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> wenden
Gast_Gast_Karsten_*
Beitrag 07.05.2004, 19:10
Beitrag #1





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hallo
ich habe da ein kleines nachbarschafts problem das sich leider nicht mehr mit netten worten lösen lässt...
ich wohne in einer ruhigen gegend ind einer sackgasse...eine möglichkeit in dieser direkt zu wenden gibt es nicht
aber es gibt am ende dieser strasse einen privatparkplatz den ich zum wenden nutze(5 parkflächen +einfahrtstrasse)
nun meinen die besitzer dieses parkplatzes das es untersagt sei auf
besagtem parkplatz zu wenden (da ich angeblich zu viel krach mache bei meiner wendeaktion )
das geht im moment schon soweit das sie mir mit unterschriftaktionen und anzeigen drohen..o.O

wie ist da die rechtslage ?
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen rolleyes.gif

thx mfg
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Andreas
Beitrag 07.05.2004, 19:21
Beitrag #2


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Wenn dir bekannt ist, dass es sich bei dieser Fläche um ein Privatgrundstück handelt und der Grundstückseigentümer mit einem Befahren dieser Fläche nicht einverstanden ist, dann darfst du dieses Grundstück auch nicht zum wenden nutzen. So einfach ist die Rechtslage.

Wenn dem Nachbarn deine Wendemanöver nicht passen, müßte er allerdings zivilrechtlich gegen dich vorgehen, das das Befahren eines nicht eingezäunten Privatgrundstückes kein Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeitentatbestand ist.


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Gast_Gast_Karsten_*
Beitrag 07.05.2004, 19:50
Beitrag #3





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super thx für die schnelle antwort smile.gif

wenn ich das richtig mitbekommen habe sind die stellflächen verkauft an private personen nicht aber der gesammte parkplatz
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Peter Lustig
Beitrag 07.05.2004, 20:53
Beitrag #4


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Zitat
wenn ich das richtig mitbekommen habe sind die stellflächen verkauft an private personen nicht aber der gesammte parkplatz
Das spielt keine Rolle, wenn sich alle einig sind. Im übrigen reicht es aus, dass einer als Beauftragter der anderen Eigentümer auftritt.
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Gast_Gast_Karsten_*
Beitrag 08.05.2004, 12:19
Beitrag #5





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hallo und guten morgen

das heisst ich bin hier eindeutig im unrecht ?...

das ist ja der hammer...die können also 1 fahrer das wenden verbieten und es gleichzeitig 20 anderen weiter gestatten ?...lol?
und das alles nur weil ich keinen ford-fiesta oder opel-corsa fahre wie die anderen hier sondern einen bmw der nun mal etwas lauter ist als ein kleinwagen...

sry da streite ich aber bis aufs messer gegen an....
ich hab ja keine ahnung was mich vor so einem zivilgericht erwartet aber ich glaub die todesstrafe wird es dann doch nicht werden blink.gif

thx für die antworten smile.gif
mfg.: karsten
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Andreas
Beitrag 08.05.2004, 12:32
Beitrag #6


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Zitat (Gast_Karsten @ 08.05.2004, 13:19)
das heisst ich bin hier eindeutig im unrecht ?...

Ja

Nur so mal am Rande angemerkt. Ich als Grundstücksbesitzer kann mit meinem Grundstück tun und lassen was ich will. Insbesondere kann ich entscheiden wen ich auf mein Grundstück lasse und wen nicht. Wie wäre es wenn demnächst dein Nachbar in deine Wohnung geht und dort eine Party feiert, weil ihm deine Wohnung so gut gefällt? Läßt du das dann auch einfach zu?? think.gif


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Gast_Gast_Karsten_*
Beitrag 08.05.2004, 13:28
Beitrag #7





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@andreas ich glaube du hast da etwas die falsche vorstellung von der geschilderten lage..

das hier sind keine häuser mit gekauften grundstücken sondern eigentumswohnungen in neubauten denen einfach nur eine parkfläche mitverkauft wurde
der vergleich mit der party ist etwas weit hergeholt...aber wenn einer kommen möchte und bei mir party feiern möchte kann er immer gern kommen ..o.O

ich will halt mein auto wenden wie jeder adere auch nix weiter... ranting.gif



mfg karsten
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THOR
Beitrag 08.05.2004, 13:35
Beitrag #8


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Zitat (Gast_Karsten @ 07.05.2004, 20:10)
da ich angeblich zu viel krach mache bei meiner wendeaktion

bmw der nun mal etwas lauter ist als ein kleinwagen...

Hm mal hanz ehrlich:

Laute Musik, Sportauspuff, etwas rasant?

Also ich merke bei mir in der Straße nicht ob mein Nachbar mit seinem BMW kommt oder seine Freundin mit dem Polo.

Ein think.gif Thor


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Peter Lustig
Beitrag 08.05.2004, 13:36
Beitrag #9


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Das Grundstück, auf dem sich der Parkplatz befindet, ist Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer. Der jeweils von den einzelnen Eigentümern gekaufte Parkplatz ist Sondereigentum des Käufers. Die Gemeinschaft der Eigentümer oder auch der Eigentümer eines einzelnen Platzes kann ebenso wie ein einzelner Eigentümer eines Grundstücks darüber bestimmen, ob man eine Benutzung durch Fremde zulässt oder nicht. Wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass Du mit Deinem Fahrzeug ihre Flächen benutzt, können sie Dir das verbieten.

Von daher hinkt der Vergleich von Andreas in keiner Weise. Wenn Du eine Party feierst, lässt Du ja auch nur die Leute in Deine Wohnung, die Du eingeladen hast bzw. die Dir genehm sind. Die anderen müssen eben draußenbleiben.
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Gast_Gast_Karsten_*
Beitrag 08.05.2004, 13:52
Beitrag #10





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@THOR
keine laute musik
kein sportauspuff
und ich fahre auch nicht schnell..denn es sind viele kinder hier am spielern und ich selber habe 2 katzen die draussen rumgurken die ich auf keinen fall anfahren möchte
ich bin kein tunning freak der hier mit ach und krach die 30 er zohne runterbrettert...bmw halt so wie er von der stange kommt

@peter lustig

ich nutze den parkplatz nicht um dort zu parken sondern ich wende dort nur wie ALLE !!! hier da es nicht anders geht
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Peter Lustig
Beitrag 08.05.2004, 14:04
Beitrag #11


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Ob Du dort parkst oder nur drüberfährst, um zu wenden, ist völlig egal. Wenn die Anderen Dir das verbieten, dann darfst Du es eben nicht. Sieh das doch endlich ein! mad.gif Solltest Du Dich über das Verbot hinwegsetzen, liegt eine unerlaubte Handlung bzw. Besitzstörung vor, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verfolgt werden kann.
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Gast_Gast_Karsten_*
Beitrag 08.05.2004, 14:17
Beitrag #12





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@peter lustig

verstanden habe ich das...ich wollte halt nur sagen das dies die einzige möglichkeit ist zu wenden ( solange mein auto noch nicht fliegen kann..) tongue.gif

@ all
ich sag nochmal danke für die vielen antworten smile.gif

mfg karsten
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aaaaallex
Beitrag 09.05.2004, 01:52
Beitrag #13


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@ Karsten:

Falls es dort wirklich keine Möglichkeit zum Wenden geben sollte (notfalls musst du halt Wenden in 3-4 Zügen oder mehr), wird dir wohl nix anderes übrig bleiben als rückwärts aus der Straße rauszufahren. wavey.gif


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