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> Vertragsstrafen privat-gewerblicher Parkplatzfirmen, Mahnung über 40,70 € unter Androhung Inkasso wg angebl. Falschparken
jfk
Beitrag 27.10.2010, 09:05
Beitrag #51


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Was hattest du denn im Sommer unternommen? Hast du dich dort gemeldet und etwas geschildert oder nicht?


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GerhardNL
Beitrag 27.10.2010, 09:11
Beitrag #52


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Zitat (lepole @ 27.10.2010, 10:00) *
habe halt nur Angst...

Genau das wollen diese Firmen ja mit ihren Drohbriefen erreichen!

Zitat (lepole @ 27.10.2010, 10:00) *
was soll man denn machen wenn ein mahnbescheid kommt?

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, dann entweder zahlen, oder aber Widerspruch einlegen.

Dabei aber beachten, dass das Gericht bei der Erstellung eines Mahnbescheides nicht prüft, ob die Forderung berechtigt ist. Und selbst wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, so ist es noch keineswegs sicher, dass es anschließend auch tatsächlich vor Gericht geht.

MfG
Gerhard


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lepole
Beitrag 27.10.2010, 09:17
Beitrag #53


Neuling


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habe nach dem Urlaub die ersten Briefe gehabt... habe zur stellung gegeben das es ganz schön lang her ist und ich keine ahnung habe wer den wagen gefahren ist da es viele personen gibt die den fahren... ich selbst könne mich nichtmal erinneren wann ich zuletzt im nachbarstädtchen gewesen sei!!!

Interessiert die nicht...
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Kai R.
Beitrag 27.10.2010, 09:17
Beitrag #54


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Zitat (lepole @ 27.10.2010, 10:00) *
was soll man denn machen wenn ein mahnbescheid kommt?

Einspruch einlegen. Weiter abwarten.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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jfk
Beitrag 27.10.2010, 09:23
Beitrag #55


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Wichtig ist v.a. diese Aussage:
Zitat (GerhardNL @ 27.10.2010, 10:11) *
Dabei aber beachten, dass das Gericht bei der Erstellung eines Mahnbescheides nicht prüft, ob die Forderung berechtigt ist.
Falls so ein Mahnbescheid kommt (und der in deinen Augen unberechtigt ist; "Da war ein Schild 'Parkuhr' und kein Hinweis auf Parkschein") - dann bist du für den Widerspruch zuständig!
Vom Gericht werden in einem solchen Fall vorher nienicht beide Seiten angehört, die stützen sich nur auf das, was die Anwälte der Klägerseite (meist juristisch wohlgefeilt) ausformuliert haben.


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jordon
Beitrag 27.10.2010, 10:24
Beitrag #56


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Einen Mahnbescheid muß innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Widersprochen werden, sonst ist dieser Rechtskräftig und somit kann der Kläger die Vollstesjung betreiben.
Den Mahnbescheid liegt schon ein Formular bei, wo du ankreuzen kannst was und warum die Widersprichst, eine Begründung ist aber nicht zwingend.
Dann geht es ab zu,m Amtsgericht und nun kommt es darauf an, ob der Kläger schon das streitige Verfahren beantragt hat oder nicht.
Wenn ja, dann wird entweder ein Schriftliches Verfahren eröffnet, oder du bekommt eine Vorladung zur Verhandlung.

Inkassogebühren sind nicht Durchsetzungsfähig, vor einen Gericht, also wenn du genug hast von den Schreiben, dann überweise den Ursprungsbetrag inclusive der ManGebühr an den Ursprünglichen Gläubiger und weise gegenüber de Inkasso die Foderimg mangels Gläubigervollmacht zurück, außerdem weise darauf hin, das keine Schulde mehr bestehen.
Hast du schon eine Gläubigervollmacht erhalten?
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lepole
Beitrag 27.10.2010, 10:39
Beitrag #57


Neuling


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Gläubigervollmacht? Was ist das?
Entschuldigt bitte meine Unwissenheit... hatte sowas vorher noch nie... Wollte aus Angst einen Freund einspringen lassen aus Hoffnung das die dann mit dem Betrag auf den Ursprugs Betrag zurück gehen und ihn anschreiben und das dann über ihn zahlen... Ihr kennt euch mit Recht aus... aber mir macht das Angst. Ich weiss nicht was ich darf und was nicht und ich weiss auch nicht was alles auf mich zukommen kann!
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Kai R.
Beitrag 27.10.2010, 10:44
Beitrag #58


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Zitat (lepole @ 27.10.2010, 11:39) *
Ich weiss nicht was ich darf und was nicht und ich weiss auch nicht was alles auf mich zukommen kann!

aber Du hast ja uns. Einen Einspruch gegen einen Mahnbescheid (wenn der überhaupt kommt) wirst Du ja wohl noch hinbekommen. Begründen musst Du den nicht. Und dann kannst Du gelassen abwarten. Wer eine Forderung hat muss diese durchsetzen. Ohne Beweis kein Erfolg.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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GerhardNL
Beitrag 27.10.2010, 10:57
Beitrag #59


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Hallo nochmal!

Zitat (lepole @ 27.10.2010, 11:39) *
Entschuldigt bitte meine Unwissenheit... hatte sowas vorher noch nie... Wollte aus Angst einen Freund einspringen lassen ...

Das Allerwichtigste zuerst: Ruhe bewahren! Keine Panik! Cool bleiben! Es geht nur um Geld, um sonst nichts.

Zitat (lepole @ 27.10.2010, 11:39) *
... aus Hoffnung das die dann mit dem Betrag auf den Ursprugs Betrag zurück gehen ...

Das kannst Du Dir aus dem Kopf schlagen, das funktioniert bei diesen Firmen nicht.

Ob Dir nun die Parkgebühren-Eintreibefirma direkt schreibt, oder ob sie ein Inkassobüro beauftragt, das ist im Prinzip völlig egal. Denn auch ein Inkassobüro kann Forderungen ausschließlich über den normalen zivilrechtlichen Weg eintreiben, also über ein gerichtliches Mahnverfahren. Das gerichtliche Mahnverfahren ist aber für den Gläubiger mit einem gewissen Risiko verbunden, denn er muss die Gebühren dafür erst mal vorschießen. Und solltest Du Widerspruch einlegen, so steigt das Risiko für den Gläubiger noch weiter, denn dann muss er auch noch die Gerichtskosten vorschießen, wenn er wirklich vor Gericht ziehen will. (Natürlich, solltest Du vor Gericht verlieren, dann zahlst Du alles, aber in einer Gerichtsverhandlung - und auch nur dort!!! - müsste der Gläubiger tatsächlich nachweisen, dass die Forderung berechtigt ist.)

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Firma ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, ist daher sehr klein, wenn auch nicht Null. Mit Sicherheit jedoch werden sie versuchen, mit immer schärfer formulierten Drohbriefen einen Popanz aufzubauen, damit Du weiche Knie kriegst und schließlich doch zahlst.

Du musst also jetzt entscheiden: Aussitzen, oder aber - und zwar in voller Höhe - zahlen. Wobei ich nicht leugnen will, dass beim Aussitzen ein gewisser Nervenkitzel dazugehört. whistling.gif

MfG
Gerhard


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jfk
Beitrag 27.10.2010, 11:10
Beitrag #60


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Zitat (lepole @ 27.10.2010, 07:26) *
Habe Angst das die mich vor Gericht zerren!


Zitat (lepole @ 27.10.2010, 10:00) *
habe halt nur Angst... hatte bisher noch nie nen Gerichtsstreit...


Zitat (lepole @ 27.10.2010, 11:39) *
Entschuldigt bitte meine Unwissenheit... hatte sowas vorher noch nie... Wollte aus Angst einen Freund einspringen lassen (...)... aber mir macht das Angst.

Genau darauf bauen diese Inkasso-Unternehmen - auf Unwissenheit und Angst - und darauf, dass aus diesen beiden Gründen viele der Angeschriebenen dann doch noch zahlen...

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Zahlen - und dann Ruhe (und das Gefühl, übern Tisch gezogen worden zu sein)

oder Aussitzen - zugegebenermaßen mit Nervenkitzel verbunden - und dann (höchstwahrscheinlich) das Ergebnis, dass es sich manchmal lohnt, gegen solche Einschüchterungsversuche vorzugehen.

Gruß,
jfk.


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Metaldad
Beitrag 27.10.2010, 13:48
Beitrag #61


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Meine eigene Erfahrung, und das gleich zweifach.
Aussitzen, schon über ein Jahr lang. Post schon lange nicht mehr bekommen. Als damals, vor vielen Monden, noch welche kam >>> Ablage "P" mit Vermerk "Ich Brief bekommen? Wann"..... whistling.gif

Also @lepole und die anderen Angsthasen.
Wenn Post von denen kommt, nix aber rein gar nix machen.....


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Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
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jordon
Beitrag 27.10.2010, 13:52
Beitrag #62


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Zitat (lepole @ 27.10.2010, 11:39) *
Gläubigervollmacht? Was ist das?

Der Gläubiger miß das Inkassounternehmen bevollmächtigt haben, um bei dir den Betraf einzufordern.
Die Gläubigervollmacht steht dir zu, denn wenn es keine Gibt oder nicht richtig Ausgefüllt ist, kann man den Anspruch ablehnen.

Aber am einfachsten fuer dich ist es wohl, sollte ein Mahnbescheid kommen, diesen einfach zu Wiedersprechen.
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jordon
Beitrag 27.10.2010, 14:23
Beitrag #63


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Hier ein paar Urteile zu Contipark:
http://lawblog.mcneubert.de/2010/02/18/hal...rivatparkplatz/
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lepole
Beitrag 27.10.2010, 15:20
Beitrag #64


Neuling


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ich hoffe ihr habt recht und ich komme da wieder raus!
Hoffe habe kein fehler gemacht, in denen ich ihnen geschrieben habe, dass ich von diesem parkplatz nichts weiss und das ich nach solanger zeit auch nicht weiss wer den wagen gefahren hat da ich kein Fahrtenbuch führe!

Lepole
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Kai R.
Beitrag 27.10.2010, 15:23
Beitrag #65


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Zitat (lepole @ 27.10.2010, 16:20) *
Hoffe habe kein fehler gemacht, in denen ich ihnen geschrieben habe, dass ich von diesem parkplatz nichts weiss und das ich nach solanger zeit auch nicht weiss wer den wagen gefahren hat da ich kein Fahrtenbuch führe!

das war genau richtig.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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bjarne
Beitrag 21.12.2011, 22:29
Beitrag #66


Neuling


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tut mir leid, dass ich diesen thread wieder rauskrame. auch ich habe heute auf einem parkplatz von contipark geparkt (ohne parkschein). und einen strafzettel bekommen (insgesammt 31€). leider war ich im ersten moment nicht so intelligent und erstmal zu googlen was es damit auf sich hat. naja jedenfalls habe ich jetzt schon die 31€ gezahlt.... und jetzt lese ich das hier alles hier. sagt mal kann ich das geld auch wieder zurück holen? wahrscheinlich nicht oder?

ich hoffe mir antwortet hie jemand, auch wenn der fred schon so alt ist. think.gif
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Ernschtl
Beitrag 21.12.2011, 22:42
Beitrag #67


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Zitat (bjarne @ 21.12.2011, 22:29) *
sagt mal kann ich das geld auch wieder zurück holen?
Kannst Du. Das Ganze läuft dann nur umgekehrt. D.h. Du musst fordern und drohen und hoffen, dass Contiparkt aus Angst vor Dir in die Hosen macht. Deine Chancen und die Vorgehensweise sind in diesem Thread beschrieben.


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Der Bär
Beitrag 22.12.2011, 05:45
Beitrag #68


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Zitat (bjarne @ 21.12.2011, 22:29) *
sagt mal kann ich das geld auch wieder zurück holen?

Schreib es als Lehrgeld ab. Alles andere dürfte nur unnötigen Stress, Frust und möglicherweise zusätzliche Kosten verursachen. wavey.gif


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Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.12.2011, 13:23
Beitrag #69


bekennender Pfostenumfahrer
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kann man "fehlerhafte" Überweisungen nicht innerhalb von x? Tagen von seiner Bank zurückbuchen lassen ?
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Antarctica
Beitrag 22.12.2011, 13:35
Beitrag #70


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.12.2011, 13:23) *
kann man "fehlerhafte" Überweisungen nicht innerhalb von x? Tagen von seiner Bank zurückbuchen lassen ?
Kann nur gehen, so lange das Geld noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben wurde. Das passiert nach spätestens drei Tagen


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rapit
Beitrag 22.12.2011, 13:53
Beitrag #71


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das ist keine fehlerhafte Überweisung.


Im übrigen hast Du da geparkt, schreibst Du, damit war die Vertragsstrafe gerechtfertigt.

Du könntest allenfalls Erfolg haben, wenn Du vor Gericht bewusst falsch vorträgst, und das wäre Betrug.


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