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> autotür gegen Auto, eure Meinung!!!
busybee
Beitrag 15.11.2008, 20:40
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, wavey.gif

ich bin seit Donnerstag Besitzerin eines neuen C4 Picasso Grand, rolleyes.gif

Heute Nachmittag passierte folgendes: mein Auto stand auf dem Parkplatz (auf unserem Grundstück) der Nachbar für auf seinen Parkplatz direkt neben unserem. Jetzt kann ich nur dem Hörennach schreiben, angeblich ist der Halter eines weiteren Fahrzeugs zu dem Auto meines Nachbarn gekommen und hat gegen die Scheibe gebollert und mit bösen Beschimpfungen (Arschloch, ich hau dir eine rein) meinen Nachbarn beschimpft, da dieser angeblich den anderen "geschnitten hätte. Mein Nachbar öffnete leicht die Tür und angeblich hat der andere Halter die Tür aufgerissen und voll gegen mein Auto geklotzt. ranting.gif Soweit die Situation, Polizei kam hat alles aufgenommen,super aber bitte wer bezahlt jetzt meinen Schaden, immerhin eine 15cm lange Beule direkt über dem Hinterrad und zwei kleine Kratzer bis aufs Blech. Wer kann mir da sagen, was ich jetzt machen soll, Danke
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blue0711
Beitrag 15.11.2008, 20:46
Beitrag #2


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IMHO ist es Dir nicht zuzumuten, den Streit der beiden zu klären, um Deinen Schaden ersetzt zu bekommen, ergo nehme ich an/würde ich tun:
- Schaden bei der Versicherung des schädigenden Fahrzeugs geltent machen und gut ist.
Ich gehe davon aus, dass die leisten werden.
Die Haftpflicht bezieht sich aufs Fahrzeug, egal wer was damit macht.

Ob die sich dann das Geld im Regress wiederholen oder Dein Nachbar per Schadenersatzklage, kann Dir erst mal egal sein.
Und muss IMHO auch nicht Dein Problem sein.


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Gruß Kai
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Q-Treiberin
Beitrag 15.11.2008, 20:49
Beitrag #3


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif
Zitat
ich bin seit Donnerstag Besitzerin eines neuen C4 Picasso Grand,
Herzlichen Glückwunsch!

Zitat
bitte wer bezahlt jetzt meinen Schaden, immerhin eine 15cm lange Beule direkt über dem Hinterrad und zwei kleine Kratzer bis aufs Blech. Wer kann mir da sagen, was ich jetzt machen soll
Beispiel: Wenn ein Beifahrer mit der Tür ein anderes Auto beschädigt haftet die Versicherung des Halters, auch wenn er gar nichts dafür konnte. Dem Halter bleibt dann nur, sich seinen Schaden (Hochstufung oder Rückkauf der Regulierung) zivilrechtlich vom Beifahrer zurückzuholen.
Ob man das in Deinem Fall genauso einstuft, ich glaube schon think.gif

Ich würde mich einfach an die Versicherung des "verursachenden" Fahrzeuges wenden. Dann kann die sich auch um die beiden Streithähne kümmern.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Malermeister
Beitrag 15.11.2008, 20:50
Beitrag #4


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Dein Schaden wird von dem Halter des Fahrzeugs, an dem die Tür hing, bezahlt. Was zwischen dem dritten und dem Halter ist, braucht dich nicht zu interessieren. Das kann sich der Halter des verursachenden Fahrzeugs auf dem Weg des Zivilrechts von dem Verursacher zurückholen.

Wenn der Halter anderer Meinung ist, kannst du dich auch direkt an seine VS wenden. Die erfährst du über den Zentralruf der Autoversicherer


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busybee
Beitrag 15.11.2008, 21:30
Beitrag #5


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vielen Dank für eure Antworten,

da werde ich wohl dem lieben Nachbarn morgen mal besuchen, der wird sich freuen whistling.gif

LG Sabine
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Dieselschräubchen
Beitrag 15.11.2008, 21:32
Beitrag #6


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Falls es dort nicht nach deinen Vorstellungen abgehen sollte, schreib das bitte hier rein. Dann bekommst du wieder Hilfen für die weitere Vorgehensweise.


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Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
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Malermeister
Beitrag 15.11.2008, 21:35
Beitrag #7


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Besser, als wenn du dich freust, wenn du die Rechnung von der Instandsetzung siehst. So ein Lackschaden ist immer mindestens im dreistelligen Bereich und du hast nun wirklich nichts damit zu tun.

Ich wünsch dir ein gutes Händchen bei deinem Nachbarn... whistling.gif


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blue0711
Beitrag 15.11.2008, 22:07
Beitrag #8


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Zitat (busybee @ 15.11.2008, 20:40) *
... immerhin eine 15cm lange Beule direkt über dem Hinterrad

Zitat (Malermeister @ 15.11.2008, 21:35) *
So ein Lackschaden ist immer mindestens im dreistelligen Bereich ...
yes.gif
Schätze jetzt mal ganz frech 3000,- Euronen, wenn die Beule in irgendwelche Kanten reinläuft


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Gruß Kai
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magnum88
Beitrag 16.11.2008, 10:17
Beitrag #9


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Nachdem der C 4 gerade mal zwei Tage im Besitz der TE ist, kann man bei einem solchen Schaden ja sogar darüber nachdenken, ob sie nicht Anspruch auf einen Neuwagen hätte. think.gif

Voraussetzung z.B. hierfür wäre:

1. Nicht älter als ein Monat
2. Nicht mehr als 1.000 Kilometer Laufleistung
3. Erheblicher Schaden


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CaptHawkeye
Beitrag 17.11.2008, 10:26
Beitrag #10


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Zitat (magnum88 @ 16.11.2008, 10:17) *
Nachdem der C 4 gerade mal zwei Tage im Besitz der TE ist, kann man bei einem solchen Schaden ja sogar darüber nachdenken, ob sie nicht Anspruch auf einen Neuwagen hätte. think.gif

Zumindest aber über Wertverlusterstattung.

Gruß Hawk
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Kai R.
Beitrag 17.11.2008, 10:34
Beitrag #11


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Zitat (blue0711 @ 15.11.2008, 22:07) *
Schätze jetzt mal ganz frech 3000,- Euronen, wenn die Beule in irgendwelche Kanten reinläuft

man kann es auch mit Smart-repair für wenige hundert Euro machen, ohne dass es dadurch schlechter wird oder den Wert des Neuwagens mindert. Das wäre vielleicht auch für den Nachbarn fairer, der ja eh schon seinem Geld hinterherlaufen muss (bei der Versicherung kostet der Verlust des SF-Rabatts ja auch gerne vierstellig).

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Malermeister
Beitrag 17.11.2008, 10:55
Beitrag #12


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Zitat (busybee @ 15.11.2008, 20:40) *
....eine 15cm lange Beule direkt über dem Hinterrad und zwei kleine Kratzer bis aufs Blech.
Ob Smart-Repair möglich ist, hängt von der Beschaffenheit der Schäden ab. Nicht möglich ist die Spot-Lackausbesserung, wenn die Grundierung ebenfalls verletzt ist. Dellen sollten nicht im Bereich einer Sicke oder Kante sein, da es dort nicht möglich ist und auch sollten in diesem Bereich der Lack intakt sein.
Zitat (busybee @ 15.11.2008, 20:40) *
ich bin seit Donnerstag Besitzerin eines neuen C4 Picasso Grand.....
Außerdem ist es zu überlegen, ob bei einem Neuwagen Smart-Repair das Mittel der Wahl ist


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Maze07
Beitrag 17.11.2008, 11:04
Beitrag #13


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Zitat (blue0711 @ 15.11.2008, 23:07) *
Schätze jetzt mal ganz frech 3000,- Euronen, wenn die Beule in irgendwelche Kanten reinläuft


na na...finde ich total überrissen.

Mir hat jemand auf dem Parkplatz das Auto auf fast 60 cm zerkratzt und verbeult. (war wohl ein Laster)

habe es selber bezahlt...Fahrerflucht, Anzeige gegen unbekannt brachte natürlich nichts.
Auto war 3 Wochen alt...habe 350 € inkl MwSt gezahlt. Peugeot 308SW

LG
Maze

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Kai R.
Beitrag 17.11.2008, 11:17
Beitrag #14


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Zitat (Malermeister @ 17.11.2008, 10:55) *
Zitat (busybee @ 15.11.2008, 20:40) *
....eine 15cm lange Beule direkt über dem Hinterrad und zwei kleine Kratzer bis aufs Blech.
Ob Smart-Repair möglich ist, hängt von der Beschaffenheit der Schäden ab. Nicht möglich ist die Spot-Lackausbesserung, wenn die Grundierung ebenfalls verletzt ist. Dellen sollten nicht im Bereich einer Sicke oder Kante sein, da es dort nicht möglich ist und auch sollten in diesem Bereich der Lack intakt sein

da geht inzwischen einiges mehr. Die eingedrückten Kanten kann man mit Spot-Weld herausziehen. Dann kommt eine dünne Spachtelschicht darüber, eine Grundierung und dann wird das in der Fläche lackiert. Das ist hinterher nicht mehr sichtbar und erstaunlich günstig.

Zum Wertverlust: Sehen wird man nichts mehr. In der Theorie ist der Wert des fast neuen Citroen natürlich gemindert. Und man müsste das bei einem späteren Verkauf als "Parkschaden" angeben. Das würde aber in der Praxis den Verkaufspreis nicht beeinflussen - solche Dinge sind doch für Gebrauchtwagen eher üblich. Das sollte man also verkraften können.

@Maze: cooles Bild und günstige Reparatur. Ich stimme Dir aber vollauf zu

Viele Grüße

Kai


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Goetz
Beitrag 17.11.2008, 12:37
Beitrag #15


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Ich bin auch für eine kostengünstige Reparatur / Smart-Repair, aber nur, wenn ich den Verursacher des Schadens nicht greifen kann und selber zahlen muss (Parkschaden mit "Fahrerflucht"). Ist dagegen der Schädiger greifbar, möchte ich schon so gestellt werden, als sei der Schaden nicht eingetreten. Das würde bei einem Neuwagen z.B. jegliche Fremdwerkstatt ausschließen!!! Warum soll ich heute billig reparieren, und in 3 oder 5 Jahren treten an der Reparaturstelle Mängel auf ?!?! Spachtel kann auch wieder abplatzen, z.B. bei einer "Feindberührung", mit deren Folgen (leichte Kratzer) ich dann bei einem einige Jahre alten Auto leben könnte!
Wenn mir ein derartiges Mallheur passieren würde, kann ich ja auch nicht verlangen, daß der Geschädigte seine Ansprüche mir gegenüber auf ein Minimum reduziert!!
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Kai R.
Beitrag 17.11.2008, 12:44
Beitrag #16


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Zitat (Goetz @ 17.11.2008, 12:37) *
Ist dagegen der Schädiger greifbar, möchte ich schon so gestellt werden, als sei der Schaden nicht eingetreten. Das würde bei einem Neuwagen z.B. jegliche Fremdwerkstatt ausschließen!!!

ich verstehe Deine Gedanken, halte sie aber für sachlich nicht begründet. Eine Profi-Lackiererei ist ja keine Fremdwerkstatt, die machen im Gegensatz zum Vertragshändler nur Lack, das können die daher definitiv besser. Auch sind die Zeiten, in denen eine dünne Spachtelschicht unprofessionell war, lange vorbei und abplatzen tut da bestimmt nichts mehr. Fachlich ist gegen die Reparaturmethode nichts einzuwenden!

Im konkreten Fall ist ja der Nachbar der Geschädigte, da würde ich mir schon überlegen, die Abwicklung möglichst kostengünstig zu gestalten.

Grüße

Kai


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Kai

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blue0711
Beitrag 17.11.2008, 16:33
Beitrag #17


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ich hab halt in der Garage nur ein Mopped (nicht mein Schlachtschiff) umgeworfen. der Lenker hat ne Delle genau an der Kotflügelaufwölbung am Radkasten eingedrückt und dabei den Lack weggeschlagen - Kostenpunkt etwa 3000,- Euronen.

Bei einem Neuwagen würd ich mir Smartrepair auch nicht antun. Das muss dann schon wie neu sein, nicht nur so aussehen.


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Gruß Kai
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busybee
Beitrag 21.11.2008, 22:02
Beitrag #18


Neuling


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Hallo,

ich wollte euch nur mal den aktuellen Stand mitteilen, der natürlich für mich wieder garnicht witzig ist. Mein Lieber Nachbar hatte mit seiner Versicherung gesprochen und wollte auch alles darüber regelen, die hatten auch zugestimmt, aber dann war er beim Anwalt, super und der hat Ihm gesagt, nixda über die Versicherung, das könnte als Schuldeingeständnis gelten, super, danke auch dafür ranting.gif . Was mach ich jetzt ja ich kann den Typ ja verklagen und auch zum Anwalt gehen, dankeschön das ich mein neues Auto noch nicht bei der Rechtschutzversicherung gemeldet hatte (wer denkt schon gleich daran, ich hatte es schon für Montag raus gelegt), also keine Hilfe von denen und ich kann die ganze Sch.. erst mal selber bezahlen und mir dann viellleicht nach einem Jahr das Geld von dem Typ der "angeblich" die Tür aufgerissen hat zurpück holen, ich weiß ja nicht ob der das war und im Zweifel hat es auch keiner gesehen und das kann dauern. Ich habe keine Ahnung was ich jetzt mache, werde den kram wohl meiner Versicherung melden und die Selbstbeteildigung bezahlen damit mir der kram nicht noch zu rosten anfängt. Der Schaden wurde von der Fachwerkstatt auf 1000€ gesetzt, keine Ahnung, ob das zuviel ist, ist mir auch egal ich will nur, dass es ordentlich gemacht wird und nicht rumgepfuscht wird. Ich bin echt fertig und das alles vor Weihnachten wo ich doch jeden Euro brauche, kennt ihr ja bestimmt. Wenn sich was neues ergibt schreib ich es wieder rein.
LG
Sabine
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Dieselschräubchen
Beitrag 21.11.2008, 22:21
Beitrag #19


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Die Sache ist einfach: Du als Geschädigte hast das Recht, den Schaden per Anwalt abzuwickeln. Diese nimmt dir auch jeglichen Schriftverkehr vollständig ab. Sofern du deine Ansprüche durchsetzen kannst kosten dich der Anwalt keinen Cent.

Allerdings trägst du das Kostenrisiko für den Fall, dass du nicht entschädigt wirst. Die Kosten sind aber niedriger als der Streitwert.


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Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
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Kai R.
Beitrag 21.11.2008, 22:27
Beitrag #20


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Zitat (Dieselschräubchen @ 21.11.2008, 22:21) *
Die Sache ist einfach: Du als Geschädigte hast das Recht, den Schaden per Anwalt abzuwickeln. Diese nimmt dir auch jeglichen Schriftverkehr vollständig ab. Sofern du deine Ansprüche durchsetzen kannst kosten dich der Anwalt keinen Cent.

die Sache ist noch viel einfacher: Sbaine meldet den Schaden einfach der Versicherung vom Nachbarn. Diese bekommt er über den Zentralruf der Autoversicherer. Diese regulieren das anstandslos. Nur der Nachbar wird ein bisschen vergrätzt sein. Aber der Anwalt vom Nachbarn hat da gar nichts rumzukamellen, das entscheidet alleine die Versicherung ob die das regulieren.

Grüße

Kai


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Dieselschräubchen
Beitrag 21.11.2008, 22:41
Beitrag #21


Neuling


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Das geht natürlich auch, ist aber nicht einfacher. Oft wehren sich die Versicherungen gegen Ansprüche. Wenn der Gegner den Fall seiner Versicherung gegenüber auch noch unklar dargestellt hat sind die Schwierigkeiten vorprogramiert. Immerhin war auch er schon beim Anwalt.

Nimmt sich @busybee dagegen gleich einen Anwalt, kann sie sich bequem zurücklehnen und einfach auf die Erstattung zuzüglich eventuell entstandener Zinsen warten.


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Haengermaxi
Beitrag 22.11.2008, 09:58
Beitrag #22


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Zitat (busybee @ 21.11.2008, 22:02) *
Mein Lieber Nachbar hatte mit seiner Versicherung gesprochen und wollte auch alles darüber regelen, die hatten auch zugestimmt, aber dann war er beim Anwalt, super und der hat Ihm gesagt, nixda über die Versicherung, das könnte als Schuldeingeständnis gelten, super, danke auch dafür ranting.gif .


wenn ich das so lese, habe ich den Eindruck, daß dein Nachbar derjenige ist, der quer treibt. denn wer geht noch zum Anwalt, wenn die eigene Versicherung schon ihr ok gegeben hat. da war er anscheinend nicht mit dieser Entscheidung einverstanden (Rabattverlust) und erzählt dir jetzt irgend was. Den Anwalt bekommt bekommt er nämlich auch von niemanden gezahlt, auch nicht von einer Rechtsschutzvers. da es sich hier um einen Haftpflichtfall handelt.


Zitat
dankeschön das ich mein neues Auto noch nicht bei der Rechtschutzversicherung gemeldet hatte (wer denkt schon gleich daran, ich hatte es schon für Montag raus gelegt), also keine Hilfe von denen und ich kann die ganze Sch.. erst mal selber bezahlen


hattest du vorher schon eine Rechtsschutzver.?
dann hast du auch für dein neues Auto Rechtsschutz, denn das Ersatzfahrzeug ist automatisch versichert.

ich würde es auch so machen, dass ich mich gleich an die gegnerische Versicheruns direkt wende würde.
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Dieselschräubchen
Beitrag 22.11.2008, 10:32
Beitrag #23


Neuling


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Ich würde die Schadenabwicklung einem Anwalt überlassen. Der kennt sich mit der Materie aus und lässt sich nicht mit advokatischen Gemeinheiten über den Tisch ziehen wavey.gif


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Haengermaxi
Beitrag 22.11.2008, 10:34
Beitrag #24


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Zitat (Haengermaxi @ 22.11.2008, 09:58) *
dass ich mich gleich an die gegnerische Versicheruns direkt wende würde.


natürlich per Anwalt...
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Gast_charly68_*
Beitrag 22.11.2008, 10:39
Beitrag #25





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Wir übergeben jeden Schaden für den eine gegnerische Haftpflichtversicherung zuständig ist, einem Anwalt.

Diese Fachleute haben gegenüber der Versicherung ganz andere Argumentationsmöglichkeiten als ein Laie.

Selbst die Schadensmeldung (Formular) und das Inkasso sowie die Verteilung der eingegangenen Gelder wird von unserem Anwalt übernommen.

LG
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 07.05.2024 - 05:22