Parken auf fahrbahn mit Richtungspfeilen, Diese Pfeile fingen aber erst 5 m entfernt an! |
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Parken auf fahrbahn mit Richtungspfeilen, Diese Pfeile fingen aber erst 5 m entfernt an! |
09.03.2009, 12:59
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47298 |
Das Problem ist, dass sich mein Auto ca. 5 m von dem ersten Richtungspfeil, der auf dem Boden markiert ist, entfernt befand. Zwischen meinem Auto und dem ersten Richtungspfeil liegt noch eine ca. 3 m breite Einfahrt und es hätte auch fast noch ein zweites Auro vor mir parken können, welches die Einfahrt immernoch nicht blockiert hätte. In § 12 I Nr 6 d StVO steht etwas zu dem Thema, allerdings nicht genau ab wann das Parkverbot gilt. Für einen Laien würde ich jetzt sagen, sobald der erste Pfeil auf dem Boden ist, darf nicht mehr geparkt werden. Oder auch schon 5 Meter davor nicht? Da dieser Parkplatz sehr begehrt ist, hatten wir auch schon vorher einmal 2 Politessen unabhängig voneinander befragt, mit der Antwort, dass dort parken erlaubt ist. Nur der Polizist, der uns die Knolle jetzt ausgestellt hat, bezweifelt dies. Sein Kollege war übrigens unserer Meinung und meinte, er würde sich selber auch dort hinstellen. Wie ist denn nun die Sachlage, haben wir chancen dagegen anzugehen bzw. sind wir auf der rechten Seite? Kennt sich jemand damit aus? Falls die Situation nicht gut erklärt ist, habe ich noch eine Skizze dazu. Vielen dank für eure Hilfe im Voraus und beste Grüße. Sebastian ******* Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 05.04.2011, 16:08
Bearbeitungsgrund: Realname anonymisiert
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09.03.2009, 13:02
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Hallo und willkommen im Forum.
Wie Du richtig vermutest, beginnt das Haltverbot erst ab dem Pfeil. Vor dem Pfeil kannst Du, sofern nicht anders verboten, beruhigt stehen. Da hat Herr Wachtmeister etwas falsches angenommen. -------------------- |
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09.03.2009, 23:13
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47298 |
Ok das klingt doch schonmal gut. Noch eine weitere Frage, das Auto gehört meiner Freundin und ist auf deren vater zugelassen. Allerdings bin ich gefahren bzw. habe ich falsch geparkt. Jetzt die Frage: Wir sollen die Knolle innerhalb 7 Tage bezahlen (Zahlungsträger heftet an) und erst dann wird sie wirksam. Zahlen wir nicht bekommt der Vater wahrscheinlich die Mahnung und Anhörungsbogen etc. Wessen Rechtsschutz ist denn dann betroffen, die vom Vater, weil er der Halter ist oder meine, weil ich ja der verursacher und Fahrer bin. Es wäre auch günstiger wenn ich betroffen wäre, da ich keine Selbstbeteiligung habe.
Liebe Grüße |
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10.03.2009, 00:15
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 825 Beigetreten: 28.11.2008 Wohnort: RLP Mitglieds-Nr.: 45567 |
Zitat In § 12 I Nr 6 d StVO steht etwas zu dem Thema, allerdings nicht genau ab wann das Parkverbot gilt. Für einen Laien würde ich jetzt sagen, sobald der erste Pfeil auf dem Boden ist, darf nicht mehr geparkt werden. Oder auch schon 5 Meter davor nicht? Die Pfeile alleine lösen kein Haltverbot aus; erst die Kombination von Pfeilen und Leitlinien (= unterbrochene Linie) oder Fahrstreifenbegrenzung (= ununterbrochene Linie) bewirkt das Haltverbot. Ist auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung nur einer mit Richtungspfeilen versehen, so löst die Markierung kein Haltverbot aus,doch brauchen nicht alle Fahrstreifen mit Richtungspfeilen versehen zu sein. Erforderlich sind aber mindestens zwei nebeneinander liegende Fahrstreifen mit Pfeilen in verschiedene Richtungen und wegen der Erkennbarkeit auch mehrere Pfeile hintereinander* (sagt Berr/Hauser) *Bouska/Leue, §41 Anm. 2 zu Zeichen 297 StVO Huppertz sagt: Bei Berr/Hauser findet sich zusätzlich der Hinweis, es müssten aus Gründen der Erkennbarkeit mehrere Pfeile hintereinander folgen. Dem wird hier nicht gefolgt. Entscheide selbst !!! Also nichts mit 5 m davor. Zitat Wie ist denn nun die Sachlage, haben wir chancen dagegen anzugehen bzw. sind wir auf der rechten Seite? Kennt sich jemand damit aus? Du hast gute Chancen!!! Da hat Herr Wachtmeister etwas falsches angenommen. So sehe ich das auch Achim. Zitat Wir sollen die Knolle innerhalb 7 Tage bezahlen (Zahlungsträger heftet an) und erst dann wird sie wirksam. Zahlen wir nicht bekommt der Vater wahrscheinlich die Mahnung und Anhörungsbogen etc. Bei dem Anhörungsbogen muss der Vater deiner Freundin deinen Namen und deine Adresse angeben. Die Anhörung geht dann an dich. Und damit gehst du zu deinem Anwalt. So habe ich das auch gemacht. Zitat Wessen Rechtsschutz ist denn dann betroffen, die vom Vater, weil er der Halter ist oder meine, weil ich ja der verursacher und Fahrer bin. Es wäre auch günstiger wenn ich betroffen wäre, da ich keine Selbstbeteiligung habe. Deine Rechtsschutz!!! Du warst der Fahrer!!! -------------------- |
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10.03.2009, 08:05
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47298 |
Ja das klingt doch gut und beruhigend. Danke für die schnellen Antworten, habt mir echt geholfen.
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17.09.2010, 15:31
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 17.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55696 |
Wie verhält sich das, wenn 2 Fahrstreifen (von Zweien) Fahrbahnmarkierungen haben?
Ist eine Einbahnstraße und die Pfeile diese Straße fangen locker 30 Meter vor der Kreuzung an. Also noch keine durchgezogene Linie oder Kreuzungsbereich... Die Pfeile hinter und vor dem Fahrzeug sind gut zu sehen... Grüße der Busgeldgeschundene |
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17.09.2010, 18:29
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 |
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17.09.2010, 18:38
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 17.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55698 |
Pfeile allein reichen nicht aus (siehe Beitrag weiter obben). Nur in Verbindung mit Linien kann erst ein Halteverbot greifen. Wenn man der Meinung ist, man muss schon 30 Meter vor der Kreuzung anfangen, weils schöner aussieht, dann ist das Kosmetik mehr nicht.
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17.09.2010, 19:37
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2650 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
Wie verhält sich das, wenn 2 Fahrstreifen (von Zweien) Fahrbahnmarkierungen haben? noch keine durchgezogene Linie Pfeile allein reichen nicht aus (siehe Beitrag weiter obben). Nur in Verbindung mit Linien kann erst ein Halteverbot greifen. Ich hatte es so verstanden das schon Linien vorhanden sind - nur halt Leitlinien (deshalb erkennbar 2 Fahrstreifen) und noch keine Fahrstreifenbegrenzung. gruß Acki |
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17.09.2010, 20:25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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05.04.2011, 15:50
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#11
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 05.04.2011 Mitglieds-Nr.: 58763 |
Hallo,
mein Fahrzeug wurde heute aufgrund oben beschriebener Tatsache abgeschleppt. Mein VW T4 stand ca 15m entfernt von einer Ampel in einer Einbahnstraße die an der Ampel Zweispurig abbiegen lässt. Mein Auto stand zum Teil auf dem Rechtsabbieger Pfeil. Auch wenn ich vorher nicht wusste, dass ich hier nicht stehen darf (dort stehen zu jeder Zeit Fahrzeuge und ich bin froh wenn ich dort einen vermeindlcihen Parkplatz erwische) zweifele ich nciht an das ich im Halteverbot stand. Meine Frage ist ob das Abschleppen jedoch gerechtfertigt ist oder nicht ein "knöllchen" ausreichend gewesen wäre. Angegeben war, das mein Fahrzeug eine Behinderung gewesen sei. Wie wird diese Definiert? Nach meiner Meinung habe ich niemanden Behindert. Danke und Gruß, Sami ****** Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 05.04.2011, 16:10
Bearbeitungsgrund: Realname anonymisiert
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05.04.2011, 16:10
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Zitat Angegeben war, das mein Fahrzeug eine Behinderung gewesen sei. Wie wird diese Definiert? Nach meiner Meinung habe ich niemanden Behindert. Du hast (theoretisch) jeden behindert, der rechts abbiegen wollte, denn er konnte sich nicht auf die Spur einordnen, die für ihn vorgesehen war. Und spätestens in dem Moment, wo jemand bremsen muß, weil ein anderer im Weg stand um in die Einfädelung in die danebenliegende freie Rechtsabbiegspur zu gelangen, ist es eine echte Behinderung. Ich denke, auf Pfeilfahrbahnen ist Abschleppen schon verhältnismäßig. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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05.04.2011, 16:20
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 05.04.2011 Mitglieds-Nr.: 58763 |
danke für die schnelle Antwort. Es stellt sich für mich jedoch die Frage, ab wann ich dann niemanden Behindert hätte. Grundsätzlich gilt ja die Regelung, dass nicht näher als 10m vor Lichtanlagen geparkt werden darf. Wenn also kein Pfeil gewesen wäre hätte ich dort Parken dürfen und auch auf dem Rest , der Straße darf auf der rechten Spur geparkt werden. Die Behinderung die du beschreibst ergibt sich jedoch nicht aus dem Tatbestand des auf dem Richtungspfleil stehen.
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05.04.2011, 16:37
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Eine Behinderung ist das Eine, die entscheidet über die Höhe des Knöllchens (15 oder 25 Euro) und muß konkret gegeben sein.
Das Abschleppen allerdings setzt die Behidnerung nicht voraus, dass muß nur nach den Umständen verhältnismäßig sein. Lies mal zu diesem Fakt hier unter "Verhältnismäßigkeit". Ein genau passendes Urteil zum Thema "Abschleppen wegen Richtungspfeilen" habe ich (bisher) nicht finden können. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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05.04.2011, 17:03
Beitrag
#15
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
war zwischen den Pfeilen vielleicht eine durchgezogene Linie, so das du quasi das Rechtsabbiegen für alle verhindert hast ?
(hier wird leider nichtmal verwarnt...) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 09:51 |