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> Zum 2. mal in einem Jahr geblitzt - was passiert?, 2 mal geblitzt in 1 Jahr mit 49 km/h und 38 km/h zu schnell auf AB
Frappe
Beitrag 23.02.2009, 09:30
Beitrag #1


Neuling


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Mal angenommen jemand wäre im Sommer 2008 an einer AB-Baustelle statt vorgeschriebene 60 zu fahren mit 109 unterwegs gewesen. whistling.gif Das kostet so ca. 1 Monat Fahrverbot und ca. 150 Euro und 3 Punkte. Wie sähe es aber aus wenn man im Januar 2009 nochmals auf einer AB mit 108 km/h statt 70 km/h geblitzt worden wäre. crybaby.gif Hat jemand eine Ahnung inwiefern sich eine solche Wiederholung auswirkt. Normalerweise wären ja mindestens 75 Euro fällig. Macht es in einem solchen Fall evtl. Sinn die Radar-Messung anzuzweifeln? think.gif

Besten Dank fürs Lesen und ggf. Tips!! Gruß, Frappe
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darkstar
Beitrag 23.02.2009, 09:42
Beitrag #2


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Zitat (Frappe @ 23.02.2009, 09:30) *
Wie sähe es aber aus wenn man im Januar 2009 nochmals auf einer AB mit 108 km/h statt 70 km/h geblitzt worden wäre. crybaby.gif Hat jemand eine Ahnung inwiefern sich eine solche Wiederholung auswirkt. Normalerweise wären ja mindestens 75 Euro fällig.
Bei Voreintragungungen im VZR kann das Bußgeld angemessen erhöht werden. Wenn Vorsatz angenommen wird, ist eine Verdopplung des Bußgeldsatzes nicht ausgeschlossen.

Desweiteren droht ein Regelfahrverbot von 1 Monat siehe FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres.
Zitat (Frappe @ 23.02.2009, 09:30) *
Macht es in einem solchen Fall evtl. Sinn die Radar-Messung anzuzweifeln? think.gif
Mit welcher Begründung denn?

mfg
darkstar


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steveluke
Beitrag 23.02.2009, 09:44
Beitrag #3


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Wenn innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit wiederholt um mehr als 25 km/h überschritten wurde, kann ein Fahrverbot verhängt werden, selbst wenn die aktuelle Überschreitung -für sich allein gesehen- für ein Fahrverbot nicht ausgereicht hätte: FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres.
Auf Grund von Voreintragungen kann übrigens auch das Bußgeld angemessen erhöht werden.

Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, sollte sich nicht an der drohenden Rechtsfolge bemessen, sondern an objektiv angreifbaren Punkten der Messung.
Ohne Rechtsanwalt (mit Akteneinsicht) ist da kaum was zu holen.


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Frappe
Beitrag 23.02.2009, 10:04
Beitrag #4


Neuling


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Vielen Dank für die Info. Einen wirklichen Grund dafür die Radarmessung anzuzweifeln gibt es nicht.
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AMenge
Beitrag 23.02.2009, 10:05
Beitrag #5


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Dann spar dir den Aufwand. Die Leute, die die Messungen durchführen, sind ja nicht von gestern und durchaus interessiert, das ihnen die Messungen anschliessend nicht um die Ohren gehauen werden. Den Ansatzpunkt würde ich daher beerdigen.
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