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> Felgeneintragung mit Festigkeitsgutachten nicht mehr möglich?
KFX
Beitrag 02.09.2008, 18:47
Beitrag #1


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Hallo,

Ich habe die OZ Ultraleggera in 7x16 zoll auf meinem Peugeot 106, ich habe dazu ein Gutachten über die Festigkeit der Felgen bekommen, da für mein Fahrzeugmodell kein Teile-Gutachten gibt.

Für die größeren Peugeot-Modelle gibt es natürlich ein solches.

nun wurde mir von einem Kumpel gesagt, dass wohl Eintragungen auf Basis eines Festigkeitsgutachtens nicht mehr möglich sei, ist das richtig?

Danke für eure Hilfe

Gruß KFX
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C3PO
Beitrag 02.09.2008, 19:18
Beitrag #2


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Fast richtig, Festigkeitsgutachten alleine reicht nicht, es braucht dazu noch einen Nachweis eines QM-Systems des Herstellers. Dazu gab es mit Einführung der QM-Systempflicht bei den Teilegutachten eine Einzelanweisung an die Technischen Prüfstellen und deren aaS. Neu ist das alles nicht, neu ist nur, das da jetzt vermehrt drauf geschaut wird, vor allem in Hessen tut sich da derzeit einiges.

Bei OZ Felgen ist das mit dem QM-System sicher kein Problem am einfachsten ist, du nimmts einfach ein Teilegutachten für die Felge mit, damit ist dann alles erschlagen.

PS: Gute Wahl die Ultraleggeras. wavey.gif
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KFX
Beitrag 02.09.2008, 19:29
Beitrag #3


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Hey,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Also brauche ich ein Teilegutachten dieser Felge (vieleicht das vom Peugeot 206) und dieser Nachweis eines Qualitätsmanagement Systems (ich denke zum Nachweis für gleichbleibende Fertigungsqualität?) und ab zur Einzelabnahme?

Das wäre ja Prima, eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller hab ich auch noch, weil ich die 7x16 Zoll Felgen mit 195/40 R16 fahre, das kein so ein "übliches" Maß ist, sondern eher ein "Tunermaß" smile.gif

Also ist das Gutachten über die Tragfähigkeit, welches ich jetzt in der Hand habe unbrauchbar?

Vielen Dank für deine kompetente Hilfe!

GRuß KFX

PS. jaaa die Ultraleggeras gehören für mich zu den schönsten Felgen die es gibt smile.gif

EDIT: aah jetzt habe ich es, entweder Festigkeitsgutachten mit QM oder Teilegutachten (wobei es für mein Fahrzeug keins gibt, nur von größeren Modellen)
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C3PO
Beitrag 02.09.2008, 20:08
Beitrag #4


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Jau, Festigkeitsgutachten + QM Nachweis oder Teilegutachten bzw. natürlich auch eine ABE. TG und ABE können auch von einem anderen Auto sein, die dienen hier dann ja nur dem Nachweis der Festigkeit und des QM-Systems. Der Rest ist bei der Einzelabnahme zu prüfen.

Die Reifenfreigabe kannst du eigentlich auch getrost vergessen, die 195/40R16 sind nach Norm auf 6,5 bis 7,5" breiten Felgen montierbar. Abrollumfang Last und Speedindes müssen natürlich noch passen, dann sollte nix anbrennen.
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