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> Stellungnahmen der Polizei zu straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen, Wie hat sowas auszusehen?
tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 10:45
Beitrag #1


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Was sind die Anforderungen, die an die Stellungnahmen der Polizei zu geplanten straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zu stellen sind?

Egal wie die nun konkret aussehen, habe ich das Gefühl, daß
*** und
***
diese Anforderungen nicht erfüllen ...

Verlinkte Bilder entfernt, da dies interne Schreiben sind, woraus zudem auch der/die Urheber erkennbar sind. Unproblematisch ist es, wenn die Anschriften und Namen neutralisiert sind.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 02.11.2008, 10:55
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Peter Lustig
Beitrag 02.11.2008, 11:59
Beitrag #2


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Die Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörden, bei Maßnahmen nach § 45 StVO u.a. auch die Polizei anzuhören, ergibt sich aus Rz 1 der zugehörigen VwV-StVO: "Vor jeder Entscheidung sind die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören. Wenn auch andere Behörden zu hören sind, ist dies bei den einzelnen Zeichen gesagt."

Erfolgt die vorgeschriebene Anhörung nicht, wird eine trotzdem getroffene Maßnahme darum aber nicht rechtswidrig. Die Anordnung muss in jedem Fall beachtet werden.

Nach meinen Erfahrungen wird besonders gerne auf die Anhörung der Polizei verzichtet, wenn vorhersehbar ist, dass diese mit der vorgesehenen Maßnahme aus sachlichen oder rechtlichen Gründen nicht einverstanden sein dürfte. Da die Polizei im Allgemeinen für die Überwachung zuständig ist, wird sich die Verkehrsbehörde in solchen Fällen jedoch etwas schwer tun, anschließend die Polizei zur Überwachung zu bewegen.

Zum Inhalt: die erbetene Stellungnahme ist an keine bestimmte Form gebunden. Aus praktischen Erwägungen wird sie jedoch in der Regel schriftlich erfolgen. In ihrer Stellungnahme geht die Polizei wie oben schon erwähnt auf die Maßnahme und deren Folgen aus sachlicher und rechtlicher Sicht ein.
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tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 12:14
Beitrag #3


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Zitat (Peter Lustig @ 02.11.2008, 11:59) *
Zum Inhalt: die erbetene Stellungnahme ist an keine bestimmte Form gebunden. Aus praktischen Erwägungen wird sie jedoch in der Regel schriftlich erfolgen. In ihrer Stellungnahme geht die Polizei wie oben schon erwähnt auf die Maßnahme und deren Folgen aus sachlicher und rechtlicher Sicht ein.


Was sie im vorliegenden Fall jedenfalls nicht korrekt getan hat. Ich werde mal beim Innenministerium anfragen, ob es eine Dienstanweisung gibt.

Zitat (tessarakt @ 02.11.2008, 10:45) *
Verlinkte Bilder entfernt, da dies interne Schreiben sind, woraus zudem auch der/die Urheber erkennbar sind. Unproblematisch ist es, wenn die Anschriften und Namen neutralisiert sind.


Das sind keine internen Schreiben, das sind Bestandteile des Verwaltungsvorgangs, die mir nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht wurden.

Die Anschriften sind keine Privat-, sondern Dienstanschriften.
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Burkhard
Beitrag 02.11.2008, 12:29
Beitrag #4


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Diese sind dir auf einen entsprechenden Antrag zugänglich gemacht worden. Nunmehr stellst du dieses Schriftstück inklusive des Klarnamens des Ausstellers (Sachbearbeiters) für alle zugänglich im Internet ein. Ich denke nicht, dass du mit dem Antrag auch dieses Recht erworben hast.


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tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 13:48
Beitrag #5


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Zitat (Burkhard @ 02.11.2008, 12:29) *
Diese sind dir auf einen entsprechenden Antrag zugänglich gemacht worden. Nunmehr stellst du dieses Schriftstück inklusive des Klarnamens des Ausstellers (Sachbearbeiters) für alle zugänglich im Internet ein. Ich denke nicht, dass du mit dem Antrag auch dieses Recht erworben hast.


"Recht erworben"? Wird ja immer schöner ...

Naja, ihr vom Verkehrsportal dürft da gerne paranoid sein, ich habe meine Rechtsauffassung, bei der ich bleibe.
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Burkhard
Beitrag 02.11.2008, 14:02
Beitrag #6


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Zitat (tessarakt @ 02.11.2008, 13:48) *
Naja, ihr vom Verkehrsportal dürft da gerne paranoid sein, ich habe meine Rechtsauffassung, bei der ich bleibe.

Ich denke, du gehst etwas zu weit. Deine Beschwerde kannst du gerne per PN an mich oder einen anderen Mod richten. Es bleibt aber dabei, dass Klarnamen, Kennzeichen und Ähnliches von uns gelöscht werden. Hierauf wurdest du schon mehrfach auch durch andere Moderatoren hingewiesen.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 02.11.2008, 14:17


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anschu
Beitrag 02.11.2008, 14:38
Beitrag #7


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laugh2.gif

Also bei uns läuft dies auf dem kurzen Dienstweg.
Anruf-Nachfrage des SB-Antwort...zumeist aus der Hüfte laugh2.gif...fertig...

Aber das wird wohl den TE-Ersteller nicht mehr interessieren...er hat ja seine eig. Rechtsmeinung whistling.gif
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tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 18:25
Beitrag #8


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http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/...57608590290650/
und
http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/...57608590290650/
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Janus
Beitrag 02.11.2008, 18:27
Beitrag #9


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Zitat (anschu @ 02.11.2008, 14:38) *
Also bei uns läuft dies auf dem kurzen Dienstweg.
Anruf-Nachfrage des SB-Antwort...zumeist aus der Hüfte laugh2.gif...fertig...
Sehr rechtssicher und vorzüglich dokumentiert... wink.gif

Die von tessarakt verlinkten Dokumente sind da höchst interessant, dokumentieren sie doch deutlich, wie gegen Sachargumente und Rechtsprechung gearbeitet wird. Die Namen der Schuldigen sollten genau deswegen öffentlich gemacht werden. Aber das würde ja praktischerweise gegen die VP-Regen verstoßen...


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 18:33
Beitrag #10


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Naja, das Landgericht Hamburg hat entschieden usw. usf.

Aber wer sucht, der findet - halt bloß nicht im Verkehrsportal.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 02.11.2008, 20:16
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anschu
Beitrag 02.11.2008, 19:26
Beitrag #11


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Zitat (Janus @ 02.11.2008, 17:27) *
Zitat (anschu @ 02.11.2008, 14:38) *
Also bei uns läuft dies auf dem kurzen Dienstweg.
Anruf-Nachfrage des SB-Antwort...zumeist aus der Hüfte laugh2.gif...fertig...
Sehr rechtssicher und vorzüglich dokumentiert... wink.gif

Die von tessarakt verlinkten Dokumente sind da höchst interessant, dokumentieren sie doch deutlich, wie gegen Sachargumente und Rechtsprechung gearbeitet wird. Die Namen der Schuldigen sollten genau deswegen öffentlich gemacht werden. Aber das würde ja praktischerweise gegen die VP-Regen verstoßen...
~ Janus


think.gif

vielleicht erklärst du es mir?
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tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 19:44
Beitrag #12


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Zitat (anschu @ 02.11.2008, 14:38) *
laugh2.gif

Also bei uns läuft dies auf dem kurzen Dienstweg.
Anruf-Nachfrage des SB-Antwort...zumeist aus der Hüfte laugh2.gif...fertig...



Hä?

Ich kann Dir nicht folgen.
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tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 21:04
Beitrag #13


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Zitat (tessarakt @ 02.11.2008, 18:33) *
Naja, das Landgericht Hamburg hat entschieden usw. usf.

Aber wer sucht, der findet - halt bloß nicht im Verkehrsportal.


Was wurde daran denn von einem Mod bearbeitet?
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Uwe W
Beitrag 02.11.2008, 21:49
Beitrag #14


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So ganz verstehe ich den Sinn des Threads nicht:

die Stellungnahme der Polizei ist hier doch eher nebensächlich im Vergleich zur Entscheidungsfindung im Landratsamt.
Die Polizei hat hier doch klar geschrieben, dass es 2005 und 2006 zu keinen Unfällen und Gefährdungen gekommen ist.

Daraus hat dann der zuständige Sachbearbeiter im LRA den Schluss gezogen, dass eine Radwegebenutzungspflicht nicht angeordnet werden kann. Die gegenteilige Meinung der Polizei hat dabei keine Rolle gespielt, da die Polizei zwar angehört werden muss, aber das LRA nicht auf das Einvernehmen mit der Polizei angewiesen ist.

Das örtliche Amt (Zusammenschluss von Gemeinden) hatte die Schilder (jedenfalls nach meinen Internetrecherchen) allerdings zwischenzeitlich schon aufgestellt. Erst auf eine Nachfrage nach der zu Grunde liegenden verkehrsrechtlichen Anordnung stellte das LRA dann fest, dass da Schilder ohne Rechtsgrundlage rumstanden. Diese wurden dann entfernt.

Das örtliche Amt stellte dann erneut einen Antrag auf Anordnung der RWBP. Dieser wurde vom LRA dann erneut abgelehnt.
Wenig später hat sich dann aber der Landrat persönlich der Sache angenommen und die Anordnung der RWBP durch eine eigenhändig unterschriebene verkehrsbehördliche Verfügung angeordnet.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Burkhard
Beitrag 02.11.2008, 22:49
Beitrag #15


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Zitat (tessarakt @ 02.11.2008, 21:04) *
Was wurde daran denn von einem Mod bearbeitet?

Bearbeitet (gelöscht) wurde das nicht erforderliche Vollzitat des davor befindlichen Threads.


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tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 22:57
Beitrag #16


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Zitat (Uwe W @ 02.11.2008, 21:49) *
So ganz verstehe ich den Sinn des Threads nicht:

die Stellungnahme der Polizei ist hier doch eher nebensächlich im Vergleich zur Entscheidungsfindung im Landratsamt.
Die Polizei hat hier doch klar geschrieben, dass es 2005 und 2006 zu keinen Unfällen und Gefährdungen gekommen ist.

Daraus hat dann der zuständige Sachbearbeiter im LRA den Schluss gezogen, dass eine Radwegebenutzungspflicht nicht angeordnet werden kann. Die gegenteilige Meinung der Polizei hat dabei keine Rolle gespielt, da die Polizei zwar angehört werden muss, aber das LRA nicht auf das Einvernehmen mit der Polizei angewiesen ist.


Und ein Politiker kann sich dann rausreden, daß die Polizei ja auch gesagt hätte, daß die Benutzungspflicht her muß.

Ich habe jedenfalls beim IM angefragt, ob es Dienstanweisungen gibt, wie die Stellungnahmen zu fertigen sind.
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Klein-Fritzchen
Beitrag 02.11.2008, 22:58
Beitrag #17


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Zitat (Uwe W @ 02.11.2008, 21:49) *
So ganz verstehe ich den Sinn des Threads nicht:

die Stellungnahme der Polizei ist hier doch eher nebensächlich im Vergleich zur Entscheidungsfindung im Landratsamt.
...

Ich würde auch gern mal wissen, was die Stellungnahme der Polizei oder deren Qualität mit der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu tun hat?

Die Straßenverkehrsbehörde hat die Maßnahme jetzt angeordnet. Der Rechtsweg steht jedermann offen!
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tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 23:00
Beitrag #18


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 02.11.2008, 22:58) *
Ich würde auch gern mal wissen, was die Stellungnahme der Polizei oder deren Qualität mit der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu tun hat?


Gar nichts? Darum geht es in diesem Thread doch auch gar nicht. Sondern darum, nach welchen Kriterien die Polizei solche Stellungnahmen zu fertigen hat.
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Klein-Fritzchen
Beitrag 02.11.2008, 23:13
Beitrag #19


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Nach keinen!
Sie muss auch nicht Stellung beziehen!

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 03.11.2008, 08:55
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des vorstehenden Beitrags gelöscht
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tessarakt
Beitrag 02.11.2008, 23:18
Beitrag #20


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 02.11.2008, 23:13) *
Nach keinen!


Unhaltbarer Schwachsinn ist also völlig ok? Dafür werden die Beamten da bezahlt?

Zitat
Sie muss auch nicht Stellung beziehen!


Sie tut es aber.
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Uwe W
Beitrag 02.11.2008, 23:37
Beitrag #21


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Das Problem ist aber doch, dass der Landrat sich über die fundierte Meinung der Mitarbeiter seiner eigenen Behörde einfach hinwegsetzt, die ja schon nach außen getragen wurde. Ob schon mal ein Polizist vorher die Meinung geteilt hat und in welcher Form, spielt doch nur eine total untergeordnete Rolle.

Politische Einflussnahmen erfolgen doch auf der Schiene zwischen örtlichem Amtsvorsteher und Landrat. Der Amtsvorsteher hat hier doch 3 mal einen Antrag gestellt, die Polizei nur einmal ihre Meinung geäußert.

Die in diesem Thread gestellte Frage ist in meinen Augen ein unerheblicher Nebenkriegsschauplatz. Eine rechtsfehlerhafte Meinung der Polizei ist doch unerheblich. Bei einer gerichtlichen Überprüfung wird dieser keine Bedeutung beigemessen.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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anschu
Beitrag 03.11.2008, 08:36
Beitrag #22


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Zitat (tessarakt @ 02.11.2008, 22:18) *
...
Unhaltbarer Schwachsinn ist also völlig ok? Dafür werden die Beamten da bezahlt?
...


Stimme dir zu! Finde es auch unsinnig, dass sich Polizeibeamte mit so einem Schwachfug beschäftigen müssen. wink.gif

Es gäbe Wichtigeres...

tongue.gif
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tessarakt
Beitrag 03.11.2008, 13:07
Beitrag #23


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ACK. Die sollten sich auf Kernaufgaben konzentrieren, statt Stellungnahmen abgeben zu müssen, die für den Entscheider zu keinen weiteren Erkenntnissen führen.

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 03.11.2008, 13:09
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des vorstehenden Beitrags gelöscht
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Janus
Beitrag 03.11.2008, 14:53
Beitrag #24


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Zitat (Uwe W @ 02.11.2008, 21:49) *
Die Polizei hat hier doch klar geschrieben, dass es 2005 und 2006 zu keinen Unfällen und Gefährdungen gekommen ist.
Und im gleichen Brief geschrieben, dass sie eine Anordnung der Benutzungspflicht für erforderlich hält. Also eine Empfehlung abgegeben, die durch die eigenen Sachargumente schon als falsch gekennzeichnet ist.


~ Janus


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Burkhard
Beitrag 03.11.2008, 15:10
Beitrag #25


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Nur weil es noch nicht zu einem Unfall gekommen ist, muss eine Benutzungspflicht ja nicht grundsätzlich verneint werden. Es ist halt eine Empfehlung. Allerdings wäre es schon besser gewesen, dass dies im Schreiben auch so deutlich gemacht worden wäre.


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Janus
Beitrag 03.11.2008, 15:16
Beitrag #26


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Eine Benutzungspflicht muss mit einer besonderes Gefahrenlage begründet werden. Das einzige Sachargument der befragten Experten (nämlich der Polizei) läuft aber hier genau auf die Abwesenheit einer erhöhten Gefahr hinaus.


~ Janus


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Burkhard
Beitrag 03.11.2008, 15:25
Beitrag #27


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Eine erhöhte Gefahrenlage kann sich m. E. aber auch aus der Übersichtlichkeit des Streckenabschnittes sowie den baulichen Besonderheiten oder den dort zugelassenen Geschwindigkeiten ergeben. Von all dem ist allerdings wirklich nichts im Schreiben zu finden. Ich würde dort einfach mal nachfragen, welche Gefahren hier den Ausschlag für eine Benutzungspflicht geben sollen. Kann doch alles nicht so schwierig sein, oder? think.gif


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tessarakt
Beitrag 03.11.2008, 16:01
Beitrag #28


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Ach, ich warte jetzt erstmal darauf, daß der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr die Aufhebung der BP anordnet ...

Und dann schaue ich mal nach, ob es bei der Landespolizei eine Abteilung gibt, die sich mit so etwas auf grundsätzlicherer Ebene befaßt ("Stabsabteilung Verkehrssicherheit", oder wie auch immer sowas sich dann nennen mag).

Ich muß mich abreagieren, heute war eine mündliche Verhandlung, die überhaupt nicht gut lief.
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granny
Beitrag 03.11.2008, 16:22
Beitrag #29


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Zitat (Burkhard @ 03.11.2008, 16:25) *
Eine erhöhte Gefahrenlage kann sich m. E. aber auch aus der Übersichtlichkeit des Streckenabschnittes sowie den baulichen Besonderheiten oder den dort zugelassenen Geschwindigkeiten ergeben. Von all dem ist allerdings wirklich nichts im Schreiben zu finden. Ich würde dort einfach mal nachfragen, welche Gefahren hier den Ausschlag für eine Benutzungspflicht geben sollen. Kann doch alles nicht so schwierig sein, oder? think.gif

Du glaubst ernsthaft, die Polizisten hätten irgendwelche über die Selbstverständllichkeit "wo keine Radfahrer auf der Straße sind, können sie auch nicht verunfallen" hinaus gehenden, ortsspezifischen Meinungen oder Kenntnisse? Nie und nimmer. Woher auch?

Ich finde den Zynismus immer wieder erstaunlich, wenn irgendwelche unwahrscheinlichen Horrorszenarios herbeiphantasiert werden, um Maßnahmen gegen Radfahrer durchzusetzen, während andererseits selbst schwerste real existierende Unfälle auf Radwegen und Radwegfurten nicht ausreichen, um diese Zwangsmaßnahmen anschließend wieder aufzuheben (sondern dann mit einem lapidaren "tja, wenn ihr nicht aufpassen könnt..." abgetan werden).

Nichts entlarvt die Stellungnahme der Polizei jedoch besser als reines Stammtischgewäsch, als dass sie hier zwar dem Radverkehr eine dramatische Gefährdung unterstellen, jedoch keinerlei Probleme damit haben, dass in dieser angeblich engen und unübersichtlichen Landstraße 100 km/h schnelle Kraftfahrer ungehindert aufeinander und auf Verkehrshindernisse wie überbreite Landmaschinen treffen.
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Peter Lustig
Beitrag 03.11.2008, 18:01
Beitrag #30


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Zitat (tessarakt @ 03.11.2008, 16:01) *
Ich muß mich abreagieren, heute war eine mündliche Verhandlung, die überhaupt nicht gut lief.

Für Dich? Hast Du eigentlich keine anderen Probleme als den Robin Hood bezüglich Radwegbenutzungspflicht zu spielen? wink.gif
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Uwe W
Beitrag 05.11.2008, 03:05
Beitrag #31


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Meiner Meinung nach geht es hier nicht um eine Radwegebenutzungspflicht, sondern um die grundsätzliche Frage, ob die Bindung der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz nach Artikel 20 GG auch für Landräte gilt, oder ob diese nach Gutsherrenart Verkehrszeichen anordnen dürfen.

Die Polizei spielt in dem konkreten Fall doch nur eine Statistenrolle.

In dem aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes zugänglichen internen Vermerk der Kreisverwaltung fragt ja der unmittelbare Vorgesetzte des ersten Sachbearbeiters, der eine RWBP abgelehnt hatte, aufgrund einer Unterredung mit dem Landrat,

Zitat
entgegen der bestehenden Rechtslage[/b] - angeordnet werden soll.


Die Unterredung mit dem Landrat wurde so zusammengefasst, dass der Landrat entschieden hatte, die VZ 240 dennoch anzuordnen und dass er die Anordnung persönlich unterschreiben wolle.

Bemerkung 1: Bei den Kommunalwahlen in Schleswig Holstein am 25.05.2008 wurde Jutta Hartwieg (SPD) mit knapper Mehrheit zur Landrätin des Kreises Segeberg gewählt als Nachfolger von Georg Gorissen (parteilos) gewählt. Die RWBP wurde Ende 2007 von ihm angeordnet.

Bemerkung 2: Georg Gorissen ist mir mal in einer ZDF-Reportage unangenehm aufgefallen: er hatte nach meiner Erinnerung aufgrund eines tödlichen Motorradunfalls in den Schmalfelder Kurven eine Plakataktion (mit realen Unfallopfern) vornehmen lassen, die allseits als geschmacklos angesehen wurde. Danach hat er die Plakate dann in seiner privaten Scheune zwischengelagert.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Tnixm
Beitrag 05.11.2008, 03:37
Beitrag #32


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na, der Georg scheint ja ein lustiger Typ zu sein....... laugh2.gif


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

LifePlus
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mir
Beitrag 05.11.2008, 09:14
Beitrag #33


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Zitat (Uwe W @ 05.11.2008, 03:05) *
Meiner Meinung nach geht es hier nicht um eine Radwegebenutzungspflicht, sondern um die grundsätzliche Frage, ob die Bindung der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz nach Artikel 20 GG auch für Landräte gilt, oder ob diese nach Gutsherrenart Verkehrszeichen anordnen dürfen.

Noch dazu: Der Sachbearbeiter hat klar auf die bestehende Rechtslage hingewiesen, der Landrat, ein studierter Jurist, hat dennoch angeordnet - ohne weitere Argumente als daß der Radweg "viel Geld gekostet" habe wallbash.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Peter Lustig
Beitrag 05.11.2008, 20:41
Beitrag #34


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Mir ist ein solcher Fall in einem großen Landkreis meiner Wohnumgebung auch bekannt. Auch hier war beim Entscheider das erforderliche juristische Wissen vorhanden. Dennoch wurde sich über die fundierte, gegensätzliche Meinung der eigenen Fachabteilung, des zuständigen Straßenbauamts und der Polizei hinweggesetzt und die von diesen abgelehnte Maßnahme persönlich angeordnet. Die Polizei und die Straßenbaubehörde haben es murrend geschluckt, wobei die Polizei aber wenigstens eine Überwachung der Maßnahme kategorisch abgelehnt hat. Die eigenen Mitarbeiter mussten die Entscheidung ihres Häuptlings wohl oder übel akzeptieren, ging es ja wohl auch um ihre Karriere, die man wegen einer solchen Sache nicht unbedingt aufs Spiel setzen will. Von der Maßnahme betroffene Verkehrsteilnehmer und Anwohner haben sich juristisch bisher nicht zur Wehr gesetzt. Also besteht die Maßnahme seit mittlerweile mehreren Jahren immer noch.

Da gibt es doch ganz andere Kaliber offenkundigen Unrechts oder rechtswidrigen Handelns, wo es sich in meinen Augen mehr lohnen sollte, den Finger darauf zu legen.
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diomega
Beitrag 05.11.2008, 20:49
Beitrag #35


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Zitat (Peter Lustig @ 05.11.2008, 20:41) *
Da gibt es doch ganz andere Kaliber offenkundigen Unrechts oder rechtswidrigen Handelns, wo es sich in meinen Augen mehr lohnen sollte, den Finger darauf zu legen.


Mit dieser Argumentation lässt sich jedes Handeln als unnötig abtun. Schließlich gibt's immer irgendwo auf der Welt was Wichtigeres zu tun und Schlimmeres zu bekämpfen.

Gruß,
diomega


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Klein-Fritzchen
Beitrag 05.11.2008, 21:06
Beitrag #36


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Es kann doch nun wirklich keine neue Erkenntnis sein, dass Verkehrszeichen politisch missbraucht werden, oder?
Das geschieht alle Nase lang!
Dagegen kann man juristisch vorgehen, oder man kann es bleiben lassen.
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tessarakt
Beitrag 05.11.2008, 21:25
Beitrag #37


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 05.11.2008, 21:06) *
Es kann doch nun wirklich keine neue Erkenntnis sein, dass Verkehrszeichen politisch missbraucht werden, oder?
Das geschieht alle Nase lang!


Ja, eben.

Zitat
Dagegen kann man juristisch vorgehen,


Genau. Und das ist hier on-topic.

Zitat
oder man kann es bleiben lassen.


... und dabei entfällt dann wohl jeder weitere Diskussionsbedarf.

Zitat (granny @ 03.11.2008, 16:22) *
Nichts entlarvt die Stellungnahme der Polizei jedoch besser als reines Stammtischgewäsch, als dass sie hier zwar dem Radverkehr eine dramatische Gefährdung unterstellen, jedoch keinerlei Probleme damit haben, dass in dieser angeblich engen und unübersichtlichen Landstraße 100 km/h schnelle Kraftfahrer ungehindert aufeinander und auf Verkehrshindernisse wie überbreite Landmaschinen treffen.


Entwurf:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um Prüfung, ob auf dem GIK 147 zwischen Winsen und Oersdorf eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden sollte.

Es handelt sich dabei um eine enge und unübersichtliche Landstraße, auf der schwere und breite landwirtschaftliche Fahrzeuge verkehren (Vgl. Schreiben des Amts Kisdorf vom ... Az. ...). Trotzdem fahren Pkw nach den Feststellungen des Amts Kisdorf (ebenda) dort mindestens 100 km/h. Eine solche Geschwindigkeit stellt einen groben Verstoß gegen das Sichtfahrgebot und die Pflicht zur Anpassung der Geschwindigkeit an die ...-verhältnisse dar. Allerdings lassen sich Verstöße gegen diese Vorschriften nur schwer verfolgen. Aus Verkehrssicherheitsgründen erscheint es zwingend erforderlich, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von beispielsweise 60 oder 70 km/h anzuordnen, um eine Gefährdung von Pkw-Fahrern und den Führern langsamer landwirtschaftlicher Fahrzeuge auszuschließen.

MfG

...
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Uwe W
Beitrag 06.11.2008, 19:02
Beitrag #38


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@tessarakt: ein Brief wegen eines Tempolimits bringt doch für das vorliegende Problem überhaupt nichts.

Mal ne andere Frage: Ist die Benutzungspflicht eigentlich hier für beide Richtungen angeordnet worden? Hat überhaupt mal jemand darüber nachgedacht, den Radweg nur als rechtsseitigen Radweg benutzungspflichtig zu machen?


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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tessarakt
Beitrag 06.11.2008, 22:22
Beitrag #39


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Zitat (Uwe W @ 06.11.2008, 19:02) *
@tessarakt: ein Brief wegen eines Tempolimits bringt doch für das vorliegende Problem überhaupt nichts.


Ja. Und? Ist aber angesichts der vom Amt Kisdorf geschilderten Situation naheliegend.

Zitat
Mal ne andere Frage: Ist die Benutzungspflicht eigentlich hier für beide Richtungen angeordnet worden?


Ja.

Zitat
Hat überhaupt mal jemand darüber nachgedacht, den Radweg nur als rechtsseitigen Radweg benutzungspflichtig zu machen?


Nein.
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granny
Beitrag 06.11.2008, 23:14
Beitrag #40


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Zitat (Uwe W @ 06.11.2008, 20:02) *
@tessarakt: ein Brief wegen eines Tempolimits bringt doch für das vorliegende Problem überhaupt nichts.

Doch. Die behaupteten Gefahren durch KFZ mit >100 km/h und überbreite Landmaschinen, die der Anordnung der RWBP zugrunde liegen, gefährden ja sicherlich nicht (nur) Radfahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer in dieser Straße. Es gibt jedenfalls keinen vernünftigen Grund, anzunehmen, dass hier nur der Radverkehr durch Raserei besonders gefährdet wäre.

Wenn also das Tempolimit mit dem Argument "unnötig" abgelehnt wird, zeigt der Kreis, dass die Gefährdung eine bloße Schutzbehauptung gewesen ist, um sich den Spaß einer radfahrerfreien Fahrbahn zu gönnen.

Wenn das Tempolimit aber wider erwarten doch angeordnet wird, ist die Radwegebenutzungspflicht damit obsolet, weil nunmehr ja wieder mit angepasstem Tempo gefahren wird. smile.gif
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Klein-Fritzchen
Beitrag 07.11.2008, 09:02
Beitrag #41


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Das Problem besteht hier darin, dass Ihr nicht begreift, dass Ihr mit Argumente nicht gegen politische Mehrheitsentscheidungen ankommt.
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oimara
Beitrag 07.11.2008, 09:13
Beitrag #42


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 07.11.2008, 09:02) *
Das Problem besteht hier darin, dass Ihr nicht begreift, dass Ihr mit Argumente nicht gegen politische Mehrheitsentscheidungen ankommt.

Wo ist denn das eine Mehrheitsentscheidung, wenn ein Landrat nach Gutsherrenart seine eigene Meinung durchsetzt, während ihm seine eigenen Fachleute widersprechen?
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Peter Lustig
Beitrag 07.11.2008, 17:22
Beitrag #43


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Ich denke, dass Klein-Fritzchen in seinem Posting einen passenden Smiley vergessen hat.

Nach meinen Beobachtungen erreicht man in solchen Fällen auf der reinen Fachschiene kaum etwas, denn auch in den übergeordneten Behörden sitzen vielfach als Entscheider politische Mandatsträger, die ihren politischen Freund kaum im Regen stehen lassen wollen.

Dann bleibt tatsächlich nur der steinige und langwierige Gang zur hohen Gerichtsbarkeit in der Hoffnung, dass dort nach rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten und nicht nach politischem Kalkül entschieden wird.

Wer sich das antun will, soll es gerne tun, auch wenn mir das Verständnis dafür manchmal ein wenig abgeht. Ich setze meine persönlichen Preferenzen hier einfach anders. Si tacuisses, philosophus mansisses.
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tessarakt
Beitrag 07.11.2008, 17:31
Beitrag #44


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Zitat (Peter Lustig @ 07.11.2008, 17:22) *
Nach meinen Beobachtungen erreicht man in solchen Fällen auf der reinen Fachschiene kaum etwas, denn auch in den übergeordneten Behörden sitzen vielfach als Entscheider politische Mandatsträger,


Deshalb gefällt mir das Konzept, Fachagenturen zu errichten, wie in diesem Fall den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr. Da sind zumindest die Verantwortlichkeiten gebündelter, als bei einem Regierungspräsidium.

Der Herr Regierungspräsident würde sich in so einem Fall genauso blöd stellen wie der Landrat.
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Uwe W
Beitrag 07.11.2008, 17:41
Beitrag #45


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In Schleswig-Holstein gab es allerdings noch nie Regierungspräsidien, dazu ist das Land mit seinen 11 Kreisen einfach zu klein.

Wobei ich nicht denke, dass ein Regierungspräsident sich persönlich mit jedem Radweg persönlich beschäftigt. D.h. die dortigen Fachabteilungen haben dann größere Chancen, nach dem geltenden Recht zu entscheiden. Auch wird ein Regierungspräsident ja nicht vom Volk gewählt, sondern vom Innenminister ernannt. Als politischer Beamter kann er zwar jederzeit abgesetzt werden, dennoch sind in meinen Augen Regierungspräsidien nicht so (kommunal)politisch geprägt wie Landratsämter. Es kommt aber natürlich auch immer darauf an, ob die jeweiligen Parteibücher übereinstimmen oder nicht.


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Klein-Fritzchen
Beitrag 07.11.2008, 18:03
Beitrag #46


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Zitat (Peter Lustig @ 07.11.2008, 17:22) *
Ich denke, dass Klein-Fritzchen in seinem Posting einen passenden Smiley vergessen hat....

Das denke ich nicht! think.gif

Zitat
Wo ist denn das eine Mehrheitsentscheidung, wenn ein Landrat nach Gutsherrenart seine eigene Meinung durchsetzt...

Ganz einfach:
Das Volk wählt einen Kreistag, der Kreistag wählt einen Landrat und der entscheidet dann als Volksvertreter stellvertretend für das Volk. Mann nennt das mittelbare Demokratie. Es gibt auch die unmittelbare Demokratie, aber die haben wir nicht.
Der Landrat ist von der Mehrheit im Parlament abhängig. Seine Entscheidungen sind Mehrheitsentscheidungen. Ihr habt ihn mehrheitlich gewählt.

Die Volksherrschaft wäre doch völlig ausgehebelt, wenn Verwaltungsbeamte das letzte Wort hätten.

Zitat (Uwe W @ 07.11.2008, 17:41) *
In Schleswig-Holstein gab es allerdings noch nie Regierungspräsidien, dazu ist das Land mit seinen 11 Kreisen einfach zu klein.
Wobei ich nicht denke, dass ein Regierungspräsident sich persönlich mit jedem Radweg persönlich beschäftigt...

In Schleswig-Holstein gibt es aber einen Ministerpräsidenten und der beschäftigt sich mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und erzählt den nachgeordneten Behörden, wo diese zu stehen haben. Weiter erzählt er ihnen nichts. Fragen hat er auch nicht.
Ich denke, ihr unterschätzt den Einfluss der Politik komplett. Und es soll doch auch so sein, dass die politische Führung letztlich entscheidet. Mir leuchtet nicht ein, wieso diese Entscheidung per se schlechter sein sollen.
Fehlentscheidungen werden auf allen Ebenen getroffen. Dafür sind die Gerichte da.
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granny
Beitrag 07.11.2008, 18:51
Beitrag #47


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 07.11.2008, 19:03) *
Die Volksherrschaft wäre doch völlig ausgehebelt, wenn Verwaltungsbeamte das letzte Wort hätten.

Fändest du es auch ein Zeichen der rechten Volksherrschaft, wenn der Herr Landrat den von einem Beamten der Finanzverwaltung nach der amtlichen Einkommensteuertabelle festgelegten Steuersatz für seine Fußballkumpel mit einem Federstrich auf die Hälfte senkt? think.gif

Die demokratisch zu legitimierenden politischen Entscheidungen fällt im Straßenverkehrsrecht der Bund.
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willi
Beitrag 07.11.2008, 19:15
Beitrag #48


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Die Volksherrschaft wird ausgehebelt, wenn verlangt wird, dass Politiker sich an geltendes Recht halten. blink.gif think.gif
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mir
Beitrag 07.11.2008, 19:51
Beitrag #49


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 07.11.2008, 18:03) *
Die Volksherrschaft wäre doch völlig ausgehebelt, wenn Verwaltungsbeamte das letzte Wort hätten.

Der Landrat hat bestimmte Entscheidungskompetenzen, innerhalb deren er das letzte Wort hat. Dieser Rahmen wird ihm vom geltenden Recht gesetzt. Das nennt man dann Rechtsstaat.

Die BRD ist halt nicht nur eine Demokratie, sondern gleichzeitig demokratisch, sozial, marktwirtschaftlich und rechtsstaatlich.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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tessarakt
Beitrag 07.11.2008, 20:12
Beitrag #50


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Zitat (mir @ 07.11.2008, 19:51) *
Die BRD ist halt nicht nur eine Demokratie, sondern gleichzeitig demokratisch, sozial, marktwirtschaftlich und rechtsstaatlich.


Das ist aber kein Verfassungssatz.
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