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> Zulassungsproblem Trailer aus Holland
wolle.d
Beitrag 15.09.2008, 14:05
Beitrag #1


Neuling


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Hallo.
Ich habe mich gerade registriert, in der Hoffnung von Euch Hilfe zu bekommen, die mir Behörden anscheinend nicht geben können.

Gestern in Holland ein Segelboot mit ungebremsten Trailer (500 Kg ZGG Bj. 07) gekauft.
Lt. Auskunft des Vorbesitzers und auch des Händlers sind Trailer bis 750Kg ZGG nicht kennzeichengebunden und brauchen in Holland auch nicht wie bei uns zu einer regelmäßigen Tüv-Untersuchung. Daher auch keine Zulassungsbescheinigungen und Fahrgestellnummern.

Hersteller (Fa Roan), Typenschild Achse und Zugkupplung sowie ein Kaufvertrag sind vorhanden.

Tüv sagt: Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Straßenverkehrsamtes keine Vollabnahme.
Straßenverkehrsamt sagt: Ohne Fahrgestellnummer keine Bescheinigung.

Was nun? Bin von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter weitergereicht worden, ohne Ergebnis.

Außerdem hat man mir gesagt, dass bei einer Vollabnahme eine Nebelschlussleuchte Vorschrift sei.

Anscheinend hat sich die EU mehr um die Vorschriften gekümmert wie krumm eine Banane sein muss, als o.g. Ungereimtheiten zu reglementieren.

Hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
wolle
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Peter Lustig
Beitrag 15.09.2008, 14:48
Beitrag #2


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Auch auf dem Typenschild befindet sich keine Fahrgestellnummer oder Nummer, die man als solche deuten kann? Hast Du schon einmal versucht, mit dem Hersteller in Kontakt zu treten? Die Firma verkauft ihre Anhänger doch sicherlich nicht nur in den NL?

Zur Frage der Notwendigkeit einer Nebelschlussleuchte siehe § 53 d Absatz. 2 StVZO: "Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein."
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wolle.d
Beitrag 15.09.2008, 16:45
Beitrag #3


Neuling


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Zitat (Peter Lustig @ 15.09.2008, 16:48) *
Auch auf dem Typenschild befindet sich keine Fahrgestellnummer oder Nummer, die man als solche deuten kann? Hast Du schon einmal versucht, mit dem Hersteller in Kontakt zu treten? Die Firma verkauft ihre Anhänger doch sicherlich nicht nur in den NL?

Zur Frage der Notwendigkeit einer Nebelschlussleuchte siehe § 53 d Absatz. 2 StVZO: "Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein."


Danke für die Antwort.
Das mit der Nebelschlußleuchte wäre dann geklärt.

Der Trailer hat ein Typenschild auf der Achse von der Herstellerfirma der Achse
Der Zugkopf hat ebenfalls eingestanzte Angaben der Herstellerfirma. Übrigens beides Firmen aus Deutschland.
Auf der Zugachse ist ein Aufkleber der Fa. Roan-Boottrailers.
Habe mit Roan-Watersports (NL) telefoniert und man sagte mir, dass in Holland Fahrgestellnummer bzw Typenschild für Trailer nicht erforderlich sind. Glaube auch kaum, dass die mir nachträglich eine FGNr. einschlagen, wenn ich die 280km zurück nach Holland fahre.

Lt. Auskunft Dekra darf das auch nur der Tüv. Dekra selber nicht. Komisch, die haben doch auch Prüfingenieure.

Morgen laüft mein 5 Tage Kurzkennzeichen ab und wenn bis dahin immer noch nichts geklärt ist, darf ich dann für 1km Fahrt zum Tüv mir dann nochmal ein KzKz besorgen. Nochmal 3 Stunden Wartefrust beim StrVA. Oder Boot runter und Trailer in Holland inserieren. Hoffentlich dürfen die dann mit einem holländischen Kurzkennzeichen den Trailer in Deutschland abholen. Lt. Auskunft der Versicherung hätte ich nämlich nach deutschem Recht für beide Länder ein Kurzkennzeichen benötigt.

Es lebe die EU!

Noch ne Frage: Muss der Hänger auch Aufnahmevorrichtungen für die Wegrollkeile (mir fällt nicht ein, wie die Dinger richtig heißen) haben und ggf. was sonst noch für Kleinigkeiten.


Gruß wolle
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wolle.d
Beitrag 15.09.2008, 17:17
Beitrag #4


Neuling


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Noch eine Überlegung, falls ich den Trailer in Deutschland aufgrund der fehlenden FGNr. nicht zugelassen bekomme.

Alte Zugdeichsel mit Nummer vom Schrott. Acht Schrauben lösen und gegen die vorhandene ZD austauschen. Dann zum StrVA Unbedenklichkeitsbescheinigung holen (in der Hoffnung, daß der geschrottete Trailer nicht geklaut war) dann zum Tüv zur Vollabnahme. Anschl. FGNr. in die neue ZD einschlagen und wieder umbauen.
Eine Stunde Arbeit. Tüv und StrvA haben ihr Nümmerken und gut isses.

Oder sollte da ein Denkfehler meinerseits vorliegen?

Gruß wolle
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Kai R.
Beitrag 15.09.2008, 17:21
Beitrag #5


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Zitat (wolle.d @ 15.09.2008, 18:17) *
Oder sollte da ein Denkfehler meinerseits vorliegen?

nein.

Einen ungebremsten Bootstrailer kannst Du notfalls auch als Eigenbau per Einzelabnahme zugelassen bekommen. Brauchst halt eine Bescheinigung über die Achse und die Deichsel und einen Tüv-INg. der mitdenkt. Da dies aber in den Bereich der hoheitlichen Aufgaben fällt, musst Du im Westen zum TÜV, im Osten zur Dekra.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Taizee
Beitrag 15.09.2008, 17:41
Beitrag #6


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Wenn du eine Herstellerbescheinigung bekommst dass Anh. welche für die Niederlande gebaut wurden keine FIN eingeschlagen haben bekommen (bin mir jetzt nicht sicher ob dies ein korrekter Satz ist wink.gif ) dann wird dir die Zula-Beh. auch ohne weiteres eine Einschlaggenehmigung erteilen, sofern der Eigentumsnachweis erfolgt ist. Dann wird bei Tüv/Dekra eine neue FIN begrentzt mit TP?? eingeschlagen und einer 21-er steht nichts mehr im Wege!

Finde es aber recht ungewöhnlich das ein deutscher Hersteller auf den FIN Eischlag verzichtet nur weil das Produkt ins Ausland geht. Wäre ähnlich wenn phillips einen Fernseher produziert ohne Seriennummer nur weil der für Afrika etc gebaut wird! Wenn sie nicht gebraucht wird gut aber zum nachvollziehen wohin das Produkt gegangen ist allemal wertvoll!
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Peter Lustig
Beitrag 15.09.2008, 20:28
Beitrag #7


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Zitat
Alte Zugdeichsel mit Nummer vom Schrott. Acht Schrauben lösen und gegen die vorhandene ZD austauschen.

Vorsicht, da hier eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) bzw. Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB) im Raum steht. Typenschild und zugehöriges Fahrzeug bilden eine zusammengesetzte Urkunde bzw. technische Einheit. Ob dabei der eine oder der andere Straftatbestand zutrifft, müsste noch näher geklärt werden. think.gif
Zitat
Hoffentlich dürfen die dann mit einem holländischen Kurzkennzeichen den Trailer in Deutschland abholen.

Dürfen sie nicht, da dies eine unzulässige Fernzulassung wäre.

Eine Ausfuhr des Hängers aus D in die NL ist auf eigener Achse nur mit deutschen roten Kennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen oder mit Ausfuhrkennzeichen zulässig. Die Verwendung von NL-Überführungskennzeichen ist verboten.
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Kami
Beitrag 15.09.2008, 20:32
Beitrag #8


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Zitat (Taizee @ 15.09.2008, 19:41) *
Finde es aber recht ungewöhnlich das ein deutscher Hersteller auf den FIN Eischlag verzichtet nur weil das Produkt ins Ausland geht.


Scheints sind nur die komponenten von nem deutschen Hersteller, der Zusammenbau (=Hersteller) ist holländischer Natur.

Gruss

Kami


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Mautpreller
Beitrag 16.09.2008, 06:10
Beitrag #9


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In der Gegend rechts vorne am Rahmen des Hängers sollte eine Serien-Nummer/Fgst-Nr. eingeschlagen sein.
An Hängern befinden sich oft 3 unterschiedliche Nummern: An der Deichsel, an der Achse und am Rahmen, da häufig diese Komponenten von verschiedenen Herstellern stammen.

Wg. der Kosten redet man am besten mit dem Versicherungsbüro, von welchem man die KKZ-Doppelkarte bzw. Entsprechung erhalten hat. Wird der Hänger später bei dieser Gesellschaft mit schwarzem Kennzeichenschild weiterversichert, geht die Periode der Kurzzeitversicherung üblicherweise in der "schwarzen" Versicherung auf und wird nicht extra berechnet, lediglich die Gebühren der ZulStelle (ca. 10 €) und die Kosten des Schildermalers [ca. 7,50 € für ein Nummernschild) fallen bei neuerlichem KKZ ein weiteres mal an, andernfalls wird die Sache sehr, sehr teuer...

Übrigens muß die Periode des zweiten KKZ für gewöhnlich nicht unmittelbar an die des ersten anschließen, halt mit der Versicherung reden, daß man noch irgendwelche Arbeiten am Hänger zu erledigen hat, dann kriegt man auch mal 14 Tage Spielraum, bei unserem Allianzbüro war das jedenfalls so in einer Hänger-Sache.

Viel Glück und gute Fahrt!

MP
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Musher
Beitrag 16.09.2008, 18:08
Beitrag #10


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Hallo,
wenn wirklich nirgends ein Typenschild oder eine Fahrgestellnummer vorhanden ist, wäre aus meiner Sicht die Zulassung als Eigenbau die schnellste und günstigste Lösung. Dies geht schnell und problemlos, wenn alles gut vorbereitet ist: Nebelschlussleuchte ist in D schon seit über 10 Jahren bei Neuzulassungen ein Muss, also nachrüsten zwingend.(eine reicht) In der Regel brauchst du wohl ein neues Kabel, da dir hinten der 7. Pol fehlt. Du brauchst Seitenreflektoren gelb, bei Längen über 6m Seitenmarkierungsleuchten. Deren Anzahl und Abstände sind von der Länge abhängig.
Zugrohr, Kugelkupplung und Achse brauchen Prüfzeichen. Unterlegkeile mit Halterung brauchst du ab 750kg Zgg, würd ich bei einem ungebremsten trotzdem montieren.
Stützlast grösser 50kg: Stützrad an der Deichsel notwendig. (Nicht an dem Zugrohr anschweissen!) Wenn du die max. Achslast bei 100km/h ausnutzen willst, prüfen, ob die Tragfähigkeit der Reifen passt, sonst vorher andere drauf.
Blankotypenschild besorgen, beim TÜV vorher eine Fahrgestellnummer abholen, diese vorn rechts und auf dem Typenschild einschlagen. Dann mit dem Trailer zum TÜV, Einzelabnahme, und alles ist fast schon erledigt.

Einziges Problem könnte sein, wenn der Hänger eine Konstruktion aus lauter gepressten und gestanzten Blechprofilen ist: dann nimmt dir niemand einen Eigenbau ab.
Viel Glück.
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BlasterMaster
Beitrag 30.09.2008, 19:56
Beitrag #11


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Zitat (Taizee @ 15.09.2008, 19:41) *
....... dann wird dir die Zula-Beh. auch ohne weiteres eine Einschlaggenehmigung erteilen....


Einschlaggenehmigung???
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Taizee
Beitrag 01.10.2008, 07:51
Beitrag #12


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mit dieser geht man dann zur Dekra die schlägt dann eine komplett neue FIN ein und begrenzt diese vorn und hinten mit TP?? (?? --> ist die jeweilige Nummer der Prüfstelle)
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