... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Benzinscooter fahren
Dennis-T
Beitrag 14.09.2008, 18:30
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich bin habe interesse mir einen Benzinscooter mit 49ccm zu kaufen. So ein Scooter ist nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Was würde mich als 16 jähriger erwarten, wenn mich die Polizei damit erwischt? Ich habe keinen Führerschein.

Gruß,
Dennis wavey.gif
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steveluke
Beitrag 14.09.2008, 18:47
Beitrag #2


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Zitat (Dennis-T @ 14.09.2008, 19:30) *
So ein Scooter ist nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt.


Warum ist er nicht "erlaubt"? Keine Betriebserlaubnis oder wie? Um welches Fahrzeug geht es?

Es würde auf jeden Fall ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat nach § 21 StVG) vorliegen; wenn das Fahrzeug nicht versichert sein sollte, dann auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (ebenfalls Straftat).
Sollte das Vehikel keine Betriebserlaubnis besitzen, dann kommt tateinheitlich noch eine Ordnungswidrigkeit hinzu.

Alles in allem kann ein jugendlicher Ersttäter damit rechnen, Sozialstunden aufgebrummt zu bekommen, wenn er sich erwischen lässt.
Mit Glück und einem gnädigen Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden.
Die Staatsanwaltschaften handhaben das unterschiedlich.

Hast du dir bisher im Straßenverkehr oder anderweitig (strafrechtlich) schon mal etwas zu Schulden kommen lassen?

Beantworte dir aber auch die Frage, ob du unter dem Strich nicht besser fährst, wenn du einen Führerschein für den Scooter erwirbst.
Kostet zwar etwas Geld, aber du brauchst weder mit der Angst vor Kontrollen zu leben noch mit der Angst davor, dass du im Fall eines verschuldeten Unfalls so tief in die Tasche greifen musst, dass es dich schon mit jungen Jahren in den Ruin treiben kann.


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Dennis-T
Beitrag 14.09.2008, 19:36
Beitrag #3


Neuling


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Ich rede hier von solch einem "Fahrzeug":

Ebay-Link

Ich bin noch nie strafrechtlich aufgefallen wink.gif
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Kempowski
Beitrag 14.09.2008, 19:45
Beitrag #4


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Und bist du jetzt deshalb zu der Auffassung gekommen es wäre dafür höchste Zeit?

Das Ding würde ja auch noch ohne Versicherung betrieben, hierzu was interessantes, lesen und verstehen, dann weiterreden: Haftung


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Klickediklack

Ich werds Dir lohnen im späteren Leben, einstweilen besten Dank!
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THOR
Beitrag 14.09.2008, 19:50
Beitrag #5


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Ist das ein Motorradhändler oder eine 6-Hotline?
Zitat
Tel. 09001 - 000 707 46 (99 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)

Sowas macht mich immer mißtrauisch. Aber wenigstens steht er im Telefonbuch.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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CarlYtong
Beitrag 14.09.2008, 20:09
Beitrag #6


Neuling


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hmm frag doch einfach mal bei einer versicherung nach ob die sowas versichern, weil es gibt ja auch diese elektro roller die kann man ja auch als moped versichern. vllt geht das ja auch
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Peter Lustig
Beitrag 14.09.2008, 20:27
Beitrag #7


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Auf dieser Seite wird wenigstens ehrlicherweise darauf hingewiesen, dass der G-Scooter keine Straßenzulassung hat. Auch wenn es sich dabei um eine Seite aus der Schweiz handelt, dürfte die rechtliche Situation bei uns in Deutschland kaum anders liegen.

Erstaunlich ist dabei auch ein Preisvergleich. 749 SFR, die in der Schweiz verlangt werden, sind umgerechnet immerhin rund 465 €. Ich tippe einmal, dass der gute Händler die 10 Scooter in seinem Laden liegen hat, nicht verkauft bekommt und nun über ebay ein paar Dumme sucht, die ihm bei seiner Schadensbegrenzung helfen. Mein Tipp daher: Finger weg!
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Mr.T
Beitrag 14.09.2008, 20:44
Beitrag #8


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Zitat (Dennis-T @ 14.09.2008, 20:36) *
Ich rede hier von solch einem "Fahrzeug":

Ebay-Link
Ich denke mal, dass das Ding keine Betriebserlaubnis hat.
Zum Führen benötigt man dafür dann die Klasse B.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter Lustig
Beitrag 14.09.2008, 21:07
Beitrag #9


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Zu einem Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat!) kämen bei Nichtvorhandensein einer Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung ggf. noch ein Fahren ohne Betriebserlaubnis (Ordnungswidrigkeit) sowie ein Versicherungs- und ein Steuerverstoß (weitere Straftaten!) hinzu. Willst Du damit Deine Karriere als Kraftfahrer beginnen?

Daher nochmals mein Rat: Besser Finger weg!
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Mautpreller
Beitrag 15.09.2008, 00:22
Beitrag #10


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Also so eine Art "Go-Ped"! [1] Bin ich auch schon gefahren, auf großen Werksgeländen udgl., sogar auf Landwirtschaftswegen in D, allerdings mit echtem, gültigem Mopedkennzeichen. Im Ausland, bspw. Spanien und Frankreich, Belgien, soll nach amtlich unbestätigten Berichten das Fahren damit auf Radwegen von der Polizei toleriert werden, ich hab' damit allerdings nie einen Polizisten angetroffen. Einen schwierigen Rechtsfall mit Beschlagnahme des Gerätes in HH hatten wir in diesem Forum, soll allerdings ein Troll gewesen sein... Also vll. einmal den einen oder anderen echten Polizeibeamten anhalten und ganz einfach mal nach dessen Meinung fragen, fragen kostet nichts und bleibt idR straffrei.

Wird Zeit, daß man die Spielzeuge für Volljährige typengenehmigt, denn besonders gefährlich ist das Fahren damit nicht, man muß schon recht blöd und ungeschickt sein, damit auf die Fresse zu fliegen. Der fast überall erlaubte Rollerskater ist gewiß gefährlicher und verlangt mehr Geschick. Vll. da, wo ein Radweg vorhanden ist, die Benutzung desselben mit max. 30 km/h vorschreiben, Helmpflicht halte ich auch für entbehrlich, sagen wir mal: mindestens im Grünen. Lustig: beim scharfen Abbremsen aus höheren Geschwindigkeiten muß man sich wg. des verhältnismäßig hohen Schwerpunktes ein bisserl nach hinten lehnen um nicht einen Purzelbaum zu schlagen smile.gif Das ist ganz ähnlich wie beim echten Mopped: wer sich in der Kurve nach Außen lehnt, statt nach Innen, fliegt voll auf die Schnauze! laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Aber Peter hat schon recht: ein 15-jähriger ohne FE sollte damit NUR auf Privatgelände herumkurven, das gilt aber für sämtliche Kfz über 6 km/h! Oder wer auf dem Lande wohnt, nur auf ruhigen Wirtschaftswegen auf denen kein dichter Fuhrwerksverkehr herrscht und keine pol. Verkehrskontrollen zu erwarten sind, dort wäre das Spielen damit meiner Ansicht nach tolerabel. Auf dem öffentl. Weg dahin darf man das Gerät mit Motor-Aus neben der Straße vermutlich als gewöhnlichen Tretroller fahren, sofern technisch möglich, das gilt dann wahrscheinlich als erlaubtes Schieben.


Hals und Beinbruch!
MP


[1] Echte Go-Peds haben Reibrollen-Antrieb aufs HR und kosteten früher bis ca. 1000 €
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JTH
Beitrag 15.09.2008, 04:48
Beitrag #11


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Vergiss das mal ganz schnell wieder. Die Teile haben keine BE und lassen sich auch nicht versichern. Als 16jähriger hast Du auch keine entsprechende FE um das Teil öffentlich zu fahren.


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Dennis-T
Beitrag 15.09.2008, 05:52
Beitrag #12


Neuling


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Alles klar.. ich lass es sein und warte auf meinen Autoführerschein wink.gif
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JTH
Beitrag 15.09.2008, 06:03
Beitrag #13


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Warum kein 45er (50er) Roller? den kannst Du mit der relativ günstigen Klasse M legal fahren.


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steveluke
Beitrag 15.09.2008, 06:10
Beitrag #14


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Vermutlich weil dadurch ein Folgekauf notwendig würde (KKR), der wiederum ein noch größeres Loch ins Portmonee risse... unsure.gif


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JTH
Beitrag 15.09.2008, 06:13
Beitrag #15


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Das ist wohl wahr...

Umsonst ist nur Radeln und Wandern - und das kostet auch noch Profil crybaby.gif


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Dennis-T
Beitrag 15.09.2008, 06:25
Beitrag #16


Neuling


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Werde im Dezember 17 .. da lohnt es sich nicht mehr nen Rollerführerschein zu machen. Ja, da bleibt mir nur noch das Fahrrad tongue.gif
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JTH
Beitrag 15.09.2008, 06:30
Beitrag #17


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Beim BF17 ist die Klasse M beinhaltet. Eine Begleitung ist nur für Fahrzeuge der Kl. B erforderlich. Roller kannst Du damit auch allein fahren. Zudem vergeht die Probezeit...


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Mr.T
Beitrag 15.09.2008, 11:34
Beitrag #18


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Zitat (Mautpreller @ 15.09.2008, 01:22) *
Also so eine Art "Go-Ped"!
Ne, worüber wir hier sprechen, hat mit Gopeds nichts zu tun


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Dlarah
Beitrag 15.09.2008, 19:26
Beitrag #19


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Das Ding hat:
- kein Licht
- keine Reflektoren
- keinen Tacho
- keinen Platz fürs Nummernschild

aber Motor dran und vmax > 6 km/h.

Also soooo schwer finde ich das gar nicht, zu erkennen, dass das Teil in D keine Zulassung hat.


Zitat (Mautpreller @ 15.09.2008, 01:22) *
[...]
Im Ausland, bspw. Spanien und Frankreich, Belgien, soll nach amtlich unbestätigten Berichten das Fahren damit auf Radwegen von der Polizei toleriert werden, ich hab' damit allerdings nie einen Polizisten angetroffen. [...]

Auf Radwegen geduldet? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass Radwege zur Erhöhung der Sicherheit beim Radfahren gedacht wären. War wohl auch nur'n Gerücht thread.gif


--------------------
Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Jack Daniels
Beitrag 15.09.2008, 21:38
Beitrag #20


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Zitat (Dlarah @ 15.09.2008, 20:26) *
Auf Radwegen geduldet? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass Radwege zur Erhöhung der Sicherheit beim Radfahren gedacht wären. War wohl auch nur'n Gerücht thread.gif


think.gif Wann hast du das letzte Mal einen Radfahrer auf einem Radweg gesehen? laugh2.gif
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Dlarah
Beitrag 16.09.2008, 11:15
Beitrag #21


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Zitat (Jack Daniels @ 15.09.2008, 22:38) *
Wann hast du das letzte Mal einen Radfahrer auf einem Radweg gesehen? laugh2.gif


[OT]
Gerade eben! Und in wilden Schlangenlinien unterwegs scarey.gif





Radweg rauf -- Radweg runter -- Radweg rauf -- Radweg runter.
Ist wie Digitaltechnik: zugeparkt - nicht zugeparkt - zugeparkt - ...

Und der Radfahrer war ich selber wavey.gif
[/OT]


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