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> Anhänger hinter Traktor, zu viel gehört und gelesen
Landei_71
Beitrag 24.02.2009, 10:53
Beitrag #1


Neuling
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Guten Morgen,
nachdem ich mich hier im Forum etwas umgeschaut habe, bin ich nicht viel schlauer geworden.

Folgende Problematik:
Hinter meinem kleinen Traktor (zugelassen mit schwarzem Kennzeichen - Geschwindigkeit kleiner 25 km/h) möchte ich einen kleinen Anhänger betreiben.
Anhänger ist eigentlich zuviel gesagt. Die Gesamtbreite ist kleiner 1 Meter. Die Gesamtlänge beträgt ca. 1,5 Meter.
Der Anhänger ist ein Eigenbau ohne Typenschild oder Nachweis des Achsherstellers.

Unter welchen Voraussetzungen darf ich diesen "Anhänger" hinter meinem Traktor betreiben? Benötige ich Rückstrahler, Beleuchtung, Nummernschild?

Der Anhänger wird nicht für lof Zwecke benötigt. Er dient nur dazu an histrorischen Ausstellungen / Ausfahrten dabei zu sein.

Ich würde mich über Meldungen freuen. Vielleicht auch ein Verweis auf diverse §§

Gruß vom Landei
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Barney
Beitrag 24.02.2009, 11:44
Beitrag #2


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..da dein Traktor mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist, gibt’s für den Anhänger nur die gleiche Alternative...was bei einem Eigenbau unmöglich, bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu machen wäre...

Wenn der Einsatz (historische Ausfahrten) selten ist, wäre in rotes Kurzzeitkennzeichen vielleicht eine Alternative. Beleuchtungseinrichtung halte ich eh für unumgänglich.

Ich bin allerdings auch nur Vielmitleser hier...jemand aus der Profigruppe wird’s dir sicher noch bestätigen. wavey.gif
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arnolt
Beitrag 24.02.2009, 13:35
Beitrag #3


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Zitat (Landei_71 @ 24.02.2009, 10:53) *
Unter welchen Voraussetzungen darf ich diesen "Anhänger" hinter meinem Traktor betreiben? Benötige ich Rückstrahler, Beleuchtung, Nummernschild?


Da der Anhänger unter §16 StVZO fällt und gemäß FZV §4 keine "Lof-Ausnahme" besteht unterliegt der Anhänger den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO und den darin genannten weiterführenden Vorschriften.


--------------------
Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
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Bill
Beitrag 24.02.2009, 14:27
Beitrag #4


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Zitat
..da dein Traktor mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist, gibt’s für den Anhänger nur die gleiche Alternative...


Wieso? Was spricht dagegen einen regulär zugelassenen und steuerpflichtigen Traktor mit zulassungsfreiem oder steuerbefreitem Anhänger in der Landwirtschaft einzusetzen?


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


Die heutige Jugend
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Gast_fusel_*
Beitrag 24.02.2009, 14:31
Beitrag #5





Guests






eigentlich nur das:

Zitat (Landei_71 @ 24.02.2009, 10:53) *
Der Anhänger wird nicht für lof Zwecke benötigt. Er dient nur dazu an histrorischen Ausstellungen / Ausfahrten dabei zu sein.
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Dlarah
Beitrag 24.02.2009, 15:56
Beitrag #6


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Wäre es denn möglich, am Anhänger drei Stahlstifte an tragenden Teilen anzuschweißen und einen Lichterbalken hinten dranzuklemmen? Dann per Dreipunkthydraulik aufnehmen und er ist nur noch ein Eigenbau-Anbaugerät, aber eben kein Anhänger mehr.

Wäre jetzt mein (blauäugiger?) Vorschlag  wavey.gif


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Barney
Beitrag 24.02.2009, 17:20
Beitrag #7


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Zitat (Bill @ 24.02.2009, 14:27) *
Wieso? Was spricht dagegen einen regulär zugelassenen und steuerpflichtigen Traktor mit zulassungsfreiem oder steuerbefreitem Anhänger in der Landwirtschaft einzusetzen?

..vielleicht, dass der TE in keiner Weise in der Landwirtschaft tätig ist...sonst hätte er an seinem Traktor doch sicherlich auch steuerbefreite grüne Kennzeichen rolleyes.gif
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Sachse
Beitrag 24.02.2009, 17:47
Beitrag #8


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FZV §3 2 a ... in land - od. forstwirtschaftlichen Betrieben whistling.gif

d.h. o.g. Betriebe nicht gemeldet, normale Zulassungs + Steuer + Versicherung erforderlich. crybaby.gif


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...sing mei Sachse sing....
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Landei_71
Beitrag 25.02.2009, 09:39
Beitrag #9


Neuling
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Danke für die Meinungen zu dem Thema, meine Hoffnung war noch ein wenig daß die Größe mitentscheidend ist.... oder daß für Fahrten von und zu historischen Veranstaltungen andere "Regeln" gelten.

Gruß vom Landei
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