... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Tageslicht - Schlüsselzahl 05.01, ...könnte auch in die Bußgeldabteilung
Petra
Beitrag 18.12.2008, 08:59
Beitrag #1


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Hallo zusammen wavey.gif
Ich habe da eine Frage, auf die ich bislang -trotz Suchmaschine- keine Antwort fand.
Es geht um die Schlüsselzahl 05.01, die den Besitzern eines entsprechenden Führerscheines nur das Fahren bei Tageslicht erlaubt.
Kann mir bitte jemand erklären, wie das genau definiert ist think.gif
In einem Thread zum Thema "Lichtpflicht" habe ich zwar was gefunden, das des Pudels Kern sein könnte, doch verstanden habe ich es nicht blushing.gif und außerdem widerspricht es meiner Logik, wenn die Witterung keinen Einfluss haben sollte whistling.gif
Woran kann sich ein Betroffener sicher orientieren um keinen Ärger mit den Gesetzeshütern zu bekommen?

Und kommt mir bitte nicht mit Aussagen wie: "Vom Mai bis September vom 11 bis 13 Uhr, WENN keine Sonnenfinsternis vorliegt!". DAS weiß ich nämlich auch wink.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Andreas
Beitrag 18.12.2008, 09:04
Beitrag #2


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Tageslicht ist, wenn es hell ist... tongue.gif


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Petra
Beitrag 18.12.2008, 09:22
Beitrag #3


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Scherzkeks wavey.gif
Dann bitte ich nur noch eben um eine Erklärung, wie man "hell" definiert laugh2.gif
Gilt sowas vielleicht als Maß der Dinge - und wenn- wie hoch muss die Lux-Zahl sein?
Wie würde ein Verstoß geahndet? think.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 18.12.2008, 10:32
Beitrag #4





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Das Tageslicht beginnt für mich mit dem Sonnenaufgang und endet mit dem Sonnenuntergang und ist aufgrund der Jahreszeit unterschiedlich lang.

So wird es bei den Rettungshubschraubern, die ein Nachtflugverbot haben, definiert und sollte somit auch auf den PKW übertragbar sein.

LG
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Petra
Beitrag 18.12.2008, 10:45
Beitrag #5


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In unserem Staat -in dem doch alles sooo schön in Gesetzestexten vermerkt ist- müsste doch ein amtliches Blatt zu finden sein, das so richtig förmlich aussieht, und das man verlinken kann. Oder nicht? blink.gif
Für den Flugverkehr habe ich es auch schon gefunden. Aber nicht fürs Autofahren. sad.gif


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vogeldernacht
Beitrag 18.12.2008, 10:53
Beitrag #6


Neuling


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Hallo, tja, ich habe das gleiche Problem wie Petra, habe bislang auf die Frage, was heißt fahren bei Tageslicht keine amtlich korrekte Aussage bekommen können; das muß doch möglich sein; woran halten sich z. B. die Ordnungshüter? Kann Tageslicht willkürlich definiert werden? Danke vogeldernacht
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Polo79
Beitrag 18.12.2008, 11:05
Beitrag #7


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Zitat (charly68 @ 18.12.2008, 10:32) *
Das Tageslicht beginnt für mich mit dem Sonnenaufgang und endet mit dem Sonnenuntergang und ist aufgrund der Jahreszeit unterschiedlich lang.

Es gibt Kalender für Fahrlehrer wo für jeden Tag der Sonnenauf und -untergang minutengenau drinsteht. Danach können sie dann ihre Nachtfahrten planen.


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.12.2008, 11:13
Beitrag #8





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Zitat (Polo79 @ 18.12.2008, 11:05) *
Es gibt Kalender für Fahrlehrer wo für jeden Tag der Sonnenauf und -untergang minutengenau drinsteht. Danach können sie dann ihre Nachtfahrten planen.


Die gibt es nicht nur für Fahrlehrer.

Solche Kalender kann sich jedermann besorgen.

LG
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Sapperlott
Beitrag 18.12.2008, 11:17
Beitrag #9


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Zitat (charly68 @ 18.12.2008, 10:32) *
Das Tageslicht beginnt für mich mit dem Sonnenaufgang und endet mit dem Sonnenuntergang und ist aufgrund der Jahreszeit unterschiedlich lang.
So wird es bei den Rettungshubschraubern, die ein Nachtflugverbot haben, definiert und sollte somit auch auf den PKW übertragbar sein.

In der Luftfahrt ist die "Nacht" exakt deffiniert: (SS + 30 bis SR - 30), also von 30 min. nach Sonnenuntergang bis 30 min. vor Sonnenaufgang. Beleuchtung ist jedoch von SS-SR erforderlich. Das gilt auch für Rettungshubschrauber.

Wenn man davon ausgeht, dann würde das Tageslicht - (nicht der Tag) - 30 min. nach SS enden und würde 30 min. vor SR beginnen. Zu dieser Version würde ich tendieren.

SS und SR sind in den meisten Taschenkalendern abgedruckt. Die Werte beziehen sich allerdings auf Kassel, sodass je nach geographischer Lage evt. einige Minuten zugegeben, bzw, abgezogen werden müssen. wavey.gif


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Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe".
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Petra
Beitrag 18.12.2008, 11:21
Beitrag #10


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Sonnenauf- und Untergänge habe ich schon hier gefunden

Aber so wirklich alles kann das doch nicht sein, oder?
Die Auflage wird doch gemacht bei zB Farbenblinden, die sich an der Ampel daran orientieren, ob jetzt das Licht oben, mittig oder unten an ist.
Die also den Vergleich zum Gesamtbild brauchen.
Was aber wäre dann bei Nebel? think.gif

Zitat (vogeldernacht @ 18.12.2008, 10:53) *
Hallo, tja, ich habe das gleiche Problem wie Petra

Ach, @vogeldernacht, du hast nicht das gleiche Problem wie ich. wavey.gif
Ich habe dein Problem laugh2.gif , weil ich deine Frage las und -als Opfer der weiblichen Neugier- einfach nicht anders konnte, als nachzufragen bei Leuten, denen ich die Antwort durchaus zutraue wink.gif
Willkommen im Verkehrsportal wavey.gif


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Mr.T
Beitrag 18.12.2008, 11:34
Beitrag #11


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Zitat (Petra @ 18.12.2008, 08:59) *
Woran kann sich ein Betroffener sicher orientieren
Ich glaube nicht, dass es Betroffene gibt, da diese Schlüsselzahl in der Praxis wohl nicht vorkommen dürfte. Diese Auflage bedeutet ja, dass im Umkehrschluss keine Fahrten erlaubt sind, bei denen die Beleuchtung des Fahrzeuges eingeschaltet sein muss. Dann müsste der Betroffene bei einem plötzlich eintretenden Regenschauer oder bei Nebel mit entsprechender Sichtbehinderung sofort anhalten und warten, bis sich die Sichtverhältnisse gebessert haben. Auf einer Autobahn stelle ich mir das sehr spannend vor.
Auch müsste eine Fahrt unterbrochen werden, wenn irgendwo plötzlich das Verkehrszeichen erscheint und keine Wendemöglichkeit existiert.

P.S.: Offenbar gibt es tatsächlich solche Fälle. shutup.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Sapperlott
Beitrag 18.12.2008, 11:43
Beitrag #12


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Zitat (Mr.T @ 18.12.2008, 11:34) *
P.S.: Offenbar gibt es tatsächlich solche Fälle. shutup.gif

Das könnte ich mir durchaus vorstellen. Ich denke hierbei an Betroffene mit einer gravierenden Sehschwäche bei Nacht. think.gif


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Petra
Beitrag 18.12.2008, 11:46
Beitrag #13


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Zitat (Mr.T @ 18.12.2008, 11:34) *
Ich glaube nicht, dass es Betroffene gibt, da diese Schlüsselzahl in der Praxis wohl nicht vorkommen dürfte.

Das sagt dir also deine jahrelange Berufserfahrung, was? wink.gif rofl1.gif
und dann setzte mal eben was hinten dran
Zitat
P.S.: Offenbar gibt es tatsächlich solche Fälle. shutup.gif

Lach mich krumm
Dich mal verblüffen zu können...
Mr.T -ich danke dir für diese wundervolle, neue Erfahrung


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Mr.T
Beitrag 18.12.2008, 11:59
Beitrag #14


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Zitat (Sapperlott @ 18.12.2008, 11:43) *
Das könnte ich mir durchaus vorstellen.
Ich nicht. blink.gif Aber offenbar denken nicht Alle so wie ich. rolleyes.gif


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vogeldernacht
Beitrag 18.12.2008, 13:21
Beitrag #15


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Zitat (Petra @ 18.12.2008, 11:21) *
Sonnenauf- und Untergänge habe ich schon hier gefunden

Aber so wirklich alles kann das doch nicht sein, oder?
Die Auflage wird doch gemacht bei zB Farbenblinden, die sich an der Ampel daran orientieren, ob jetzt das Licht oben, mittig oder unten an ist.
Die also den Vergleich zum Gesamtbild brauchen.
Was aber wäre dann bei Nebel? think.gif

Zitat (vogeldernacht @ 18.12.2008, 10:53) *
Hallo, tja, ich habe das gleiche Problem wie Petra

Ach, @vogeldernacht, du hast nicht das gleiche Problem wie ich. wavey.gif
Ich habe dein Problem laugh2.gif , weil ich deine Frage las und -als Opfer der weiblichen Neugier- einfach nicht anders konnte, als nachzufragen bei Leuten, denen ich die Antwort durchaus zutraue wink.gif
Willkommen im Verkehrsportal wavey.gif


Na, da bin ich aber beruhigt, jedenfalls habe ich inzwischen rausbekommen, daß offensichtlich die einzige Orientierung in der Straßenverkehrsordnung zu finden ist, wo´s um das Anschalten der Beleuchtung geht; die "Richtzeiten" dort sind Sonnenauf- und untergang.
Sagt mein Straßenverkehrsamt, und die müssen es ja eigentlich wissen. Ansonsten kann ich nur sagen, daß das im richtigen Leben vorkommt, mein Führerschein wird durch die 05.01 geziert. Mehr weiß ich erstmal nicht. Vor allem würden mich ja die "Strafen" bei Zuwiderhandlung interessieren... vogeldernacht
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Mr.T
Beitrag 18.12.2008, 13:55
Beitrag #16


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Wenn es erforderlich ist, dass du die Beleuchtung an deinem Fahrzeug einschaltest, "kostet" es 25€ ->klick. rolleyes.gif


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noname13
Beitrag 18.12.2008, 13:55
Beitrag #17


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Zitat (Mr.T @ 18.12.2008, 11:34) *
Ich glaube nicht, dass es Betroffene gibt, da diese Schlüsselzahl in der Praxis wohl nicht vorkommen dürfte. Diese Auflage bedeutet ja, dass im Umkehrschluss keine Fahrten erlaubt sind, bei denen die Beleuchtung des Fahrzeuges eingeschaltet sein muss.

Wenn ich es nicht anwenden wollte, bräuchte ich es ja theoretisch auch gar nicht einzuführen think.gif Ich bin da auch nur knapp dran vorbei, mein Augenarzt meinte, ich liege genau auf der Grenze was meine "Nachtsehfähigkeit" anbetrifft. Eine Stufe schlechter und ich hätte mir die Nachtfahrstunden sparen können...
Er meinte damals zu mir, dass ich dann theoretisch an einem grauen tristen Wintertag nicht fahren dürfte, ob das jetzt nur seine Interpretation war oder ob das tatsächlich so ist, keine Ahnung. Ob und wie das genau geahndet wird, keine Ahnung. Aber mich hat nach meinem Unfall auch keiner gefragt, ob ich meine eingetragene Brille aufhatte. Die ist irgendwie spurlos verschwunden crybaby.gif


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Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr.
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Sapperlott
Beitrag 18.12.2008, 22:04
Beitrag #18


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Zitat (Mr.T @ 18.12.2008, 11:59) *
Zitat (Sapperlott @ 18.12.2008, 11:43) *
Das könnte ich mir durchaus vorstellen.
Ich nicht. blink.gif Aber offenbar denken nicht Alle so wie ich. rolleyes.gif

Was denn? Ein Forum, in dem alle gleich denken think.gif no.gif


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Mr.T
Beitrag 18.12.2008, 22:11
Beitrag #19


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Ich meinte MA von FSST. cool.gif


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Polo79
Beitrag 19.12.2008, 13:32
Beitrag #20


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Die Mehrheit wird doch auch nicht für´s denken bezahlt, das bleibt der Führungsetage vorbehalten. thread.gif whistling.gif

laugh2.gif wavey.gif


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

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chipfehler
Beitrag 19.12.2008, 19:54
Beitrag #21


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Zitat (charly68 @ 18.12.2008, 10:32) *
Das Tageslicht beginnt für mich mit dem Sonnenaufgang und endet mit dem Sonnenuntergang und ist aufgrund der Jahreszeit unterschiedlich lang.

So wird es bei den Rettungshubschraubern, die ein Nachtflugverbot haben, definiert und sollte somit auch auf den PKW übertragbar sein.


Ein Nachtflugverbot besteht nicht, wenn:
- die Maschine für den Instrumentalflug ausgerüstet ist
- die fliegende Besatzung eine gültige Nachtfluglizenz besitzt

Lizenzrechlt. liegt ein Nachtflug jeweils 30Min vor bzw. nach Sonnenauf/Untergang.

Was den Begriff "Rettungshubschrauber" betrifft:
Ja, nicht alle RTH sind entsprechend ausgerüstet (und daher nachts gegroundet).
Die Ausrüstung ist bei ITH weiter verbreitet ("Intensivtransporthubschrauber"), mal abgesehen von weiteren Extras (zB Zusatztanks für Verlegungen in ganz Deutschland).
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Sapperlott
Beitrag 20.12.2008, 13:59
Beitrag #22


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Zitat (chipfehler @ 19.12.2008, 19:54) *
Lizenzrechlt. liegt ein Nachtflug jeweils 30Min vor bzw. nach Sonnenauf/Untergang.

book.gif think.gif


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