Verkehrszeichen "Abbiegeverbot", Warum wurde dieses abgeschafft? |
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Verkehrszeichen "Abbiegeverbot", Warum wurde dieses abgeschafft? |
11.10.2008, 20:42
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10101 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Abbiege-Verbote werden ja heutzutage ausschließlich als Fahrtrichtungs-Vorgaben über Fahrtrichtungs-Gebote vorgeschrieben. Auf deutsch: es wird angezeigt wohin man fahren darf... Hierzu werden die Verkehrszeichen Z209; Z211 bzw. Z214 - also die "Blauen" verwendet. Von "früher" kenn ich (z.B. aus alten Filmen, von Fotos aber auch von Erzählungen der Eltern/Großeltern ) aber auch Abbiegeverbote - d.h. Verkehrszeichen die expliziet ein Abbiegen verboten - also als ein rot-umrandetes Schild (wie das Z250 mit einem durchgestrichenen schwarzen Abbiegepfeil. So wie ich es gehört und gesehen habe gab es damals beide Schilder arten - also Abbiege-verbote und Abbiege-gebote parallel. Wann wurden denn die Abbiegeverbots-Schilder abgeschafft und warum?? Im Ausland (wie z.B. in bei meinem kürzlichen Portugal-Urlaub, aber auch in den angrenzenden Ländern wie Tschechien) gibt´s diese nach wie vor (und auch in Kombination mit den blauen Gebots-Schildern. OJ PS: Das Verkehrsschild "Parkverbot" war ja früher auch anders - ein durchgestrichenes P in rotem runden Rand. Fiel dieses Zeichen auch mit der obigen Abschaffung weg?? -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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11.10.2008, 21:09
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Wann wurden denn die Abbiegeverbots-Schilder abgeschafft und warum?? Ende 70er Jahre, keine Ahnung warum. Aber gut das es weg ist. -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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11.10.2008, 21:15
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
EDIT: Richtig lesen hilft
Zwischen Wendeverbot und Abbiegeverbot gibt es ja noch einen kleinen Unterschied ... -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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11.10.2008, 21:55
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#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10101 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
EDIT: Richtig lesen hilft Zwischen Wendeverbot und Abbiegeverbot gibt es ja noch einen kleinen Unterschied ... ???? OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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11.10.2008, 22:37
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
Ich hatte an das Zeichen "Wendeverbot" gedacht, welches ja noch aktuell ist. Demnach wäre ich sehr überrascht gewesen, wenn es seit den 70er nicht mehr vorhanden sein soll.
-------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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12.10.2008, 12:25
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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12.10.2008, 12:35
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Wie willst du beschildern, dass man zwar wenden, aber nicht links abbiegen darf? Mit einem Abbiegeverbot wär das möglich gewesen Und du bist dir ganz sicher, der deutsche Verkehrsteilnehmer würde damit klar kommen ? -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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12.10.2008, 22:51
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
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13.10.2008, 08:20
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Wann wurden denn die Abbiegeverbots-Schilder abgeschafft und warum?? Die Schilderabschaffung dürfte im Zuge der großen Harmonisierungswelle im Verkehrsrecht (1976) erfolgt sein. Damit wollte man u.a. doppelt-gemoppelte Schilder wegbekommen. Und so hat man die Gebote statt den alten Verboten verwendet. Nur das Wendeverbot konnte man mit den Gebotszeichen nicht umsetzen. Deshalb blieb es. Denn durch ein Linksabbiegeverbot wird in der Regel auch das Wenden verboten. -------------------- |
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13.10.2008, 09:06
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10101 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Wie willst du beschildern, dass man zwar wenden, aber nicht links abbiegen darf? Ich habe kürzlich in Mannheim zu meinem Erstaunen ein Wendegebotsschild gesehen. Wie sieht das denn aus ??? Bitte ein Foto machen! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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13.10.2008, 10:47
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Nur das Wendeverbot konnte man mit den Gebotszeichen nicht umsetzen. Deshalb blieb es. Mir war so, das es dieses Schild in der BRD dann nicht mehr gab und es erst vor ein paar Jahren wieder eingeführt wurde -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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13.10.2008, 10:52
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Stimmt, steht in meinem VzKat in der Ergänzungslieferung bei 10/2006
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13.10.2008, 10:53
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das Zeichen 272 wurde erst 1992 wieder in die StVO aufgenommen. (VkBl. 1992, 186)
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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13.10.2008, 11:37
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ja, habe ich auch gerade gefunden. Aus der amtl. Begründung:
Mit dem bisherigen Zeichen für das erlaubte Linksabbiegen ist kein Verbot des Wendens verbunden. Eine flüssige und sichere Verkehrsführung verlangt aber immer wieder ein entsprechendes Wendeverbot. das Richtzeichen ist im Wiener Übereinkommen über Verkehrszeichen vorgesehen. -------------------- |
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13.10.2008, 12:11
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6060 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Wie willst du beschildern, dass man zwar wenden, aber nicht links abbiegen darf? Ich habe kürzlich in Mannheim zu meinem Erstaunen ein Wendegebotsschild gesehen. Schätze das war hier: Rheingoldstraße Fahrtrichtung NOO Auf dieser Straße wird übrigens an mehreren Stellen mittels Wenden indirekt linksabgebogen |
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13.10.2008, 17:10
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Wie sieht das denn aus ??? Bitteschön:Bitte ein Foto machen! Schätze das war hier:... Neckarauer Strasse (B36) Richtung Innenstadt zwischen Eisenbahnüberführung und Kreuzung Angelstrasse klick
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13.10.2008, 17:38
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#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Ach nee oder
...man lernt nie aus -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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13.10.2008, 18:15
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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13.10.2008, 18:53
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Wenn man sich ganz links eingeordnet bleibt einem gar keine Wahl. Geradaus gehts in den Strassenbahnschotter und von links kommt einem eine Einbahnstrasse entgegen.
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13.10.2008, 20:17
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Wieso auch nicht
§41 sagt ja aus: "Andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben." Demnach dürfte dem Erfindungsspielraum keine Grenzen gesetzt sein |
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13.10.2008, 21:48
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
§41 sagt ja aus: "Andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben." Unabhängig der Form des Pfeils? -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 19:29 |