachen der Verbände und Prüfinstitution! Ansonsten kann er ja Rechtsmittel einlegen! Ich bleib dabei richtige Entscheidung! Ich hätte den Prüfling allerdings nicht nochmal die GFA machen lassen sonder ich hätte nach einiger Zeit den Prüfling rechts am Fahrbahnrand anhalten und wieder losfahren lassen, somit kommt es nicht zu solch einer Diskussion die wir hier führen, dann ist die Sachlage klar!! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Ich hätte den Prüfling allerdings nicht nochmal die GFA machen lassen sonder ich hätte nach einiger Zeit den Prüfling rechts am Fahrbahnrand anhalten und wieder losfahren lassen, somit kommt es nicht zu solch einer Diskussion die wir hier führen, dann ist die Sachlage klar!! Das könnte ich dann auch nachvollziehen! Die Wiederanfahrt nach Ende der GFA Gefahrbremsung als Anfahren vom Fahrbahnrand zu werten, ist ja auch möglich, wenn auch meines Erachtens nicht zwingend, sofern man die Gefahrbremsung als Bestandteil der Prüfungsfahrt ansieht. Wenn es diesbezüglich Absprachen zwischen den Fahrlehrern und den Prüforganisationen gibt, dann scheinen die aber regionalen Charakter zu haben. Wie schon oben beschrieben, wurde ich für meine Motorradprüfung nicht so ausgebildet, dass zu Beginn jeder der 6 Grundfahraufgaben die Vorschriften für das Anfahren vom Fahrbahnrand zu beachten sind, und der Prüfer hat es auch nicht verlangt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Wie schon oben beschrieben, wurde ich für meine Motorradprüfung nicht so ausgebildet, dass zu Beginn jeder der 6 Grundfahraufgaben die Vorschriften für das Anfahren vom Fahrbahnrand zu beachten sind, und der Prüfer hat es auch nicht verlangt. Du bist ja jetzt bei der Prüfung zu Klasse A, dort steht es sogar explizit in der Prüfungsrichtlinie unter Anlage 7 Nr.2.1.4.1 FEV Abschnitt 1.1: Die Vorschriften der STVO sind zu beachten;so ist z.B vor Beginn jeder Grundfahraufgabe(Anfahren)der Rückwertige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des "Toten Winkels" zu beobachten.Außerdem muss beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker betätigt werden!! Dieses kann man equivalent zur GFA KL B sehen! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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Beitrag
#37
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 24.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47559 ![]() |
OK,
diese Absprache ist seltsam, aber danke für die Klärung, trotzdem finde ich es in einem solchen Fall hart, einfach nicht bestanden zu sagen, bei jedem Hinderniss hätte ich richtig geblinkt, wie es in der STVO steht, müsste man diese GFA nicth als Sonderfall sehen, weil man ohne erkennbaren Grund (also nicht verkehrsbedingt -> halten nicht warten) auf der Fahrbahn anhält, dies kommt in Realität ja eigentlich nicht vor? Die Wiederholung des fehlenden Blinkens (was ja eig. ein Fehler unabhängig von der GFA war!?) entstand ja erst durch die Wiederholung der Grundfahraufgabe, die aber grundsätzlich richtig abgeschlossen wurde und somit nicht hätte wiederholt werden dürfen... Heißt das eigentlich, dass wenn mir später mal ein Reh oder so vors Auto rennt, ich rechtzeitig zum Stehen komme wie beim Anfahren vom Fahrbahnrand anfahren muss? (OK, wahrscheinlich würde ich in dem Fall automatisch am Fahrbahnrand anhalten um mich von dem Schock zu erholen ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#38
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Der Prüfer hat hier zumindest mal die falsche Begründung für das Nichtbestehen geliefert. "Fehler bei der Grundfahraufgabe" setzt voraus, dass einer der oben genannten Fehler (siehe Beitrag Nr. 6) gemacht wurde - das trifft hier aber nicht zu. Die Fehlerbewertung bei dieser Grundfahraufgabe ist in der Prüfungsrichtlinie vollständig aufgezählt und fehlendes Blinken gehört nicht dazu.
Wenn der Prüfer also etwas bemängeln wollte, dann hätte er "mangelhafte Verkehrsbeobachtung beim Anfahren" ankreuzen müssen. Das wäre aber immer noch falsch gewesen, denn ein fehlender Blinker ist nicht gleichbedeutend mit mangelhafter Verkehrsbeobachtung (der TE hat lt. seiner Aussage zumindest in die Spiegel geschaut), zum anderen müsste hier schon eine Häufung des Fehlers aufgetreten sein, denn ein unterlassenes Blinken gehört nicht zu den "Todsünden", die zum sofortigen Nichtbestehen führen. Und auch wenn der Fehler (sollte es denn überhaupt einer sein) zweimal begangen wurde, rechtfertigt er das Durchfallen m.E. noch nicht. Und schließlich, das wurde ja schon mehrfach geschrieben, ist für mich das Weiterfahren nach der Gefahrenbremsung kein Anfahren vom Fahrbahnrand. Das sind also gleich mehrere Gründe, warum die Entscheidung des Prüfers falsch war. Eine diesbezügliche Absprache zwischen Prüforganisation und Fahrlehrerverband ist mir für mein Bundesland nicht bekannt. Ich bilde so auch nicht aus und dementsprechend blinken meine Fahrschüler beim Losfahren nach der Gefahrenbremsung auch nicht links. In der Prüfung wurde das auch noch nie beanstandet. |
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Beitrag
#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Der Prüfer hat hier zumindest mal die falsche Begründung für das Nichtbestehen geliefert. "Fehler bei der Grundfahraufgabe" setzt voraus, dass einer der oben genannten Fehler (siehe Beitrag Nr. 6) gemacht wurde - das trifft hier aber nicht zu. Die Fehlerbewertung bei dieser Grundfahraufgabe ist in der Prüfungsrichtlinie vollständig aufgezählt und fehlendes Blinken gehört nicht dazu. Wenn der Prüfer also etwas bemängeln wollte, dann hätte er "mangelhafte Verkehrsbeobachtung beim Anfahren" ankreuzen müssen. Das wäre aber immer noch falsch gewesen, denn ein fehlender Blinker ist nicht gleichbedeutend mit mangelhafter Verkehrsbeobachtung (der TE hat lt. seiner Aussage zumindest in die Spiegel geschaut), zum anderen müsste hier schon eine Häufung des Fehlers aufgetreten sein, denn ein unterlassenes Blinken gehört nicht zu den "Todsünden", die zum sofortigen Nichtbestehen führen. Und auch wenn der Fehler (sollte es denn überhaupt einer sein) zweimal begangen wurde, rechtfertigt er das Durchfallen m.E. noch nicht. Und schließlich, das wurde ja schon mehrfach geschrieben, ist für mich das Weiterfahren nach der Gefahrenbremsung kein Anfahren vom Fahrbahnrand. Das sind also gleich mehrere Gründe, warum die Entscheidung des Prüfers falsch war. Eine diesbezügliche Absprache zwischen Prüforganisation und Fahrlehrerverband ist mir für mein Bundesland nicht bekannt. Ich bilde so auch nicht aus und dementsprechend blinken meine Fahrschüler beim Losfahren nach der Gefahrenbremsung auch nicht links. In der Prüfung wurde das auch noch nie beanstandet. hast du meine Beiträge nicht gelesen oder Verstanden? Verkehrsbeobachtung gehört zur GFA steht unterden allgemeinen Hinweisen in der Rili zu Klasse B OK, Die Wiederholung des fehlenden Blinkens (was ja eig. ein Fehler unabhängig von der GFA war!?) entstand ja erst durch die Wiederholung der Grundfahraufgabe, die aber grundsätzlich richtig abgeschlossen wurde und somit nicht hätte wiederholt werden dürfen... Falsch!!! Wir versteifen uns übrigens nur auf das Blinken, das ist eine Aussage von dir und steht so nicht im Prüfprotokoll, dass du keinen Schulterblick gemacht hast ist für mich sogar ein bedeutenderer Fehler der als mangelnde Verkehrsbeobachtung laut Anlage 7 Nr 2.1.4.1 FEV zu sehen ist -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#40
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hast du meine Beiträge nicht gelesen oder Verstanden? Verkehrsbeobachtung gehört zur GFA steht unterden allgemeinen Hinweisen in der Rili zu Klasse B Vielleicht solltest du selbst noch mal genauer nachlesen. In der Prüfungsrichtlinie heißt es zu den Grundfahraufgaben der Klasse B: "Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen." Und genau um die Frage, ob es sich hier um ein Anfahren vom Fahrbahnrand handelt oder nicht, ging es oben schon in zahlreichen Beiträgen. Hast du die nicht gelesen oder nicht verstanden? Beanstandet wurde übrigens nicht die fehlerhafte/mangelnde Verkehrsbeobachtung, sondern ausschließlich das fehlende Blinken. Ich bleibe dabei, dass es sich um eine Fehlentscheidung handelt. Und selbst für den Fall, dass man ein Blinken fordert, würde ich hier Nr. 5.17 der Prüfungsrichtlinie vorbringen: "Vorschriften sind nicht kleinlich auszulegen; auch gute Leistungen sind zu berücksichtigen." Nichts ist kleinlicher, als einen Bewerber wegen eines fehlenden Blinkers durchfallen zu lassen, insbesondere, wenn offenbar nicht mal klar geregelt ist, dass dieser Blinker verpflichtend ist. |
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Beitrag
#41
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Und genau um die Frage, ob es sich hier um ein Anfahren vom Fahrbahnrand handelt oder nicht, ging es oben schon in zahlreichen Beiträgen. Hast du die nicht gelesen oder nicht verstanden? Habe sie sogar selber geschrieben und kommentiert!! Beanstandet wurde übrigens nicht die fehlerhafte/mangelnde Verkehrsbeobachtung, sondern ausschließlich das fehlende Blinken. Ich bleibe dabei, dass es sich um eine Fehlentscheidung handelt. Und selbst für den Fall, dass man ein Blinken fordert, würde ich hier Nr. 5.17 der Prüfungsrichtlinie vorbringen: "Vorschriften sind nicht kleinlich auszulegen; auch gute Leistungen sind zu berücksichtigen." Nichts ist kleinlicher, als einen Bewerber wegen eines fehlenden Blinkers durchfallen zu lassen, insbesondere, wenn offenbar nicht mal klar geregelt ist, dass dieser Blinker verpflichtend ist. Ich denke das die fehlende Verkehrsbeobachtung mit in das Prüfungsergebniss eingeflossen ist! Allerdings waren wir hier nicht anwesend! Ich hätte allerdings die Prüfung anders gefahren(wie oben beschrieben) um genau diese Diskussion nicht zu führen! Deshalb wurden die Absprachen getroffen! Was sagt denn nun der Fahrlehrer, der war dabei und ist anscheinend ein "alter Haase", die werden intervenieren, wenn eine falsches Prüfungsergebnis vorliegt!! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#42
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Tja, dann kommst du eben zu einem anderen Ergebnis als die Mehrheit der Teilnehmer hier im Forum (und offenbar auch die Mehrheit der Fahrlehrer). Übrigens lässt sich sogar schlüssig nachweisen, dass man nach der Übung nicht vom Fahrbahnrand anfährt. Unmittelbar vor Beginn der Übung fährt man ja mit ca. 40 km/h und benutzt dabei üblicherweise mittig seinen Fahrstreifen. Unmittelbar nach der Gefahrenbremsung steht man immer noch mittig in seinem Fahrstreifen, denn die Prüfungsrichtlinie nennt ja bei der Fehlerbewertung u.a. "Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken."
Wenn ich als von meiner Fahrlinie nicht wesentlich abgewichen bin, dann stehe ich nach der Gefahrenbremsung noch genau dort, wo ich auch zuvor schon gefahren war, also ungefähr mittig innerhalb des eigenen Fahrstreifens, nicht am Fahrbahnrand. |
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Beitrag
#43
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Dann wird es wohl regionale Unterschiede und Absprachen geben!! Ich hätte wie schon gesagt die Prüfung anders gefahren in dem ich den FS nach einiger Zeit rechts anhalten lassen um anschließend wieder los zu fahren, dann wäre alles ohne Diskussion abgelaufen und der FS hätte zeigen können ob er den Sinn des Anfahrens verstanden hatt! Ich kann mich nur wiederholen, was sagte der FL!!!Die Prüfungsrichtlinie ist halt nicht immer eindeutig, wie auch das Umkehren zeigte!! Diese wurde früher bei uns immer ago durchgeführt und nun müssen sie bei einer max Geschw. von 50 km/h angesagt werden!!!
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#44
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... wie auch das Umkehren zeigte!! Diese wurde früher bei uns immer ago durchgeführt und nun müssen sie bei einer max Geschw. von 50 km/h angesagt werden!!! Die Problematik mit dem Umkehren kenne ich zum Glück nur vom Hörensagen. Ich bin der Meinung, dass es ziemlicher Unfug ist, einem Fahrschüler außerorts bei 100 km/h zu sagen, er möge sich jetzt bitte eine Stelle zum Umkehren aussuchen. Damit wäre schon manch ein langjähriger Führerscheininhaber überfordert. Übrigens halte ich auch die vom TE geschilderte Stelle (außerorts bei erlaubten 70 km/h) für ungeeignet zur Durchführung einer Gefahrenbremsung, selbst wenn der Fahrlehrer sich zuvor vergewissert hat, dass nach hinten frei ist. |
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Beitrag
#45
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Übrigens halte ich auch die vom TE geschilderte Stelle (außerorts bei erlaubten 70 km/h) für ungeeignet zur Durchführung einer Gefahrenbremsung, selbst wenn der Fahrlehrer sich zuvor vergewissert hat, dass nach hinten frei ist. Diese mag ich bezweifeln, eine solche Ansage bei 70km/h anstatt 40km/h! Lebensgefährlich!!! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#46
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Der TE hat ja nicht geschrieben, dass er die Gefahrenbremsung aus 70 km/h machen musste, sondern nur, dass auf dieser Strecke 70 km/h erlaubt waren. Warum soll eine Vollbremsung aus 70 km/h eigentlich lebensgefährlich sein? Der Reifenlebensdauer wäre es zwar nicht gerade zuträglich, aber gefährlich wäre es nicht. Aus 70 km/h könnte man viel besser beurteilen, ob der Fahrschüler vom Beginn der Bremsung bis zum Stillstand durchgehend im ABS-Regelbereich bleibt. Aus pädagogischer Sicht wäre 70 km/h eine viel bessere Ausgangsgeschwindigkeit als 40 km/h.
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Beitrag
#47
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Ich möchte nicht in einem Fahrzeug sitzen wo ein Fahrerlaubnisbewerber eine Gefahrbremsung aus 70 km/h absolvieren muss, dafür habe ich in diesem Bereich schon zuviel gesehen und erlebt!! Man kennt ja seinen Fahrschüler aber nicht seinen Prüfling!!!! Ich denke ja nicht das du dieses mit jeder/jedem Prüfling durchführen würdest!
-------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#48
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Was sollte denn passieren, vorausgesetzt natürlich, dass nach hinten frei ist?
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Beitrag
#49
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... wie auch das Umkehren zeigte!! Diese wurde früher bei uns immer ago durchgeführt und nun müssen sie bei einer max Geschw. von 50 km/h angesagt werden!!! Die Problematik mit dem Umkehren kenne ich zum Glück nur vom Hörensagen. Ich bin der Meinung, dass es ziemlicher Unfug ist, einem Fahrschüler außerorts bei 100 km/h zu sagen, er möge sich jetzt bitte eine Stelle zum Umkehren aussuchen. Damit wäre schon manch ein langjähriger Führerscheininhaber überfordert. Dieses ist aber täglich Brot eines Fahrzeugführers der mal über die Stadtgrenzen hinaus fährt und mann kann hier sehr vieles beurteilen! Des Weiteren gibt es Prüforte auf dem Platten Land wo solch eine Übung das einzige schwierige darstellt! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#50
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Nun ja, es wird wohl einige Dinge geben, bei denen wir uns nicht einigen können. Eine Gefahrenbremsung aus 70 km/h mit einem PKW mit ABS hältst du für lebensgefährlich, aber die Aufforderung zum Umkehren bei 100 km/h findest du sinnvoll. Ich sehe das genau andersherum.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2025 - 19:25 |