Handbremse,feststellbremse defekt, darf gefahren werden? |
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Handbremse,feststellbremse defekt, darf gefahren werden? |
10.02.2009, 08:47
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46784 |
Bei meinem VW Golf III ist die feststellbremse(handbremse) defekt. Darf dieses Fahrzeug im Straßenverkehr überhaupt nich genutzt werden ? Man benutzt sie ja eigentlich nur zum parken. Danke schonmal, MfG Amo |
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10.02.2009, 08:54
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23482 |
Zu einem verkehrssicheren Fahrzeug gehört eine Notbremse, mit der du zum stehen kommen kannst, wenn die Betriebsbremse aus irgendwelchen Gründen nicht tut. Wenn außer der Betriebsbremse und der Handbremse keine weitere Bremse vorhanden ist (also bei allen mir erdenklichen Pkw), gehe ich davon aus, daß du das Fahrzeug nicht benutzen darfst.
-------------------- Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit |
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10.02.2009, 09:28
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46784 |
mhh du gehst davon aus?
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10.02.2009, 09:40
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23482 |
Ich gehe davon aus. Hier melden sich aber bestimmt gleich noch die Forumsexperten.
-------------------- Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
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10.02.2009, 09:59
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46784 |
danke aber schonmal wär schön wenn sich andere melden würden
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10.02.2009, 10:03
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 271 Beigetreten: 14.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46263 |
Darf dieses Fahrzeug im Straßenverkehr überhaupt nich genutzt werden ? Hallo, bin kein Experte, aber lies mal § 41,2 StVZO. Gruß Premme -------------------- Wer anderen eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
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10.02.2009, 10:10
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 175 Beigetreten: 27.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38636 |
worum geht's ? theorie oder praxis?
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10.02.2009, 10:41
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
worum geht's ? theorie oder praxis? Guggsdu hier: Darf dieses Fahrzeug im Straßenverkehr überhaupt nich genutzt werden ? Der TE fragt nach "dürf ich", nicht nach "kann ich" ... - also wohl doch die Theorie (bzw. die Rechtslage) -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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10.02.2009, 11:00
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46784 |
es geht um "kann ich"...praxis
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10.02.2009, 11:09
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Das wirst du wohl ausprobieren müssen, ob du kannst
Zum dürfen hast du ja die Antworten bekommen. Und der Rest wird regelmäßig erst dann kritisch, wenn was passiert. Ich würde an deiner Stelle so schnell wie möglich die Handbremse reparieren lassen. PS: ich "konnte" auch schon mal: gefahren ohne Betriebsbremse - nur mit Motorbremse, Handbremse - und Fußpedal zum Zwecke des Aufleuchtens der Bremslichter... Ist allerdings keine Aktion, auf die ich heute noch stolz wäre -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
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10.02.2009, 11:22
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46784 |
ja das ist klar..mit was für strafen muss man da denn rechnen? und wie wahrscheinlich ist es das sie einen anhalten und dann die handbremse kontrollieren?
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10.02.2009, 11:31
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1006 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16854 |
Ich denke mal der § 41,1 StVZO ist zutreffender.
Der Golf verfügt über mind. zwei unabhängige Bremskreisläufe. Die diagonale Anordung der unabhängigen Bremsleitungen wird imho sogar in der Fahrschule erläutert. Die Feststellbremse ist ein dritter unabhängiger Bremskreislauf, der für den normalen Betrieb nicht benötigt wird, da ein eingelegter Gang die gleiche Funktion auf ebener Fläche erfüllt. Lediglich beim TÜV könnte es Schwierigkeiten geben, da idR alles was im Fahrzeug eingebaut ist, auch funktionieren muss. |
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10.02.2009, 11:35
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Was ist denn mit der Bremse, hast du da schon mal jemand gucken lassen?
Vielleicht ist das Reparieren deutlich einfacher, als ständig mit Angst rumzufahren. Die Häufigkeit technischer Fahrzeugkontrollen bei euch in der Gegend kann ich leider nicht einschätzen. Wenn Kontrolle, dann wird mE seltenst die Handbremse geprüft (wenn nicht ein konkreter Verdacht vorliegt; wie z.B. der überängstliche Beifahrwer, der dann bei der Kontrolle losheult: "Siehste, hab ich dir doch gesagt, dass wir mit der Bremse nicht mehr fahren sollten" ) -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
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10.02.2009, 12:54
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 271 Beigetreten: 14.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46263 |
mit was für strafen muss man da denn rechnen? Also, Du wirst Dir ja bestimmt den zutreffenden § durchgelesen haben. Folgendes kann passieren: 1.) Du kommst in eine Fz-kontrolle, Mängelbericht und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige (Führten ein Fz mit folgende Mangel,.....) 2.) Kann passieren, hast einen Unfall, z.B. fährt danach ein Beamter Dein Fz zur Seite, und dabei stellt er fest, das Deine Handbremse ohne Funktion ist. Wenn es hart kommt, stellt er Dein Fz sicher und läßt ein techn. Gutachten (auf deine Kosten) anfertigen. (Ist nur ein Beispiel). Also reparieren lassen. Gruß Premme -------------------- Wer anderen eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
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10.02.2009, 15:47
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 175 Beigetreten: 27.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38636 |
mal meine unmassgebliche meinung:
selbstverständlich sollte man eine defekte handbremse reparieren lassen. aber wenn das nicht sofort geht, sondern der werkstatttermin erst in einer woche ist, würde ich das auto deshalb nicht stehen lassen. das risiko ist imho sehr gering, dass etwas passiert. was das eigentliche risiko ist: durch eine undichtigkeit im bremssystem läuft bremsflüssigkeit aus und die betriebsbremse ist teilweise oder völlig wirkungslos. dann ist man ziemlich froh, die karre mit der handbremse noch irgendwie zum stehen zu bekommen. solch ein defekt ist selten, aber kommt vor- hatte ich 2x in meinem leben, zuletzt an einem sechs jahre alten fahrzeug. auf die idee einer überprüfung der handbremse an meinem auto ist noch nie jemand bei einer verkehrskontrolle gekommen- ich würde in diesem fall (ohne weiteren anlass) auch an der zurechnungsfähigkeit des beamten zweifeln... |
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10.02.2009, 16:01
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46784 |
Ich denke mal der § 41,1 StVZO ist zutreffender. Der Golf verfügt über mind. zwei unabhängige Bremskreisläufe. Die diagonale Anordung der unabhängigen Bremsleitungen wird imho sogar in der Fahrschule erläutert. Die Feststellbremse ist ein dritter unabhängiger Bremskreislauf, der für den normalen Betrieb nicht benötigt wird, da ein eingelegter Gang die gleiche Funktion auf ebener Fläche erfüllt. Lediglich beim TÜV könnte es Schwierigkeiten geben, da idR alles was im Fahrzeug eingebaut ist, auch funktionieren muss. Stimmt das so ? Jo danke leute.. so sehe ich das auch .. der wagen wird wahrscheinlich nächste woche verschrottet ... nen schön neuer ibiza soll ran.. also bis dahin dann noch fahren meint ihr ? |
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10.02.2009, 16:12
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
.. der wagen wird wahrscheinlich nächste woche verschrottet ... sach dat doch gleich, Jung! Für den Zeitraum sollte es doch noch machbar sein - es sei denn, die Betriebsbremse fällt auch noch mal schnell unvorhergesehen aus... -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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10.02.2009, 16:17
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46784 |
dann wirds krass^^:D
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10.02.2009, 16:19
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Lediglich beim TÜV könnte es Schwierigkeiten geben, da idR alles was im Fahrzeug eingebaut ist, auch funktionieren muss. Na dann baue sie mal ganz aus und versuche dein Glück mfg Stefan |
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10.02.2009, 16:41
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2041 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
Fragen gibt´s ...
Bei einem meine alten Gölfe war (vor Jahren) mal die Handbremse über mehrere Monate defekt. Das hat mich weder gestört noch ist es mir im täglichen Strassenkampf überhaupt aufgefallen, da ich die Handbremse nur nutze, wenn es gar nicht mehr anders geht. Zum TÜV würde ich mit defekter Handbremse natürlich nicht fahren, der damalige Golf wurde dann verschrottet. Mein Tipp: vollständig ignorieren und niemandem davon erzählen Gruß Jens -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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10.02.2009, 16:46
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46784 |
stimmt^^..aber man weiss ja nie.. bin halt lieber vorsichtig
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10.02.2009, 16:57
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#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 119 Beigetreten: 13.01.2009 Wohnort: Bei Passau Mitglieds-Nr.: 46255 |
Kenne einen der benutzt eigentlich nie die Handbremse. Richtiger, Feststellbremse. Brauchst eigentlich zur zum Parken und als Notbremse, falls es wirklich vorkommen sollte das beide Kreisläufe der Fußbremse ausfallen. Augen zu und durch wenn !! die Fußbremse noch soweit zuverlässig bremst. Wenn die aber auch schon lau ist, das jede Bremsung ein abenteuer ist warum lässt dann die Kiste nicht stehen und leihst dir für die paar Tage ein Auto von einem Kumpel oder nimmst dir einen billigen Leihwagen?
-------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut.
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10.02.2009, 17:02
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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10.02.2009, 17:32
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#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1657 Beigetreten: 02.11.2006 Mitglieds-Nr.: 24781 |
Zitat Der Golf verfügt über mind. zwei unabhängige Bremskreisläufe. Die diagonale Anordung der unabhängigen Bremsleitungen wird imho sogar in der Fahrschule erläutert. Die Feststellbremse ist ein dritter unabhängiger Bremskreislauf, der für den normalen Betrieb nicht benötigt wird, da ein eingelegter Gang die gleiche Funktion auf ebener Fläche erfüllt. Das stimmt so nicht. Es sind zwar zwei verschiedene Bremsleitungen diagonal auf die Räder verschaltet, aber eben nicht unabhängig. Man kann zwar noch bremsen, wenn zB eine der Leitungen verstopft ist. Unabhängig sind die Kreise jedoch nicht: Öffne mal an einem Bremszylinder die Schraube für die Bremsflüssigkeit und schau mal, wie viel Bremsdruck du dann auf den restlichen Zylindern noch aufbauen kannst. Eben: Fast gar keinen, das Pedal ist sofort am Anschlag. Analog wird es dir beim Riss eines Bremsschlauches widerfahren. -------------------- "Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007
Die heutige Jugend |
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10.02.2009, 17:57
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 271 Beigetreten: 14.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46263 |
an der zurechnungsfähigkeit des beamten zweifeln... Aber Hallo, vermutlich wohnst Du in eine Kaff, wo der kontrollierende Polizeibeamte Dein Schwager ist. Generell, wer mit so eine alten Lutscher vorfährt, muß immer damit rechnen, das er, aus Gründen der Verkehrssicherheit, genau kontrolliert wird. Basta Premme -------------------- Wer anderen eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
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10.02.2009, 18:29
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Ich habe solche Kontrollen schon durchgeführt... (OK! ich habe mich als nicht zurechnungsfähig geoutet). Bei Verdacht: Ab zum TÜV / DEKRA. Gutachten einholen und ggfs Anzeige.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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10.02.2009, 21:19
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#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 175 Beigetreten: 27.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38636 |
@pemme: ich wohne in einer mittleren grossstadt im äüssersten westen und habe weder bekannte noch verwandte im streifendienst.
ansonsten gilt: wer lesen kann, ist klar im vorteil. zitat "...diesem fall (ohne weiteren anlass) auch an der... " diesen kann ich aber bei vorausgesetzt üblichem verkehrsgebaren nicht erkennen. oder testest du die handbremse bei jedem verkehrsverstoss? |
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11.02.2009, 09:46
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 271 Beigetreten: 14.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46263 |
testest du die handbremse bei jedem verkehrsverstoss? Hallo, zwischen einer Verkehrskontrolle und einem Verkehrsverstoß liegt ein großer Unterschied. Bei einem Verkehrsverstoß wird der Beamte vermutlich nur den Verstoß ahnden. (Bei einem Verdacht, z. B. Zustand des Fz. usw.), wird er Dein Fz durchschecken. Bei einer Verkehrskontrolle geht es nicht nur um die Fz-papiere usw., sondern man wird sich bestimmte Fz genauer ansehen, überprüfen. (Sinn der Kontrolle, ohne weiteren Anlaß).Ansonsten mein Zitat vom 10.02.2009, 12.54 Uhr. Premme -------------------- Wer anderen eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
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13.02.2009, 10:53
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Jedes Fahrzeug muss über eine Betriebsbremsanlage, eine Feststellbremsanlage und eine Hilfsbremsanlage verfügen. Größere Fahrzeuge dann noch über eine Dauerbremsanlage. Herkömmliche Feststellbremsen (Handbremshebel stufenlos wirkend) bilden auch die Hilfsbremse des Fahrzeuges. Funktioniert die Feststellbremse nicht, gibt es natürlich eine entsprechende Anzeige. Ist das Fahrzeug sonst i. O. würde ein Mängelbericht ausgehändigt werden und das Fahrzeug müsste bis zur Mängelbeseitigung aus den Verkehr gezogen werden.
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13.02.2009, 13:41
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 175 Beigetreten: 27.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38636 |
mir persönlich ist es ja egal, warum ich angehalten werde, und ob dabei erstehilfe-kästchen, wardreieck, führerschein oder was auch immer kontrolliert werden. wenn auf alk und sonstige drogen kontrolliert wird, freue ich mich sogar.
von mir aus kann auch die funktion von türfangbändern, instrumentenbeleuchtung,blinkerhebel oder die der handbremse kontrolliert werden. aber meinen teil dabei denken dürfte ich mir schon, oder? hauptsache, das passiert mir nicht täglich, was zumindest einer der kollegen für durchaus in ordnung findet. viel spass! |
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14.02.2009, 17:39
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 271 Beigetreten: 14.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46263 |
aber meinen teil dabei denken dürfte ich mir schon, oder? Das ist ja das schöne: Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, usw. -------------------- Wer anderen eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
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16.02.2009, 00:21
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 547 Beigetreten: 10.02.2008 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 40055 |
Hallo zusammen,
Burkhard hat es schon angeschnitten: Die Anzahl der hydraulischen Bremskreise im Fahrzeug ist nicht mit § 41(1) StVZO "2 voneinander unabhängige Bremsanlagen" gemeint. Die gesamte hydraulische Bremsanlage gilt als 1 Bremsanlage. Die leider sehr stiefmüttlich behandelte "Handbremse" ist bei den den meisten Fahrzeugen die zwingend (!) vorgeschriebene 2. Bremsanlage die "auch dann wirkt, wenn die andere versagt" (§41(1) StVZO). Das ist übrigend auch der Grund, warum die "Handbremse" dosierbar sein muss. Gruß Feuerstein |
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16.02.2009, 12:07
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 547 Beigetreten: 10.02.2008 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 40055 |
noch ein Nachtrag:
Die richtigen TBNrn sind 341612 (Fahrer) 90,- € 3 P oder 341615 (Fahrer=Halter) 135,-€ 3 P. Wenn ich vor Ort die Ursache für die defekte Hilfsbremsanlage (Handbremse) nicht finden kann, wird das Fahrzeug zur Gutachtenerstellung beschlagnahmt. Es muss ausgeschlossen werden, dass ein (kaum vorwerfbarer) Streckenschaden vorliegt - weiter ist die Ausprägung des Wartungsmangels interessant. Die Kosten dafür kommen noch oben drauf. Gruß Feuerstein |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 23:01 |