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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28494 ![]() |
nachdem ich mich hier im Forum etwas umgeschaut habe, bin ich nicht viel schlauer geworden. Folgende Problematik: Hinter meinem kleinen Traktor (zugelassen mit schwarzem Kennzeichen - Geschwindigkeit kleiner 25 km/h) möchte ich einen kleinen Anhänger betreiben. Anhänger ist eigentlich zuviel gesagt. Die Gesamtbreite ist kleiner 1 Meter. Die Gesamtlänge beträgt ca. 1,5 Meter. Der Anhänger ist ein Eigenbau ohne Typenschild oder Nachweis des Achsherstellers. Unter welchen Voraussetzungen darf ich diesen "Anhänger" hinter meinem Traktor betreiben? Benötige ich Rückstrahler, Beleuchtung, Nummernschild? Der Anhänger wird nicht für lof Zwecke benötigt. Er dient nur dazu an histrorischen Ausstellungen / Ausfahrten dabei zu sein. Ich würde mich über Meldungen freuen. Vielleicht auch ein Verweis auf diverse §§ Gruß vom Landei |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1300 Beigetreten: 05.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29219 ![]() |
..da dein Traktor mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist, gibt’s für den Anhänger nur die gleiche Alternative...was bei einem Eigenbau unmöglich, bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu machen wäre...
Wenn der Einsatz (historische Ausfahrten) selten ist, wäre in rotes Kurzzeitkennzeichen vielleicht eine Alternative. Beleuchtungseinrichtung halte ich eh für unumgänglich. Ich bin allerdings auch nur Vielmitleser hier...jemand aus der Profigruppe wird’s dir sicher noch bestätigen. ![]() |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 721 Beigetreten: 01.05.2006 Wohnort: Schleswig-Holstein / Rendsburg Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
Unter welchen Voraussetzungen darf ich diesen "Anhänger" hinter meinem Traktor betreiben? Benötige ich Rückstrahler, Beleuchtung, Nummernschild? Da der Anhänger unter §16 StVZO fällt und gemäß FZV §4 keine "Lof-Ausnahme" besteht unterliegt der Anhänger den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO und den darin genannten weiterführenden Vorschriften. -------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1657 Beigetreten: 02.11.2006 Mitglieds-Nr.: 24781 ![]() |
Zitat ..da dein Traktor mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist, gibt’s für den Anhänger nur die gleiche Alternative... Wieso? Was spricht dagegen einen regulär zugelassenen und steuerpflichtigen Traktor mit zulassungsfreiem oder steuerbefreitem Anhänger in der Landwirtschaft einzusetzen? -------------------- "Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007
Die heutige Jugend |
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Gast_fusel_* |
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Beitrag
#5
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Wäre es denn möglich, am Anhänger drei Stahlstifte an tragenden Teilen anzuschweißen und einen Lichterbalken hinten dranzuklemmen? Dann per Dreipunkthydraulik aufnehmen und er ist nur noch ein Eigenbau-Anbaugerät, aber eben kein Anhänger mehr.
Wäre jetzt mein (blauäugiger?) Vorschlag ![]() -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1300 Beigetreten: 05.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29219 ![]() |
Wieso? Was spricht dagegen einen regulär zugelassenen und steuerpflichtigen Traktor mit zulassungsfreiem oder steuerbefreitem Anhänger in der Landwirtschaft einzusetzen? ..vielleicht, dass der TE in keiner Weise in der Landwirtschaft tätig ist...sonst hätte er an seinem Traktor doch sicherlich auch steuerbefreite grüne Kennzeichen ![]() |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
FZV §3 2 a ... in land - od. forstwirtschaftlichen Betrieben
![]() d.h. o.g. Betriebe nicht gemeldet, normale Zulassungs + Steuer + Versicherung erforderlich. ![]() -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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Beitrag
#9
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28494 ![]() |
Danke für die Meinungen zu dem Thema, meine Hoffnung war noch ein wenig daß die Größe mitentscheidend ist.... oder daß für Fahrten von und zu historischen Veranstaltungen andere "Regeln" gelten.
Gruß vom Landei |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 02:56 |