Ordnungswidrigkeit begangen |
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Ordnungswidrigkeit begangen |
21.09.2008, 19:32
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 21.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44423 |
ich benötige dringend Hilfe! Ich bin anfangs des Monats geblitzt worden habe inzwischen meinen "Brief" erhalten. Darin wird mir vorgeworfen ... (Wortlaut) "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 91 km/h. Ich verwarne Sie hiermit mit einem Verwarnungsgeld von 25,00 Euro." Ich bestreite nun nicht den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung, gebe dies sogar offen zu. Ich bestreite aber den Vorwurf das dies innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geschehen ist. Ich habe mich so auch online bei der der entsprechenden Bußgeldstelle ausgedrückt. Die Geschwindigkeitsmessung hat definitiv auf einer Bundesstraße (die ich seit 15 Jahren jeden Tag befahre ... also da ist kein Ortseingangschild) außerhalb jeglicher Ortschaft stattgefunden. Ist meine Annahme richtig, daß zwischen der Verwarngeldhöhe bei 11 km/h Geschwindigkeitsübertretung innerorts und außerorts ein Unterschied besteht, nämlich von 5 Euro???? Wenn ich die 25 Euro innerhalb der Zahlungsfrist bis zum 24.09. zahle, was passiert dann mit meinem Einwand? Wenn ich nicht zahle, habe ich dann irgend etwas gewonnen, auch wenn dies offensichtlich ein Formfehler in der Formulierung der Ordnungswidrigkeit ist (die Eröffnung/Zustellung des dann folgenden Bußgeldbescheides ist ja höher als 5 Euronen)? Bin dankbar für jede Hilfe! Ich bin bereit zu zahlen, habe die Geschwindingkeitsüberschreitung begangen, aber eben nicht innerorts! Was tun? |
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21.09.2008, 20:28
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 156 Beigetreten: 21.08.2008 Wohnort: tätig in Mannheim und Umgebung Mitglieds-Nr.: 43851 |
Hallole,
also wenn du dir sicher bist, dass es sich um eine Messung außerorts handelt, würde ich an deiner Stelle der Behörde ein nettes Briefchen schreiben (oder ein freundliches Telefonat mit dem Sachbearbeiter führen) und um einen korrigierten Bescheid bitten. Jedenfalls würde ich erkennen lassen, dass ich grundsätzlich mit dem Verwarnungsgeld - aber eben nur in der richtigen Höhe - einverstanden bin. Rechtlich kann das jedoch zwei mögliche Folgen haben: Erste Möglichkeit ist, dass die Behörde deinem Ansinnen folgt und dir einen korrigierten Bescheid zukommen lässt. Zweite Möglichkeit ist, dass die Behörde dein Ansinnen als fehlendes Einverständnis mit dem Verwarnungsangebot interpretiert und daraufhin einen Bußgeldbescheid erlässt - der kostet numal 23,50 an Gebühren zusätzlich. Ich denke mit einer freundlichen Kontaktaufnahme zur Behörde lässt sich das Problem aber sicherlich klären. Grüße papemark |
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21.09.2008, 20:34
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zweite Möglichkeit ist, dass die Behörde [...] daraufhin einen Bußgeldbescheid erlässt - der kostet numal 23,50 an Gebühren zusätzlich. ... wobei man gegen diesen Bußgeldbescheid dann wiederum Rechtsmittel einlegen kann (Einspruch). All dies sollte man natürlich nur machen, wenn man weiß, dass man im Recht ist. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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21.09.2008, 20:57
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 21.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44423 |
Vielen Dank für die Antworten!
Ich werde morgen mal mit der Sachbearbeiterin sprechen und mein Anliegen nochmal erklären. Wiegesagt, ich gebe die Geschwindigkeitsüberschreitung zu. Zugetragen hat sich das Ganze auf der B 179 zwischen Waltersdorf und Wildau/KW im Wald. Vielleicht kennt ja jemand die Strecke ... B179 Ort der Geschwindigkeitsmessung Feststellungsort: LDS, L400 Abs. 10 km. 2,0 Waltersdorf/Wildau, FR Wildau (kann jemand diese Verschlüsselung entziffern?) |
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21.09.2008, 21:06
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Feststellungsort: LDS, L400 Abs. 10 km. 2,0 Waltersdorf/Wildau, FR Wildau (kann jemand diese Verschlüsselung entziffern?) LDS= Landkreis Dahme-Spreewald L400 = Landesstraße 400 Abs. 10 = Abschnitt 10 km 2,0 = Kilometrierung 2,0 FR Wildau = Fahrtrichtung Wildau Jede qualifizierte Straße ist mit Kilometrierungen versehen, die es unter den o.a. Angaben möglich machen, eine derart bezeichnete Örtlichkeit genau wieder zu finden. EDITH: Ich sehe gerade, dass du nicht auf der (einer) L400 unterwegs warst, sondern -deinen Angaben zu Folge- auf der B 179 (Bundesstraße)... Edith II: Wäre es theoretisch möglich, dass du evtl. (auch) auf der L 401 geblitzt wurdest? Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 21.09.2008, 21:20 -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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21.09.2008, 21:17
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
Das Tempolimit von 80 dürfte auch schon ein Indikator für "außerorts" sein. M. W. dürfen innerorts höchstens 70 angeordnet werden, korrekt?
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21.09.2008, 21:32
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
In den Verwaltungsvorschriften zu VZ 274 steht "schwammig", dass i.g.O. höhere Geschwindigkeiten als 70 km/h "nicht erlaubt werden sollen".
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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21.09.2008, 21:55
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 21.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44423 |
Feststellungsort: LDS, L400 Abs. 10 km. 2,0 Waltersdorf/Wildau, FR Wildau (kann jemand diese Verschlüsselung entziffern?) LDS= Landkreis Dahme-Spreewald L400 = Landesstraße 400 Abs. 10 = Abschnitt 10 km 2,0 = Kilometrierung 2,0 FR Wildau = Fahrtrichtung Wildau Jede qualifizierte Straße ist mit Kilometrierungen versehen, die es unter den o.a. Angaben möglich machen, eine derart bezeichnete Örtlichkeit genau wieder zu finden. EDITH: Ich sehe gerade, dass du nicht auf der (einer) L400 unterwegs warst, sondern -deinen Angaben zu Folge- auf der B 179 (Bundesstraße)... Edith II: Wäre es theoretisch möglich, dass du evtl. (auch) auf der L 401 geblitzt wurdest? "Ankündigung einer geplanten Umstufung von Teilabschnitten der Bundesstraße B 179 Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 1. Januar 2004 von der Bundesstraße B 179 die Abschnitte 230 bis 250 von NK 3647 019 (Knoten mit der A 10/AS Königs Wusterhausen) bis NK 3647 003 (Knoten mit der A 113/AS Berlin-Grünau) auf einer Gesamtlänge von 6,743 km gemäß § 2 Abs. 4 des Bundes fernstraßengesetzes (FStrG) vom 20. Februar 2003 (BGBl. I S. 286) zu einer Landesstraße abzustufen. Die abgestuften Abschnitte erhalten die Straßenbezeichnung L400." http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixc...att%2041_03.pdf ==== Nein, ich befand mich nicht auf der L401. Ich habe auch noch einmal nach aufkommenden Zweifeln überlegt, wo sich die Ortseingangsschilder der Ortschaften Walterdorf, Wildau und Königs Wusterhausen sind. Jedenfalls nicht an bzw. vor der Meßstelle. Nee,nee! |
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21.09.2008, 22:05
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26602 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
ist sicher eine blöde Frage, aber warum willst Du das tun? Die 11 km zuviel sind doch innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft genau gleich wenig schlimm.
Wenn Du nicht zahlst, wird aus einer Verwarnung ein Bußgeldbescheid, der mit Verwaltungskosten verbunden ist. Auf keinen Fall stehst Du Dich dadurch besser. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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21.09.2008, 22:08
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Wie im Eröffnungsbeitrag schon ganz richtig steht, ist dieses Vergehen außerorts fünf Euro billiger.
~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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21.09.2008, 22:18
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 21.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44423 |
ist sicher eine blöde Frage, aber warum willst Du das tun? Die 11 km zuviel sind doch innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft genau gleich wenig schlimm. Wenn Du nicht zahlst, wird aus einer Verwarnung ein Bußgeldbescheid, der mit Verwaltungskosten verbunden ist. Auf keinen Fall stehst Du Dich dadurch besser. Grüße Kai Ich denke, daß ich Anspruch auf einen korrekten Bescheid habe. Daher widerspreche ich der "Annahme", daß die Überschreitung innerorts festgestellt worden sei. |
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21.09.2008, 22:22
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Wenn Du nicht zahlst, wird aus einer Verwarnung ein Bußgeldbescheid, der mit Verwaltungskosten verbunden ist. Auf keinen Fall stehst Du Dich dadurch besser. Wenn die Angelegenheit so deutlich ist wie der TE es sagt, dann wird auch ein evtl. Bußgeldbescheid nach entsprechendem Einspruch mitsamt seinen Gebühren kaputt gehen. Ich denke, daß ich Anspruch auf einen korrekten Bescheid habe. Daher widerspreche ich der "Annahme", daß die Überschreitung innerorts festgestellt worden sei. Genau so sehe ich es auch. Aber deine weitere Vorgehensweise hast du ja schon richtigerweise festgelegt: Sprich erstmal mit dem Sachbearbeiter, dann wird sich vermutlich alles aufklären. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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23.09.2008, 08:37
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 21.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44423 |
Neues vom Amt ...
Ich habe gerade mit der Sachbearbeiterin gesprochen und meine Sichtweise geschildert. Die Dame war sehr nett und hat mir bestätigt, daß die Formulierung "innerorts" mit Höchstgeschwindigkeit 80 km/h doch ein wenig seltsam anmutet. Auch der Feststellungsort spricht ihrer Meinung nach Messung "außerorts". Da Sie erst die Meßunterlagen anfordern muß, muß ich mich noch ein bißchen gedulden. Die Chancen stehen aber sehr gut, daß ich einen korrigierten Bescheid bekomme, den ich dann auch umgehen zahlen werde. |
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23.09.2008, 08:47
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Na siehst du, geht doch
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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09.10.2008, 18:10
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 21.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44423 |
Habe heute einen korrigierten Bescheid bekommen und muß nun wirklich nur 20 Eumel zahlen.
"Bemerkung: Bei der Erfassung der Ordnungswidrigkeit wurde ein falscher Tatbestand angegeben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie nun eine Verwarnung mit den berichtigten Daten." === Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe! Und auch ein kleines Blümchen für die Sachbearbeiterin .... |
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09.10.2008, 18:11
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Danke für die Rückmeldung!
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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09.10.2008, 18:21
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Auch in den Amtsstuben sitzen idR nur Menschen...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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10.10.2008, 09:31
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 |
ob die Menschen auch die Bussgeldbescheide derer ändern, die nicht auf
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21.09.2009, 11:19
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#19
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 21.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50649 |
Zwischen Waltersdorf und Königs Wusterhausen war bis vor einiger Zeit (80km)jetzt hat man fast die ganze Strecke auf 60 km herabgesetzt wobei vorher noch ein kurzes Stück zum beschleunigen erlaubt wird so das man hiter dem Schild 60km lohnender blitzen kann.Bei mir sind es bei 88km gleich 40,--Unterschied da man mir ebenso vorwirft innerhalb geschlossener Ortschaften (was nicht stimmt)zu schnell gewesen zu sein.
Da scheint System hinter zu stecken für die blöden die es nicht merken. |
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21.09.2009, 11:47
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#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
ob die Menschen auch die Bussgeldbescheide derer ändern, die nicht auf Ich spreche für Berlin: Ja. Erinnere mich z.B. in jüngster Zeit an - fehlerhafte Angabe der zulässige Höchstgeschwindigkeit ( in der Anzeige 30 statt 50 ) mit allen folgenden (falschen) Konsequenzen - Sammelanzeigen wegen (fehlerhafter Annahme ) einer Rotlichtumfahrung über einen Parkplatz - total falsche Tatzeitangaben mit der Folge falscher Fahrerbenennungen, zB durch Autovermietungen. |
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09.10.2009, 20:07
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 09.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50895 |
Hallo zusammen,
wir ist vor 4 Wochen das Gleiche wie dem OP passiert. "Verwarnung mit Verwarnungsgeld wg. Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um 6 km/h" => 15 EUR Verwarnungsgeld Da die angegebene Stelle ausserhalb geschlossener Ortschaft liegt, bin ich Eurem Rat gefolgt und habe versucht das telefonisch zu klären, um einen korregierten Bescheid zu bekommen. OK, das Ordnungsamt musste erstmal jemandvor Ort hinschicken, um das zu prüfen. (Es handelt sich um eine Umgehungsstraße, nur die Seitenstraßen führen in den Ort.) Aaber gut, die Ordnungsbehörde gab mir Recht, hat sich für den Hinweis bedankt, und sagte ich soll widersprechen. Dies tat ich, und erhiehlt darauf hin folgendes Schreiben: "Einstellung [...] das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gemäß §46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit §170 der Strafprozessordnung eingestellt" Die angegeben §§ kann ich nicht mit dem Vorgang in Verbing setzen, aber ich dachte mir, dass sich das erledigt hat. Heute bekomme ich ein neuen Brief des Ordnungsamt, wg Überschreitung der HG außerhalb geschlossener Ortschaften. Gleiches Tatzeit, gleiche Stelle. Ist das rechtens? Mir geht's nicht um die 10€, aber irgendwann muss dass Ordnungsamt doch wissen, was es will. Gruß Linf Der Beitrag wurde von Linf bearbeitet: 09.10.2009, 20:08 |
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09.10.2009, 22:48
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Zitat aber irgendwann muss dass Ordnungsamt doch wissen, was es will. Das weiss es doch jetzt: 10 Euro. Aufgrund deiner Eingabe wurde die Verwarnung korrigiert: innerstädisch widerrufen und "außerstädisch" neu erstellt. Der Verstoß ist ja immer noch derselbe, die Verwarnungsgeldhöhe wurde korrekt angepasst. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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10.10.2009, 00:05
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 906 Beigetreten: 11.02.2007 Wohnort: Ziemetshausen Mitglieds-Nr.: 28409 |
Sorry, aber wie **** muß man denn sein, einem wie auch immer genannten Amt telefonisch auch noch zu sagen, wie "es" den Bescheid doch bitte rechtswirksam zu formulieren hat?
Ich habe derartigen Unfug oft genug (4x) selbst erlebt. Und immer mit der gleichen Strategie "gewonnen": Niemals bezahlt, niemals telefoniert. nur 3x kam ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen habe ich jeweils Einspruch eingelegt (ohne Begründung!) nur 2x kam es daraufhin zur Verhandlung. und 2x wurde vom Richter das Verfahren wegen offensichtlicher Fehler der jeweiligen Behörde eingestellt! Mein (rein persönliches) Fazit: Wer als "Betroffener" den entsprechenden Behörden noch Tips gibt, wie sie am besten gegen ihn vorgehen können, ist schlicht und einfach selber schuld! Übrigens: In einer der Gerichtsverhandlungen sagte der Richter wörtlich: "Es wäre mir sehr angenehm, wenn ich weder Sie (ich) noch Sie (Polizeibeamter der PI Augsburg-Stadt) nochmal hier sehen müßte!" Also, ich hab mich bisher daran gehalten ... Griaßle! -------------------- Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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10.10.2009, 00:18
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19472 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Sorry, aber wie **** muß man denn sein, einem wie auch immer genannten Amt telefonisch auch noch zu sagen, wie "es" den Bescheid doch bitte rechtswirksam zu formulieren hat? Nicht jeder hat Lust, wegen 20 Euro (und weitaus höheren sozialen Kosten) den Aufwand einer Gerichtsverhandlung zu erdulden. Gleichzeitig ist man bereit, für den Fehler einzustehen, möchte aber auch angemessen behandelt werden. Ich kann die Vorgehensweise schon verstehen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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10.10.2009, 00:32
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 195 Beigetreten: 01.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50807 |
Die angegeben §§ kann ich nicht mit dem Vorgang in Verbing setzen, aber ich dachte mir, dass sich das erledigt hat. fehlen anhaltspunkte für die fortsetzung des verfahrens, wird es eingestellt. analoge anwendung des 170 stpo. das passt schon. Zitat Heute bekomme ich ein neuen Brief des Ordnungsamt, wg Überschreitung der HG außerhalb geschlossener Ortschaften. Gleiches Tatzeit, gleiche Stelle. Ist das rechtens? Mir geht's nicht um die 10€, aber irgendwann muss dass Ordnungsamt doch wissen, was es will. wie schon gesagt wurde, hätte schweigen mehr gebracht... aber m.e. kann die behörde dich nicht in derselben angelegenheit ein zweites mal belangen wollen, wenn sie das verfahren bereits eingestellt hat. das würde gegen den grundsatz ne bis in idem verstoßen, der nach m.a. auch im owi-recht gelten sollte. |
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10.10.2009, 02:09
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
Die 20€ find ich auch absolut OK. gegen die 25€ wäre ich auch in selber Weise vorgegangen.
lanzelot72, Verprügeln wäre mir noch zu wenig. SCNR und war nicht so gemeint -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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12.10.2009, 14:51
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 319 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 5438 |
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12.10.2009, 17:50
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 195 Beigetreten: 01.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50807 |
Ein nach § 170 eingestelltes Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden. ja aber hier wird das eingestellte verfahren ja nicht wieder aufgenommen (in dem fall würde wg. tempoverstoßes innerorts weiterermittelt), sondern ein neues verfahren eröffnet. da damit aber ein ein anderer tatbestand verfahrensgrundlage ist, kann ich meinen obigen einwand wohl trotzdem nicht aufrecht erhalten... wir sehen hier mal wieder, dass sich übereifer im rahmen der anhörung nicht auszahlt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.05.2024 - 11:06 |