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> Blinken auf Beschleunigungsstreifen, Wie ist die richtige Vorgehensweise?
Hannes
Beitrag 21.01.2009, 02:26
Beitrag #101


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Zitat (easylink64 @ 20.01.2009, 23:47) *
Mir ist das egal wann ihr blinkt!
Schade...

Zitat (easylink64 @ 20.01.2009, 23:47) *
Nur IHR solltet euch wirklich überlegen was ihr macht!
Zu Befehl! notworthy.gif

Zitat (easylink64 @ 20.01.2009, 23:47) *
Denn ich fahre mit der gleichen Geschwindigkeit weiter auf dieser rechten Spur! thread.gif
Jawoll, nehmen wir zur Kenntnis notworthy.gif

Zitat (easylink64 @ 20.01.2009, 23:47) *
Ich bitte um Argumente warum man sofort auf der Beschleunigungsspur blinken sollte!
Jawoll, kommen sofort...

Zitat (easylink64 @ 20.01.2009, 23:47) *
Ich hoffe es wird sich jetzt niemand eins aus den Fingern saugen. ranting.gif
Och, doch nicht? Auch gut. notworthy.gif

Zitat (easylink64 @ 20.01.2009, 23:47) *
Und bitte morgen früh wieder schön vorsichtig beschleunigen, es wird glaaaaaaaaat.......
Jawoll, Chef! notworthy.gif
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 21.01.2009, 07:18
Beitrag #102


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Zitat (easylink64 @ 20.01.2009, 23:47) *
Was zur Hölle soll mir sein Blinken sagen?
Nun, das Blinken besagt, dass der Blinkende die Absicht hat, demnächst auf den durchgehenden rechten Fahrstreifen der Autobahn zu wechseln. Weiter besagt das Blinken nichts.
(Der Blinkende blinkt übrigens nicht unbedingt freiwillig, sondern in erheblichem Maße deshalb, weil die StVO ihm das so vorschreibt.)

Für die Schlüsse, die Sie aus dem Blinken ziehen, ist der Blinkende weder verantwortlich noch kann er sie beeinflussen. Er darf sich aber darauf verlassen, dass Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis den Umfang der Bedeutung des Blinkens kennen. Ebenso dürfen Sie sich darauf verlassen, dass der Blinkende diesen Umfang kennt.

Und schon kann eigentlich nichts mehr pasieren: Sie und der Blinkende wissen, welche Bedeutung das Blinken hat, wer in der bechriebenen Situation Vorrang hat und wie sich jeder dementsprechend zu verhalten hat.

Gefährlich wird es erst dann, wenn einer der beiden meint, dass das Blinken noch etwas anderes bedeuten könnte und deshalb ein für den anderen oder für Dritte unvorhersehbares Fahrmanöver durchführt.

So könnte etwa der Blinkende der Ansicht sein, sein Blinken verpflichte den Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, ihm den Wechsel unverzüglich zu ermöglichen, weshalb er unmittelbar nach Blinkbeginn und ohne weitere Rücksicht nach links auf die durchgehende Fahrbahn wechseln dürfe - und das auch tut.
Der gleichen Ansicht könnte auch der Fahrer auf der durchgehenden Fahrbahn sein, weshalb er, den vermeintlich unmittelbar bevorstehenden Fahrstreifenwechsel des Blinkenden befürchtend und in der Absicht, einen dadurch drohenden Zusammenstoß zu vermeiden, stark bremst oder unvermittelt selber einen Fahrstreifenwechsel nach links durchführt und dadurch jeweils eine Gefahr für den übrigen Verkehr hervorruft.

Alle diese Aktionen sind aber unnötig, denn:
Das Blinken bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die vorgeschriebene rechtzeitige Ankündigung einer Absicht.

Es bedeutet insbesondere nicht, dass mit dem Beginn der Verwirklichung dieser Absicht unmittelbar bei Beginn des Blinkens zu rechnen ist, denn dann wäre das Blinken nicht mehr rechtzeitig begonnen worden.

gez. Lempel
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superkolbi
Beitrag 21.01.2009, 08:05
Beitrag #103


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Zitat (easylink64 @ 21.01.2009, 00:47) *
Das waren ja schon wenigstens einige wenige Statements.

I
Ich möchte hier nur folgende Situation darstellen.

Ich fahre auf der rechten Spur einer BAB mit Tempo 130 und nähere mich einer Autobahn Auffahrt. Nachdem das blöde Gebüsch, das überall steht, mir endlich die Sicht auf den dazukommenden Fahrstreifen gewährt hat, sehe ich einen wild links blinken PKW der ca 100m vor mir gerade das Ende der Kurve vor der Beschleunigungsspur erreicht hat. Sein Tempo ca 50 km/h. Die Klorolle fällt ja sonst in der Kurve um!

Was zur Hölle soll mir sein Blinken sagen? JAAAAAAA ich ziehe jetzt mit 60 auf Deine Spur? Oder: Fahr ruhig ich bin halt so einer der sofort blinkt wenn er um die Kurve kommt? think.gif


easylink


Aha, genau dieses Fahrzeug hatte ich heute an der AS vor mir. Gemütlich nicht beschleunigt, dann über die durchgezogene Linie auf die Hauptfahrbahn.
Ich habe dann beschleunigt (auf der Beschleunigungsspur) und bin mit angemessener Geschwindigkeit auf der Hauptfahbahn. Etwa 30 Sekunden später hat das Fahrzeug, jetzt hinter mir, scheinbar die Lichthupe entdeckt :-)
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TH64
Beitrag 21.01.2009, 09:24
Beitrag #104


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Zitat (superkolbi @ 21.01.2009, 08:05) *
Etwa 30 Sekunden später hat das Fahrzeug, jetzt hinter mir, scheinbar die Lichthupe entdeckt :-)


Das war ein Hilferuf des Fahrzeuges: "Hilfe, mein Fahrer bringt mich um" laugh2.gif


--------------------
Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…


… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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helmet lampshade
Beitrag 21.01.2009, 10:21
Beitrag #105


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Zitat (Nerari @ 19.01.2009, 19:35) *
Diese Leute haben noch nie die Erfahrung gemacht, dass man ganz entspannt die Spur wechseln kann, wenn man am Ende des Beschleunigungsstreifens einigermaßen gleich schnell ist wie der Verkehr auf der rechten Spur.

Gibt's dazu nicht die Fahrschule? Ich denke die meisten müßten doch während der Fahrausbildung auch mal eine stark frequentierte Autobahnauffahrt besucht haben.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 21.01.2009, 10:30
Beitrag #106





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Zitat
Gibt's dazu nicht die Fahrschule? Ich denke die meisten müßten doch während der Fahrausbildung auch mal eine
Zitat
stark frequentierte Autobahnauffahrt
besucht haben.


no.gif

Woher sollten damals die dafür nötigen Autos herkommen..


Und selbst wenn, was hilft das ohne Fahrpraxis.. gerade die "ganz Vorsichtigen" meiden doch die Autobahn so gut es geht...
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Gast_fusel_*
Beitrag 21.01.2009, 10:47
Beitrag #107





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Wichtig ist doch nur, dass man beim Einfädeln möglichst gleich schnell ist wie die Autos auf dem durchgehenden Fahrstreifen.
Ob das am Anfang oder am Ende der Beschleunigungsspur ist, ist doch egal.
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easylink64
Beitrag 21.01.2009, 19:30
Beitrag #108


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 21.01.2009, 07:18) *
Zitat (easylink64 @ 20.01.2009, 23:47) *
Was zur Hölle soll mir sein Blinken sagen?


Alle diese Aktionen sind aber unnötig, denn:
Das Blinken bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die vorgeschriebene rechtzeitige Ankündigung einer Absicht.

Es bedeutet insbesondere nicht, dass mit dem Beginn der Verwirklichung dieser Absicht unmittelbar bei Beginn des Blinkens zu rechnen ist, denn dann wäre das Blinken nicht mehr rechtzeitig begonnen worden.

gez. Lempel


Oberlehrer Lempel bietet mir leider nur einen lustigen Kommentar. Lustig, ja, mehr aber auch nicht.

Wer bereits in der Kurve zur Beschleunigungsspur blinkt, blinkt nicht rechtzeitig, sondern verfrüht.

Wir sollten doch auch die Begrifflichkeit richtig wählen, wenn wir uns schon gewählt ausdrücken. wavey.gif

easylink
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 21.01.2009, 20:56
Beitrag #109


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Zitat (easylink64 @ 21.01.2009, 19:30) *
Oberlehrer Lempel bietet mir leider nur einen lustigen Kommentar. Lustig, ja, mehr aber auch nicht.

Ich habe nun meinen Beitrag mehrmals durchgelesen und konnte darin dennoch nichts Lustiges finden.
Was ich schrieb entspricht tatsächlich meiner ernsthaften Meinung.

Zitat (easylink64 @ 21.01.2009, 19:30) *
Wer bereits in der Kurve zur Beschleunigungsspur blinkt, blinkt nicht rechtzeitig, sondern verfrüht.

Verfrüht blinkt höchstens derjenige, der dadurch Unklarheiten über seine Absichten erregt, etwa weil zwischen ihm und der Straße in die er abbiegen möchte, eine weitere Straße liegt, in die er mit gleichem Blinkzeichen ebenfalls abbiegen könnte - und somit der übrige Verkehr darüber im Unklaren gelassen wird, in welche der Straßen derjenige nun tatsächlich einbiegen will.

Das aber kann in der Kurve einer Autobahnauffahrt wohl nicht geschehen. Wer dort links blinkt, blinkt unmißverständlich und somit rechtzeitig - nämlich eben gerade nicht erst unmittelbar bevor er tatsächlich auf die Autobahn auffährt, was eindeutig zu spät wäre.

Zitat (easylink64 @ 21.01.2009, 19:30) *
Wir sollten doch auch die Begrifflichkeit richtig wählen, wenn wir uns schon gewählt ausdrücken. wavey.gif

Eben. "Rechtzeitig" ist ein Begriff aus der StVO, "verfrüht" jedoch nicht.

gez. Lempel
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easylink64
Beitrag 21.01.2009, 23:33
Beitrag #110


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 21.01.2009, 20:56) *
Das aber kann in der Kurve einer Autobahnauffahrt wohl nicht geschehen. Wer dort links blinkt, blinkt unmißverständlich und somit rechtzeitig - nämlich eben gerade nicht erst unmittelbar bevor er tatsächlich auf die Autobahn auffährt, was eindeutig zu spät wäre.

[gez. Lempel


Entschuldigung!?

Aber nach Ihrer Ansicht müßten dann Kraftfahrzeuge die geradeaus fahren, einen Blinker in der Mitte besitzen, für: Ich fahre weiter geradeaus! think.gif

Eine Autobahnauffahrt führt in der Regel auf die Autobahn, dass haben verschiedene andere Personen hier auch schon festgehalten. Alle auf der Autobahn wissen, wer da langfährt, will IRGENDWANN die Spur wechseln.
WIR WISSEN DAS! WIR WISSEN NUR NICHT WANN! JETZT SOFORT, ODER IN 25M, ODER in 50M, ODER SOGAR ERST IN 100M????!!!

Genau das soll der Fahrzeugführer mit dem Blinker anzeigen!

Oh Gott, was für selten d..... Beiträge man hier doch zu lesen bekommt.

Auch gezeichnet, aber von
easylink wavey.gif
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helmet lampshade
Beitrag 21.01.2009, 23:55
Beitrag #111


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Zitat (easylink64 @ 21.01.2009, 23:33) *
Oh Gott, was für selten d..... Beiträge man hier doch zu lesen bekommt.

Da hast Du ausnahmsweise mal recht tongue.gif
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Kuli
Beitrag 21.01.2009, 23:58
Beitrag #112


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 21.01.2009, 20:56) *
Verfrüht blinkt höchstens derjenige, der dadurch Unklarheiten über seine Absichten erregt, etwa weil zwischen ihm und der Straße in die er abbiegen möchte, eine weitere Straße liegt, in die er mit gleichem Blinkzeichen ebenfalls abbiegen könnte - und somit der übrige Verkehr darüber im Unklaren gelassen wird, in welche der Straßen derjenige nun tatsächlich einbiegen will.

Das aber kann in der Kurve einer Autobahnauffahrt wohl nicht geschehen.

Doch, das kann geschehen, denn der übrige Verkehr wird darüber im Unklaren gelassen, an welcher Stelle des Beschleunigungsstreifen man denn nun wechseln will - darum gehts doch hier
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helmet lampshade
Beitrag 22.01.2009, 00:00
Beitrag #113


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Zitat (Familienvater @ 21.01.2009, 10:30) *
Zitat
Gibt's dazu nicht die Fahrschule? Ich denke die meisten müßten doch während der Fahrausbildung auch mal eine stark frequentierte Autobahnauffahrt besucht haben.


no.gif

Woher sollten damals die dafür nötigen Autos herkommen..

damals = vor 1970? Wenns nur diese Jahrgänge wären. Zu Zeiten meiner Fahrausbildung vor 28 blink.gif Jahren wurden wir richtig auf die Autobahn gejagt, Vollgas war schon in der Kurve Pflicht und so lahm war der Golf 2 auch nicht.
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easylink64
Beitrag 22.01.2009, 00:13
Beitrag #114


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Zitat (helmet lampshade @ 22.01.2009, 00:00) *
damals = vor 1970? Wenns nur diese Jahrgänge wären. Zu Zeiten meiner Fahrausbildung vor 28 blink.gif Jahren wurden wir richtig auf die Autobahn gejagt, Vollgas war schon in der Kurve Pflicht und so lahm war der Golf 2 auch nicht.


Stimmt genau. Dann wird das heute nicht mehr so sein? Ich sollte damals nicht schneller als 160 auf der BAB fahren whistling.gif Ich habe mich gefragt wie ich den Golf auf über 160 bringen sollte.

Aber auffahren, bitte schön forsch und nicht trödeln. Hochbeschleunigen auch schon in der Kurve, schon in der Kurve den Verkehr beobachten (Nicht blinken), orientieren, Lücke suchen, BLINKEN, dann Spur wechseln.

Mein Fahrlehrer hätte mich am nächsten Parkplatz ausgesetzt, wenn ich ab Kurve geblinkt hätte.

Die Pflicht ruft......

Grüße in die Nacht

easylink
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 22.01.2009, 00:20
Beitrag #115





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No ja.. bei mir war das `80 und soviele Autos gab es in der sächsischen Provinz nicht, als dass da regelmäßig viel Verkehr auf Autobahnen gewesen wäre.. ich glaub da gabs noch nicht mal Beschleunigungsstreifen... wozu auch.. womit hätte man beschleunigen sollen.. manche haben halt bis heute nicht gemerkt, dass sich daran was geändert haben könnte... laugh2.gif

Wenn ich mich dunkel entsinne, hatte ich eh nur 2 Fahrstunden und das mit nem W50... das war alles... dann war Prüfung.. PKW war incl... thread.gif
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Gast_fusel_*
Beitrag 22.01.2009, 01:40
Beitrag #116





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Wo ist eigentlich die Grenze zwischen rechts-abbiegen und einem Spurwechsel, wenn man in eine andere Straße einfährt?

Trifft man rechtwinklig auf die andere Straße, dann biegt man rechts ab und muss nach rechts blinken. Da sind sich (denke ich zumindest) alle einig.

Trifft man fast parallel auf die andere Straße und hat noch 300m Beschleunigungsspur, dann macht man einen Spurwechsel und muss links blinken. Das ist zumindest die überwiegende Meinung.

wie ist es, wenn man unter 45° auf die andere Straße trifft? Biegt man dann rechts ab, oder macht man einen Spurwechsel? Wo ist die Grenze? Muss eine Beschleunigungsspur eine bestimmte Mindestlänge haben, damit es sich um einen Spurwechsel handelt?

Beispielsweise diese Auffahrt ohne Beschleunigungsspur:
(muss ich hier rechts, links oder garnicht blinken?)
Mühlhausen
ich komme von links unten und möchte auf die Autobahn Richtung rechts unten
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2009, 08:49
Beitrag #117


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Zitat (fusel @ 22.01.2009, 01:40) *
... (muss ich hier rechts, links oder garnicht blinken?)...

Auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich gesteinigt werde: Ich würde in dieser Situation GAR NICHT blinken.
Begründung:
WEDER biege ich ab (ich folge nur meiner Straße, ohne irgendwelche Alternativen (egal ob erlaubt oder verbten) zu haben;
NOCH mache ich einen Spurwechsel (indem ich bei zwei parallelen Fahrstreifen vom einen auf den anderen wechsle).

WAS sollte ich also mit meinem Blinken andeuten wollen?

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Wollf_0708
Beitrag 22.01.2009, 10:20
Beitrag #118


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.01.2009, 08:49) *
WAS sollte ich also mit meinem Blinken andeuten wollen?

Doc


Moin.

Bei dem Mühlhausen-Beispiel würde ich blinken, weil ich mich in den "Hauptverkehrsstrom" einfädeln will, quasi in die "größere" Strasse einfädeln will.

Meine größte Freude ist es immer, wenn die auf die AB Auffahrenden bereits in der Kurve blinken.

Weil, dann habe ich genügend Zeit
...... um:
... auf die linke Spur zu wechseln,
... in meiner rechten Spur -bei gleichbleibender Geschwindigkeit- zu bleiben,
... leicht zu verlangsamen, wenn ein LKW mit/ohne Hänger auffahren will, (mitunter blinke ich da auch rechts, damit der Trucki weiss, was ich meine: "Ich will Dich rauslassen", was auch zu 90% so erkannt und lichtzeichentechnisch bedankt wird),
... mich zu freuen, wenn jemand den Beschleunigungsstreifen als solchen erkannt hat, und nicht als Bremsstreifen nutzt,
... mich zu freuen, weil ich sehe, dass der auffahrende PKW sein Gaspedal zu gebrauchen weiss.

Einen mitteldicken Hals nebst ranting.gif ranting.gif -Anfällen bekomme ich, wenn ich jemanden die "gefährliche" Auffahrt auf die AB erleichtern möchte und diese Penntüte dann nicht auf die Hufe kommt und erstmal in der Transmission rühren muss, damit er so allmählich auf autobahnübliche Kaemhas kommt.

Für mich gesehen, blinke ich lieber einmal zu viel, als zu wenig.

Ich gehöre nicht zu den Verkehrsteilnehmern, die denken: "Wozu blinken, ICH weiss doch wo ich hin will !!!"

Grüsse
WolFgang wavey.gif
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Digo
Beitrag 22.01.2009, 12:23
Beitrag #119


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Ich finde bei dem Mühlhausen Beispiel ist ja trotzdem noch ein kleines Stück Beschleunigungsplatz, ich würde also links blinken. Bei Baustellen mit Stopschildern hingegen bin ich mir auch nicht sicher wie ich blinken sollte...
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KJK
Beitrag 22.01.2009, 15:08
Beitrag #120


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Ok, dann haben wir bei dem Mühlhausen-Besipiel jetzt 3 Leute und 3 Meinungen rolleyes.gif : Ich würde rechts blinken, weil ich es als eine Einmündung betrachte. Für eine Klassifizierung als Spurwechsel sollten m. E. die beiden Spuren ein Stück weit parallel verlaufen. Hier aber nähert sich der rechte Rand der einmündenden Straße kontinuierlich der durchgehenden an.


--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Kuli
Beitrag 22.01.2009, 16:18
Beitrag #121


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Würde an der gezeigten Stelle auch rechts blinken
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Digo
Beitrag 22.01.2009, 16:29
Beitrag #122


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mmh, ich will ja nichts sagen, aber wenn man da rechts blinkt sieht doch jemand der dann links versetzt auf der Autobahn fährt den Blinker auf der rechten Seite vorne zumindest gar nicht und hinten auch nur wenn überhaupt zum Schluss, aber nicht während das Auto noch eine Kurve fährt...
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KJK
Beitrag 22.01.2009, 21:35
Beitrag #123


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Zitat (Digo @ 22.01.2009, 16:29) *
...wenn man da rechts blinkt sieht doch jemand der dann links versetzt auf der Autobahn fährt den Blinker auf der rechten Seite vorne zumindest gar nicht und hinten auch nur wenn überhaupt zum Schluss, aber nicht während das Auto noch eine Kurve fährt...
Das gilt aber in dieser Konstellation auch bei einer konventionellen Einmündung - und zwar in noch extremerem Maße wavey.gif ! Daraus wird man kaum den Schluss ableiten können, dass man beim Einbiegen stets links zu blinken habe cool.gif ...


--------------------
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Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 23.01.2009, 06:37
Beitrag #124


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Zitat (Kuli @ 21.01.2009, 23:58) *
Zitat (Oberlehrer Lempel @ 21.01.2009, 20:56) *
Verfrüht blinkt höchstens derjenige, der dadurch Unklarheiten über seine Absichten erregt, etwa weil zwischen ihm und der Straße in die er abbiegen möchte, eine weitere Straße liegt, in die er mit gleichem Blinkzeichen ebenfalls abbiegen könnte - und somit der übrige Verkehr darüber im Unklaren gelassen wird, in welche der Straßen derjenige nun tatsächlich einbiegen will.

Das aber kann in der Kurve einer Autobahnauffahrt wohl nicht geschehen.

Doch, das kann geschehen, denn der übrige Verkehr wird darüber im Unklaren gelassen, an welcher Stelle des Beschleunigungsstreifen man denn nun wechseln will - darum gehts doch hier

Nein, darum geht es beim Blinken beim Fahrstreifenwechsel oder beim Auffahren auf eine Autobahn eben gerade nicht! Nicht die Stelle, sondern die Absicht soll angekündigt werden.
Der Sinn des Blinkgebotes ist nicht der, den Fahrstreifenwechsel oder das Auffahren auf eine Autobahn im Moment dieser Aktion mit hübschen Leuchtzeichen zu garnieren, sondern der, dass die Absicht, eine solche Aktion zu unternehmen, den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig angekündigt wird.

Wenn ich auf die Autobahn auffahren oder den Fahrstreifen wechseln will, dann blinke ich also möglichst früh ("rechtzeitig"), um damit zu sagen:"Achtung, hier bin ich! Ich möchte demnächst auf die Autobahn auffahren bzw. den Fahrstreifen wechseln und bitte daher um besondere Aufmerksamkeit und vielleicht sogar um ein wenig Unterstützung. Vielen Dank."

Wer allerdings erst unmittelbar vor dem Fahrstreifenwechsel den Blinker setzt, der sagt bis dahin gar nichts.
Wenn er dann nahezu gleichzeitig mit Blinkbeginn den Fahrstreifenwechsel durchführt, dann wurde der Blinker jedenfalls nicht rechtzeitig eingesetzt, möglicherweise sogar zu spät ... rrrrrumsss.

gez. Lempel
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Nerari
Beitrag 23.01.2009, 07:20
Beitrag #125


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Zitat (KJK @ 22.01.2009, 21:35) *
Daraus wird man kaum den Schluss ableiten können, dass man beim Einbiegen stets links zu blinken habe


Ich sehe, wie so oft, das ganze teleologoisch (nicht theologisch wink.gif).
Wem will ich mit meinem Blinken etwas signalisieren?

Im Fall der AB-Auffahrt sicher hauptsächlich dem auf der AB Fahrenden. Hier gibt es i.d.R. nur eine Möglichkeit, also entspricht das Abbiegen eher einem Spurwechsel. (Achtung, ich möchte rein, die Fahrspur wechseln.)

Im Falle der "konventionellen" Einmündung gibt es i.d.R. mehrere Möglichkeiten, wohin ich fahren kann.


Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.01.2009, 06:37) *
Nicht die Stelle, sondern die Absicht soll angekündigt werden.
Der Sinn des Blinkgebotes ist nicht der, den Fahrstreifenwechsel oder das Auffahren auf eine Autobahn im Moment dieser Aktion mit hübschen Leuchtzeichen zu garnieren, sondern der, dass die Absicht, eine solche Aktion zu unternehmen, den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig angekündigt wird.


Es geht nicht darum, gleichzeitig zu blinken und rüber zu ziehen ("Fahrstreifenwechsel garnieren"). Auch wenn das einige einfach nicht verstehen thread.gif

Wie oben bereits erwähnt, ist der Streitpunkt doch einfach der, was "rechtzeitig" ist. Dass, was Sie als "rechtzeitig" definieren, definieren andere als "zu früh". Am Anfang der Beschleunigungsstreifens will ich noch gar nicht, dass andere irgendwelche "Manöver" unternehmen, um mir das Auffahren zu erleichtern. Das Blinken führt also eher zu Verwirrung. Dass ich auf die AB einfahren will und nicht auf der Beschleunigungsspur parken, sollte dem auf der AB Fahrenden auch ohne Blinken klar sein.

"Möglichst früh" mit "rechtzeitig" gleich zu setzen ist m.E. falsch. Rechtzeitig heißt "zur rechten Zeit". Wenn ich irgendwo "rechtzeitig" sein soll, dann heißt das nicht, dass ich dort "möglichst früh" sein soll wink.gif

Wenn auf der AB vor mir ein LKW fährt, und ich diesen überholen will, dann blinke ich auch erst, wenn ich konkret den Fahrstreifen wechseln will. Wenn von hinten einer mit 180 kommt, dann warte ich mit dem Blinken, nicht dass derjenige meint, ich würde ihm gleich vor die Nase fahren. Ich blinke also erst, wenn die auf der linken Spur Fahrenden konkret damit rechen müssen, dass ich rüberfahren will.

Gruß
Nerari
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.01.2009, 09:03
Beitrag #126


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Zitat (Nerari @ 23.01.2009, 07:20) *
... Wie oben bereits erwähnt, ist der Streitpunkt doch einfach der, was "rechtzeitig" ist. Dass, was Sie als "rechtzeitig" definieren, definieren andere als "zu früh". Am Anfang der Beschleunigungsstreifens will ich noch gar nicht, dass andere irgendwelche "Manöver" unternehmen, um mir das Auffahren zu erleichtern.

Richtig:

Ich blinke ja nicht, weil das so cool aussieht, sondern weil ich meinen Mitmenschen etwas mitzuteilen habe. Und die einzigen, denen ich beim Auffahren auf eine Autobahn etwas zu sagen habe, sind diejenigen, die von hinten auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.

Wenn ich denen mitteilen will: "Ich komme demnächst rüber, und Du wirst Dich dann entscheiden müssen zwischen links rüberfahren, Gas wegnehmen oder mich rammen", dann teile ich ihm das durch Setzen des Binkers mit.

Wie aber sage ich ihm: "Fahr bitte unbeirrt geradeaus weiter, ich möchte erst NACH Dir rüberziehen"? Ich würde sagen, das geht am regelkonformsten durch klares unmissverständliches Nicht-Blinken.


Kleiner OT-Ausflug:
Kompliziert wird es, wenn mehrere unterschiedliche VT da sind, die meinen Blinker beobachten.
Situation: Straße innerorts, von rechts münden sehr kurz hintereinander zwei Straßen ein, ich möchte in die zweite abbiegen. Wann blinke ich?
- Wenn ich erst NACH der ersten Einmündung blinke (und bereits vorher bremse) wird womöglich mein Hintermann zu spät wach;
- wenn ich bereits VOR der ersten Einmündung blinke, könnte ein dort auf mich wartender mein Blinksignal falsch verstehen und mir vor den Kühler fahren.

Genau SOLCHE Gewissenskonflikte treten aber bei der Auffahrt auf eine Autobahn eben NICHT auf.

Doc


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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.01.2009, 09:52
Beitrag #127


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.01.2009, 09:03) *
Situation: Straße innerorts, von rechts münden sehr kurz hintereinander zwei Straßen ein, ich möchte in die zweite abbiegen. Wann blinke ich?

Auf Höhe der ersten Einmündung - bei bereits deutlich reduziertem Tempo; das ganze idealerweise gerichtsfest dokumentiert wink.gif [/OT]

lg
c.s.
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Nerari
Beitrag 23.01.2009, 10:57
Beitrag #128


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.01.2009, 09:03) *
Kleiner OT-Ausflug:
....
Situation: Straße innerorts, von rechts münden sehr kurz hintereinander zwei Straßen ein, ich möchte in die zweite abbiegen. Wann blinke ich?


100% eindeutig, wohin man fahren will, kann man nicht immer blinken wink.gif

Einen ähnlichen Fall habe ich z.B., wenn ich bei mir daheim (mit dem KFZ) in unsere Privatstraße einfahren will. Diese liegt links unmittelbar vor einer abzweigenden Straße, die im 45 Grad Winkel weggeht, und in die man, wenn kein Gegenverkehr kommt, praktisch ungebremst reinfahren kann.

Nun wird kurz, bevor man zu uns abbiegt, das Tempo auf 30 reduziert (und von den meisten ignoriert wink.gif), was einige Zeitgenossen eh schon dazu veranlasst, dafür zu sorgen, dass man seinen Motor abstellen kann. Hier rechnet i.d.R. keiner damit, dass man anhält oder deutlich langsamer wird, bevor die Straße links weggeht. Zu uns in die Privatstraße kann man aber nur reinfahren, wenn man deutlich langsamer geworden ist crybaby.gif. Man tut also gut daran, möglichst früh und sachte langsamer zu werden, auch wenn sich der hintere dadurch provoziert fühlt. Ich habe es mehr als einmal erlebt, dass ich von ungeduldigen Zeitgenossen noch überholt worden bin.

Gruß
Nerari
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 23.01.2009, 12:13
Beitrag #129


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.01.2009, 09:03) *
Ich blinke ja nicht, weil das so cool aussieht, sondern weil ich meinen Mitmenschen etwas mitzuteilen habe. Und die einzigen, denen ich beim Auffahren auf eine Autobahn etwas zu sagen habe, sind diejenigen, die von hinten auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.

Wenn ich denen mitteilen will: "Ich komme demnächst rüber, und Du wirst Dich dann entscheiden müssen zwischen links rüberfahren, Gas wegnehmen oder mich rammen", dann teile ich ihm das durch Setzen des Binkers mit.

Wenn es, was ich allerdings in Ihrem Fall nicht annehme, wirklich das ist, was Sie durch Ihr Blinken mitzuteilen beabsichtigen, dann sollten Sie sich doch vielleicht noch einmal ein paar Gedanken machen, insbesondere bzgl. ihrer charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ...

Ich hingegen beabsichtige mit meinem Blinken lediglich eine rechtzeitige Ankündigung meiner in naher Zukunft liegenden Absicht eines Fahrstreifenwechsels. Dabei werde ich mich StVO-konform verhalten, worauf sich alle anderen Verkehrsteilnehmer verlassen können.

Wenn diese aber ebenso denken, wie Sie es darstellen, also glauben, ich würde unmittelbar nach dem Setzen des Blinkers den Fahrstreifenwechsel durchführen, dann ist das nicht mein Problem. Und ich muss eine derart "schräge" Denkweise auch nicht verantworten.
Wer also, wenn ich meinen Blinker setze, vor Schreck eine Vollbremsung durchführt oder unvermittelt nach links ausweicht und dadurch eine plötzliche Gefahr für andere verursacht, der ist selbst schuld.

Sich so zu verhalten wie man meint, dass andere vielleicht denken könnten, wie man sich verhalten werde, ist Unsinn. Solange sich jeder so verhält, wie es die StVO vorschreibt, solange funktioniert das System.
Wenn aber jemand irgendetwas in die Vorschriften der StVO hineininterpretiert, was dort gar nicht steht ("Mit dem Blinken bezeichne ich nicht etwa die Absicht, sondern die Stelle, an der ich den Fahrstreifenwechsel durchzuführen wünsche") und deshalb ein ganz anderes als das zu erwartende Verhalten zeigt, dann kann es zu "Störungen" kommen.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.01.2009, 09:03) *
Wie aber sage ich ihm: "Fahr bitte unbeirrt geradeaus weiter, ich möchte erst NACH Dir rüberziehen"? Ich würde sagen, das geht am regelkonformsten durch klares unmissverständliches Nicht-Blinken.

Nein, denn das ist genau das, was das Blinken anzeigt. Es soll dem anderen sagen: "Ich möchte gern 'rüberziehen, weiß aber, weil ich die StVO kenne und mich dementsprechend verhalte, dass Sie den Vorrang haben. Betrachten Sie also mein Blinken bitte als freundlichen Hinweis und keinesfalls als Aufforderung, zu beschleunigen, zu bremsen oder den Fahrstreifen zu wechseln. Solange ich Sie damit gefährden könnte, werde ich auf meinen Fahrstreifenwechsel verzichten.
Also alles völlig unproblematisch - wenn sich jeder daran hält.

Problematisch sind diejenigen Verkehrsteilnehmer, die in dem Blinken eine andere Botschaft lesen - und die diese Botschaft vermutlich auch so verstanden haben wollen, wenn sie selber der Auffahrende bzw. Fahrstreifenwechselnde sind.

gez. Lempel

.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.01.2009, 12:41
Beitrag #130


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.01.2009, 12:13) *
... Ich hingegen beabsichtige mit meinem Blinken lediglich eine rechtzeitige Ankündigung meiner in naher Zukunft liegenden Absicht eines Fahrstreifenwechsels. Dabei werde ich mich StVO-konform verhalten, worauf sich alle anderen Verkehrsteilnehmer verlassen können...

Also mit anderen Worten:
Sie teilen mit Ihrem Blinken dem durchgehenden Verkehr lediglich mit, was er ohnehin schon weiß: Dass Sie nämlich IRGENDWANN mal die Spur wechseln wollen.
Somit ist das Blinken für Sie eine lediglich reine Pro-Forma-StVO-Erfüllung ohne tieferen Sinn (ähnlich wie das Halten an einer einsamen roten Ampel mitten im Wald)?

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Auch ICH halte an einsamen roten Ampeln. Aber ich ärgere mich dennoch, dass das Unterlassen einer derart sinnlosen Handlung unter Stafe gestellt ist.

Doc


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Dieselschräubchen
Beitrag 23.01.2009, 12:49
Beitrag #131


Neuling


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.01.2009, 06:37) *
Der Sinn des Blinkgebotes ist nicht der, den Fahrstreifenwechsel oder das Auffahren auf eine Autobahn im Moment dieser Aktion mit hübschen Leuchtzeichen zu garnieren, sondern der, dass die Absicht, eine solche Aktion zu unternehmen, den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig angekündigt wird.

So steht es in den Gesetzen. Schön und gut.

Der Blinker hat aber daneben eine noch viel bedeutendere Funktion, auch wenn es die StVO so nicht haben will und jegliche Benutzung reglementiert hat: Wir kommunizieren damit. Im Auto habe ich dazu wenig Möglichkeiten. Ich kann blinken, hupen und die Lichter betätigen. Eventuell noch durch eine prägnante Fahrweise auf mich aufmerksam machen.

Die Hupe mag ich nicht, die Lichthupe nutze ich nur in angebrachten Fällen, die sehr selten sind. Der Blinker dagegen wird dauernd kommunikativ eingesetzt, manchmal bewusst auch darauf verzichtet – auch eine Form der Kommunikation, unter Eheleuten auch nicht unüblich wink.gif

Es gibt in diesem Bereich viele undokumentierte Absprachen, die entgegen der StVO auch dauernd genutzt und von den Empfängern auch verstanden werden. So blinken sich die Lasterfahrer nach dem Überholvorgang ein und bedanken sich mit wechselndem Blinken.

Die PKW Fahrer kommunizieren ebenso mit dem Blinker. Üblich und entgegen der StVO ist, dass erst direkt vor dem Fahrstreifenwechsel geblinkt wird. Das machen viele so und wird auch so interpretiert.

Daher richte ich mich nach den üblichen kommunikativen Absprachen und weniger nach der StVO. Ich blinke dann, wenn mein Anliegen, nämlich den Fahrstreifenwechsel mitgeteilt werden muss und zwar dann, wenn ich wechseln will.


--------------------
Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.01.2009, 13:10
Beitrag #132


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ähm, Ihr redet hier konsequent aneinander vorbei, leider.
Ich muss Herrn Oberlehrer voll zustimmen. Es ist doch auch wirklich nicht so schwer;
weder kompliziert in der StVO beschrieben noch irgendwie in der Umsetzung gefährlich.
Über den Begriff "rechtzeitig" kann man natürlich diskutieren bis die Sonne untergeht, aber das es notwendig, vorgeschrieben und ausreichend rechtzeitig erfolgen soll, egal in welcher Situation, sollte doch klar sein.
Wie andere VT dieses dann interpretieren (aus eigener Erfahrung oder Verhalten) is auch mir sch... egal.
Am liebsten sind mir natürlich VT die mit dem Spruch " aber ich habe doch geblinkt" irgendwelche Ansprüche auf einen sofortigen Spurwechsel etc begründen smile.gif
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Gast_fusel_*
Beitrag 23.01.2009, 13:14
Beitrag #133





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ich lerne aus diesem Thread, dass blinken anscheinend mehr Verwirrung als Klarheit schafft. Hinzu kommt noch, dass ich an meinem Auto hinten rote Blinker habe, da meinen sowieso manche im ersten Moment, dass ich bremse.

Wenn ich nicht blinke, erkennt jeder, dass ich keine Ahnung habe, wie man sich StVO-konform verhält und ist dann auch nicht überrascht, wenn ich mich falsch verhalte.

Ansonsten meide ich auf Autobahnen die recht Spur. Neben unnötigen Spurwechseln vermeide ich damit auch Probleme mit anderen Autofahrern, die auf die Autobahn einfahren wollen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.01.2009, 13:49
Beitrag #134


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Zitat (fusel @ 23.01.2009, 13:14) *
... Ansonsten meide ich auf Autobahnen die recht Spur....

Hah, da haben wir ja endlich mal einen dieser Mittelspur-Schleicher geschnappt.
HILFEEEE, POLIZEIIII!!!

Doc


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Kuli
Beitrag 23.01.2009, 14:19
Beitrag #135


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Ich verstehe auch, was der Herr Lempel uns mitteilen möchte... Würden sich nämlich ausnahmslos ALLE an die StVO halten und sich mit Nettigkeiten zurückhalten, gäbe es gar kein Problem mit dem Blinken.
Der auf der Fahrbahn fahrende VT hat Vorrang und sollte die Leute auf der Beschleunigungsspur gar nicht beachten.
Die auf der Beschleunigungsspur fahrenden müssen Vorfahrt gewähren und evtl. sogar anhalten.

Wenn sich jeder so verhalten würde, wär alles super, egal ob mit "zu früh" oder "rechtzeitig" blinken oder wie auch immer

Da das aber leider nicht der Fall ist, muss man eben kommunizieren, und das geht nicht, wenn der Blinker die ganze Zeit schon an ist, dann kann man ihn genausogut auch auslassen, sondern nur, wenn man ihn gezielt einsetzt
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Gast_fusel_*
Beitrag 23.01.2009, 14:24
Beitrag #136





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.01.2009, 13:49) *
Hah, da haben wir ja endlich mal einen dieser Mittelspur-Schlricher geschnappt.
HILFEEEE, POLIZEIIII!!!

Habe ich irgendetwas von schleichen und von der mittleren Spur geschrieben?

ich fahre doch keines von diesen bei 250km/h abgeriegelten Warmduscher-Autos rolleyes.gif
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Brezensalzabpopler
Beitrag 23.01.2009, 14:34
Beitrag #137


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Zitat (fusel @ 23.01.2009, 14:24) *
ich fahre doch keines von diesen bei 250km/h abgeriegelten Warmduscher-Autos rolleyes.gif


Ich ebenfalls nicht. Meiner hört bei 230 von alleine auf laugh2.gif
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Nerari
Beitrag 23.01.2009, 16:23
Beitrag #138


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.01.2009, 12:13) *
Betrachten Sie also mein Blinken bitte als freundlichen Hinweis und keinesfalls als Aufforderung, zu beschleunigen, zu bremsen oder den Fahrstreifen zu wechseln. ....


Mit anderen Worten: Betrachten Sie meinen Hinweis als nicht vorhanden rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

Gruß
Nerari
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Betrachter
Beitrag 23.01.2009, 17:57
Beitrag #139


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Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Blinker als Kommunikationsmittel gedacht, das die Absichten eines Verkehrsteilnehmers den anderen möglichst unmissverständlich mitteilen soll, damit sie sich darauf einstellen können. Deshalb halte ich nichts von einer zwar regelkonformen, bisweilen aber eher Unsicherheit stiftenden stereotypen Benutzung.
Beispiel Autobahn: Ich fahre langsam auf der rechten Spur auf einen LKW auf, den ich in Kürze zu überholen gedenke. Der Blick in den Spiegel zeigt mir in einigem Abstand einen auf der linken Spur heranfliegenden Verkehrsteilnehmer, der den LKW auf jeden Fall vor mir erreichen wird. In dieser Situation werde ich den Teufel tun und meine Überholabsicht mit dem Blinker ankündigen. Ich warte damit, bis mich der Schnellere passiert hat.
In der umgekehrten Situation bin ich auch froh darüber, wenn der andere nicht blinkt, solange ich sehe, dass ich bei Beibehaltung des Tempos problemlos vor dem Rechtsfahrer den LKW überholen kann. Würde er in dieser Situation blinken, würde ich auf jeden Fall vom Gas gehen und Bremsbereitschaft herstellen, auch dann, wenn bei Beibehaltung der Geschwindigkeit aller Beteiligten mein Überholvorgang ohne Behinderung eines anderen stattfinden könnte. Es gibt schließlich genügend Verkehrsteilnehmer, die Probleme mit der Einschätzung von Geschwindigkeiten haben und den Schnelleren bereits 200 Meter vor dem Lastwagen blockieren - darauf muss ich gefasst sein.
Würde man sich immer und überall auf korrektes Verhalten der anderen verlassen können, wäre das alles wirklich kein Problem, aber das ist halt nicht so.

Gruß vom Betrachter

PS: Ja, ich gebe es zu, ich bin ein Verkehrserzieher und mache auf der AB grundsätzlich keinem Einfädler durch Spurwechsel Platz, um dem weit verbreiteten Missverständnis, er habe darauf Anspruch, nicht noch Vorschub zu leisten. Entweder ich gehe vom Gas, wenn's dann bei ihm mit dem Beschleunigen reicht, oder ich gehe vielleicht auch einmal aufs Gas, um nicht am Ende seiner Beschleunigungsspur mit ihm auf gleicher Höhe zu sein - je nachdem.
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Digo
Beitrag 23.01.2009, 18:01
Beitrag #140


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Zitat (KJK @ 22.01.2009, 21:35) *
Zitat (Digo @ 22.01.2009, 16:29) *
...wenn man da rechts blinkt sieht doch jemand der dann links versetzt auf der Autobahn fährt den Blinker auf der rechten Seite vorne zumindest gar nicht und hinten auch nur wenn überhaupt zum Schluss, aber nicht während das Auto noch eine Kurve fährt...
Das gilt aber in dieser Konstellation auch bei einer konventionellen Einmündung - und zwar in noch extremerem Maße wavey.gif ! Daraus wird man kaum den Schluss ableiten können, dass man beim Einbiegen stets links zu blinken habe cool.gif ...


aber da sehen Autos die aus der anderen Richtung kommen zumindest den Blinker, auf der Autobahn ist das nur selten der Fall thread.gif


ich hatte gestern im Übrigen folgenden Fall:
Autobahnkreuz, ich fahre rechts ab, in der folgenden langen Rechtskurve sind 2 Autos vor mir. Es gibt eine 100 km/h Begrenzung (durch Leuchtanzeigen). Das erste Auto fängt vor der Abfahrt an rechts zu blinken, im Laufe der langen Kurve blinkt er weiter, auch als diese schon wieder gerade ist und zu einem Beschleunigungsstreifen wird blinkt er weiter rechts, mittlerweilen sein Tempo auch von 80 auf 50 reduziert und mit 60% seiner Fahrzeughälfte auf dem Standstreifen. Daraufhin gibt das Auto dahinter Gas und will links vorbei, in dem Moment zieht das erste Auto nach links (also erstmal nur auf den Beschleunigungsstreifen), hört auf zu blinken und wechselt auf die rechte Autobahnspur (ohne linken Blinker), immerhin auf gut 95 beschleunigend...
Danach ist das erste Auto aber auch nicht wirklich geradeaus gefahren sondern eher nach einer "ich muss nichtvorhandenen Pistolenkugeln ausweichen" Variante. Ich war dann froh als Tempolimit vorbei war und ich weg konnte. (Es war dunkel, ich konnte nicht sehen ob derjenige telefoniert hat oder was los war.)
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fritz440kombi
Beitrag 24.01.2009, 20:49
Beitrag #141


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@: Üblich und entgegen der StVO ist, dass erst direkt vor dem Fahrstreifenwechsel geblinkt wird. Das machen viele so und wird auch so interpretiert.


??? Also ich interpretiere das nicht so, sondern als generelle Ignoranz ... leider lernt man auf der Strasse viel durch gegenseitiges abschauen, ist so ... mit Schuld auch die "Autobahnblinkschaltungen" antippen blinkt dreimal - muß reichen, nur weil es irgendein Verkehrsrichter einmal feststellte man müse mindestens 3 mal blinken ...

Wer früh und länger blinkt beobachtet ja in der Zeit vor der Aktion auch, wie andere jetzt das eigene Blinken interpretieren und ggf. reagieren ...

Das oben angegebene Fehlverhalen führt letztendlich dazu, daßman als frühblinker schon angehupt und bekläfft wird, weil die Spätblinker sofort annehmen man würde jetzt sofort was tun, das ist nicht sinn der Sache.

Kurzblinker sind schlechte Beobachter und schlechte Kommunikatoren ... meine langjährige Erfahrung ...

Lustiges Detail: Ich schmunzle immer über Zeitgenossen, wenn sie einen Fahrschulwagen auf normaler Strasse einen Fahrschulwagen überholen, beim zurückwechseln wird da extrem lange und brav zurückgeblinkt, haben wohl Angst der Fahrschulwagen könnte ihnen drauffahren ... -Motto - der kennt das kurzblinken och nicht!


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Oberlehrer Lempel
Beitrag 25.01.2009, 07:36
Beitrag #142


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Hallo,
Zitat (Kuli @ 23.01.2009, 14:19) *
Ich verstehe auch, was der Herr Lempel uns mitteilen möchte...
Ich bin sicher, dass hier nahezu jeder das versteht, habe jedoch den Eindruck, dass nur wenige es auch verstehen wollen ...

Zitat (Kuli @ 23.01.2009, 14:19) *
Würden sich nämlich ausnahmslos ALLE an die StVO halten ...
Es ist Sinn und Anspruch der StVO, dass sich ALLE an sie halten!

Zitat (Kuli @ 23.01.2009, 14:19) *
... und sich mit Nettigkeiten zurückhalten, ...
das ist gar nicht nötig, man kann auch StVO-konform nett sein.

Zitat (Kuli @ 23.01.2009, 14:19) *
gäbe es gar kein Problem mit dem Blinken.
Genau!

Zitat (Kuli @ 23.01.2009, 14:19) *
Der auf der Fahrbahn fahrende VT hat Vorrang ...
Richtig!

Zitat (Kuli @ 23.01.2009, 14:19) *
... und sollte die Leute auf der Beschleunigungsspur gar nicht beachten.
Doch, beachten muss er sie schon, wegen der Sorgfaltspflicht. Schließlich gibt es ja Autofahrer, die glauben, sie bräuchten ihren Blinker erst unmittelbar vor dem Fahrstreifenwechsel zu betätigen - und wenn einer von denen auf dem Beschleunigungsstreifen zu diesen gehört, könnte der einem plötzlich und unerwartet vor die Motorhaube ziehen ... also, aufpassen muss man durchaus!

Zitat (Kuli @ 23.01.2009, 14:19) *
Die auf der Beschleunigungsspur fahrenden müssen Vorfahrt gewähren und evtl. sogar anhalten.
So ist es!

Zitat (Kuli @ 23.01.2009, 14:19) *
Wenn sich jeder so verhalten würde, wär alles super, egal ob mit "zu früh" oder "rechtzeitig" blinken oder wie auch immer
Warum aber verhalten sich denn nicht alle so? Klar, wenn man gerade mit der einen Hand schalten muss, und mit der anderen Hand das Handy am Ohr hält, dann kann man den Blinker nur noch schlecht setzen - denn die Knie werden ja dann schon für's Lenken benötigt ...

Zitat (Kuli @ 23.01.2009, 14:19) *
Da das aber leider nicht der Fall ist, muss man eben kommunizieren, und das geht nicht, wenn der Blinker die ganze Zeit schon an ist, dann kann man ihn genausogut auch auslassen, sondern nur, wenn man ihn gezielt einsetzt
Da stellt sich mir jetzt die Frage, was Sie mit "gezielt" meinen?
Erst unmittelbar vor dem Wechseln?
Dann haben Sie es doch nicht verstanden ... schade!
Zitat
"... und ich dachte, ich hätte das verdammte Ding überzeugt ..."
(Der im All treibende Lieutenant Doolittle, nachdem Bombe 20, sich nach dem Exkurs über Phänomenologie für Gott haltend, das Licht geschaffen - und damit die "Dark Star" zerstört hatte)

Selbstverständlich ist der rechtzeitig und dauerhaft gesetzte Blinker eine Form der Kommunikation. Die dadurch übermittelte Information ist: "Achtung, ein Verkehrsteilnehmer möchte in Kürze den Fahrstreifen wechseln! Gut aufpassen!"
Wer hingegen erst im Moment des Wechselns den Blinker betätigt, der ist derjenige, der keinen Beitrag zur Kommunikation leistet, denn die Information, die ein solches spätes Blinken beinhaltet ist redundant - sie ist schon in der Aktion des Wechselns enthalten. Die Anzeige des Wechselns durch den Blinker ist aber nicht erforderlich, denn den Wechsel sieht man auch so - nur eben möglicherweise zu spät.

Erforderlich und wichtig, und deshalb in der StVO so vorgeschrieben, ist die rechtzeitige und deutliche Ankündigung der Absicht, den Fahrstreifen wechseln zu wollen. Diese Absicht kann man nämlich nicht einfach so erkennen, sie muss rechtzeitig mitgeteilt ("kommuniziert") werden, um gefährliche Situationen zu vermeiden.

gez. Lempel
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Nerari
Beitrag 25.01.2009, 11:15
Beitrag #143


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 25.01.2009, 07:36) *
Wer hingegen erst im Moment des Wechselns den Blinker betätigt, ....


Leider wollen Sie einfach nicht verstehen oder verstehen es wirklich nicht crybaby.gif, dass diejenigen, die nicht schon am Anfang des Beschleunigungsstreifens blinken, mitnichten erst im Moment des Spurwechsels blinken, sondern rechtzeitig, bevor sie konkret wechseln. Das wurde hier bereits mehrmals gesagt.

Die redundante Information ist ja die, die der liefert, der von Anfang des Beschleunigungsstreifens an blinkt wink.gif. Denn dass ich als Benutzer des Beschleunigungsstreifens irgendwann im Verlauf desselbigen wechseln möchte, versteht sich von selbst. Außer ich hätte vor, auf diesem zu parken. Also kann die Information, die ich mit dem Blinker grundsätzlich geben möchte, nur die sein, möglichst konkret mitzuteilen: "Ich habe die Absicht, jetzt zu wechseln (Nicht: Ich wechsle jetzt wink.gif). Und dann, wenn der auf der AB Fahrende das gesehen hat, und es gefahrlos möglich ist, es auch zu tun.

Woher haben Sie eigentlich die Information, dass nur der sich StVO-konform verhält, der bereits zu Beginn des Streifens blinkt think.gif?

Gruß
Nerari
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steveluke
Beitrag 25.01.2009, 11:22
Beitrag #144


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Ich beobachte den rückwärtigen Verkehrsraum und fädel mich dann unter der Maßgabe ein, niemanden zu behindern oder zu gefährden.
Das war mir immer schon ein gutes Rezept, um Unfälle zu vermeiden.

Und wer sich jetzt fragt, was ich mit dieser Weisheit eigentlich aussgen möchte, der ist schon auf dem richtigen Weg...


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Nerari
Beitrag 25.01.2009, 11:28
Beitrag #145


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Zitat (steveluke @ 25.01.2009, 11:22) *
Ich beobachte den rückwärtigen Verkehrsraum und fädel mich dann unter der Maßgabe ein, niemanden zu behindern oder zu gefährden.


Und wann blinkst du think.gif. Doch nicht etwa erst kurz, bevor du wechselst whistling.gif

laugh2.gif

Gruß
Nerari
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steveluke
Beitrag 25.01.2009, 11:47
Beitrag #146


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Zitat (Nerari @ 25.01.2009, 11:28) *
Und wann blinkst du think.gif. Doch nicht etwa erst kurz, bevor du wechselst whistling.gif

Diese Frage wird in ihrer Bedeutung völlig überschätzt, das ist doch ein Ergebnis dieser hochkomplizierten Diskussion eines simplen Verkehrsvorgangs.
Es wurde richtig festgestellt, dass Blinken eine der möglichen Formen von Kommunikation im Straßenverkehr darstellt.
Eben so haben wir im Lauf der Diskussion lesen können, dass das Blinken an sich nicht nur interpretationsfähig, sondern auch interpretationsbedürftig ist.
Und schon drehen wir uns im Kreis, da wir gesehen haben, dass jedes Individuum die unterschiedlichen Zeitpunkte, an denen der einfädelwillige VT seinen Blinker setzt, unterschiedlich interpretiert.
Die Frage "Ab wann soll ich blinken" ist also -was die Erhöhung der Verkehrssicherheit in der beschriebenen Einfädelsituation angeht- in der Praxis nur von sekundärer Wichtigkeit.

Was mE von primärer Wichtigkeit ist, habe ich in meinem vorangehenden Beitrag in einem simplen Satz beschrieben.
Das Leben kann doch so einfach sein.

Noch ein Aspekt:
Blinken ist eine der möglichen Kommunikationsformen.
Wenn ich z.B. auf die AB auffahre bzw. ich mich auf dem Beschleunigungsstreifen befinde, entscheide ich mich nach unverzüglicher Überprüfung des Verkehrs auf der durchgehenden Fahrbahn, wann und wo ich einzufädeln gedenke.
Schon zu Beginn erkennt der Durchgangsverkehr (sofern vorhanden), ob ich mich hinter ihm einreihen oder ggfls. an ihm vorbeibeschleunigend vor ihn setzen möchte.
Unabhängig vom Setzen eines Blinkers.
Ich rede hier also vom "Kommunikationsmittel Gaspedal".

Wem es in erster Linie auf rechtliche Sauberkeit ankommt, der wird nichts falsch machen, wenn er den Blinker möglichst frühzeitig setzt, von mir aus auch bereits zu Beginn des Beschleunigungsstreifens.
Die Vorschrift fordert -wie bekannt- das "rechtzeitige" Setzen.
Man kann also aus rechtlicher Sicht sehr wohl zu spät blinken - kaum aber zu früh.

Letztlich ist aber auch die rechtliche Erfordernis nichts anderes als eine verschriftliche Form des Gebotes, sich vorhersehbar und somit gefahrenminimierend zu verhalten.

Der Blinker ist nicht mehr als eines von vielen Werkzeugen hierfür.


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steveluke
Beitrag 25.01.2009, 18:14
Beitrag #147


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Manchmal habe ich den Eindruck, ich hätte das Talent, jede bis dahin rege geführte Diskussion mit nur einem einzigen Beitrag zum Erliegen zu bringen... crybaby.gif
Kann mal jemand Kolbenfeder oder Wattestäbchen auf diesen Thread aufmerksam machen?
Oder können wir nicht noch irgendwie Radfahrer ins Thema einbauen? blink.gif think.gif


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Dieselschräubchen
Beitrag 25.01.2009, 18:31
Beitrag #148


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Wie wäre es mit mir? wavey.gif

Du hast eben auch das Talent, die Fakten auf den Punkt zubringen und schlüssige Erklärungen sehr transparent und verständlich zu vermitteln - eine Gabe, die mir manchmal fehlt. Oft ist es so, dass meine Antwort schon am Anfang des Threads steht, diese aber ignoriert wird. Dann nach seitenweisen Beiträgen kommt als Ergebnis genau das raus, was ich viel weiter oben schon gepostet habe, aber keiner hats gemerkt sad.gif

Mir ist kein Fall bekannt, dass eine fehlerhafte Bedienung außerhalb gravierender Folgen (Unfall) von der police.gif verfolgt wird. Daher bewegen sich die Auofahrer in diesem Punkt in einem vermeintlich rechtsfreien Bereich. Es hat sich eingebürgert, mehr nach gutdünken zu blinken als nach dem, was die StVO vorschreibt.

Ich denke mal, dass darin die unterschiedlichen Auffassungen hier im Thread begründet sind.

Mir persönlichg ist es lieber, frei nach meiner Ansicht zu kommunizieren als nach der StVO. So lassen sich Mißverständnisse eher vermeiden als bei strenger Auslegung der Gesetze, da die Sprache der Straße eine andere ist als die in den Büchern.

Im hier diskutierten Fall setze ich dann erst den Blinker, wenn ich direkt in eine freie Lücke wechseln möchte und nicht bereits bei der langfristigen Planung meines Vorhabens. Viele Autofahrer reagieren miot Vorsicht auf den Blinker und agieren unnötigerweise schon dann, wenn sich ein Auffahrer blinkend auf Kollisionskurs befindet. So entstehen rund um Verkehrsknoten unsinnige Staus, die bei berechenbarer Fahrweise zu verhindern wären.


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fritz440kombi
Beitrag 25.01.2009, 20:07
Beitrag #149


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@: Viele Autofahrer reagieren mit Vorsicht auf den Blinker und agieren unnötigerweise schon dann, wenn sich ein Auffahrer blinkend auf Kollisionskurs befindet. ....

Sehe das völlig anders.

Das passiert nämlich genau daher, dal sich das Kurzblinken auch so breitgemacht hat; damit geht viel Sicherheitsspielraum verloren; Gegenfrage: warum überhaupt noch blinken, wenn sich der Verkehr auf dem ersten Streifen doch schon ausrechnen kann, dass der Auffahrer irgendwann rein muß ?

Blink blink und Schwupp: Der achfolger kann nur mehr reagieren aber nicht mehr selbst weiterdenken ... und dei Panikbremsereien sind wohl etwas gefährlicher wenn schon jemand am einkreuzen in meine Spur ist, als wenn der noch brav am Beschleunigungsstreifen fährt ... Kurzblinken paßt aber durchaus zur allgemeinen Hektik der Fahrer auf den Autobahnen ...

Meine Taktik: ca. 5 mal blinken bevor man wechselt und das hineinrutschen in eine Lücke auf weitere 7 Blinkereien ausdehnen ... diese langsame Querbewegung stört weder den Verkehrsfluß, noch das eigene Fortkommen, Folge des Kurzblinkens ist nach meiner pers. Beobachtung in den meisten Fällen ein zu frühes rausfahren und Hakenschlagen in den nächsten Fahrstreifen ...

Natürlich wird jemand , der es selbst falsch macht panisch auf ein richtig gesetztes Blinkzeichen reagieren ... aber daraus abzuleiten Kurzblinken sei die bessere Lösung ist sehr gewagt ...


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Dieselschräubchen
Beitrag 25.01.2009, 20:17
Beitrag #150


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@fritz440kombi

Kannst du bitte die Zitate der besseren Übersicht zuliebe kenntlich machen? Die Forumssoftware bietet entsprechende Hilfsmittel an. Wenn du bei diesem Beitrag auf "zitieren" klickst, siehst du wie das Zitat eingebunden ist.


Zitat (Dieselschräubchen @ 25.01.2009, 18:31) *
Viele Autofahrer reagieren miot Vorsicht auf den Blinker und agieren unnötigerweise schon dann, wenn sich ein Auffahrer blinkend auf Kollisionskurs befindet.


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