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> Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf?
Wattestäbchen
Beitrag 04.09.2008, 17:15
Beitrag #1


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Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen weil ich durch Missachtung des Zeichens 515 andere behindert habe. Die Bußgeldstelle sagt, dass Zeichen 515 eine Sperrfläche, vor der ich anhielt, aufhebe.
Meine Version der StVO schweigt sich zu diesem Zeichen aus und auch der Verkehrzeichenkatalog ist nicht sehr ergiebig.
Hat jemand von euch Informationen aus denen hervor geht, dass Zeichen 515 Sperrflächen aufhebt?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.09.2008, 18:24
Beitrag #2





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Zitat (Wattestäbchen @ 04.09.2008, 18:15) *
Hat jemand von euch Informationen aus denen hervor geht, dass Zeichen 515 Sperrflächen aufhebt?

§ 1 Abs. 1 GgMV dürfte da einschlägig sein.
Wirst du denn Einspruch einlegen?
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THOR
Beitrag 04.09.2008, 18:30
Beitrag #3


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Zitat (Georg_g @ 04.09.2008, 19:24) *
§ 1 Abs. 1 GgMV dürfte da einschlägig sein.
Wat dat denn nu wieder?


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Gruß

THOR
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.09.2008, 18:41
Beitrag #4





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Das ist das Gesetz über den gesunden Menschenverstand, eine Rechtsvorschrift, gegen die Wattestäbchen täglich mit Vorsatz verstößt.
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shocktrooper
Beitrag 04.09.2008, 18:50
Beitrag #5


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Zitat (Georg_g @ 04.09.2008, 19:41) *
Das ist das Gesetz über den gesunden Menschenverstand, eine Rechtsvorschrift, gegen die Wattestäbchen täglich mit Vorsatz verstößt.

Verdoppelung!?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.09.2008, 18:52
Beitrag #6





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Zitat (shocktrooper @ 04.09.2008, 19:50) *
Zitat (Georg_g @ 04.09.2008, 19:41) *
Das ist das Gesetz über den gesunden Menschenverstand, eine Rechtsvorschrift, gegen die Wattestäbchen täglich mit Vorsatz verstößt.

Verdoppelung!?

Inwiefern? Man könnte zwar auch nur schreiben "mit Vorsatz handeln", dann wird aber der Verstoß gegen die Rechtsvorschrift sprachlich nicht zum Ausdruck gebracht.
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MisterOJ
Beitrag 04.09.2008, 19:09
Beitrag #7


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Zitat (Wattestäbchen @ 04.09.2008, 19:15) *
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen weil ich durch Missachtung des Zeichens 515 andere behindert habe. Die Bußgeldstelle sagt, dass Zeichen 515 eine Sperrfläche, vor der ich anhielt, aufhebe.
Meine Version der StVO schweigt sich zu diesem Zeichen aus und auch der Verkehrzeichenkatalog ist nicht sehr ergiebig.
Hat jemand von euch Informationen aus denen hervor geht, dass Zeichen 515 Sperrflächen aufhebt?


Hallo,

Zeichen 515 (Verkehrslenkungstafel hat nach meiner Meinung nur hinweisenden Charakter für den VT, um z.B. eine Überleitung auf die gegenfahrbahn anzuzeigen.

Sollte dabei Markierung (z.B. Sperrflächen) StVO-widrig überfahren werden müssen, so ist die Markierung entsprechend ungültig zu machen (guggst du hier)


an Wattestäbchen: Wie hast du dich denn verhalten bzw. den anderen behindert???


OJ


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.09.2008, 19:13
Beitrag #8





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Zitat (MisterOJ @ 04.09.2008, 20:09) *
Zeichen 515 (Verkehrslenkungstafel hat nach meiner Meinung nur hinweisenden Charakter für den VT, um z.B. eine Überleitung auf die gegenfahrbahn anzuzeigen.

Sollte dabei Markierung (z.B. Sperrflächen) StVO-widrig überfahren werden müssen, so ist die Markierung entsprechend ungültig zu machen (guggst du hier)

Das weiß Wattestäbchen mittlerweile aus mehreren anderen Threads.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann er ja Einspruch einlegen. Wenn dann das Verfahren nicht eingestellt werden sollte (das ist ja auch bei unbegründetem Einspruch hin und wieder der Fall), dann landet die Sache vor dem Richter. Dieser wird die Sache möglicherweise folgendermaßen abhandeln:

Er prüft zunächst, wie Sperrflächen aufgehoben werden können, insbesondere ob Z 515 eine vorhandene Sperrfläche aufhebt. Nach eingehender Prüfung wird er feststellen, dass eine ausdrückliche Regelung über die Aufhebung einer Sperrfläche durch Z 515 in den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht enthalten ist.

Bis hierher folgt er also durchaus seinen Einlassungen. Er stellt fest, dass es der Verordnungsgeber versäumt hat, eine Aufhebung von Sperrflächen deutlich zu formulieren. Dies wird er möglicherweise als Regelungslücke bezeichnen. Nun gilt sein weiteres Augenmerk der Frage, wie ein durchschnittlich geübter Kraftfahrer diese Regelungslücke bestmöglich ausfüllen kann. Bestmöglich ist es dann, wenn der Gewinn an Verkehrssicherheit und -Flüssigkeit optimal ist, während die Beeinträchtigung an Verkehrssicherheit und -Flüssigkeit gleichzeitig minimal ist. Dann wird er feststellen, dass ein Anhalten vor einer Sperrfläche in Verbindung mit Z 515 vom Verordnungsgeber nicht gewollt sein kann, sondern dass die bestmögliche Auflösung der Regelungslücke im Überfahren der Sperrfläche besteht, sodass nur dadurch den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und -Flüssigkeit, wie sie auch im § 1 StVO gefordert sind, entsprochen werden kann.

Ein Anhalten und Stehenbleiben würde der Richter möglicherweise auch als "lebensfremd" bezeichnen und weiterhin feststellen, dass die überwiegende Mehrheit der Kraftfahrer mit der korrekten Lösung der Regelungslücke keine Probleme hat.
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shocktrooper
Beitrag 04.09.2008, 19:13
Beitrag #9


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@Georg g:

Hatte nichts mit dem Schreibstil zu tun.

Verdoppelung des Bußgeldes wg. Vorsatz war die Intention whistling.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.09.2008, 19:16
Beitrag #10





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Zitat (shocktrooper @ 04.09.2008, 20:13) *
@Georg g:

Hatte nichts mit dem Schreibstil zu tun.

Verdoppelung des Bußgeldes wg. Vorsatz war die Intention whistling.gif

Ach so. Da hatte ich wohl selbst kurz den gesunden Menschenverstand nicht genutzt. laugh2.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 04.09.2008, 19:32
Beitrag #11


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Zitat (Georg_g @ 04.09.2008, 21:13) *
Zitat (MisterOJ @ 04.09.2008, 20:09) *
Zeichen 515 (Verkehrslenkungstafel hat nach meiner Meinung nur hinweisenden Charakter für den VT, um z.B. eine Überleitung auf die gegenfahrbahn anzuzeigen.

Sollte dabei Markierung (z.B. Sperrflächen) StVO-widrig überfahren werden müssen, so ist die Markierung entsprechend ungültig zu machen (guggst du hier)

Das weiß Wattestäbchen mittlerweile aus mehreren anderen Threads.

Über Zeichen 515 wurde aber in diesen Threads noch nicht gesprochen.


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schilderwald
Beitrag 04.09.2008, 19:45
Beitrag #12


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Zitat (Wattestäbchen @ 04.09.2008, 20:32) *
Über Zeichen 515 wurde aber in diesen Threads noch nicht gesprochen.
whistling.gif , @Georg_q hat doch schon alles gesagt:
Zitat (Georg_g @ 04.09.2008, 20:13) *
Nach eingehender Prüfung wird er feststellen, dass eine ausdrückliche Regelung über die Aufhebung einer Sperrfläche durch Z 515 in den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht enthalten ist.


Hast du denn immer noch keine Antwort aus Berlin wg. dieser Thematik mit Gelbmarkierung und Sperrfläche whistling.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 04.09.2008, 19:57
Beitrag #13


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Zitat (schilderwald @ 04.09.2008, 21:45) *
Zitat (Wattestäbchen @ 04.09.2008, 20:32) *
Über Zeichen 515 wurde aber in diesen Threads noch nicht gesprochen.
whistling.gif , @Georg_q hat doch schon alles gesagt:
Zitat (Georg_g @ 04.09.2008, 20:13) *
Nach eingehender Prüfung wird er feststellen, dass eine ausdrückliche Regelung über die Aufhebung einer Sperrfläche durch Z 515 in den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht enthalten ist.

Ich bin nur auf seine Aussage eingegangen, dass meine Frage bereits beantwortet worden sei.


Zitat (schilderwald @ 04.09.2008, 21:45) *
Hast du denn immer noch keine Antwort aus Berlin wg. dieser Thematik mit Gelbmarkierung und Sperrfläche whistling.gif
Hier wurde nicht auf die gelben Markierungen eingegangen. Aber deswegen muss ich übrigens noch zu einem Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. blink.gif Der soll überprüfen ob ich eine psychische Störung habe. Aber das ist eine andere Baustelle.


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ukr
Beitrag 04.09.2008, 21:48
Beitrag #14


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Wenn du das wirklich so durchziehst, hast du's im Straßenverkehr nicht wirklich leicht oder? laugh2.gif

Jedenfalls muß ich immer in dich denken, wenn ich gelbe Kreuzchen auf die Straße klebe wavey.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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mir
Beitrag 04.09.2008, 22:33
Beitrag #15


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Ich denke mal, da wird gar nichts geregelt sein. Da bin ich allerdings auf den Ausgang gespannt.

Also, ich neige ja auch zu Spitzfindigkeiten und kann mich an solchen Sachen ergötzen ... aber, ähm, solche Schilder stehen doch meist auf Autobahnen oder zumindest mehrspurigen, baulich getrennten Fahrbahnen? Hast Du da wirklich einfach angehalten?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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durban
Beitrag 04.09.2008, 22:52
Beitrag #16


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Ich muss gestehen, dass ich diese regelmäßig auftretenden Problemchen, die Wattestäbchen da an uns heranträgt, durchaus vermissen würde, wenn es nicht da wäre. Sie haben schon einen gewissen Unterhaltungswert.

Ich hoffe nur, dass das Wattestäbchens ganz spezielle Art der Ausfüllung bestimmter Regelungslücken nicht irgendwann zu Verletzten führt. whistling.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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ukr
Beitrag 04.09.2008, 22:59
Beitrag #17


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Eine Stellungnahme vom BMV wäre durchaus interessant. Die Begründung liegt sicherlich rigendwo in einem tiefen, tiefen See. whistling.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Uwe W
Beitrag 04.09.2008, 23:14
Beitrag #18


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Erst mal ne doofe Frage: in welchem Verkehrszeichenkatalog finde ich die Nummer 515? Hab das weder im VP noch auf sicherestraßen.de gefunden.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um gelbe ununterbrochene Linien handelt, die den Verkehr durch eine Sperrfläche leiten wollen.

Dann bin ich der Meinung, dass bei sich gegenseitig offensichlich widersprechenden Verkehrszeichen davon auszugehen ist, dass beide nichtig sind: Es liegt ein offensichtlicher Fehler vor, der so schwerwiegend ist, dass niemandem zugemutet werden kann, das Verkehrszeichen (Verwaltungsakt) als gültig zu anzusehen.

In diesem Fall muss sich der Verkehrsteilnehmer nach § 1 (2) STVO verhalten. Daraus folgt dann nach Lage der Dinge, dass er sich so verhalten muss, als wäre die gelben Linien voll wirksam, die Sperrfläche aber unwirksam.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Wattestäbchen
Beitrag 04.09.2008, 23:20
Beitrag #19


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Zitat (durban @ 05.09.2008, 00:52) *
Ich muss gestehen, dass ich diese regelmäßig auftretenden Problemchen, die Wattestäbchen da an uns heranträgt, durchaus vermissen würde, wenn es nicht da wäre. Sie haben schon einen gewissen Unterhaltungswert.

Ich hoffe nur, dass das Wattestäbchens ganz spezielle Art der Ausfüllung bestimmter Regelungslücken nicht irgendwann zu Verletzten führt. whistling.gif

Dort war bereits Stau und ich habe mich nicht über die Anweisung, die mir in Form der Sperrfläche gegeben wurde hinweg gesetzt. Aber ich verstehe nicht von welcher Regelungslücke du sprichst? Wo siehst du die?


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ukr
Beitrag 04.09.2008, 23:21
Beitrag #20


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Zeichen 515 steht für die Verschwenkungstafel mit integriertem Zeichen 264.
Hab jetzt gerade nur ein Bild von meiner Seite:



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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Wattestäbchen
Beitrag 04.09.2008, 23:23
Beitrag #21


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Zitat (Uwe W @ 05.09.2008, 01:14) *
Erst mal ne doofe Frage: in welchem Verkehrszeichenkatalog finde ich die Nummer 515?

sichere straßen


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Uwe W
Beitrag 05.09.2008, 00:06
Beitrag #22


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Zeichen 515 kann doch als Richtzeichen gar nichts anordnen oder aufheben. Es kündigt doch nur eine durch andere Verkehrszeichen (z.B. gelbe Linien) oder -einrichtungen (Absperrbaken) angeordnete Regelung an.

Insofern ist der Vorwurf zumindest korrekturbedürftig.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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mir
Beitrag 05.09.2008, 00:52
Beitrag #23


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Zitat (Wattestäbchen @ 05.09.2008, 01:20) *
Aber ich verstehe nicht von welcher Regelungslücke du sprichst? Wo siehst du die?

Ich denke mal, die Sperrfläche hätte abmarkiert werden sollen, wenn die Bußgeldstelle ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass der Verkehr drüberfahren soll. Normalerweise werden im Zusammenhang mit Sperrflächen ja eher Bußgelder verhängt, weil sich jemand auf ebendiese bewegt hat.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.09.2008, 01:12
Beitrag #24





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Zitat (Uwe W @ 05.09.2008, 01:06) *
Zeichen 515 kann doch als Richtzeichen gar nichts anordnen oder aufheben. ( ... )
Insofern ist der Vorwurf zumindest korrekturbedürftig.

Richtzeichen können auch Anordnungen enthalten (§ 42 Abs. 1 StVO). Entscheidender erscheint mir hier aber, dass man Wattestäbchen nicht die Missachtung des Z 515 vorwirft, sondern offenbar eine vermeidbare Behinderung, weil er an dieser Stelle einfach anhielt. So verstehe ich zumindest den Ausgangsbeitrag ("Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen weil ich durch Missachtung des Zeichens 515 andere behindert habe.")
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ukr
Beitrag 05.09.2008, 05:27
Beitrag #25


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Zitat (mir @ 05.09.2008, 00:52) *
Ich denke mal, die Sperrfläche hätte abmarkiert werden sollen, wenn die Bußgeldstelle ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass der Verkehr drüberfahren soll.


Und genau das ist der Knackpunkt. Angeordnet wird oft nach der Auffassung "Gelb hebt weiß auf" und das ist gemäß StVO eben nicht so. Hier klafft eine Lücke, zwischen dem was die RSA an Möglichkeiten bereit halten und dem was die StVO dem Verkehrsteilnehmer "vorschreibt".

Und genau in dieser Lücke steckt ein Q-Tip fest laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 05.09.2008, 06:17
Beitrag #26


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Zitat (Georg_g @ 04.09.2008, 21:13) *
Das weiß Wattestäbchen mittlerweile aus mehreren anderen Threads.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann er ja Einspruch einlegen. Wenn dann das Verfahren nicht eingestellt werden sollte (das ist ja auch bei unbegründetem Einspruch hin und wieder der Fall), dann landet die Sache vor dem Richter. Dieser wird die Sache möglicherweise folgendermaßen abhandeln:

Er prüft zunächst, wie Sperrflächen aufgehoben werden können, insbesondere ob Z 515 eine vorhandene Sperrfläche aufhebt. Nach eingehender Prüfung wird er feststellen, dass eine ausdrückliche Regelung über die Aufhebung einer Sperrfläche durch Z 515 in den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht enthalten ist.

Bis hierher folgt er also durchaus seinen Einlassungen. Er stellt fest, dass es der Verordnungsgeber versäumt hat, eine Aufhebung von Sperrflächen deutlich zu formulieren. Dies wird er möglicherweise als Regelungslücke bezeichnen. Nun gilt sein weiteres Augenmerk der Frage, wie ein durchschnittlich geübter Kraftfahrer diese Regelungslücke bestmöglich ausfüllen kann. Bestmöglich ist es dann, wenn der Gewinn an Verkehrssicherheit und -Flüssigkeit optimal ist, während die Beeinträchtigung an Verkehrssicherheit und -Flüssigkeit gleichzeitig minimal ist. Dann wird er feststellen, dass ein Anhalten vor einer Sperrfläche in Verbindung mit Z 515 vom Verordnungsgeber nicht gewollt sein kann, sondern dass die bestmögliche Auflösung der Regelungslücke im Überfahren der Sperrfläche besteht, sodass nur dadurch den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und -Flüssigkeit, wie sie auch im § 1 StVO gefordert sind, entsprochen werden kann.

Ein Anhalten und Stehenbleiben würde der Richter möglicherweise auch als "lebensfremd" bezeichnen und weiterhin feststellen, dass die überwiegende Mehrheit der Kraftfahrer mit der korrekten Lösung der Regelungslücke keine Probleme hat.


Hallo georg_g,

gehst ja ganz schön hart mit dem Q-Tipp ins Gericht!!!

OJ


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THOR
Beitrag 05.09.2008, 06:27
Beitrag #27


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Zitat (Wattestäbchen @ 05.09.2008, 00:20) *
Dort war bereits Stau und ich habe mich nicht über die Anweisung, die mir in Form der Sperrfläche gegeben wurde hinweg gesetzt. Aber ich verstehe nicht von welcher Regelungslücke du sprichst? Wo siehst du die?
Sorry, ich versteh es immer noch nicht.

Wenn Du Z. 515 gefolgt wärst, hättest Du über eine Sperrfläche fahren müssen. Also bist Du stehengeblieben bis
a) cop.gif Dich aufforderten zu fahren
b) die Motorradgang hinter Dir am absteigen war
c) Du Hunger und Durst bekommen hast
d) ...

think.gif


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Gruß

THOR
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mir
Beitrag 05.09.2008, 08:19
Beitrag #28


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Zitat (THOR @ 05.09.2008, 08:27) *
d) ...

d) die Bauarbeiter ihn über die Sperrfläche trugen
e) ein Laster ihn über die Sperrfläche schob
f) die Sperrfläche zuschneite und unkenntlich wurde

... whistling.gif ...

oder vielleicht ganz einfach
z) die andere Spur endlich frei war


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thetdk
Beitrag 05.09.2008, 08:36
Beitrag #29


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Zitat (mir @ 05.09.2008, 10:19) *
oder vielleicht ganz einfach
z) die andere Spur endlich frei war


Kann nicht sein, in diesen Bereichen sind doch meist durchgezogene Markierungen, die darf man nicht überfahren, auch nicht wenn man einer Sperrfläche ausweicht....

Rückwärtsfahren ist auf der BAB auch nicht.

- Hm, abgeschleppt?
- Fahrzeug über die Sperrfläche schieben lassen (ohne das jemand am Steuer saß, also keiner der das Fahrzeug führte)?
- der polizeilichen Anweisung, die Sperrfläche jetzt endlich zu überfahren, Folge geleistet?
- Lasthubschrauber bestellt?
-...

thread.gif

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Nerari
Beitrag 05.09.2008, 09:52
Beitrag #30


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Zitat (Wattestäbchen @ 04.09.2008, 18:15) *
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen ....


Ich persönlich glaube nicht, dass der TE das wirklich durchgezogen hat thread.gif Den BGB möchte ich sehen laugh2.gif .

@TE: Wie lange bist du denn da gestanden, bis die police.gif auf dich aufmerksam wurde, dass du keine technische Panne hast, sondern allenfalls eine andere think.gif
Wenn sie dich dann aufgefordert haben, weiter zu fahren, hättest du das ja ohne weiteres dürfen (§36 (1) StVO)

Wenn ich police.gif wäre und auf einer Autobahn im Stau ein VT vor einer Sperrfläche stehen bleiben würde, über die vor ihm schon zig andere drüber gefahren sind, mit der Begründung, das dürfe er nicht wallbash.gif, dann würde ich nicht (nur) einen BGB ausstellen, sondern eine MPU anordnen.

Gruß
Nerari
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ukr
Beitrag 05.09.2008, 10:10
Beitrag #31


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Das Problem ist aber, das mit zweierlei Maß gemessen wird. Auf der einen Seite erwartet man vom Verkehrsteilnehmer, das er sich an die StVO hält - andererseits soll er dem Verhalten der "Lemminge" anpassen.

Das Wattestäbchen das, was er hier zum Besten gibt, in der Praxis wirklich durchzieht kann ich mir allerding auch nur schwer vorstellen. wavey.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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THOR
Beitrag 05.09.2008, 10:26
Beitrag #32


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Interesshalber habe ich hier Notwendige Verstöße gegen die StVO, Keine Strafe / reine Neugier schon mal ähnliches gefragt. wavey.gif


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Gruß

THOR
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Nerari
Beitrag 05.09.2008, 10:34
Beitrag #33


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Zitat (ukr @ 05.09.2008, 11:10) *
Das Problem ist aber, das mit zweierlei Maß gemessen wird.


Einerseits ist das natürlich nicht völlig von der Hand zu weisen, andererseits ist das aber was anderes, als wenn VT klarerweise die StVO missachten, obwohl es sicher nicht so gemeint ist. Z.B. wenn einige auf dem Radweg parken, als Geisterradler unterwegs sind etc.
Oder wenn sie die StVO missachten, wenn es zweifelhaft ist. Unklare Anordungen gehen nicht zu Lasten des VT, so habe ich hier im VP gelernt.

Aber hier ist nicht wirklich etwas unklar.

In der StVO steht ja eindeutig (§41 (4)):

Zitat
Vorübergehende Fahrstreifenbegrenzung

Auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen, .... heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen auf. ....


Auch wenn, rein rechtlich, damit eine Sperrfläche nicht aufgehoben wird (was viele wahrscheinlich gar nicht wissen wink.gif), ist es doch der weit überwiegenden Anzahl der VT (gewissermaßen allen außer einem whistling.gif) z.B. dank Anwendung des gesunden Menschenverstandes klar, dass diese, im Verlauf eines derart markierten Fahrstreifens befindliche Fläche völlig gefahrlos und ohne sonstige negative Konsequenzen befürchten zu müssen überfahren werden darf und sogar überfahren werden soll.

Und dementsprechend sparen sich offensichtlich viele auch das Ausixen derartiger Flächen, weil auch so völlig klar und eindeutig ist, was angeordnet werden soll. Auch wenn das, rein rechtlich betrachtet, natürlich falsch ist.

Nur wenn man unbedingt §§ reiten möchte, tut man so, als ob man die Anordnung nicht verstände.

So ein Verhalten kann ich persönlich nicht wirklich nachvollziehen.

Gruß
Nerari
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ukr
Beitrag 05.09.2008, 10:37
Beitrag #34


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Wenn irgendwo ein Fahrzeug liegen bleibt und man eine "Sperrlinie" überfahren muß ist das sicherlich ein Ausnahmefall - und ohne situationsbedingtes, verhältnissmäßiges "Übertreten" der StVO kommt man im Straßenverkehr wohl kaum vorran.

Der Fahrschüler, der bei seiner Prüfung trotz durchgezogener Linie einen Radfahrer überholt, um nicht 3km hinterher zu fahren fällt aber durch.
Hier spielt der gesunde Menschenverstand keine Rolle.

Die "Problemchen" an denen sich der Q-Tip aufhängt lassen sich durch eine Anpassung der StVO and die angewandte Praxis beseitigen - nur sieht man hier offenbar keine Notwendigkeit.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Nerari
Beitrag 05.09.2008, 10:42
Beitrag #35


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Zitat (ukr @ 05.09.2008, 11:37) *
....nur sieht man hier offenbar keine Notwendigkeit.


Vielleicht, weil die VT und die police.gif mit der gelebten Praxis keine Probleme haben unsure.gif.
Q-Tipps im Straßenverkehr sind ja etwas seltener als solche im Badezimmer thread.gif

Gruß
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ukr
Beitrag 05.09.2008, 10:48
Beitrag #36


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Zitat (Nerari @ 05.09.2008, 10:34) *
Und dementsprechend sparen sich offensichtlich viele auch das Ausixen derartiger Flächen, weil auch so völlig klar und eindeutig ist, was angeordnet werden soll. Auch wenn das, rein rechtlich betrachtet, natürlich falsch ist.


Diese Kreuzchen dürfen ja auch nicht überfahren werden, und das diese Kreuzchen eine Sperrfläche aufheben ist für den VT auch nirgends geregelt.
Außer man ist der Auffassung "Eine Sperrfläche mit gelben Kreuzchen ist keine Sperrfläche"

Eine gelbe Haltlinie, Fußgängerfurt, gelbe Pfeile oder weiße Pfeile mit gelben Zusätzen darf man übrigens auch nicht überfahren - so sagt es die StVO. shutup.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Wattestäbchen
Beitrag 05.09.2008, 12:13
Beitrag #37


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Also nochmal ausfürlich:

Ich bin auf einer Kraftfahrstraße gefahren. Dann kam eine Baustelle. Davor stand Z515 und ein vorübergehender Fahrstreifen durch gelbe Markierungen führte über eine Sperrfläche. Da ich diese meiner Meinung nach nicht überfahren darf habe ich angehalten.
Dann habe ich selbst die Polizei gerufen, damit sie mir die Weisung erteilen kann darüber zu fahren falls das gefahrlos möglich sein sollte.
Die Polizisten kamen und irgendwann kam ich dann wieder weg. Den Inhalt des Informationsaustauschs zwischen mir und der Polizei lasse ich hier aus Zeitgründen aus.

Jetzt bekam ich einen Bußgeldbescheid weil ich Z515 nicht eingehalten habe, das laut BUS die Sperrfläche aufhebt. Auf die gelben Markierungen wurde dabei nicht eingegangen.
Zusätzlich bekam ich von einer anderen Stelle die Aufforderung zu einer Untersuchung bei einem Neurologen mit verkehrsrechtlicher Qualifikation. Diese Stelle meinte, dass die Sperrfläche durch die gelben Markierungen aufgehoben würde. Dort soll überprüft werden ob ich eine psychische Störung habe und ob ich in der Lage bin Kraftfahrzeuge zu führen.


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ukr
Beitrag 05.09.2008, 12:22
Beitrag #38


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Zitat (Wattestäbchen @ 05.09.2008, 13:13) *
Zusätzlich bekam ich von einer anderen Stelle die Aufforderung zu einer Untersuchung bei einem Neurologen mit verkehrsrechtlicher Qualifikation. Diese Stelle meinte, dass die Sperrfläche durch die gelben Markierungen aufgehoben würde. Dort soll überprüft werden ob ich eine psychische Störung habe und ob ich in der Lage bin Kraftfahrzeuge zu führen.


Diesen Besuch würde ich wahrnehmen. Vielleicht gibt es nach diesem Gespräch einen Neurologen mit verkehrsrechtlicher Qualifikation weniger laugh2.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Wattestäbchen
Beitrag 05.09.2008, 12:44
Beitrag #39


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Zitat (ukr @ 05.09.2008, 14:22) *
Zitat (Wattestäbchen @ 05.09.2008, 13:13) *
Zusätzlich bekam ich von einer anderen Stelle die Aufforderung zu einer Untersuchung bei einem Neurologen mit verkehrsrechtlicher Qualifikation. Diese Stelle meinte, dass die Sperrfläche durch die gelben Markierungen aufgehoben würde. Dort soll überprüft werden ob ich eine psychische Störung habe und ob ich in der Lage bin Kraftfahrzeuge zu führen.


Diesen Besuch würde ich wahrnehmen. Vielleicht gibt es nach diesem Gespräch einen Neurologen mit verkehrsrechtlicher Qualifikation weniger laugh2.gif

Die Chance ist größer, dass es danach eine Fahrerlaubnis weniger gibt. Ihr könnt dem Neurologen ja dann einen Geschenkkorb schicken, weil er das VP desinfiziert hat smile.gif

Schlimm finde ich, dass ich die Kosten des Gutachens über meine psychische Verfassung selbst zahlen soll. Unabängig davon was sich dabei ergibt. Warum wird denn bei einer Kontrolle des Alkoholgehalts nicht das Mundstück berechnet? Ich finde, wenn jemand mich zu einer Untersuchung schickt, dann soll er die Kosten zumindest vorstrecken. Hat mich sehr gewundert und alle denen ich davon erzählte auch think.gif


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la ultima
Beitrag 05.09.2008, 12:47
Beitrag #40


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Welche Paragrafen sind denn im Bußgeldbescheid aufgeführt?
Ich kann im § 49 III Nr. 5 StVO nicht das Z 515 StVO erkennen.


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Wattestäbchen
Beitrag 05.09.2008, 12:49
Beitrag #41


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Zitat (la ultima @ 05.09.2008, 14:47) *
Welche Paragrafen sind denn im Bußgeldbescheid aufgeführt?
Ich kann im § 49 III Nr. 5 StVO nicht das Z 515 StVO erkennen.

Ich habe den Zettel nicht hier. Wenn ich wieder daheim bin kann ich ihn bereitstellen.


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ukr
Beitrag 05.09.2008, 12:50
Beitrag #42


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Zitat (Wattestäbchen @ 05.09.2008, 13:44) *
Ihr könnt dem Neurologen ja dann einen Geschenkkorb schicken, weil er das VP desinfiziert hat smile.gif


Au ja, ein Präsentkorb mit verschiedenen Markierungsfarben und oben ein Schleifchen aus Markierungsfolie - alles in gelb versteht sich.

Ich kann dich ja verstehen, nur ist der Weg den du da beschreitest nicht unbedingt der richtige. Statt dich im Straßenverkehr zum MPU-Kanditaten befördern zu lassen, würde ich den Damen und Herren am schönen Tiefensee mal ein entsprechendes Schreiben schicken.

Das was du bemängelst ist ja nicht von der Hand zu weisen.
Und der gesunde Menschenverstand spielt bei Tempo 30 vor einer Schule, nachts um 2 zur Ferienzeit auch keine Rolle - da wird auch jeder sagen "30 ist 30"


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THOR
Beitrag 05.09.2008, 12:55
Beitrag #43


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Z.515 hin, stehenbleiben her. Das mit dem Neurologen halte ich für maßlos übertrieben.

Wenn (und nicht nur) ich sehe was so auf den Straßen rumfährt ....


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THOR
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mir
Beitrag 05.09.2008, 13:04
Beitrag #44


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Nun gut, über den Bußgeldbescheid wird entschieden werden. Das mit dem Neurologen ist aber ein heftiges Geschütz. ranting.gif

An Deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt nehmen und mit diesem zusammen das Gespräch mit den beteiligten Polizisten oder mit der Führerscheinstelle suchen. Eine dritte Person mit anerkannter Rechtskenntnis kann vielleicht Überzeugungsarbeit leisten und die Untersuchung abbiegen.

Die spannende Frage ist, was das Gesetz von Kraftfahrern erwartet:

a) dass man alles unbedingt umsetzt

oder

b) dass man die Vorschriften flexibel an die Situation anpasst.

Anscheinend mal das eine und mal das andere dry.gif, wie auch ukr schreibt.

Irgendwo im VP war da auch mal ein Thread über einen Radfahrer, dem die Polizei nicht glaubte, dass man auch auf einer Bundesstraße auf der Fahrbahn zu radeln hat und eben nicht auf dem Gehweg. Das gipfelte dann auch in einer Vorladung zur MPU. Ich find's jetzt aber nicht mehr.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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MisterOJ
Beitrag 05.09.2008, 13:08
Beitrag #45


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Zitat (ukr @ 05.09.2008, 12:48) *
Diese Kreuzchen dürfen ja auch nicht überfahren werden, und das diese Kreuzchen eine Sperrfläche aufheben ist für den VT auch nirgends geregelt.
Außer man ist der Auffassung "Eine Sperrfläche mit gelben Kreuzchen ist keine Sperrfläche"

Eine gelbe Haltelinie, Fußgängerfurt, gelbe Pfeile oder weiße Pfeile mit gelben Zusätzen darf man übrigens auch nicht überfahren - so sagt es die StVO. shutup.gif


Ja das ist in der tat eine Regelwerks-Lücke thread.gif zwischen der StVO (die nur gelbe Z295 und Z340 kennt) und den vielfältigeren Möglichkeiten der RSA (mit gelben Pfeile, Furten, Haltlinien, etc.) blink.gif

(Hat diese Lücke noch keiner beim zuständigen Ministerium entdeckt??? think.gif Oder ist die "Richtlinie zur Anpassung und Harmonisierung von vorübergehende Fahrbahnmarkierungen (Gelb-Markierungen) an die RSA; kurz: RAHavM-gelb" schon in Arbeit??? )


schönes WE
OJ


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ukr
Beitrag 05.09.2008, 13:15
Beitrag #46


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Zitat (MisterOJ @ 05.09.2008, 14:08) *
Hat diese Lücke noch keiner beim zuständigen Ministerium entdeckt???


Keine Ahnung aber soll ja ne neue StVO rauskommen wavey.gif


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Beitrag 05.09.2008, 13:38
Beitrag #47





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Zitat (THOR @ 05.09.2008, 13:55) *
Das mit dem Neurologen halte ich für maßlos übertrieben.

Das muss man aber auch aus Sicht der Führerscheinstelle sehen, die ja nur die Information von den Polizisten zur Verfügung hat. Da bleibt ein Verkehrsteilnehmer wegen einer Sperrfläche mitten auf der Kraftfahrstraße stehen, ruft dann die Polizei an, und weigert sich weiterzufahren solange er nicht die ausdrückliche Weisung der Polizeibeamten hat die Sperrfläche zu überfahren. Wie sich Wattestäbchen bei dieser "Diskussion auf der Kraftfahrstraße" verhalten hat, können wir nur erahnen.
Zitat (Wattestäbchen @ 05.09.2008, 13:13) *
Den Inhalt des Informationsaustauschs zwischen mir und der Polizei lasse ich hier aus Zeitgründen aus.

Schade. Könntest du den "Informationsaustausch" nicht bei Gelegenheit hier wiedergeben?
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ukr
Beitrag 05.09.2008, 14:58
Beitrag #48


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Zitat (Georg_g @ 05.09.2008, 13:38) *
Könntest du den "Informationsaustausch" nicht bei Gelegenheit hier wiedergeben?


Hat bestimmt einigen Unterhaltungswert.


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Cookiedeluxe
Beitrag 05.09.2008, 15:50
Beitrag #49


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Ja, auf den Inhalt dieses "Informationsaustausches" brenne ich geradezu. Insbesondere die Seite der Polizisten stelle ich mir nicht... ähhm... "uninteressant" vor.


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Wattestäbchen
Beitrag 05.09.2008, 17:22
Beitrag #50


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Hier ist der Bescheid

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Anm.Mod.:
Link gelöscht - bitte vor Wiedereinstellung auch den Zeugen anonymisieren.


Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 05.09.2008, 17:30


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