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> Was darf die Polizei
Tom_
Beitrag 17.09.2008, 10:05
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo,
ich hätte mal eine rechtliche Frage.
Wenn die Polizei im Dienst ist, darf sie dann z.b. vor der Bäckerei im Halteverbot parken um sich Brötchen zu kaufen?
Das gängige Argument was ich dazu immer wieder höre ist, dass die Polizei dies darf, weil sie ja im Falle eines Einsatzes schnell wieder
am Fahrzeug sein muss. Aber letztendlich ist das Brötchen kaufen ja eine private Sache.
Oder wird hier nicht getrennt zwischen einem Einsatz und privaten Dingen, sobald die Polizei im Dienst ist?
Mich würde mal die Rechtsgrundlage dazu interessieren?

Danke

Viele Grüße
Tom
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ts1
Beitrag 17.09.2008, 10:12
Beitrag #2


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StVO §35 ist der reinen Theorie nach wohl etwas restriktiver als sich die cop.gif wünschen.
Doch die Praxis sieht ja so aus, daß nach pflichtgemäßem Ermessen (*) eine Verfolgung solch mutmaßlicher (**) federleichter Ordnungswidrigkeiten einem anderen cop.gif nicht einmal im Traum einfiele.
(* auch bekannt als Korpsgeist oder Krähenprinzip)
(** Ausreden gibt's genug. Z.B. ein anonymer Hinweis, daß der Bäcker in Wirklichkeit Osama bin Laden wäre, der scheinbar private Brötchenkauf nur als Vorwand für eine hochoffizielle verdeckte Ermittlung)


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MfG Thomas
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peter
Beitrag 17.09.2008, 10:22
Beitrag #3


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Wenn das Holen von Brötchen einen hoheitlichen Auftrag darstellt, dessen Erfüllung dringend geboten ist, dann wäre das wohl zulässig...
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.09.2008, 10:26
Beitrag #4





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Ironie an

Man könnte es ja als hohheitlichen Auftrag sehen, denn schließlich lässt es sich mit leerem Magen nicht so gut arbeiten.

Ironie aus

LG
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blue0711
Beitrag 17.09.2008, 10:28
Beitrag #5


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Siehs mal rein praktisch:
Entweder muss der Polizist sich vor Dienstbeginn sein Frühstück holen, was IMHO nach den Dienstzeiten nicht geht,
oder er kommt im dümmsten Fall zu spät zu einem Einsatz, weil er grad beim Bäcker in der Schlange steht und erst noch zu seinem Fahrzeug um drei Ecken rennen muss.
In der Praxis steht der Streifenwagen da auch nicht lange, da die Beamten idR auch nicht anstehen müssen, sondern sofort dran kommen.

In meiner Rettungsdienstzeit wurde das zumindest bei Polizisten wie Sanitätern so gehandhabt. Beschwert hat sich darüber nie jemand, im Gegenteil.


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durban
Beitrag 17.09.2008, 10:52
Beitrag #6


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Die Polizisten dürfen Ordnungswidrigkeiten begehen sind von den den Vorschriften der StVO befreit, soweit dies zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist, § 35 Abs. 1 StVO. In solch einem Fall handelt ein Polizist, der entgegen eines Haltverbots parkt, nicht ordnungswidrig.
Brötchenholen stellt im Allgemeinen keine hoheitliche Aufgabe dar.
Also handelt ein Polizist, der zum Brötchenholen im Haltverbot steht, ordnungswidirg.

mfG
Durban wavey.gif


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Luxfur
Beitrag 17.09.2008, 10:55
Beitrag #7


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Kleine Korrektur: Zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben wird u.a. die Polizei von der Verpflichtung sich an die StVO zu halten befreit. OWis können sie damit nicht mehr begehen - und das dürften sie auch nicht wink.gif.


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durban
Beitrag 17.09.2008, 11:16
Beitrag #8


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Ja, die Korrektur ist berechtigt.


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Tom_
Beitrag 17.09.2008, 11:24
Beitrag #9


Neuling


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erstmal danke für die antworten.

interessant. ich habe nämlich genau darüber deine diskussion im radarfalle forum, bei der ein polizist der ansicht ist, dass dies sehr wohl zulässig wäre.
naja, in der praxis wird mal da wohl auch kaum was machen können. im prinzip ist es ja nichts schlimmes. es wird nur dann komisch, wenn man
später von den gleichen polizisten ein knöllchen bekommt weil man selbst im halteverbot steht.
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durban
Beitrag 17.09.2008, 11:32
Beitrag #10


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Mir hat mal an enger Stelle eine Polizistin die Vorfahrt genommen.
Durchs Fenster kam dann ein lustiger Spruch, wir haben gelacht und sind weitergefahren.
War ja auch ganz nett.
Fraglich ist, ob es auch so nett gewesen wäre, wenn die Situation andersherum gewesen wäre whistling.gif

An sich hat solch Verhalten meiner Merinung nach etwas mit dem äußeren Ansehen und mit der Authenzität des PB zu tun, genau eben deshalb:
Zitat
es wird nur dann komisch, wenn man
später von den gleichen polizisten ein knöllchen bekommt weil man selbst im halteverbot steht
.

Ich muss aber gestehen, dass mir derartiges Verhalten bis jetzt nur sehr selten untergekommen ist.


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Tom_
Beitrag 17.09.2008, 11:35
Beitrag #11


Neuling


Gruppe: Neuling
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Zitat
An sich hat solch Verhalten meiner Merinung nach etwas mit dem äußeren Ansehen und mit der Authenzität des PB zu tun, genau eben deshalb


genau das ist nämlich der punkt. es müssen IMO ja nichtmal die gleichen polizisten sein die mir später den strafzettel verpassen. auch so finde
ich dass es hier um die glaubwürdigkeit geht.
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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2008, 12:04
Beitrag #12


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Orientiert Euch nicht an den Fehlern und echauffiert Euch nicht immer nur über die Defizite der Anderen. "Wer im Auge des anderen ein Sandkorn entdeckt, übersieht den eigenen Balken bei sich", heißt es bereits in der Bibel. Fehler werden gemacht, nicht nur bei der Polizei. Ein souveräner Verkehrsteilnehmer regt sich über solche Nebenkriegsschauplätze erst gar nicht auf.
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Luxfur
Beitrag 17.09.2008, 13:58
Beitrag #13


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Ich glaube es waren "Splitter" und "Balken" whistling.gif.

Zwar kann ich nachvollziehen, dass es einen wurmt wenn die Polizei etwas tut was man selber nicht darf, sie im Grunde auch nicht darf, und sie damit Vorteile erfährt die im Grunde keinen Bezug zum gerade ausgeführten Dienst haben.
Auf der anderen Seite: Wenn ich mich in deren Lage versetze relativiert sich das Bild. Denke ich z.B. an die Jungs von RD und FW die regelmäßig hier die Busspur dicht machen wenn sie vor dem Dönerladen direkt gegenüber stehen könnte ich mich aufregen. Ich kann aber auch darüber nachdenken wie ätzend es ist vom Einsatz zu kommen, dann noch länger als nötig zu warten und im worst case dann ausrücken zu müssen ehe das Essen überhaupt auf der Wache ausgepackt wurde.

Von daher bin ich bereit den Leuten die einen Dienst an der Allgemeinheit tut im gewissen Maße auch entgegen zu kommen, und sei es nur dadurch dass ich mich über so etwas eben nicht aufrege - oder sie gar noch mit meiner Ansicht davon behellige.


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blue0711
Beitrag 17.09.2008, 14:01
Beitrag #14


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Malermeister
Beitrag 17.09.2008, 14:08
Beitrag #15


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Zitat (Luxfur @ 17.09.2008, 14:58) *
Ich glaube es waren "Splitter" und "Balken" whistling.gif .
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THOR
Beitrag 17.09.2008, 14:20
Beitrag #16


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Ich verstehe beide Seiten. Mich würde ein Knöllchen von der police.gif auch ärgern wenn ich sie vorher / nachher mit der selben OWi sehe. Andererseits kann ich die Argumentation von Luxfur (bis auf den Dönerladen!) gut nachvollziehen.

Kompromissvorschlag: Ihr police.gif macht auf cop.gif bei mir und schreibt nicht auf und ich ärgere mich nicht mehr wenn ich Euch sehe. Kennzeichen gerne per PN zum Aushang im Polizeirevier meiner Zuständigkeiten. rofl1.gif


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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blue0711
Beitrag 17.09.2008, 14:23
Beitrag #17


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Also bei uns machen die das schon so smile.gif Knöllchen gibts eigentlich erst, wenn mans übertreibt.


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.09.2008, 14:38
Beitrag #18





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Und bei uns verteilt die Polizei beim ruhenden Verkehr gar keine Knöllchen mehr, weil - so die Aussage der noch grünen Männchen - dies in das Aufgabengebiet des Stadtsheriffs fallen würde.

Die Polizei schreitet nur noch ein wenn dadurch der fahrende Verkehr behindert oder gar gefährdet werden würde.

LG
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Cookiedeluxe
Beitrag 17.09.2008, 15:24
Beitrag #19


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Ich gestehe, dass wir das manchmal auch machen. Wir fahren hin und wieder schonmal in eine Fußgängerzone rein, um eben schnell was zu essen zu holen. Streng nach den Buchstaben des Gesetzes ist es natürlich nicht erlaubt, aber manchmal ist es wirklich so, dass man sonst einfach nichts zu essen bekommt, wenn man sich nicht eben irgendwo was rausholt und dann schnell runterschlingt. Wenn man dann noch irgendwo ausserhalb parken müsste (was mit einem grossen Löschfahrzeug oft nicht wirklich machbar ist), dann könnte man sich die ganze Aktion gleich von vornherein schenken.

Wie gesagt, dass es eigentlich nicht erlaubt ist, wissen wir natürlich ganz genau. Deshalb heisst es dann bei uns immer "wir müssten mal wieder Präsenz zeigen", bevor es in eine Fußgängerzone geht. wink.gif Ehrlich gesagt hätte ich es auch lieber, wenn man sich schön in Ruhe hinsetzen könnte um sein Essen in aller Ruhe zu geniessen, aber das ist bei uns halt nicht immer möglich. Bei POL und RD ist das nicht anders, und deswegen werden solche Sachen auch untereinander nicht geahndet. Jetzt könnte man natürlich das böse Wort "Korpsgeist" in den Raum schmeissen, aber es ist viel eher eine Sache der praktischen Machbarkeit als alles andere.


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