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> hatte keinen Pers.Bef.Schein und jetzt Strafe
Sonos23
Beitrag 18.12.2008, 12:02
Beitrag #1


Neuling


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hallo alle zusammen....ich bin neu in diesem Forum und habe auhc direkt mal ein Problem/Frage.

Also folgendes.

Ich habe leute mit meinem privat angemeldetem Kfz (T4-Bus) 8 leute von zuhause abgeholt und dann zu einer discothek fahren wollen. abgesprochen war, dass ich auch etwas geld dafür bekomme...ich stelle auto, bin der fahrer und was zutrinken gibts auch.

nunja wir also lustig losgefahren und kurz vorm ziel eine polizeikontrolle.
Alles wurd kontrolliert..dann sagte eines der mädels (leicht angetrunken), wann wir den entlich wieterfahren würden..sie würd schliesslich was für die fahrt bezahlen. Das war dumm von Ihr zu sagen. derPolizist frug mich daraufhin direkt ob ich eine personenbeförderung durchführen würde..ich darauf "ja mache ich". das war mein nächster fehler..habe mir dabei nichts gedacht..war ja zusehen. dann folgte die Antwort ob ich einen Personenbeförderungsschein hätte.
habe ich natürlich nicht gehabt.
antwort vom Polizisten: das wäre so dann nicht erlaubt, da diese hier ja offensichtlich eine gewerbliche personenbeförderung sei, wenn ich geld dafür bekämme. Die fahrt sei dann nun zu ende..alle aussteigen.
Ich sagte dann: und was ist wennich kein geld dafür bekomme?
Polizist: Leute fahren darf ich aber kein geld dafür nehmen.

Ende der Geschichte: Ich habe von den Mädels dann kein geld verlangt. demnach keine gew. personenbeförderung durchgeführt.

Heute bekamm ich Post: busgeldbescheid über 1132,25 € und 3 punkte.

harte nummer....muss ich zahlen oder gibts da nen ausweg?

danke schonmal für eure antworten
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Andreas
Beitrag 18.12.2008, 12:18
Beitrag #2


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Zitat (Sonos23 @ 18.12.2008, 12:02) *
Heute bekamm ich Post: busgeldbescheid über 1132,25 € und 3 punkte.


Kannst du die genauen Paragrafen lt. Bußgeldbescheid posten? Die Bußgeldhöhe in Verbindung mit den Punkten macht mich etwas stutzig... think.gif

Kann es sein, dass dir ein Verstoß gegen das PbefG i. V. m. einem Verstoß gegen die FeV vorgeworfen wird?


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emi b5
Beitrag 18.12.2008, 12:22
Beitrag #3


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Wieviel Geld sollte denn jeder zahlen und für welche Strecke?


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MfG,

emi
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Andreas
Beitrag 18.12.2008, 12:24
Beitrag #4


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Evtl könnte man mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG argumentieren:

"Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt."

Wenn man die Genehmigungspflicht nach dem PBefG vom Tisch bringt, kann auch der Vorwurf wegen dem fehlenden FS zur Fahrgastbeförderung nicht mehr aufrecht erhalten werden.


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Sonos23
Beitrag 18.12.2008, 12:25
Beitrag #5


Neuling


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gerne..also

Sie beförderten mit dem Fahrzeug Personen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
§48 Abs. 1,§75 FeV;§24 StVG; 171 BKat

Verstoß gegen Personenbeförderungsgesetz
§61 PBefG

Als Fahrer sind Sie für den Einsatz des Fahrzeuges zum zwecke der Personenbeförderung im Sinne des §2 PBefG verantwortlich, indem Sie auf eingene Rechnung handelten.


Geldbuße 1075,00 €
Gebühr 53, 75 €
Auslagen 3,50 €
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Andreas
Beitrag 18.12.2008, 12:27
Beitrag #6


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Zitat (Sonos23 @ 18.12.2008, 12:25) *
gerne..also


Dachte ich es mir schon.....

Wenn der Fahrpreis lediglich symbolisch war und nur die Betriebskosten deckt, müßte der Vorwurf zu entkräften sein.

Hast du in der Anhörung irgendwelche Angaben zum Fahrpreis gemacht?


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Sonos23
Beitrag 18.12.2008, 12:31
Beitrag #7


Neuling


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@emi_b5

also ich sollte dafür 15 € pro pers. bekommen.

weil sprit, getränke und das auto habe ich mir geliehen.

die strecke/Bzw. Zeitaufwand waren ca. 1 stunde

nunja aber geld habe ich ja am ende nicht genommen bzw. bekommen...

@andreas ne anhörung oder anhörungsbogen habe ich nie bekommen.

auf dem busgeldbescheid steht..ihnen wird vorgeworfen..aber sonnst kein formular...und ich habe 2 wochen zeit zum bezahlen
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Andreas
Beitrag 18.12.2008, 12:37
Beitrag #8


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Zitat (Sonos23 @ 18.12.2008, 12:31) *
also ich sollte dafür 15 € pro pers. bekommen.

weil sprit, getränke und das auto habe ich mir geliehen.


Dann war das doch schon etwas mehr als nur die Deckung der Betriebskosten...

Zitat
und ich habe 2 wochen zeit zum bezahlen


Falsch, du hast 2 Wochen Zeit gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen


Jetzt müßte man noch wissen, ob der Bußgeldstelle die Namen der Mitfahrerinnen bekannt sind und falls ja, ob diese Personen Aussagen zum vereinbarten Fahrtpreis gemacht haben. think.gif

Falls nicht, hätte die Bußgeldstelle u. U. ein Problem wenn auf einmal behauptet wird, der Fahrpreis wäre mit 1 Euro nur symbolischer Natur gewesen wink.gif shutup.gif


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Sonos23
Beitrag 18.12.2008, 12:41
Beitrag #9


Neuling


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mmhh die namen der fahrgäste sind der bußgeldstelle bekannt...

mit mir reden die nach der aktion wohl nicht mehr...

und unter dem aspekt, dass ich kein geld bekommen habe?....oder reicht schon die absicht geld dafür zu nehmen?
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magnum88
Beitrag 18.12.2008, 12:56
Beitrag #10


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Zitat (Sonos23 @ 18.12.2008, 12:41) *
mmhh die namen der fahrgäste sind der bußgeldstelle bekannt...


Wahrscheinlich sind die Fahrgäste sogar als Zeugen vernommen worden. Sind im Bußgeldbescheid welche aufgeführt?


Zitat
mit mir reden die nach der aktion wohl nicht mehr...


...obwohl sie kostenlos befördert wurden? think.gif blink.gif


Zitat
und unter dem aspekt, dass ich kein geld bekommen habe?....oder reicht schon die absicht geld dafür zu nehmen?


Kein Geld erhalten zu haben, ist auch schon manchem Taxi- oder Mietwagenfahrer passiert.

Erzähl mal, war da nicht noch ein bisschen mehr? Hast du solche Beförderungen desöfteren ausgeführt und bist damit vielleicht der gewerblichen Konkurrenz in die Quere gekommen?

Zitat
...kurz vorm ziel eine polizeikontrolle.


Das kann schon eine Zufallskontrolle gewesen sein, aber irgendwie glaube ich das auch wieder nicht.


--------------------
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Sonos23
Beitrag 18.12.2008, 13:33
Beitrag #11


Neuling


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jop die polizisten und die, welche mich abngesprochen hat um das ganze zu plannen.


ich habe nach diesem vorfall nicht mehr mit denen telefoniert..denke aber das die nicht mehr mit mir reden...will dennen mit dem vorgang auch nicht auf die nerven gehen...

solche fahrten habe ich ganz ganz selten mal gemacht...bin in der veranstaltungstechnik und eventservice branche tätig...kenne dadurch leute die mich schonmla gefragt haben...für ne fahrt zur discothek oder inne altstadt...
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magnum88
Beitrag 18.12.2008, 15:29
Beitrag #12


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Zitat (Sonos23 @ 18.12.2008, 13:33) *
jop die polizisten und die, welche mich abngesprochen hat um das ganze zu plannen.


Das sind also die Zeugen. think.gif Tja, da dürfte wohl auch ein Anwalt nichts mehr reißen.


Zitat
solche fahrten habe ich ganz ganz selten mal gemacht...bin in der veranstaltungstechnik und eventservice branche tätig...kenne dadurch leute die mich schonmla gefragt haben...für ne fahrt zur discothek oder inne altstadt...


Beim nächsten Mal wird es wahrscheinlich noch teurer. Das Finanzamt könnte sich dann auch noch interessieren. whistling.gif

Vielleicht solltest du dir überlegen, ob du die ganze Sache nicht legalisierst. Bei einem Eventservice können ja immer mal Personenbeförderungen anfallen.


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Kai R.
Beitrag 18.12.2008, 15:52
Beitrag #13


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Hallo,

der Betrag von 15.- € wird Dir den Hals brechen. Mal 8 sind das dann 120.- €, das dürfte ganz erheblich mehr sein als die Betriebskosten des Fz. Viel mehr würde ein gewerblicher Personenbeförderungsdienst auch nicht bekommen. Und da der Betrag bekannt ist, kann der Richter auch rechnen und kommt sehr schnell darauf, dass es eine gewerbliche Fahrt war. Und da Du auch noch einen Eventservice hast, ist das ein weiterer Hinweis darauf.

Natürlich kannst Du Einspruch einlegen. Die Kosten einer Gerichtsverhandlung sind im Vergleich zum möglichen Ertrag eher gering und vielleicht kannst Du einen Richter bequatschen, dass er es einstellt. Aber allzuviel Hoffnung solltest Du Dir da nicht machen.

Viele Grüße

Kai


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Andreas
Beitrag 18.12.2008, 15:53
Beitrag #14


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Ich sehe hier nur noch die Möglichkeit, durch einen Einspruch mit anschließender Gerichtsverhandlung die Bußgeldhöhe evtl. zu reduzieren. Allerdings muss man dann auch die anfallenden Gerichtskosten gegenrechnen.


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Trailer
Beitrag 18.12.2008, 22:36
Beitrag #15


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Als Notbremse könntest du mit einem hohen Mietpreis für das Fahrzeug argumentieren. Es ist ja nicht auf dich zugelassen und dann hast du es ja bestimmt nicht kostenlos ausgeliehen whistling.gif


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650er burgman
Beitrag 19.12.2008, 00:08
Beitrag #16


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An dieser Stelle mal meine Hochachtung vor den Polizisten, die das so schnell gerafft haben. In den Augen der Mietwagen- und Taxiunternehmer dürfte das denen runter gehen "wie Öl", denn die müssen für ihre Genehmigungen ja auch einiges an Geld investieren. laugh2.gif
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Malermeister
Beitrag 19.12.2008, 03:41
Beitrag #17


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Zitat (Trailer @ 18.12.2008, 22:36) *
Als Notbremse könntest du mit einem hohen Mietpreis für das Fahrzeug argumentieren. Es ist ja nicht auf dich zugelassen und dann hast du es ja bestimmt nicht kostenlos ausgeliehen whistling.gif
Das würde den Charakter von Gewerbe noch mehr unterstreichen. Man kauft eine Ware ein und verkauft sie wieder - hier eben die Nutzung einens KFZ.


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Kai R.
Beitrag 19.12.2008, 09:20
Beitrag #18


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Zitat (Trailer @ 18.12.2008, 22:36) *
Als Notbremse könntest du mit einem hohen Mietpreis für das Fahrzeug argumentieren. Es ist ja nicht auf dich zugelassen und dann hast du es ja bestimmt nicht kostenlos ausgeliehen whistling.gif

ich kann mir nicht vorstellen, wie man einen Mietpreis als "Betriebskosten" deklarieren könnte. Diese Klausel zielt auf Benzin und ein bisschen Verschleiss ab.

Grüße

Kai


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Andreas
Beitrag 19.12.2008, 09:51
Beitrag #19


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Zitat (Kai R. @ 19.12.2008, 09:20) *
Diese Klausel zielt auf Benzin und ein bisschen Verschleiss ab.


So ist es, unter Betriebskosten sind die Kosten für Treibstoffe, Öl und Abnutzung der Reifen zu verstehen (BT-Drucksache 2450, 3. Wahlperiode).


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Trailer
Beitrag 19.12.2008, 16:29
Beitrag #20


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Naja könnte man nicht sagen, er hat das Fahrzeug organisiert und den Mietpreis für die Damen ausgelegt und die Mitfahrer zahlen die 15 Euro, damit sind dann Mietpreis sowie Betriebskosten abgegolten.
Um wieviel Kilometer geht es hier eigentlich?


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frankenstein
Beitrag 19.12.2008, 19:35
Beitrag #21


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Zitat (Trailer @ 19.12.2008, 16:29) *
Naja könnte man nicht sagen, er hat das Fahrzeug organisiert und den Mietpreis für die Damen ausgelegt und die Mitfahrer zahlen die 15 Euro, damit sind dann Mietpreis sowie Betriebskosten abgegolten.

Nein, das kann man nicht, sonst wäre jeder tatsächliche Taxi-/Mietwagenunternehmer nämlich der "Geprellte".
Zitat
Um wieviel Kilometer geht es hier eigentlich?

Das spielt überhaupt keine Rolle! Eine Taxiunternehmer z.B. muss immer bereithalten, darf dann zwar einen Grundpreis und einen höhreren Tarif für wenig gefahrene Kilometer (i.d.R. aber nur 3-5 km) berechnen, lohnt sich bei Kurzfahrten aber nicht wirklich.


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nachteule
Beitrag 22.12.2008, 11:21
Beitrag #22


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Hallo, @alle,

möglich wäre es schon, die Mietwagenkosten umzulegen, z. B., wenn Kegelbrüder einen Ausflug machen und dafür einen Kleinbus mieten, aber im vorliegenden Fall dürfte es schwer werden, etwas in der Art zu konstruieren.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Mr.Eierhals
Beitrag 27.01.2009, 00:44
Beitrag #23


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mich würde interessieren, wie das Ganze weitergegangen ist...


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sector
Beitrag 01.02.2009, 01:06
Beitrag #24


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Zitat (nachteule @ 22.12.2008, 11:21) *
möglich wäre es schon, die Mietwagenkosten umzulegen, z. B., wenn Kegelbrüder einen Ausflug machen und dafür einen Kleinbus mieten, aber im vorliegenden Fall dürfte es schwer werden, etwas in der Art zu konstruieren.


Hätte man da nicht geschickterweise argumentieren können, dass die Fahrt frei gewesen wäre und die 15 Euro pro Person nur der Anteil für die bereitgestellten Getränke waren?

"Schwarz" Getränke zu verkaufen wäre vielleicht billiger gekommen als die Sache jetz mit der Beförderungserlaubnis.
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nachteule
Beitrag 01.02.2009, 11:58
Beitrag #25


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Hallo, Sector,

hätte das Mädel nichts gesagt, wäre die Sache gar nicht aufgeflogen.

So ist das Ganze ins Rollen gekommen, und ich denke mal, dass die Mitfahrer alle zur Sache vernommen wurden.

Ehrlich gesagt: Ich würde mich mit Sicherheit nicht in die Nesseln setzen und bei einer Vernehmung falsche Angaben machen, denn wen das rauskommt, ist man selber in Teufels Küche.

Der einzige, der dieses relativ unbeschadet machen darf, ist der Betroffene/Beschuldigte.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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