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> Alkohol am Steuer/Unfall auf Parkplatz
rantanplan999
Beitrag 01.12.2008, 22:05
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 01.12.2008
Mitglieds-Nr.: 45616



    
 
Hey, ich hätte ein paar Fragen an euch.

Mein Vater hatte heute einen Unfall auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt. Er ist dem Alkohol nicht abgeneigt, war zum Zeitpunkt des Unfalls also auch nicht ganz nüchtern. Ich versuche es einfach mal chronologisch:
Gegen 10:30 trank er einen halben Liter Wein. Anschließend nahm er einen Arzttermin gegen 12:30 wahr, fuhr von dort aus zu einem Supermarkt in der Nähe und kaufte einen weiteren Liter Wein. Beim Ausparken, es war nun 13:10, kam es zu besagtem Unfall. Blechschaden (Stoßstange bei meinem Vater, Kotflügel beim Unfallgegner). Man einigte sich darauf, die Polizei nicht einzuschalten, tauschte in beiderseitigem Einvernehmen die Daten (Adresse, Telefon etc.) aus. Nun war der Unfallgegner aber offenbar skeptisch, hatte vermutlich festgestellt, dass mein Vater Alkohol getrunken hatte, und entschied sich, den Unfall kurze Zeit später doch zu melden. Gegen 14:30 stand dann die Polizei bei meinem Eltern, sagte, sie ermitteln in einer Strafsache und baten meinen Vater zu einem Test. Er hatte seinerseits in der zwischenzeit den gekauften Wein zu Hause getrunken, so dass sich 1,1 Promille ergaben. Man nahm ihn daraufhin mit zu einem Krankenhaus, wo zwei Blutproben genommen wurden. Den Alkoholwert weiß ich nun noch nicht, er bat die Polizisten, die gewartet hatten, ihn nocheinmal zu kontrollieren, es muss etwa 15:30 gewesen sein, wo ein Wert von 0,35 festgestellt wurde.

Die Polizisten glaubten ihm offenbar, dass er den Liter Wein erst nach dem Vorfall getrunken hatte, ließen ihm auch seinen Führerschein.
Vielleicht noch etwas zu seiner Statur, im Hinblick auf den mutmaßlichen Promille-Pegel beim Zeitpunkt des Unfalls: Er ist 1,85 groß, wiegt etwa 90-95 Kilo und ist ehrlich gesagt nicht ungewöhnt an Alkohol.

Nun habe ich eine Reihe von Fragen an euch:
1. Die Polizisten glaubten ihm offenbar, dass er den Liter Wein erst hinterher getrunken hat, ein Kassenbon über den Kauf liegt nicht vor, kann aber vielleicht vom Supermarkt beschafft werden. Liegt hier die Beweispflicht bei uns, oder müssen die Zuständigen beweisen, dass es nicht so war, wie mein Vater schilderte?
2. Wie sieht es im Hinblick auf Geldbußen/Strafverfahren, sowie in Sachen Führerscheinentzug etc. aus? Womit muss man im schlimmsten Fall rechnen, womit kann man im besten Fall rechnen?
3. Wie sieht es im Hinblick auf die Versicherung aus, auch hier: Womit muss man im schlimmsten Fall rechnen, worauf kann man hoffen? Würde mich über eine Einschätzung freuen.
4. Ich bin mir nicht sicher, wie das Verhalten beim Unfall an sich zu werten ist. Der Unfallgegner schaltete nachträglich, wohl auf Verdacht auf Alkoholkonsum die Polizei ein. Da mein Vater kaum darüber gesprochen haben dürfte, dass er etwas getrunken hatte, als der Unfall passierte, drohen hier evtl. Konsequenzen wie "Nichtanzeige einer Strafttat"? Also könnte es hier zu einem weiteren Verfahren in dem Zusammenhang kommen?
5. Wenn z.B. ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet wird, kämen dann Kosten für die Blutabnahme hinzu, wenn ja, in welcher Höhe wären die?
6. Sollte unter bestimmten Vorraussetzungen ein Anwalt eingeschaltet werden, wenn ja, in wie weit wäre dies durch eine normale Rechtsschutzversicherung (speziell wenn Alkohol und damit wohl eine Fahrlässigkeit im Spiel ist) gedeckt?

Hoffe, dass ihr mir ein wenig weiter helfen könnt, lieben Dank im Vorraus

Rantanplan
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JTH
Beitrag 02.12.2008, 07:06
Beitrag #2


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Mittels der beiden Blutproben und der Angabe Deines Vaters, hinterher den Liter Wein getrunken zu haben, wird aller Voraussicht nach ein Rückrechnungsgutachten in Auftrag gegeben, welches die Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt erbringen soll.

Aufgrund des Ergebnisses dieses Gutachtens wird beurteilt, ob Die Alkoholisierung des Fahrers für den Unfall (mit)ursächlich war und ggfs. zu einer strafbaren Trunkenheitsfahrt führt.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Kai R.
Beitrag 02.12.2008, 13:12
Beitrag #3


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Hallo,

Du schilderst das so lapidar:
Zitat (rantanplan999 @ 01.12.2008, 22:05) *
Er ist dem Alkohol nicht abgeneigt, war zum Zeitpunkt des Unfalls also auch nicht ganz nüchtern.

Wer morgens um 10.30 einen halben Liter Wein trinkt und dann mit dem Auto losfährt, um neuen Stoff zu holen, der hat ein gravierendes Alkoholproblem.

Selbst wenn Dein Vater mit der Nachtrunktbehauptung diesmal durchkommt: wie stehst Du dazu? Dein Vater gefährdet offensichtlich sich selbst und andere. Was machst Du, wenn mal ernsthaft etwas passiert, jemand anderes zu Schaden kommt?

An Deiner Stelle würde ich ernsthaft überlegen, Deinem Vater eine Frist zu setzen, in der er sich mit seinem Problem auseinandersetzt. Oder die Führerscheinstelle bzw. die Polizei zu informieren, damit das Problem Alkohol und Fahren bei Deinem Vater gelöst werden kann.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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