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> Panzer und Militärfahrzeug durch zivile Spediton transportieren, Welche Erlaubnisse notwendig?
Spiro
Beitrag 29.09.2008, 10:39
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

wenn eine Spedition im Auftrag der Bundeswehr oder auch vom Hersteller beispielsweise einen Panzer von A nach B auf öffentlichen Straßen transportiert, ist hierfür neben den ganzen üblichen Genehmigungen und Erlaubnissen (zB. §§ 70, 29, 46) noch eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetzt erforderlich. Weiß jemand näheres dazu ? Wie sieht so eine Genehmigung aus ? Wo find ich was darüber ?

Gruß

Spiro
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Tortenjan
Beitrag 29.09.2008, 11:56
Beitrag #2


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Laut §3 KrWaffKontrG ist tatsächlich eine Genehmigung erforderlich. Such auf der eben genannten Seite mal nach den Durchführungsverordnungen, oder frag mal ganz dummdreist bei deinem Ordnungsamt nach.


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Dieter2
Beitrag 29.09.2008, 12:32
Beitrag #3


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Hallo Spiro,

ich gehe davon aus, dass es sich um innerdeutsche Transporte handelt.

Zunächst einmal ist grundsätzlich für den Transport von allen in der Kriegswaffenliste genannten Gütern eine Beförderungsgenehmigung des BMVg (BWB-Verträge), BMF (Zoll), BMI (Polizei) oder BMWi (alle anderen Fälle) erforderlich.

Bei einer Beförderung im Auftrag der Bundeswehr (z.B. Depot-Depot oder zur Instandsetzung an ein Unternehmen) ist keine Transportgenehmigung nach KWKG erforderlich, weil diese Fälle einer Befreiung nach §5 KWKG unterliegen.

Bei Beförderungen von einem Hersteller an die BW oder an ein anderes Unternehmen ist eine Genehmigung nach §3 (1) KWKG zum „Befördernlassen“ notwendig. Diese wird nicht vom Spediteur, sondern vom „Überlasser“ (Absender/Hersteller) beantragt.

Wichtig für die Spedition ist:
• Die tatsächlich befördernde Spedition muss namentlich in der Genehmigungsurkunde genannt sein (wenn also ein Subunternehmer eingesetzt wird, reicht die Nennung des Auftrag gebenden Frachtführers nicht!)
• Während des Transports muss ein Original des blauen B-Blatts der Genehmigung mitgeführt werden
• Keine Zwischenlagerung
• Keine Pausen ohne Bewachung der Ladung
• Ablieferung darf nur an den in der Genehmigung genannten Empfänger erfolgen

Und immer daran denken: Verstöße gegen §3 KWKG sind keine Ordnungswidrigkeiten sondern Straftaten!

Grüße
Dieter


Zitat (Tortenjan @ 29.09.2008, 12:56) *
Laut §3 KrWaffKontrG ist tatsächlich eine Genehmigung erforderlich. Such auf der eben genannten Seite mal nach den Durchführungsverordnungen, oder frag mal ganz dummdreist bei deinem Ordnungsamt nach.


Das Ordnungsamt hat nicht damit zu tun. Es macht als Spediteur auch wenig Sinn, beim BMWi oder BMVg anzufragen, weil diese an Auftraggeber / Hersteller / Absender verweisen, da der Spediteur keine Genehmigungen beantragt.

Das BMWi genehmigt übrigens nur Transporte mit Speditionen, deren Zuverlässigkeit durch die Behörden geprüft wurde. Das kann (Dienstweg) beim ersten Mal durchaus 2 Monate dauern!

Und noch ein kleiner Nachtrag

Militärfahrzeuge sind nicht zwangsläufig Kriegswaffen.
Ein Panzer selbstverständlich (KWL Nr. 24), ein Mannschaftstransportwagen z.B. nicht.

Die Kriegswaffenlise findest Du u.a. hier
http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffko.../anlage_46.html
Aber Achtung: Für einen Laien sehr schwer lesbar (und damit schwer interpretierbar!)
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Spiro
Beitrag 29.09.2008, 16:34
Beitrag #4


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Hallo Dieter,
WOW!!! Da hab ich ja nen echten Spezialisten gefunden. Hast du selbst damit beruflich zu tun, weil du dich damit so gut auskennst ? Wirklich sehr informativ deine Antwort. Wie sieht denn die Sache aus, wenn der Transport ins Ausland geht, bzw. von dort nach Deutschland kommt ???

Vielen Dank schonmal

Gruß

Markus
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Leroy
Beitrag 29.09.2008, 17:44
Beitrag #5


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@Dieter: Und was ist mit z.b. einem Kampfpanzer, der noch nicht aufgerüstet ist?
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Dieter2
Beitrag 30.09.2008, 07:57
Beitrag #6


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Hallo Markus,

ja, gehörte bis vor etwa 6 Jahren zum Tagesgeschäft, heute nur noch indirekt.

Bei Transporten in’s Ausland ist zusätzlich zum blauen B-Blatt der Transportgenehmigung ein rotes C-Blatt für die Zollabfertigung erforderlich, das abgefertigt an die Kontrollbehörde nach Eschborn zurückgeht. Bei Ausfuhren mit Flugzeugen muss die befördernde Airline, bei Seeschiffen die befördernde Reederei in der Genehmigung stehen. Das B-Blatt begleitet den Transport als Anhang / Anlage zum Frachtpapier.

Bei Einfuhren kann es u.U. problematisch werden, weil hier der Einführer in Vollmacht des Absenders eine Genehmigung beantragt. Er muss den Absender nachdrücklich darauf hinweisen, die Genehmigungsvorschriften einzuhalten, weil er z.B. die Annahme verweigern muss, wenn die Sendung mit einer nicht genehmigten Spedition angeliefert wird. Paradoxe Situation, weil sich der unwissende Spediteur erst recht strafbar macht, wenn er die Sendung wieder zum Absender zurückbringt.

Es gibt genehmigungsrechtl. auch für ausländische Behörden keinen Sonderstatus. Wenn z.B. das niederländische Militär Waffen für Beschussversuche mit einem Militärfahrzeug nach Deutschland bringt, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. Liegt diese nicht vor, gibt es zwar keine strafrechtl. Konsequenzen für die ausländische Behörde, aber der Empfänger der Ware macht sich des ungenehmigten Erwerbs strafbar! Einen Sonderstatus geniesst nur die NATO in Erfüllung ihrer Aufgaben.

Hier Lösungen aufzuführen, würde aber ein wenig den Rahmen sprengen. Das alles auch nur, um aufzuzeigen, dass das KWKG eine höchst kritische und ernst zu nehmende Angelegenheit ist.


@Leroy,

da gibt es viele Facetten. Ein einzelnes Fahrgestell ist ebenso genehmigungspflichtig nach KWKG wie ein einzelner Turm oder ein aufsitzendes MG (sog. „wesentliche Bestandteile“). Nicht genehmigungspflichtig nach KWKG wären z.B. Panzerketten - die unterliegen bei Ausfuhren aber wiederum der Genehmigungspflicht nach Aussenwirtschaftsrecht.

Grüße
Dieter
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dete
Beitrag 30.09.2008, 08:09
Beitrag #7


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Soweit die Kriegswaffe, fehlt noch der Transport!

Sprich: Genehmigung nach § 29 stVO und § 70 StVZO, die Dinger sind ja wohl über - langbreit-schwer!


dete
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Dieter2
Beitrag 30.09.2008, 09:03
Beitrag #8


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Danach hat der TE nicht gefragt !

Das sollte auch besser ein anderer beantworten, weil ich nicht in einer Spedition arbeite.
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Spiro
Beitrag 30.09.2008, 14:16
Beitrag #9


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@ Dieter: Vielen dank für die umfangreiche Antwort. Ich denke aber, dass die Materie sehr umfangreich und deshalb auch schwer zu verstehen ist. Mir ist nur aufgefallen, dass in letzer Zeit häufig derartige Transporte auf den Straßen unterwegs sind und fast niemand sich damit auskennt.

@Dete: Mir ging es ausschließlich um die Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Die anderen AG und Erlaubnisse beziehen sich ja rein auf die Abmessungen von Fzg. und Ladung.

Gruß

Markus
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Spiro
Beitrag 30.09.2008, 16:24
Beitrag #10


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@ Dieter: Hast du vielleicht mal ein Exemplar einer solchen Genehmigung (natürlich anonymisiert) damit man sich mal ein Bild davon machen kann ?

Gruß

Markus
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Dieter2
Beitrag 01.10.2008, 07:51
Beitrag #11


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Gib mir mal über PN Deine Mail-Adresse
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Spiro
Beitrag 01.10.2008, 13:32
Beitrag #12


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@Dieter: Du hast PN :-)
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