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> Parken auf fahrbahn mit Richtungspfeilen, Diese Pfeile fingen aber erst 5 m entfernt an!
ikterus
Beitrag 09.03.2009, 12:59
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Und zwar habe ich eine Knolle erhalten wegen PARKEN AUF DER FAHRBAHN MIT RICHTUNGSFEILEN, 15 Euro Verwarnungsgeld.
Das Problem ist, dass sich mein Auto ca. 5 m von dem ersten Richtungspfeil, der auf dem Boden markiert ist, entfernt befand. Zwischen meinem Auto und dem ersten Richtungspfeil liegt noch eine ca. 3 m breite Einfahrt und es hätte auch fast noch ein zweites Auro vor mir parken können, welches die Einfahrt immernoch nicht blockiert hätte.
In § 12 I Nr 6 d StVO steht etwas zu dem Thema, allerdings nicht genau ab wann das Parkverbot gilt. Für einen Laien würde ich jetzt sagen, sobald der erste Pfeil auf dem Boden ist, darf nicht mehr geparkt werden. Oder auch schon 5 Meter davor nicht? Da dieser Parkplatz sehr begehrt ist, hatten wir auch schon vorher einmal 2 Politessen unabhängig voneinander befragt, mit der Antwort, dass dort parken erlaubt ist. Nur der Polizist, der uns die Knolle jetzt ausgestellt hat, bezweifelt dies. Sein Kollege war übrigens unserer Meinung und meinte, er würde sich selber auch dort hinstellen. Wie ist denn nun die Sachlage, haben wir chancen dagegen anzugehen bzw. sind wir auf der rechten Seite? Kennt sich jemand damit aus?

Falls die Situation nicht gut erklärt ist, habe ich noch eine Skizze dazu.

Vielen dank für eure Hilfe im Voraus und beste Grüße.

Sebastian *******



Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 05.04.2011, 16:08
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Achim
Beitrag 09.03.2009, 13:02
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im Forum.
Wie Du richtig vermutest, beginnt das Haltverbot erst ab dem Pfeil. Vor dem Pfeil kannst Du, sofern nicht anders verboten, beruhigt stehen. Da hat Herr Wachtmeister etwas falsches angenommen.


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ikterus
Beitrag 09.03.2009, 23:13
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Ok das klingt doch schonmal gut. Noch eine weitere Frage, das Auto gehört meiner Freundin und ist auf deren vater zugelassen. Allerdings bin ich gefahren bzw. habe ich falsch geparkt. Jetzt die Frage: Wir sollen die Knolle innerhalb 7 Tage bezahlen (Zahlungsträger heftet an) und erst dann wird sie wirksam. Zahlen wir nicht bekommt der Vater wahrscheinlich die Mahnung und Anhörungsbogen etc. Wessen Rechtsschutz ist denn dann betroffen, die vom Vater, weil er der Halter ist oder meine, weil ich ja der verursacher und Fahrer bin. Es wäre auch günstiger wenn ich betroffen wäre, da ich keine Selbstbeteiligung habe.

Liebe Grüße
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Themistoklis
Beitrag 10.03.2009, 00:15
Beitrag #4


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Zitat
In § 12 I Nr 6 d StVO steht etwas zu dem Thema, allerdings nicht genau ab wann das Parkverbot gilt. Für einen Laien würde ich jetzt sagen, sobald der erste Pfeil auf dem Boden ist, darf nicht mehr geparkt werden. Oder auch schon 5 Meter davor nicht?


Die Pfeile alleine lösen kein Haltverbot aus; erst die Kombination von Pfeilen und Leitlinien (= unterbrochene Linie) oder Fahrstreifenbegrenzung (= ununterbrochene Linie) bewirkt das Haltverbot.
Ist auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung nur einer mit Richtungspfeilen versehen, so löst die Markierung kein Haltverbot aus,doch brauchen nicht alle Fahrstreifen mit Richtungspfeilen versehen zu sein. Erforderlich sind aber mindestens zwei nebeneinander liegende Fahrstreifen mit Pfeilen in verschiedene Richtungen und wegen der Erkennbarkeit auch mehrere Pfeile hintereinander* (sagt Berr/Hauser)
*Bouska/Leue, §41 Anm. 2 zu Zeichen 297 StVO

Huppertz sagt:
Bei Berr/Hauser findet sich zusätzlich der Hinweis, es müssten aus Gründen der Erkennbarkeit mehrere Pfeile hintereinander folgen. Dem wird hier nicht gefolgt.

Entscheide selbst !!!

Also nichts mit 5 m davor.


Zitat
Wie ist denn nun die Sachlage, haben wir chancen dagegen anzugehen bzw. sind wir auf der rechten Seite? Kennt sich jemand damit aus?

Du hast gute Chancen!!!




Zitat (Achim @ 09.03.2009, 13:02) *
Da hat Herr Wachtmeister etwas falsches angenommen.

So sehe ich das auch Achim.


Zitat
Wir sollen die Knolle innerhalb 7 Tage bezahlen (Zahlungsträger heftet an) und erst dann wird sie wirksam. Zahlen wir nicht bekommt der Vater wahrscheinlich die Mahnung und Anhörungsbogen etc.

Bei dem Anhörungsbogen muss der Vater deiner Freundin deinen Namen und deine Adresse angeben.
Die Anhörung geht dann an dich. Und damit gehst du zu deinem Anwalt. So habe ich das auch gemacht.

Zitat
Wessen Rechtsschutz ist denn dann betroffen, die vom Vater, weil er der Halter ist oder meine, weil ich ja der verursacher und Fahrer bin. Es wäre auch günstiger wenn ich betroffen wäre, da ich keine Selbstbeteiligung habe.

Deine Rechtsschutz!!! Du warst der Fahrer!!!


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Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sie sind meine persönliche Meinung.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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ikterus
Beitrag 10.03.2009, 08:05
Beitrag #5


Neuling


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Ja das klingt doch gut und beruhigend. Danke für die schnellen Antworten, habt mir echt geholfen.
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Cid12345
Beitrag 17.09.2010, 15:31
Beitrag #6


Neuling


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Wie verhält sich das, wenn 2 Fahrstreifen (von Zweien) Fahrbahnmarkierungen haben?

Ist eine Einbahnstraße und die Pfeile diese Straße fangen locker 30 Meter vor der Kreuzung an. Also noch keine durchgezogene Linie oder Kreuzungsbereich... Die Pfeile hinter und vor dem Fahrzeug sind gut zu sehen...

Grüße der Busgeldgeschundene smile.gif
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ravn
Beitrag 17.09.2010, 18:29
Beitrag #7


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Zitat (Cid12345 @ 17.09.2010, 16:31) *
Die Pfeile hinter und vor dem Fahrzeug sind gut zu sehen...


Ab dem ersten Pfeil ist Haltverbot.

Zitat
Grüße der Busgeldgeschundene smile.gif


Na, so schlimm, daß Du jetzt Bus fahren mußt, wird es schon nicht werden. wavey.gif
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Cookie55
Beitrag 17.09.2010, 18:38
Beitrag #8


Neuling
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Pfeile allein reichen nicht aus (siehe Beitrag weiter obben). Nur in Verbindung mit Linien kann erst ein Halteverbot greifen. Wenn man der Meinung ist, man muss schon 30 Meter vor der Kreuzung anfangen, weils schöner aussieht, dann ist das Kosmetik mehr nicht.
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Acki
Beitrag 17.09.2010, 19:37
Beitrag #9


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Zitat (Cid12345 @ 17.09.2010, 16:31) *
Wie verhält sich das, wenn 2 Fahrstreifen (von Zweien) Fahrbahnmarkierungen haben?

noch keine durchgezogene Linie


Zitat (Cookie55 @ 17.09.2010, 19:38) *
Pfeile allein reichen nicht aus (siehe Beitrag weiter obben). Nur in Verbindung mit Linien kann erst ein Halteverbot greifen.


Ich hatte es so verstanden das schon Linien vorhanden sind - nur halt Leitlinien (deshalb erkennbar 2 Fahrstreifen) und noch keine Fahrstreifenbegrenzung.

gruß Acki
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Kuli
Beitrag 17.09.2010, 20:25
Beitrag #10


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Zitat (Cookie55 @ 17.09.2010, 19:38) *
Pfeile allein reichen nicht aus (siehe Beitrag weiter obben).
Nunja, der Beitrag weiter oben ist aber schon alt, in der aktuellen Anlage 2 kann ich nicht rauslesen, dass Linien vorhanden sein müssen
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Antiheld
Beitrag 05.04.2011, 15:50
Beitrag #11


Neuling


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Hallo,

mein Fahrzeug wurde heute aufgrund oben beschriebener Tatsache abgeschleppt. Mein VW T4 stand ca 15m entfernt von einer Ampel in einer Einbahnstraße die an der Ampel Zweispurig abbiegen lässt. Mein Auto stand zum Teil auf dem Rechtsabbieger Pfeil. Auch wenn ich vorher nicht wusste, dass ich hier nicht stehen darf (dort stehen zu jeder Zeit Fahrzeuge und ich bin froh wenn ich dort einen vermeindlcihen Parkplatz erwische) zweifele ich nciht an das ich im Halteverbot stand. Meine Frage ist ob das Abschleppen jedoch gerechtfertigt ist oder nicht ein "knöllchen" ausreichend gewesen wäre. Angegeben war, das mein Fahrzeug eine Behinderung gewesen sei. Wie wird diese Definiert? Nach meiner Meinung habe ich niemanden Behindert.

Danke und Gruß,
Sami ******

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 05.04.2011, 16:10
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superdiesel
Beitrag 05.04.2011, 16:10
Beitrag #12


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Zitat
Angegeben war, das mein Fahrzeug eine Behinderung gewesen sei. Wie wird diese Definiert? Nach meiner Meinung habe ich niemanden Behindert.

Du hast (theoretisch) jeden behindert, der rechts abbiegen wollte, denn er konnte sich nicht auf die Spur einordnen, die für ihn vorgesehen war.
Und spätestens in dem Moment, wo jemand bremsen muß, weil ein anderer im Weg stand um in die Einfädelung in die danebenliegende freie Rechtsabbiegspur zu gelangen, ist es eine echte Behinderung.
Ich denke, auf Pfeilfahrbahnen ist Abschleppen schon verhältnismäßig.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Antiheld
Beitrag 05.04.2011, 16:20
Beitrag #13


Neuling


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danke für die schnelle Antwort. Es stellt sich für mich jedoch die Frage, ab wann ich dann niemanden Behindert hätte. Grundsätzlich gilt ja die Regelung, dass nicht näher als 10m vor Lichtanlagen geparkt werden darf. Wenn also kein Pfeil gewesen wäre hätte ich dort Parken dürfen und auch auf dem Rest , der Straße darf auf der rechten Spur geparkt werden. Die Behinderung die du beschreibst ergibt sich jedoch nicht aus dem Tatbestand des auf dem Richtungspfleil stehen.
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superdiesel
Beitrag 05.04.2011, 16:37
Beitrag #14


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Eine Behinderung ist das Eine, die entscheidet über die Höhe des Knöllchens (15 oder 25 Euro) und muß konkret gegeben sein.
Das Abschleppen allerdings setzt die Behidnerung nicht voraus, dass muß nur nach den Umständen verhältnismäßig sein.
Lies mal zu diesem Fakt hier unter "Verhältnismäßigkeit".
Ein genau passendes Urteil zum Thema "Abschleppen wegen Richtungspfeilen" habe ich (bisher) nicht finden können.


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oscar_the_grouch
Beitrag 05.04.2011, 17:03
Beitrag #15


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war zwischen den Pfeilen vielleicht eine durchgezogene Linie, so das du quasi das Rechtsabbiegen für alle verhindert hast ?

(hier wird leider nichtmal verwarnt...)
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