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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Mitleser
Beitrag 26.12.2011, 17:53
Beitrag #5951


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Zitat (Mitleser @ 25.12.2011, 23:42) *
Vermutlich eine andere als dieses. whistling.gif
Zitat (Ichtyos @ 26.12.2011, 03:13) *
Ich halte @Mitleser für fit genug, einen Link ohne Silverlight - Anforderung (iirc geht Bing eigentlich auch ohne selbiges) einzustellen oder zu sagen, dass es ohne das nicht geht. wavey.gif

Dann halt Old School, ohne das neue Bing Streetside. unsure.gif
Dafür aber auch ohne das fragliche Zeichen. crybaby.gif
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Der Dicke
Beitrag 26.12.2011, 18:00
Beitrag #5952


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Zitat (münsterland-radler @ 26.12.2011, 17:25) *
einfache Benutzerkonto nehme

ja, für einfache Sachen reicht das auch. laugh2.gif


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rapit
Beitrag 27.12.2011, 18:29
Beitrag #5953


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think.gif ach so, Fahrräder dürfen da rein. Hätt' ich nicht gedacht unsure.gif laugh2.gif


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Kurier
Beitrag 27.12.2011, 19:00
Beitrag #5954


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Sag mal in welchem Märchenwald hast du denn Weihnachten verbracht?


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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Der Dicke
Beitrag 27.12.2011, 19:05
Beitrag #5955


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Zitat (rapit @ 27.12.2011, 18:29) *
think.gif ach so, Fahrräder dürfen da rein. Hätt' ich nicht gedacht unsure.gif laugh2.gif

Manche Radfahrer wissens halt nich. shutup.gif


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rapit
Beitrag 27.12.2011, 19:10
Beitrag #5956


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Zitat (Kurier @ 27.12.2011, 19:00) *
... Märchenwald ...

wir bezeichnen diese Gegend als "ebsch Seit' " laugh2.gif

Mir hat das aber gefallen, wäre doch eigentlich ein hübscher Ersatz-Avatar für @mir, seiner ist in letzter Zeit so verzogen und unscharf wavey.gif

Die haben da in der Nähe übrigens auch sowas:



Das muss so sein, eine 30-Zone geht nicht, weil Vorfahrtsstraßen vorhanden sind.

Je nachdem, wo man rausfährt, endet das dann so:



Uploaded with ImageShack.us


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rapit
Beitrag 27.12.2011, 19:46
Beitrag #5957


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Welcher Bus ist höher als 3,9 Meter, aber keine 7,5 Tonnen schwer? blink.gif



Und wieso dürfen Busse, die höher sind, da entlang, andere aber nicht? think.gif

Äh, was mache ich jetzt als Leichtbau-Doppeldecker-Fahrer auf der engen Straße?



Jetzt darf ich doch nicht mehr weiter!



Und gleich die nächste Frage, besonders im Hinblick auf § 39 StVO, Schilder zu sparen: welches Kfz ist breiter als 3,8 m?



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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.12.2011, 20:23
Beitrag #5958





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Zitat (rapit @ 27.12.2011, 18:29) *


think.gif ach so, Fahrräder dürfen da rein. Hätt' ich nicht gedacht unsure.gif laugh2.gif

Pedelecs und Elektro-Fahrräder mit Beiwagen, Erwachsenen-Elektro-Dreiräder
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MisterOJ
Beitrag 27.12.2011, 21:10
Beitrag #5959


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Zitat (Dlarah @ 24.12.2011, 18:16) *
Frage an die Experten:

Bin zwar keiner no.gif - aber antworte mal trotzdem tongue.gif


Was grundsätzliches: Kiss & Ride soll ein Kurzzeitparkplatz (überwiegend an bahnhöfen) für das Hinbringen / Abholen von Reisenden...

Zitat (Dlarah @ 24.12.2011, 18:16) *
- was tue ich, wenn ich allein im Fahrzeug vorgefahren bin (Vorsicht, Fangfrage!)?

Dann wird dir vom dortigen Bahnunternehmen eine passende (&attraktive) Ergänzung zur Verfügung gestellt scared.gif

Wobei - mir fällt grad auf, dass dort eingeschränktes Haltverbot für gilt - also ohne Küssen darfst du dort sogar parken!!!!


OJ wavey.gif


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Mr.T
Beitrag 27.12.2011, 22:11
Beitrag #5960


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Auch interessant:
Angehängte Datei  IMAG0034.jpg ( 989.26KB ) Anzahl der Downloads: 12


Edith: Dies findet sich in einem vbB.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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rapit
Beitrag 27.12.2011, 22:23
Beitrag #5961


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Zitat (Mr.T @ 27.12.2011, 22:11) *
Auch interessant:

Dafür gibt es doch einen eigenen Thread...

Aber das hier kapiere ich auch nicht:



Soll das nun für LKW nur zum Be- und Entladen freigegeben werden, oder dürfen LKW auch auf der Fahrbahn Be- und Entladen, oder ist das Gehwegparken grundsätzlich auch für LKW gestattet, aber eigentlich will man gar kein Parken, sondern nur (für alle) Be- und Entladetätigkeit auf dem Gehweg, aber auch alles nur für Haus 29? wacko.gif
Nein, jetzt habe ich es:
Gehwegparken, LKW frei. Aber wer zu Haus 29 will, darf nur Be- und Entladen! biggrin.gif


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Mr.T
Beitrag 27.12.2011, 22:28
Beitrag #5962


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Stimmt. Aber ist das denn kein diskussionswürdiges Verkehrszeichen? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.12.2011, 22:46
Beitrag #5963





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"... frei"-Zusatzzeichen sind keine möglichen Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen 315 (Gehwegparken), weil Zusatzzeichen eine Parkerlaubnis nur beschränken (aber nicht erweitern) können.

Zitat (StVO Anlage 3 Abschnitt 3 lfd. Nr. 10)
3. Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein



Wo ich schon mal schreibe, mir ist letztens (an der Stelle im Dorf, an der immer wieder unterschiedliche Parkregelungen erprobt wurden) folgende Kombination aufgefallen (die jetzt länger schon steht und wohl die endgültige Lösung sein soll)



(statt "18-19 h" steht dort "7-18 h")

Bisher hielt ich das für unproblematisch. Letztes Mal jedoch fiel mir ein, dass ich im Verkehrsportal gelesen habe, dass sich alle Zusatzzeichen immer auf das Hauptzeichen beziehen, und damit wird es dann doch problematisch. Was ist da wann erlaubt/verboten?
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petichen
Beitrag 27.12.2011, 23:22
Beitrag #5964


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@Münsterland:

Die Schilderkombination lässt zu viele Interpretationsmöglichkeiten offen als das sie etwas verbindlich anordnen könnte.
Das Zusatzzeichen "mit Parkscheibe 2 Std" macht im Zusammenhang mit dem Hauptzeichen "absolutes Haltverbot" keinen Sinn --> warum sollte das absolute Haltverbot nur gelten, wenn ich eine Parkscheibe verwende?
Laut StVO gibt es zu dem Parkscheibenzeichen auch nur Regelungen in der Kombination mit Zeichen 314 (Parken), 314.1 (Beginn Parkraumbewirtschaftungszone), 315 (Gehwegparken) und 290.1 (Beginn Zone eingeschränktes Haltverbot).
Für letztgenanntes Zeichen gibt es das Zusatzzeichen "Parken mit ... [Parkschein od. Parkscheibe evtl. + x Std.] in gekennzeichneten Flächen erlaubt"

Noch einige haarspalterische Fragen ergeben sich daraus, dass das oberste Zusatzzeichen zwar das "Parken" erlaubt, jedoch nicht explizit das Halten. Darf man dort überhaupt halten und wenn ja benötigt man dazu eine Parkscheibe?
Und was gilt außerhalb der angegebenen Zeit? Gar kein Haltverbot? Oder bloß keine Parkscheibenregelung aber Parken nur in gekennzeichneten Flächen oder, oder, oder?

Was die Behörde wohl meint, kann man sich vllt. denken, was aber für die rechtl. Würdigung egal ist. Abgesehen davon ist die Kombination von absolutem Haltverbot mit einer Parkscheibenpflicht schon an sich sehr ungewöhnlich.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 28.12.2011, 00:32
Beitrag #5965





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Hallo

Ich bin gerade noch mal da gewesen, u. A. um zu schauen ob mich meine Erinnerung nicht täuscht. Weitestgehend tut sie das nicht, aber ich möchte ein wenig korrigieren:

- Im Haltverbotszeichen sind 2 weiße Pfeile
- die Zeiten sind "7-19 Uhr"

Im gesamten Straßenverlauf steht zunächst

dann

es folgt



(zusammen auf weißer Trägertafel)
und schließlich die von mir vorgestellte Kombination, also



(mit Zeiten "7-19 h")
Am Ende der markierten Parkflächen wird diese Kombination wiederholt.

Hier mal eine schematische Darstellung im Straßenverlauf:
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.12.2011, 00:55
Beitrag #5966


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Zitat (petichen @ 27.12.2011, 23:22) *
Abgesehen davon ist die Kombination von absolutem Haltverbot mit einer Parkscheibenpflicht schon an sich sehr ungewöhnlich.

Nicht in Düsseldorf. Da wo man an anderen Straßenabschnitten in Längstrichtung parken soll whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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petichen
Beitrag 28.12.2011, 03:04
Beitrag #5967


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Zitat
Nicht in Düsseldorf. Da wo man an anderen Straßenabschnitten in Längstrichtung parken soll whistling.gif


Ähnlich behämmert - auch wenn's nur ein eingeschränktes Haltverbot ist.
Die Haltverbots-Zone im weiteren Straßenverlauf könnte mit der Zusatzbeschilderung aber sogar noch durchgehen.
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rapit
Beitrag 28.12.2011, 11:46
Beitrag #5968


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Zitat (münsterland-radler @ 27.12.2011, 22:46) *
"... frei"-Zusatzzeichen sind keine möglichen Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen 315 (Gehwegparken), weil Zusatzzeichen eine Parkerlaubnis nur beschränken (aber nicht erweitern) können.

Zitat (StVO Anlage 3 Abschnitt 3 lfd. Nr. 10)
3. Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein



Da unterliegst Du einem Missverständnis.

Zz können das Verbot, zu welchem sie aufgehängt sind, immer beschränken.

Die von Dir angeführte Sondernorm ist nur nötig, weil bei Parkschildern ausnahmsweise erst durch die Kombination mit einem Zz, also quasi durch das Zz, ein Verbot begründet wird.

Im Zusammenhang mit P-Beschilderung werden Zz also zu Verbotszeichen, was sonst nicht der Fall ist. wavey.gif


Weil VZ315 Fahrzeugen über 2,8 t zgG das Gehwegparken verbietet, macht das Zz "LKW frei" durchaus Sinn.
Wobei sich die Frage stellt, was Kfz zwischen 2,8 und 3,5 t zgG machen think.gif
Wieviel hat zB Bonsai-Brummis Kleiner, über 2,8 aber unter 3,5 t ?

Ich dürfte mit dem SUV meiner Frau zB da nicht stehen, ich falle dann nämlich genau in den Zwischenbereich.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 28.12.2011, 11:57
Beitrag #5969


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Zitat (rapit @ 28.12.2011, 11:46) *
Wieviel hat zB Bonsai-Brummis Kleiner, über 2,8 aber unter 3,5 t ?


Nur mit Anhänger showoff.gif

Dann aber sind das zwei Fahrzeuge - im Gegensatz zu VZ/ZZ mit dem "Lkw"-Bildchen fehlt in der amtlichen Erläuterung zu VZ315 der Passus "...einschließlich ihrer Anhänger": Dieser zählt also, wie auch bei VZ262, extra und Bonsai darf dort auch mit Anhänger parken; ohne sowieso smartass.gif
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Achim
Beitrag 28.12.2011, 15:50
Beitrag #5970


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Zitat (rapit @ 28.12.2011, 11:46) *
Die von Dir angeführte Sondernorm ist nur nötig, weil bei Parkschildern ausnahmsweise erst durch die Kombination mit einem Zz, also quasi durch das Zz, ein Verbot begründet wird.

Da sich Zusatzzeichen immer auf das Hauptzeichen beziehen, nicht auf die darüber befindliche Kombination, unterliegst Du jetzt einem Irrtum.


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mir
Beitrag 28.12.2011, 17:20
Beitrag #5971


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So richtig zustimmen kann ich Dir da nicht, ich fand das bislang in der Praxis sehr unsystematisch. In § 39 StVO heißt es:

Zitat
(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.


Rein von der Wortbedeutung bezieht sich das ZZ in der Regel auf das Verkehrszeichen direkt darüber. Unter den "Verkehrszeichen" wird aber auch wieder ein ZZ verstanden. Danach kann sich das ZZ auf das ZZ darüber beziehen, "i.d.R." läßt aber auch eine andere Verwendung zu.

Vom Sinn her wiederum hat ein ZZ nur in Sonderfällen eine eigenständige Bedeutung, so auch hier, insofern klingt es sinnvoll, daß sich ein ZZ auf die Kombination darüber bezieht.

Dummerweise ist das meist alles andere als eindeutig, was häufig zu Problemen bei Z315/Z314 mit mehreren ZZ führt. Der Thread hier ist ja auch voll davon.


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Achim
Beitrag 28.12.2011, 17:55
Beitrag #5972


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Zugegebenermaßen ist es etwas blöd formuliert. Früher hießen die Dinger Zusatzschilder. Dahingehend war es eindeutig. Problematisch wurde es aber, da nach § 45 StVO nur Verkehrszeichen anordnungsfähig sind, keine Verkehrsschilder (ich glaube 42. ÄVO).
Liest man den von Dir (oder @mir laugh2.gif ) zitierten Absatz 3 im Zusammenhang mit Abs. 2, kommt das Dilemma zutage: Aber auch heute ist es noch so, dass Zusatzzeichen Zusätze (nähere Bestimmungen) zu Hauptzeichen sind und sich auch auf diese beziehen.


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mir
Beitrag 28.12.2011, 17:58
Beitrag #5973


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Nur als Verständnisfrage: Dann ist also - Deiner Meinung nach - folgender Fall:

- VZ 250
- ZZ "Anlieger frei"
- ZZ "10-20 h"

so zu interpretieren, daß zwischen 20 und 10 Uhr alle durch dürfen,
von 10 bis 20 Uhr aber nur Anlieger?


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Achim
Beitrag 28.12.2011, 18:36
Beitrag #5974


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yes.gif thumbup.gif


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mir
Beitrag 28.12.2011, 18:57
Beitrag #5975


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Da muß ich mal drüber nachdenken. Blöderweise nagelt die StVO aber die Bedeutung mehrerer ZZ nicht wirklich fest, und was in der Praxis auftritt, spottet jeder Beschreibung.

Streng nach § 39 käme man halt zu einer anderen Interpretation. Wie kann man sich sicher sein, daß Deine Sicht der Dinge zutrifft?

In der Realität gibt es wieder ständig Mischfälle.

Z.B. das Foto mit "Taxistand", mehreren ZZ "19-7 h", dann "Lieferverkehr frei", dann "7-19 h": Nachdem es sinnlos ist, daß sich 7-19 und 19-7 auf den Taxistand beziehen, wird sich hier wohl "7-19" nicht auf den Taxistand beziehen. Streng nach den Buchstaben von § 39 wäre das aber auflösbar - es wird sich wohl auf "Lieferverkehr frei" beziehen. "Lieferverkehr frei" wiederum müßte sich "in der Regel" auf "19 - 7 h" beziehen, das ist wiederum sinnlos. Es wird sich wohl auf das "Hauptzeichen" beziehen.

Damit kann man der Regelung wieder Leben einhauchen. Und ich kann mir gut vorstellen, daß eine Bußgeldbehörde und vielleicht auch ein Richter genau so argumentiert. Die Straßenverkehrsbehörde meint eh nur, man sehe doch, was gemeint sei (und im übrigen habe man gehört, Lexus habe geschrieben, zahlen bringe Frieden).


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MisterOJ
Beitrag 28.12.2011, 19:08
Beitrag #5976


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Zitat (mir @ 28.12.2011, 18:57) *
Da muß ich mal drüber nachdenken. Blöderweise nagelt die StVO aber die Bedeutung mehrerer ZZ nicht wirklich fest, und was in der Praxis auftritt, spottet jeder Beschreibung.


Ich merk´s mir immer so, dass Zz keine eigenständigen Verkehrszeichen sind und sich daher jeweils nur über das direkt darüber befindliche Hauptzeichen beziehen (können)!

Will man mehre ergänzende Dinge gleichzeitig regeln, so gehören die auf ein gemeinsames Zz.

Beispiel:
- Z250
- einZz "Anlieger frei" & "20 - 6 h"

--> würde man hier 2 getrennze Zz verwenden hätte die Schild(a)kombi ne andere bedeutung.


OJ wavey.gif


PS @mir: wo is´n dein schöner Avatar hin? unsure.gif


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mir
Beitrag 28.12.2011, 19:17
Beitrag #5977


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Ich hab renoviert. Ist mein jetziger nicht schön genug? weep.gif


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ulm
Beitrag 28.12.2011, 19:21
Beitrag #5978


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mir gefällt er nicht!

Für einen Schilda-Thread brauchst Du einen Schilda-Avatar! thumbup.gif
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MisterOJ
Beitrag 28.12.2011, 19:48
Beitrag #5979


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Zitat (mir @ 28.12.2011, 19:17) *
Ich hab renoviert.

renoviert?? blink.gif Was hat´n Wohnung malern mit deinem Avatar zu tun?? wacko.gif

Zitat (mir @ 28.12.2011, 19:17) *
Ist mein jetziger nicht schön genug? weep.gif

ehrlichgesagt NEIN!!!
(sieht aus wie so´n oller Karpfen...)

Der vorherige passt(e) viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel besser zu dir!!! yes.gif


OJ


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mir
Beitrag 28.12.2011, 20:02
Beitrag #5980


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Den alten gibt's nicht mehr. Sind eh zu viele Schilder hier wink.gif

Und paß beim nächsten Schwimmengehen auf, ob so ein oller Karpfen im Wasser ist. Der ist nämlich ein bißchen bissiger als ein normaler Karpfen ohmy.gif


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Beitrag 28.12.2011, 20:18
Beitrag #5981


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Zitat (mir @ 28.12.2011, 20:02) *
Den alten gibt's nicht mehr.

Schade!! crybaby.gif

Zitat (mir @ 28.12.2011, 20:02) *
Sind eh zu viele Schilder hier wink.gif

findest du? unsure.gif

Zitat (mir @ 28.12.2011, 20:02) *
Und paß beim nächsten Schwimmengehen auf, ob so ein oller Karpfen im Wasser ist. Der ist nämlich ein bißchen bissiger als ein normaler Karpfen ohmy.gif

Hülfe!!!! blink.gif Muss ich ja beim nächsten ne mitnehmen...


OJ wavey.gif


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Beitrag 28.12.2011, 21:05
Beitrag #5982


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Ich hatte heute, außer den üblichen, nie aufgehobenen Baustellenbegrenzungen auf der A45, noch eine ganz tolle Beschilderung.
Tempo 40 für alle (ja, auf der Autobahn!)
200m weiter: Tempo 60 für LKW
500m weiter: Tempo 60 für LKW aufgehoben
500m weiter: Tempo 80 für alle

D.h. die LKW durften schneller fahren als die Autos? Sehr sinnvoll, muss ich schon sagen.


Außerdem noch eine schöne Wattestäbchenfalle:

Sicht auf die einzige Zufahrt des Parkplatzes.
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MisterOJ
Beitrag 28.12.2011, 21:15
Beitrag #5983


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Zitat (Digo @ 28.12.2011, 21:05) *
Außerdem noch eine schöne Wattestäbchenfalle:
Sicht auf die einzige Zufahrt des Parkplatzes.

Ach deswegen ist der Parkplatz immer so voll.... laugh2.gif


OJ


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Pogge
Beitrag 28.12.2011, 21:36
Beitrag #5984


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Zitat (Digo @ 28.12.2011, 21:05) *
D.h. die LKW durften schneller fahren als die Autos? Sehr sinnvoll, muss ich schon sagen.


Nö!






Ich beharre darauf: Ab
Zitat
200m weiter: Tempo 60 für LKW

gilt für alle anderen wieder Richtgeschwindigkeit!
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Digo
Beitrag 28.12.2011, 21:49
Beitrag #5985


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Was widerum auch nicht die bestmögliche Beschilderung wäre wink.gif.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 28.12.2011, 23:11
Beitrag #5986





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Zitat (Digo @ 28.12.2011, 21:05) *
Ich hatte heute, außer den üblichen, nie aufgehobenen Baustellenbegrenzungen auf der A45, noch eine ganz tolle Beschilderung.
Tempo 40 für alle (ja, auf der Autobahn!)
200m weiter: Tempo 60 für LKW
500m weiter: Tempo 60 für LKW aufgehoben
500m weiter: Tempo 80 für alle

D.h. die LKW durften schneller fahren als die Autos? Sehr sinnvoll, muss ich schon sagen.


Außerdem noch eine schöne Wattestäbchenfalle:

Sicht auf die einzige Zufahrt des Parkplatzes.

Ich finde den Haken nicht...
Pfeile zwischen Fahrstreifenbegrenzung, muss ich nächste Kreuzung geradeaus, so sagt es auch die Beschilderung. Zum Zurückfahren nutzt man die Gegenspur mit Pfeil in die entsprechende Richtung. Die Zeit der Parkplatzschließung ist ebenfalls deutlich. Wo liegt das Problem?
- die Markierung ist es nicht
- die Beschilderung (Einbahnstraßenregelung/Einfahrtverbot/Parkplatzschließung) ist es auch nicht
- Was dann?

Selbst wenn ich mich auf den Standort des Einbahnstraßen-Zeichens beziehen wollte, bliebe die Ausfahrt erlaubt, da eine Einbahnstraßen-Regelung nur in Pfeilrichtung gilt, die Straße vor dem Schild also keine Einbahnstraße ist.

Ah! Gut, der Pfeil im Gegenverkehr der Einbahnstraße hinten im Bild ist schlecht platziert.
Das stellt aber trotzdem noch kein praktisches Problem dar.
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Schattenfell
Beitrag 29.12.2011, 02:56
Beitrag #5987


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Zitat (münsterland-radler @ 28.12.2011, 23:11) *
Selbst wenn ich mich auf den Standort des Einbahnstraßen-Zeichens beziehen wollte, bliebe die Ausfahrt erlaubt, da eine Einbahnstraßen-Regelung nur in Pfeilrichtung gilt, die Straße vor dem Schild also keine Einbahnstraße ist.


Wie jetzt? Ich darf immer gegen jede Einbahnstraße fahren, weil die Einbahnstraße nur in Pfeilrichtung gilt und in entgegengesetzter Richtung nicht? huh.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.12.2011, 03:56
Beitrag #5988





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Nein, gegen eine Einbahnstraße darf man nicht fahren. Aber die Einbahnstraße beginnt erst am Schild.

Wenn ein Einbahnstraßen-Schild nach links und eines nach rechts weist, darfst du ja auch sowohl nach links als auch nach rechts abbiegen.

Um es zu verdeutlichen:

Hier sind sowohl die nach links als auch die nach rechts führende Straße jeweils eine Einbahnstraße. Dennoch darfst du hier natürlich in beide Straßen einbiegen.

Jetzt denke dir das linke Schild weg:

Nun ist nur noch die nach rechts führende Straße eine Einbahnstraße. Dadurch ist das Abbiegen nach links aber nicht verboten, sondern links ist eben eine Straße mit Gegenverkehr, also Verkehr in beiden Richtungen.

... und hier die Parkplatz-Version:

Der blaue Pfeil zeigt den Verlauf und die Richtung der Einbahnstraße auf dem Parkplatz, der man folgen muss. Am Ende der Einbahnstraße kann man rechts abbiegen und so den Parkplatz verlassen.
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rapit
Beitrag 29.12.2011, 09:22
Beitrag #5989


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dann musst Du aber warten, bis der rote Audi weg ist, und über den Bordstein rausfahren wavey.gif

Richtig ist, dass der aufmerksame Fahrer noch unter der Schranke vor dem Schild vor dem Einfahren wenden kann.
Wenn er dran vorbei ist, ist's zu spät.

Bin vorhin gerade an einer hübschen Idee einer temporären Parkplatzbeschilderung vorbeigekommen, leider ohne Kamera, mal schauen, wie lange es da noch steht...

Was macht man, wenn man kein zur Hand hat?




Ideen muss man haben whistling.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 30.12.2011, 00:39
Beitrag #5990


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Ich schau mich manchmal halt gerne ein wenig um, wie ein Verkehrszeichen aus den frühen 90ern sieht die Blechtafel irgendwie nicht aus: Maps think.gif


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Digo
Beitrag 30.12.2011, 11:02
Beitrag #5991


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Zitat (münsterland-radler @ 29.12.2011, 03:56) *
... und hier die Parkplatz-Version:

Der blaue Pfeil zeigt den Verlauf und die Richtung der Einbahnstraße auf dem Parkplatz, der man folgen muss. Am Ende der Einbahnstraße kann man rechts abbiegen und so den Parkplatz verlassen.

Wenn das Schild so stehen würde gäbe es wirklich kein Problem.
Aber es steht VOR der Ausfahrt, somit fährt man gegen die Einbahnstraße, wenn man rechts abbiegen würde.

Deswegen stimme ich rapit zu, der rote PKW (meiner Meinung nach aber ein Opel) muss weg, dann kann man über den Randstein ausfahren.

Ehrlichgesagt kann ich mir nochnichteinmal vorstellen, wieso jemand dieses Schild da hingestellt hat und was es bedeuten soll ("man sieht ja was gemeint ist"), also ich sehe es nicht.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 30.12.2011, 11:34
Beitrag #5992





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weil da Bordstein und Platz war, dahinter nicht.

Es geht also um die 2 cm Einbahnstraße beim Aufahren? Aumannomann.

Ein Z. 240/241/237 gilt auch nicht für die Fahrbahn, sondern für den Radweg, auch wenn es rechts neben der Fahrbahn und links neben dem Radweg steht. M.E. ist das Ausfahren links am Schild vorbei nach rechts erlaubt.
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MisterOJ
Beitrag 30.12.2011, 12:13
Beitrag #5993


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Zitat (Heinz Wäscher @ 30.12.2011, 00:39) *
Ich schau mich manchmal halt gerne ein wenig um, wie ein Verkehrszeichen aus den frühen 90ern sieht die Blechtafel irgendwie nicht aus: Maps think.gif

süße Tafel wub.gif - sogar mir roter Umrandung!


Aber die 'unebene Fahrbahn' scheint´s dort schon länger zu geben... whistling.gif


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Digo
Beitrag 30.12.2011, 12:49
Beitrag #5994


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Zitat (münsterland-radler @ 30.12.2011, 11:34) *
weil da Bordstein und Platz war, dahinter nicht.

Es geht also um die 2 cm Einbahnstraße beim Aufahren? Aumannomann.

Und wieso malt man dann hinten auf den Parkplatz noch ein Pfeil in beide Richtungen?

Nein, es geht um ein völlig sinnfreies Schild, das jeden zwingt etwas Verbotenes zu tun.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.01.2012, 20:07
Beitrag #5995





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Zitat (münsterland-radler @ 23.12.2011, 16:06) *
Das kreative Zusatzzeichen aus dem Münsteraner Stadtteil Wolbeck darf natürlich auch hier nicht fehlen:


Diese Zeichenkombination steht dort insgesamt dreimal, wie ich heute feststellen konnte. Hier etwas mehr dazu
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ujgm
Beitrag 04.01.2012, 11:07
Beitrag #5996


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Zitat (münsterland-radler @ 30.12.2011, 11:34) *
Ein Z. 240/241/237 gilt auch nicht für die Fahrbahn, sondern für den Radweg, auch wenn es rechts neben der Fahrbahn und links neben dem Radweg steht.

Woraus ergibt sich das? think.gif

Aus § 39 Abs. 2 StVO jedenfalls nicht.
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rapit
Beitrag 04.01.2012, 13:35
Beitrag #5997


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Zitat (ujgm @ 04.01.2012, 11:07) *
Woraus ergibt sich das? think.gif

guggsdu bei VZ 237: "Ge- oder Verbot
1. Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)."

Also gilt es nicht für die Fahrbahn...


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oscar_the_grouch
Beitrag 04.01.2012, 23:29
Beitrag #5998


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ist die vermeintliche "Fahrbahn" dann nicht der Radweg ?
VZ stehen reglmäßig rechts.............


Andere Thema:

auch der ADAC hat in seiner neuen Motorwelt das Problem erkannt.

Ich bin ein Bild (ich hoffe das ist rechtlich ok?)

ICH weiß wo dieses Bild aufgenommen wurde, wer noch ? Ich will Strassennamen und Gebäude im Rücken des Fotographen wissen..... wink.gif
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ujgm
Beitrag 05.01.2012, 08:07
Beitrag #5999


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.01.2012, 23:29) *
ist die vermeintliche "Fahrbahn" dann nicht der Radweg ?
VZ stehen reglmäßig rechts.............

So sehe ich es auch.

Die "Fahrbahn" links von Z. 237 ist Radweg.
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rapit
Beitrag 05.01.2012, 12:27
Beitrag #6000


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.01.2012, 23:29) *
ist die vermeintliche "Fahrbahn" dann nicht der Radweg ?

Nein, ein Radweg ist ein Sonderweg, ausdrücklich keine Fahrbahn. Wieso sollte denn, wenn der Radweg Fahrbahn wäre, der Radling die Fahrbahn (nach Eurer Ansicht also der Radweg) nicht beutzen dürfen? cool.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 04.01.2012, 23:29) *
ICH weiß wo dieses Bild aufgenommen wurde, wer noch ?

Berlin.

Zitat (oscar_the_grouch @ 04.01.2012, 23:29) *
Ich will Strassennamen und Gebäude im Rücken des Fotographen wissen..... wink.gif

Aha, genauer weißt Du es also auch nicht rolleyes.gif
Oder Du übertreibst... laugh2.gif


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