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> Darf der Rest einer Schülergruppe bei Rot die Fahrbahn betreten?
blue0711
Beitrag 29.11.2008, 17:51
Beitrag #51


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Geht eigentlich noch, gerade wegen de 3-6m Mittelstreifen.

Nur das ohne den zweiten Betreuer geht letztlich nicht.

Vielleicht helfen Dir in der Argumentation die zu erwartenden strafrechtlichen Folgen, wenn etwas passiert.
Der einzelne Betreuer kann gar nicht die Aufsichtspflichten erfüllen, die er hätte und wäre damit bei einem Unfall fast automatisch vor dem Kadi.
Die Zwangssituation, dass er alleine war, wird beim Strafmaß IMHO nicht berücksichtigt.

Ich würd mich als Lehrer weigern, notfalls ans Schulamt wenden.


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Gruß Kai
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fritz440kombi
Beitrag 29.11.2008, 17:58
Beitrag #52


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Leer - Leerer - Oberlehrer! crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif

Das Argument: "Wir denken uns das so ... ", sollte man auch als Schüler bei der Beurteilung eines Aufsatzes einwenden können, vor "alem bei dr rEchtschrbg" ... odr "den dATiv" ... "Herr Lehrer, ich dachte mir das so ..." ! laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Aber im Werkuntericht fürchten sich die Pädagog(inn)en vor Stanleymessern, Drillbohrern, Stecknadeln und Laubsägen .... Riskmanagement a la Konferenzzimmer .... whistling.gif whistling.gif whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 30.11.2008, 02:42
Beitrag #53


bekennender Pfostenumfahrer
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blue hat ziemlich genau den Nagel getroffen. Man sollte den Betreuern deutlich die Konsequenzen ausmalen was auf sie zukommen könnte im Fall des (Un)Falles.
Dann müsste sich das Problem relativ schnell lösen lassen.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 30.11.2008, 13:20
Beitrag #54





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So wie ich die inzwischen kenne, würde die einzige Konsequenz sein keine Ausflüge etc. mehr zu machen, (mehr Personal ist einfach nicht vorhanden) was auch nicht im Sinne des Erfinders ist. Am Besten wäre wohl, die Eltern mehr einzubeziehen, mal sehen ob das gelingt. Ich werde das in der Schulkonferenz so einbringen.
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Peter Lustig
Beitrag 30.11.2008, 13:27
Beitrag #55


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Mit der Einbeziehung der Eltern habe ich so meine praktischen Erfahrungen. Entweder es meldet sich gar keiner oder es melden sich nur Überengagierte, die man dann auch nicht brauchen kann. laugh2.gif

Ich wünsche Dir jedenfalls guten Erfolg dabei. wavey.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 30.11.2008, 13:33
Beitrag #56





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rofl1.gif Da ist was dran. Na mal sehen wie es ausgeht, ich denke schon dass sich brauchbare Eltern finden die sich die Zeit dafür nehmen werden und können.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 07.12.2008, 19:20
Beitrag #57





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Hier mal ein Bild der besagten Kreuzung, wobei das auch andere betrifft, aber an der hat sich das vor allem entzündet.

Klick mich

Die Aufnahme stammt im Übrigen von einem Sonntag, deshalb sind die Straßen so leer.

Gestern hab ich nochmal zwei Polizisten befragt, es war herrlich.

Frage:
Ist eine Schülergruppe mit einem Betreuer als ein geschlossener Verband im Sinne der StVO zu betrachten?

Antwort:

nein

Zusatzfage:

Wie ist das dann, dürfen die an einer Kreuzung mit Mittelstreifen und zwei Ampeln hintereinander alle bei rot rüber, wenn der erste grün hat?

Antwort: ja, das ist so, dann muss sich der Lehrer quer hinstellen und die Gruppe passieren lassen.

Meine Frage wo das so beschrieben steht, wurde so beantwortet:

Weiß ich nicht genau, aber wenn ich ihnen das so sage ist das so. Was fragen sie mich eigentlich wenn sie es doch selber schon wissen. whistling.gif rolleyes.gif laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.12.2008, 10:56
Beitrag #58


bekennender Pfostenumfahrer
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Berliner police.gif sind meistens so "freundlich" und sachkundig .... whistling.gif
(ich durfte mal einen ganzen Mannschaftsbus von §21a (1) StVO überzeugen... geglaubt haben sie es mir erst, als sie in ihrer StVO selbst nachgeschlagen hatten)
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 07.01.2009, 14:21
Beitrag #59





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Eine erste Antwort vom Abschnitt ist da, die ich euch nicht vorenthalten möchte.
Das Zitieren ist mir erlaubt worden, gleichwohl es nur eine erste Einschätzung sein soll.

Zitat
Die Thematik ist sehr umfangreich, daher folgt hier nur eine Anmerkung. Eine rechtliche Abhandlung würde den Rahmen sprengen.

Eine Schülergrüppe kann als Verband geführt werden, wenn der Verband die Fahrbahn benutzt. Bei Vorhandensein von Gehwegen sind diese zu benutzen. Hierzu ist die Einhaltung der dargelegten Verhaltensvorschriften bindend.
Der Gesetzgeber geht bei der Benutzung der Fahrbahn durch einen " maschierenden Verband" davon aus, dass dieser die Fahrbahn analog einem Fahrzeugverband benutzt. Darauf zielen die gesetzlichen Vorgaben ab.
Will eine Schülergruppe lediglich die Fahrbahn zwischen zwei benutzten Gehwegen queren, so wie es täglich im Stadtgebiet vorkommt, ist nicht angedacht, dieses Verhalten im Rahmen eines "maschierenden Verbandes" zu bewerten. Hier wird klargestellt, dass eine Schülergruppe, die den Gehweg geordnet benutzt, nicht als Verband einzustufen ist. Das Verhalten richtet sich dann u.a. aus § 25 StVO.

Den § 27 StVO als Grundlage für allgemeine Verhaltensvorschriften für das Begleiten von Schülergruppen innerhalb Berlins heranzuziehen, welches von Gehwegen grundsätzlich umrahmt ist, wird von hier abgeraten.


Damit wären wir doch schon ein Stück weiter.

Wir sind so tel. so verblieben:

Trennen in Kleingruppen erscheint als einzig sinnvoller Weg. Der zweite Abschnitt ist beim Räumen der Kreuzung besonders zu sichern.
Es wird eine Mitteilung der Schulleitung geben, die allen Lehrern und Betreuern zur Kenntnis gegeben wird und die Mitarbeiter der Verkehrssicherheit werden sich gesondert mit uns befassen. (Schulung)

In der Mitteilung wird sinngemäß stehen:

Das Betreten der Straße ist nur bei beginnendem Grün zulässig,
(Soll heißen: der erste geht los, wenn grün wird und nicht wenn schon eine Weile grün war, weil die Gruppe gerade ankommt, damit nicht schon beim 3. rot ist.)
Die Straße ist zügig, aber nicht rennend zu überqueren.
Gruppen von mehr als 15 Kindern sind in zwei Gruppen aufzuteilen.
Möglichst 4 Kinder nebeneinander.
Bei Rot auf dem zweiten Abschnitt ist auf der Mittelinsel stehen zu bleiben.
Der erste der Betreuer hat sich zur besseren Sichtbarkeit der Gruppe auf dem zweiten Abschnitt quer (mit Blick auf den möglichen Quer-Verkehr) hinzustellen.

Klingt vielleicht simpel, aber einigen muss man es wohl so erklären.

Die Mitteilung entbindet natürlich nicht von der besonderen und persönlichen Verantwortung der begleitenden Personen, die am Ende die letzte Entscheidung vor Ort haben. (soll heißen: Zwei einzelne Kinder würde ich vermutlich noch mit rüberwinken.. auf keinen Fall darf ohne Absicherung bei Rot die Straße betreten werden.)

Was haltet ihr davon?
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blue0711
Beitrag 07.01.2009, 14:31
Beitrag #60


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Schön, dass man irgendwann dann doch auf kompetente Leute trifft.


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Gruß Kai
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