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> Verkehrszeichen "Abbiegeverbot", Warum wurde dieses abgeschafft?
MisterOJ
Beitrag 11.10.2008, 20:42
Beitrag #1


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Hallo Schilderexperten,

Abbiege-Verbote werden ja heutzutage ausschließlich als Fahrtrichtungs-Vorgaben über Fahrtrichtungs-Gebote vorgeschrieben. Auf deutsch: es wird angezeigt wohin man fahren darf...

Hierzu werden die Verkehrszeichen Z209; Z211 bzw. Z214 - also die "Blauen" verwendet.

Von "früher" kenn ich (z.B. aus alten Filmen, von Fotos aber auch von Erzählungen der Eltern/Großeltern ) aber auch Abbiegeverbote - d.h. Verkehrszeichen die expliziet ein Abbiegen verboten - also als ein rot-umrandetes Schild (wie das Z250 mit einem durchgestrichenen schwarzen Abbiegepfeil.
So wie ich es gehört und gesehen habe gab es damals beide Schilder arten - also Abbiege-verbote und Abbiege-gebote parallel.


Wann wurden denn die Abbiegeverbots-Schilder abgeschafft und warum?? blink.gif

Im Ausland (wie z.B. in bei meinem kürzlichen Portugal-Urlaub, aber auch in den angrenzenden Ländern wie Tschechien) gibt´s diese nach wie vor (und auch in Kombination mit den blauen Gebots-Schildern.


OJ


PS: Das Verkehrsschild "Parkverbot" war ja früher auch anders - ein durchgestrichenes P in rotem runden Rand.
Fiel dieses Zeichen auch mit der obigen Abschaffung weg??


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ukr
Beitrag 11.10.2008, 21:09
Beitrag #2


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Zitat (MisterOJ @ 11.10.2008, 21:42) *
Wann wurden denn die Abbiegeverbots-Schilder abgeschafft und warum?? blink.gif


Ende 70er Jahre, keine Ahnung warum. Aber gut das es weg ist.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Lupfi
Beitrag 11.10.2008, 21:15
Beitrag #3


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EDIT: Richtig lesen hilft biggrin.gif

Zwischen Wendeverbot und Abbiegeverbot gibt es ja noch einen kleinen Unterschied ...


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MisterOJ
Beitrag 11.10.2008, 21:55
Beitrag #4


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Zitat (Lupfi @ 11.10.2008, 23:15) *
EDIT: Richtig lesen hilft biggrin.gif

Zwischen Wendeverbot und Abbiegeverbot gibt es ja noch einen kleinen Unterschied ...


????

OJ


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Lupfi
Beitrag 11.10.2008, 22:37
Beitrag #5


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Ich hatte an das Zeichen "Wendeverbot" gedacht, welches ja noch aktuell ist. Demnach wäre ich sehr überrascht gewesen, wenn es seit den 70er nicht mehr vorhanden sein soll.


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Kuli
Beitrag 12.10.2008, 12:25
Beitrag #6


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Zitat (ukr @ 11.10.2008, 23:09) *
Ende 70er Jahre, keine Ahnung warum. Aber gut das es weg ist.

Wieso?
Wie willst du beschildern, dass man zwar wenden, aber nicht links abbiegen darf? Mit einem Abbiegeverbot wär das möglich gewesen
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ukr
Beitrag 12.10.2008, 12:35
Beitrag #7


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Zitat (Kuli @ 12.10.2008, 12:25) *
Wie willst du beschildern, dass man zwar wenden, aber nicht links abbiegen darf? Mit einem Abbiegeverbot wär das möglich gewesen


Und du bist dir ganz sicher, der deutsche Verkehrsteilnehmer würde damit klar kommen ? thread.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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willi
Beitrag 12.10.2008, 22:51
Beitrag #8


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Zitat (Kuli @ 12.10.2008, 13:25) *
Wie willst du beschildern, dass man zwar wenden, aber nicht links abbiegen darf?
Ich habe kürzlich in Mannheim zu meinem Erstaunen ein Wendegebotsschild gesehen. wavey.gif
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Achim
Beitrag 13.10.2008, 08:20
Beitrag #9


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Zitat (MisterOJ @ 11.10.2008, 21:42) *
Wann wurden denn die Abbiegeverbots-Schilder abgeschafft und warum?? blink.gif

Die Schilderabschaffung dürfte im Zuge der großen Harmonisierungswelle im Verkehrsrecht (1976) erfolgt sein. Damit wollte man u.a. doppelt-gemoppelte Schilder wegbekommen. Und so hat man die Gebote statt den alten Verboten verwendet. Nur das Wendeverbot konnte man mit den Gebotszeichen nicht umsetzen. Deshalb blieb es. Denn durch ein Linksabbiegeverbot wird in der Regel auch das Wenden verboten.


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MisterOJ
Beitrag 13.10.2008, 09:06
Beitrag #10


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Zitat (willi @ 13.10.2008, 00:51) *
Zitat (Kuli @ 12.10.2008, 13:25) *
Wie willst du beschildern, dass man zwar wenden, aber nicht links abbiegen darf?
Ich habe kürzlich in Mannheim zu meinem Erstaunen ein Wendegebotsschild gesehen. wavey.gif


Wie sieht das denn aus ??? blink.gif

Bitte ein Foto machen!


OJ


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ukr
Beitrag 13.10.2008, 10:47
Beitrag #11


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Zitat (Achim @ 13.10.2008, 09:20) *
Nur das Wendeverbot konnte man mit den Gebotszeichen nicht umsetzen. Deshalb blieb es.


Mir war so, das es dieses Schild in der BRD dann nicht mehr gab und es erst vor ein paar Jahren wieder eingeführt wurde think.gif


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Achim
Beitrag 13.10.2008, 10:52
Beitrag #12


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Stimmt, steht in meinem VzKat in der Ergänzungslieferung bei 10/2006 think.gif


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Andreas
Beitrag 13.10.2008, 10:53
Beitrag #13


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Das Zeichen 272 wurde erst 1992 wieder in die StVO aufgenommen. (VkBl. 1992, 186)


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Achim
Beitrag 13.10.2008, 11:37
Beitrag #14


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Ja, habe ich auch gerade gefunden. Aus der amtl. Begründung:
Mit dem bisherigen Zeichen für das erlaubte Linksabbiegen ist kein Verbot des Wendens verbunden. Eine flüssige und sichere Verkehrsführung verlangt aber immer wieder ein entsprechendes Wendeverbot. das Richtzeichen ist im Wiener Übereinkommen über Verkehrszeichen vorgesehen.


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helmet lampshade
Beitrag 13.10.2008, 12:11
Beitrag #15


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Zitat (willi @ 12.10.2008, 23:51) *
Zitat (Kuli @ 12.10.2008, 13:25) *
Wie willst du beschildern, dass man zwar wenden, aber nicht links abbiegen darf?
Ich habe kürzlich in Mannheim zu meinem Erstaunen ein Wendegebotsschild gesehen. wavey.gif

Schätze das war hier: Rheingoldstraße Fahrtrichtung NOO
Auf dieser Straße wird übrigens an mehreren Stellen mittels Wenden indirekt linksabgebogen
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willi
Beitrag 13.10.2008, 17:10
Beitrag #16


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Zitat (MisterOJ @ 13.10.2008, 10:06) *
Wie sieht das denn aus ??? blink.gif

Bitte ein Foto machen!
Bitteschön:



Zitat (helmet lampshade @ 13.10.2008, 13:11) *
Schätze das war hier:...
no.gif Neckarauer Strasse (B36) Richtung Innenstadt zwischen Eisenbahnüberführung und Kreuzung Angelstrasse klick
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ukr
Beitrag 13.10.2008, 17:38
Beitrag #17


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blink.gif Ach nee oder blink.gif

...man lernt nie aus


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Hane
Beitrag 13.10.2008, 18:15
Beitrag #18


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Zitat (willi @ 13.10.2008, 18:10) *
blink.gif Muss man da eigentlich umdrehen?


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willi
Beitrag 13.10.2008, 18:53
Beitrag #19


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Wenn man sich ganz links eingeordnet bleibt einem gar keine Wahl. Geradaus gehts in den Strassenbahnschotter und von links kommt einem eine Einbahnstrasse entgegen.
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Kuli
Beitrag 13.10.2008, 20:17
Beitrag #20


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Wieso auch nicht think.gif

§41 sagt ja aus: "Andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben."
Demnach dürfte dem Erfindungsspielraum keine Grenzen gesetzt sein wink.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 13.10.2008, 21:48
Beitrag #21


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Zitat (Kuli @ 13.10.2008, 22:17) *
§41 sagt ja aus: "Andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben."

Unabhängig der Form des Pfeils?


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MfG
Troll

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