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> Parkschein = Urkunde?
Franco-Panini
Beitrag 11.03.2009, 21:56
Beitrag #1


Neuling
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Habe gerade in einem anderen Forum etwas gelesen. Es ging um die Parkkosten in Städten.
Da hat jemand erzählt dass er sich einmal ein Parkticket gekauft hat und am nächsten tag immer nur den Minimalbetrag eingeworfen hat und dann die Uhrzeit des anderen Tickets drauf geklebt hat. Das täglich. Gilt ein Parkschein als Urkunde? Ist es also Urkundenfälschung? Wie wird sowas bestraft? Vor allem weil ich mir sicher bin dass ein/e erfahrene/r Kontrolleur/in das auf jeden Fall bemerken würde. Ich will hier niemanden dazu aufrufen sowas mal auszuprobieren! Mich selbst juckts eh nicht, parke meist auf Gratis Flächen. Gibt genug man muss nur wissen wo sie sind. ;-)

Viele Grüße
Julian
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swift
Beitrag 11.03.2009, 22:22
Beitrag #2


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Zitat (Franco-Panini @ 11.03.2009, 21:56) *
Gilt ein Parkschein als Urkunde? Ist es also Urkundenfälschung?

Zweimal Ja.
Zitat
Wie wird sowas bestraft?

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Q-Treiberin
Beitrag 12.03.2009, 17:25
Beitrag #3


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Hhm, irgendwo sträubt sich in mir etwas, einen Parkschein als Urkunde anzusehen... unsure.gif Irgendwie ist eine Urkunde für mich etwas staatliches mit Stempel und ganz seriös aussehend, aber nicht so ein kleiner Zettel. (den ich immer vergesse mir zu besorgen thread.gif )

Wo finde ich etwas darüber?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Scheese
Beitrag 12.03.2009, 17:30
Beitrag #4


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Zitat (Q-Treiberin @ 12.03.2009, 17:25) *
etwas staatliches mit Stempel und ganz seriös aussehend, aber nicht so ein kleiner Zettel.



... und ein Fahrausweis jedes Personenbeförderungsunternehmens? think.gif


--------------------
Man verdirbt unter Leuten, die einen nicht übertreffen. JEAN PAUL
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Dieselschräubchen
Beitrag 12.03.2009, 17:31
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Q-Treiberin @ 12.03.2009, 17:25) *
Wo finde ich etwas darüber?


Zum Beispiel hier wink.gif


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Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
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Gast_fusel_*
Beitrag 12.03.2009, 19:09
Beitrag #6





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ist die verkörperte Gedankenerklärung eines Parkscheinautomaten wirklich eine Urkunde?
gilt der ausstellende Automat als konkrete Person?

oder ist ein Parkschein eine Gedankenerklärung einer anderen Person, die von dem speziellen Vorgang keinerlei Kenntnis hat?
oder sitzt gar in jedem Parkscheinautomat einer drin?
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Scheese
Beitrag 12.03.2009, 19:28
Beitrag #7


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[quote name='fusel' date='12.03.2009, 19:09' post='1056767217']
ist die verkörperte Gedankenerklärung eines Parkscheinautomaten wirklich eine Urkunde?

Tut er er das selbstständig?


--------------------
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Andreas
Beitrag 12.03.2009, 19:57
Beitrag #8


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OLG Köln, Beschluss vom 10.08.2001, Az. Ss 264/01:

Zitat
............Um die Parkgebühr zu sparen und kontrollierende Politessen über die tatsächlich nichterfolgte Zahlung zu täuschen, legte die Angeklagte jeweils einen abgelaufenen Parkschein hinter die Windschutzscheibe, wobei sie die Datumsangabe jeweils mit Ziffern in dem Druckbild des Parkscheins so überklebt hatte, dass das aktuelle Datum ausgewiesen wurde...........

Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht darin eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in 4 Fällen erkannt.

Die Angeklagte hat jeweils von einer unechten Urkunde im Rechtsverkehr Gebraucht, die sie zuvor durch verfälschenden Eingriff in den Erklärungsgehalt hergestellt hatte, als sie einen Parkschein in ihrem Fahrzeug auslegte, an dem sie die Angabe des Parkzeitendes verändert hatte.

Daran anschließend ergeben sich durchgreifende Bedenken gegen die Bewertung des Parkscheins als Urkunde i.S.d. § 267 StGB auch nicht im Hinblick auf das Erfordernis der Erkennbarkeit des Ausstellers der verkörperten Gedankenerklärung. Dem steht weder der Umstand entgegen, dass die schriftliche Erklärung in einem automatisierten Verfahren hergestellt wird, noch die Tatsache, dass der Parkschein keinen konkreten Hinweis auf den Betreiber des Automaten, sondern lediglich die Bezeichnung des Standorts enthält.


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Gast_fusel_*
Beitrag 12.03.2009, 20:46
Beitrag #9





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ich finde, dass das eine merkwürdige Rechtsaufassung ist.
wie kann der Erklärungsgehalt des Parkscheins (also die von dem Automaten errechnete Parkdauer) die Gedankenerklärung einer Person sein, wenn überhaupt keine Person Kenntnis vom Erklärungsinhalt des Parkscheins hat.

anders wäre es m.E. wenn der Automat einen, von einer Person festgelegten Erklärungsgehalt ausdrucken würde, aber nicht, wenn der Automat den Erklärungsgehalt selbsttätig festlegt.
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GerhardNL
Beitrag 13.03.2009, 09:13
Beitrag #10


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Hallo!

Zitat (Q-Treiberin @ 12.03.2009, 17:25) *
Hhm, irgendwo sträubt sich in mir etwas, einen Parkschein als Urkunde anzusehen...

Selbst ein Bierdeckel kann Urkunde sein! Man muss dazu noch nicht einmal seine Steuererklärung drauf verfassen, es reicht wenn der Kellner darauf die Anzahl der konsumierten Getränke notiert.

MfG
Gerhard


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magnum88
Beitrag 13.03.2009, 09:22
Beitrag #11


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Zitat (fusel @ 12.03.2009, 20:46) *
ich finde, dass das eine merkwürdige Rechtsaufassung ist.
wie kann der Erklärungsgehalt des Parkscheins (also die von dem Automaten errechnete Parkdauer) die Gedankenerklärung einer Person sein, wenn überhaupt keine Person Kenntnis vom Erklärungsinhalt des Parkscheins hat.


Ein Mensch hat den Parkscheinautomaten programmiert. Das wird als Gedankenerklärung angesehen und so steht es in entsprechenden Urteilen.

Zitat
anders wäre es m.E. wenn der Automat einen, von einer Person festgelegten Erklärungsgehalt ausdrucken würde, aber nicht, wenn der Automat den Erklärungsgehalt selbsttätig festlegt.


Das macht der Automat ja eben nicht, sondern er befolgt nur die "Anweisungen" eines Menschen und setzt sie in Zeichen auf einem Stück Thermopapier um.


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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steveluke
Beitrag 13.03.2009, 09:31
Beitrag #12


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Wer sich für die rechtstheoretische Prüfung dieser Frage interessiert, kann sich auch mal das anschauen:

Klick


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magnum88
Beitrag 13.03.2009, 10:26
Beitrag #13


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Zitat (steveluke @ 13.03.2009, 09:31) *
Wer sich für die rechtstheoretische Prüfung dieser Frage interessiert, kann sich auch mal das anschauen:

Klick



Damit nicht gleich die Lust am Lesen vergeht, habe ich mal einen aussagekräftigen Passus aus dem von @steveluke verlinkten Dokument kopiert.

Zitat
(3) ....In der heutigen Zeit der umfänglichen Technisierung stammen viele Schriftstücke aus Gründen der Vereinfachung aus Computern und anderen Maschinen, werden aber von Menschen als ihre Erklärungen zugerechnet. So genügt es, wenn der Mensch etwa durch eine Programmierung die potentielle Aussageherrschaft besitzt .......

Dies ist durch das Aufstellen und die Programmierung des Parkscheinautomaten erfolgt, so dass sie dem zuständigen Verwaltungsmitarbeiter zuzurechnen ist.


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GrünWeißNRW
Beitrag 13.03.2009, 19:02
Beitrag #14


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Ich hätte hier nur das Fälschen techn. Aufzeichnungen bejaht. Aber bleibt sich ja eins.
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Joschi2000
Beitrag 14.03.2009, 18:22
Beitrag #15


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Hallo Franco-Panini@@ Ich hab nen Kumpel der kann dir mal schnell deinen PC Hacken. Kannst ja nix machen, ist eine Maschine. Wie wäre es deiner Ansicht nach mit dem Schaublatt eines EG-Kontrollgerätes?? Ist ja auch nur ein rundes Blatt Papier das von einer Maschine beschrieben wird.
Bei sowas wäre ich sehr Vorsichtig da es Teuer werden kann.


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut.
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JTH
Beitrag 14.03.2009, 18:31
Beitrag #16


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Zitat (GrünWeißNRW @ 13.03.2009, 19:02) *
Ich hätte hier nur das Fälschen techn. Aufzeichnungen bejaht. Aber bleibt sich ja eins.


Ein Fälschen technischer Aufzeichnungen kann ich bei einem Parkschein nicht sehen.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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