Ladung am Motorrad, Höchstmaße |
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Ladung am Motorrad, Höchstmaße |
21.12.2008, 00:42
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 21.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45928 |
ist die Größe und der Überstand der Ladung auf einem Motorrad eigentlich, noch irgendwie anders reglementiert als durch §22 STVO. Laut §22 dürfte die Ladung ja 2,55m breit sein und bis zu 3m(!) hinten überstehen. Was also heißen würde, die Abmessungen der Ladung auf Motorrädern sind defacto unreglementiert. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Mein konkretes Problem: Ich hab ne 1,20m lange Kiste mit einem Modellflugzeug drin, die ich transportieren möchte. Längs auf dem Päcki und halb auf dem Soziussitz würde sie immer noch 50-60cm hinten überstehen. Sieht zwar komisch aus, ist zum Fahren aber kein Problem. Darf ich damit legal fahren? Viele Grüße, Volli |
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21.12.2008, 02:08
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
In D ja, solange Du die Ladungssicherung und die Kennzeichnungspflichten aus §22 StVO beachtest, ausserdem das zulässige Gesamtgewicht.
Bei Motorrädern dürfte vorallem die 40 cm über Lichtaustrittsrand der Begrenzungsleuchten ausschlaggebend werden. Da ist dann zu kennzeichnen. Ebenso bei Überstand über 1m über die Rückstrahler hinaus. Nachts würde ich einen hinteren Überstand von > 50 cm IMMER kennzeichnen, aus reinem Eigeninteresse, denn da rechnet keiner damit. Bei seitlichem Überstand aufpassen. Die Fuhre wird selbst bei geringer Schräglage waaahnsinnig breit. Ausserdem darf die Rücksicht durch die Spiegel nicht beeinträchtigt werden. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Gast_klaus62_* |
21.12.2008, 02:13
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#3
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Hallo, ist die Größe und der Überstand der Ladung auf einem Motorrad eigentlich, noch irgendwie anders reglementiert als durch §22 STVO. Kenn mich zwar nicht aus mit deinem Problem aber im §22 STVO steht nichts von Motorrad drin Oder gilt der auch für Zweiradfahrzeuge? Edit: vergesst den Beitrag, blue hat ihn schon beantwortet Der Beitrag wurde von klaus62 bearbeitet: 21.12.2008, 02:14 |
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21.12.2008, 02:26
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#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
aber im §22 STVO steht nichts von Motorrad drin Yepp, für alle Fahrzeuge, nicht nur Kraftfahrzeuge.
Oder gilt der auch für Zweiradfahrzeuge? -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Gast_klaus62_* |
21.12.2008, 02:41
Beitrag
#5
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21.12.2008, 03:14
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Also Leuchten, Lappen oder Rückstrahler hab ich noch nicht gebraucht, aber ansonsten ...
Komplette verpackte Computer düsen bei mir des öfteren durch die Gegend. ... Es gibt jetzt diese textilen Traktionshilfen/Soft-Schneeketten in besserer Qualität. Vielleicht bau ich doch noch mal einen Skiträger an -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Gast_klaus62_* |
21.12.2008, 03:29
Beitrag
#7
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21.12.2008, 06:56
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Also 1,20m Breite ist für so manche Goldwing kein Problem... Da steht die LAdung nicht mal über, wenn man sie quer drauf packt.
Grundsätzlich gilt für die Ladung zunächst: Zitat §22 Ladung (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. ... und natürlich auch die Abmessungen. Ein Moped darf theoretisch auch 4m hoch geladen und 2,55m breit sein. Allerdings vergessen viele auch die Vorschrift des Zitat §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Dieser ist hier bei Motorrädern mindestens genau so wichtig. Bei Krädern kommt mit entsprechender Beladung oft der Schwerpunkt zu hoch und die Kurvenfahrt wird möglicherweise beeinträchtigt. DO eine Frage müsste im Einzelfall beantwortet werden. Eine pauschale Antwort ist da sehr schwer. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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21.12.2008, 14:13
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 21.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45928 |
Danke für eure Antworten. Sieht also so aus, als hätte ich mit meiner Kiste kein Problem . Quer werde ich sie aber wohl lieber nicht aufschnallen (hab auch keine Goldwing, sondern ne schmale Enduro)
Und Reflektoren wollte ich ohnehin anbringen, für den Teil, der hinten übersteht. |
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22.12.2008, 08:21
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#10
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
und natürlich auch die Abmessungen. Ein Moped darf theoretisch auch 4m hoch geladen und 2,55m breit sein. Ganz so groß dürfen Krafträder dann aber nur mit Ladung sein. Für Krafträder (ohne Ladung) gilt §32(9) StVZO: Zitat (9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten: Breite: bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen ... 2,00 m, bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch ... 1,00 m, Höhe ... 2,50 m, Länge ... 4,00 m. Gruß, Chris |
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22.12.2008, 10:22
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11130 |
... Bei seitlichem Überstand aufpassen. Die Fuhre wird selbst bei geringer Schräglage waaahnsinnig breit. Ausserdem darf die Rücksicht durch die Spiegel nicht beeinträchtigt werden. Äh, nur zu meinem besseren Verständnis: ist die Fuhre nicht am breitesten, wenn sie gerade, also aufrecht, steht? |
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22.12.2008, 10:47
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
In der Schräglage wird sie breiter, weil die Diagonale zumeist größer ist als die einfache Breite.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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23.12.2008, 14:25
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11130 |
In der Schräglage wird sie breiter, weil die Diagonale zumeist größer ist als die einfache Breite. Ich glaube, wir reden irgendwie aneinander vorbei. Stelle dir mal folgendes vor: ein 1,5 m breites Brett liegt quer auf dem Soziussitz eines Krades. Wenn du nun an den Enden des Brettes das Lot fällst, dann ist der Abstand zwischen den Senkrechten doch 1,5 m oder? Wenn ich nun das Krad zur Seite kippe, wie das bei Schräglagenfahrt halt vorkommt, und fälle nun das Lot an beiden Seiten des Brettes. Dann ist der Abstand zwischen den Senkrechten kleiner als 1,5 m, d.h. die Fuhre wird schmaler. Klär mich auf, wenn ich falsch liege PS: im Extremfall und wenn wir das Krad selbst mal außer Acht lassen, ist der Abstand zwischen den beiden Brettenden gleich 0, nämlich dann, wenn es so schräg steht, dass es schon senkrecht steht... |
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24.12.2008, 06:41
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Auch wieder richtig...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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26.01.2009, 21:50
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1847 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 |
Es geht nichts über eine Gepäckrolle, quer über die Sitzbank geschnallt...
Oder deren 2, wenn der Kumpel auch eine hat und ein Souius mitgenommen werden muß. Die Dinger fein mit kleinen Ratschengurten angetüdelt und festgezurrt... Es gibt ja regelrechte Verpackungskünstler, manche dröseln ja fast alles am Lenker und der Gabel fest und das wiederum halte ich nun doch für recht gefährlich. -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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26.01.2009, 22:25
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#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
PS: im Extremfall und wenn wir das Krad selbst mal außer Acht lassen, ist der Abstand zwischen den beiden Brettenden gleich 0, nämlich dann, wenn es so schräg steht, dass es schon senkrecht steht... Da Du das Krad aber nicht ausser acht lassen kannst und dieses idR höher als breit ist, wird die Fuhre aber breiter. Zudem ist die Mittellinie der Breite nicht die Fahrlinie der Reifen und das wird umso extremer, je breiter das Ding baut und je höher die Ladung liegt, weil Du ja für die Ladung zusätzlich Abstand innen halten musst, während sie aussen kaum mehr übersteht.Dazu kommt noch das Problem, dass Du irgendwann mal mit Deiner Ladung aufsetzt, wenn sie niedriger liegt als ihre halbe Breite. Ganz bös sind Sachen, die in der Höhe überstehen. Mit meiner Antenne hab ich schon ein Schild gepeitscht. Bei einem Fußgänger wär das nich mehr witzig. Idealer Unterbringungsort ist also etwa halbe Höhe, da vertut man sich am wenigsten. -------------------- Gruß Kai
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27.01.2009, 00:30
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1847 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 |
Und je Höher es baut umso wackeliger wird es....weil der Schwerpunkt sich sehr schwer nach oben verlagert, was dann so manchen in der allerersten Kurve bereits vom Bock geholt hat, weil das Ganze dann eine Eigen-Pendel-Dynamik annahm...
Der Hit war ein Harleyfahrer, der auf seiner Sporty hinten unbedingt unter der 75l Gepäckrolle noch 3 Kästen Bier verzurren mußte. Ach ja, in der Gepäckrolle war neben den Klamotten und einer Batterie Whiskyflaschen auch noch 2 volle Werkzeugrollen mit Maul, Ring und gekröpften Ringschlüsseln in allen Größen, die es gibt, (zöllig und metrisch!) ein kleiner Nußkasten, 1000g Fäustel, 500g Hammer und ein Hornsaltes sauschweres Hauszelt. Das wog sicher fast einen Zentner, u.a. auch, weil der Besitzer (ein Klempner) der Meinung war, nur ein Gestänge aus Zölligen Stahlrohrstücken und Unmengen an Fittings, Verbindern und T-Stücken hat genug Kraft,solch ein Zelt zu halten...als Bierkastendeckel ein kleiner Grill, nagelneu im Karton, damit die Flaschen ganz oben nicht rauskullern. Die Holzkohle hatte er in den Seitentaschen und an der Sissybar hinten eine elektrische/gasbetreibbare Kühlbox fürs Fleisch drangebastelt (mit Panzertape und einem Zurrgurt) Ein Motorrad hat ja nun mal je nach Fahrzustand verschiedene Schwerpunkte und so legte er nach mehreren wackelig und mit ausgestreckten Beinen umschifften Kurven schließlich Formvollendet ab. ist aber nichts weiter passiert, nur beim Bier und bei 2 Whiskyflaschen gabs "Kolateralschäden" Aber der Typ war echt schmerzfrei....so durch die Gegend zu gurken. Immerhin ist er doch 20km weit gekommen! Das nannte er dann "Wochenendausflug".... Schade, daß man bei sowas nie einen Fotoapparat dabei hat. ich hätte das zu gern Fotografiert! -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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