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> Fahrzeugbreite
Gast_charly68_*
Beitrag 03.09.2008, 16:33
Beitrag #51





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Zitat (Sasquatch @ 03.09.2008, 18:26) *
... wie du ja behauptet hast, sind die Spiegel bei der Maßangabe in den Papieren inclusive, oder etwa nun doch nicht?


Diese Behauptung, daß die Spiegel inclusive sind nehme ich zurück.

Jedoch war es früher so, daß diese in der angegebenen Breite eingerechnet waren.

Wurde auch von der Autobahnpolizei gesagt, daß sie selber nicht gut finden, daß diese nicht mehr mit eingerechnet werden.

LG
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columbo
Beitrag 03.09.2008, 16:33
Beitrag #52


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Zitat (Sasquatch @ 03.09.2008, 17:58) *
Sieh es so: ist der Bentley mit Außenspiegeln schwerer als 3,5 Tonnen, dann solltest du in Großbritannien damit nur auf der linken Straßenseite fahren. wink.gif


Mit meinem Bentley fahr ich als guter Deutscher immer links. Wo sonst?
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Gast_charly68_*
Beitrag 03.09.2008, 16:36
Beitrag #53





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Zitat (Sasquatch @ 03.09.2008, 18:26) *
Dann bin ich so frei, dir diesen Anruf nicht zu glauben. Wirst du ja auch nichts gegen haben, oder?


Das macht mir nichts aus.

Ich habe jedenfalls eine aussagekräftige Antwort bekommen, die für mich auch in Zukunft von nutzen ist.

LG
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thetdk
Beitrag 03.09.2008, 16:40
Beitrag #54


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Hier in Aachen gibt es eine künstliche Engstelle (LKW-Blockierung) die mit "1,9m" ausgeschildert ist.

Welche mehrspurigen Fahrzeuge (außer Quads) dürfen denn dann da noch legal durchfahren?
Ein Corsa hat eine Breite laut Schein von 165cm, bleiben 25cm für die Spiegel, das wird schon arg eng bei zwei Stück, so klein sind die nicht...

Die Strasse soll allerdings sicherlich nicht nur für Zweiräder freigegeben sein...

(durch die Engstelle passe ich mit meinem Ducato auch noch durch - mit Luft. Darf ich aber nicht)

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Sasquatch
Beitrag 03.09.2008, 16:45
Beitrag #55


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Zitat (charly68 @ 03.09.2008, 17:36) *
Ich habe jedenfalls eine aussagekräftige Antwort bekommen, die für mich auch in Zukunft von nutzen ist.

Dann ist ja gut. Nur, wieso ruderst du denn jetzt plötzlich wegen der Papiere zurück, ohne weitere Begründung? Im Übrigen ist das mit der Angabe der Breite ohne Spiegel in den Papieren wohl schon seit mindestens 34 Jahren so.


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Gast_charly68_*
Beitrag 03.09.2008, 16:46
Beitrag #56





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Zitat (thetdk @ 03.09.2008, 18:40) *
Ein Corsa hat eine Breite laut Schein von 165cm, bleiben 25cm für die Spiegel, das wird schon arg eng bei zwei Stück, so klein sind die nicht...


Der aktuelle Corsa hat mit Spiegeln eine Breite von 1,944 Metern.

LG
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columbo
Beitrag 03.09.2008, 16:46
Beitrag #57


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Zitat (Sasquatch @ 03.09.2008, 18:26) *
Autobahnpolizeidienststellenleiteraussagen


Da begehst Du den Straftatbestand einer Autobahnpolizeidienststellenleiteraussagenanzweifelung.

Undwech.
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Kühltaxi
Beitrag 03.09.2008, 17:43
Beitrag #58


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Wenn das so stimmt wie hier beschrieben mit der "tatsächlichen" Breite dürfte ja fast kein Pkw mehr in Baustellen überholen (wie zuvor geschrieben wurde, ein Kleinwagen hat die 2 m ja schon fast). In der Praxis werden aber wohl nur Transporterfahrer dran glauben müssen.
Dann verstehe ich aber auch die peinliche Beachtung dieser 2 m von Transporter- und Aufbauherstellern (außer Fiat) wenn irgendwie möglich nicht, sie brächte ja keinen Vorteil. Die Rechtslage scheint so 100%ig eindeutig wohl doch nicht zu sein, muß wohl erst ein BGH-Urteil her.
Übrigens, wie hoch ist hierfür das Bußgeld überhaupt? Es dürfte ja eigentlich kein Überholen im Verbot sein, sondern "nur" das Befahren einer verbotenen Spur.

Zitat (Wolle61 @ 03.09.2008, 00:26) *
Sprinter 312 D = 3,49 t zul. Gesamtgewicht mit 120 PS. Fällt also nicht unter LKW-Überholverbot.
Ich habe die Karre schon eingige 10.000 km über die BAB bewegt

Aber wirklich kennen tust du sie nicht, sie hat nämlich 3,5 t zGG und 122 PS.
2,79 und 3,49 t zGG gibt es nicht (es sei denn man lastet gesetzesunkundig nachträglich ab). Es sind immer 2,8 und 3,5. Die "Schwellenpreise" mit 9 am Ende gibt es nur bei 5,99, 7,49 und 11,99 t und bei jedem aus einem anderen Grund.


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columbo
Beitrag 04.09.2008, 09:01
Beitrag #59


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Zitat (thetdk @ 03.09.2008, 18:40) *
Hier in Aachen gibt es eine künstliche Engstelle (LKW-Blockierung) die mit "1,9m" ausgeschildert ist.

Welche mehrspurigen Fahrzeuge (außer Quads) dürfen denn dann da noch legal durchfahren?


Ich empfehle eine sachliche, freundliche Anfrage beim Ordnungsamt. Möglichst per E-Mail. Nach meiner Erfahrung mit Ordnungsämtern werden diese Anfragen immer ebenso sachlich und freundlich beantwortet.
Wenn Du nachfragen solltest, lass uns doch die Antwort wissen.
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Wolle61
Beitrag 04.09.2008, 16:20
Beitrag #60


Neuling


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editiert !!!

Danke für die Teilnahme.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.09.2008, 07:25
Beitrag #61


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EINEN hätt ich noch zum Thema:

Auf der A7 in Richtung Norden gibt es irgendwo zwischen Hattenbach und Kassel eine Baustelle, in der alle drei Fahrstreifen weitergeführt werden. Die beiden linken sind auf 2 m Breite beschränkt, ansonsten gelten in der Baustelle die üblichen "80" nebst Überholverbot für Lkw, Busse und Pkw-Gespanne.

Als ich dort am vergangenen Donnerstag entlang fuhr, bot sich mir folgendes Bild:

Angehängte Datei  CAYENNE.JPG ( 61.77KB ) Anzahl der Downloads: 48


Dieser potthässliche, ohne Spiegel 1,98 breite Kleintransporter wink.gif hatte mich nicht etwa überholt, sondern er fuhr in der GESAMTEN Baustelle permanent auf der linken Spur, und ich holte ihn so ganz allmählich ein. Das heißt, er VERSUCHTE, auf der linken Spur zu fahren,aber sein fahrerisches Vermögen reicht dazu offenbar nicht ganz aus. Also machte er das, was manchmal Lkw und Wohnwagengespanne in Baustellen tun: Er nutzte einen Teil der Nachbarspur mit.

Der Fahrer ist eigentlich eine arme S**, denn er versuchte lediglich, §2a StVO zu beachten
Zitat (StVO §2a)
(1) Abweichend von §2 Abs1 dürfen Pkw aus deutscher Produktion, die südlich der Neckar-Donau-Linie hergestellt wurden, jederzeit die linke Fahrspur benutzen.
(2) Sofern diese Fahrzeuge einen Listenpreis von mehr als 65.000,- € incl. MwSt. aufweisen, müssen sie die linke Fahrbahn benutzen.


Doc


P.S.:
Bevor noch jemand mit mir schimpft:
- Nein, ich hatte KEINEN Anhänger dabei.
- Nein, ich habe NICHT mit dem Handy geknipst,
- Nein, ich bin NICHT so dicht aufgefahren, sondern habe lediglich das Bild beim Nachbearbeiten ein wenig gezoomt
rolleyes.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 08.09.2008, 07:30
Beitrag #62


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 08.09.2008, 08:25) *
er versuchte lediglich, §2aStVO zu beachten
Zitat (StVO §2a)
(..)

Ist das nicht sogar §1 der Stuttgarter-Vehikel-Benutzungs-Ordnung

scnr
c.s.
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Markus77
Beitrag 08.09.2008, 08:07
Beitrag #63


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 08.09.2008, 09:25) *
P.S.:
Bevor noch jemand mit mir schimpft:
- Nein, ich hatte KEINEN Anhänger dabei.
- Nein, ich habe NICHT mit dem Handy geknipst,
- Nein, ich bin NICHT so dicht aufgefahren, sondern habe lediglich das Bild beim Nachbearbeiten ein wenig gezoomt
rolleyes.gif

Aber hast Dich nicht ans Rechtsfahrgebot gehalten whistling.gif

Aber halt, Du fährst ja selbst ein Modell, was unter
Zitat
§2aStVO
fällt. Oder wo wird der Vito eigentlich gebaut? think.gif

Nur Spaß!
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.09.2008, 08:11
Beitrag #64


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Zitat (Markus77 @ 08.09.2008, 09:07) *
... Aber halt, Du fährst ja selbst ein Modell, was unter
Zitat
§2aStVO
fällt. Oder wo wird der Vito eigentlich gebaut? think.gif

Meines Wissens in Spanien, also nix mit "deutscher Produktion"

Doc


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columbo
Beitrag 08.09.2008, 08:16
Beitrag #65


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 08.09.2008, 09:25) *
Dieser potthässliche, ohne Spiegel 1,98 breite Kleintransporter hatte mich nicht etwa überholt, sondern er fuhr in der GESAMTEN Baustelle permanent auf der linken Spur, und ich holte ihn so ganz allmählich ein. Das heißt, er VERSUCHTE, auf der linken Spur zu fahren,aber sein fahrerisches Vermögen reicht dazu offenbar nicht ganz aus. Also machte er das, was manchmal Lkw und Wohnwagengespanne in Baustellen tun: Er nutzte einen Teil der Nachbarspur mit.

Der Fahrer ist eigentlich eine arme S**,


Vorsicht, der Herr ist zweifellos Leistungsträger (oder Blondi ist eine Leistungsträgergemahlin).

Aber im Ernst: Wer sich das Bild ansieht, muss doch merken, dass es kaum eine Chance gibt, diesen Transporter gefahrlos auf der Überholspur unterzubringen.
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Kühltaxi
Beitrag 11.09.2008, 18:30
Beitrag #66


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Der hat halt Angst seinen geporschten VW zu verkratzen, aber ganz links muß halt sein! rofl1.gif

Nochmal richtig zum Thema: Habe die letzte Zeit extra aufgepaßt und festgestellt, daß die Mehrheit aller Baustellen-Linksfahrer "illegal" unterwegs ist. Ich denke mal, der GG hat hier eigentlich die 2 m ohne Spiegel wie sie in den Papieren stehen aber mit ggfs. überstehender Ladung gemeint und ist einfach nicht auf die Idee gekommen, daß irgendwann mal spitzfindige Polizisten, Staatsanwälte und Richter das anders interpretieren würden. Ich sehe hier zwei Lösungsmöglichkeiten:

1. Das Gesetz wird dahingehend geändert, daß Spiegel ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. In Baustellen werden 2,20 oder 2,30-m-Schilder aufgehängt (oder am besten gar keine, man sieht ja selber ob es paßt).

So wie es jetzt ist kann man sich bei dieser Gesetzesauslegung, die nur der Willkür Tür und Tor öffnet weil eine allgemeine Ahndung unmöglich ist, die Überholspur in Baustellen, die fast keiner benutzen darf, eigentlich ganz sparen.


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cheffe
Beitrag 11.09.2008, 22:12
Beitrag #67


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Zitat (Kühltaxi @ 11.09.2008, 19:30) *
2. In Baustellen werden 2,20 oder 2,30-m-Schilder aufgehängt (oder am besten gar keine, man sieht ja selber ob es paßt).

Besserer Vorschlag:

Kein Verbotsschild (max. zulässige Breite), sondern ein Hinweisschild wie breit die Spur denn nun wirklich ist. Weil sehen ob es paßt tun beileibe nicht alle. Wie erklärst Du dir sonst das Phänomen, daß sich etliche nicht trauen den LKW zu überholen obwohl das lockerst passen würde?


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CvR
Beitrag 11.09.2008, 22:40
Beitrag #68


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Zitat (cheffe @ 11.09.2008, 23:12) *
Kein Verbotsschild (max. zulässige Breite), sondern ein Hinweisschild wie breit die Spur denn nun wirklich ist. Weil sehen ob es paßt tun beileibe nicht alle. Wie erklärst Du dir sonst das Phänomen, daß sich etliche nicht trauen den LKW zu überholen obwohl das lockerst passen würde?

Da wird sich denn dann aber die Katze in den Schwanz beißen. Wenn's dann scheppert, dann heißt es dann "aber mein Auto ist doch nur 1,97 breit, steht hier so in den Papieren...". Das bringt uns also letzten Endes auch nicht weiter. Zumal damit vermutlich mittelfristig der Punkt "Seitensicherheitsabstand" auch passé wäre, denn wenn die Spur so breit ist und ich nen mm schmaler, dann wird das schon passen müssen whistling.gif

Wieso sollte die Maßangabe in den Papieren, die gemäß StVZO ermittelt wird, überhaupt für irgendwas anderes als die StVZO relevant sein? Die Angabe des StVZO-Maßes ist jedoch erforderlich, damit im Falle einer Fahrzeugkontrolle bspw. schnell ermittelt werden kann, ob das Fahrzeug die erforderliche Ausstattung hat. Bspw. Umrissleuchten, die ab einer gewissen "StVZO-Breite" erforderlich sind...


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holgerr
Beitrag 16.05.2012, 11:00
Beitrag #69


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Hallo,

ich hatte Gestern in Köln A1 ( suuuper Baustelle ) das Problem .....

Im Radio wurde noch gewarnt das LKW die linke Spur nicht benutzen sollten, da die Polizei kontrollieren würde, ich dachte das wäre mit meinem Fiat-Ducato kein Problem sad.gif

Laut Polizist wird INCL. Spiegel gerechnet, in den Papieren hat der Ducato 2.05 Meter + Spiegel rechts und links liegt man einige drüber.... Erlaubt wäre noch 2,10 Meter, mehr nicht !

Gekostet hat die Linksfahrt 20 Euro !

Gruß
Holger


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columbo
Beitrag 16.05.2012, 12:09
Beitrag #70


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Zitat (holgerr @ 16.05.2012, 12:00) *
Gekostet hat die Linksfahrt 20 Euro !



Und womit?
Mit recht.

Leider kann die StVO nicht differenzieren nach Fahrern, die ihr Auto auf einer schmalen Spur halten können und solchen, die es nicht können. Also ist die Nutzung der Spur für beide Sorten verboten.
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ukr
Beitrag 16.05.2012, 13:29
Beitrag #71


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Im Sinne der Sicherheit durchaus richtig, im Sinne der StVO aber nicht. Sofern das Zeichen 264 in Lenkungstafeln integriert ist, ist eine Ahndung derzeit nicht möglich (zumindest nicht rechtssicher):

http://rsa-online.com/264-2012/264-StVO.htm
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columbo
Beitrag 16.05.2012, 17:41
Beitrag #72


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Zitat (ukr @ 16.05.2012, 14:29) *
Im Sinne der Sicherheit durchaus richtig, im Sinne der StVO aber nicht. Sofern das Zeichen 264 in Lenkungstafeln integriert ist, ist eine Ahndung derzeit nicht möglich (zumindest nicht rechtssicher).


Ja, jetzt wo Du's erwähnst, erinnere ich mich, dass es im ADAC-Blättchen stand. Schade eigentlich. Wenn mal ein Verbot sinnvoll war, dann dieses.
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Kühltaxi
Beitrag 16.05.2012, 19:35
Beitrag #73


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Ich hoffe mal ihr akzeptiert auch gegenteilige Meinungen. Ich halte diese Breitenbeschränkung für so überflüssig wie einen Kropf.


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Nerari
Beitrag 16.05.2012, 19:56
Beitrag #74


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Mit welcher Begründung think.gif
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Wollf_0708
Beitrag 16.05.2012, 19:58
Beitrag #75


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Mir geht seit längerer Zeit durch den Kopf:

Reicht es nicht bei diesen Situationen auf der AB, dass nur eine Spiegelbreite hinzugerechnet wird ?

Grund: Links schwebt der Aussensoiegel über den Leitplanken, Betonsteinen. Dort richtet er im Luftraum keinen Schaden an.

Wenn allerdings der rechte iwo an einem anderen Fahrzeug anschrabbelt, irritiert es, was zu blechverformenden Folgen führen kann;
zB. durch instinktiv Schreck-reaktionsschnelles-nach-Links lenken, was dann durch evtl. Leitplankenberührungen fiese Folgen haben kann.

think.gif
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ukr
Beitrag 16.05.2012, 20:32
Beitrag #76


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Die Beschränkung wird in vielen Fällen pauschal getroffen, auch wenn die Behelfssfahrstreifen breiter sind. Die RSA sehen gegenwärtig nur die 2m-Variante vor, auch dann, wenn der Behelfsfahrstreifen 3m breit ist. Dort wo es tatsächlich nur 2,50m sind, ist die Beschränkung gerechtfertigt - aber auch nur dann, wenn wirklich alle technischen Lösungen berücksichtigt wurden (Standstreifenausbau, schmale Schutzeinrichtung). Ansonsten zeigen ja die Veränderungen in der Praxis, daß eine Beschränkung auf 2,10m bzw. 2,20m in vielen Arbeitsstellen möglich ist - es bedarf aber erst der Diskussion bevor sicht etwas tut.

Zitat (Wollf_0708 @ 16.05.2012, 20:58) *
Grund: Links schwebt der Aussensoiegel über den Leitplanken, Betonsteinen. Dort richtet er im Luftraum keinen Schaden an.

Das ist nicht in jedem Fall so, da es neben hohen Schutzeinrichtungen und Leitbaken auch Verkehrsführungen mit zwei schmalen Behelfsfahrstreifen gibt. Insofern sind die 25cm beidseitiger Sicherheitsraum durchaus gerechtfertigt.
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Zufall
Beitrag 16.05.2012, 21:05
Beitrag #77


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Außerdem fährt man instinktiv im Zweifelsfall weiter rechts, weil man nicht gewohnt ist, dass der Außenspiegel über die Fahrbahnbegrenzung hinausragen soll.
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ts1
Beitrag 16.05.2012, 23:30
Beitrag #78


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Zitat (ukr @ 16.05.2012, 20:32) *
Die Beschränkung wird in vielen Fällen pauschal getroffen, auch wenn die Behelfssfahrstreifen breiter sind. Die RSA sehen gegenwärtig nur die 2m-Variante vor, auch dann, wenn der Behelfsfahrstreifen 3m breit ist.
Die Standardbreite ist ja 3.75m (BAB). Wird immer dann <=2m Breite angeordnet, wenn es weniger als 3.75m sind, also z.B. nur 3.74m? Oder immer bei einem Behelfsfahrstreifen, auch wenn er mal 4m breit sein mag? Oder wann?


--------------------
MfG Thomas
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.05.2012, 10:12
Beitrag #79


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Zitat (Zufall @ 16.05.2012, 22:05) *
Außerdem fährt man instinktiv im Zweifelsfall weiter rechts, weil man nicht gewohnt ist, dass der Außenspiegel über die Fahrbahnbegrenzung hinausragen soll.

Das hat nichts mit dem Außenspiegel zu tun.
In der Regel hat man als Grenze zur Gegenfahrbahn ja keine durchgezogene Linie, sondern ein relativ solides Abtrenn-Bollwerk. Und es kostet die meisten ein gutes Stück Überwindung, an so einem Teil mit weniger als 50 cm Abstand entlangzufahren.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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GolfVI
Beitrag 17.05.2012, 10:20
Beitrag #80


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Zitat (ukr @ 16.05.2012, 21:32) *
Ansonsten zeigen ja die Veränderungen in der Praxis, daß eine Beschränkung auf 2,10m bzw. 2,20m in vielen Arbeitsstellen möglich ist


Eine Baustelle mit 2,2m Beschränkung fahre ich zur Zeit häufig auf der A7 zw. den AS Estenfeld und Gramschatz (Raum Würzburg) auf ca 6km Länge. Da fährt es sich subjektiv sehr entspannt links. Aber so richtig gern angenommen wird es irgendwie trotzdem nicht. Mindestens 50% derer, die (jetzt) nach links dürften fahren trotzdem rechts.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.05.2012, 11:21
Beitrag #81


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Zitat (GolfVI @ 17.05.2012, 11:20) *
... Mindestens 50% derer, die (jetzt) nach links dürften fahren trotzdem rechts.

Besser als umgekehrt!

Doc wavey.gif


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Kühltaxi
Beitrag 17.05.2012, 11:38
Beitrag #82


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Zitat (Nerari @ 16.05.2012, 20:56) *
Mit welcher Begründung think.gif

Mit einer ganz einfachen: Ich habe Augen im Kopf und sehe ob es für mich paßt oder nicht. Wer das nicht kann sollte eh rechts bleiben, egal wie breit oder schmal er ist.

Zitat (Zufall @ 16.05.2012, 22:05) *
Außerdem fährt man instinktiv im Zweifelsfall weiter rechts, weil man nicht gewohnt ist, dass der Außenspiegel über die Fahrbahnbegrenzung hinausragen soll.

Wer ist in dem Fall "man", der ungeübte Fahrer? Ich habe kein Problem damit an Betontrennern unten fast mit den Reifen zu schrammeln. Zu den alten Blechtrennern halte ich natürlich auch ein paar cm mehr Abstand, aber die gibt's zum Glück ja kaum noch.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.05.2012, 12:07
Beitrag #83


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Zitat (Kühltaxi @ 17.05.2012, 12:38) *
... Ich habe kein Problem damit an Betontrennern unten fast mit den Reifen zu schrammeln....

Da "schrammelt" nix!
Die Betonteile haben unten meist eine dezente Hohlkehle, auf die Du aufläufst. Und DAS merkst Du in der Lenkung... thread.gif

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 17.05.2012, 12:15
Beitrag #84


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Meistens sind da unten zumindest da wo ich fahre aber noch ein paar "Noppen" wo es doch schrammelt. Stört ja auch nicht, ist nur ein dezenter Hinweis daß man nicht noch allzuviel weiter nach links sollte.... whistling.gif


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GolfVI
Beitrag 17.05.2012, 18:00
Beitrag #85


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Zitat (Kühltaxi @ 17.05.2012, 12:38) *
Zu den alten Blechtrennern halte ich natürlich auch ein paar cm mehr Abstand, aber die gibt's zum Glück ja kaum noch.


Das kann ich so nicht bestätigen. Die hatte ich subjektiv deutlich häufiger als Beton. Aber es wird wohl auch darauf ankommen, was der regional tätige Verkehrssicherer so auf Lager hat. Die sind hier häufig anzutreffen.
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ukr
Beitrag 17.05.2012, 18:57
Beitrag #86


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Zitat (ts1 @ 17.05.2012, 00:30) *
Oder wann?

Bei Behelfsfahrstreifen sind es grundsätzlich 2m, auch wenn der Fahrstreifen 3,00m breit ist. Die Mindestbreiten der Behelfsfahrstreifen richten sich nach der Länge der Arbeitsstelle:

bis 6km = 2,50m
bis 9km = 3,00m
ab 9km = 3,25m

In all diesen Fällen wird lt. Regelwerk >2m< angeordnet. wavey.gif
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Kühltaxi
Beitrag 17.05.2012, 19:04
Beitrag #87


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Zitat (GolfVI @ 17.05.2012, 19:00) *
Die sind hier häufig anzutreffen.

Die gehen ja noch und sind fast so gut wie die Betontrenner, richtig schlimm sind die breiten niedrigen Dinger wo beitseitig simple Leitplanken dran sind. Die kippen beim Dagegenfahren oft einfach in die Gegenfahrbahn und vergeuden zudem viel von dem ohnehin schon knappen Platz.


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ukr
Beitrag 17.05.2012, 19:12
Beitrag #88


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Du meinst sicher diese hier:
http://www.mobile-schutzwaende.de/deutsch/.../STGW_Duo_4.pdf
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columbo
Beitrag 18.05.2012, 08:14
Beitrag #89


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Zitat (Kühltaxi @ 17.05.2012, 12:38) *
Ich habe Augen im Kopf und sehe ob es für mich paßt oder nicht. Wer das nicht kann sollte eh rechts bleiben, egal wie breit oder schmal er ist.


Um mich mal selbst zu zitieren:

Zitat
Leider kann die StVO nicht differenzieren nach Fahrern, die ihr Auto auf einer schmalen Spur halten können und solchen, die es nicht können. Also ist die Nutzung der Spur für beide Sorten verboten.
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emperor20
Beitrag 18.05.2012, 09:18
Beitrag #90


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Zitat (ukr @ 17.05.2012, 19:57) *
Zitat (ts1 @ 17.05.2012, 00:30) *
Oder wann?

Bei Behelfsfahrstreifen sind es grundsätzlich 2m, auch wenn der Fahrstreifen 3,00m breit ist. Die Mindestbreiten der Behelfsfahrstreifen richten sich nach der Länge der Arbeitsstelle:

bis 6km = 2,50m
bis 9km = 3,00m
ab 9km = 3,25m

In all diesen Fällen wird lt. Regelwerk >2m< angeordnet. wavey.gif


Was ist das für ein Unsinn? blink.gif Wenn es real 3m Breite Fahrstreifen sind, sollten auch Schilder verwendet werden, die 3m anzeigen. Beschilderungen wie "Auf 100m" oder "In 100m" sind doch auch reale 100m und keine x-beliebige Zahl. think.gif Bestrafungen die sich auf das 2m Schild berufen, wären bei real existierendem 3m Fahrstreifen nichtig und nicht mehr zu halten.

Wobei man auch sagen muss das die zuständigen für die StVO in dieser Hinsicht wohl lange Zeit gepennt haben müssen. Kaum ein Auto ist heutzutage weniger als 2m breit. Wozu habe ich denn diese Spur, wenn sie sowieso niemand befahren darf? Dann kann ich sie auch weglassen und eine große Spur machen. unsure.gif


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columbo
Beitrag 18.05.2012, 09:25
Beitrag #91


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Zitat (Kühltaxi @ 17.05.2012, 12:38) *
Ich habe Augen im Kopf und sehe ob es für mich paßt oder nicht. Wer das nicht kann sollte eh rechts bleiben, egal wie breit oder schmal er ist.


Und noch ein Nachtrag dazu:

Der Transporterfahrer aus Beitrag 61 hätte wahrscheinlich das gleiche gesagt.
Ich bin mir sicher, dass die meisten gar nicht merken, dass sie einen fremden Fahrstreifen mitbenutzen.
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Kühltaxi
Beitrag 18.05.2012, 12:19
Beitrag #92


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Daß ihr Hardliner das anders seht ist mir klar, aber jemand wollte einen Grund wissen und ich habe ihn gesagt. Und wo siehst du einen Transporter, ich sehe nur einen Porsche. Außerdem wäre ich in der Situation nie so gefahren, wozu auch?

Zitat (ukr @ 17.05.2012, 20:12) *

Genau. In diesem Werbeprospekt werden natürlich nur die Vorteile erwähnt. whistling.gif


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Zufall
Beitrag 18.05.2012, 13:29
Beitrag #93


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Zitat (emperor20 @ 18.05.2012, 10:18) *
Was ist das für ein Unsinn? blink.gif Wenn es real 3m Breite Fahrstreifen sind, sollten auch Schilder verwendet werden, die 3m anzeigen.


Nein, das Schild bezieht sich ja auf die erlaubte Fahrzeugbreite, nicht auf die Fahrstreifenbreite. Wenn man also bei 3m wie bei 2,50m 25cm pro Seite Sicherheitsabstand annimmt, wäre die korrekte Beschilderung 2,50m.
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ts1
Beitrag 18.05.2012, 14:12
Beitrag #94


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Zitat (ukr @ 17.05.2012, 18:57) *
[Behelfsfahrstreifen]...
ab 9km = 3,25m
In all diesen Fällen wird lt. Regelwerk >2m< angeordnet. wavey.gif
Ich kannn mir gut vorstellen, dass sehr sehr viele Fahrstreifen in Stadt und Land <=3.25m breit sind. Müssten die nicht allesamt auf Verkehr mit max.2m tatsächlicher Breite beschränkt sein?
Oder macht irgendetwas den Stadt-/Landverkehr viel einfacher als den Autobahnverkehr, so dass auch viel zu breite Fahrzeuge da sicher durchfahren können?


--------------------
MfG Thomas
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columbo
Beitrag 18.05.2012, 14:24
Beitrag #95


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Zitat (Kühltaxi @ 18.05.2012, 13:19) *
Daß ihr Hardliner das anders seht ist mir klar, aber jemand wollte einen Grund wissen und ich habe ihn gesagt. Und wo siehst du einen Transporter, ich sehe nur einen Porsche. Außerdem wäre ich in der Situation nie so gefahren, wozu auch?


Mit dem Ausdruck "Transporter" bezog ich mich auf die ironische Bezeichnung "Kleintransporter", die @Doc aus Bückeburg für den Cayenne wählte.

Außerdem passte Deine Antwort nicht besonders gut. Du wurdest gefragt, warum Du die Breitenbegrenzung für unnötig hältst. Deine Antwort war: Weil ich (d.h. @Kühltaxi) sie nicht brauche. Dass das nicht besonders gut durchdacht ist, wirst Du sicherlich zugeben, oder?
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ukr
Beitrag 18.05.2012, 15:38
Beitrag #96


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Zitat (emperor20 @ 18.05.2012, 10:18) *
Was ist das für ein Unsinn?

Sagen wir mal so: Die 2m Beschränkung diente ja ursprünglich dazu, den Behelfsfahrstreifen für PKW und Motorräder vorzubehalten. Hierbei muß man wissen, daß die gelbe Markierung mit zur Fahrstreifenbreite zählt. Bei einem 2,50m breiten Behelfsfahrstreifen fehlen links 15cm (komplette Strichbreite) und rechts 7,5cm (halbe Strichbreite) - bei vorhandener Schutzeinrichtung zählt die Außenkante der Reflektoren. Insofern sind die 25cm beidseitiger Sicherheitsraum schon knapp bemessen.

Wo du aber durchaus Recht hast, ist die Tatsache, daß auch 3m breite Behelfsfahrstreifen mit >2m< beschildert werden. Sicherlich würde eine Kennzeichnung mit >3m< der gewünschten Regelung entgegen stehen, aber die inzwischen diskutierten 2,10m oder 2,20m sind dort problemlos drin. Wenn an solchen Stellen auf die 2m hin abkassiert wird, nehme auch ich den Begriff der Abzocke in den Mund - insofern finde ich es auch richtig, auf die fehlende Rechtsgrundlage zur Ahndung dieser vermeintlichen Verkehrsverstöße hinzuweisen.

Zudem finde ich es mehr als fragwürdig, wenn aus Kostengründen auf einen Seitenstreifenausbau verzichtet wird bzw. viel zu breite Schutzeinrichtungen eingesetzt werden - die Gefährdung der Verkehrssicherheit dann aber allein den Verkehrsteilnehmern angelastet wird.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 18.05.2012, 16:57
Beitrag #97


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Zitat (ukr @ 17.05.2012, 19:57) *
In all diesen Fällen wird lt. Regelwerk >2m< angeordnet. wavey.gif



Wenn ich so durch die Gegend fahre ist doch bei vielen Baustellen in NRW 2,10m ausgeschildert.
Damit sollten die meisten PKWs doch wieder beide Spuren benutzen können. rolleyes.gif

Zitat (ukr @ 16.05.2012, 14:29) *
Im Sinne der Sicherheit durchaus richtig, im Sinne der StVO aber nicht. Sofern das Zeichen 264 in Lenkungstafeln integriert ist, ist eine Ahndung derzeit nicht möglich (zumindest nicht rechtssicher):

http://rsa-online.com/264-2012/264-StVO.htm




Wieso stell man die Schilder nicht so auf und passt das Gesetz an?

X




Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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ukr
Beitrag 18.05.2012, 17:19
Beitrag #98


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 18.05.2012, 17:57) *
Wenn ich so durch die Gegend fahre ist doch bei vielen Baustellen in NRW 2,10m ausgeschildert.
Das hat ja erst die Diskussion bewirkt. Ohne die mediale Aufmerksamkeit wäre das bis heute nicht der Fall. Und selbst in diesem Fall erwirkt die Tafel kein Verbot. Deshalb geht man jetzt auch in NRW dazu über, das (echte) Zeichen 264 zusätzlich über der Lenkungstafel anzubringen, was natürlich Blödsinn bzw. unzulässig ist.

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 18.05.2012, 17:57) *
Wieso stell man die Schilder nicht so auf und passt das Gesetz an?
Weil es fahrstreifenbezogen angeordnet werden muß. Die von dir gezeigte Kombination muß nach der gegenwärtigen Rechtslage über dem Fahrstreifen montiert werden. Die stattdessen eingesetzten Lenkungstafeln bedürfen hingegen einer Anpassung der StVO, damit sie rechtlich gesehen überhaupt wirksam sind.
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Kühltaxi
Beitrag 18.05.2012, 18:49
Beitrag #99


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Zitat (columbo @ 18.05.2012, 15:24) *
Außerdem passte Deine Antwort nicht besonders gut. Du wurdest gefragt, warum Du die Breitenbegrenzung für unnötig hältst. Deine Antwort war: Weil ich (d.h. @Kühltaxi) sie nicht brauche. Dass das nicht besonders gut durchdacht ist, wirst Du sicherlich zugeben, oder?

Was willst du denn hören? Für andere kann ich leider nicht sprechen, sehe aber auch nicht ein für sie in Mithaftung genommen zu werden. Ich versuche es mal deutlicher: Wenn keine Breitenschilder da hingen würde nur der in Haftung genommen der tatsächlich wegen Unvermögen einen Unfall verursacht und nicht pauschal auf Verdacht hin eine bestimmte Gruppe.

Zitat (ukr @ 18.05.2012, 18:19) *
Ohne die mediale Aufmerksamkeit wäre das bis heute nicht der Fall.

Vor der medialen Aufmerksamkeit kam aber die plötzliche Ahndung, im Klartext es ist irgendeiner auf die Idee gekommen wo man noch ein paar € rausholen könnte ohne die möglichen Folgen zu bedenken. Ohne das würde sich noch heute außer uns Erbsenzählern hier kein Mensch ensthaft dafür interessieren.
Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen erst mal die Gesamtsituation abzuklopfen und wenn diese auf Plausibilität in alle Richtungen geprüft und überarbeitet gewesen wäre mit der Ahndung anzufangen. whistling.gif


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ukr
Beitrag 18.05.2012, 18:57
Beitrag #100


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Zitat (Kühltaxi @ 18.05.2012, 19:49) *
Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen erst mal die Gesamtsituation abzuklopfen und wenn diese auf Plausibilität in alle Richtungen geprüft und überarbeitet gewesen wäre mit der Ahndung anzufangen. whistling.gif

Hallo MisterOJ! laugh2.gif
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