Parkschein = Urkunde? |
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Parkschein = Urkunde? |
11.03.2009, 21:56
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 17.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26582 |
Da hat jemand erzählt dass er sich einmal ein Parkticket gekauft hat und am nächsten tag immer nur den Minimalbetrag eingeworfen hat und dann die Uhrzeit des anderen Tickets drauf geklebt hat. Das täglich. Gilt ein Parkschein als Urkunde? Ist es also Urkundenfälschung? Wie wird sowas bestraft? Vor allem weil ich mir sicher bin dass ein/e erfahrene/r Kontrolleur/in das auf jeden Fall bemerken würde. Ich will hier niemanden dazu aufrufen sowas mal auszuprobieren! Mich selbst juckts eh nicht, parke meist auf Gratis Flächen. Gibt genug man muss nur wissen wo sie sind. ;-) Viele Grüße Julian |
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11.03.2009, 22:22
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Gilt ein Parkschein als Urkunde? Ist es also Urkundenfälschung? Zweimal Ja. Zitat Wie wird sowas bestraft? Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
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12.03.2009, 17:25
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Hhm, irgendwo sträubt sich in mir etwas, einen Parkschein als Urkunde anzusehen... Irgendwie ist eine Urkunde für mich etwas staatliches mit Stempel und ganz seriös aussehend, aber nicht so ein kleiner Zettel. (den ich immer vergesse mir zu besorgen )
Wo finde ich etwas darüber? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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12.03.2009, 17:30
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 204 Beigetreten: 10.11.2007 Wohnort: Oberlausitz Mitglieds-Nr.: 38212 |
etwas staatliches mit Stempel und ganz seriös aussehend, aber nicht so ein kleiner Zettel. ... und ein Fahrausweis jedes Personenbeförderungsunternehmens? -------------------- Man verdirbt unter Leuten, die einen nicht übertreffen. JEAN PAUL
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12.03.2009, 17:31
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#5
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 0 Beigetreten: 02.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26037 |
-------------------- Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert |
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Gast_fusel_* |
12.03.2009, 19:09
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#6
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ist die verkörperte Gedankenerklärung eines Parkscheinautomaten wirklich eine Urkunde?
gilt der ausstellende Automat als konkrete Person? oder ist ein Parkschein eine Gedankenerklärung einer anderen Person, die von dem speziellen Vorgang keinerlei Kenntnis hat? oder sitzt gar in jedem Parkscheinautomat einer drin? |
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12.03.2009, 19:28
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 204 Beigetreten: 10.11.2007 Wohnort: Oberlausitz Mitglieds-Nr.: 38212 |
[quote name='fusel' date='12.03.2009, 19:09' post='1056767217']
ist die verkörperte Gedankenerklärung eines Parkscheinautomaten wirklich eine Urkunde? Tut er er das selbstständig? -------------------- Man verdirbt unter Leuten, die einen nicht übertreffen. JEAN PAUL
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12.03.2009, 19:57
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
OLG Köln, Beschluss vom 10.08.2001, Az. Ss 264/01:
Zitat ............Um die Parkgebühr zu sparen und kontrollierende Politessen über die tatsächlich nichterfolgte Zahlung zu täuschen, legte die Angeklagte jeweils einen abgelaufenen Parkschein hinter die Windschutzscheibe, wobei sie die Datumsangabe jeweils mit Ziffern in dem Druckbild des Parkscheins so überklebt hatte, dass das aktuelle Datum ausgewiesen wurde...........
Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht darin eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in 4 Fällen erkannt. Die Angeklagte hat jeweils von einer unechten Urkunde im Rechtsverkehr Gebraucht, die sie zuvor durch verfälschenden Eingriff in den Erklärungsgehalt hergestellt hatte, als sie einen Parkschein in ihrem Fahrzeug auslegte, an dem sie die Angabe des Parkzeitendes verändert hatte. Daran anschließend ergeben sich durchgreifende Bedenken gegen die Bewertung des Parkscheins als Urkunde i.S.d. § 267 StGB auch nicht im Hinblick auf das Erfordernis der Erkennbarkeit des Ausstellers der verkörperten Gedankenerklärung. Dem steht weder der Umstand entgegen, dass die schriftliche Erklärung in einem automatisierten Verfahren hergestellt wird, noch die Tatsache, dass der Parkschein keinen konkreten Hinweis auf den Betreiber des Automaten, sondern lediglich die Bezeichnung des Standorts enthält. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_fusel_* |
12.03.2009, 20:46
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#9
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ich finde, dass das eine merkwürdige Rechtsaufassung ist.
wie kann der Erklärungsgehalt des Parkscheins (also die von dem Automaten errechnete Parkdauer) die Gedankenerklärung einer Person sein, wenn überhaupt keine Person Kenntnis vom Erklärungsinhalt des Parkscheins hat. anders wäre es m.E. wenn der Automat einen, von einer Person festgelegten Erklärungsgehalt ausdrucken würde, aber nicht, wenn der Automat den Erklärungsgehalt selbsttätig festlegt. |
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13.03.2009, 09:13
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo!
Hhm, irgendwo sträubt sich in mir etwas, einen Parkschein als Urkunde anzusehen... Selbst ein Bierdeckel kann Urkunde sein! Man muss dazu noch nicht einmal seine Steuererklärung drauf verfassen, es reicht wenn der Kellner darauf die Anzahl der konsumierten Getränke notiert. MfG Gerhard -------------------- |
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13.03.2009, 09:22
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
ich finde, dass das eine merkwürdige Rechtsaufassung ist. wie kann der Erklärungsgehalt des Parkscheins (also die von dem Automaten errechnete Parkdauer) die Gedankenerklärung einer Person sein, wenn überhaupt keine Person Kenntnis vom Erklärungsinhalt des Parkscheins hat. Ein Mensch hat den Parkscheinautomaten programmiert. Das wird als Gedankenerklärung angesehen und so steht es in entsprechenden Urteilen. Zitat anders wäre es m.E. wenn der Automat einen, von einer Person festgelegten Erklärungsgehalt ausdrucken würde, aber nicht, wenn der Automat den Erklärungsgehalt selbsttätig festlegt. Das macht der Automat ja eben nicht, sondern er befolgt nur die "Anweisungen" eines Menschen und setzt sie in Zeichen auf einem Stück Thermopapier um. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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13.03.2009, 09:31
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Wer sich für die rechtstheoretische Prüfung dieser Frage interessiert, kann sich auch mal das anschauen:
Klick -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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13.03.2009, 10:26
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Wer sich für die rechtstheoretische Prüfung dieser Frage interessiert, kann sich auch mal das anschauen: Klick Damit nicht gleich die Lust am Lesen vergeht, habe ich mal einen aussagekräftigen Passus aus dem von @steveluke verlinkten Dokument kopiert. Zitat (3) ....In der heutigen Zeit der umfänglichen Technisierung stammen viele Schriftstücke aus Gründen der Vereinfachung aus Computern und anderen Maschinen, werden aber von Menschen als ihre Erklärungen zugerechnet. So genügt es, wenn der Mensch etwa durch eine Programmierung die potentielle Aussageherrschaft besitzt .......
Dies ist durch das Aufstellen und die Programmierung des Parkscheinautomaten erfolgt, so dass sie dem zuständigen Verwaltungsmitarbeiter zuzurechnen ist. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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13.03.2009, 19:02
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
Ich hätte hier nur das Fälschen techn. Aufzeichnungen bejaht. Aber bleibt sich ja eins.
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14.03.2009, 18:22
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 119 Beigetreten: 13.01.2009 Wohnort: Bei Passau Mitglieds-Nr.: 46255 |
Hallo Franco-Panini@@ Ich hab nen Kumpel der kann dir mal schnell deinen PC Hacken. Kannst ja nix machen, ist eine Maschine. Wie wäre es deiner Ansicht nach mit dem Schaublatt eines EG-Kontrollgerätes?? Ist ja auch nur ein rundes Blatt Papier das von einer Maschine beschrieben wird.
Bei sowas wäre ich sehr Vorsichtig da es Teuer werden kann. -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut.
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14.03.2009, 18:31
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Ich hätte hier nur das Fälschen techn. Aufzeichnungen bejaht. Aber bleibt sich ja eins. Ein Fälschen technischer Aufzeichnungen kann ich bei einem Parkschein nicht sehen. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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