... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Sechs Personen in einem Auto
Gast_justrockstar_*
Beitrag 27.04.2004, 22:28
Beitrag #1





Guests






    
 
Ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sein PKW mit sechs Personen besetzt, aber nur fünf Plätze vorhanden sind? Welche Konsequenzen hätte dies? In vielen Teilen dieser Erde haben viele Menschen gezeigt, dass weit mehr als fünf Leute in einen Wagen passen, aber was sagt das deutsche Verkehrsrecht dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 27.04.2004, 22:31
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Solange sie halbwegs bequem sitzen und der Fahrer nicht beim Verkehr gestört wird, ist das erlaubt. Personen, für die kein Gurt vorhanden ist, brauchen nicht angeschanllt zu sein.

Gruß Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cheffe
Beitrag 28.04.2004, 00:21
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5139
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 45



@justrockstar
  • Fahrer muß Fahrzeug einwandfrei bedienen können
  • Vorhandene Sicherungseinrichtungen müssen genutzt werden (analog zu @Uwe)
  • Zulässiges Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden wink.gif
  • Personen dürfen nur im Fahrgastraum befördert werden (Kofferraum ist nicht) rolleyes.gif
Dann passts. smile.gif


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 28.04.2004, 10:56
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10049
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Ich weiss dass das so stimmt, hinten können z.B. auch 4 Kinder sitzen. Welchen Zweck hat denn dann die Sitzplatzangabe im Brief? (solange <9)


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Quackfrosch
Beitrag 28.04.2004, 12:54
Beitrag #5


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 218
Beigetreten: 18.09.2003
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 102



Jetzt echt???

Ich mein, dann pack ich 7 Leute in meinen Twingo!
Das kann's nicht sein...

Ich denke mal das KFZ hat nur eine Zulassung für X Personen.


--------------------
Lieber Gott. Beschütze mich auch dieses Jahr,
vor RÜD, MZ und MTK!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Josh
Beitrag 28.04.2004, 13:10
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1019
Beigetreten: 15.10.2003
Wohnort: Waldbreitbach
Mitglieds-Nr.: 339



wavey.gif SORRY, aber das schreit ja geradezu nach nem Kommentar:

Zitat
Solange sie halbwegs bequem sitzen und der Fahrer nicht beim Verkehr gestört wird


Wie, Uwe darf man jetz beim Autofahren sogar schon straffrei poppen? whistling.gif

rofl1.gif rolleyes.gif blushing.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Quackfrosch
Beitrag 28.04.2004, 13:13
Beitrag #7


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 218
Beigetreten: 18.09.2003
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 102



Solange der Fahrer (bequem) sitzt, freie Sicht auf die Fahrbahn hat und Zugriff auf alle "Instrumente" hat (Ich meine da Bremsen und son Zeugs *gg*) bestimmt!


--------------------
Lieber Gott. Beschütze mich auch dieses Jahr,
vor RÜD, MZ und MTK!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Franticek
Beitrag 28.04.2004, 14:16
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 3792
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main)
Mitglieds-Nr.: 40



Mentale Ablenkung !!!
Also darf der Fahrer selbst nicht !


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 28.04.2004, 14:24
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Bei 7 Leuten im Twingo würde ich sagen, dat bei dem Dingen 1. der Klügere nachgibt (das Fahrwerk) und dann bei jeder Steigung Frustrennen mit Radfahrern angesagt sind.


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Franticek
Beitrag 28.04.2004, 14:51
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 3792
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main)
Mitglieds-Nr.: 40



Bei den Steigungen steigen natuerlich 6 Leute aus und schieben! laugh.gif


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Micha (alias M.O.P.)
Beitrag 28.04.2004, 14:54
Beitrag #11


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 125
Beigetreten: 27.09.2003
Wohnort: Zittau
Mitglieds-Nr.: 201



Nunja, allerdings muss man sagen, der Twingo bietet schon deutlich mehr Platz, als nur für die offiziell 4 Personen, für die darin Sitzplätze vorhanden sind.
Ich hatte mit vier Fahrgästen (und mir als Fahrer, also 5 Personen) jedenfalls kein Problem damit. Bei anderen Kleinwagen dagegen stehen 5 Sitzplätze zur Verfügung, die drei hinteren möchte man aber höchstens Kleinkindern zumuten und die müssen ohnehin im Kindersitz fahren!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nucki
Beitrag 28.04.2004, 15:25
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2807
Beigetreten: 05.04.2004
Wohnort: Saarland
Mitglieds-Nr.: 2650



Zitat (Ernschtl @ 28.04.2004, 11:56)
Welchen Zweck hat denn dann die Sitzplatzangabe im Brief? (solange <9)

Ist das dann wirklich nur ne Empfehlung?

Und zum Twingo, mit 7 ist das zulässige Gesamtgewicht definitiv überschritten.

MfG, U


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_justrockstar_*
Beitrag 01.05.2004, 15:34
Beitrag #13





Guests






Ich kann die liberalen Verhältnisse in Deutschland gar nicht glauben.
Kann mir jemand Gesetzesstextstellen nennen, wo z.B. die Befreiung für die Anschnallpflicht geschrieben ist?

Vielen Dank,
Justrockstar
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 01.05.2004, 19:41
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO:

Zu Nummer 5 b

93
I.
Ausnahmen von der Anlegepflicht

Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn

94
-
das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder

95
-
die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

96
II.
Ausnahmen von der Schutzhelmtragepflicht

Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

97
III.
Voraussetzungen

Die in Nummer I und II genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.

98


IV.
Geltungsdauer und Auflagen

Die Ausnahmegenehmigungen sind widerruflich und befristet zu erteilen.

99
Soweit aus der ärztlichen Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, ist die Ausnahmegenehmigung in der Regel auf ein Jahr zu befristen. Dort, wo es sich um einen attestierten nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt, ist eine unbefristete Ausnahmegenehmigung zu erteilen.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
aaaaallex
Beitrag 02.05.2004, 06:04
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2179
Beigetreten: 15.03.2004
Wohnort: Leipzig
Mitglieds-Nr.: 2300



Zitat (Quackfrosch @ 28.04.2004, 13:54)
Ich mein, dann pack ich 7 Leute in meinen Twingo!
Das kann's nicht sein...

Dann dürfte aber bei 7 Erwachsenen (durchschnittliche Körperstatur) das zulässige Gesamtgewicht ohnehin überschritten sein.

Die Anzahl der Sitzplätze im Fzg-schein bezieht sich immer darauf, für wieviele Plätze Sicherungseinrichtungen zur Verfügung stehen oder Sitzplätze angeordnet sind.

Zur Frage nach der Gesetzesstelle für die Befreiung von der Anschnallpflicht: Die von Mr T zitierte Ausnahme nach § 46 StVO ist zwar richtig. Dies trifft jedoch zu, wenn jemand grundsätzlich aufgrund z.B. gesundheitlicher Probleme eine Ausnahme benötigt (Herzschrittmacher o.ä.) Ansonsten steht dies im § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO: "Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen angelegt sein." Alle anderen Plätze, die überzahlmäßig belegt sind, haben keine vorgeschriebenen Gurte mehr u somit können auch keine angelegt werden. wavey.gif


--------------------
Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_justrockstar_*
Beitrag 02.05.2004, 08:38
Beitrag #16





Guests






Zitat
Ansonsten steht dies im § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO: "Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen angelegt sein." Alle anderen Plätze, die überzahlmäßig belegt sind, haben keine vorgeschriebenen Gurte mehr u somit können auch keine angelegt werden


Jetzt weiß ich, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden müssen. Aber wo ist festgehalten, dass ich Sitzplätze überzahlmäßig belegen darf?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hbuhl
Beitrag 02.05.2004, 09:53
Beitrag #17


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 206
Beigetreten: 15.02.2004
Wohnort: BW
Mitglieds-Nr.: 1840



Zitat (justrockstar @ 02.05.2004, 09:38)
Jetzt weiß ich, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden müssen. Aber wo ist festgehalten, dass ich Sitzplätze überzahlmäßig belegen darf?


Hi justrockstar, wavey.gif

Die Sitzplatzangabe im Fzg-schein ist notwendig, um die Fahrerlaubnisklassen sauber zu trennen, da sich die einzelnen Klassen nur auf die Anzahle der im Fahrzeug eingetragenen Sitzplätze bezieht.

Fahrerlaubnisklasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Diese Daten bekommst Du aus dem Fahrzeugschein. Die Anzahl der Fahrer, die in einem Fahrzeug transportiert werden können, bezieht sich auf die Herstellerangaben des Fahrzeugs: zGm, Achslast,....

Beispiel:
VW Bus: eingetragene Sitzplätze wahrscheinlich 8 zzgl. Fahrersitz.
in der Praxis passen aber meistens neuen oder auch zehn Personen
rein. Es müssen alle Sicherheitsgurte angelegt werden. Zwei der
Mitfahrer gehen allerdings leer aus. Dies wird erst im Falle eines Unfalls
interessant, da solche Geschichten der Fahrer/ Fahrzeugführer
verantworten muß.

Ich hofffe Du hast die richtige Antwort erhalten.


Schönen Sonntag noch

Gruß

Heiko cool.gif


--------------------
"Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht, und stimmen die Worte nicht, so kommen auch die Werke nicht zustande." (Konfuzius, chin. Philosoph 551-479 v. Chr.)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
aaaaallex
Beitrag 02.05.2004, 22:52
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2179
Beigetreten: 15.03.2004
Wohnort: Leipzig
Mitglieds-Nr.: 2300



Zitat (justrockstar @ 02.05.2004, 09:38)
Jetzt weiß ich, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden müssen. Aber wo ist festgehalten, dass ich Sitzplätze überzahlmäßig belegen darf?

Du kannst davon ausgehen, dass es erlaubt ist, da nirgends steht, dass es verboten ist u dies auch aus keiner anderen Rechtsnorm so abgeleitet werden könnte. wavey.gif


--------------------
Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Quackfrosch
Beitrag 03.05.2004, 10:31
Beitrag #19


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 218
Beigetreten: 18.09.2003
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 102



7 Leute, davon 5 Mädels mit ca 60 Kg und Rest jeweils 75 Kg =

5 * 60 + 2 * 75 = 450 Kg

Leergewicht Twingo: 895
zul. Gesamtgewicht: 1230
======== Differenz: 335 Kg

AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAhhhhh *g*

crybaby.gif


--------------------
Lieber Gott. Beschütze mich auch dieses Jahr,
vor RÜD, MZ und MTK!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_pologirl1981_*
Beitrag 05.05.2004, 23:33
Beitrag #20





Guests






blink.gif na wie wäre das dann in so 'nem kleinen Polo 6n? Das würde ja bedeuten, 4 Leute könnten hinten sitzen, solange kein Unfall ist, dürfte das auch kein Problem sein, oder???? huh.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 06.05.2004, 15:22
Beitrag #21





Guests






Solange drei davon korrekt angeschnallt sind schon. Und Nummer 4 kann man dann ja zur Not quer rüberlegen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peggy
Beitrag 07.05.2004, 09:43
Beitrag #22


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 167
Beigetreten: 29.01.2004
Wohnort: an der Elbe in Mecklenburg
Mitglieds-Nr.: 1538



Zitat (Quackfrosch @ 03.05.2004, 11:31)
7 Leute, davon 5 Mädels mit ca 60 Kg und Rest jeweils 75 Kg =

5 * 60 + 2 * 75 = 450 Kg

Leergewicht Twingo: 895
zul. Gesamtgewicht: 1230
======== Differenz: 335 Kg

Wie hast du das denn gerechnet? think.gif
Ich komme auf eine Differenz von 115Kg.

Aber das nur am Rande......


LG
Pegg


--------------------
Hinter jedem Problem, dass dich gefangen nimmt, verbirgt sich die Chance zum Wachstum.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cheffe
Beitrag 07.05.2004, 10:55
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5139
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 45



Zitat (Peggy @ 07.05.2004, 10:43)
Wie hast du das denn gerechnet? think.gif

1230 - 895 = 335 (nur mal so ne Vermutung....) whistling.gif


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peggy
Beitrag 10.05.2004, 12:25
Beitrag #24


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 167
Beigetreten: 29.01.2004
Wohnort: an der Elbe in Mecklenburg
Mitglieds-Nr.: 1538



Naja. Ich hatte die 450 kg für die Personen schon mitgerechnet. Also einen Schritt weiter als ihr...

Also war meine Differenz von 115kg ja auch nicht verkehrt. wavey.gif rolleyes.gif


--------------------
Hinter jedem Problem, dass dich gefangen nimmt, verbirgt sich die Chance zum Wachstum.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Quackfrosch
Beitrag 10.05.2004, 12:35
Beitrag #25


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 218
Beigetreten: 18.09.2003
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 102



Kommt halt drauf an, welche Differenz gemeint ist...

Merke: Nur schlanke Frauen mitnehmen, dann dürfen mehr mit! *g*


--------------------
Lieber Gott. Beschütze mich auch dieses Jahr,
vor RÜD, MZ und MTK!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tom
Beitrag 10.05.2004, 14:59
Beitrag #26


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 340
Beigetreten: 10.03.2004
Wohnort: Dor Heeme
Mitglieds-Nr.: 2199



Wer nimmt schon freiwillig fette Frauen mit?! biggrin.gif


--------------------
Das Forum für alle Passatfahrer:

Technik - Tipps - Trends

Das Schöne an einheitlichen Standards ist, dass man so viele verschiedene zur Auswahl hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nucki
Beitrag 10.05.2004, 15:00
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2807
Beigetreten: 05.04.2004
Wohnort: Saarland
Mitglieds-Nr.: 2650



Zitat (Tom @ 10.05.2004, 15:59)
Wer nimmt schon freiwillig fette Frauen mit?! biggrin.gif

Erster nicht! Also ich bestimmt nicht. Bei mehr als zwei Chickas mit 55 Kilo setz ich hinten eh auf (beim Spassmobil...)! laugh2.gif

MfG, U wavey.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 08:36