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> Handbremse,feststellbremse defekt, darf gefahren werden?
PutoAmo
Beitrag 10.02.2009, 08:47
Beitrag #1


Neuling
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Guten Morgen die Damen und Herren,

Bei meinem VW Golf III ist die feststellbremse(handbremse) defekt.

Darf dieses Fahrzeug im Straßenverkehr überhaupt nich genutzt werden ?

Man benutzt sie ja eigentlich nur zum parken.

Danke schonmal,

MfG

Amo
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Wastl82
Beitrag 10.02.2009, 08:54
Beitrag #2


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Zu einem verkehrssicheren Fahrzeug gehört eine Notbremse, mit der du zum stehen kommen kannst, wenn die Betriebsbremse aus irgendwelchen Gründen nicht tut. Wenn außer der Betriebsbremse und der Handbremse keine weitere Bremse vorhanden ist (also bei allen mir erdenklichen Pkw), gehe ich davon aus, daß du das Fahrzeug nicht benutzen darfst.


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Unterwegs mit Nissan Micra K11 EZ 95 (RIP), W212 als E350 BlueEfficiency (verkauft), VW e-up!, Tourenrad Falter U8.0, einem Faltrad, ...
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PutoAmo
Beitrag 10.02.2009, 09:28
Beitrag #3


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mhh du gehst davon aus?
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Wastl82
Beitrag 10.02.2009, 09:40
Beitrag #4


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Ich gehe davon aus. Hier melden sich aber bestimmt gleich noch die Forumsexperten.


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PutoAmo
Beitrag 10.02.2009, 09:59
Beitrag #5


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danke aber schonmal wär schön wenn sich andere melden würden
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Premme
Beitrag 10.02.2009, 10:03
Beitrag #6


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Zitat (PutoAmo @ 10.02.2009, 08:47) *
Darf dieses Fahrzeug im Straßenverkehr überhaupt nich genutzt werden ?



Hallo,
bin kein Experte, aber lies mal § 41,2 StVZO.

Gruß Premme


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raftinthomas
Beitrag 10.02.2009, 10:10
Beitrag #7


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worum geht's ? theorie oder praxis?
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jfk
Beitrag 10.02.2009, 10:41
Beitrag #8


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Zitat (raftinthomas @ 10.02.2009, 10:10) *
worum geht's ? theorie oder praxis?

Guggsdu hier:
Zitat (PutoAmo @ 10.02.2009, 08:47) *
Darf dieses Fahrzeug im Straßenverkehr überhaupt nich genutzt werden ?


Der TE fragt nach "dürf ich", nicht nach "kann ich" ... - also wohl doch die Theorie whistling.gif (bzw. die Rechtslage)


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PutoAmo
Beitrag 10.02.2009, 11:00
Beitrag #9


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es geht um "kann ich"...praxis
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jfk
Beitrag 10.02.2009, 11:09
Beitrag #10


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unsure.gif Das wirst du wohl ausprobieren müssen, ob du kannst thread.gif
Zum dürfen hast du ja die Antworten bekommen.

Und der Rest wird regelmäßig erst dann kritisch, wenn was passiert. Ich würde an deiner Stelle so schnell wie möglich die Handbremse reparieren lassen.

PS:
ich "konnte" auch schon mal: gefahren ohne Betriebsbremse - nur mit Motorbremse, Handbremse - und Fußpedal zum Zwecke des Aufleuchtens der Bremslichter...
Ist allerdings keine Aktion, auf die ich heute noch stolz wäre


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PutoAmo
Beitrag 10.02.2009, 11:22
Beitrag #11


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ja das ist klar..mit was für strafen muss man da denn rechnen? und wie wahrscheinlich ist es das sie einen anhalten und dann die handbremse kontrollieren?
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christian_lej
Beitrag 10.02.2009, 11:31
Beitrag #12


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Ich denke mal der § 41,1 StVZO ist zutreffender.
Der Golf verfügt über mind. zwei unabhängige Bremskreisläufe. Die diagonale Anordung der unabhängigen Bremsleitungen wird imho sogar in der Fahrschule erläutert. Die Feststellbremse ist ein dritter unabhängiger Bremskreislauf, der für den normalen Betrieb nicht benötigt wird, da ein eingelegter Gang die gleiche Funktion auf ebener Fläche erfüllt.
Lediglich beim TÜV könnte es Schwierigkeiten geben, da idR alles was im Fahrzeug eingebaut ist, auch funktionieren muss.
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jfk
Beitrag 10.02.2009, 11:35
Beitrag #13


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Was ist denn mit der Bremse, hast du da schon mal jemand gucken lassen?

Vielleicht ist das Reparieren deutlich einfacher, als ständig mit Angst rumzufahren.

Die Häufigkeit technischer Fahrzeugkontrollen bei euch in der Gegend kann ich leider nicht einschätzen.

Wenn Kontrolle, dann wird mE seltenst die Handbremse geprüft (wenn nicht ein konkreter Verdacht vorliegt; wie z.B. der überängstliche Beifahrwer, der dann bei der Kontrolle losheult:
"Siehste, hab ich dir doch gesagt, dass wir mit der Bremse nicht mehr fahren sollten" crybaby.gif )


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Premme
Beitrag 10.02.2009, 12:54
Beitrag #14


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Zitat (PutoAmo @ 10.02.2009, 11:22) *
mit was für strafen muss man da denn rechnen?


Also,
Du wirst Dir ja bestimmt den zutreffenden § durchgelesen haben. Folgendes kann passieren:
1.) Du kommst in eine Fz-kontrolle, Mängelbericht und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige (Führten ein Fz mit folgende Mangel,.....)
2.) Kann passieren, hast einen Unfall, z.B. fährt danach ein Beamter Dein Fz zur Seite, und dabei stellt er fest, das Deine Handbremse ohne Funktion ist. Wenn es hart kommt, stellt er Dein Fz sicher und läßt ein techn. Gutachten (auf deine Kosten) anfertigen. (Ist nur ein Beispiel).
Also reparieren lassen.

Gruß Premme


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raftinthomas
Beitrag 10.02.2009, 15:47
Beitrag #15


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mal meine unmassgebliche meinung:

selbstverständlich sollte man eine defekte handbremse reparieren lassen. aber wenn das nicht sofort geht, sondern der werkstatttermin erst in einer woche ist, würde ich das auto deshalb nicht stehen lassen. das risiko ist imho sehr gering, dass etwas passiert.

was das eigentliche risiko ist: durch eine undichtigkeit im bremssystem läuft bremsflüssigkeit aus und die betriebsbremse ist teilweise oder völlig wirkungslos. dann ist man ziemlich froh, die karre mit der handbremse noch irgendwie zum stehen zu bekommen.
solch ein defekt ist selten, aber kommt vor- hatte ich 2x in meinem leben, zuletzt an einem sechs jahre alten fahrzeug.
auf die idee einer überprüfung der handbremse an meinem auto ist noch nie jemand bei einer verkehrskontrolle gekommen- ich würde in diesem fall (ohne weiteren anlass) auch an der zurechnungsfähigkeit des beamten zweifeln...
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PutoAmo
Beitrag 10.02.2009, 16:01
Beitrag #16


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Zitat (christian_lej @ 10.02.2009, 11:31) *
Ich denke mal der § 41,1 StVZO ist zutreffender.
Der Golf verfügt über mind. zwei unabhängige Bremskreisläufe. Die diagonale Anordung der unabhängigen Bremsleitungen wird imho sogar in der Fahrschule erläutert. Die Feststellbremse ist ein dritter unabhängiger Bremskreislauf, der für den normalen Betrieb nicht benötigt wird, da ein eingelegter Gang die gleiche Funktion auf ebener Fläche erfüllt.
Lediglich beim TÜV könnte es Schwierigkeiten geben, da idR alles was im Fahrzeug eingebaut ist, auch funktionieren muss.



Stimmt das so ?


Jo danke leute.. so sehe ich das auch .. der wagen wird wahrscheinlich nächste woche verschrottet ... nen schön neuer ibiza soll ran..

also bis dahin dann noch fahren meint ihr ?
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jfk
Beitrag 10.02.2009, 16:12
Beitrag #17


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Zitat (PutoAmo @ 10.02.2009, 16:01) *
.. der wagen wird wahrscheinlich nächste woche verschrottet ...


wavey.gif sach dat doch gleich, Jung!

Für den Zeitraum sollte es doch noch machbar sein - es sei denn, die Betriebsbremse fällt auch noch mal schnell unvorhergesehen aus...


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PutoAmo
Beitrag 10.02.2009, 16:17
Beitrag #18


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dann wirds krass^^biggrin.gif:D
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Stefan Süßmann
Beitrag 10.02.2009, 16:19
Beitrag #19


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Zitat
Lediglich beim TÜV könnte es Schwierigkeiten geben, da idR alles was im Fahrzeug eingebaut ist, auch funktionieren muss.


Na dann baue sie mal ganz aus und versuche dein Glück laugh2.gif

mfg

Stefan
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jens_16syncro
Beitrag 10.02.2009, 16:41
Beitrag #20


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Fragen gibt´s ...

Bei einem meine alten Gölfe war (vor Jahren) mal die Handbremse über mehrere Monate defekt. Das hat mich weder gestört noch ist es mir im täglichen Strassenkampf überhaupt aufgefallen, da ich die Handbremse nur nutze, wenn es gar nicht mehr anders geht.
Zum TÜV würde ich mit defekter Handbremse natürlich nicht fahren, der damalige Golf wurde dann verschrottet.

Mein Tipp: vollständig ignorieren und niemandem davon erzählen laugh2.gif whistling.gif wavey.gif

Gruß
Jens


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Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
vertrouw op god en je mauser
motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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PutoAmo
Beitrag 10.02.2009, 16:46
Beitrag #21


Neuling
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stimmt^^..aber man weiss ja nie.. bin halt lieber vorsichtig
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Joschi2000
Beitrag 10.02.2009, 16:57
Beitrag #22


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Kenne einen der benutzt eigentlich nie die Handbremse. Richtiger, Feststellbremse. Brauchst eigentlich zur zum Parken und als Notbremse, falls es wirklich vorkommen sollte das beide Kreisläufe der Fußbremse ausfallen. Augen zu und durch wenn !! die Fußbremse noch soweit zuverlässig bremst. Wenn die aber auch schon lau ist, das jede Bremsung ein abenteuer ist warum lässt dann die Kiste nicht stehen und leihst dir für die paar Tage ein Auto von einem Kumpel oder nimmst dir einen billigen Leihwagen?


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut.
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Kuli
Beitrag 10.02.2009, 17:02
Beitrag #23


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Zitat (Joschi2000 @ 10.02.2009, 16:57) *
Kenne einen der benutzt eigentlich nie die Handbremse.

Tu ich auch nicht... Würd mir gar nicht auffallen, wenn meine Handbremse kaputt wäre laugh2.gif
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Bill
Beitrag 10.02.2009, 17:32
Beitrag #24


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Zitat
Der Golf verfügt über mind. zwei unabhängige Bremskreisläufe. Die diagonale Anordung der unabhängigen Bremsleitungen wird imho sogar in der Fahrschule erläutert. Die Feststellbremse ist ein dritter unabhängiger Bremskreislauf, der für den normalen Betrieb nicht benötigt wird, da ein eingelegter Gang die gleiche Funktion auf ebener Fläche erfüllt.


Das stimmt so nicht. Es sind zwar zwei verschiedene Bremsleitungen diagonal auf die Räder verschaltet, aber eben nicht unabhängig. Man kann zwar noch bremsen, wenn zB eine der Leitungen verstopft ist.
Unabhängig sind die Kreise jedoch nicht: Öffne mal an einem Bremszylinder die Schraube für die Bremsflüssigkeit und schau mal, wie viel Bremsdruck du dann auf den restlichen Zylindern noch aufbauen kannst. Eben: Fast gar keinen, das Pedal ist sofort am Anschlag. Analog wird es dir beim Riss eines Bremsschlauches widerfahren. wavey.gif


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Premme
Beitrag 10.02.2009, 17:57
Beitrag #25


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Zitat (raftinthomas @ 10.02.2009, 15:47) *
an der zurechnungsfähigkeit des beamten zweifeln...



Aber Hallo,
vermutlich wohnst Du in eine Kaff, wo der kontrollierende Polizeibeamte Dein Schwager ist. Generell, wer mit so eine alten Lutscher vorfährt, muß immer damit rechnen, das er, aus Gründen der Verkehrssicherheit, genau kontrolliert wird.
Basta
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JTH
Beitrag 10.02.2009, 18:29
Beitrag #26


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Ich habe solche Kontrollen schon durchgeführt... (OK! ich habe mich als nicht zurechnungsfähig geoutet). Bei Verdacht: Ab zum TÜV / DEKRA. Gutachten einholen und ggfs Anzeige.


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raftinthomas
Beitrag 10.02.2009, 21:19
Beitrag #27


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@pemme: ich wohne in einer mittleren grossstadt im äüssersten westen und habe weder bekannte noch verwandte im streifendienst.

ansonsten gilt: wer lesen kann, ist klar im vorteil. zitat "...diesem fall (ohne weiteren anlass) auch an der... "

diesen kann ich aber bei vorausgesetzt üblichem verkehrsgebaren nicht erkennen. oder testest du die handbremse bei jedem verkehrsverstoss?
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Premme
Beitrag 11.02.2009, 09:46
Beitrag #28


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Zitat (raftinthomas @ 10.02.2009, 21:19) *
testest du die handbremse bei jedem verkehrsverstoss?



Hallo,
zwischen einer Verkehrskontrolle und einem Verkehrsverstoß liegt ein großer Unterschied. Bei einem Verkehrsverstoß wird der Beamte vermutlich nur den Verstoß ahnden. (Bei einem Verdacht, z. B. Zustand des Fz. usw.), wird er Dein Fz durchschecken.
Bei einer Verkehrskontrolle geht es nicht nur um die Fz-papiere usw., sondern man wird sich bestimmte Fz genauer ansehen, überprüfen. (Sinn der Kontrolle, ohne weiteren Anlaß).Ansonsten mein Zitat vom 10.02.2009, 12.54 Uhr.

Premme


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Burkhard
Beitrag 13.02.2009, 10:53
Beitrag #29


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Jedes Fahrzeug muss über eine Betriebsbremsanlage, eine Feststellbremsanlage und eine Hilfsbremsanlage verfügen. Größere Fahrzeuge dann noch über eine Dauerbremsanlage. Herkömmliche Feststellbremsen (Handbremshebel stufenlos wirkend) bilden auch die Hilfsbremse des Fahrzeuges. Funktioniert die Feststellbremse nicht, gibt es natürlich eine entsprechende Anzeige. Ist das Fahrzeug sonst i. O. würde ein Mängelbericht ausgehändigt werden und das Fahrzeug müsste bis zur Mängelbeseitigung aus den Verkehr gezogen werden.


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raftinthomas
Beitrag 13.02.2009, 13:41
Beitrag #30


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mir persönlich ist es ja egal, warum ich angehalten werde, und ob dabei erstehilfe-kästchen, wardreieck, führerschein oder was auch immer kontrolliert werden. wenn auf alk und sonstige drogen kontrolliert wird, freue ich mich sogar.
von mir aus kann auch die funktion von türfangbändern, instrumentenbeleuchtung,blinkerhebel oder die der handbremse kontrolliert werden. aber meinen teil dabei denken dürfte ich mir schon, oder?
hauptsache, das passiert mir nicht täglich, was zumindest einer der kollegen für durchaus in ordnung findet.
viel spass!
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Premme
Beitrag 14.02.2009, 17:39
Beitrag #31


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Zitat (raftinthomas @ 13.02.2009, 13:41) *
aber meinen teil dabei denken dürfte ich mir schon, oder?



Das ist ja das schöne:

Die Gedanken sind frei,
wer kann sie erraten, usw.


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Feuerstein
Beitrag 16.02.2009, 00:21
Beitrag #32


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Hallo zusammen,

Burkhard hat es schon angeschnitten: Die Anzahl der hydraulischen Bremskreise im Fahrzeug ist nicht mit § 41(1) StVZO "2 voneinander unabhängige Bremsanlagen" gemeint.
Die gesamte hydraulische Bremsanlage gilt als 1 Bremsanlage. Die leider sehr stiefmüttlich behandelte "Handbremse" ist bei den den meisten Fahrzeugen die zwingend (!) vorgeschriebene 2. Bremsanlage die "auch dann wirkt, wenn die andere versagt" (§41(1) StVZO). Das ist übrigend auch der Grund, warum die "Handbremse" dosierbar sein muss.

Gruß Feuerstein
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Feuerstein
Beitrag 16.02.2009, 12:07
Beitrag #33


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noch ein Nachtrag:

Die richtigen TBNrn sind 341612 (Fahrer) 90,- € 3 P oder 341615 (Fahrer=Halter) 135,-€ 3 P.

Wenn ich vor Ort die Ursache für die defekte Hilfsbremsanlage (Handbremse) nicht finden kann, wird das Fahrzeug zur Gutachtenerstellung beschlagnahmt. Es muss ausgeschlossen werden, dass ein (kaum vorwerfbarer) Streckenschaden vorliegt - weiter ist die Ausprägung des Wartungsmangels interessant.
Die Kosten dafür kommen noch oben drauf.

Gruß Feuerstein
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