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> Pausenregelung Mehrfahrerbetrieb
buslenker
Beitrag 19.02.2009, 10:27
Beitrag #1


Neuling
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Schönen Tag zusammen,

wie sind eigentlich im zwei-Fahrer-Betrieb die Pausen einzuhalten?
Bei uns kommt es ganz selten vor, das wir mit zwei Fahrern mal eben aus dem Rhein-Main-Gebiet
nach Österreich und zurück fahren müssen, entweder leer hin und mit Fahrgästen besetzt zurück oder
Fahrgäste absetzen und leer zurück. Mit Fahrgästen ist es klar, die üblichen Pausen 15min und 30 min werden gemacht.
Bei der Leerfahrt mit zwei Fahrern wird aber in der Regel nur Fahrerwechsel gemacht und weiter. Ist das korrekt?

Dazu habe ich folgende Aussage im Web gefunden:
Frage:

Unterbricht der 1. Fahrer nach den Sozialvorschriften für Beschäftigte im gewerblichen Güterverkehr bei einer Doppelbesatzung("Mehrfahrerbetrieb")seine Lenkzeit bereits dadurch wirksam, indem er sich während der Lenkzeit (LZ) des 2. Fahrers auf dem Beifahrersitz befindet und für ihn daher während dessen Bereitschaftszeit (BZ) anfällt? Beispiel:

Fahrer:1 4,5h LZ / 4,5h BZ / 4,5h LZ / 4,5h BZ / 1h LZ / 1h BZ
Fahrer:2 4,5h BZ / 4,5h LZ / 4,5h BZ / 4,5h LZ / 1h BZ / 1h LZ
und im Anschluss daran mind. 9 Std. Ruhezeit für beide Fahrer im stehenden Fahrzeug.

Oder müssen beide Fahrer nach jeweils 4,5 Std. abwechselnd geleisteter Lenkzeit eine Lenkzeitunterbrechnung von 45 Minuten einlegen?


Nach Art. 4 Buchstabe d VO(EG)561/2006 sind Fahrtunterbrechungen jene Zeiträume; in denen der Fahrer keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausführen darf und die ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach Art. 3 der Richtlinie 2002/15/EG sind Bereitschaftszeiten andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, in denen es sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um etwaigen Anweisungen zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit oder zur Ausführung anderer Arbeiten Folge zu leisten. Diese Zeiten und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Fahrpersonal im Voraus bekannt sein, d.h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraumes.

Die Umsetzung der v.g. Richtlinie erfolgte durch § 21a Arbeitszeitgesetz „Beschäftigung im Straßentransport“.

In § 21a Abs. 3 wird festgelegt, welche Zeiten keine Arbeitszeiten sind. Dieses gilt insbesondere für Bereitschaftszeiten deren Dauer vor Beginn bekannt ist oder die Zeit die der Fahrer in der Mehrfahrerbesatzung während der Fahrt neben dem Fahrer oder in der Schlafkabine verbringt.

Somit entsprechen Bereitschaftszeiten den Anforderungen als Fahrtunterbrechungen im Sinne von Art. 7 VO(EG) 561/2006 da sie weder Fahrtätigkeiten noch andere Arbeiten bzw. Arbeitszeiten sind.


Was meint ihr dazu? Da bei uns in den nächsten Tagen eine Fahrt in dieser Art ansteht, zum ersten mal mit Digitacho, wäre Klarheit ganz gut.
Man will sich ja den Chip nicht versauen uns in ein paar Monaten böse in Frankreich dafür bezahlen.

Viele Grüße vom buslenker
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Gast_LasiLore_*
Beitrag 19.02.2009, 12:12
Beitrag #2





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Du hast in Deinem Beispiel korrekt beschrieben:

Die Bereitschaftszeit auf dem Beifahrersitz ist eine Lenkzeitunterbrechung - aber niemals eine Ruhezeit.
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mala
Beitrag 20.02.2009, 20:43
Beitrag #3


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Bevor Fahrer 1 loslegt, müssen aber auch beide eine ausreichende tägliche Ruhezeit hinter sich haben. Bei Ausnutzen der Reduzierung mindestens 9 Std.
mala


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Burkhard
Beitrag 20.02.2009, 21:23
Beitrag #4


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Du kannst dir ganz einfach merken, dass die Ruhezeit bei einer Mehrfahrerbesatzung nur zur gleichen Zeit und damit logischer Weise bei stehendem Fahrzeug eingenommen werden darf. Verfügt das Führerhaus nicht über zwei Schlafstätten, muss der zweite Fahrer in einer entsprechenden Unterkunft übernachten. Der Bemessungszeitraum beträgt 30 Stunden und die Ruhezeit mindestens 9 Stunden.


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mala
Beitrag 20.02.2009, 21:34
Beitrag #5


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@Burkhard
Ist als Schlafstätte die hinter Sitzreihe ausreichend?

edit: Ich meine natürlich in einem Bus.


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Hoheneicherstation
Beitrag 20.02.2009, 21:53
Beitrag #6


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Zitat (buslenker @ 19.02.2009, 11:27) *
Beispiel:
Fahrer:1 4,5h LZ / 4,5h BZ / 4,5h LZ / 4,5h BZ / 1h LZ / 1h BZ
Fahrer:2 4,5h BZ / 4,5h LZ / 4,5h BZ / 4,5h LZ / 1h BZ / 1h LZ
und im Anschluss daran mind. 9 Std. Ruhezeit für beide Fahrer im stehenden Fahrzeug.
Oder müssen beide Fahrer nach jeweils 4,5 Std. abwechselnd geleisteter Lenkzeit eine Lenkzeitunterbrechnung von 45 Minuten einlegen?


Hallo

Nach deinem Beispiel gehe ich davon aus, beide Fahrer sind gleichzeitig "an Bord"!
Wenn Fahrer: 1 seine 4,5 Std Lenkzeit "um" hat, dann kann Fahrer: 2 nicht unmittelbar weiterfahren ohne dass Fahrer:1 eine Pause von 45 Minuten im
stehenden Fahrzeug ( oder ausserhalb ) gemacht hat!

Im fahrenden Fahrzeug verbrachte Zeiten sind k e i n e Pausen oder Ruhezeiten!

So wäre es richtig:

Fahrer:1 4,5h LZ / 4,5h BZ /45 Min. Pause/ 4,5h LZ / 4,5h BZ /45 Min. Pause/ 1h LZ / 1h BZ
Fahrer:2 4,5h BZ / 4,5h LZ /45 Min. Pause/ 4,5h BZ / 4,5h LZ /45 Min. Pause/ 1h BZ / 1h LZ


Edith: @ Burkard hat es ja schon erklärt
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Polo79
Beitrag 20.02.2009, 21:58
Beitrag #7


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Zitat (Hoheneicherstation @ 20.02.2009, 21:53) *
Nach deinem Beispiel gehe ich davon aus, beide Fahrer sind gleichzeitig "an Bord"!
Wenn Fahrer: 1 seine 4,5 Std Lenkzeit "um" hat, dann kann Fahrer: 2 nicht unmittelbar weiterfahren ohne dass Fahrer:1 eine Pause von 45 Minuten im
stehenden Fahrzeug ( oder ausserhalb ) gemacht hat!

Im fahrenden Fahrzeug verbrachte Zeiten sind k e i n e Pausen oder Ruhezeiten!

So wäre es richtig:

Fahrer:1 4,5h LZ / 4,5h BZ /45 Min. Pause/ 4,5h LZ / 4,5h BZ /45 Min. Pause/ 1h LZ / 1h BZ
Fahrer:2 4,5h BZ / 4,5h LZ /45 Min. Pause/ 4,5h BZ / 4,5h LZ /45 Min. Pause/ 1h BZ / 1h LZ
Tut mir leid, das ist nicht richtig. no.gif
Es ist zwar keine Pause, sondern nur eine Lenkzeitunterbrechung, aber die reicht aus. Das Fahrzeug kann im Zweimannbetrieb praktisch 20 Stunden ohne Unterbrechung fahren.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Hoheneicherstation
Beitrag 20.02.2009, 22:07
Beitrag #8


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Zitat (mala @ 20.02.2009, 22:34) *
Ist als Schlafstätte die hinter Sitzreihe ausreichend?



Wenn die Sitzreihe die Mindestabmessung von 70x190 cm einhält, kann ein kontrollierender cop.gif / police.gif eine ausreichende Schlafstätte anerkennen!

Siehe hierzu auch diesen Thread: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056663873 wavey.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 20.02.2009, 22:27
Beitrag #9


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Zitat (Polo79 @ 20.02.2009, 22:58) *
Es ist zwar keine Pause, sondern nur eine Lenkzeitunterbrechung, aber die reicht aus.



Hab ich nicht irgendwo etwas von Ruhezeiten/ Pausenzeiten nicht im fahrenden Fahrzeug gelesen? think.gif
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Polo79
Beitrag 20.02.2009, 22:44
Beitrag #10


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Die 561/2006 sagt:
Zitat (Artikel 7)
Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt.

Zitat (Artikel 4 d))
„Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird;

Eine Fahrtunterbrechung ist nicht zu verwechseln mit einer Ruhezeit. Eine Ruhezeit muss im stehenden Fahrzeug verbracht werden. Die Zeit als Beifahrer ist demnach eine Fahrtunterbrechung nach Artikel 3 b) 2002/15/EG sowie § 21a Abs. 3 ArbZG.


Jetzt könnte man streiten, ob nach ArbZG nicht trotzdem Pausen vorgeschrieben sind. think.gif unsure.gif
561/2006 fordert keine Pausen, sondern nur "Fahrtunterbrechungen".


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Hoheneicherstation
Beitrag 21.02.2009, 10:29
Beitrag #11


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Zitat (Polo79 @ 20.02.2009, 23:44) *
Jetzt könnte man streiten, ob nach ArbZG nicht trotzdem Pausen vorgeschrieben sind. think.gif unsure.gif
561/2006 fordert keine Pausen, sondern nur "Fahrtunterbrechungen".



Da muss ich nochmal drüber grübeln think.gif
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Gast_Anfänger32_*
Beitrag 22.02.2009, 10:33
Beitrag #12





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Zitat (Polo79 @ 20.02.2009, 22:44) *
Die 561/2006 sagt:


Jetzt könnte man streiten, ob nach ArbZG nicht trotzdem Pausen vorgeschrieben sind. think.gif unsure.gif
561/2006 fordert keine Pausen, sondern nur "Fahrtunterbrechungen".



Ich glaube das dies nicht mehr so ist.
Sondern vielmehr dürfen nun 2 Busfahrer abwechselnd fahren, wobei jeder seine max. mögliche Lenkzeit nach 561/2006 ausschöpfen darf ohne dass (theoretisch) der Bus dazwischen ein mal anhält..
Das ist zwar verrückt, aber erlaubt.

Ich sags euch ganz ehrlich - ein Arbeitgeber der von mir eine Mehr-Fahrer-Besatzung verlangt, und dann meine Anwesenheitszeiten als Beifahrer nicht bezahlen möchte (wobei er nach dem neuen ArbZG auch völlig richtig liegen würde)
dem sage ichs ganz klar - dann kann er seine Tour gerne selber fahren. Ich machs nicht !

Die Neuregelung ist doch ein Witz.

Das wäre genauso, wenn eine Verkäuferin im Geschäft an der Kasse wartet bis ein Kunde zum bezahlen kommt - wenn diese Wartezeiten nun keine bezahlte Arbeitszeit mehr wäre.

Oder der Bauarbeiter der mit der Schippe in der Hand dem Bagger beim Ausheben der Grube zuschaut und wartet bis er auch mal schaufeln darf.

Der Polizist der im Polizeiauto auf dem Beifahrersitz sitz, bekommt doch auch seinen Lohn weiter bezahlt..

Meiner Meinung nach, sollten alle Busfahrer und LKW-Fahrer diese Neuregelung beukottieren. Leider (ich weis) können dies heutzutage die Wenigsten durchziehen.

Viele Grüße

Marc
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Gast_Bernie_*
Beitrag 22.02.2009, 10:48
Beitrag #13





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Mal nochmal zusammengefasst:
In Doppelbesatzung kann man bis zu 20 Std. Nonstop (abgesehen den Halt für Fahrerwechsel nach spätestens 4 1/2 Std.) fahren!!!

In Fahrtunterbrechung muss derjenige sich "nur" erholen können, aber unter VO steht klipp und klar nur unter Punkt "Ruhezeit", daß dies auch "zur freie Verfügung" stehen muss!
Und "Erholen" kann man es auch als Beifahrer! Sei es mit ne nette Gespräch mit dem Fahrer, Zeitung lesen, dösen, Landschaft anschauen etc...

Und noch ein Anmerkung:
Bei Doppelbesatzung muss man in der Tagesruhezeit generell "nur" mind. 9 Std. Tagesruhezeit einlegen, 11 Std. ist dabei nicht einmal nötig! wavey.gif
Selbstverständlich ist diese innerhalb einer 30-Std.-Schicht zu nehmen...
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Hoheneicherstation
Beitrag 22.02.2009, 11:07
Beitrag #14


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Hallo

OK, soweit kann ich das jetzt auch nachvollziehen.

Wenn der Arbeitgeber diese Bereitschaftszeiten, die auf dem Beifahrersitz verbracht werden, nicht bezahlen muss,

- weil keine Arbeitszeit, sondern Zeit die zur freien Verfügung steht... whistling.gif - ist der Arbeitnehmer dann während dieser Zeit versichert? think.gif
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Gast_LasiLore_*
Beitrag 22.02.2009, 13:55
Beitrag #15





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Zitat (Anfänger32 @ 22.02.2009, 10:33) *
Ich glaube das dies nicht mehr so ist.
Sondern vielmehr dürfen nun 2 Busfahrer abwechselnd fahren, wobei jeder seine max. mögliche Lenkzeit nach 561/2006 ausschöpfen darf ohne dass (theoretisch) der Bus dazwischen ein mal anhält..
Das ist zwar verrückt, aber erlaubt.


Das ist richtig. Bei der Kontrolle von osteuropäischen Linienbussen wird man jedoch immer wieder 3 oder sogar 4 Fahrer (von Sibirien) feststellen. Die sind dann der Meinung, dass bei 3 Fahrern 30 Std. in eins gefahren werden kann.
Das ist natürlich nicht so - nach 21 Std. ist spätestens Schluss.



Der Polizist der im Polizeiauto auf dem Beifahrersitz sitz, bekommt doch auch seinen Lohn weiter bezahlt..

Hier irrt der Autor im Vergleich.
Wie kommst Du darauf, dass der Polizist auf dem Beifahrersitz Pause macht??? unsure.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.02.2009, 14:22
Beitrag #16


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Zitat (Hoheneicherstation @ 22.02.2009, 11:07) *
... Wenn der Arbeitgeber diese Bereitschaftszeiten, die auf dem Beifahrersitz verbracht werden, nicht bezahlen muss, - weil keine Arbeitszeit, sondern Zeit die zur freien Verfügung steht... whistling.gif - ist der Arbeitnehmer dann während dieser Zeit versichert? think.gif

Bei einer Lenkzeitunterbrechung (= "kurze Pause") braucht der Fahrer keine Zeit "zur freien Verfügung", sondern nur eine Zeit, in der er weder lenkt noch die Schippe schwingt.
Die "Zeit zur freien Verfügung" ist nur bei der "Ruhezeit" gefordert - und die hat man ja definitiv NICHT, wenn man sich im fahrenden Fahrzeug auf dem Beifahrersitz aufhalten MUSS"
Ob die Beifahrer-Zeit BEZAHLT wird, hat letztlich nichts mit der VO EG 561/2006 zu tun, sondern mit den deutschen Tarifverträgen.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Hoheneicherstation
Beitrag 22.02.2009, 17:53
Beitrag #17


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.02.2009, 15:22) *
Ob die Beifahrer-Zeit BEZAHLT wird, hat letztlich nichts mit der VO EG 561/2006 zu tun, sondern mit den eutschen Tarifverträgen.



Stimmt, meine Frage hat mit dem Verkehrsrecht nicht unbedingt etwas zu tun. Aber interessant zu wissen wäre es doch. think.gif
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Trucker
Beitrag 22.02.2009, 18:29
Beitrag #18


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Zitat (Hoheneicherstation @ 22.02.2009, 17:53) *
Stimmt, meine Frage hat mit dem Verkehrsrecht nicht unbedingt etwas zu tun. Aber interessant zu wissen wäre es doch. think.gif

Kommt auf den Arbeitgeber an meiner zahlt im Nah/Fernverkehr voll andere zahlen zwischen 25-75% je nachdem was sich die Kollegen gefallen lassen. ranting.gif


--------------------
Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Hoheneicherstation
Beitrag 22.02.2009, 18:34
Beitrag #19


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Zitat (Hoheneicherstation @ 22.02.2009, 12:07) *
... - ist der Arbeitnehmer dann während dieser Zeit versichert? think.gif



Das, oben, war meine Frage, z.B. wenn die Zeit nicht oder nur teilweise bezahlt wird ...
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Gast_Bernie_*
Beitrag 22.02.2009, 18:41
Beitrag #20





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Einerseits sitzt der Beifahrer neben dran, aber schaut mal das Gesamte an! Unterm Strich sitzt ein Fahrer innerhalb einer 5-Tages-Woche WENIGER hinterm Lenkrad!!
Denn ein "übliche" Gesamt-Schicht (also incl. Tagesruhezeit) beträgt bei Doppelbesatzung 30 Stunden, und bei Einzelbesatzung 24 Stunden, innerhalb dieser die fahrer jeweils aber maximal gleich lange hinterm Lenkrad sitzen dürfen!
Wobei ein Einzelfahrer "mehr Luft" hat, als ein Doppelbesatzung!
Siehe:
Doppelbesatzung:
30-Stundenschicht (incl. Tagesruhezeit)
Beide Fahrer fahren 10 Std. = 20 Std. so bleibt theoretisch nur noch eine Std. übrig, um z.B. zu laden, Tanken etc...

Einzelfahrer
24-Stunden-Schicht (incl. Tagesruhezeit)
Fahrer fährt 10 Stunden, macht "normale" Tagesruhezeit = 11 Std, so bleibt ihm immer noch 4 Std. übrig!
Wenn er "nur" 9 Std fährt und die Tagesruhezeit verkürzt, dann sind es sogar stolze 6 Std.!!

Ergo:
Ein Doppelbesatzung wird an die Tage, wo Be- und entladen wird, kaum seine Lenkzeit ausschöpfen können!!

PS:
Klar ist man als Beifahrer auch versichert!!
So wie ein Arbeiter (auch wir LKW-Fahrer!!!) schon ab Haustür auf Arbeitsweg und in der Kantine versichert ist!!!
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.02.2009, 18:42
Beitrag #21


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Zitat (Hoheneicherstation @ 22.02.2009, 18:34) *
... - ist der Arbeitnehmer dann während dieser Zeit versichert? think.gif

Das nehme ich doch mal an.
Ein "normaler" Arbeitnehmer ist ja schließlich auf während der (unbezahlten) Mittagspause versichert, solange er sich auf dem Betriebsgelände aufhält.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Polo79
Beitrag 22.02.2009, 18:50
Beitrag #22


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Zitat (Anfänger32 @ 22.02.2009, 10:33) *
Das ist zwar verrückt, aber erlaubt.
Wahrscheinlich ist es auch nach ArbZG erlaubt. Es heißt jedenfalls
Zitat (§ 21a Abs. 3 ArbZG)
Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.
Da die Nr.3 nicht explizit erwähnt wird, gilt das wohl als Ruhepause im Sinne des § 4 ArbZG. unsure.gif

Zitat (Anfänger32 @ 22.02.2009, 10:33) *
Ich sags euch ganz ehrlich - ein Arbeitgeber der von mir eine Mehr-Fahrer-Besatzung verlangt, und dann meine Anwesenheitszeiten als Beifahrer nicht bezahlen möchte (wobei er nach dem neuen ArbZG auch völlig richtig liegen würde)
dem sage ichs ganz klar - dann kann er seine Tour gerne selber fahren. Ich machs nicht !
Das ist ja anscheinend gängige Praxis. Bei Eintageskaffeefahrten bezahlen viele die Standzeit auch überhaupt nicht bzw. einen schlechteren Stundensatz als den ohnehin schon geringen Stundensatz während der Fahrtätigkeit. Die Quittung kommt auf jeden Fall. Ich gehe davon aus, dass die Hälfte aller Unternehmen in 10 Jahren nicht mehr existieren wird, weil sich keine Fahrer mehr finden.

Zitat (Bernie @ 22.02.2009, 10:48) *
Und "Erholen" kann man es auch als Beifahrer!
Naja, erholen ist was anderes. Aber die Regelung ist schon Ok so, wenn man noch extra 1,5 Stunden stehen müsste, würde das die Tour nur unnötig verlängern ohne nennenswerten Effekt auf die Erholung des Einzelnen, eher im Gegenteil.

Zitat (Bernie @ 22.02.2009, 10:48) *
Bei Doppelbesatzung muss man in der Tagesruhezeit generell "nur" mind. 9 Std. Tagesruhezeit einlegen, 11 Std. ist dabei nicht einmal nötig! wavey.gif
Selbstverständlich ist diese innerhalb einer 30-Std.-Schicht zu nehmen...
Zitat (Artikel 8 Abs. 5 561/2006)
Abweichend von Absatz 2 muss ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben.
M.E. kann man daraus nicht folgern, dass eine Mehrfahrerbesatzung generell nur 9 Stunden Ruhezeit einlegen muss. Es ist 3 mal pro Woche möglich wie beim Einzelfahrer.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Gast_Bernie_*
Beitrag 22.02.2009, 19:03
Beitrag #23





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Zitat (Polo79 @ 22.02.2009, 18:50) *
Zitat (Bernie @ 22.02.2009, 10:48) *
Bei Doppelbesatzung muss man in der Tagesruhezeit generell "nur" mind. 9 Std. Tagesruhezeit einlegen, 11 Std. ist dabei nicht einmal nötig! wavey.gif
Selbstverständlich ist diese innerhalb einer 30-Std.-Schicht zu nehmen...
Zitat (Artikel 8 Abs. 5 561/2006)
Abweichend von Absatz 2 muss ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben.
M.E. kann man daraus nicht folgern, dass eine Mehrfahrerbesatzung generell nur 9 Stunden Ruhezeit einlegen muss. Es ist 3 mal pro Woche möglich wie beim Einzelfahrer.

Lies nochmal in den von dir zittierte VO-Auszug durch:
Zitat
(5)
Abweichend von Absatz 2 muss ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben

Und in gesamte Absatz 2 steht:
Zitat
(2) Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen
täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der
Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben.
Beträgt der Teil der täglichen Ruhezeit, die in den 24-Stunden-
Zeitraum fällt, mindestens 9 Stunden, jedoch weniger als 11
Stunden, so ist die fragliche tägliche Ruhezeit als reduzierte
tägliche Ruhezeit anzusehen.

D.h. die in Absatz 5 genannte Abweichung enthebt die GESAMTE Absatz 2, und somit gilt die "reguläre" 11 Std. als auch die 3-malige Verkürzung auf 9 Std NICHT für Doppelbesatzung!
Somit gibt es bei Doppelbesatzung "nur" die Einhaltung von 9 Std. Ruhepause innerhalb von 30 Stunden!

Wäre es dem nicht so, so wäre die Absatz nochmal geteilt, und die Absatz 5 würde auf die entsprechend geteilte Absatz verweisen! wavey.gif

In übrigen, in VO wird mit Absicht nicht von "Doppelbesatzung" geschrieben, sondern von "Mehrfahrerbetrieb", somit sind auch sämtliche Ausrede ausgeschlossen, wenn einer meint, mit 5 Fahrer trotzdem Nonstop fahren zu können!
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Polo79
Beitrag 22.02.2009, 19:34
Beitrag #24


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Laut meinem Fachbuch hast Du Recht. Ich finde aber, dass nicht eindeutig hervorgeht, dass der gesamte Abs. 2 aufgehoben wird. think.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Gast_Bernie_*
Beitrag 22.02.2009, 20:23
Beitrag #25





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Zitat (Polo79 @ 22.02.2009, 19:34) *
Laut meinem Fachbuch hast Du Recht. Ich finde aber, dass nicht eindeutig hervorgeht, dass der gesamte Abs. 2 aufgehoben wird. think.gif

Tja, nenne mir EIN Richtlinie, Verordnung, Gesetztexte etc..., die in gesamte Werk Volksverständlich geschrieben ist!!

Man muss sich damit befassen und die einzelne Worte genau einverleiben!
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Feuerstein
Beitrag 22.02.2009, 23:31
Beitrag #26


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Hallo,

das Problem liegt in der Wortspielerei der EG-VO.

Eine tägliche Lenkzeit wird beendet durch eine (ausreichende) Tagesruhezeit oder eine wöchentliche Ruhezeit.
Bei einer 2 Fahrerbesatzung wird eine tägliche Ruhezeit von 9 Stunden im Bemessungszeitraum von 30 Stunden als ausreichend angesehen. Fußnoten oder Sternvermerke (verkürzen, aufsparen...) gibt es nicht.
Das heißt, nach Absolvierung der 9 stündigen Ruhe beginnt ein neuer Bemessungszeitraum (24 oder 30 Stunden). Dieser ist völlig abgelöst vom vorangegangenen zu betrachten.
Grob gesagt: Eine ständige 2 Fahrerbesatzung absolviert eine Kette von Blöcken a 30 Stunden. Zu beachten sind natürlich die Regeln der max. Lenkzeit u.a.
Aus der VO läßt sich nicht ableiten, dass die beiden mal 11 Stunden kuscheln müssen.

Idee: Nach 3x 30 Stunden ist sowieso (fast) Wochende. Bedeutet, dass die beiden Fahrer letztendlich auch nur 3 x auf 9 Stunden "verkürzt" haben.

Gruß Feuerstein
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Polo79
Beitrag 23.02.2009, 00:13
Beitrag #27


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Zitat (Feuerstein @ 22.02.2009, 23:31) *
Idee: Nach 3x 30 Stunden ist sowieso (fast) Wochende. Bedeutet, dass die beiden Fahrer letztendlich auch nur 3 x auf 9 Stunden "verkürzt" haben.
Logisch ist das nicht. dry.gif

Ich habe bei einer Mehrfahrerbesatzung eine um 6 Stunde längere Schichtzeit. Das macht Sinn, damit beide Fahrer möglichst ihre tägliche Lenkzeit voll ausschöpfen können.
Welcher Sinn soll aber dahinter stecken, dass beide eine um 2 Stunden kürzere regelmäßige, tägliche Ruhezeit haben?

Anders ausgedrückt heißt das doch folgendes:
  • Eine Einfahrerbesatzung hat 15 Stunden Schichtzeit und soll dann eine Ruhezeit von 11 Stunden einlegen (Verkürzung 3 mal pro Woche möglich).
  • Eine Mehrfahrerbesatzung hat 21 Stunden Schichtzeit und soll dann eine Ruhezit von 9 Stunden einlegen.

Ich kann keinen Grund erkennen, warum eine Einfahrerbesatzung nach 15 Stunden Schichtzeit bei gleicher Lenkzeit mehr ermüden soll als eine Mehrfahrerbesatzung nach 21 Stunden. Ich vermute eher, dass das Gegenteil der Fall ist, weil durch den täglichen 30 Stunden Rhytmus der Tagesrhytmus erheblich gestört wird. think.gif


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Feuerstein
Beitrag 23.02.2009, 19:44
Beitrag #28


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Warum soll das nicht logisch sein?

Die Einfahrerbesatzung kann sich 3 x 15 Stunden Schichtzeit mit anschließender 9 stündiger Ruhezeit "gönnen". Fängt er damit Montag morgen an, hat er Donnerstag morgen sein Limit an Verkürzungen erschöpft und muss von Do zu Fr. 11 Stunden Ruhe einlegen oder gleich ins Wochenende starten.

Die Zweifahrerbesatzung kommt tatsächlich auf eine Schichtzeit von 21 Stunden. Ich sehe das aber eher als unproblematisch an. Die Fahrer teilen sich nahezu alle Tätigkeiten an Bord - der Stressfaktor ist also deutlich geringer als beim Solofahrer. Weiterhin kommen die Fahrer auf deutlich mehr Pausenzeit (Lenkzeitunterbrechung) als die Einfahrerbesatzung: Wenn einer fährt sitz der andere daneben und kann entspannen (Bei 10 Stunden Nettolenkzeit eines Fahrers hat der andere viel Zeit für anderes...)

Und wie gesagt: in einer Woche sind sowieso nur 3 x 30 Stunden mit 9 Stunden Ruhe möglich. Der 4. Bemessungszeitraum wird dann durch die Wochenruhezeit beendet.

Gruß Feuerstein
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Gast_Bernie_*
Beitrag 23.02.2009, 20:58
Beitrag #29





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Hinzu kommt noch, daß der Fahrer, wenn nach der Tagesruhezeit ein anderer weiterfährt als davor, praktisch neben den 9-Stündige Tagesruhezeit auch noch die "Pause" auf der Beifahrersitz hat! So käme praktisch zu die 9 Std. auch noch die Erholungspause auf der Beifahrersitz hinzu, was bei 4,5 Std. Fahrzeit bis zur Fahrerwechsel schon mal 13,5 Std. "Erholungspause" ergibt!
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Polo79
Beitrag 23.02.2009, 22:09
Beitrag #30


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Zitat (Feuerstein @ 23.02.2009, 19:44) *
Und wie gesagt: in einer Woche sind sowieso nur 3 x 30 Stunden mit 9 Stunden Ruhe möglich. Der 4. Bemessungszeitraum wird dann durch die Wochenruhezeit beendet.
Eine Wochenruhezeit muss man erst 144 Stunden nach Ende der vorangegangenen Wochenruhezeit einlegen. Das sind 4 mal 30 Stunden + 24 Stunden. Wie kommst Du auf die 3 x? unsure.gif


Zitat (Bernie @ 23.02.2009, 20:58) *
So käme praktisch zu die 9 Std. auch noch die Erholungspause auf der Beifahrersitz hinzu, was bei 4,5 Std. Fahrzeit bis zur Fahrerwechsel schon mal 13,5 Std. "Erholungspause" ergibt!
Wenn Du Dich auf dem Beifahrersitz erholen kannst, finde ich das gut. Mich ermüdet das mehr als wenn ich selbst fahren würde. crybaby.gif


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Feuerstein
Beitrag 23.02.2009, 23:30
Beitrag #31


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Hallo Polo79,

Zitat
Eine Wochenruhezeit muss man erst 144 Stunden nach Ende der vorangegangenen Wochenruhezeit einlegen. Das sind 4 mal 30 Stunden + 24 Stunden. Wie kommst Du auf die 3 x?


Ich denke Montag immer "bald ist wieder Freitag". Habe also großzügig geschätzt. In der Grundaussage bleibt es aber wie oben geschrieben.
Ob die Regelung bei entsprechender Ausschöpfung sozialer als beim Alleinfahrer ist, kann nur ein betroffener Fahrer einschätzen. Ich denke aber schon.

Gruß Feuerstein
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buslenker
Beitrag 24.02.2009, 14:12
Beitrag #32


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Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten.
Aber was stimmt denn nun: Darf ein Fahrzeug im 2-Fahrerbetrieb
20 Stunden rollen (abgesehen vom Fahrerwechsel)?
Unsere 2 Kollegen haben die Tour nach Österreich und zurück gefahren.
Aufgrund von Witterungsbedingungen (Schnee) wurde es mit der Schichtzeit von 21 Stunden eng.
Deshalb wurde nur Fahrerwechsel gemacht, auf der Rückfahrt mit Fahrgästen nur zu kurze Pausen.
Ergebnis: Der Digitacho hat zwar nicht gemeckert, aber in der Auswertsoftware (CAL-Tacho) sind böse
Verstöße auf beiden Karten angezeigt: Beide hätten ihre zul. Lenkzeitabschnitte von 4,5 h um ca. 5,5 Stunden
überzogen! ranting.gif Das bedeutet, zumindest diese Auswertsoftware sieht Bereitschaftszeiten bei Teambetrieb im fahrenden Fahrzeug
nicht als Lenkzeitunterbrechung an.
Die Software der BAG wollen wir natürlich nicht freiwillig zum Vergleichen hinzuziehen whistling.gif

Es grüßt
buslenker
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Gast_Bernie_*
Beitrag 24.02.2009, 18:21
Beitrag #33





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Zitat (buslenker @ 24.02.2009, 14:12) *
Aber was stimmt denn nun: Darf ein Fahrzeug im 2-Fahrerbetrieb
20 Stunden rollen (abgesehen vom Fahrerwechsel)?

Ein klares JA!!!

Ganz kurz und Bündig:
Laut VO reicht es, wenn der Fahrer aufs Beifahrer sitzt, denn dies wird laut VO schon als "Fahrtunterbrechung" deklariert!! wavey.gif
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Trucker
Beitrag 24.02.2009, 18:56
Beitrag #34


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Zitat (buslenker @ 24.02.2009, 14:12) *
Ergebnis: Der Digitacho hat zwar nicht gemeckert, aber in der Auswertsoftware (CAL-Tacho) sind böse
Verstöße auf beiden Karten angezeigt: Beide hätten ihre zul. Lenkzeitabschnitte von 4,5 h um ca. 5,5 Stunden
überzogen! ranting.gif Das bedeutet, zumindest diese Auswertsoftware sieht Bereitschaftszeiten bei Teambetrieb im fahrenden Fahrzeug
nicht als Lenkzeitunterbrechung an.
Die Software der BAG wollen wir natürlich nicht freiwillig zum Vergleichen hinzuziehen whistling.gif

Es grüßt
buslenker

Das hatten wir zum Anfang auch, uns wurde gesagt das ist ein Bedienfehler, und zwar vor der Entnahme der Karten soll man sie auf Pause stellen dann soll es nicht auftreten. think.gif


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Gast_Bernie_*
Beitrag 25.02.2009, 21:27
Beitrag #35





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Zitat (Trucker @ 24.02.2009, 18:56) *
Zitat (buslenker @ 24.02.2009, 14:12) *
Ergebnis: Der Digitacho hat zwar nicht gemeckert, aber in der Auswertsoftware (CAL-Tacho) sind böse
Verstöße auf beiden Karten angezeigt: Beide hätten ihre zul. Lenkzeitabschnitte von 4,5 h um ca. 5,5 Stunden
überzogen! ranting.gif Das bedeutet, zumindest diese Auswertsoftware sieht Bereitschaftszeiten bei Teambetrieb im fahrenden Fahrzeug
nicht als Lenkzeitunterbrechung an.
Die Software der BAG wollen wir natürlich nicht freiwillig zum Vergleichen hinzuziehen whistling.gif

Es grüßt
buslenker

Das hatten wir zum Anfang auch, uns wurde gesagt das ist ein Bedienfehler, und zwar vor der Entnahme der Karten soll man sie auf Pause stellen dann soll es nicht auftreten. think.gif

Nicht nur vor der Entnahme auf Pause stellen, sondern dazu auch noch warten, bis die aktuelle Minute vorbei ist!

Denn bei Stop zählt die aktuelle Minute immer ganz zur Fahrzeit, auch wenn man auf Pause gestellt hat!
Die Pause beginnt erst mit Beginn der folgende Minute!! wavey.gif
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Feuerstein
Beitrag 26.02.2009, 00:08
Beitrag #36


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Hallo Bernie,

beim digitalen Kontrollgerät muss man tatsächlich ein bischen aufpassen, welche Zeitgruppe das Gerät gerade verarbeitet.
Siemens-VDO Geräte z.B. schalten bei bestimmten Softwarevarianten nach dem Einschalten der Zündung automatisch auf "sonstige Arbeiten".
Während das bei bestimmten Einsatzformen (z.B. Verteilerverkehr) durchaus erwünscht ist, kann es im Fernverkehr zu Problemen führen (siehe oben).

Siemens VDO hat das Problem erkannt und bietet für Geräte ab Seriennummer 428865 ein Softwareupdate an. Nach Installation durch einen Fachbetrieb ist es dann möglich, die aufgerufene Zeitgruppe bei Einschaltung der Zündung vorab festzulegen.
Siehe dazu hier

Ansonsten sollte in deinem Fall bei der Auswertung auffallen, dass Fahrer 2 im Fahrzeug war und kaum Gelegenheit hatte "andere Arbeiten" auszuführen.

Gruß Feuerstein

... das mit dem verlinken muss ich noch üben think.gif

http://dtco.vdo.de/NR/rdonlyres/9935C1C4-9...penschalter.pdf

muss es halt so gehen.
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