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> Oldtimer Motorrad wurde Kuchenblech verpasst
bembo
Beitrag 13.09.2008, 20:10
Beitrag #1


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Hallo Leute


Ich habe ein altes NSU Motorrad baujahr 53.Gestern habe ich es anmelden lassen und habe prompt ein Kuchenblech verpasst bekommen.Ich habe was von der Anlage VC gelesen diese wurde aber wies aussieht gestrichen.Gibt es eine möglichkeit doch noch an ein Kennzeichn für ein Leichtkraftrad zu kommen???


Der Vorbesitzer des Motorrades hatte auch ein Leichtkraftrad Kennzeichen an der Maschine ( 24 x 13 )

Das Kuchenblech kann ich überhaupt nicht richtig anbringen dafür ist die halterung viel zu klein.Da müsste ich erst wieder was basteln und außerdem sieht das Blech scheiße aus.Son rießen teil da.

Der Beitrag wurde von bembo bearbeitet: 13.09.2008, 20:18
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hallo-stege
Beitrag 14.09.2008, 08:36
Beitrag #2


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Hallo Brembo,

- um was für ein Motorrad handelt es sich (Typ, Hubraum) ?

- Ist es ein Motorrad mit ABE oder ein Import ?

Gruss von Frank


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bembo
Beitrag 14.09.2008, 10:21
Beitrag #3


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Es ist eine NSU Lux Baujahr 53 mit 198 ccm.Höchstgeschwindigkeit laut Brief 90 kmh.Es ist kein Import.Sie hat einen deutschen Brief.

Der Beitrag wurde von bembo bearbeitet: 14.09.2008, 10:21
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C3PO
Beitrag 14.09.2008, 11:10
Beitrag #4


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Kleine Ursache, große Wirkung... in der StVZO gab es zum § 60 eine Übergangsvorschrift für die Kennzeichen an Krad (müsste bis EZ 1957 oder knapp drum rum gewesen sein, bin mir grad nicht sicher). In der FZV, die seit März 2007 gilt, gibt es diese Übergangsvorschrift aber nicht mehr; die ist neben anderen Dingen schlicht der Entbürokratisierung zum Opfer gefallen.

Vernünftigerweise müsste in deinem Fall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, in Bayern wird das z.B. auch so gemacht. Es ist ja kaum einsehbar, dass das alles nun auf ein mal ganz anders sein muss, nur weil man in der FZV einige Dinge weg gelassen hat, die nicht mehr so häufig vorkommen.
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bembo
Beitrag 14.09.2008, 11:15
Beitrag #5


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Und wo oder wie kann ich so eine ausnahmegenehmigung bekommen??In dem Fahrzeugbrief des Motorrades steht sogar unter Bemerungen drin das ein Kennzeichen Muster A für diese Maschine zulässig ist.Ich denke mal Muster A ist ein Leichtkraftradkennzeichen oder??


Kann ich denn mit dieser Bemerkung auf der Zulassungsstelle was bezwecken??Oder ist das keine Sondergenehmigung??Ist das nur ein Hinweis??
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hallo-stege
Beitrag 14.09.2008, 11:34
Beitrag #6


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Hallo Brembo,

verweise die Zulassungsstelle auf folgende Dinge:

Die ABE Nr. 753 wurde für den Typ NSU 201 SB / 201 SB Lux mit der Kennzeichengrösse 240x130 mm erteilt. Diese Kennzeichengrösse war damals für Krafträder Standard, eine Ausnahmegenehmigung war NICHT erforderlich bei Inverkehrkommen vor dem 01.07.1958.

Für den inzwischen durch die FZV aufgehobenen § 60 StVZO gab es folgende Übergangsregelung: "§ 60 Abs. 1 (Größe der Kennzeichenschilder an Krafträdern): An Krafträdern, die vor dem 1. Juli 1958 (im Saarland: vor dem 1. Januar 1959) erstmals in den Verkehr gekommen sind, deren Hubraum 50 cm3 übersteigt und bei denen das vorschriftsmäßige Anbringen und Beleuchten der Kennzeichen nach Muster c oder d der Anlage V außergewöhnlich schwierig ist, dürfen Kennzeichen nach Muster a der Anlage V verwendet werden."

Diese Übergangsregelung war jedoch - streng nach den Regeln - nur für Gebrauchte Nicht - ABE Fahrzeuge relevant, welche per Einzelabnahme nach dem 1.7.58 begutachtet wurden. Denn bei den ABE Fahrzeugen ist die Kennzeichengrösse durch die ABE festgelegt. Die Gültigkeit der ABE (§ 19 StVZO) für Dein Fahrzeug wurde durch die FZV nicht aufgehoben.

Falls die örtliche Zulassungsstelle nicht Deiner Meinung ist, und Dir kein "kleines" Kennzeichen zuteilt, verweise auf die ABE des Fahrzeuges und darauf, das ein "grosses" Kennzeichen durch die mit der ABE genehmigte Beleuchtungsanlage nicht ausreichend ausgeleuchtet wird, und das sichere eine Befestigung mit den in der ABE genehmigten Befestigungspunkten nicht möglich ist.

Ganz streng nach den Regeln musst Du für das "kleine" Kennzeichen auch keine zusätzliche Ausnahme durch die Zulassungsstelle bekommen, denn es ist ja schon in der ABE so genehmigt. Das wissen aber viele Zulassungsstellen nicht (mehr). Ausnahmen sind lediglich für ABE-Fahrzeuge mit einer Erstzulassung nach dem 1.Juli 58 (bzw. 1.Jan 59 für Saarland) erforderlich.

Und im Zweifel würde ich beim/bei der ZulassungsstellenleiterIn bzw. beim Landesverkehrsministerium vorstellig werden.

Gruss von Frank


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bembo
Beitrag 14.09.2008, 11:45
Beitrag #7


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Also heißt das laut deiner Aussage sollte ich ohne Probleme ein kleines Schild bekommen??Am besten ich drucke mir deinen Beitrag aus und leg das so vor oder??Mit ABE meinst du den Brief oder??
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hallo-stege
Beitrag 14.09.2008, 11:51
Beitrag #8


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Hallo Brembo,

ob das "ohne Probleme" geht, weiss ich nicht. Oldtimer sind nicht grad das Tagesgeschäft von Zulassungsstellen.

Mit ABE meine ich nicht den Brief, sondern die "Allgemeine Betriebserlaubnis" für den Fahrzeugtyp.

Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
(Wikipedia Link)

Gruss von Frank


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bembo
Beitrag 14.09.2008, 11:53
Beitrag #9


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Die Allgemeine Betriebserlaubnis habe ich doch gar nicht.Habe nur den Brief und den Schein sonst nichts.Muss ich mir erst noch so eine ABE besorgen oder??
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hallo-stege
Beitrag 14.09.2008, 12:01
Beitrag #10


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Zitat (bembo @ 14.09.2008, 13:53) *
Die Allgemeine Betriebserlaubnis habe ich doch gar nicht.Habe nur den Brief und den Schein sonst nichts.Muss ich mir erst noch so eine ABE besorgen oder??


Die ABE ist Grundlage dafür, das Deiner NSU einstmals ein Brief bekommen hat. Es kann schon sein, das irgendwer dort hinein sehen will, die ABE-Gutachten (Typdatenblätter) sind von jeder technischen Prüfstelle online abrufbar. Es kann aber sein, das die Kennzeichengrösse nicht im Textteil dieser Typdatenblätter vermerkt ist (das wurde 1953 unterschiedlich gehandhabt) und sich nur in den Zeichnungen findet. Diese liegen im Bundesarchiv. Andererseits ist es auch garnicht nötig, in die ABE Unterlagen zu sehen, denn die StVZO besagte 1953, das Krafträder Kennzeichen 240x130 mm bekommen und die ABE besagt, das Dein Krad der damaligen StVZO entspricht.

Gruss von Frank


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bembo
Beitrag 14.09.2008, 12:11
Beitrag #11


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Kannst du mir mal den Link noch geben wo ich diese ABE finden kann für meine Maschine??Ich finde gar nichts wollte mir das mal ansehen wie sowas überhaupt ausschaut
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hallo-stege
Beitrag 14.09.2008, 12:21
Beitrag #12


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http://www.argetp21.de/aktuell/index.htm

allerdings hast Du als Privatperson keinen Zugriff, Du musst schon bei einer TP sein ...

Gruss von Frank


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bembo
Beitrag 14.09.2008, 12:23
Beitrag #13


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Was ist TP?Als diese Abkürzungen rolleyes.gif Wundere mich nur wie du die ABE nummer usw rausbekommen hast.Deswegen dachte du hast da irgendwo geschaut aber wenn man zugriff brauch dann musst dus ja irgendwie anders rausbekommen habe.Kenne mich da nicht so aus naja gut ich denke mal das sollte ja reichen was du mir geschrieben hast um nochmal auf die Zulassungsstelle zu gehen.
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Kühltaxi
Beitrag 14.09.2008, 13:05
Beitrag #14


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Zitat (bembo @ 14.09.2008, 14:23) *
Was ist TP?

Typ(en)prüfung, also die Prüfung eines oder mehrerer Exemplare "stellvertretend" für alle.

Edit: 'Tschuldigung, in diesem Zusammenhang wohl eher Technische Prüfstelle, also TÜV, Dekra, GTÜ, ....


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bembo
Beitrag 14.09.2008, 13:08
Beitrag #15


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Ahja ok ich danke euch allen vor allem hallo-stege du hast mir sehr geholfen echt spitze.Ich werde nochmal mit den Infos zur Zulassungsstelle fahren und mal schauen was die dazu sagen.
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C3PO
Beitrag 14.09.2008, 15:56
Beitrag #16


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Zitat (Kühltaxi @ 14.09.2008, 15:05) *
Zitat (bembo @ 14.09.2008, 14:23) *
Was ist TP?

Typ(en)prüfung, also die Prüfung eines oder mehrerer Exemplare "stellvertretend" für alle.

Edit: 'Tschuldigung, in diesem Zusammenhang wohl eher Technische Prüfstelle, also TÜV, Dekra, GTÜ, ....

Richtig, hier ist mit TP, wie im Bereich um die StVZO etc. üblich, die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr gemeint. Also in den alten Bundesländern der TÜV, in Neufünfland der DEKRA. GTÜ, KÜS, ... sind Überwachungsorganisationen (ÜO) die nicht so weitreichende Befugnisse haben.

Meiner Ansicht nach ist hier für das verkleinerte Kennzeichen schon eine Ausnahmegenehmigung von der FZV erforderlich, zwar aus rein formalen Gründen, aber ganz ohne geht es nicht. Ansonsten sollte es eigentlich so klappen, wie von hallo-stege aufgezeigt.
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bembo
Beitrag 14.09.2008, 17:31
Beitrag #17


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Falls doch eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist wo kann ich die beantragen??Oder macht das die Zulassungsstelle dann???
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C3PO
Beitrag 14.09.2008, 18:19
Beitrag #18


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Kommt auf das Landesrecht an, üblicherweise geht das aber über die Zulassungsbehörde. Aus welchem Bundesland kommst du?
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bembo
Beitrag 14.09.2008, 18:26
Beitrag #19


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Komme aus Hessen.Weißt du zufällig wies in Hessen ist??
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bembo
Beitrag 15.09.2008, 17:38
Beitrag #20


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Kurze Info ich war heute auf der Zulassungsstelle.Als ich sagte ich brauch nen kleineres kennzeichen fing der Kerl schon an rumzuheulen noch kleiner gäbe es nicht.Und dann fing ich an rolleyes.gif

Erst hab ich gesagt das ding is baujahr 53 und zu damaligen zeiten waren die Leichtkraftradkennzeichen an solchen maschinen standart.Da meinte der wieder das is halt heute aber nicht mehr standart.Und dann habe ich mit den Paragraphen und den ABEs angefangen.Da hat der Kerl dann endlich seinen Hintern hochgehoben und hat nachgeschaut ob das stimmte was ich sagte.

Als er wieder kam hatter er schon die beiden plaketten dabei und sagte holen sie sich Ihr kleines Schild dann mach ich in der Zeit alles fertig.


Na also es geht doch man muss den Herren da etwas auf den Schlips treten.Habe dann ohne irgendwelche kommentare mein schönes kleines 24 x 13 cm Kennzeichen bekommen.Jetzt sieht die kiste richtig schick aus wavey.gif
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C3PO
Beitrag 15.09.2008, 17:48
Beitrag #21


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Na also... geht doch! smile.gif

Hat er dir eine Ausnahmegenehmigung vermerkt oder hat er das verpeilt? whistling.gif
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bembo
Beitrag 15.09.2008, 18:16
Beitrag #22


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Ohne ausnahmegenehmigung er hat gesehen das Motorräder die vor 1958 zugelassen wurden noch das kleine Schild bekommen und damit war für den die sache gegessen.
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hallo-stege
Beitrag 17.09.2008, 06:22
Beitrag #23


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... ich grins jetzt mal in die Runde ...

Gruss von Frank


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bembo
Beitrag 17.09.2008, 17:00
Beitrag #24


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laugh2.gif ich hoffe das klappt dann bei der nächsten Maschine auch wieder.Möchte mir nämlich nächstes Jahr noch eine Max zu legen.Mal sehen was ich da wieder fürn Spaß habe mit denen.

Habe auch noch eine Super Fox diese hat zwar 125 ccm aber der haben die Herren auch ein rießen Blech verpasst.Doch da werd ich wohl nicht so einfach ein kleines bekommen da die Erstzulassung 59 war.Baujahr ist aber 56.Oder meint ihr da bekomm ich auch ein kleines??Würd mich nur mal interressieren evtl geh ich dann nochmal hin ;o)
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Taizee
Beitrag 17.09.2008, 19:37
Beitrag #25


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Solange es ein LeichkraftRad bleibt (sprich 125cm3 und 11KW) hast du generell Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen. Da spilet lt. FZV nicht einmal mehr die Höchstgeschwindigkeit eine Rolle!

Zum allgemeinem Thema:
Wenn ich hier im Forum lese so werden meist (fast immer) nur konkrete Probleme erörtert. Man kann sich dann diverse Antworten anhören, recherchieren, Gesetzestexte durchleses, Ausnahmeverordnungen interpretieren etc.

Stellt euch dieses jedoch zu den normalen Sprechzeiten vor. Die Wartezeiten würden explodieren. Sachbearbeiter können normale Fälle (sofern alle Unterlagen vorliegen) problemlos bearbeiten. Jedoch gibt es es auch schwierige Fälle was dem Bürger nicht immer so bekannt ist. Sprich Gutachter verlangt in seinem Gutachten Ausnahmegenehmigungen etc. Da dies ungewöhnliche Situationen die auch entsprechend Zeit in Anspruch nehmen. Ich kann daher auch verstehen dass man (der Sachbearbeiter) dann den einfachen Weg geht und z.B. einfach ein großes Kennzeichen zuteilt.

Wenn man sich den §72 StVZO ansieht dann kann man ungefähr erahnen welches komplexe Wissen man haben muss um korrekte Entscheidungen zu treffen. Hinzu kommt natürlich noch diverse Veränderungen in den letzten Jahren (Harmonisierung FZV EVB etc. ) Sieht man sich in anderen Verwaltungsbereichen um dann merkt man, dass zwischen Antrag und Verwaltungsentscheidung oft mehrere Wochen liegen (Bauantrag). Jedoch soll eine Entscheidung (Verwaltungsakt) ob ein Fahrzeug ein großes/kleines Kennzeichen bekommt innerhalb von Minuten entschieden werden?

Sorry aber da muss man auch mal relativieren *imho*
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bembo
Beitrag 17.09.2008, 20:19
Beitrag #26


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Dann sollte es ja eigentlich klappen.Die kiste hat 9 PS.Und 11 KW sind 14 PS ungefähr wenn ich nicht irre.Dann sollte es ja hinhauen.
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bembo
Beitrag 17.09.2008, 20:54
Beitrag #27


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Ahh ich seh grad im Brief ist es nicht als Leichtkraftrad angegeben sondern als Krad.Obwohl es nur 125 ccm und 9 PS hat.Dann wirds wohl schwierig oder was meint Ihr??
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C3PO
Beitrag 18.09.2008, 09:30
Beitrag #28


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Schwieriger ja, aber auch nicht unmöglich. Ich würde mich bei der Konstetlation BJ 56 (sofern sicher nachgewiesen) und EZ halt erst 59 recht problemlos zu einer Ausnahmegenehmigung durchringen können. Aufgrund der Inkompetenz deiner Zulassungsstelle (eine Ausnahme ist bei deinem ersten Fall hier aus formalen Gründen nötig, weil inzwischen die FZV gilt und das ganze davon abweicht) wird das aber unkalkulierbar. wink.gif
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bembo
Beitrag 09.08.2011, 13:53
Beitrag #29


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@ hallo-stege



Ich möchte jetzt eine Super Max anmelden.Erstzulassung ist vor 1958.Das heißt eigentlich sollte ich ein Leichtkraftrad schild bekommen.Du hattest mir da so einen schönen Text von der Lux damals gegeben den ich bei der Zulassungsstelle vorgelegt habe.Hast Du diesen Text auch für eine Super Max??Da ja die ABE Nr. eine andere bestimmt ist oder??


Dank Dir


Gruß Mario
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Der Bär
Beitrag 09.08.2011, 13:56
Beitrag #30


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@bembo

Inzwischen gibt es ja die kleinen Kennzeichen für Motorräder. Insofern hat sich die Situation seit 2008 deutlich verändert.


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Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
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fredis-garage
Beitrag 09.08.2011, 15:45
Beitrag #31


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Die neuen Kennzeichen für Krafträder haben zwar die Schriftgröße wie bei Kennzeichen für LKR, sind aber in ihrer äußeren Abmessung deutlich größer- und nachgerade wegen ihrer rechteckigen, auf die Schmalseite gestellten Anbringung für einen Oldtimer (wie z.B. einer Max, Horex, NSU)o noch häßlicher, als die alten Kuchenbleche. Von ihrer Beleuchtung ganz zu schweigen.

fred
www.fredis-garage.de
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bembo
Beitrag 09.08.2011, 15:55
Beitrag #32


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Da geb ich Dir recht Fredis-Garage.Ich werde mich auch nicht mit so einem Kennzeichen zufrieden geben wenn die mir so eins andrehen wollen.Das sieht einfach unmöglich aus und verschandelt einem das ganze Motorrad.Diese Maschinen wurden mit dem LKR Kennzeichen damals abgenommen und dann wollen die einem immer so rießige Kuchenbleche aufdrücken.Das passt einfach nicht zu so einer alten Maschine.Naja mal sehen.Ich denke das wird wieder zu diskussionen auf der Zulassungsstelle führen.
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ggo
Beitrag 09.08.2011, 19:14
Beitrag #33


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Vor ein paar Wochen hat der Bundesrat einige Änderungen zur FZV beschlossen, die auch beinhalten, daß auch für Krafträder verkleinerte zweizeilige Kennzeichen ausgegeben werden dürfen, wenn die Anbringung eines normalgroßen Kennzeichens einen unverhältnismäßigen Aufwand erfodert oder technisch nicht möglich ist [ist bei vielen Motorrädern vor Bj. 1958 der Fall] - der entsprechende Satz in Anlage 4, Abs. 4 der FZV bezieht sich aktuell nur auf mehrspurige Fahrzeuge.

Da allerdings noch (wahrscheinlich formale) Einwände des Bundesjustizministeriums die Veröffentlichung dieser Änderungen verhindern (der Grund der Verhinderung hat m.W. nichts mit den Änderungen hinsichtlich Kennzeichen(größen) zu tun), können die Strassenverkehrsbehörden offiziell noch nicht entsprechend handeln.

Tipp wäre also: entweder einfach abwarten, bis die Änderungen im BGBl veröffentlicht sind oder aber unter Hinweis auf die kommende Änderung so etwas wie "good will" bei der Zulassungsbehörde einfordern.

Bis denne

Guido


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Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.

Albert Einstein
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Taizee
Beitrag 09.08.2011, 19:36
Beitrag #34


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Zitat (ggo @ 09.08.2011, 20:14) *
Vor ein paar Wochen hat der Bundesrat einige Änderungen zur FZV beschlossen, die auch beinhalten, daß auch für Krafträder verkleinerte zweizeilige Kennzeichen ausgegeben werden dürfen, wenn die Anbringung eines normalgroßen Kennzeichens einen unverhältnismäßigen Aufwand erfodert oder technisch nicht möglich ist



Habe ich den Beschluss falsch gelesen? think.gif
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ggo
Beitrag 09.08.2011, 20:12
Beitrag #35


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Zitat (Taizee @ 09.08.2011, 20:36) *
Habe ich den Beschluss falsch gelesen? think.gif


Möglich - aus dem Beschluss ( http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs...5-11%28B%29.pdf ; Nummer 8 auf Seite 5):

Zitat
Zu Artikel 1 Nummer 5 -neu -(Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7 FZV)
In Artikel 1 ist der Nummer 3 folgende Nummer anzufügen:
'5.In Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 wird Satz 7 wie folgt geändert:
a)Das Wort "mehrspurigen" wird gestrichen.
[..]


Hier noch die Begründung:

Zitat
Die Möglichkeit der Zulassungsbehörde, nach entsprechender Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeug-verkehr bei bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens zu genehmigen, war bisher auf mehrspurige Kraftfahrzeuge beschränkt. Es existieren jedoch auch Krafträder, insbesondere Motorroller älteren Datums, bei denen bei zweizeiligen Kenn-zeichen das vorgeschriebene Mindestmaß der Bodenfreiheit nicht eingehalten werden kann, auch nicht bei Zuteilung der neuen Kraftradkennzeichen. Die bisherige Beschränkung der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungserteilung auf mehrspurige Kraftfahrzeuge war daher aufzuheben.


Bis denne

Guido


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Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.

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Monny
Beitrag 09.08.2011, 20:24
Beitrag #36


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kann ich das dahingehend interpretieren, dass ich ein KKR-Kz fürs Quad bekomme, wenn der AaS das so einträgt?
Oder kann sich die Zulassungstelle da noch querlegen?


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Gruss,
Monny

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ggo
Beitrag 09.08.2011, 23:01
Beitrag #37


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@Monny: Kurzantwort lautet: zweimal ja (wenn von Dir mit "KKR-Kennzeichen" die Art Kennzeichen gemeint ist, die Leichtkrafträder < 125ccm oder Trecker führen).

In der Praxis sollte das Quad dann allerdings nicht über EU-konforme Papiere verfügen, damit ein Sachverständiger überhaupt darüber nachdenkt, so etwas einzutragen (gem. den EU-Vorschriften über die Anbringungsstelle des hinteren Kennzeichens ist bei einem Quad Platz für ein 280mmx200mm (BxH) großes Kennzeichen vorzusehen.

Wenn das Quad dann den entsprechenden Eintrag in der Zul.Bescheinigung hat, kann die Zulassungsstelle trotzdem eine Vorführung des Quads anordnen. Wenn der dortige Mitarbeiter dann feststellt, daß durch "zumutbare Änderungen" am Fahrzeug auch ein normales Schild montiert werden kann, dann kann er die Herausgabe eines kleineren Schildes durchaus verweigern.

Bis denne

Guido


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Monny
Beitrag 10.08.2011, 17:31
Beitrag #38


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es geht mir nicht ums hintere Kz. sondern ums vordere.
Da ist herstellerseitig einfach kein solches vorgesehen (und IMHO sind D und A die einzigen Länder, wo man vorn eins haben muss).


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Gruss,
Monny

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ggo
Beitrag 11.08.2011, 13:02
Beitrag #39


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Nach Anlage 4 FZV sind entsprechende Ausnahmen für das vordere Kennzeichen nicht vorgesehen!
Für das Quad heisst das: normalgrosses Kennzeichen (ein- oder zweizeilig) für die Anbringung vorne ist Pflicht.
Wie man das dranpfriemelt, ist der Zulassungsstelle wurscht ranting.gif

Nach FZV, §10, muß "nur" folgendes eingehalten werden:

Zitat
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


Alternativ kann man natürlich versuchen, eine Ausnahmegenehmigung für ein LKR-Schild vorne zu beantragen whistling.gif

Bis denne

Guido,
den gerade noch die Frage umtreibt, ob man an einem in D zugelassenen Quad das vordere Kennzeichen abnehmen kann, wenn man in einem Land unterwegs ist, in dem dieses nicht vorgeschrieben ist?


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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 11.08.2011, 19:55
Beitrag #40





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@ bembo: Du hast das gleiche Problem wie viele MZ Verrückte im Osten.
Einige ZuLas geben problemlos Ausnahmen raus und beziehen sich auf die BE der DDR bzw. StVZO der DDR.
Andere weigern sich - aber die obersten Landesbehörden sind dann sehr kulant.
Erteilen kostenpflichtige Ausnahmen.

Welche ZuLa ist für dich zuständig?
Wie kulant und bürgernah arbeitet sie?
Ggf. mit der alten Richtlinie nach StVZO argumentieren und um Nachsehen bitten.

Hilft das alles nicht - Gutachten und beim Ministerium um Erteilung einer Ausnahme bitten.
Gutachten vorlegen mit den nicht mehr vorhandenen § 72 (?) StVZO argumentieren.
Abstand zur Straße und ggf. Vibration und Ausleuchtung wegen der 6V Anlage anführen.
I.d.R kommt dann binnen 3 - 5 Tage ein Ausnahme mit einen Kostenbescheid über 10 - 50 €.
So ist es zumindesten in Brandenburg, wenn sich die Kreise nicht trauen - sind aber die wenigsten - die meisten machen es selber.
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bembo
Beitrag 12.08.2011, 12:25
Beitrag #41


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Also ich bin immer noch am rumdiskutieren mit der Zulassungsstelle.Ich hab nun eine Ausnahmegenehmigung beantragt.Und heute kommt der Chef der Zulassungsstelle vorbei um sich mein Motorrad anzusehen.Also so ein Theater hatte ich noch nicht.Bei meiner anderen Maschine ging das so.Ohne Ausnahmegenhmigung und dergleichen.Finde das total überzogen was die da abziehen.Wenn der heute kommt dann schieb ich dem erstmal wieder einen Text rein.So langsam regen die mich auf.Die ganze Woche geht das Theater schon aber ich lasse nicht locker.Denen helf ich jetzt erstmal haben se wenigstens mal was zu tun wink.gif
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 12.08.2011, 13:04
Beitrag #42





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@ bembo: Du hast die Argumentation von mir oben stehen.
So klappt das i.d.R. auf den ZuLas im Land Brandenburg.

Welches Bundesland und welche ZuLa machen den Spirenzien?
Wenn der Leiter weiter nein sagt ab an die obere Landesbehörde und um Ausnahme mit den Argumenten bitten.
Lege die BE, Brief und ggf. das Gutachten eines aaSV bei und schon sollte es klappen.
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bembo
Beitrag 12.08.2011, 15:48
Beitrag #43


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Komme aus Hessen.Zulassungsstelle ist Bad Hersfeld.


Wo bekomme ich denn eine BE her??Die habe ich ja nicht.Habe nur einen Fahrzeugbrief.
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 12.08.2011, 17:30
Beitrag #44





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Den Abdruck der Betriebserlaubnis stellt dir der Inhaber aus.
Also NSU oder dessen Nachfolger.
Und da es die NSU Audi GmbH oder so noch gibt wende dich an die.

Die BE ist im weitesten das heutige COC Papier.
Oder halo stege meldet sich nochmal der hat die Teile auf sein Rechner wie jede Prüforganisation.
Und die sollte nur einmal reingucken und es dir bescheinigen könnenn ...
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Hoheneicherstation
Beitrag 12.08.2011, 18:17
Beitrag #45


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Zitat (bembo @ 12.08.2011, 16:48) *
Wo bekomme ich denn eine BE her??



Hallo

Wo so eine BE herzuholen ist, kann ich auch nicht sagen. Aber vielleicht solltest Du beim Autor dieser Seite mal nachfragen.
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Kami
Beitrag 13.08.2011, 07:04
Beitrag #46


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Zitat (bembo @ 14.09.2008, 11:21) *
Es ist eine NSU Lux Baujahr 53 mit 198 ccm.Höchstgeschwindigkeit laut Brief 90 kmh.Es ist kein Import.Sie hat einen deutschen Brief.


wenn die lux eine 201ZB ist, so steht in der abe nix über kz grösse


Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Hoheneicherstation
Beitrag 13.08.2011, 09:37
Beitrag #47


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Zitat (Kami @ 13.08.2011, 08:04) *
wenn die lux eine 201ZB ist, so steht in der abe nix über kz grösse


Hallo Kami, das Kennzeichenproblem an der LUX war schon in 2008.
Der TE hat seinen Thread einfach nochmal rausgekramt, denn er hat das gleiche Kennzeichenproblem mit einer Supermax.

Damals hatte @ hallo-stege in dieser Antwort: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056675322 darauf hingewiesen dass in der StVZO von 1953 für Krafträder die Kennzeichengrösse von 240x130 mm vorgesehen ist. Wenn die ABE der damals geltenden StVZO entspricht, ist auch ein entsprechendes "kleines" Kennzeichen auszugeben.
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 13.08.2011, 19:53
Beitrag #48





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Genau - der Beitrag ist aus 2008.
Die Supermax müsste aber vor 1958 erstmals in den Verkehr gekommen sein.
Dann könnte man sich wieder auf den Pasus beziehen.
Leider wurde das EZ vor 1958 wo expliziet in der StVZO die KZ Größe stand nicht in der FZV übernommen.

Gleiches kann man bei Ostkrädern und PKW argumentieren und so kleinere Kennzeichen bekommen. So waren an alten Klassikern von IFA wie P70, F8, F9 oder Wartburg 311/312 oder Trabant P50/60 und co nur Kennzeichenanbringungsstellen mit einer max. Breite von 400 mm später 460 mm und selbst vor der Wende beim Wartburg 1.3 war der Platz auf 490 mm in der Breite begrenzt. All das berücksichtigt aber kaum eine ZuLa, denn meistens passt das größere und wenn nicht geht es in den meisten Fällen problemlos per Ausnahme und ggf. Auge zudrücken.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 13.08.2011, 21:49
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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bembo
Beitrag 14.08.2011, 20:39
Beitrag #49


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Genau.Ich habe den alten Beitrag von damals rausgekramt um nicht noch einen neuen aufmachen zu müssen.Die Super Max ist vor 58 Zugelassen worden.Im März 57.Der Chef der Zulassungsstelle kam am Freitag und hat die Super Max abgenommen.Hat es Fotografiert und hat gemeint das geht in Ordnung.Ich bekomme jetzt eine Ausnahmegenehmigung.Warum das bei der Lux alles ohne ging verstehe ich zwar nicht aber egal hauptsache kleines Schild. wink.gif
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 14.08.2011, 20:44
Beitrag #50





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Ganz einfach: 2008 war kurz nach der Umstellung zur FZV (zum 01.03.2007 trat diese in Kraft) und da hatten viele noch das EZ Datum im Kopf. Das ist ja nun Geschichte und um nun eines zubekommen bedarf es einer Ausnahme die sich auf die alte BE bzw. StVZO bezieht.
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