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> blinkende Fußgängerampel
Johannes82
Beitrag 05.02.2009, 12:35
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

am heutiegen Vormittag bin ich über eine Ampel gefahren, die vor Fußgängern warnt. Die Ampel hat lediglich die Funktion aus Sicht der Fahrbahn gelb/orange zu blincken und vor Fußgängern/Radfahrern, die die Fahrbahn innerhalb einer Markierung überqueren können, zu warnen. Leider war ich gedanklich gerade nicht bei der Sache (Momentan Klausurzeitraum) und bin über den Fußgängerüberweg gefahren. Ein Radfahrer wollte die Fahrban überqueren und es wäre beinahe zu einer Kollision gekommen. Aufgrund der raschen Reaktionsfähigkeit des Radfahres konnte eine Kollision verhindert werden. Im ersten Moment war ich geschockt und bin einfach weitergefahren, ohne anzuhalten, da es sich ebenfalls um eine reichlich frequentierte Straße handelt. Es ist bestimmt nicht in meiner Absicht die Gesundheit anderer zu gefährden und ich hätte zumindest anhalten sollen und mich nach dem Wohlbefinden des Radfahrers erkundigen sollen. Eine Kollision hat nicht stattgefunden und niemand kam zu Schaden.
Ein nachfahrender PKW ist mir gefolgt und hat mich darauf hingewiesen, dass ich um ein Haar den Radfahrer erfasst hätte. Danach wollte ich umkehren und zu dem besagten Überweg fahren, mich vergewissern, dass auch wircklich nichts passiert ist. Der Radfahrer war nicht mehr am Ort des Geschehens und mich plagt ein schlechtes Gewissen, ihm so einen Schrecken eingejagt zu haben.
Mein Verhalten ist durch die momentan stressbedingte Situation in keinem Falle zu entschuldigen und ich bin mir bewusst falsch gehandelt zu haben und künftig umsichtiger zu fahren. Ein Verkehrsraudi oder dergleichen bin ich gewiss nicht, ich führe einen PKW seit 8 Jahren unfallfrei und habe mich bisher an die Verkehrsregeln gehalten und bin bis dato noch nicht im Straßenverkehr aufgegallen.
Mit welchen Strafen muss ich in dieser Situation rechnen, falls es denn zu einer Anzeige kommen sollte.

Der Beitrag wurde von Johannes82 bearbeitet: 05.02.2009, 12:47
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.02.2009, 12:46
Beitrag #2





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Zitat (Johannes82 @ 05.02.2009, 12:35) *
Mit welchen Strafen muss ich in dieser Situation rechnen, falls es denn zu einer Anzeige kommen sollte.

Dazu müsste man erst mal wissen, ob der Radfahrer überhaupt Vorrang hatte. Bist du denn nach rechts oder links abgebogen? Oder aus welchem anderen Grund wärst du deiner Meinung nach wartepflichtig gewesen?
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Johannes82
Beitrag 05.02.2009, 12:52
Beitrag #3


Neuling


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Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Die Fußgängerampel befindet sich in etwa 50-80 Metern nach einer Kreuzung auf einer geraden Strecke. Ich gehe mal davon aus, dass der Fußgänger/Radfahrer grün hatten, wie schon vorher erwähnt gibt es aus Autofahrersicht eine Ampel, die gelb/orange blinckt (rot/grün gibt es nicht bei dieser Ampel), wenn Fußgänger die Straße überqueren und dies auch vermutlich nur dann tut, wenn der Radfahrer / Fußgänger grün hat.

Der Beitrag wurde von Johannes82 bearbeitet: 05.02.2009, 12:53
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.02.2009, 12:59
Beitrag #4





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Wenn Radfahrer und Fußgänger an dieser Stelle bei Grün die Fahrbahn überqueren, dann hättest du aber bei Rot fahren müssen. Gelbes Blinklicht als Warnsignal für dich als Autofahrer begründet noch keine Wartepflicht für dich. Manchmal findet man ein solches Blinksignal als zusätzliche Warnung für Abbieger, die mit Fußgängern und Radfahrern rechnen müssen, die gleichzeitig Grün haben. Aber abgebogen bist du ja laut deiner Schilderung nicht.

Kann es sein, dass du durch deine Unaufmerksamkeit eine rote Ampel oder ein negatives Vorfahrtszeichen übersehen hast? Im Zweifelsfall müsstest du mal ein Foto von der Stelle machen.
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ukr
Beitrag 05.02.2009, 12:59
Beitrag #5


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Das hört sich interessant an. Hast du vielleicht mal ein Bild oder einen Link zu Google Maps?
Möglicherweise ist das so eine tolle Anlage die von der Kreuzung abgerückt wurde und man redet sich dort ein, das der VT nach 50m immernoch Abbieger ist whistling.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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schilderwald
Beitrag 05.02.2009, 13:00
Beitrag #6


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Zitat (Johannes82 @ 05.02.2009, 12:52) *
Ich gehe mal davon aus, dass der Fußgänger/Radfahrer grün hatten, wie schon vorher erwähnt gibt es aus Autofahrersicht eine Ampel, die gelb/orange blinckt (rot/grün gibt es nicht bei dieser Ampel), wenn Fußgänger die Straße überqueren und dies auch vermutlich nur dann tut, wenn der Radfahrer / Fußgänger grün hat.
So eine LSA ist aber nicht zulässig. blink.gif

Kannst du eventuell mal Fotos von der Stelle machen und diese dann hier einstellen?


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.02.2009, 13:01
Beitrag #7





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Zitat (ukr @ 05.02.2009, 12:59) *
Möglicherweise ist das so eine tolle Anlage die von der Kreuzung abgerückt wurde und man redet sich dort ein, das der VT nach 50m immernoch Abbieger ist

Das hatte ich mir auch kurz überlegt. Wenn die Furt 5 oder 10 Meter nach dem Schnittpunkt der Fahrbahnen angebracht wäre, dann würde ich sie ja noch als zur Kreuzung zugehörig ansehen. Aber 50 bis 80 Meter?
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Johannes82
Beitrag 05.02.2009, 13:07
Beitrag #8


Neuling


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Um es genauer zu schildern, der besagte Fussgänger/Radfahrerweg befindet sich wie oben beschrieben ca. 50-80 Meter hinter einer Kreuzung. Die Kreuzung überquerte ich als Linksabbieger, der Gegenverkehr kann gleichzeit in die gleiche Straße abbiegen. Der momentane Stand der Ampel war an der Kreuzung folgender: Sowohl von meiner Richtung kommend und von der mir gegenüberliegenden Fahrtrichtung kommend hat man gleichzeitig das Ampelsignal grün. Als linksabbieger (der ich war) hat man einen orangen Pfeil, der nach einer gewissen Zeit erlischt, sobald dem entgegenkommenden Verkehr Rot angezeigt wird. Ich bog links ab (bei blinkendem orangen Pfeil ab, da sich zu dieser Zeit kein Gegenverkehr in Nähe der Ampel befand), und gelangte in die Straße, in der sich der Überweg für Radfahrer/Fußgänger befindet. Dieser befindet sich ca. 50-80 Meter nach der Kreuzung.

Einen Moment bitte, aktuell kann ich kein Foto machen, da ich bereits an meinem Studienort angelangt bin. Ich werde eine Screenshot von Googlemaps machen und alles darin einzeichnen und dann hier verlinken

Der Beitrag wurde von Johannes82 bearbeitet: 05.02.2009, 13:12
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ukr
Beitrag 05.02.2009, 13:10
Beitrag #9


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auch auf die Gefahr das ich mich wiederhole:

Foto + Google Maps Link wavey.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.02.2009, 13:14
Beitrag #10





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Zitat (Johannes82 @ 05.02.2009, 13:07) *
Dieser befindet sich ca. 50-80 Meter nach der Kreuzung.

Ich weiß jetzt nicht, wie zuverlässig deine Schätzung ist, denn bei Entfernungsangaben kann man sich ja leicht verschätzen. Nach 50 - 80 Metern würde ich diese Rad-/Fußgängerfurt jedenfalls nicht mehr der vorherigen Kreuzung zuordnen. Bist du auch ganz sicher, dass sich unmittelbar vor dieser Furt nicht noch eine weitere Ampel für deine Fahrbahn befindet? Oder handelt es sich um eine besonders weiträumige Kreuzung mit zahlreichen Fahrstreifen, sodass schon der eigentliche Kreuzungsbereich 30 Meter Durchmesser hat und die Furt relativ direkt danach kommt?

Ein Link zu Google-Maps wäre schon ganz interessant ...
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Johannes82
Beitrag 05.02.2009, 13:22
Beitrag #11


Neuling


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Hallo,

ich kann auch nicht verbindlich versichern, dass es 50-80 meter sind, es ist lediglich eine Schätzung
hier mal der link zu dem screenshot von google maps
der grüne streifen zeigt meinen Fahrverlauf, der rote stellt den Fußgängerüberweg dar.
http://img210.imageshack.us/my.php?image=verkehrek4.png

der Link für Googlemaps:

http://maps.google.de/maps?f=q&source=...038624&z=15

Der Beitrag wurde von Johannes82 bearbeitet: 05.02.2009, 13:25
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.02.2009, 13:32
Beitrag #12





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In der Satelliten-Ansicht erkennt man aber relativ zweifelsfrei, dass an besagter Stelle eine neue Kreuzung mit Haltelinien ist. An der Ecke Balthasar-Neumann-Promenade/Hofstraße müsste eine Ampel stehen, die du vermutlich übersehen hast.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.02.2009, 13:40
Beitrag #13


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Zitat (Georg_g @ 05.02.2009, 13:32) *
müsste eine Ampel stehen, die du vermutlich übersehen hast.

Seh' ich auch so; oder das eine oder andere Glühlämpchen war ausgefallen - vielleicht kann ein Ortskundiger aufklären...? unsure.gif

Aber welchen Sinn hätte dann eine gelbblinkende Warnung vor Fußgängern? Bei für den TE rotzeigender Ampel gar keinen - hatte er grün, kann die allenfalls für Rechtsabbieger relevant sein, die Ampel für querende Fußgänger muß dann zwingend rot gezeigt haben...

think.gif
c.s.
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Johannes82
Beitrag 05.02.2009, 13:40
Beitrag #14


Neuling


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Es handelt sich dabei auch nicht um die erste Ampel nach der Kreuzung, die erste Ampel nach der Kreuzung agiert erst nach betätigen eines Schalters durch einen Fußgänger, oder jemanden, der die Straße überqueren will. Bei dieser Ampel gibt es auch aus Fahrersicht rot, orange und grün.
Naja, fakt ist, dass ich mich nicht richtig verhalten habe, da das orange warnsignal an der zweiten ampel aufleuchtete, ich dies aus eigener Unachtsamkeit zu spät bemerkte und den ungeschützen Personen Vorrang gewährleisten muss.
Mit den Konsequenzen und dem schlechten Gewissen gegenüber dem Radfahrer muss ich halt jetzt leben. Rückgängig kann ich mein Fehlverhalten sowieso nicht mehr machen.
Aber was kann jetzt auf mich zukommen?
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ukr
Beitrag 05.02.2009, 13:42
Beitrag #15


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Dafür passt die Furt etwas weiter vorn genau in die Kategorie die ich gemeint habe.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.02.2009, 13:49
Beitrag #16





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Wenn du mit "zweiter Ampel" die oben erwähnte Kreuzung meinst, dann musst du bei Rot gefahren sein. Hier nochmal als Bild:



Bei A bist du als Abbieger wartepflichtig. Hier ist es möglich, dass Linksabbieger, Rechtsabbieger, Radfahrer und Fußgänger gleichzeitig Grün haben, und hier macht auch ein gelbes Blinklicht Sinn, um den Abbiegern ihre Wartepflicht gegenüber Fußgängern und Radfahrern anzuzeigen.

Bei B können Radfahrer und Fußgänger aber nur Grün haben, wenn du als Autofahrer Rotlicht hast.

Welche Variante trifft denn nun zu?
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Johannes82
Beitrag 05.02.2009, 13:58
Beitrag #17


Neuling


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Es muss die Variante A gewesen sein, da ich als Abbieger einen gelben Abbiegepfeil an der Ampel hatte, dabei bin ich mir 100% sicher (der gelbe Abbiegepfeil).
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oimara
Beitrag 05.02.2009, 14:02
Beitrag #18


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Zitat (Johannes82 @ 05.02.2009, 13:58) *
Es muss die Variante A gewesen sein, da ich als Abbieger einen gelben Abbiegepfeil an der Ampel hatte, dabei bin ich mir 100% sicher (der gelbe Abbiegepfeil).

Aber 50 bis 80 m? Das sind ja gerade mal 5 gute Autolängen?
Habt ihr keine 50m-Läufe im Schul-Sportfest gemacht? Wenn du dort die Strecke in 1,5 Sekunden geschafft hast, kann ich deine Schätzung verstehen. wink.gif
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ukr
Beitrag 05.02.2009, 14:03
Beitrag #19


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Also wenn es tatsächlich an Position A war, dann sind das nicht mal 20m vom Schnittpunkt der Fahrbahnen bis zur Furt. Ist allerdings auch schon etwas "weit entfernt" um hier noch von Abbiegen zu sprechen - insbesondere mit Bezug auf die Fahrbahngestaltung.


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Johannes82
Beitrag 05.02.2009, 14:08
Beitrag #20


Neuling


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Aber welche Konsequenzen bringt das jetzt für mich? Eine solche Situation herbeizuführen ist sicherlich nicht in meinem Sinne. Passiert ist es und ich kann das jetzt auch nicht mehr ändern.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.02.2009, 14:08
Beitrag #21


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Zitat (oimara @ 05.02.2009, 14:02) *
Aber 50 bis 80 m? Das sind ja gerade mal 5 gute Autolängen?

Ähm: Lkw- oder KOM-Längen - Pkw sind meist 4-5m lang... wink.gif

lg
c.s.
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mir
Beitrag 05.02.2009, 18:48
Beitrag #22


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Zitat (Johannes82 @ 05.02.2009, 14:08) *
Aber welche Konsequenzen bringt das jetzt für mich? Eine solche Situation herbeizuführen ist sicherlich nicht in meinem Sinne. Passiert ist es und ich kann das jetzt auch nicht mehr ändern.

Mal vornweg: Für mich ist noch ungeklärt, ob der Radfahrer da überhaupt drüberfahren darf. Das kann man aber ohne Ortskenntnis kaum sagen.

Generell mußt Du als Abbieger parallel fahrende Radfahrer durchlassen. Dagegen hast Du verstoßen und den Radfahrer gefährdet. Wenn ich das richtig interpretiere, nennt das der Bußgeldkatalog:
Zitat
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdetet.


Das kostet 70 € und bringt 2 Punkte, wenn Du noch in der Probezeit bist, ist das ein A-Verstoß.

Es ist allerdings nun nicht so wahrscheinlich, daß etwas nachfolgt. Als Radfahrer passiert einem das öfters, und wer mag schon immer zur Polizei rennen, zumindest solange nichts passiert ist smile.gif

Das Wort zum Sonntag: Zieh Deine Lehre draus und paß in Zukunft besser auf. Träumen und Autofahren zur gleichen Zeit ist nicht ranting.gif smile.gif smile.gif

Ich find's ja sympathisch, daß Du Dir darüber Gedanken machst.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Ichtyos
Beitrag 05.02.2009, 20:56
Beitrag #23


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Zitat (mir @ 05.02.2009, 18:48) *
wenn Du noch in der Probezeit bist, ist das ein A-Verstoß.
Das dürfte im konkreten Fall nicht zutreffen:
Zitat (Johannes82 @ 05.02.2009, 12:35) *
ich führe einen PKW seit 8 Jahren unfallfrei

wavey.gif


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oimara
Beitrag 05.02.2009, 20:57
Beitrag #24


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 05.02.2009, 14:08) *
Zitat (oimara @ 05.02.2009, 14:02) *
Aber 50 bis 80 m? Das sind ja gerade mal 5 gute Autolängen?

Ähm: Lkw- oder KOM-Längen - Pkw sind meist 4-5m lang... wink.gif

lg
c.s.

80 m schreibt der TE, für mich siehts aus wie 5 Autolängen, also ca. 15 bis 20 m.
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