Benzinscooter fahren |
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Benzinscooter fahren |
14.09.2008, 18:30
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 14.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44295 |
ich bin habe interesse mir einen Benzinscooter mit 49ccm zu kaufen. So ein Scooter ist nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Was würde mich als 16 jähriger erwarten, wenn mich die Polizei damit erwischt? Ich habe keinen Führerschein. Gruß, Dennis |
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14.09.2008, 18:47
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
So ein Scooter ist nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Warum ist er nicht "erlaubt"? Keine Betriebserlaubnis oder wie? Um welches Fahrzeug geht es? Es würde auf jeden Fall ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat nach § 21 StVG) vorliegen; wenn das Fahrzeug nicht versichert sein sollte, dann auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (ebenfalls Straftat). Sollte das Vehikel keine Betriebserlaubnis besitzen, dann kommt tateinheitlich noch eine Ordnungswidrigkeit hinzu. Alles in allem kann ein jugendlicher Ersttäter damit rechnen, Sozialstunden aufgebrummt zu bekommen, wenn er sich erwischen lässt. Mit Glück und einem gnädigen Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaften handhaben das unterschiedlich. Hast du dir bisher im Straßenverkehr oder anderweitig (strafrechtlich) schon mal etwas zu Schulden kommen lassen? Beantworte dir aber auch die Frage, ob du unter dem Strich nicht besser fährst, wenn du einen Führerschein für den Scooter erwirbst. Kostet zwar etwas Geld, aber du brauchst weder mit der Angst vor Kontrollen zu leben noch mit der Angst davor, dass du im Fall eines verschuldeten Unfalls so tief in die Tasche greifen musst, dass es dich schon mit jungen Jahren in den Ruin treiben kann. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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14.09.2008, 19:36
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 14.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44295 |
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14.09.2008, 19:45
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1052 Beigetreten: 02.08.2007 Mitglieds-Nr.: 34897 |
Und bist du jetzt deshalb zu der Auffassung gekommen es wäre dafür höchste Zeit?
Das Ding würde ja auch noch ohne Versicherung betrieben, hierzu was interessantes, lesen und verstehen, dann weiterreden: Haftung -------------------- |
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14.09.2008, 19:50
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Ist das ein Motorradhändler oder eine 6-Hotline?
Zitat Tel. 09001 - 000 707 46 (99 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend) Sowas macht mich immer mißtrauisch. Aber wenigstens steht er im Telefonbuch. -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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14.09.2008, 20:09
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 02.07.2008 Mitglieds-Nr.: 42938 |
hmm frag doch einfach mal bei einer versicherung nach ob die sowas versichern, weil es gibt ja auch diese elektro roller die kann man ja auch als moped versichern. vllt geht das ja auch
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14.09.2008, 20:27
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Auf dieser Seite wird wenigstens ehrlicherweise darauf hingewiesen, dass der G-Scooter keine Straßenzulassung hat. Auch wenn es sich dabei um eine Seite aus der Schweiz handelt, dürfte die rechtliche Situation bei uns in Deutschland kaum anders liegen.
Erstaunlich ist dabei auch ein Preisvergleich. 749 SFR, die in der Schweiz verlangt werden, sind umgerechnet immerhin rund 465 €. Ich tippe einmal, dass der gute Händler die 10 Scooter in seinem Laden liegen hat, nicht verkauft bekommt und nun über ebay ein paar Dumme sucht, die ihm bei seiner Schadensbegrenzung helfen. Mein Tipp daher: Finger weg! |
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14.09.2008, 20:44
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich denke mal, dass das Ding keine Betriebserlaubnis hat.
Zum Führen benötigt man dafür dann die Klasse B. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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14.09.2008, 21:07
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zu einem Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat!) kämen bei Nichtvorhandensein einer Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung ggf. noch ein Fahren ohne Betriebserlaubnis (Ordnungswidrigkeit) sowie ein Versicherungs- und ein Steuerverstoß (weitere Straftaten!) hinzu. Willst Du damit Deine Karriere als Kraftfahrer beginnen?
Daher nochmals mein Rat: Besser Finger weg! |
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15.09.2008, 00:22
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 29.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34698 |
Also so eine Art "Go-Ped"! [1] Bin ich auch schon gefahren, auf großen Werksgeländen udgl., sogar auf Landwirtschaftswegen in D, allerdings mit echtem, gültigem Mopedkennzeichen. Im Ausland, bspw. Spanien und Frankreich, Belgien, soll nach amtlich unbestätigten Berichten das Fahren damit auf Radwegen von der Polizei toleriert werden, ich hab' damit allerdings nie einen Polizisten angetroffen. Einen schwierigen Rechtsfall mit Beschlagnahme des Gerätes in HH hatten wir in diesem Forum, soll allerdings ein Troll gewesen sein... Also vll. einmal den einen oder anderen echten Polizeibeamten anhalten und ganz einfach mal nach dessen Meinung fragen, fragen kostet nichts und bleibt idR straffrei.
Wird Zeit, daß man die Spielzeuge für Volljährige typengenehmigt, denn besonders gefährlich ist das Fahren damit nicht, man muß schon recht blöd und ungeschickt sein, damit auf die Fresse zu fliegen. Der fast überall erlaubte Rollerskater ist gewiß gefährlicher und verlangt mehr Geschick. Vll. da, wo ein Radweg vorhanden ist, die Benutzung desselben mit max. 30 km/h vorschreiben, Helmpflicht halte ich auch für entbehrlich, sagen wir mal: mindestens im Grünen. Lustig: beim scharfen Abbremsen aus höheren Geschwindigkeiten muß man sich wg. des verhältnismäßig hohen Schwerpunktes ein bisserl nach hinten lehnen um nicht einen Purzelbaum zu schlagen Das ist ganz ähnlich wie beim echten Mopped: wer sich in der Kurve nach Außen lehnt, statt nach Innen, fliegt voll auf die Schnauze! Aber Peter hat schon recht: ein 15-jähriger ohne FE sollte damit NUR auf Privatgelände herumkurven, das gilt aber für sämtliche Kfz über 6 km/h! Oder wer auf dem Lande wohnt, nur auf ruhigen Wirtschaftswegen auf denen kein dichter Fuhrwerksverkehr herrscht und keine pol. Verkehrskontrollen zu erwarten sind, dort wäre das Spielen damit meiner Ansicht nach tolerabel. Auf dem öffentl. Weg dahin darf man das Gerät mit Motor-Aus neben der Straße vermutlich als gewöhnlichen Tretroller fahren, sofern technisch möglich, das gilt dann wahrscheinlich als erlaubtes Schieben. Hals und Beinbruch! MP [1] Echte Go-Peds haben Reibrollen-Antrieb aufs HR und kosteten früher bis ca. 1000 € |
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15.09.2008, 04:48
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Vergiss das mal ganz schnell wieder. Die Teile haben keine BE und lassen sich auch nicht versichern. Als 16jähriger hast Du auch keine entsprechende FE um das Teil öffentlich zu fahren.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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15.09.2008, 05:52
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 14.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44295 |
Alles klar.. ich lass es sein und warte auf meinen Autoführerschein
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15.09.2008, 06:03
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Warum kein 45er (50er) Roller? den kannst Du mit der relativ günstigen Klasse M legal fahren.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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15.09.2008, 06:10
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Vermutlich weil dadurch ein Folgekauf notwendig würde (KKR), der wiederum ein noch größeres Loch ins Portmonee risse...
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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15.09.2008, 06:13
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Das ist wohl wahr...
Umsonst ist nur Radeln und Wandern - und das kostet auch noch Profil -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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15.09.2008, 06:25
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 14.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44295 |
Werde im Dezember 17 .. da lohnt es sich nicht mehr nen Rollerführerschein zu machen. Ja, da bleibt mir nur noch das Fahrrad
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15.09.2008, 06:30
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Beim BF17 ist die Klasse M beinhaltet. Eine Begleitung ist nur für Fahrzeuge der Kl. B erforderlich. Roller kannst Du damit auch allein fahren. Zudem vergeht die Probezeit...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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15.09.2008, 11:34
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Also so eine Art "Go-Ped"! Ne, worüber wir hier sprechen, hat mit Gopeds nichts zu tun
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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15.09.2008, 19:26
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Das Ding hat:
- kein Licht - keine Reflektoren - keinen Tacho - keinen Platz fürs Nummernschild aber Motor dran und vmax > 6 km/h. Also soooo schwer finde ich das gar nicht, zu erkennen, dass das Teil in D keine Zulassung hat. [...] Im Ausland, bspw. Spanien und Frankreich, Belgien, soll nach amtlich unbestätigten Berichten das Fahren damit auf Radwegen von der Polizei toleriert werden, ich hab' damit allerdings nie einen Polizisten angetroffen. [...] Auf Radwegen geduldet? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass Radwege zur Erhöhung der Sicherheit beim Radfahren gedacht wären. War wohl auch nur'n Gerücht -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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15.09.2008, 21:38
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
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16.09.2008, 11:15
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Wann hast du das letzte Mal einen Radfahrer auf einem Radweg gesehen? [OT] Gerade eben! Und in wilden Schlangenlinien unterwegs Radweg rauf -- Radweg runter -- Radweg rauf -- Radweg runter. Ist wie Digitaltechnik: zugeparkt - nicht zugeparkt - zugeparkt - ... Und der Radfahrer war ich selber [/OT] -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.05.2024 - 21:51 |