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> Fahrzeitüberschreitung wegen Parkplatzmangel
Hans-Peter Hanusch
Beitrag 11.10.2008, 11:57
Beitrag #1


Neuling


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Muß man es eigentlich hinnehmen eine Ordnungswidrigkeit (Straftat) zu begehen um einer anderen auszuweichen?
Wenn ich nach meiner Tageslenkzeit einen Parkplatz suche und diese sind so überfüllt, das schon einige Lkws in den Abfahrten, bzw. auf dem Standstreifen stehen (wo übrigens parken verboten ist) und ich dadurch meine Lenkzeit überschreite, muß ich dann hinnehmen das ich ne Anzeige bekomme. Andernfalls bekomme ich einen Strafzettel, weil ich auf dem Standstreifen stehe und muß zudem dort wegfahren.
Meiner Meinung nach ist das Verfassungswidrig, da ich eine Straftat begehen muß um der anderen auszuweichen. Eines der beiden müßte also solange ausgesetzt werden, bis genügend Parkplätze vorhanden sind.
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Polo79
Beitrag 11.10.2008, 12:02
Beitrag #2


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Ich denke die Chancen einer Verfassungsbeschwerde sind da schlecht. Eine Autobahn ist kein geschlossenes System, es ist jedem möglich diese zu verlassen. In Deutschland wird es kaum Autobahnabschnitte geben, wo man länger als 10 Minuten zur nächsten Ausfahrt fahren muss.
Es ist nicht vorgeschrieben, dass man die Ruhepause auf einem Autiobahnparkplatz machen muss. Das geht auch z.B. in einem Industriegebiet.


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Hans-Peter Hanusch
Beitrag 11.10.2008, 12:10
Beitrag #3


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Zitat (Polo79 @ 11.10.2008, 14:02) *
Ich denke die Chancen einer Verfassungsbeschwerde sind da schlecht. Eine Autobahn ist kein geschlossenes System, es ist jedem möglich diese zu verlassen. In Deutschland wird es kaum Autobahnabschnitte geben, wo man länger als 10 Minuten zur nächsten Ausfahrt fahren muss.
Es ist nicht vorgeschrieben, dass man die Ruhepause auf einem Autiobahnparkplatz machen muss. Das geht auch z.B. in einem Industriegebiet.

Dann versuch mal abends in Berlin einen Parkplatz zu bekommen, die Stadt quillt über mit Autos und mit nem Lastzug hast da gar keine Chance, deshalb raus aus der Stadt und nen Parkplatz suchen. Außerdem sind in den meisten Industriegebieten heute Halteverbote, da kann man auch nicht mehr so ohne weiteres parken.
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Gast_buerger_*
Beitrag 11.10.2008, 12:25
Beitrag #4





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Hallo

Zitat
Meiner Meinung nach ist das Verfassungswidrig, da ich eine Straftat begehen muß um der anderen auszuweichen.


Da rückst du ja gleich mit mächtigen Kanonen an. whistling.gif

Ich verweise mal auf den Art. 12 der 561/2006, dieser erlaubt dir eine Abweichung um einen geeigneten Halteplatz zu suchen.

561/2006

und

Leitlinie Nr. 1

Zitat
Dann versuch mal abends in Berlin einen Parkplatz zu bekommen,


Wenn es nicht gerade am Kuh-Damm einer sein sollte, findet man aber schon einen Parkplatz.

wavey.gif
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Hans-Peter Hanusch
Beitrag 11.10.2008, 12:34
Beitrag #5


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Zitat (Hans-Peter Hanusch @ 11.10.2008, 14:10) *
Zitat (Polo79 @ 11.10.2008, 14:02) *
Ich denke die Chancen einer Verfassungsbeschwerde sind da schlecht. Eine Autobahn ist kein geschlossenes System, es ist jedem möglich diese zu verlassen. In Deutschland wird es kaum Autobahnabschnitte geben, wo man länger als 10 Minuten zur nächsten Ausfahrt fahren muss.
Es ist nicht vorgeschrieben, dass man die Ruhepause auf einem Autiobahnparkplatz machen muss. Das geht auch z.B. in einem Industriegebiet.

Dann versuch mal abends in Berlin einen Parkplatz zu bekommen, die Stadt quillt über mit Autos und mit nem Lastzug hast da gar keine Chance, deshalb raus aus der Stadt und nen Parkplatz suchen. Außerdem sind in den meisten Industriegebieten heute Halteverbote, da kann man auch nicht mehr so ohne weiteres parken.

Ja wenn man lange genug sucht. Die Fahrzeit ist aber dann trotzdem überschritten.
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Polo79
Beitrag 11.10.2008, 12:46
Beitrag #6


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Zitat (Hans-Peter Hanusch @ 11.10.2008, 13:10) *
Dann versuch mal abends in Berlin einen Parkplatz zu bekommen, die Stadt quillt über mit Autos und mit nem Lastzug hast da gar keine Chance, deshalb raus aus der Stadt und nen Parkplatz suchen. Außerdem sind in den meisten Industriegebieten heute Halteverbote, da kann man auch nicht mehr so ohne weiteres parken.

Man findet immer Gründe, warum etwas nicht geht. Ich persönlich hätte in einem Industiregebiet bedenken, dass meine Ladung am nächsten morgen noch komplett ist. whistling.gif
Es ändert aber nichts an der Situation. Die Pausen sind vorgeschrieben, wie Du das hinbekommst, ist Dein Problem. crybaby.gif


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Hans-Peter Hanusch
Beitrag 11.10.2008, 13:04
Beitrag #7


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Zitat (Polo79 @ 11.10.2008, 14:46) *
Zitat (Hans-Peter Hanusch @ 11.10.2008, 13:10) *
Dann versuch mal abends in Berlin einen Parkplatz zu bekommen, die Stadt quillt über mit Autos und mit nem Lastzug hast da gar keine Chance, deshalb raus aus der Stadt und nen Parkplatz suchen. Außerdem sind in den meisten Industriegebieten heute Halteverbote, da kann man auch nicht mehr so ohne weiteres parken.

Man findet immer Gründe, warum etwas nicht geht. Ich persönlich hätte in einem Industiregebiet bedenken, dass meine Ladung am nächsten morgen noch komplett ist. whistling.gif
Es ändert aber nichts an der Situation. Die Pausen sind vorgeschrieben, wie Du das hinbekommst, ist Dein Problem. crybaby.gif

Genau, die Pausen sind vorgeschrieben und das andere sind Verbote, wie alles in Deutschland, eine Land voll mit Vorschriften und Verboten.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.10.2008, 13:08
Beitrag #8


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Zitat (Hans-Peter Hanusch @ 11.10.2008, 14:04) *
... Deutschland, eine Land voll mit Vorschriften und Verboten.

Wenn's um Lenk- und Ruhezeiten geht, können das die Franzosen aber noch "besser"... shutup.gif

lg
c.s.
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Tommy Danger
Beitrag 11.10.2008, 13:10
Beitrag #9


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Die Verbote regeln das Miteinander und verhindern im Kern auch Zwischen - und Unfälle.

Ansonsten AUSWANDERN: Wenn du glaubst woanders ist es besser

TD
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GrünWeißNRW
Beitrag 11.10.2008, 13:13
Beitrag #10


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TE, @buerger hat Dir doch schon die Lösung genannt.

Zitat
hat er [eig. Anm: der Fahrer], sobald er anhält, handschriftlich Art und Grund der Abweichung zu vermerken (in einer beliebigen Gemeinschaftssprache auf dem Schaublatt oder auf einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan).
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lawie
Beitrag 12.10.2008, 08:39
Beitrag #11


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Und mittlerweile werden seitens der cop.gif schon Verkehrsdurchsagen -mit dem Hinweis auf überfüllte Parkplätze- im Radio initiiert. (Leider geht das nicht in allen erforderlichen Sprachen)

Dann haben die Fernfahrer endlich einen Platz auf der Schwerlastspur gefunden und dann kommt noch mitten in der Ruhezeit ein Schwertransport und will dort parken. DER darf nicht von der Autobahn runter. Die normalen 40t-Lkw schon. Also:
10 Lkw wegschicken, damit 1 Schwertransport dort parken kann !!!

Das Problem der Parkplatzknappheit für den mehr und mehr wachsenden Lkw-Verkehr wird auf dem Rücken der Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer ausgetragen. Das sind Fehlplanungen seitens der zuständigen Stellen, die einen Weitblick nicht erkennen lassen.


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Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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Polo79
Beitrag 12.10.2008, 10:54
Beitrag #12


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Zitat (lawie @ 12.10.2008, 09:39) *
Dann haben die Fernfahrer endlich einen Platz auf der Schwerlastspur gefunden und dann kommt noch mitten in der Ruhezeit ein Schwertransport und will dort parken.

Schwertransporte dürfen nur nachts fahren, ich glaube kaum, dass Du auch nur einen einzigen finden wirst, der dann auf einem Parkplatz rumsteht. wavey.gif


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Lorbas2
Beitrag 12.10.2008, 11:14
Beitrag #13


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Zitat (Hans-Peter Hanusch @ 11.10.2008, 14:34) *
Ja wenn man lange genug sucht. Die Fahrzeit ist aber dann trotzdem überschritten.


Ja, wonach suchst Du denn, Hans-Peter ???
Einen "Lenkruhepuheplatz", an dem Du keine direkte Verkehrsgefahr oder Behinderung darstellst, wirst Du mit dem zitierten Abweichungsrecht allemal finden, aber natürlich keinen "Parkplatz". Dein Problem ist nämlich nicht das Gesetz.

Dein Problem ist vielmehr die sichere Gewißheit, daß Dein zuständiger Richter ein völlig ahnungsloser Brainstormer ist, dessen Intelligenz vorhersehbar nicht ausreicht, Deine angeordnete Fahrtunterbrechung (Fahrpersonalpause) von einer freiwilligen Fahrtunterbrechung (Halten/Parken) zu unterscheiden. Oder hast Du schon mal irgendwo einen sachverständigen Verkehrsrichter gesehen?

Aber sei froh, Hans-Peter, daß es so ist !!
Versuch damit zu leben.
Stell Dir mal vor, die Gerichtspräsidenten würden die Typen, die sie an's Verkehrsgericht bestellen im richtigen Strafrecht loslassen. Das wäre noch tausendmal schlimmer.
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ohnec
Beitrag 12.10.2008, 11:25
Beitrag #14


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Du suchst solange einen Parkplatz bis Du einen hast. Hast Du dabei die Lenkzeit überschritten dann machst Du einen Ausdruck und vermerkst das auf diesen. Ob es die Polizei bei einer Kontrolle anerkennt ist ihnen überlassen.
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JTH
Beitrag 12.10.2008, 11:51
Beitrag #15


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Zitat (Lorbas2 @ 12.10.2008, 12:14) *
Oder hast Du schon mal irgendwo einen sachverständigen Verkehrsrichter gesehen?


Also ich schon... think.gif


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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GrünWeißNRW
Beitrag 12.10.2008, 11:53
Beitrag #16


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Zitat (ohnec @ 12.10.2008, 12:25) *
Ob es die Polizei bei einer Kontrolle anerkennt ist ihnen überlassen.
Das wird sie.
s.o.
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Gast_LasiLore_*
Beitrag 12.10.2008, 12:31
Beitrag #17





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Zitat (GrünWeißNRW @ 12.10.2008, 12:53) *
Zitat (ohnec @ 12.10.2008, 12:25) *
Ob es die Polizei bei einer Kontrolle anerkennt ist ihnen überlassen.
Das wird sie.
s.o.


Das wird sie nicht unbedingt. Wie aus der Leitlinie 1 zu erkennen ist, handelt es sich nicht um einen Freifahrtschein, sondern um eine Ausnahmeregelung, wenn unterwegs etwas nicht vorhersehbares geschehen ist.

Das bezieht sich also nicht auf die tägliche Parkplatzsuche.

Und da ja bekannt ist, dass die Parkplätze knapp sind, kann auch verlangt werden, bereits nach 4 Stunden Lenkzeit anzufangen, einen Parkplatz zu suchen.
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Polo79
Beitrag 12.10.2008, 19:06
Beitrag #18


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Zitat (LasiLore @ 12.10.2008, 13:31) *
Das bezieht sich also nicht auf die tägliche Parkplatzsuche.

Es hängt also offenbar vom Ermessen des kontrollierenden Beamten ab. Der eine akzeptiert dann vielleicht jeden 3. Tag, für den nächsten ist einmal pro Woche schon zuviel.
Das zeigt doch, das man diese Ausnahmeregelung lieber wieder vergessen sollte... thread.gif


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FiveBucks
Beitrag 12.10.2008, 19:55
Beitrag #19


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Zitat (Polo79 @ 12.10.2008, 20:06) *
Es hängt also offenbar vom Ermessen des kontrollierenden Beamten ab. Der eine akzeptiert dann vielleicht jeden 3. Tag, für den nächsten ist einmal pro Woche schon zuviel.
Das zeigt doch, das man diese Ausnahmeregelung lieber wieder vergessen sollte... thread.gif


Das kann man nicht so verallgemeinern. Bin Zeitweise mal als Trucker unterwegs gewesen und auch das leidige Thema mit Pp suche. Und wie es der Teufel wollte bin ich auf der A8 --> Richtung Karlsruhe in eine Nachtkontrolle gekommen. 

Die Kontrolle verlief problemlos, da ich dem kontrollierenden Beamten schon gesagt habe, dass ich seit Stuttgart einen Parkplatz suche.

Nach genauerer Begutachtung der Scheibe, nickte er machte seinen Servus drauf und sagte nebenbei, den Rest kennen sie ja schon.
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Polo79
Beitrag 12.10.2008, 20:03
Beitrag #20


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@FiveBucks
Wenn man während der Parkplatzsuche kontrolliert wird, ist es sehr einfach; der Beamte sieht ja selber, ob die Parklplätze voll sind oder nicht. Wenn die Lenkzeitüberschreitung aber länger zurück liegt, kann man das nicht mehr nachvollziehen, wie auch?! think.gif


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Andreas
Beitrag 12.10.2008, 20:20
Beitrag #21


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Zitat (Polo79 @ 12.10.2008, 11:54) *
Schwertransporte dürfen nur nachts fahren, ich glaube kaum, dass Du auch nur einen einzigen finden wirst, der dann auf einem Parkplatz rumsteht. wavey.gif


Das stimmt nicht.

Es kommt auf die Abmessungen und die jeweilige Fahrtstrecke des SW-Stransportes an. Es kann durchaus sein, dass SW auf Autobahnen auch tagsüber unterwegs sind. Außerdem müssen auch die SW-Transporte die Lenkzeiten eihalten und dann ist irgendwann in der Nacht auch eine Pause angesagt. Es kann auch sein, dass zwischen den Bundesländern die Polizeibegleitung wechselt, auch dann ist eine Übergabestelle erforderlich.


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Polo79
Beitrag 12.10.2008, 20:36
Beitrag #22


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Zitat (Andreas @ 12.10.2008, 21:20) *
Das stimmt nicht.

Ich weiß wink.gif


Zitat
Es kommt auf die Abmessungen und die jeweilige Fahrtstrecke des SW-Stransportes an.

Ich hoffe Du glaubst mir, dass ich mich darauf beziehen wollte:
Zitat (lawie @ 12.10.2008, 09:39) *
10 Lkw wegschicken, damit 1 Schwertransport dort parken kann !!!


Ein Schwertransport solchen Ausmaßes darf nur zwischen 22 und 6 Uhr fahren. Wenn ich an den Aufwand eines solchen Transportes denke, wird wohl jeder Spediteur für ausreichendes Fahrpersonal sorgen (z.B. 2 Fahrer), dass der Transport ohne Pause durchfahren kann.


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Mr.Eierhals
Beitrag 16.10.2008, 12:39
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Wobei ich aber auch auf vielen Autobahnparkplätzen sehe, daß es endlos viele leere PKW Stellflächen gibt, weil diese anscheinend zu weit vom Raststättengebäude entfernt sind und parallel dazu die LKW Stellflächen übervoll sind.
Wahrscheinlich sollte man hier eventuell auch mal drüber nachdenken, ob man die eine oder andere Reihe der PKW Stellflächen nicht umwidmen kann. Eventuell auch temporär. Auch wenn dies bedeutet, daß man einige Büsche auf den Parkplätzen entfernen müßte.


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automatix
Beitrag 16.10.2008, 16:42
Beitrag #24


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Zitat (Mr.Eierhals @ 16.10.2008, 14:39) *
Wobei ich aber auch auf vielen Autobahnparkplätzen sehe, daß es endlos viele leere PKW Stellflächen gibt, weil diese anscheinend zu weit vom Raststättengebäude entfernt sind und parallel dazu die LKW Stellflächen übervoll sind.
Wahrscheinlich sollte man hier eventuell auch mal drüber nachdenken, ob man die eine oder andere Reihe der PKW Stellflächen nicht umwidmen kann. Eventuell auch temporär. Auch wenn dies bedeutet, daß man einige Büsche auf den Parkplätzen entfernen müßte.


ich seh auch nicht wenig ganz geschlossene parkplätze an den autobahnen, die dem verfall preisgegeben werden....


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Speedy 2
Beitrag 17.10.2008, 12:56
Beitrag #25


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Zitat (LasiLore @ 12.10.2008, 14:31) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 12.10.2008, 12:53) *
Zitat (ohnec @ 12.10.2008, 12:25) *
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Das wird sie nicht unbedingt. Wie aus der Leitlinie 1 zu erkennen ist, handelt es sich nicht um einen Freifahrtschein, sondern um eine Ausnahmeregelung, wenn unterwegs etwas nicht vorhersehbares geschehen ist.

Das bezieht sich also nicht auf die tägliche Parkplatzsuche.

Und da ja bekannt ist, dass die Parkplätze knapp sind, kann auch verlangt werden, bereits nach 4 Stunden Lenkzeit anzufangen, einen Parkplatz zu suchen.



Sie wird es nur anerkennen wenn das nicht ständig vorkommt, und wenn man einen Ausdruck macht und es hinten drauf schreibt mit Ort und Grund (Stau) kann man es nach vollziehen. Man sieht es ja auch an der Geschwindigkeit.


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Polo79
Beitrag 18.10.2008, 19:45
Beitrag #26


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Zitat (Speedy 2 @ 17.10.2008, 13:56) *
Man sieht es ja auch an der Geschwindigkeit.

1. Wenn schon jemand auf dem Verzögerungstreifen geparkt steht, kann man sich gleich sparen auf dem Parkplatz zu suchen; heißt ich muss nicht unbedingt auf den Parkplatz fahren, um zu erkennen, dass er voll ist.

2. Werden nur die Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden im Massespeicher des Konrtollgeräts gespeichert.


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Gast_LasiLore_*
Beitrag 19.10.2008, 07:47
Beitrag #27





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Stimmt das?

Wer auf dem Verzögerungsstreifen parkt, war noch gar nicht auf dem Parkplatz, weiß also nicht, ob er voll ist, oder nicht.

Im Übrigen fahren ständig LKW drauf und auch wieder runter.

Ist also kein Indiz für die Fülle des Platzes.
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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 08:45
Beitrag #28


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Zitat (LasiLore @ 19.10.2008, 08:47) *
Wer auf dem Verzögerungsstreifen parkt, war noch gar nicht auf dem Parkplatz, weiß also nicht, ob er voll ist, oder nicht.

Man kann z.B. aussteigen und zu Fuß nach einer passenden Lücke suchen. So aussergewöhnlich ist das jetzt nicht. wavey.gif


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Speedy 2
Beitrag 19.10.2008, 09:00
Beitrag #29


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Wenn das mit der Parkplatz suche nicht klappt, und man ist 10 Min drüber macht man 1 Stunde Pause anstatt 45 Min.

LasiLore

Manchmal traut man sich nicht mehr auf den Parkplatz zu fahren, weil man bedenken hat da nicht durch zu kommen weil viele Parken wie die Wilden.

Polo 79

Man kann es aber erkennen wenn man den Tacho ausliest, da erscheinen die Geschwindigkeiten in einem Diagramm.
Was bei uns als Kontrolle der Fahrgeschwindigkeit her genommen wird, um zu sehen wer schneller fährt als 85 km/h.

Gruß


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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 09:39
Beitrag #30


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Zitat (Speedy 2 @ 19.10.2008, 10:00) *
Manchmal traut man sich nicht mehr auf den Parkplatz zu fahren, weil man bedenken hat da nicht durch zu kommen weil viele Parken wie die Wilden.

Das ist leider wahr.


Zitat
Man kann es aber erkennen wenn man den Tacho ausliest, da erscheinen die Geschwindigkeiten in einem Diagramm.

Aber nur die letzen 24 Stunden. Bei einer 2 Mann Besatzung ist dann neben der aktuellen Schicht nur die vom Vortag drauf.


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Speedy 2
Beitrag 19.10.2008, 10:00
Beitrag #31


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Zitat (Polo79 @ 19.10.2008, 11:39) *
Zitat (Speedy 2 @ 19.10.2008, 10:00) *
Manchmal traut man sich nicht mehr auf den Parkplatz zu fahren, weil man bedenken hat da nicht durch zu kommen weil viele Parken wie die Wilden.

Das ist leider wahr.


Zitat
Man kann es aber erkennen wenn man den Tacho ausliest, da erscheinen die Geschwindigkeiten in einem Diagramm.

Aber nur die letzen 24 Stunden. Bei einer 2 Mann Besatzung ist dann neben der aktuellen Schicht nur die vom Vortag drauf.


Am Freitag wurde der Tacho ausgelesen und im PC erschien das Diagramm der Geschwindigkeit bis zum letzten auslesen.


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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 11:38
Beitrag #32


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Zitat (Speedy 2 @ 19.10.2008, 11:00) *
Am Freitag wurde der Tacho ausgelesen und im PC erschien das Diagramm der Geschwindigkeit bis zum letzten auslesen.

Um welches Modell handelt es sich denn? Laut Wikipedia und Siemens VDO werden nur die letzten 24 Stunden gespeichert. Auf der Fahrerkarte werden offensichtlich keine Geschwindigkeiten gespeichert.


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Speedy 2
Beitrag 19.10.2008, 11:51
Beitrag #33


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Polo79 es ist eine Unternehmer Software zum Auslesen des Tacho. Der Key wird in den Tacho gesteckt, und sämtliche Daten werden da darauf geladen um dann die Daten im PC zur Archivierung zu speichern, das heißt ich kann im Unterprogramm Key sehen wie schnell ich am 15.10.08 gefahren bin.


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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 11:55
Beitrag #34


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Zitat (Speedy 2 @ 19.10.2008, 12:51) *
Polo79 es ist eine Unternehmer Software zum Auslesen des Tacho.

Ich meinte nicht die Software zum Auslesen, diese kann ja nur das auslesen, was auch gespeichert wird, sondern den Digi-Tacho.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.10.2008, 12:02
Beitrag #35


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Zitat (LasiLore @ 19.10.2008, 08:47) *
... war noch gar nicht auf dem Parkplatz, weiß also nicht, ob er voll ist, oder nicht.

Unterschätz' mal die Kommunikation zwischen uns Kutschern nicht wink.gif
Ob nun der gute alte CB-Funk, Handy - ggf. auch via Dispo - oder hochmodern per Telematik:
Was soll ein ortsunkundiger Lkw-Fahrer mit einer Stunde Restlenkzeit machen, wenn er den Alb- oder Spessartaufstieg erklimmend erfährt, daß bis Augs- bzw. Würzburg sämtliche Rast- und auch "Pampa"parkplätze ebenso "dicht" sind wie die Autohöfe?
Der kann allenfalls beten, daß irgendwoher ein Hinweis auf ein BAB-nahes Gewerbegebiet o.ä. (ohne Lkw-Parkverbot! dry.gif ) kommt...
Wenig hilfreich auch, wenn an solch einem überfüllten Parkplatz vorne einer wegfährt, weil ja niemand nachrücken kann darf:
Was zu Tachoscheibenzeiten kein wirkliches Problem gewesen wäre, ist heute dank des ach so hochgelobten Digitacho eins:
Dieses Nachrücken ist schlicht ein Lenk- bzw. Ruhezeitverstoß und wird auf dem Digitacho gerichtsfest dokumentiert! tongue.gif

lg
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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 12:07
Beitrag #36


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.10.2008, 13:02) *
Was zu Tachoscheibenzeiten kein wirkliches Problem gewesen wäre, ist heute dank des ach so hochgelobten Digitacho eins:
Dieses Nachrücken ist schlicht ein Lenk- bzw. Ruhezeitverstoß und wird auf dem Digitacho gerichtsfest dokumentiert! tongue.gif

Auf der Tachoscheibe sieht man auch ein Nachrücken. Was soll dabei anders sein? unsure.gif


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Speedy 2
Beitrag 19.10.2008, 12:13
Beitrag #37


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Zitat (Polo79 @ 19.10.2008, 14:07) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.10.2008, 13:02) *
Was zu Tachoscheibenzeiten kein wirkliches Problem gewesen wäre, ist heute dank des ach so hochgelobten Digitacho eins:
Dieses Nachrücken ist schlicht ein Lenk- bzw. Ruhezeitverstoß und wird auf dem Digitacho gerichtsfest dokumentiert! tongue.gif

Auf der Tachoscheibe sieht man auch ein Nachrücken. Was soll dabei anders sein? unsure.gif


Kann es sein das Bonsai-Brummi meinte früher hat man die Tachoscheibe raus genommen ? think.gif


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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 12:17
Beitrag #38


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Zitat (Speedy 2 @ 19.10.2008, 13:13) *
Kann es sein das Bonsai-Brummi meinte früher hat man die Tachoscheibe raus genommen ? think.gif

Die Karte kann man auch rausnehmen. Beides ist allerdings nicht erlaubt.


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Speedy 2
Beitrag 19.10.2008, 12:20
Beitrag #39


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Eben weil, weil er auf öffentlichen Straße ist. Aber wenn er nach dem Nachrücken die Zeit hinten dran hängt sagt keiner was oder ?


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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 12:24
Beitrag #40


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Zitat (Speedy 2 @ 19.10.2008, 13:20) *
Aber wenn er nach dem Nachrücken die Zeit hinten dran hängt sagt keiner was oder ?

Ich denke nicht, dass das beanstandet werden würde. unsure.gif
Meine Frage bezog sich aber auf @Bonsai Brummis Aussage, dass es "zu Tachoscheibenzeiten kein wirkliches Problem gewesen wäre". Worin soll der Untrschied zum Digi-Tacho bestehen? wavey.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.10.2008, 13:02
Beitrag #41


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Zitat (Polo79 @ 19.10.2008, 13:07) *
Auf der Tachoscheibe sieht man auch ein Nachrücken.

Um auf einer Tachoscheibe 30-50m "Fahrt" im ersten von 12-16 Gängen bei Standgas sehen zu können, muß die Scheibe aufwendig ausgewertet werden -
der Kontrolletti - ob police.gif oder BAG bei der nächsten Routinekontrolle sieht das kaum... no.gif

lg
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Gast_LasiLore_*
Beitrag 19.10.2008, 13:26
Beitrag #42





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Oh, da ist aber eine Serie von Kommentaren ausgelöst worden.

Zum letzten zu erst:

Natürlich siehst Du auf der Scheibe genau, wenn gefahren wurde - egal wie weit. Der Motor springt an, der Rüttelschreiber fängt nen Balken an.

Zum 2.:

Die Ruhezeit ist unterbrochen, hinten anhängen nützt nichts. Es liegt am Kontrollierenden und vielleicht am Text, der auf einen extra gefertigten Ausdruck steht, die Unterbrechung zu akzeptieren.

Zum 3. Jedes Parken auf dem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen wird sofort unterbunden.
Die Gefahr, die hiermit verbunden ist, ist wesentlich höher als die zu kurze oder zu späte Pause.

Da kenne ich auch keinerlei Toleranz - (höchstens tötliche).
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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.10.2008, 13:38
Beitrag #43


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Zitat (LasiLore @ 19.10.2008, 14:26) *
Der Motor springt an, der Rüttelschreiber fängt nen Balken an.

Und was sagt der aus - außer eben, daß der Motor gelaufen ist? whistling.gif
Genau genug, um die minimalen "Zacken" im Geschwindigkeits- oder auch Streckenaufschrieb als einzigen Nachweis einer solchen Aktion erkennen zu können, schaut doch wenigstens bei Unterwegskontrollen so gut wie jemand hin - selbst bei stichprobenartiger Detailauswertung anläßlich von Betriebskontrollen ist so was bei meinen Brötchengebern kaum jemals aufgefallen, obwohl alltägliche Praxis... thread.gif
Diese freilich wäre angesichts eines ernstzunehmenden Risikos schnell unterbunden worden - so geizig waren die alle! rolleyes.gif

lg
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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 13:42
Beitrag #44


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Wenn man das sehen will, wird man es wohl auch sehen. Beim Digi-Ausdruck dürfte das leichter sein, da steht dann z.B. 4 Stunden Pause, 2 Minuten fahren, 7 Stunden Pause. Wenn ein Kontrolleur sowas zu beanstanden hat, sollte er meiner Meinung nach seine Berufsauffassung überdenken. dry.gif


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Speedy 2
Beitrag 19.10.2008, 14:00
Beitrag #45


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Bonsai-Brummi in Zukunft Rücke einfach nicht mehr vor, machen viele schon weil sie es Leid sind.
Parkplatzmangel wird es die nächsten Jahre noch geben.

Es gibt solche und solche police.gif cop.gif ich glaube Bayern hat die Besten oder ?


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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 14:06
Beitrag #46


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Zitat (Speedy 2 @ 19.10.2008, 15:00) *
Es gibt solche und solche police.gif cop.gif ich glaube Bayern hat die Besten oder ?

Die Situation in Deutschland würde ich insgesamt als human bezeichnen. In F bleibst Du besser auf dem Seitenstreifen stehen anstatt auch nur 2 Minuten zu überziehen. crybaby.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.10.2008, 14:32
Beitrag #47


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Zitat (Speedy 2 @ 19.10.2008, 15:00) *
Bonsai-Brummi in Zukunft Rücke einfach nicht mehr vor

Dreimal darfst Du raten, warum mein Auto klein genug ist, mir solche Probleme vom Halse zu halten; guggsdu Avatar wink.gif

lg
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Gast_LasiLore_*
Beitrag 19.10.2008, 15:49
Beitrag #48





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Vielleicht bin ich hier falsch verstanden worden - es geht nicht darum, was geahndet wird und was weggedrückt wird.

Es geht darum, was falsch und richtig ist.

Und - man beachte:

Die Sozialvorschriften sind für den Fahrer da - nicht gegen ihn.

Ich kenne auch nur wenige Kollegen, die päpstlicher als der Papst sind und die Mehrzahl der Polizisten in Deutschland ist nicht in der Lage, ein Schaublatt zu lesen - geschweige denn, auszuwerten.

Von daher ist die Gefahr gering, "erwischt" zu werden.
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Polo79
Beitrag 19.10.2008, 15:56
Beitrag #49


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Zitat (LasiLore @ 19.10.2008, 16:49) *
[...] die Mehrzahl der Polizisten in Deutschland ist nicht in der Lage, ein Schaublatt zu lesen - geschweige denn, auszuwerten.

Ist das Dein Ernst? Was soll daran bitte so schwer sein? unsure.gif blink.gif


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Gast_LasiLore_*
Beitrag 19.10.2008, 17:15
Beitrag #50





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Das geht nicht darum, dass es schwer ist, sondern darum, dass sie damit überhaupt nichts zu tun haben.

Der Polizist wird überall hin gerufen und müßte alles wissen. Weiß er aber wirklich alles, könnte er sich in der Wirtschaft eine goldenen Nase verdienen.

So ist es also bei der Polizei, wie auch in jedem anderen Beruf:

Man spezialisiert sich.

Weder der Kripo - Mann, noch der Kontaktbeamte oder der Innenstadt Polizist hat normalerweise etwas mit einem LKW zu tun.

Und im kleinen Randrevier werden auch nicht sooo viele LKW kontrolliert.
Bleiben die Spezialkräfte und die Autobahnpolizei.
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