Zum 2. mal in einem Jahr geblitzt - was passiert?, 2 mal geblitzt in 1 Jahr mit 49 km/h und 38 km/h zu schnell auf AB |
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Zum 2. mal in einem Jahr geblitzt - was passiert?, 2 mal geblitzt in 1 Jahr mit 49 km/h und 38 km/h zu schnell auf AB |
23.02.2009, 09:30
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.02.2009 Mitglieds-Nr.: 47026 |
Besten Dank fürs Lesen und ggf. Tips!! Gruß, Frappe |
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23.02.2009, 09:42
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wie sähe es aber aus wenn man im Januar 2009 nochmals auf einer AB mit 108 km/h statt 70 km/h geblitzt worden wäre. Hat jemand eine Ahnung inwiefern sich eine solche Wiederholung auswirkt. Normalerweise wären ja mindestens 75 Euro fällig. Bei Voreintragungungen im VZR kann das Bußgeld angemessen erhöht werden. Wenn Vorsatz angenommen wird, ist eine Verdopplung des Bußgeldsatzes nicht ausgeschlossen.Desweiteren droht ein Regelfahrverbot von 1 Monat siehe FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres. Macht es in einem solchen Fall evtl. Sinn die Radar-Messung anzuzweifeln? Mit welcher Begründung denn? mfg darkstar -------------------- |
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23.02.2009, 09:44
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Wenn innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit wiederholt um mehr als 25 km/h überschritten wurde, kann ein Fahrverbot verhängt werden, selbst wenn die aktuelle Überschreitung -für sich allein gesehen- für ein Fahrverbot nicht ausgereicht hätte: FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres.
Auf Grund von Voreintragungen kann übrigens auch das Bußgeld angemessen erhöht werden. Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, sollte sich nicht an der drohenden Rechtsfolge bemessen, sondern an objektiv angreifbaren Punkten der Messung. Ohne Rechtsanwalt (mit Akteneinsicht) ist da kaum was zu holen. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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23.02.2009, 10:04
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.02.2009 Mitglieds-Nr.: 47026 |
Vielen Dank für die Info. Einen wirklichen Grund dafür die Radarmessung anzuzweifeln gibt es nicht.
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23.02.2009, 10:05
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9290 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Dann spar dir den Aufwand. Die Leute, die die Messungen durchführen, sind ja nicht von gestern und durchaus interessiert, das ihnen die Messungen anschliessend nicht um die Ohren gehauen werden. Den Ansatzpunkt würde ich daher beerdigen.
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