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| Gast_Gast_Karsten_* |
07.05.2004, 19:10
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#1
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ich habe da ein kleines nachbarschafts problem das sich leider nicht mehr mit netten worten lösen lässt... ich wohne in einer ruhigen gegend ind einer sackgasse...eine möglichkeit in dieser direkt zu wenden gibt es nicht aber es gibt am ende dieser strasse einen privatparkplatz den ich zum wenden nutze(5 parkflächen +einfahrtstrasse) nun meinen die besitzer dieses parkplatzes das es untersagt sei auf besagtem parkplatz zu wenden (da ich angeblich zu viel krach mache bei meiner wendeaktion ) das geht im moment schon soweit das sie mir mit unterschriftaktionen und anzeigen drohen..o.O wie ist da die rechtslage ? ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen thx mfg |
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07.05.2004, 19:21
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wenn dir bekannt ist, dass es sich bei dieser Fläche um ein Privatgrundstück handelt und der Grundstückseigentümer mit einem Befahren dieser Fläche nicht einverstanden ist, dann darfst du dieses Grundstück auch nicht zum wenden nutzen. So einfach ist die Rechtslage.
Wenn dem Nachbarn deine Wendemanöver nicht passen, müßte er allerdings zivilrechtlich gegen dich vorgehen, das das Befahren eines nicht eingezäunten Privatgrundstückes kein Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeitentatbestand ist. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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| Gast_Gast_Karsten_* |
07.05.2004, 19:50
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#3
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super thx für die schnelle antwort
wenn ich das richtig mitbekommen habe sind die stellflächen verkauft an private personen nicht aber der gesammte parkplatz |
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07.05.2004, 20:53
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat wenn ich das richtig mitbekommen habe sind die stellflächen verkauft an private personen nicht aber der gesammte parkplatz Das spielt keine Rolle, wenn sich alle einig sind. Im übrigen reicht es aus, dass einer als Beauftragter der anderen Eigentümer auftritt.
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| Gast_Gast_Karsten_* |
08.05.2004, 12:19
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#5
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hallo und guten morgen
das heisst ich bin hier eindeutig im unrecht ?... das ist ja der hammer...die können also 1 fahrer das wenden verbieten und es gleichzeitig 20 anderen weiter gestatten ?...lol? und das alles nur weil ich keinen ford-fiesta oder opel-corsa fahre wie die anderen hier sondern einen bmw der nun mal etwas lauter ist als ein kleinwagen... sry da streite ich aber bis aufs messer gegen an.... ich hab ja keine ahnung was mich vor so einem zivilgericht erwartet aber ich glaub die todesstrafe wird es dann doch nicht werden thx für die antworten mfg.: karsten |
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08.05.2004, 12:32
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Gast_Karsten @ 08.05.2004, 13:19) das heisst ich bin hier eindeutig im unrecht ?... Ja Nur so mal am Rande angemerkt. Ich als Grundstücksbesitzer kann mit meinem Grundstück tun und lassen was ich will. Insbesondere kann ich entscheiden wen ich auf mein Grundstück lasse und wen nicht. Wie wäre es wenn demnächst dein Nachbar in deine Wohnung geht und dort eine Party feiert, weil ihm deine Wohnung so gut gefällt? Läßt du das dann auch einfach zu?? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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| Gast_Gast_Karsten_* |
08.05.2004, 13:28
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#7
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@andreas ich glaube du hast da etwas die falsche vorstellung von der geschilderten lage..
das hier sind keine häuser mit gekauften grundstücken sondern eigentumswohnungen in neubauten denen einfach nur eine parkfläche mitverkauft wurde der vergleich mit der party ist etwas weit hergeholt...aber wenn einer kommen möchte und bei mir party feiern möchte kann er immer gern kommen ..o.O ich will halt mein auto wenden wie jeder adere auch nix weiter... mfg karsten |
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08.05.2004, 13:35
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Zitat (Gast_Karsten @ 07.05.2004, 20:10) da ich angeblich zu viel krach mache bei meiner wendeaktion bmw der nun mal etwas lauter ist als ein kleinwagen... Hm mal hanz ehrlich: Laute Musik, Sportauspuff, etwas rasant? Also ich merke bei mir in der Straße nicht ob mein Nachbar mit seinem BMW kommt oder seine Freundin mit dem Polo. Ein -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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08.05.2004, 13:36
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Das Grundstück, auf dem sich der Parkplatz befindet, ist Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer. Der jeweils von den einzelnen Eigentümern gekaufte Parkplatz ist Sondereigentum des Käufers. Die Gemeinschaft der Eigentümer oder auch der Eigentümer eines einzelnen Platzes kann ebenso wie ein einzelner Eigentümer eines Grundstücks darüber bestimmen, ob man eine Benutzung durch Fremde zulässt oder nicht. Wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass Du mit Deinem Fahrzeug ihre Flächen benutzt, können sie Dir das verbieten.
Von daher hinkt der Vergleich von Andreas in keiner Weise. Wenn Du eine Party feierst, lässt Du ja auch nur die Leute in Deine Wohnung, die Du eingeladen hast bzw. die Dir genehm sind. Die anderen müssen eben draußenbleiben. |
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| Gast_Gast_Karsten_* |
08.05.2004, 13:52
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#10
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@THOR
keine laute musik kein sportauspuff und ich fahre auch nicht schnell..denn es sind viele kinder hier am spielern und ich selber habe 2 katzen die draussen rumgurken die ich auf keinen fall anfahren möchte ich bin kein tunning freak der hier mit ach und krach die 30 er zohne runterbrettert...bmw halt so wie er von der stange kommt @peter lustig ich nutze den parkplatz nicht um dort zu parken sondern ich wende dort nur wie ALLE !!! hier da es nicht anders geht |
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08.05.2004, 14:04
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Ob Du dort parkst oder nur drüberfährst, um zu wenden, ist völlig egal. Wenn die Anderen Dir das verbieten, dann darfst Du es eben nicht. Sieh das doch endlich ein!
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| Gast_Gast_Karsten_* |
08.05.2004, 14:17
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#12
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@peter lustig
verstanden habe ich das...ich wollte halt nur sagen das dies die einzige möglichkeit ist zu wenden ( solange mein auto noch nicht fliegen kann..) @ all ich sag nochmal danke für die vielen antworten mfg karsten |
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09.05.2004, 01:52
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
@ Karsten:
Falls es dort wirklich keine Möglichkeit zum Wenden geben sollte (notfalls musst du halt Wenden in 3-4 Zügen oder mehr), wird dir wohl nix anderes übrig bleiben als rückwärts aus der Straße rauszufahren. -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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