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> Das 4 mal zur mpu
Mr.T
Beitrag 28.12.2008, 11:40
Beitrag #51


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Zitat (klaus62 @ 28.12.2008, 01:15) *
Woher nimmst du das Geld .... für deine Fahrschule?
Welche Fahrschule? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 28.12.2008, 12:07
Beitrag #52





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Zitat (Mr.T @ 28.12.2008, 11:40) *
Welche Fahrschule? unsure.gif


Sollte der TE doch die MPU (deshalb "Wunder gibt es immer") bestehen muss er die Prüfungen wiederholen.

Ich zitiere:

Zitat (ULM_ER @ 02.12.2008, 22:00) *
mus mpu machen , terorie, und fahrschuhle laut landratsamt neu-ulm so nun kommt ihr?? wer 10 jahre den lappen weg hat kann nicht mehr autofahrn laut aussage des chefs auf dem amt so ein *** naja
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Mr.T
Beitrag 28.12.2008, 13:17
Beitrag #53


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Wenn die Absätze 1 und 2 des § 20 FeV demnächst (ab 19.01.09)
Zitat
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich Absatz 2 keine Anwendung.

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
lauten, muss der Chef der FSST seine Aussage überdenken.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.12.2008, 02:23
Beitrag #54





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Zitat (Mr.T @ 28.12.2008, 13:17) *
muss der Chef der FSST seine Aussage überdenken.


Überdenken kann er sie ja, aber (ich kenne ihn von früherer Zeit) er wird nichts machen.

Vor allem, wenn so arme Schlucker (entschuldige @UL_MER für das Wort) wie der TE kommen, da hat er die Macht und die lässt er spüren.

Wie soll denn UL_MER dagegen vorgehen?
Ohne Geld sich ein Anwalt zu nehmen?

Er könnte dein Zitat mit den § ausdrucken und es dem SB zeigen.
Und dann?

Nicht jeder Leiter einer Fsst ist wie du, oder wie meiner.
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mir
Beitrag 29.12.2008, 11:01
Beitrag #55


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Aber ... ist eine aktenkundige Zwangsfahrpause von 10 Jahren nicht eine Tatsache, die die Annahme rechtfertigt, daß es mit der Fahrfertigkeit nicht mehr allzu gut aussieht?


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Mr.T
Beitrag 29.12.2008, 11:09
Beitrag #56


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Nein.


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Beitrag 29.12.2008, 11:56
Beitrag #57


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Danke.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.12.2008, 12:12
Beitrag #58





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Zitat (Mr.T @ 29.12.2008, 11:09) *
Nein.


Warum nicht?
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mir
Beitrag 29.12.2008, 12:16
Beitrag #59


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@Mr.T: Wie geht's eigentlich der Hand? Sah ja schröcklich aus.


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Gast_charly68_*
Beitrag 29.12.2008, 12:16
Beitrag #60





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Zitat (klaus62 @ 29.12.2008, 12:12) *
Warum nicht?


Weil man normalerweise das Autofahren genauso wenig verlernt wie das Rad fahren oder das Schwimmen bzw. dann müsste jede Hausfrau, deren FS 20 Jahre in der Wohnzimmerschrankschublade lag und in der Zeit nie gefahren ist genauso erneut die Prüfungen ablegen, obwohl sie den FS noch hat, wäre sie ja nicht mehr geeignet.

LG
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mir
Beitrag 29.12.2008, 12:27
Beitrag #61


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Bei der Hausfrau fehlt halt die Aktenkundigkeit. Bei Trunkenheit am Steuer wird der Führerschein ja auch nicht entzogen, wenn der Fahrer nicht erwischt wird smile.gif

Wenn das tatsächlich so ist, daß man das Fahren nicht verlernt, in Ordnung. Allerdings verändern sich ja während der Zeit die Verkehrsregeln, auch das Verkehrsgeschehen wird dichter. Im Gegensatz zu Fahrradfahren und Schwimmen ist Autofahren schon ein wenig mehr als eine bloße körperliche Geschicklichkeitsübung. Wenn ich 10 Jahre kein Klavier mehr gespielt habe, dann bin ich auch nicht in der Lage, aus dem Stand ein Konzert zu geben.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.12.2008, 12:27
Beitrag #62





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Gut @charly, das verstehe ich schon.

Aber

in 10 Jahren hat sich viel verändert im Strassenverkehr

Edit:

@mir, da war ich zu langsam!
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Mr.T
Beitrag 29.12.2008, 12:31
Beitrag #63


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Zitat (klaus62 @ 29.12.2008, 12:12) *
Warum nicht?
Hier die Begründung aus der BR-Drucksache 302/08:
Zitat
Hierbei wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass die Befähigung zum Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeugs im Regelfall weiterhin besteht und Anlass für die Befristung die Notwendigkeit ist, in regelmäßigen Abständen die Eignung zu überprüfen.

Zitat (mir @ 29.12.2008, 12:16) *
@Mr.T: Wie geht's eigentlich der Hand? Sah ja schröcklich aus.
Angehängte Datei  hand006.gif ( 26.13KB ) Anzahl der Downloads: 6


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