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> Zusatztank, welche Vorschriften?
dopero
Beitrag 30.08.2008, 19:49
Beitrag #1


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Hallo,
ich möchte als Winterprojekt für mein Auto einen Zusatztank (für Benzin) bauen. Der Tank soll zusätzlich zum Vorhandenen eingebaut werden. Befüllung über orginale Leitung mittels Abzweig. Entleeren durch Umpumpen in den Orginaltank.
Welche Vorschriften sind zu beachten und welche Abnahmen sind nötig?
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Offroad-Events
Beitrag 30.08.2008, 20:21
Beitrag #2


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TÜV Abnahme ist nötig. Dafür muß der Tank eine Druckprüfung haben (machen die meißten Kesselbauer/Klempner mit Genehmigung). Besprich dich vorher mit dem aaS (TÜV Prüfer) wegen der Einbaulage, die meisten wollen den Tank nicht im Innenraum haben, verständlicherweise.
Dann muß natürlich noch die Entlüftung sichergestellt sein, bzw über den Originaltank erfolgen.


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Ernschtl
Beitrag 30.08.2008, 20:21
Beitrag #3


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Zitat (dopero @ 30.08.2008, 20:49) *
Welche Vorschriften sind zu beachten und welche Abnahmen sind nötig?
Keine Ahnung, aber vermutlich ettliche. Die Chance das eingetragen zu bekommen tendiert m.E. gegen 0
Ein 20L Reserve Kanister wäre da wohl die einfachere Lösung.


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Kami
Beitrag 30.08.2008, 21:41
Beitrag #4


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einfacher ja, unmöglich sicher nein!

Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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dopero
Beitrag 31.08.2008, 05:51
Beitrag #5


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Zitat (Offroad-Events @ 30.08.2008, 21:21) *
TÜV Abnahme ist nötig. Dafür muß der Tank eine Druckprüfung haben (machen die meißten Kesselbauer/Klempner mit Genehmigung). Besprich dich vorher mit dem aaS (TÜV Prüfer) wegen der Einbaulage, die meisten wollen den Tank nicht im Innenraum haben, verständlicherweise.
Dann muß natürlich noch die Entlüftung sichergestellt sein, bzw über den Originaltank erfolgen.

Druckprüfung ist kein Problem, kann den Tank im voraus auch FEM rechnen.
Ich will den Tank auch nicht im Innenraum. Kommt an die freie Stelle am Unterboden. Im Innenraum ist seit glaub ich 2007 generell nicht mehr erlaubt.
Für den Anschluss des Tanks würde ich mir eine Anschlusseinheit wie sie an Rennsporttanks verwendet wird vorstellen. Da sind alle notwendigen Anschlüsse bereits vorhanden.
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Offroad-Events
Beitrag 31.08.2008, 15:10
Beitrag #6


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Zitat (Ernschtl @ 30.08.2008, 22:21) *
Zitat (dopero @ 30.08.2008, 20:49) *
Welche Vorschriften sind zu beachten und welche Abnahmen sind nötig?
Keine Ahnung, aber vermutlich ettliche. Die Chance das eingetragen zu bekommen tendiert m.E. gegen 0
Ein 20L Reserve Kanister wäre da wohl die einfachere Lösung.


Zusatztanks sind kein Problem beim TÜV. Machen wir regelmäßig und sind für fast alle Geländewagen verfügbar.

@dopero
Druckprüfung ist zwingend nötig um sicherzugehen das die Schweißnähte dicht sind.
Um welches Fzg handelt es sich ?


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dopero
Beitrag 31.08.2008, 15:16
Beitrag #7


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@Offroad-Events
Jeep Wrangler 3.8 2-Türer BJ08.
Es gibt meines Wissens im Moment nur für den langen Diesel einen fertigen Zusatztank (falls du darauf hinaus willst).
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Ernschtl
Beitrag 31.08.2008, 15:55
Beitrag #8


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Zitat (Offroad-Events @ 31.08.2008, 16:10) *
Machen wir regelmäßig und sind für fast alle Geländewagen verfügbar
Verfügbar heisst aber auch mit entsprechenden Papieren. Dann ja.
Aber ich verstand den TE so, dass er selbst bauen will. Und da habe ich so meine Bedenken. Weniger beim Tank selbst als bei der Befüllung und dem Umpumpen.
Da wäre nämlich auch eine Über/Unterdruck sowie Sicherheits Prüfung des gesamten Umbaus nötig sowie eine Hersteller Freigabe. Das Umpumpem müsste automatisch verhindert werden solange noch eine gewisse Menge Sprit im Haupttank ist bzw. sich selbst abschalten.
Ich habe nichts gegen solche Umbauten aber wir kennen doch die Erbsenzähler bei der Abnahme.


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Offroad-Events
Beitrag 31.08.2008, 22:44
Beitrag #9


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Verfügbar bedeutet die Dinger kommen i.d.R. aus Australien und wir lassen dann beim Kesselbauer vor Ort eine Druckprüfung machen und dann gehts ab zur Einzelabnahme. Bei der Abnahme wird dann natürlich geprüft inwieweit die Belüftung, Befestigung, etc ausgeführt ist.
Mehr Papiere als die Druckprüfung gubt es definitiv nicht.
@dopero
Schau dich mal im Bootsbau um, da gibt es fertige Tankeinsätze die du in den Eigenbautank integrieren kannst. Da sind dann die Tankanzeige und alle Anschlußleitungen in einem Deckel integriert.


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James Bond
Beitrag 01.09.2008, 16:34
Beitrag #10


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Kraftstoffbehälter müssen die Bestimmungen der Richtlinie 70/221/EWG Anhang I erfüllen

Der Behälter muss

• einem Innendruck von 0,3 bar widerstehen;
• mit einer Druckausgleichvorrichtung ausgestattet sein;
• sicher befestigt sein;
• vor den Auswirkungen eines Frontal- oder Heckaufpralls geschützt sein.

Der Behälter darf nicht unmittelbar vor oder hinter scharfkantigen Teilen angebracht sein


ab EZ 03.05.2003 mit der Änderungsrichtlinie 2000/8/EG wurde zusätzlich festgelegt:

Der Behälter darf nicht im Fahrgastraum des Fahrzeugs untergebracht sein;

Die Einfüllöffnung des Kraftstoffbehälters darf nicht im Insassen- oder Ladebereich des Fahrzeugs liegen.
• Kraftstoff darf bei Fahrbetrieb auf öffentlichen Straßen nicht aus Druckentlastungsventilen oder Befüllöffnungen austreten.
• Bei einem Überschlag darf Kraftstoff nur in einer Menge von maximal 30 g/ Minute austreten.

Kraftstoffbehälter aus Kunststoff müssen zusätzlich bezüglich der
• Aufprallbeständigkeit
• Mechanischen Festigkeit
• Kraftstoffdurchlässigkeit
• Kraftstoffbeständigkeit
• Feuerbeständigkeit
durch einen Technischen Dienst untersucht werden.

Eine reine FEM Berechnung reicht hier nicht, diese gelten ja of nur als Anhaltspunkt und ersetzen nicht alle praktischen Versuche! Es komm ja auch auf den Anwender an ob er die Knote etc reichtig setzt und wählt!


Gruß
Bond


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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dopero
Beitrag 02.09.2008, 08:43
Beitrag #11


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@ James Bond
Danke für die Nennung der Vorschriften. Genau das habe ich gesucht.
Die FEM würde ja auch nur als Anhaltspunkt dienen. Aber da ich sowas auch beruflich mache ist es für mich kein allzu großer Aufwand um damit sicherzustellen das der Tank z.B. nicht Beult.
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