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> braucht der Staat Geld? Radarfalle, wegen 2km/h zu viel?
pico26
Beitrag 26.02.2009, 00:37
Beitrag #1


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Ich wurde vor paar Stunden von einem gut bekannten Starrenkasten geblitzt.
Die Strecke fahre ich jeden Tag. Meine höchste Geschwindigkeit, meine persönliche
"Mutprobe", waren mal 65km/h. Da wurde nicht geblitzt.

Fuhr eben nach Tacho mit 57-58km/h. Minus Toleranz von 3km/h, bleiben da wohl
nur noch 2-3 vorwerfbare Geschwindigkeit.

Hat der Staat das nötig, oder wird eher bei sowas auf gut Glück geblitzt, z.B., wenn der
Fahrer ein Handy am Ohr hat, etc.?

Kann mir nicht vorstellen, dass ich wegen 2 - 3 km/h zu viel eine Verwarnung
erhalte, (oder?)
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astaubach
Beitrag 26.02.2009, 00:45
Beitrag #2


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Vielleicht sind einfach nur zu viele mit 15 km/h zu schnell gefahren.
Es kommt auch vor, dass die Blitzereinheiten der Starenkästen untereinander getauscht werden.
Vielleicht hattest du bisher Glück, dass der Blitzer nicht aktiv war.


--------------------
Gruß, Andreas
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Reziarfg
Beitrag 26.02.2009, 00:48
Beitrag #3


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Selbstverständlich kann 1km/h geahndet werden. Durch die Toleranz etc. wird gewährleistet, dass du auf keinen Fall zu hart bestraft wirst whistling.gif

Sehr interessiert mich aber, wo sich die Strecke mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 52 km/h befindet.
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swift
Beitrag 26.02.2009, 01:04
Beitrag #4


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Zitat (pico26 @ 26.02.2009, 00:37) *
Hat der Staat das nötig

Nein.
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Uwe W
Beitrag 26.02.2009, 01:32
Beitrag #5


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Zitat (Reziarfg @ 26.02.2009, 00:48) *
Sehr interessiert mich aber, wo sich die Strecke mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 52 km/h befindet.

Tacho 57 bis 58 bedeutet in der Regel eine echte Geschwindigkeit von 54 bis 56. Zieht man da noch 3 km/h Toleranz ab, dann kommen in der Tat 1 bis 3 zu viel raus, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betrug.

Es kann aber durchaus sein, dass der Blitzer zwar auch auf ganz kleine Verstöße reagiert, dass da aber nichts nachkommt.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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JTH
Beitrag 26.02.2009, 06:07
Beitrag #6


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Die Verkehrsüberwachungsrichtlinien der einzelnen Bundesländer (zumindest die, die ich kenne) sehen Überschreitungen von bis zu 5 km/h als unbedeutend an, und sind demnach nicht zu ahnden.

Ich kenne allerdings Kommunen, welche auch für geringere Überschreitungen Verwarnungsangebote verschicken. Diese Verstöße von bis zu 5 km/h über Limit werden von den Verkehrsrichtern regelmäßig eingestellt. Die Kommunen rechnen allerdings damit, daß von 10 solcher Bagatellen 9 anstandslos bezahlt werden. Die Eine, welche nicht bezahlt wird fällt dann idR anstandslos unter den Tisch.

Dieses Unterfangen wurde von den Richtern bei uns zwar schon oft gerügt, was allerdings die Kommunalblitzer nicht sonderlich interessiert.

@TE: Hast Du schon etwas schriftlich bekommen? Oder besteht die Möglichkeit, daß Du den Tacho verspätet und damit möglicherweise falsch abgelesen hast?



Ach ja:
Zitat
braucht der Staat Geld?


Ja. Es sind schwere Zeiten und die Kassen leer. Da sind viele Kommunen auf die Erträge der kommunalen VÜ mit angewiesen


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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HaWeThie
Beitrag 26.02.2009, 07:27
Beitrag #7


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Bevor du meckerst: wart doch erst mal ab, ob überhaupt was kommt.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 26.02.2009, 08:39
Beitrag #8


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Zitat (astaubach @ 26.02.2009, 00:45) *
... Es kommt auch vor, dass die Blitzereinheiten der Starenkästen untereinander getauscht werden.

So zum Beispiel im Landkreis Schaumburg (SHG):
Es gibt im Landkreis insgesamt 17 ortsfeste Blitzer, aber bisher nur 2 Kameras, die immer wieder "umziehen".
Vor Kurzem ist allerdings die Chance, erwischt zu werden, um 50% gestiegen: Der Landkreis hat sich eine dritte Kamera zugelegt.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Jony
Beitrag 26.02.2009, 11:46
Beitrag #9


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Es gibt aber auch Winterreifen die haben einen größeren Abrollumfang und dann geht dein Tacho genau!
Da ist man dann mit 59 km/h - 3 km/h bei 56 km/h und im Strafbereich.
Daran sollte man bei Winterbereifung denken!
MfG
Jony


(Hatte die Zahlen falsch geschrieben 68 muss 59 heiße)
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la ultima
Beitrag 26.02.2009, 11:52
Beitrag #10


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Zitat (Jony @ 26.02.2009, 11:46) *
Da ist man dann mit 68 km/h - 3 km/h bei 56 km/h und im Strafbereich.

blink.gif versteh ich wirklich nicht.


--------------------
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Flo1983
Beitrag 26.02.2009, 12:10
Beitrag #11


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Zitat (pico26 @ 26.02.2009, 00:37) *
Kann mir nicht vorstellen, dass ich wegen 2 - 3 km/h zu viel eine Verwarnung
erhalte, (oder?)

Wo würdest du die Grenze ziehen? Es gibt Geschwindigkeitslimits, die jedem der eine FE erworben hat und Verkehrsschilder lesen kann, bekannt sind.
Es gibt Toleranzen die abgezogen werden. Aber irgendwann ist man einfach über einer Grenze und ab da beginnt eben dann die Ahndung. Der erste sagt: "Ach 2-3 km/h das ist doch gar nichts". Der nächste sagt das selbe mit 5-7 km/h etc. etc... rolleyes.gif


Zitat (Jony @ 26.02.2009, 11:46) *
Da ist man dann mit 59 km/h - 3 km/h bei 56 km/h und im Strafbereich.

Das ist Blödsinn, man kommt nicht in den Straftatenbereich wegen so etwas. wavey.gif


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"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

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R32
Beitrag 26.02.2009, 12:13
Beitrag #12


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Ich hab vor ner Weile auch nen netten Brief aus Hamburg bekommen wegen fünf Km/h.

Vollkommen lächerlich, aber was solls....Hätte am liebsten gar nicht reagiert und das Schreiben gleich dahin befördert, wo es hin gehört, aber ich war nicht angeschnallt, also hab ich lieber gezahlt.

Naja, und dass einem der deutsche Staat ständig mehr oder weniger direkt in die Tasche greift, ist man ja gewohnt. dry.gif
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AMenge
Beitrag 26.02.2009, 12:38
Beitrag #13


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Was ist daran lächerlich? Wo sollte man deiner Meinung nach denn die Grenze ziehen?
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R32
Beitrag 26.02.2009, 12:45
Beitrag #14


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Wo man nach meiner Meinung die Grenzen ziehen sollte ist uninteressant.

Ich sag mal, wenn man bei 10 km/h was bekommt ok, aber so, naja..........
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Joschi2000
Beitrag 26.02.2009, 12:53
Beitrag #15


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Dieses Unterfangen wurde von den Richtern bei uns zwar schon oft gerügt, was allerdings die Kommunalblitzer nicht sonderlich interessiert.


Da sieht man aber wieder das viele Behörden und andere öffentliche einrichtungen gern machen was sie wollen. ranting.gif


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut.
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AMenge
Beitrag 26.02.2009, 13:26
Beitrag #16


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Zitat (R32 @ 26.02.2009, 12:45) *
Wo man nach meiner Meinung die Grenzen ziehen sollte ist uninteressant.

Finde ich nicht. Wenn du 5 km/h für lächerlich hältst, dann mus es ja ne andere Grenze geben.

Zitat
Ich sag mal, wenn man bei 10 km/h was bekommt ok, aber so, naja..........

Und warum nicht erst bei 15 oder 20?
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Schoki
Beitrag 26.02.2009, 13:46
Beitrag #17


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Dann muss man halt ordentlich fahren und der Staat greift einem nicht in die Tasche, so einfach ist das!


--------------------
Viele liebe Grüße
von Schoki
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swift
Beitrag 26.02.2009, 13:48
Beitrag #18


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Der Staat sieht von den Einnahmen aus der kommunalen Verkehrsüberwachung keinen Cent.
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pico26
Beitrag 26.02.2009, 15:21
Beitrag #19


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Zitat (AMenge @ 26.02.2009, 12:38) *
Was ist daran lächerlich? Wo sollte man deiner Meinung nach denn die Grenze ziehen?


Ich finde, man sollte überhaupt keine Grenze ziehen dürfen. Keine Toleranz!
Ab 0,0001km/h zu schnell, sollte man für die hohe Geschwindigkit bestraft werden.
Nicht, dass jemand auf die Idee kommt, 0,0002km/h zu schnell zu fahren, weil, wenn man
0,0001km/h zu schnell fahren darf, darf man 0,0002km/h wohl auch zu schnell fahren.

Der nächste sagt dann, 0,0003km/h ist auch noch nicht zu schnell, und daher sollte man das auch
nicht bestrafen. Dann kommt wieder der nächste, und irgendwann sagt einer, 100km/h zu schnell
ist doch auch nicht so schlimm.

Daher finde ich, jeder, der nach dem Toleranzabzug auch nur minimal zu schnell fährt, sollte
dafür bestraft werden.

Ich finde auch, wenn man manchmal falsch parkt, weil einfach nicht genügend Parkplätze vorhanden sind,
und daher manchmal auch ein wenig übern Gehweg geparkt wird, dass der Staat da auch keine Toleranz zeigen
sollte. Sofortiges Abschleppen. Da wären wir auch beim Thema Abschleppgebühren. Ich finde, die sind
auch viel zu niedrig. Da kann man das noch höher ansetzen.

Sowieso frage ich mich, warum Polizisten es zulassen, dass Briefträge auf einem GEHWEG fahren,
obwohl es doch nicht zugelassen ist. Die könnten das Fahrrad doch schieben, wenn kein Fahrradweg
vorhanden ist. Das habe ich nämlich letztens gesehen. Der Polizist hat nichts gesagt. Das hat mich
sehr verwundert.





(hoffe mal, Ironie kann man erkennen)
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GSX-R
Beitrag 26.02.2009, 15:27
Beitrag #20


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Oh, Leute, eine Runde heulen bitte.... crybaby.gif

Ich hab meinen Zettel mit 6 km/h drüber bezahlt und unter "dumm gelaufen" abgebucht.
Hier sich drüber aufzuregen ist genauso, als wenn man 30 Sekunden zu spät am Bahnhof eintrifft, die Rücklichter vom Zug sieht, und sich dann über die Bahn beschwert.

OK, ich geb zu, dass der Vergleich hinkt, so pünktlich wird die Bahn nicht sein. whistling.gif

Aber ich denke, das Prinzip ist klar. Alles über 50km/h igO ist Ordnungswidrig (So nichts anderes angeordnet ist).
Man mag sich streiten über Sinn oder Unsinn, aber das ist Fakt.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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pico26
Beitrag 26.02.2009, 15:34
Beitrag #21


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Zitat (Schoki @ 26.02.2009, 13:46) *
Dann muss man halt ordentlich fahren und der Staat greift einem nicht in die Tasche, so einfach ist das!


Ja, das sehe ich allerdings auch so.

Auch wenn ich als Fußgänger unterwegs bin, jetzt nur als Beispiel, und nachts absolut keine Autos fahren,
bzw. der Bereich, den ich überqueren möchte, für Autos gesperrt ist, und die Straßenverkehrsbehörde versäumte,
die Ampel entsprechend auszuschalten, warte ich trotzdem, bis meine Ampel für Fußgänger grün zeigt.

Zitat (Uwe W @ 26.02.2009, 01:32) *
Zitat (Reziarfg @ 26.02.2009, 00:48) *
Sehr interessiert mich aber, wo sich die Strecke mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 52 km/h befindet.

Tacho 57 bis 58 bedeutet in der Regel eine echte Geschwindigkeit von 54 bis 56. Zieht man da noch 3 km/h Toleranz ab, dann kommen in der Tat 1 bis 3 zu viel raus, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betrug.

Es kann aber durchaus sein, dass der Blitzer zwar auch auf ganz kleine Verstöße reagiert, dass da aber nichts nachkommt.



Ich wurde vor paar Wochen das 1. Mal geblitzt; Tacho zeigte 70km/h an. Habe mich auf 25 Euro eingestellt.
Vor paar Tagen kam der Brief. Vorwerfbare Geschwindigkeit sind 9km/h.
Also, geht mein Tacho 8km/h vor, wenn ich 70km/h fahre.

Umso mehr hat es mich gewundert, als es gestern geblitzt hat.
Die Strecke fahr ich, wenn ich nebenbei Pizzen wegbringe, in der Woche 30-50x.
Daher weiß ich, durch das Blitzen der anderen Autos, die zu schnell fuhren, dass der Blitzer
immer aktiv ist bzw zu sein scheint.
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GSX-R
Beitrag 26.02.2009, 15:45
Beitrag #22


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Zitat (pico26 @ 26.02.2009, 15:34) *
Umso mehr hat es mich gewundert, als es gestern geblitzt hat.
Die Strecke fahr ich, wenn ich nebenbei Pizzen wegbringe, in der Woche 30-50x.
Daher weiß ich, durch das Blitzen der anderen Autos, die zu schnell fuhren, dass der Blitzer
immer aktiv ist bzw zu sein scheint.

Der Verwaltungsaufwand, den es braucht, um eine dermaßen kleine Owi zu verfolgen ist, IMHO, wesentlich größer als es das Bußgeld erwarten lässt.
Nichtsdestotrotz ist es eben einfach falsch, zu schnell zu fahren.


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Flo1983
Beitrag 26.02.2009, 15:48
Beitrag #23


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Zitat (GSX-R @ 26.02.2009, 15:27) *
Man mag sich streiten über Sinn oder Unsinn, aber das ist Fakt.

Wir sind hier bei der alten Diskussion was passiert, wenn man Grenzen überschreitet. Aber egal wie hoch oder niedrig man eine Grenze ansetzt, es gibt immer Leute die nur ganz knapp über diese Grenze kommen und sich dann beschweren. Denn einen Fehler einzugestehen ist oft schwieriger, als einfach mal gegen alles zu schießen. Wenn erst ab 10 km/h drüber was käme und du wärst 11 km/h zu schnell, wäre es doch das gleiche oder?

Zitat (pico26 @ 26.02.2009, 15:34) *
Die Strecke fahr ich, wenn ich nebenbei Pizzen wegbringe, in der Woche 30-50x.

Entschuldige bitte, aber wenn du die Strecke 30-50 mal wöchentlich fährst und dann innerhalb weniger Wochen 2mal geblitzt wirst ist das echt dumm... laugh2.gif


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pico26
Beitrag 26.02.2009, 15:56
Beitrag #24


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Ich wohne nicht in einem 500-Menschen Dorf, ... bisschen mehr Einwohner gibts hier schon.
Da kann man auch von mobilen Blitzern geblitzt werden, ... Dachte, das wäre offensichtlich,
dass das zwei verschiedene Strecken waren, in denen ich geblitzt wurde. Das nicht anzunehmen,
finde ich, ist eher dumm.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 26.02.2009, 17:56
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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andreas7z
Beitrag 26.02.2009, 16:15
Beitrag #25


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hallo ins Forum,

Bin auch in einer Tempo 30 Zone mit geschätzten 43km/h laut Tacho vom Ordnungsamt geblitzt worden.
Fahre eine BMW C1 und trage einen Jethelm mit einem Metall bedampften Visier. Der Fahrer dürfte bei einem Infrarotblitz absolut nicht identifizierbar sein.
Da die Ordnungswiedrigkeit jetzt über 14 Tage zurück liegt kann keiner mehr erwarten, dass ich weiß wer zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug benutzt hat.
Ob die Hipos überhaupt mein Kennzeichen notiert haben weiss ich nicht. Vermutlich kommt kein Schreiben vom Ordnungsamt wegen 15.- EUR.
Der Aufwand und die Erfolgsaussichten eines Bußgeldbescheides stehen in keinem Verhältnis zum Bußgeld. Bei Autofahrern kann man da leichter bei solchen Penuts abkassieren.
Der Einbau einer Metall bedampften Frontscheibe könnte auch hier solche Angelegenheiten für das Ordnungsamt ungemein erschweren.
Leider haben hier speziell die komunalen Ordnungsämter die Verhältnismäßigkeit der Mittel etwas aus den Augen verloren.
Ich fühle mich, wie viele andere im Verkehrsportal bei solchen Kleinigkeiten nicht als Verkehrsrowdy.

Gruß Andreas
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Bill
Beitrag 26.02.2009, 16:17
Beitrag #26


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Meine Meinung zu der Geschichte:
Rein rechtlich ist es okay, wenn man jede noch so kleine Überschreitung ahndet. Das Primärziel ist ja schließlich, dass die Regeln eingehalten werden, weil sie theoretisch gemacht wurden, um Ordnung zu schaffen.


Nun kommt das ganz dicke AABBBERRR:
Es gibt da so etwas, ich nenne es mal "Ordnungseffizienz". Diese Ordnungseffizienz stellt sich die Frage: "Wie erreiche ich einen Zustand, der dem gesellschaftlich mit den gesetzlichen Regelungen gewollten am nächsten kommt?" Denn es ist keinesfalls so, dass das Pochen auf sture Einhaltung der Regeln dazu führt, dass diese maximal möglich eingehalten werden.

Beispiel: Wenn 50 erlaubt ist und ein Autofahrer 50 fahren will (was sein gutes Recht ist), dann kann es schonmal passieren, dass aus diesen 50 mal 54, 55, 58 werden. Nun könnte man sagen: "54 geht gar nicht, weil es sind ja nur 50 erlaubt". Was passiert aber, wenn ein Autofahrer sich dann richtig anstrengt und sich vollstens auf die Geschwindigkeit konzentriert, um nicht 1 km/h zu schnell zu sein? Richtig, er ist an anderer Stelle unaufmerksamer (weil unendlich viel Aufmerksamkeit halt nicht möglich ist) und dann passiert evt etwas, was noch weniger gewollt ist als die 4 km/h zu schnell. Auch wenn viele von euch damit sicher nicht einverstanden sein werden: Diesen Faktor kann man nicht wegdiskutieren, er besteht. Und mir ist jemand, der innerorts 55 fährt und dafür auf die Fahrbahn schaut lieber als jemand, der mit exakt 50 seinen Tacho anstarrt. Es sollte daher eine moralische Verpflichtung für die Überwachenden sein, Augenmaß walten zu lassen, um die Prioritäten nicht falsch zu setzen. Natürlich könnte man sagen "muss man halt vorsorglich nur 45 km/h fahren, dann werdens auch nie über 50". Macht aber keiner. Und bei unter 5 km/h zuviel zu blitzen macht definitiv die Straßen unsicherer statt sicherer.
Ja, ich weiß, das Kind rennt mir direkt vor Auto und mit 49,5 km/h blabla........Bremsweg....blub......


Zitat
Was ist daran lächerlich? Wo sollte man deiner Meinung nach denn die Grenze ziehen?


Man muss die Grenze gar nicht ziehen, denn im formalen Unrecht gibt es keine Gleichheit. Es ist Aufgabe des Überwachenden mit Augenmaß festzustellen "bis 58 halte ich es an dieser Stelle für unkritisch".
Von einem Polizisten habe ich mal erfahren, dass er und seine Kollegen in einem 30er Bereich an ihrem Ort die Auslöseschwelle auf +20km/h setzen, weil die 30 in ihren Augen unberechtigt sind.


Im übrigen möchte ich an dieser Stelle (auch wenn sie es sicher nicht lesen werden) die Herren in grün, die bei mir so rumfahren mal lobend erwähnen: Fahren unauffällig durch die Gegend, immer die Augen offen und wenn wirklich was zu ahnden lohnt schlagen sie zu. Ich bin NOCH NIE einen Cent losgeworden an unsere Polizisten, denn die haben Augenmaß im Gegensatz zu den den kommunalen:
1. Schnelles Ausladen von 1-2 schweren Gegenständen im Halteverbot ohne Behinderung.
2. Mal ein bisschen zu schnell.
3. Romantisches Sternegucken auf der Burg (nein, es gibt keinen legalen Weg mit dem PKW da hoch und das wissen die ganz genau!)
4. Fahrzeugpapiere nicht dabei.
Das maximale was bisher passiert ist war eine bitterböse mündliche Verwarnung (halbvoller 3,5 Tonner bei Sperrung für Fahrzeuge mit mehr als 1,5 Tonnen Lebendgewicht).


--------------------
"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


Die heutige Jugend
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helmet lampshade
Beitrag 26.02.2009, 16:35
Beitrag #27


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Zitat (Uwe W @ 26.02.2009, 01:32) *
Zitat (Reziarfg @ 26.02.2009, 00:48) *
Sehr interessiert mich aber, wo sich die Strecke mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 52 km/h befindet.

Tacho 57 bis 58 bedeutet in der Regel eine echte Geschwindigkeit von 54 bis 56. Zieht man da noch 3 km/h Toleranz ab,

Die "Toleranz" stellt doch nur sicher, dass eine kleine Messungenauigkeit das Ergebnis nicht zu Deinen Ungunsten verfälscht und Dir mehr vorgeworfen wird, als Du wirklich gefahren bist. Aufgrund der Messungenauigkeiten kann der Toleranzabzug in der Realität durchaus geringer sein.
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Kühltaxi
Beitrag 26.02.2009, 16:43
Beitrag #28


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Zitat (swift @ 26.02.2009, 13:48) *
Der Staat sieht von den Einnahmen aus der kommunalen Verkehrsüberwachung keinen Cent.

Ich denke mal der TE meint hier mit Staat (wie auch ich wenn ich hier im Forum der Einfachheit halber von Staat spreche) nicht den tatsächlichen Staat in seiner Gesamtheit, sondern den gesamten Behördenapparat desselben, wozu auch die Kommunalverwaltungen und von ihnen aufgestellte Starenkästen gehören. wink.gif
Unabhängig davon ist im Kommunalbereich die Bedeutung und Einflußnahme des einzelnen Bürgers ungleich höher als in allen anderen, weshalb Politiker, die es mit der Überwachung allzudolle treiben, auch schon mal abgesägt werden. rolleyes.gif


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Flo1983
Beitrag 26.02.2009, 18:52
Beitrag #29


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Zitat (pico26 @ 26.02.2009, 15:56) *
Ich wohne nicht in einem 500-Menschen Dorf, ... bisschen mehr Einwohner gibts hier schon.
Da kann man auch von mobilen Blitzern geblitzt werden, ... Dachte, das wäre offensichtlich,
dass das zwei verschiedene Strecken waren, in denen ich geblitzt wurde. Das nicht anzunehmen,
finde ich, ist eher dumm.

Zitat (pico26 @ 26.02.2009, 00:37) *
Ich wurde vor paar Stunden von einem gut bekannten Starrenkasten geblitzt.

Was jetzt... rolleyes.gif


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gospel_caravan
Beitrag 27.02.2009, 09:46
Beitrag #30


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Zitat (Bill @ 26.02.2009, 16:17) *
...Polizisten, denn die haben Augenmaß im Gegensatz zu den den kommunalen:
...


Gäbe es die bösen "Kommunalen" nicht, wäre die Polizei sicherlich etwas großzügiger ausgestattet und könnte (müsste) auch bei den sog. Kleinigkeiten "zuschlagen".
Was mir jedoch auch auffällt, dass die alten "Schutzmänner" immer mehr aussterben. Ich glaube hier in Hessen ist es so, dass man als Neuer bei der Polizei grundsätzlich sein Abi in der Tasche hat?!?! Ist das so, ja?
Nicht falsch verstehen, aber eigentlich möchte ich schon den Zusammenhang herstellen, dass die Polizei (in Hessen) den "einfachen" Beamten abgeschafft hat, oder noch abschafft und im Gegenzug die Kommunen den Ausgleich hier stellen sollen.
??
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Kühltaxi
Beitrag 27.02.2009, 14:56
Beitrag #31


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Stimmt, Grün-/Blaustern stirbt langsam aus. Die neuen alle ab Kommissar aufwärts und die alten werden wohl auch nach und nach hochbefördert. Daß es deshalb keine klassischen "Schutzmänner" mehr geben soll, muß ja nicht sein, siehe Toto und Harry, POK und PK.
Sollte sich die BW mal zum Beispiel nehmen und auch die uralten XXXFeldwebel zu Leutnanten machen! cool.gif


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Mclane
Beitrag 27.02.2009, 15:35
Beitrag #32


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Zitat (Bill @ 26.02.2009, 16:17) *
Beispiel: Wenn 50 erlaubt ist und ein Autofahrer 50 fahren will (was sein gutes Recht ist), dann kann es schonmal passieren, dass aus diesen 50 mal 54, 55, 58 werden. Nun könnte man sagen: "54 geht gar nicht, weil es sind ja nur 50 erlaubt". Was passiert aber, wenn ein Autofahrer sich dann richtig anstrengt und sich vollstens auf die Geschwindigkeit konzentriert, um nicht 1 km/h zu schnell zu sein? Richtig, er ist an anderer Stelle unaufmerksamer (weil unendlich viel Aufmerksamkeit halt nicht möglich ist) und dann passiert evt etwas, was noch weniger gewollt ist als die 4 km/h zu schnell. Auch wenn viele von euch damit sicher nicht einverstanden sein werden: Diesen Faktor kann man nicht wegdiskutieren, er besteht. Und mir ist jemand, der innerorts 55 fährt und dafür auf die Fahrbahn schaut lieber als jemand, der mit exakt 50 seinen Tacho anstarrt. Es sollte daher eine moralische Verpflichtung für die Überwachenden sein, Augenmaß walten zu lassen, um die Prioritäten nicht falsch zu setzen. Natürlich könnte man sagen "muss man halt vorsorglich nur 45 km/h fahren, dann werdens auch nie über 50". Macht aber keiner. Und bei unter 5 km/h zuviel zu blitzen macht definitiv die Straßen unsicherer statt sicherer.
Ja, ich weiß, das Kind rennt mir direkt vor Auto und mit 49,5 km/h blabla........Bremsweg....blub......


Armer Autofahrer, der bei der Konzentration auf das erlaubte Aufmerksamkeitdefizite erleiden muss *snieff*. Andersrum wird ein Schuh draus. Wer schon nicht in der Lage ist bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hinreichende Aufmerksamkeitreserven für die Beobachtung des Geschehens um ihn herum zu haben, der muss entweder seine Geschwindigkeit an seine Fähigkeiten anpassen oder ganz auf diese für seine Möglichkeiten zu gefährliche Fortbewegung verzichten.


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Bill
Beitrag 27.02.2009, 16:01
Beitrag #33


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Du hast mich null!! verstanden @McLane. Man sollte bevor man auf Posts antwortet zunächst einmal den Denkapparat aktivieren und genau lesen.
Umgekehrt wie du es sagst wird zwar theoretisch ein toller Schuh draus, der aber leider dem gewöhnlichen Autofahrer nicht passt.


Zitat
Wer schon nicht in der Lage ist bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hinreichende Aufmerksamkeitreserven für die Beobachtung des Geschehens um ihn herum zu haben, der muss entweder seine Geschwindigkeit an seine Fähigkeiten anpassen oder ganz auf diese für seine Möglichkeiten zu gefährliche Fortbewegung verzichten.


Habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet? Natürlich MUSS er das, aber er tut es eben nicht! Es steht völliger außer Frage, dass die maximale Sicherheit erreicht wird, wenn alle Regeln eingehalten werden.
PRAKTISCH ist es jedoch so, dass kein Autofahrer sein Auto stehen lässt, nur weil er deiner Meinung nach nicht fähig ist. PRAKTISCH ist es auch so, dass fast keiner 45@50 fährt, nur damit er ja nie dazu kommt mal zu schnell zu sein.
PRAKTISCH ist es so, dass bei Erhöhung des Überwachungsdrucks im Minimalbereich der Autofahrer dazu verleitet wird seine Aufmerksamkeit zu einseitig zu konzentrieren und das kann nicht gewollt sein!

Vergleichbares Beispiel: Viele Städte erachten es scheinbar für sinnvoll in der Nähe von Einmündungen Fußgängerüberweg, Radweg, Wegweiser, Parkstreifen, Werbetafel, Weihnachtsbaum und Bushaltestelle gleichzeitig anzubringen.
Natürlich ist es dann theoretisch so, dass der Autofahrer beim Abbiegen weder Fußgänger noch Radfahrer gefährden darf. PRAKTISCH ist es jedoch so, dass zu hektischen Zeiten eine völlige Reizüberflutung stattfindet und es dann eben doch zu Unfällen kommt, welche durch eine geschicktere behördliche Herangehensweise vermieden werden könnten.


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Malermeister
Beitrag 27.02.2009, 17:08
Beitrag #34


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Es ist nicht nur
Zitat (Bill @ 27.02.2009, 16:01) *
theoretisch so, dass der Autofahrer beim Abbiegen weder Fußgänger noch Radfahrer gefährden darf.
sondern auch
Zitat (Bill @ 27.02.2009, 16:01) *
PRAKTISCH
Zitat (Bill @ 27.02.2009, 16:01) *
so, dass der Autofahrer beim Abbiegen weder Fußgänger noch Radfahrer gefährden darf.

Wenn es so ist, dass
Zitat (Bill @ 27.02.2009, 16:01) *
izu hektischen Zeiten eine völlige Reizüberflutung stattfindet und es dann eben doch zu Unfällen kommt,
kommen kann, sollte jeder Fahrer
Zitat (Bill @ 27.02.2009, 16:01) *
durch eine geschicktere
, umsichtigere und defensive
Zitat (Bill @ 27.02.2009, 16:01) *
Herangehensweise
Unfälle vermeiden können. whistling.gif


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Bill
Beitrag 27.02.2009, 17:17
Beitrag #35


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Richtig @Malermeister. Theoretisch sollte nie was passieren. Weder Unfall noch Owis. Da die Theorie leider mit der Praxis nicht deckungsgleich ist muss man den optimalsten praktisch machbaren Zustand erreichen. Und der liegt eben nicht darin 1-2 km/h zuviel zu ahnden.


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Mclane
Beitrag 27.02.2009, 17:42
Beitrag #36


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Zitat (Bill @ 27.02.2009, 16:01) *
Du hast mich null!! verstanden @McLane. Man sollte bevor man auf Posts antwortet zunächst einmal den Denkapparat aktivieren und genau lesen.
Umgekehrt wie du es sagst wird zwar theoretisch ein toller Schuh draus, der aber leider dem gewöhnlichen Autofahrer nicht passt.


Zitat
Wer schon nicht in der Lage ist bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hinreichende Aufmerksamkeitreserven für die Beobachtung des Geschehens um ihn herum zu haben, der muss entweder seine Geschwindigkeit an seine Fähigkeiten anpassen oder ganz auf diese für seine Möglichkeiten zu gefährliche Fortbewegung verzichten.


Habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet? Natürlich MUSS er das, aber er tut es eben nicht! Es steht völliger außer Frage, dass die maximale Sicherheit erreicht wird, wenn alle Regeln eingehalten werden.
PRAKTISCH ist es jedoch so, dass kein Autofahrer sein Auto stehen lässt, nur weil er deiner Meinung nach nicht fähig ist. PRAKTISCH ist es auch so, dass fast keiner 45@50 fährt, nur damit er ja nie dazu kommt mal zu schnell zu sein.
PRAKTISCH ist es so, dass bei Erhöhung des Überwachungsdrucks im Minimalbereich der Autofahrer dazu verleitet wird seine Aufmerksamkeit zu einseitig zu konzentrieren und das kann nicht gewollt sein!

Vergleichbares Beispiel: Viele Städte erachten es scheinbar für sinnvoll in der Nähe von Einmündungen Fußgängerüberweg, Radweg, Wegweiser, Parkstreifen, Werbetafel, Weihnachtsbaum und Bushaltestelle gleichzeitig anzubringen.
Natürlich ist es dann theoretisch so, dass der Autofahrer beim Abbiegen weder Fußgänger noch Radfahrer gefährden darf. PRAKTISCH ist es jedoch so, dass zu hektischen Zeiten eine völlige Reizüberflutung stattfindet und es dann eben doch zu Unfällen kommt, welche durch eine geschicktere behördliche Herangehensweise vermieden werden könnten.


Tja das dürfte auf dich zurückfallen. Der Autofahrer wie du ihn beschreibst hat nichts auf der Strasse zu suchen. Glücklicherweise sind die meisten, die über Jahrzehnte ohne Punkte und ohne selbst verursachte Unfälle auf den Strassen unterwegs sind, zu hinreichender Konzentration in der Lage.


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Malermeister
Beitrag 27.02.2009, 17:54
Beitrag #37


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@Bill Du argumentierst mit einem erhöhten Aufmerksamkeitsdefizit verursacht durch die Beachtung der zHg und schlägst dann noch die Brücke zum Schilderwald, um das zu untermauern bzw ein weiteres Argument für die Überschreitung der zHg zu finden - also schon fast höhere Gewalt oder aber es wird dem Autolenker einen unmögliche Leistung abgefordert. think.gif
Es mag Situationen geben, bei denen die Wildwucherungen des Schilderwaldes Gefährdungspotential enthalten könnten.
Allerdings finde ich deine Argumentationskette doch ziemlich abstrus.

Wer nicht mit 50 + 2 gemessen und geahndet werden möchte, sollte eben etwas unter 50 bleiben.
Oder - wie GSX-R schon schrob - einfach abhaken unter Risiken des Lebens..... whistling.gif

übrigens: 'optimal ' ist ein Superlativ und lässt sich nicht steigern.


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Bill
Beitrag 27.02.2009, 18:01
Beitrag #38


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Zitat
Tja das dürfte auf dich zurückfallen.


Wieso auf mich?


Du hast nicht im Entferntesten verstanden wovon ich rede. Genau diese Autofahrer von denen du redest, die punkte- und unfallfreien sind in der Regel die, die souverän fahren und sich von wenigen km/h zu schnell auch nicht abschrecken lassen. Das hat mit ausreichender Konzentration nichts zu tun, von Konzentration schrieb ich kein Wort. Und ja, zwischen Konzentration und Aufmerksamkeit ist ein Unterschied!

Durch exaktes am Limit fahren wird unnötig viel Aufmerksamkeit auf wenig wichtige Dinge gelenkt und damit wichtigere Dinge vernachlässigt. Dies kann man selbstverständlich bei den meisten nicht beobachten, weil sie das exakte Einhalten der Limits nicht interessiert. Würde man sie aber dazu zwingen, dass sie sich für 1-5 km/h zu schnell interessieren müssten, dann würde man eine Situation erschaffen, die gefährlicher als die jetzige ist.


Zitat
Wer nicht mit 50 + 2 gemessen und geahndet werden möchte, sollte eben etwas unter 50 bleiben.
Oder - wie GSX-R schon schrob - einfach abhaken unter Risiken des Lebens.....


Sorry, du liegst daneben. Natürlich, nachdem das Foto im Kasten ist, ist es eh zu spät.
Und dein fett markiertes "sollte" ist eben die pure, in der Praxis nicht vorkommende Theorie. Es fährt NAHEZU KEIN MENSCH aus Angst vor Blitzern absichtlich unter dem Limit. Das ist nunmal die knallharte Praxis. Es wird dann lediglich der Geschwindigkeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt, was aber in den Bereichen +1 bis +5 km/h völlige Aufmerksamkeitsverschwendung ist.


Zitat
übrigens: 'optimal ' ist ein Superlativ und lässt sich nicht steigern.


In der Theorie ja. Das praktische Optimum lässt sich durch theoretische Konstruktionen jedoch durchaus übertreffen.



Zitat
bzw ein weiteres Argument für die Überschreitung der zHg zu finden - also schon fast höhere Gewalt oder aber es wird dem Autolenker einen unmögliche Leistung abgefordert.


Ich bitte dich, solche haltlosen Unterstellungen zu unterlassen. Ich habe nie ein Argument für das Überschreiten der zHG finden wollen. Ich habe lediglich argumentiert, warum es klug ist, geringfügige Überschreitungen nicht zu ahnden. Das Einhalten der zHG ist im übrigen keine unmögliche Leistung, im minimalen Bereich jedoch eine UNNÖTIGE Leistung.


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Malermeister
Beitrag 27.02.2009, 18:09
Beitrag #39


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OK - in Zukunft werde ich keinen Bezug mehr zu deiner grammatikalischen Ungenauigkeit nehmen.
Ich hab übrigens überhaupt kein Problem genau 50 zu fahren. Ich dreh mir nebenbei noch ne Zigarette.... laugh2.gif


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Bill
Beitrag 27.02.2009, 18:13
Beitrag #40


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Zitat
OK - in Zukunft werde ich keinen Bezug mehr zu deiner grammatikalischen Ungenauigkeit nehmen.


Das war gar keine Ungenauigkeit, sondern ein ähhhhhh bewusst eingesetztes Stilmittel. rolleyes.gif


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haschee
Beitrag 27.02.2009, 18:23
Beitrag #41


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Zitat (Bill @ 27.02.2009, 16:01) *
PRAKTISCH ist es auch so, dass fast keiner 45@50 fährt, nur damit er ja nie dazu kommt mal zu schnell zu sein.
PRAKTISCH ist es so, dass bei Erhöhung des Überwachungsdrucks im Minimalbereich der Autofahrer dazu verleitet wird seine Aufmerksamkeit zu einseitig zu konzentrieren und das kann nicht gewollt sein!


Die Schweizer machen das, die haben da keine Probleme mit.
Und einseitige Konzentration? Tacho +x geht doch heute auch problemlos, wieso sollte Strich Tacho oder bischen darunter nicht gehen?

Das Problem in Deutschland ist doch folgendes: 1. Die Strafen sind zu gering und 2. der Druck ist zu gering.

Und im geringen Überschreitungsbereich hat sich da leider weder beim einen noch beim anderen was getan. Nur im höheren Bereich ein bischen, aber meiner Meinung nach noch nicht genug.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Q-Treiberin
Beitrag 27.02.2009, 18:30
Beitrag #42


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Ich versteh die Aufregung hier nicht. Habe auch schon klaglos für eine Überschreitung von sagenhaften 1 km/h bezahlt.. thread.gif So what, hab ich wohl grad auf Fußgänger geachtet... whistling.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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tomcraft
Beitrag 27.02.2009, 18:34
Beitrag #43


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Zitat (Q-Treiberin @ 27.02.2009, 18:30) *
Ich versteh die Aufregung hier nicht. Habe auch schon klaglos für eine Überschreitung von sagenhaften 1 km/h bezahlt.. thread.gif So what, hab ich wohl grad auf Fußgänger geachtet... whistling.gif



Ich glaube mich zu erinnern, dass ich das schon mal las... und wenn nicht Du es schriebst nicht geglaubt hätte dass es das gibt und obwohl ich durchaus die StVO beachte hätte ich garantiert so ein Verwarnungsgeldangebot nicht bezahlt. wavey.gif Mir fehlt irgendwie die subjektive Vorwerfbarkeit der Tat, objektiv 1 km/h zu schnell ist messbar und ok, subjektiv wohl aber kaum vorwerfbar.
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Bill
Beitrag 27.02.2009, 18:39
Beitrag #44


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Zitat
Die Schweizer machen das, die haben da keine Probleme mit.


Was aber auch nicht heißt, dass es ohne nicht besser ginge.



Zitat
2. der Druck ist zu gering.


Ja, die allseits bekannte Leier. Nur leider um einiges zu kurz gedacht.


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Q-Treiberin
Beitrag 27.02.2009, 18:51
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Zitat (tomcraft @ 27.02.2009, 18:34) *
obwohl ich durchaus die StVO beachte hätte ich garantiert so ein Verwarnungsgeldangebot nicht bezahlt.
Ab wann würdest Du denn bezahlen? think.gif
Da wären wir denn wieder bei der Frage (die ja auch TE's häufig stellen), wo eine solche Grenze/Puffer denn gesetzt werden soll. Bei 3 km/h, bei 8 km/h?

Ob ich es übertrieben finde, das Gerät so einzustellen, dass sie auch bei Verstößen in dieser "Größen"ordnung auslösen steht auf einem anderen Blatt. Aber ansonsten bleibt es dabei, ich war zu schnell (und schäme mich dafür zu Tode thread.gif )


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Malermeister
Beitrag 27.02.2009, 18:57
Beitrag #46


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Zitat (Q-Treiberin @ 27.02.2009, 18:51) *
ich war zu schnell (und schäme mich dafür zu Tode thread.gif )
nicht doch


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tomcraft
Beitrag 27.02.2009, 19:11
Beitrag #47


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Zitat (Q-Treiberin @ 27.02.2009, 18:51) *
Zitat (tomcraft @ 27.02.2009, 18:34) *
obwohl ich durchaus die StVO beachte hätte ich garantiert so ein Verwarnungsgeldangebot nicht bezahlt.
Ab wann würdest Du denn bezahlen? think.gif


Wenn die Frage nicht polemisch gemeint war dann hier meine ehrliche Antwort: Mit der praktizierten Regelung, ab plus 9 km/h zu blitzen und dann + 6 km/h vorzuwerfen kann ich gut leben.

Es geht ja nicht darum, eine eventuelle Übertretung aus Selbstzweck zu ahnden, darauf lege ich ausdrücklich Wert. Wer 1 km/h zu schnell fährt, fährt zu schnell aber es muss eben und kann m.E. nach nicht sanktioniert werden. Wie geschrieben, hätte ich auch nicht geglaubt, dass dies in der Praxis tatsächlich geschieht.

Nicht umsonst wurde oben schon gepostet, dass die Amtsgerichte derartige Sachen ja auch gar nicht mitmachen und das hat auch seinen Grund. Wie von mir schon eingeworfen fehlt es mir bei derart geringen Überschreitungen bereits an der subjektiven Vorwerfbarkeit. Messbar wäre ja bereits eine Überschreitung wie oben gepostet von 0,00001 km/h und damit die Grenze objektiv überschritten.

Zum anderen dürfte die Gefährdung Dritter durch eine gefahrene Geschwindigkeit von 51 km/h bei erlaubten 50 km/h um gar nichts erhöht sein, so dass die "Tat" gar keine ist außer einer rein formalen Überschreitung ohne jeden Unrechtswert. Da auch eine Ordnungswidrigkeit aber eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung voraussetzt ( § 1 I OWiG ) würde ich bei einer Überschreitung um 1 km/h glatt beide Tatbestandsmerkmale bestreiten und wäre sehr gerne zu einer Hauptverhandlung erschienen, wobei allerdings die Sache spätestens mit Anlandung beim AG nach § 47 OWiG wenn nicht mit Freispruch beendet gewesen wäre.
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Q-Treiberin
Beitrag 27.02.2009, 19:14
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Zitat (tomcraft @ 27.02.2009, 19:11) *
Wenn die Frage nicht polemisch gemeint war dann hier meine ehrliche Antwort: Mit der praktizierten Regelung, ab plus 9 km/h zu blitzen und dann + 6 km/h vorzuwerfen kann ich gut leben.
War sie absolut nicht, sondern ehrlich gemeint. Die von Dir genannte und von mir auch bevorzugte Regelung wird ja auch meist so praktiziert. Mir ging es bei der Frage auch nur darum, dass der Gesetzgeber diesen Puffer eben nicht eingebaut hat und daher theoretisch auch 1 km/h zuviel zu ahnden ist.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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tomcraft
Beitrag 27.02.2009, 19:18
Beitrag #49


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Zitat (Q-Treiberin @ 27.02.2009, 19:14) *
Zitat (tomcraft @ 27.02.2009, 19:11) *
Wenn die Frage nicht polemisch gemeint war dann hier meine ehrliche Antwort: Mit der praktizierten Regelung, ab plus 9 km/h zu blitzen und dann + 6 km/h vorzuwerfen kann ich gut leben.
War sie absolut nicht, sondern ehrlich gemeint. Die von Dir genannte Regelung wird ja auch meist so praktiziert.



OK. Darf ich bitte ehrlich fragen, ob Du die Verwarnung damals als gerechtfertigt empfunden hast?

Edit: Der nicht vorhandene Puffer ist, zumindest meiner Meinung nach, die fehlende subjektive Vorwerfbarkeit bei 1, 2 oder 3 km/h plus.
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Q-Treiberin
Beitrag 27.02.2009, 19:21
Beitrag #50


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Zitat (tomcraft @ 27.02.2009, 19:18) *
OK. Darf ich bitte ehrlich fragen, ob Du die Verwarnung damals als gerechtfertigt empfunden hast?
Nö, hab den Staat und die ausführenden police.gif verflucht... rolleyes.gif Und mehr als zähneknirschend bezahlt!
Ehrlich genug? wavey.gif


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oder
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