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> Konvoifahrt PKW
samweis
Beitrag 17.08.2008, 14:59
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag, Gemeinde

Haben gerade eine kleine Diskussion bzgl Auto-Konvoi geführt.
Mit der SUFU haben wir leider nichts entdecken können.
Frage:
ab wieviele Autos eines Konvois anlässlich eines Clubtreffens wird diese Fahrt genehmigungspflichtig und durch wen wird diese genehmigt( oder auch nicht) ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Grüße Samweis
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shocktrooper
Beitrag 17.08.2008, 15:36
Beitrag #2


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Ab wie vielen Fahrzeugen - hm, liegt wohl im Ermessen der zutändigen Straßenberkehrsbehörde. Genehmigungspflichtig bei einer gemeinsamen Ausfahrt mit 5 oder 6 Fahrzeugen sicher noch nicht, bei 60 oder 70 schon.

Grundlage: § 29 Abs. 2 STVO


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dopero
Beitrag 17.08.2008, 17:09
Beitrag #3


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Allgemein gilt für einen Konvoi aber §27 StVO (Verbände). In Verbindung mit §29 (2) "Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. ... Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch...." ergibt sich daraus wahrscheinlich eine generelle Erlaubnispflicht für das Fahren im Konvoi.
Zuständig ist wohl die betroffene Straßenverkehrsbehörde.
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Andreas
Beitrag 17.08.2008, 19:15
Beitrag #4


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Zitat (dopero @ 17.08.2008, 18:09) *
ergibt sich daraus wahrscheinlich eine generelle Erlaubnispflicht für das Fahren im Konvoi.


So ist es.

Für Spaßausfahrten werden solche Genehmigungen aber nicht erteilt.

Zitat
Zuständig ist wohl die betroffene Straßenverkehrsbehörde.


So ist es.


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tadzio
Beitrag 17.08.2008, 22:52
Beitrag #5


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Zitat (dopero @ 17.08.2008, 18:09) *
Allgemein gilt für einen Konvoi aber §27 StVO (Verbände). In Verbindung mit §29 (2) "Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. ... Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch...." ergibt sich daraus wahrscheinlich eine generelle Erlaubnispflicht für das Fahren im Konvoi.


Dann würde mich aber die Legaldefinition für das "geschlossen" im §29(2) interessieren. Bedeutet das, dass andere Verkehrsteilnehmer sich nicht zwischen einzelne Fahrzeuge des Verbands einordnen können, zum Beispiel durch Einfahren aus einer vorfahrtsberechtigten Straße oder durch Überholen?

Worauf ich hinauswill: nach meinem laienhaften Verständnis ist ein Verband nicht geschlossen, wenn sich alle teilnehmenden Fahrzeuge so verhalten, wie sich auch zufällig hintereinanderfahrende unabhängige Fahrzeuge verhalten würden. Oder sehe ich das falsch?

Das heisst übrigens nicht, dass ein nicht-geschlossener Verband (wie oben beschrieben) nicht trotzdem in bestimmten Fällen eine Erlaubnis braucht. Er kann ja die Straße immer noch mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, zum Beispiel wenn er einen Kreisverkehr durch ständiges Im-Kreis-Fahren "dicht macht".

Cheers
tadzio


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Diesel-Georg
Beitrag 18.08.2008, 00:29
Beitrag #6


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Zitat (Andreas @ 17.08.2008, 21:15) *
Zitat (dopero @ 17.08.2008, 18:09) *
ergibt sich daraus wahrscheinlich eine generelle Erlaubnispflicht für das Fahren im Konvoi.


So ist es.

Für Spaßausfahrten werden solche Genehmigungen aber nicht erteilt.

Zitat
Zuständig ist wohl die betroffene Straßenverkehrsbehörde.


So ist es.


Grunsätzlich stimme ich dem zu was Andreas schreibt. Aber eine Spassausfahrt mit 60 oder 70 Fahrzeugen ist auf jeden Fall eine "mehr als Verkehrsübliche Beanspruchung der Strasse", völlig unabhängig davon, ob im geschlossenen Verband gefahren wird oder nicht.

Eine weitere Problematik, wenn im geschlossenen Verband gefahren wird, ergibt sich in der dann erforderlichen Absicherung an vorfahrtsberechtigten Kreuzungen und an Ampeln. Das machen bei der Bundeswehr im allgemeinen die Feldjäger. Wer soll sowas bei einer Spassausfahrt übernehmen? Ohne entsprechende Sicherung geht es aber nicht, wenn der geschlossene Verband sein Vorfahrtsrecht z.B. an einer roten Ampel wahrnehmen will. Es gibt nur sehr wenige Fahrer, die dieses Recht überhaupt kennen, und der Rest dürfte es fast nie erkennen, dass das ein "geschlossener Verband" mit Sonderrechten ist. Die meisten Fahrer erkennen nur die Bundeswehr, eventuell im Katastropheneinsatz noch das THW oder das Rote Kreuz als "geschlossenen Verband" an. Das auch private Fahrzeuge einen geschlossenen Verband bilden können, kommt nur wenigen in den Sinn. Deshalb: ohne entsprechende Sicherung an allen entsprechenden Kreuzungen und Einfahrten kann das gar nicht funktionieren. Wenn noch nicht einmal ein Feldjäger in Uniform gegenüber nicht militärische Fahrzeuge weisungsbefugt ist und er nur warnen darf, wie sieht das dann erst aus, wenn Otto Normalo plötzlich an einer grünen Ampel stehen würde und den Verkehr aufhalten wollte, um dem "geschlossenen Privatverband" die ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen? Ich bräuchte also Polizei, um solche "Geschlossene Verbände" zu sichern! Mal ganz abgesehen von der Genehmigungsfähigkeit, welcher Verein oder welche Interessengemeinschaft könnte solche Einsätze überhaupt finanzieren?? Solche Einsätze, sollten sie nicht einem wohltätigen Zwecke dienen, gibt es garantiert nicht kostenlos!!

Andererseits ist es aber auf unübersichtlichen Strecken sicherer, wenn nachfolgende Fahrzeuge meinen, dass da ein "geschlossener Verband" fährt. Denn dann gibt es wesentlich weniger Kamikaze-Überholversuche, die bei dieser Masse an Fahrzeugen in einem "geschlossenen Verband" jeder als völlig sinnlos erkennen würde.
Das nächste Problem ergibt sich, welche Strassenverkehrsbehörde ist überhaupt zuständig? Die meisten Ausfahrten gehen über mehrere Landkreise und oft auch noch ins Ausland. An welche Strassenverkehrsbehörden soll man sich da wenden? Das gäbe einen riesiegen Verwaltungsaufwand und komplizierte Abstimmung der Behörden untereinander mit massenhaften Informationspflichten. Auch das würde nicht gerade billig werden für den Antragsteller.

Aus Erfahrung kann ich folgende Vorgehensweise, die sich nach vielen Ausfahrten, erst mit wenigen Fahrzeugen, später dann mit immer mehr Teilnehmern, als am Sichersten, wenn auch rechtlich vielleicht nicht ganz korrekt, empfehlen: Anmelden und genehmigen lassen geht aus oben genannten Gründen nicht. Also fährt jeder rein rechtlich als Einzelfahrer. Man kennzeichnet sich aber als "geschlossener Verband", nimmt die Rechte eines solchen jedoch nicht in Anspruch. Also, schön brav an der Ampel bei rot anhalten, und auch nach ganz normalen Vorfahrtsregeln fahren. Das muß aber allen Teilnehmern vor der Fahrt ganz deutlich eingetrichtert werden! Per Funk stehen erstes und letztes Fahzeug miteinander in Verbindung, bei größeren Ausfahrten auch immer wieder mal Fahrzeuge dazwischen zusätzlich. Sollte es Lücken geben, wird vorne ganz einfach langsamer gefahren, bis wieder alle zusammen sind oder es wird an geeigneten Stellen angehalten. So wurden auf unseren Alpenpassausfahrten die Anzahl der Kamikaze-Überholer um über 80% vermindert. Diese Vorgehensweise wurde bereits mehrfach von Ordnungshütern in Österreich als auch in Deutschland in dieser Form positiv beurteilt. In Kitzbühel haben sogar einmal 2 dort zufällig anwesende Beamte an einer Ampelkreuzung, an der wir links abbiegen wollten, die Verkehrsregelung spontan übernommen und für unsere ganze Mannschaft den anderen Verkehr angehalten, damit wir ohne Abriss komplett passieren konnten. Auch in Deutschland wurden wir schon mal bevorzugt am Tatzelwurm durchgelassen. Es gab dort einen Verkehrsunfall mit halbseitiger Strassensperre. Als wir dort ankamen mit unsern ganzen Cabrios hat gleich ein Polizist den Verkehr der Gegenrichtung angehalten, bis wir mit den knapp 50 Fahrzeugen komplett durch waren und ich wurde als letzter Fahrer sogar noch freudlich gegrüßt! Als wir einmal auf einem Parkplatz eine geplante Pause eingelegt hatten mit dem üblichen Fachsimpeln und Gruppenfotos, kam auch rein zufällig eine Streife vorbei, die sich nur freundlich erkundigte, was los ist und uns dann eine gute Weiterfahrt gewünscht hat. Sie haben genau gesehen, dass das letzte Fahrzeug mit einem Schild "Kolonne Voraus" und das erste Fahrzeug mit "Kolonne folgt" gekennzeichnet war und fanden das sogar gut, nachdem wir eindeutig klar gemacht hatten, dass wir nur warnen wollen, keinesfalls aber die Rechte eines "geschlossenen Verbandes" in Anspruch nehmen würden. In Österreich fahre ich als letzte Fahrzeug sogar immer mit gelben Rundumlicht von meiner Arbeit. In Deutschland schalte ich es nur im Stand ein, um andere vor einem Hindernis zu warnen, wenn wir mal Verkehrsbedingt zum Stehen kommen. Bisher hat das noch niemand beanstandet, obwohl es rechtlich sicher nicht ganz korrekt ist, und auch etwas seltsam aussieht, wenn plötzlich vor einem ein Cabrio mit gelber Rundumleuchte am Ende einer Schlange steht rofl1.gif

Was meinen unsere cop.gif police.gif hier im Forum zu dieser Vorgehensweise bei Ausfahrten? §27 und 29 der Deutschen STVO und noch mehr der entsprechend § der Österreichischen STVO sind typisch zugeschnitten auf Militär und eventuell noch Hilfsdienste. Es ist nun aber inzwischen unumstößliche Tatsache, das solche gemeinsame Ausfahrten von allen möglichen Clubs und Vereinen mit Privatfahrzeugen, meistens gleicher Art, immer mehr durchgeführt werden. Rein rechtlich sichert sich der Verein, meistens ist es sogar nur eine lose Interessengemeinschaft, ab, indem jeder Teilnehmer offiziell nur für sich alleine fährt. Das wird immer vor der Fahrt genau festgehalten. Aber dient das Umgehen der Vorschriften der Sicherheit im Strassenverkehr? Ich bin kein Jurist, aber irgendwie sollten diese §§ ein bischen modernisiert und an die heutigen, anders gearteten, Verhältnisse angepasst werden. Die Problematik, die durch solche immer öfter stattfindenden Ausfahrten entstanden ist, kann nicht einfach nur mit Hinweis auf bestehende Gesetze und Vorschriften aus der Welt geschaffen werden.

grübelt der Diesel-Georg think.gif


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Grüße vom Diesel-Georg
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Andreas
Beitrag 18.08.2008, 06:13
Beitrag #7


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Zitat (tadzio @ 17.08.2008, 23:52) *
Dann würde mich aber die Legaldefinition für das "geschlossen" im §29(2) interessieren. Bedeutet das, dass andere Verkehrsteilnehmer sich nicht zwischen einzelne Fahrzeuge des Verbands einordnen können, zum Beispiel durch Einfahren aus einer vorfahrtsberechtigten Straße oder durch Überholen?


Ja

§ 27 Abs. 2 StVO:

"Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen."


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samweis
Beitrag 18.08.2008, 15:22
Beitrag #8


Neuling


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Hallo, Gemeinde!
Vielen Dank für Eure Antworten, speziell an Diesel-Georg.
Daß eine klare Definition einer privaten Kolonnenfahrt fehlt, ist evident.
Motorradfreunde von uns regeln diese gemeinsamen Ausfahrten ebenso, wie von DG beschrieben:
Fahrt einer IG, jeder fährt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
Ich denke, das wird wohl auch keinen Polizeibeamten irgendwie in hektische Aktivität treiben, wenn da mal 20-30 Fahrzeuge , mehr oder weniger im Konvoi, vorbeirollen.
@diesel-georg
von welchen Cabrios sprichst Du? ...nur interessehalber whistling.gif
Liebe Grüße
Samweis
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dete
Beitrag 19.08.2008, 09:22
Beitrag #9


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Ein Hinweis sei noch gestattet.

Solche Ausfahretn werden nicht immer gestattet ( stelle ich mal so hin )!

Anders sieht es aus, wenn unser Club gegen Protektoren bei Kradanzügen oder für Unterbodenbeleuchtung für alle demonstriert!

Dann zählt das Demonstrationsrecht, es muss nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden!


dete
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vektor
Beitrag 19.08.2008, 09:57
Beitrag #10


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Zitat (Andreas @ 18.08.2008, 08:13) *
§ 27 Abs. 2 StVO:

"Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen."


Woran erkennt der unbedarfte Otto Normal Fahrer eigentlich einen Verband (beim Bund gabs die netten Fähnchen)? Und wie sieht das aus wenn der Verband vorfahrtsberechtigte Straßen trifft, müte dann eigentlich nicht der Verkehr dort von der Polizei geregelt werden?
Wenn der Verband nicht überall unterbrochen werden darf wird bei z.B. einer Rechts vor Links Situation das Vorrecht des von Rechts kommenden aufgehoben, oder wie funktioniert das?
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Celerimo
Beitrag 19.08.2008, 11:39
Beitrag #11


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Zitat (dete @ 19.08.2008, 11:22) *
Anders sieht es aus, wenn unser Club gegen Protektoren bei Kradanzügen oder für Unterbodenbeleuchtung für alle demonstriert!

Dann zählt das Demonstrationsrecht, es muss nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden!

Seid ihr damit schon mal durchgekommen?


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Auto wurde verkauft.
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Andreas
Beitrag 19.08.2008, 11:39
Beitrag #12


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Zitat (vektor @ 19.08.2008, 10:57) *
Woran erkennt der unbedarfte Otto Normal Fahrer eigentlich einen Verband (beim Bund gabs die netten Fähnchen)?


VwV-StVO zu § 27:

Bei geschlossenen Verbänden ist besonders darauf zu achten, daß sie geschlossen bleiben; bei Verbänden von Kraftfahrzeugen auch darauf, daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen.


Aus diesem Grund werden Fahrten im geschlossenen Verband mit Privatfahrzeugen nicht genehmigt.


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Diesel-Georg
Beitrag 20.08.2008, 18:39
Beitrag #13


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@samweis
von Peugeot-Cabrios, beschrieben habe ich durchgeführte Ausfahrten der CC-Feunde Tirol, die auch schon mal ein Stück durch Bayern gingen.
Aber andere Cabrios sind auf den Ausfahrten auch herzlich wilkommen!!

@Andreas
so ganz kann ich Deiner Aussage, dass Fahrten mit Privatfahrzeugen grundsätzlich keine Genehmigung erhalten, nicht zustimmen. Bei berechtigtem Bedarf, wenn es im öffentlichen Interesse ist, oder wenn es die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert, würden sehr wohl solche Genehmigungen erteilt werden müssen. Es gibt große Leichenzüge, Hochzeitszüge, Demonstationszüge und auch Ausfahrten mit gemeinnützigem Hintergrund. Hier könnten die Behörden gar nicht anders als eine Genehmigung zu erteilen. Das Problem ist nicht, so eine Genehmigung bei berechtigtem Interesse zu erhalten, das Problem sind die damit verbundenen Auflagen, die die Behörde anordnen muss und die ein entsprechender Antragsteller nur in sehr seltenen Fällen erfüllen könnte. Knackpunkt wird immer die Sicherung des geschlossenen Verbandes an nicht Vorfahrtsberechtigten Kreuzungen und Einmündungen sein. Eine vernünftige Sicherung von Privatfahrzeugen kann eigentlich nur durch die Polizei erfolgen, in Bayern bei entsprechender Dehnung der Gesetzeslage auch noch durch die Feuerwehr. Aber es dürfte auch mit viel Geld kaum möglich sein, die Polizei für eine reine Spassveranstaltung offiziell zu aktivieren. Wenn das gewisse "Prominenz" trotzdem schafft, dann wird dem Ganzen immer das Mäntelchen "öffentliches Interesse", "gemeinnützig" oder "öffentliche Sicherheit und Ordnung" umgehängt. Das Ungerechte daran ist, dass gerade solche "Prominente", die es sich ohne weiterers leisten könnte, den Einsatz der Polizei zu bezahlen, dass dann auch noch gratis und auf Kosten der Steuerzahler bekommt.
Aber für die reine Spassausfahrt Gleichgesinnter, seien es Motorradfans einer bestimmten Marke, Cabriofans oder auch Oldtimerfans, dürfte es kaum zu schaffen sein, diese Ausfahrt offiziell als "geschlossener Verband" durchzuführen. Nur aus Freude am Fahren ist kein berechtigtes Interesse! Da muss es schon noch andere (vorgeschobene whistling.gif ) Gründe geben.

meint der Diesel-Georg wink.gif

Im übrigen würde ich doch gerne noch ein paar Kommentare unserer Ordnungshüter zu dieser Problematik der privaten Spassausfahrten lesen. Was haltet Ihr von der von mir weiter oben beschriebenen und praktizierten Methode der "Scheinkollone"? Auch Verbesserungsvorschläge, wie die Sicherheit bei solchen Ausfahrten noch erhöht werden könnte, sind hoch willkommen!

EDIT: Rechtschreib- und Tipfehler! Wer weitere findet, darf sie gratis behalten!


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Andreas
Beitrag 20.08.2008, 19:18
Beitrag #14


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Zitat (Diesel-Georg @ 20.08.2008, 19:39) *
so ganz kann ich Deiner Aussage, dass Fahrten mit Privatfahrzeugen grundsätzlich keine Genehmigung erhalten, nicht zustimmen.


Aus der Praxis kann ich dir sagen, dass solche Privatfahrten im Konvoi nicht genehmigt werden.

Zitat
Es gibt große Leichenzüge, Hochzeitszüge, Demonstationszüge und auch Ausfahrten mit gemeinnützigem Hintergrund.


Alles keine Gründe für eine Konvoifahrt mit Privatfahrzeugen, man kann das auch ohne Probleme in Einzelfahrt ohne Inanspruchnahme der speziellen Rechte eines geschlossenen Verbandes durchführen. Warum müßte in solchen Fällen unbedingt im geschlossenen Verband gefahren werden? Es fehlt hier schlicht und ergreifend an der Notwendigkeit.

Zitat
meint der Diesel-Georg


Deine Meinung in allen Ehren, aber die Praxis sieht anders aus. Schon aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es auch absolut sinnvoll, solche Fahrten nicht zu erlauben.


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Diesel-Georg
Beitrag 20.08.2008, 23:22
Beitrag #15


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@Andreas
Und warum bekommen gewisse Leute dann mit samt ihren Tross sogar Polizeibegleitung vorne und hinten mit Blaulicht? Beispiele braucht es nicht. Die kann sich jeder ständig im Fernsehen anschauen. Und da meine ich nicht gefährdete Politiker in gepanzerten Dienstfahrzeugen, sondern Fußballvereine in privaten Manschaftsbussen + "Begleiter", um Medienstars, die "ganz dringend" zu "ganz wichtigen" Terminen müssen, aber auch um Lokalpolitiker, die sich wichtiger nehmen als sie sind!

Große Leichenzüge etc müssen nicht unbedingt im geschlossenen Verband fahren! Sie machen es ja auch nicht aus Kostengründen und aus praktischen Gründen. Ich habe geschrieben, dass ein solcher Antrag, so er den gestellt würde, genehmigt werden müßte. Und zwar aus dem ganz einfachen Grund der Verkehrssicherheit. Allerding, wie ich schon mehrfach geschrieben habe, muß so ein Antragsteller ganz schön mit dem klammerbeutel gepudert sein... Es bedeutet für den Antragsteller nicht nur hohe Kosten und riesige Probleme bei der Erfüllung der Auflagen, sondern auch Übernahme von ganz schwerwiegender Verantwortung mit unabsehbaren Kostenfolgen im Fall eines Falles!
Wie alle §§ der STVO wurde auch der §27 geschaffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Somit ist der Gesetzgeber der Meinung, wenn viele Fahrzeuge oder auch viele Personen (Prozession!) die gemeinsam ein gemeinsames Ziel ansteuern, dies für sich und auch andere Verkehrsteilnehmer sicherer in einem "geschlossenen Verband" machen können als alleine. Was für einen anderen Grund soll es denn sein, dass Bundeswehr oder auch THW, Rotes Kreuz, ja selbst die Bereitschaftspolizei bei entsprechenden Anlässen im geschlossenen Verband fährt. Als Einzelfahrzeuge wären sie bis auf einen bestimmt alle schneller am Zielort! Im geschlossenen Verband bestimmt immer der Langsamste das Tempo. Ich kann mir nicht vorstellen dass eine Genehmigungsbehörde einen Unterschied machen darf, wenn es um die Sicherheit im Strassenverkehr geht zwischen einer Übung des Roten Kreuz und einem großen Leichenzug! Mit welcher Begründung sollen die Rot-Kreuzler sicher an ihr Ziel kommen dürfen als die Teilnehmer des Leichenzuges? Was ist denn mit den erwähnten Radfahrern, die im geschlossenen Verband nebeneinnander fahren dürfen? Nach Deiner Theorie müßten das ja alles Dienstfahrräder von Bundeswehr und Hilfsdiensten sein. Private Radfahrergruppen dürften ja keine Genehmigung zur "mehr als üblichen" Inanspruchnahme der Straße erhalten. Der § 29 sagt zwar aus, dass KFz im geschlossenen Verband die Strasse stets mehr als Verkehrsüblich in Anspruch nehmen. Aber tun das 500 Fahrräder im geschlossenen Verband nicht ohne Zweifel auch?

An einer Benefitzausfahrt mit Polizeieskorte habe ich übrigens vor noch gar nicht all zu langer Zeit selber teilgenommen. Allerdings war das in Braunau.

Aber lassen wir die fruchtlosen Diskussion. Im Ergebnis zur ursprünglichen Frage dieses Threads sind wir uns ja einig.
Spassfahrt im "geschlossenen Verband" geht nicht!
Ob nun wegen fehlender Genehmigung oder wegen Nichterfüllbarkeit der Auflagen dürfte für den TE letztendlich belanglos sein.

Es grüßt der Diesel-Georg wavey.gif


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Andreas
Beitrag 21.08.2008, 06:11
Beitrag #16


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Zitat (Diesel-Georg @ 21.08.2008, 00:22) *
Ich habe geschrieben, dass ein solcher Antrag, so er den gestellt würde, genehmigt werden müßte.


Ganz sicher nicht. Es gibt kein Rechtsanspruch auf eine solche Genehmigung. Daher kannst du auch nicht sagen, dass ein solcher Antrag genehmigt werden müßte.


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Partyhamster
Beitrag 29.12.2010, 04:12
Beitrag #17


Neuling


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Also bei den ganzen Antworten blick ich nicht mehr durch :-) liegt wahrscheinlich an der Uhrzeit.

Ich suche eine Möglichkeit bei mir in der Stadt sprich Nürnberg einen Verband von ca 45 Autos von der Kirche zur Gaststätte knapp 40 Km weit auseinander ohne Probleme bzw. Rote ampeln zu passieren.... Verbandsfahrt oder doch Polizeieskorte? am Geld mangelt es nicht, nur wo beantrage ich eine Genehmigung bzw. ich kann ja nicht in meine Wache rein gehen und Fragen wer will sich was in die Kaffeekasse was verdienen?! wäre eine Möglichkeit aber glaub ich nicht die beste oder??? Hat jemand eine zündende IDEE???


Danke

Jojo
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blackdodge
Beitrag 29.12.2010, 05:08
Beitrag #18


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Tante Kugel sagt:


Straßenverkehrsamt Nürnberg


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Gast_charly68_*
Beitrag 29.12.2010, 10:49
Beitrag #19





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Zitat (Partyhamster @ 29.12.2010, 04:12) *
Ich suche eine Möglichkeit bei mir in der Stadt sprich Nürnberg einen Verband von ca 45 Autos von der Kirche zur Gaststätte knapp 40 Km weit auseinander ohne Probleme bzw. Rote ampeln zu passieren.... Verbandsfahrt oder doch Polizeieskorte? am Geld mangelt es nicht, nur wo beantrage ich eine Genehmigung bzw. ich kann ja nicht in meine Wache rein gehen und Fragen wer will sich was in die Kaffeekasse was verdienen?! wäre eine Möglichkeit aber glaub ich nicht die beste oder??? Hat jemand eine zündende IDEE???


Aber auch die wüssten die richtige Antwort und würden auf das entsprechend zuständige Straßenverkehrsamt verweisen.
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Küstenstau
Beitrag 29.12.2010, 21:17
Beitrag #20


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Ich verstehe nicht, wieso ein privater Konvoi nicht genehmigt werden soll, einschließlich polizeilicher Sicherung. Kenne so einige Beispiele, wo genau dies gemacht wird.
Guckst Du hier wavey.gif
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dopero
Beitrag 30.12.2010, 08:08
Beitrag #21


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Zitat (Küstenstau @ 29.12.2010, 21:17) *
Ich verstehe nicht, wieso ein privater Konvoi nicht genehmigt werden soll, einschließlich polizeilicher Sicherung. Kenne so einige Beispiele, wo genau dies gemacht wird.
Guckst Du hier wavey.gif

Das hat in dem Fall wohl eher was mit Tourismus und Geldeinnahmen für die Region zu tun. Da geht dann meist einiges was sonst ein Riesenproblem ist...
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Andreas
Beitrag 30.12.2010, 08:20
Beitrag #22


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Zitat (Küstenstau @ 29.12.2010, 21:17) *
einschließlich polizeilicher Sicherung.


Die Polizei hat i. d. R. wichtigeres zu tun, als eine private Konvoifahrt anlässlich einer Hochzeit abzusichern. Wenn man erst mal anfängt eine solche Fahrt zu genehmigen, kommen ganz schnell viele Nachfolgeanträge und irgendwann macht im Sommer die Polizei nur noch Absicherungen von konvoifahrten.


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Partyhamster
Beitrag 03.01.2011, 04:41
Beitrag #23


Neuling


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Hmm ok ok ok,

Ich verstehe das, sollte aber jetzt kein streit thema werden :-) aber danke für die Rege teilnahme :-)

ich werde es mal im Verkehrsamt probieren bzw.... Ordnungsamt und werde euch darüber berichten ob das alles so geklappt hat...
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ts1
Beitrag 03.01.2011, 09:10
Beitrag #24


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Zitat (Andreas @ 30.12.2010, 08:20) *
Zitat (Küstenstau @ 29.12.2010, 21:17) *
einschließlich polizeilicher Sicherung.
Die Polizei hat i. d. R. wichtigeres zu tun, als eine private Konvoifahrt anlässlich einer Hochzeit abzusichern.
Einfach andeuten, dass MC Member dabei sei könnten. Dann wird schon eine Hundertschaft locker gemacht. thread.gif


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MfG Thomas
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nachteule
Beitrag 03.01.2011, 09:29
Beitrag #25


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Hallo, Partyhamster,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Die Genehmigung und erst recht die Unterstützung durch die Polizei wirst Du m. E. nicht bekommen.

Was glaubst Du, was es für einen personellen Aufwand bedeutet, auf einer Strecke von 40 km an sämtlichen Kreuzungen und Abfahrten Polizei aufzustellen, die den Verkehr regelt?

Es reicht hier nicht aus, einen Streifenwagen vorne und einen als Absicherung hinten fahren zu lassen.

Gib jedem Fahrer eine genaue Anschrift der Lokalität, zu der sie fahren sollen und eine Telefonnummer, die sie notfalls anrufen können, um sich lotsen zu lassen, denn das ist wesentlich besser.

Im übrigen solltest Du Dir die Sache mit der Hochzeit noch überlegen, denn Du weißt ja: "Heiraten ist die teuerste Möglichkeit, umsonst mit einer Frau zu schlafen." rolleyes.gif laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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