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> Doppelt abkassieren wegen fehlendem TÜV?
big yedi
Beitrag 07.09.2008, 12:10
Beitrag #1


Neuling


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Morgen Leute!

Vielleicht kann mi rja einer von EUch helfen ;-)

Ich habe vor fast genau 4 Wochen ein Knöllchen wegen fehlendem TÜV (mit 30 € sind wir dabei *grins*) bekommen und es anerkannt (TÜV ist tatsächlich abgelaufen...vergessen :-( )

Zwischendurch war ich beim TÜV, es müssen aber einige kleinere Mängel behoben werden, an denen wir noch arbeiten.

MIttlerweile (3, 5 Wochen später) bekomme ich an genau der gleichen Stelle (nämlich vor meiner Haustüre) ein neues Knöllchen, bzw. den Hinweis auf ein bevorstehendes Knöllchen per Post in den nächsten Tagen wegen "abgelaufenem TÜV".

Werden wohl wieder 30 € werden.

Kann ich mich gegen diese 2. Verwarnung wehren? Immerhin geht es hierbei um den selben Tatbestand (kein TÜV) und man müsste doch seiten der Behörde dem Fahrzeughalter auch eine gewisse Karrenz-Zeit einräumen (z.B. 4 Wochen) um diesen "Mangel" zu beseitigen, oder nicht?

Lohnt es sich, gegen das 2. Knöllchen anzugehen?

Danke Euch!
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papemark
Beitrag 07.09.2008, 15:05
Beitrag #2


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Hallole,

du kannst es ja wenigstens versuchen. Hast du denn einen Prüfbericht der (nicht bestandenen) HU? Dann kannst du zumindest nachweisen, dass du dich darum gekümmert hast und das Fahrzeug gerade in ordnungsgem. Zustand versetzt wird.
Übirgens: Die Mängel müssen innerhalb eines Monats behoben sein, dann genügt eine Nachuntersuchung, sonst wird eine komplett neue HU mit vollen Kosten fällig.

Grüße

papemark
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CvR
Beitrag 07.09.2008, 15:16
Beitrag #3


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Zitat (big yedi @ 07.09.2008, 13:10) *
MIttlerweile (3, 5 Wochen später)

[...]

und man müsste doch seiten der Behörde dem Fahrzeughalter auch eine gewisse Karrenz-Zeit einräumen (z.B. 4 Wochen) um diesen "Mangel" zu beseitigen, oder nicht?

Öhm... Es sind doch seither ein paar Wochen vergangen, die du hättest zur Mangelbeseitigung nutzen können...
Du hattest also schon rund einen Monat Zeit und es einfach nochmal vertrödelt, den Wagen in dieser Zeit in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen... Normalerweise geht das doch recht fix. In der Woche nach dem Ticket den Wagen zum TÜV, bei Mängeln direkt daraufhin in die Werkstatt. Und der sollten 14 tage zur Beseitigung der Mängel genügen. Der Wagen hätte also ohne weiteres bereits in Ordnung sein können.


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Kolbenfeder
Beitrag 07.09.2008, 16:14
Beitrag #4


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Keine sofortige Ausserbetreibssetzung bei leichten Mängeln erfolgt im Prinzip deshalb um den Wagen zur Werkstatt ohne Abschleppen bringen zu können.

Die Fahrt mit leichten Mängeln ( z.B. defekter Scheinwerfer, erhöhte Abgaswerte, etwas Ölverlieren ) wird auf der Werkstattfahrt als geringeres Risiko gesehen als ein Trailertransport oder gar Abschleppvorgang.

Die Möglichkeit der Wiedervorführung bei leichten Mängeln ist NICHT als Freibrief für uneingeschränkte Nutzung in einer Karenzzeit aufzufassen, eher Fahrt zum Reparaturort, Instandsetzung, Wiedervorführung. Die Frage wie komme ich zur Arbeit oedr wann habe ich Geld für Ersatzteile ist dabei nicht zu beachten.

Die Konsequenz dieser Logik wird in der Luftfahrt sichtbar, auch dort gibt es Flüge bei eingeschränkter "Lufttüchtigkeit", z.B. nur in Richtung Company-Werft und/oder ohne Passagiere oder zahlende Nutzlast, oder keine langen Flüge ohne Landemöglichkeit/Meere. Denkbarer Fehler wären am 4-Strahler 2 von 8 Generatoren ausgefallen, bei gröberen Problemen dann Einzelflugerlaubniss mit speziell zertifizierten Piloten zu definierten Flugplätzen, dann deutlich verringeter Abflugmasse weil z.B. anti-skid des Fahrwerks nicht arbeitet, Klappen nur bis Startstellung verfügbar usw. . ..
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Lexus
Beitrag 07.09.2008, 16:19
Beitrag #5


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Für mich wirft der TE eine ganz andere Frage auf, nämlich die nach der Doppelahndung. Verschärfen wir das Problem einfach: Der TE hätte in der Zwischenzeit seit dem ersten Knöllchen gar nichts gemacht. Kann er dann Woche für Woche oder in noch engeren zeitlichen Abständen (stündlich???) erneut belangt werden?

Da sage ich ganz klar nein. Ist die erste Verwarnung bestandskräftig, weil sie durch fristgemäße Bezahlung angenommen wurde, dann kann man diese Bestandskraft jeder weiteren Ahndung entgegenhalten. Man akzeptiert die zweite Verwarnung nicht, legt gegen den dann evtl. doch ergehenden Bußgeldbescheid Einspruch ein.

Vergleichbar ist dies dem Fall des Dauer-Falsch-Parkens, das auch nicht mehrfach geahndet werden kann.

Dabei bin ich mir bewusst, dass verschiedentlich argumentiert werden wird, die Fälle seien nicht vergleichbar, weil der Halter durch die erste Verwarnung sozusagen eine neue Tat beginnen müsse, weil er ja einen neuen Vorsatz fasse. Dies überzeugt mich aber nicht. Er macht nichts anderes als das Dauerdelikt eben nicht zu beenden.


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Mr.GVD
Beitrag 07.09.2008, 16:27
Beitrag #6


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Wenn man es so sieht, dann bezahle ich einmalig das Verwarnungsgeld und fährt dann weiter ohne Tüv rum. So kanns aber auch nicht sein!
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Lexus
Beitrag 07.09.2008, 16:30
Beitrag #7


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Na ja, nicht länger als bis zur Zwangsstilllegung.


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Mr.GVD
Beitrag 07.09.2008, 16:34
Beitrag #8


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Wer soll das Fahrzeug zwangsstilllegen? Und aus welchem Grund?
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Lexus
Beitrag 07.09.2008, 16:43
Beitrag #9


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§ 5 FZV


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Mr.GVD
Beitrag 07.09.2008, 16:53
Beitrag #10


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Hab den § kurz überflogen, aber wer soll feststellen, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspricht?
Das kann doch eine Politesse oder Polizist vor Ort nicht. Die sehen doch nur dass der Tüv abgelaufen ist und verhängen wenn länger als 2 Monate drüber ihr Ordnungsgeld oder hab ich da was falsch verstanden?
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big yedi
Beitrag 07.09.2008, 16:58
Beitrag #11


Neuling


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Danke euch erstmal!

Nein, es ging mir NICHT darum ,langmöglichst OHNE TÜV durch die Gegend zu eiern ... nur als Normal-Sterblicher, der auch berufstätig ist, kann man nunmal nicht gleich am nächsten sofort alles stehen und liegen lassen um sich um den neuen TÜV zu kümmern...darum als Streitpunkt ging es mir auch nicht...


Mir ging es eher, wie z.B. in dem Beispiel von Lexus aufgeführt, um die erneute oder mehrfache Abahndung des Vorfalles. Ob dies so rechtens ist, "Karrenzzeiten" eingehalten werden müssen oder ob´s heissen kann: PEch gehabt...und wenn wir sie 5x an einem Tag erwischen müssen sie 5x zahlen...teilweise erscheinen mir die einen oder anderen Handlungen von Behörden als fast schon vorsätzlich oder willkürlich
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Mr.GVD
Beitrag 07.09.2008, 17:09
Beitrag #12


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Normalerweise kann man für ein Vergehen nur einmal bestraft werden.

Wenn du 5 mal an einem Tag aufgeschrieben wirst, dann war es mit Sicherheit nicht 5mal der selbe Verwarnende (so blöd sind die auch nicht).
Du kannst dann Einspruch einlegen, mit Sicherheit hast du da Erfolg.

Die Frage ist natürlich wie lange darfst du so weiter rumfahren.

Eigentlich müsstest du am nächsten oder am selben Tag nach Erkenntnis der Owi den Mangel beheben.
Über eine Karenzzeit weis ich nichts, bin auch nicht so fit in dem Thema.
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GrünWeißNRW
Beitrag 07.09.2008, 18:01
Beitrag #13


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Wenn ich eine abgelaufene HU ahnde, stelle ich auch gleichzeitig einen Kontrollbericht aus (sonst macht das ganze ja keinen Sinn).
Die Frist sind üblicherweise 7 Tage. In einigen BL sind die 7 Tage schon vorgedruckt, bei uns kann man die noch per Hand eintragen. Je nach Grund kann somit auch von den 7 Tagen nach oben abgewichen werden.
Wenn die HU bestanden ist, geht der VT mit dem Kontrollbericht z.B. zur nächsten Polizeiwache, lässt ihn dort abstempeln und schickt ihn zur Zulassungsstelle (eine Ausfertigung wird von uns direkt dorthin geschickt).
Das heißt, bis zur aufgeklebten HU-Plakette (und damit der Behebung des Mangels) hat der VT den Kontrollbericht in seinen Händen. Wird er während der Frist angehalten, zeigt er diesen vor und der Kontrollierende sieht, dass der Mangel bereits geahndet wurde und sieht natürlich von einer weiteren Verwarnung ab. Sonst wäre es ja die schon besprochene doppelte Ahndung des selben Verstoßes.

Hat man den Halter nicht vor Ort, kreuzt man nicht "dem Halter ausgehändigt" an, sondern "am Fahrzeug angebracht", "dem Fahrer ausgehändigt" oder was halt zutrifft. Somit weiß die bearbeitende Stelle, dass im Falle einer versäumten Frist vielleicht ein Komiker das Ding hinterm Scheibenwischer weggenommen hat oder sonstwas.

Wird der Kontrollbericht nicht ausgestellt, hat man das Theater wie der TE jetzt. Ärgerlich.
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big yedi
Beitrag 07.09.2008, 20:39
Beitrag #14


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Einen sogenannten Kontrollbericht gab es nicht ... ich wurde ja auch nicht aus dem laufenden Verkehr oder ähnliches gezogen. Es gab lediglich den Zettel an der Winschutzscheibe und wenige Tage später das "Knöllchen" der Stadtverwaltung mit der Bitte um eine Spende i.H.v. 30,00 € ... und Bitte um Angabe über den Fahrzeugführer, insofern nicht ich als Halter dieses "Vergehen" verursacht habe ... Zahlung ist an diesem Wochenende rausgegangen...

In beiden Fällen parkte mein Fahrzeug (wie immer) direkt vor meinem Haus halb auf dem Bordstein (wie es bei uns durch Beschilderung ausdrüclöich erlaubt ist)...

Wiegesagt:

Ich möchte einfach nur Wissen ob es entsprechende Verwaltungsvorschriften im Verwaltungsgesetz oder in der StVo gibt, laut denen es "Karrenzzeiten" gibt oder ob nun (übertriebenermaßen) die netten Herrschaften des Ordnungsamtes jeden Tag vor meinem Parkplatz mit einem bereits ausgefüllten Knöllchen auf mich warten dürfen. Speziell ob z.B. innerhalb von 2-4Wochen dasselbe "Delikt" mehrfach geahndet werden kann
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CvR
Beitrag 07.09.2008, 21:15
Beitrag #15


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Zitat (Mr.GVD @ 07.09.2008, 18:09) *
Normalerweise kann man für ein Vergehen nur einmal bestraft werden.

Vielleicht handelt es sich um ein neues Vergehen: Beim ersten Mal um 2-4 Monate überzogen, und beim 2. Mal mehr als vier Monate. So dass es eben mit einem monetären Obolus nicht mehr getan ist, sondern obendrein Treuepunkte dazukommen... whistling.gif


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big yedi
Beitrag 20.09.2008, 08:30
Beitrag #16


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Nun bin ich aber nicht schlecht am schauen....hab nun 3 Verwarnungen bekommen ;-) und IMMER noch für das selbe Delikt....TÜV-Überschreitung ist KEINE 4 Monate! Vor allem habe ich nun unterschiedliche Verwarnungsgelder erhalten *grins*

Schreiben vom 7.8.08 AZ. xxxx484 Tatbestand am 5.8.08, 08:22 Uhr §29 Abs. 1, §69a StVZO, §24 StVG, 186.2.1 BKat 30,00 €
Schreiben vom 16.9.08 AZ. xxxx640 Tatbestand am 6.9.08, 18:26-18:27 Uhr §29 Abs. 1, §69a StVZO, §24 StVG, 186.2.1 BKat 15,00 €
Schreiben vom 16.9.08 AZ. xxxx641 Tatbestand am 6.9.08, 18:29 Uhr §29 Abs. 1, §69a StVZO, §24 StVG, 186.2.1 BKat 15,00 €


Also DAS ist ja wohl nunmehr MEHR als reine Abzocke....einem innerhalb von 3 Minuten 2 Tickets zu verpassen oder nicht? Vor allem: Wieso unterschiedliche Verwarnungsgelder?!? Ist ein Verwarnungsgeld Ermessens-Sache?
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steveluke
Beitrag 20.09.2008, 08:44
Beitrag #17


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Kurze Zwischenfrage:
Um welchen Fahrzeugtyp geht es eigentlich? Geht es um einen PKW?
Ich finde übrigens auch keinen Tatbestand im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, der ein VG von 30.- EUR (Fall 1) zur Folge haben könnte... think.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 20.09.2008, 08:46


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big yedi
Beitrag 20.09.2008, 08:48
Beitrag #18


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Jaup..handelt sich um (m)einen PKW
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Mr.T
Beitrag 20.09.2008, 08:54
Beitrag #19


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Wurde in ersten Fall die fehlende HU und Abgasuntersuchung in Tatmehrheit geahndet? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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steveluke
Beitrag 20.09.2008, 08:55
Beitrag #20


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Eine HU-Überschreitung zwischen zwei und vier Monaten dürfte schon mal eine Verwarnung von nicht mehr als 15.- EUR nach sich ziehen.
Insofern verstehe ich schon das erste Knöllchen aus August nicht.

Bei der Ausfertigung der zwei September-Verwarnungen gehe ich von einem -wie auch immer gelagerten- Irrtum aus, dem ich unter (telefonischer) Vorsprache bei dem Sachbearbeiter mal auf den Grund gehen würde.

Zitat (Mr.T @ 20.09.2008, 09:54) *
Wurde in ersten Fall die fehlende HU und Abgasuntersuchung in Tatmehrheit geahndet? unsure.gif

Wäre eine Idee, doch dann sollte auch der Tatbestand für die verpasste AU gesondert ausgewiesen werden.


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big yedi
Beitrag 20.09.2008, 09:14
Beitrag #21


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Stimmt....im ersten Fall wurde fehlende HU und AU bemängelt....
bei der 40 und 41 stellen HU und AU jeweils einen "Tatbestand" dar....aber wiegesagt....innerhalb von 1 Monat gleich wegen ein und derselben Sache doppelt abzukassieren :-(

Es kann nunmal nicht jeder gleich sofort zum TÜV fahren, dazumal ich erst ca. 2 Wochen später vom abgelaufenen TÜV durch die Verwarnung erfuhr....Knöllchen befand sich NICHT an der Windschutzscheibe (benutze allerdings mein Auto auch nicht jeden Tag)
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steveluke
Beitrag 20.09.2008, 09:20
Beitrag #22


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Und war es etwa zwischenzeitlich auch nicht möglich, sich die AU-Plakette abzuholen?


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MrMurphy
Beitrag 20.09.2008, 09:45
Beitrag #23


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Hallo

Zitat
Es kann nunmal nicht jeder gleich sofort zum TÜV fahren


Mit der Ausrede wirst du keinen Hund hinter dem Ofen hervorlocken.

Du hattest 2 Jahre lang Vorlaufzeit, in denen du wusstest, wann TÜV/ ASU fällig sind. Du hattest zusätzlich 2 Monate, in denen die fehlenden Plaketten nicht mittels Geldstrafe geahndet wurden.

Dich jetzt also darauf zu berufen, dir hätte Zeit gefehlt, um die Plaketten zu bekommen ist mehr als lächerlich. Zumal dein Fahrzeug sich jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand befinden muss, also auch problemlos die Plaketten erhalten sollte. Und diese Aussage

Zitat
es müssen aber einige kleinere Mängel behoben werden


setzt ja wohl allem die Krone auf. Bei einigen kleineren Mängeln wäre dir die Plakette erteilt worden. Es muss sich also um größere Mängel handeln, mit denen du offensichtlich trotzdem durch die Gegend fährst und damit dich und vor allem Andere gefährdest.

Da du wie eingangs beschrieben genügend Vorlaufzeit hattest spielt es auch keine Rolle, ob es dir zeitlich grade in den Kram passt das Fahrzeug zu reparieren und erneut vorzuführen. Auch spielt es keine Rolle, ob du dadurch zusätzliche Kosten hast, du kannst das Fahrzeug ja z. B. durch die Werkstatt vorführen lassen.

Die fehlenden Plaketten können übrigens mehrmals und auch mit steigenden Kosten wegen Vorsatzes geahndet werden. Und zwar jeweils dann wieder, wenn du die Möglichkeit hattest, den verkehrswidrigen Zustand zu beseitigen. Zwischen den ersten beiden Mahnungen lagen bereits mehr als 4 Wochen, meiner Kenntnis nach könntest du jedoch sogar problemlos wöchentlich verwarnt werden. Andernorts müsstest du ja sogar dein Fahrzeug den Behörden nach dem Zeitraum vorführen bzw. entsprechende Belege einreichen, das der gesetzeswidrige Zustand behoben ist.

Genau wegen Leuten wie dir, die einsichtslos mit defekten Fahrzeugen durch die Gegend fahren, musste die zweijährige Kontrolle doch überhaupt eingeführt werden, unter der die Mehrheit der verantwortungsvollen Autofahrer, die ihr Fahrzeug jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand halten, vollkommen unberechtigt "leiden" (= alle 2 Jahre zahlen) müssen.

Gruss

MrMurphy
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steveluke
Beitrag 20.09.2008, 09:53
Beitrag #24


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Mr. Murphy, mach' jetzt mal etwas halblang.
Wir reden von einer HU-Überschreitung, nicht von der Vorbereitung von Angriffskriegen...


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big yedi
Beitrag 20.09.2008, 10:33
Beitrag #25


Neuling


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Also mal ruhig ....

Wenn ich derartiges "erwarte" gehe ich in n SM-Studio und lass mich von ner Domina "runtermachen" .... Allerdings bin ich weder Devot noch masochistisch...
Freie Meinungsäußerung ja gerne... nur sollte man den Ball etwas flacher halten, wenn man keine weiteren Hintergründe kennt *grins*
Plakette wurde bereits erteilt!!!!! Es war bei mir nur ein Zeitmangel mit dem ich KEINEN HUND hinter dem Ofen hervorlocken will !

Und es geht mir nicht um eine Grundsatz-Diskussion über meine eigenen Verhaltensweisen ... sollte ich diese wollen, setz ich mich zum Psychiater oder fang ne Diskussion mit meiner Frau an *grins*
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MrMurphy
Beitrag 20.09.2008, 10:36
Beitrag #26


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Hallo,

soweit ich es verstanden habe wurde das Fahrzeug mittlerweile dem TÜV vorgeführt und hat wegen grober Mängel keine Plakette erhalten. Ich rede deshalb davon, das jemand wochenlang bewußt mit groben Mängeln und peinlichen Ausreden durch die Gegend fährt, auch wenn er dies verharmlosen will. Sobald die Mängel bekannt sind (also spätestens mit Versagung der Plaketten) müssen die Fehler unverzüglich beseitigt werden, nicht dann, wenn es dem TE gnädigerweise mal in den Kram passt.

Gruss

MrMurphy
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Gast_charly68_*
Beitrag 20.09.2008, 10:41
Beitrag #27





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Zitat (MrMurphy @ 20.09.2008, 12:36) *
Sobald die Mängel bekannt sind (also spätestens mit Versagung der Plaketten) müssen die Fehler unverzüglich beseitigt werden, nicht dann, wenn es dem TE gnädigerweise mal in den Kram passt.


Ich meine diese Frist ist 4 Wochen. Innerhalb dieser Zeit ist auch eine Nachuntersuchung billiger.

Wer nach Ablauf dieser sogenannten Nachprüffrist geht muß noch mal den vollen TÜV bezahlen.

LG
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big yedi
Beitrag 20.09.2008, 13:08
Beitrag #28


Neuling


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Nochmals:

6.8. erhielt ich Knöllchen, Information darüber und abgelaufenen TÜV erhielt ich erst ca. 2 Wochen später mit Zustellung des Verwarnungsgeldes...4 Tage später fuhr ich zum TÜV und es mussten nur Kleinigekeiten instandgesetzt werden (ne neue Lenkmanschette, Glühbirne, Dichtung) ... Termin zur Vorführung überschnitt sich mit den erneuten Knöllchen!
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